Das Abonnement beträgt: 25 Sgr. kür das Vierteljahr in alen Cheilen der Monarchie ohne Preis-Erhöhung. — ——
Alle Post-Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung an für Berlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats-Arnzeigers. Mauer⸗Straße Nr. 54.
.NX haben Allergnädigst gerubt:
Dem Baurath Freymann zu Beuel bei Bonn den Rothen Adler⸗-Orden dritter Klasse mit der Schleife; so wie dem evangeli⸗ schen Schullehrer und Küster Schaede zu Zehlendorf, Kreis Tel⸗ tow, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse zu verleihen.
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isterium für Gandel, Arbeiten. Verfügung vom 25. Dezember 1853 — betreffend die Verpackung der Sendungen mit Bankbillets, Tresorscheinen und anderen Werthpapieren nach Belgien.
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Zufolge einer Mittheilung der Königlich belgischen Staats⸗ verwaltung der Eisenbahnen ꝛc. brauchen Sendungen mit Bank⸗ billets, Tresorscheinen und anderen Werthpapieren nach Belgien, nicht in Leinen verpackt zu werden.
werden vielmehr von den belgischen
Papier angenommen, wenn die Verpackung sonst den Bestimmungen des Art. 11 des preußisch⸗ Januar
belgischen Fahrpost⸗Vertrages vom N. Februar 1851 entspricht. Sen⸗ dungen mit baarem Gelde (Gold, Silber), ferner Pretiosen und Juwelen, müssen dagegen stets in Leinen oder Wach⸗ zuch emballirt und eben so wie die Sendungen mit Werthpapieren, von einer be⸗ sonderen Adresse begleitet sein, da die Versendung von Geldern ꝛc. in Briefen (ckr. General⸗Verfügung vom 9. April 1851) über⸗ haupt nicht zulässig ist. ’
Berlin, den 25. Dezember 1853.
General⸗Post⸗Amt.
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Dergleichen Sendungen Stationen auch in einer Emballage von
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terium.
Die lei⸗Diätarien Thauß I., Krüger und Noel sind zu Geheimen Kanzlei⸗Secretairen ernannt worden.
„Verwaltung der Staatsschulden.
Bekanntmachung vom 10 September 1853 — be⸗
treffend die Ausreichung neuer Kassen-⸗
Anweisungen.
e (a) bringen wir die Beschreibung der in Folge 19. Mai 1851 (Gesetz⸗Sammlung Seite 335) unter dem 2. November 1851 ausgefertigten neuen Kassen⸗ Anweisungen, mit dem Hinzufügen zur öffentlichen Kenntniß, daß die Ausreichung derselben durch Umtausch gegen die jetzt im Um⸗ lauf befindlichen Kassen⸗Anweisungen vom 2. Januar 1835 mit dem 1. Oktober d. J. beginnen wird.
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des Gesetzes vom
von Kassen-Anweisungen vom
Es werden daher die Inhaber diese vom 1. Oktober d. .
2. Januar 1835 hiermit aufgefordert, ab entweder 1) hier bei der Kontrole der Staatspapiere, Oranienstraße Nr. 92 parterre, oder 2) in den Provinzen bei Regierungs⸗Hauptkassen, so wie bei den von den Königlichen gierungen zu bezeichnenden Kreis⸗ oder Spezialkassen zu nstiren, und dagegen neue Kassen⸗
Anweisungen vom 2 er 1851 von gleichem Werths⸗
betrage in Empfang; 8
Das Geschäftslokal der vole der Staatspapiere wird zu diesem Behufe in den Wochentagen von 9 bis 1 Uhr geöffnet sein. Dieselbe kann sich jedoch wegen des Umtauschgeschäfts weder mit Privatpersonen, noch mit Instituten oder Spezialkassen in Schrift⸗ wechsel einlassen, wird vielmehr alle ihr nicht durch die Regierungs⸗ Hauptkassen zum Umtausch zukommenden Kassen⸗Anweisungen den Einsendern auf ihre Kosten remittiren.
Die Kassen⸗Anweisungen vom 2. Januar 1835 behalten übri⸗ gens einstweilen, bis zu dem nach Ablauf von 9 Monaten bekannt⸗ zumachenden Präklusiv⸗Termin, ihre Gültigkeit. 8 Die Einlösung der Darlehns⸗Kassenscheine bleibt vorläusfig noch ausgesetzt, und wird der Termin, an welchem deren Umtausch beginnen soll, später bekannt gemacht werden.
Berlin, den 12. September 1853.
Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. Natan. “
““ “ Die Beschreibung der in s Gesetzes
1851 unter dem 2. November 1851 angefertigten
Anweisungen ist der Nr. 224 des „ Staats⸗Anzeigers” vom
1853 beigefügt gewesen. “
Jahre
Zweite Kammer.
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7te Sitzung am 4. Januar, Mittags 12 Uhr ven. 92 “ Wahl des Präsidenten und der Vice⸗Präsidenten.
Berlin, 30. Dezember. Se. Majestät der König haben Aller⸗ höchst zu genehmigen geruht: daß von Sr. Hoheit dem Fürsten zu Hohenzollern⸗Sigmaringen dem Kaiserlich österreichischen Haupt⸗ mann im Genie⸗Corps Adolph Wolter von ckwehr, das Ehrenkreuz 3ter Klasse des Fürstlich Hohenzollernschen Hausordens
verliehen worden ist.
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Personal-Veränderungen in der Armee.
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Ernennungen, Beförderungen und Verse Den 13. Dezember Winterfeld, Unteroff. vom Garde⸗Schützer