vorziehen, freisteht, letztwillige Dispositionen und Mobilara te bei der Kreisgerichtsbehörde aufnehmen zu lassen; die nothwendigen und freiwilligen Versteigerungen von Im⸗ bilien einschließlich der Erhebung und Vertheilung resp. Ve endung der Kaufgelder, die freiwilligen Versteigerungen 8* und die öffentlichen meistbietenden Verpachtun⸗
von Mobilien und — 8 ges von Immobilien, mit der Maaßgabe, daß, wenn in noth
Subhastationss Vi . den Zu⸗ zigen Subhastationssachen Widerspruch gegen den Zu vshdigen Fents etd, so wie bei entstehendem Prjoftatst über die Vertheilung der Kesendes die Entscheidung darüber den Kreisgerichtsbehörden zusteht; I.“ die vEnng und das Erkennen der präferential⸗-Arreste und der pignora praetoria mit der Maaßgabe, daß, 5— Seitens der Imploraten Widerspruch erhoben be.S. ere Verhandlung und Entscheidung den Kreisgerichts⸗ n die Aufnahme von Taxen und Inventarien Seegeenn 9 85 b der bei den zu ihrer Kompetenz gehörenden
Heschäften vorkommenden Deposits. jch die Schöffen⸗
Vehüss schrer Deposttal⸗Verwaltung bedienen sic, he b gerichte des Depositoriums des L aöbgeliefert werden. 8 Alle Deposita über 100 Rthlr. müsse chten zu erhebenden
EBI Schöffengerich Dies gilt auch von den von den S dgch her Erhebung wie⸗
sder it sie nicht unmi
bis zum Betrage von 100 Rthlr. den vdefüüt Nit t Schult⸗
haftenden und zur Rechnungslegung darüber dg 8 z beberer bs
heißen und Schöffen behufs Vereinfachung des 8 81 s
resp. zur Bestreitung nahe bevorstehender Ausgaben überlassen wer⸗ kar tvon dem Ermessen des vorsitzenden Richters, dem
hän 2 — 2 Keg; g Her desfallsigen Verwaltung der Schultheißen und
Schöffen obliegt, ab.
15 3
“
VII. sieber de ftsbetrieb und die Erhebung der Gebühren häber efesceshehe Justiz⸗Senat unter Genehmigung des Justiz⸗Ministers erlassen werden. VIII. 8
Ddie Aufsicht über die Geschäftsführung übt der Kreisgerichts⸗ Direktor, in höherer Instanz der Justiz⸗Senat aus. 8 Ddie Bestimmung des Zeitpunkts, mit welchem die vorstehenden Anordnungen in's Leben treten, so wie die näheren Bestimmungen über die Ausführung derselben, bleiben besonderer Verfügung vor⸗
behalten. ““ 5. Dezember 1853.
Finanz⸗Ministerium. ung vom 3. November 1853 — betreffend
nahlung von Mais anzuwen denden
Maͤhlsteuersatz.
“ w. ꝛc. erhalten hierbei Abschrift einer Verfügung an den Herrn Provinzial⸗Steuer⸗ Direktor in Köln vom 25. September
ninchen⸗, Katzen⸗ ꝛc.
Wieder s hn n zerrissenen ganz 6 zum schie 288 Sllcen zusammengeflickt sind, als Felle zur Pelzwerkberei⸗
tung nach Pos. 11 b. der zweiten Abtheilung des Tarifs mit 20 Sgr. für den Centner zur Eingangsverzollung herangezogen. Da dergleichen Felle, .
den Kürschner vorgenommen sein sollten, n n. du fertigen Kürschnerarbeiten zu rechnen sind, wie sie der Tarif un⸗ ter Pos. 28 besonders aufführt, 1
“ fahren des genannten Hauptamts nur einverstanden erklären, und beauftrage Ew. ꝛc., die Hauptämter mit Anweisung zu versehen.
1846, betreffend den bei der Vermahlung von Mais anzuwendenden Mahlsteuersatz, zur Kenntnißnahme. “
Beerlin, den 3. November 1853.
1 Der General⸗Direktor der Steuern. den Königlichen Provinzial⸗Steuer⸗Direk L“ ne. 8 8 8
16“ I““ 11.“ . v“
Früher ist zwar, wie ich Ew. ꝛc. auf ericht vom 14ten d. Mts. erwiedere, auf die Anfrage einiger Provinzial⸗Behörden bestimmt worden, daß von dem sogenannten türkischen Weizen, wenn derselbe zu Mehl ver⸗ arbeitet wird, der Mahlsteuersatz für Weizen zu erheben sei. Da jedoch das Welschkorn (Mais) mit dem eigentlichen Weizen nichts weiter gemein
hat, als daß dasselbe im gewöhnlichen Leben auch „türkischer Weizen“
Lenannt wird, vielmehr zu einer ganz anderen Pflanzengattung gehört, auch die daraus gewonnenen Fabrikate denjenigen aus Weizen im Werthe nach⸗ stehen, so finde ich es bei nochmaliger Erwägung des Gegenstandes ange⸗ messen, von Mais nur den zweiten Mahlsteuersatz erheben zu lassen. 8 Berlin, den 25. September 1846. Der General⸗Diretor der Steuern.
“
8
—
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Cirkular⸗Verfügung vom 17. November 1853 betreffend die Tarifirung ausgebesserter gefärb⸗ 8 ter Kaninchen⸗, Katzen⸗ec. Felle und Fuchsbälge.
1I11“* “
Steueramte in Leipzig werden gefärbte Ka⸗ Felle und Fuchsbälge, auch wenn sie zur herstellung des bei der Tödtung des Thieres oder beim Ger⸗ — en Felles zum Theil genäht oder aus verschie⸗
Bei dem Haupt⸗
wenn auch die gedachten Ausbesserungen durch darum noch nicht zu den
so kann ich mich mit jenem Ver⸗
des dortigen Bezirks danach
Berlin, den 17. November 1853.
sämmtliche Provinzial⸗Steuer⸗Direktoren,
die Königlichen Regierungen zu Potsdam und Frankfurt ꝛc.
In Erwiederung auf den Bericht vom Asten v. M.
ich mich mit Ew. ꝛc. dahin einverstanden, daß Papier, auf einer oder auf beiden Seiten mit Bleiweißstrich bedeckt und geglättet, nach Pos. 27 b. des Tarifs mit 5 Thlrn. für den Centner zur Ver⸗ zollung zu ziehen ist. v“
Berlin, den 17. November 1853.
Die Ziehung der lsten Klasse 109ter Königl. Klassen⸗Lotterie wird nach planmäßiger Bestimmung den 11ten d. WI 8 Uhr, ihren Anfang nehmen; das Einzählen der 90,000 Ziehungsnummern
dachter 1ster Klasse schon heute Nachmitte ihr, durch! Königlichen Ziehungs⸗Kommissarien öffentlich und im Beisein der
g
dazu besonders aufgeforderten hiesigen Lotterie⸗Einnehmer, Stadt⸗
rath Seeger, Matzdorff und Sternberg a Ziehungssaal des Lotteriehauses stattfinden. Berlin, den 10. Januar 1854
“
Erste Kammer. Eine Plenarsitzung der Ersten Kammer findet Freitag, den 13ten d. Mts., Mittags 1 Berlin, den 9. Januar 1854. Der Präsident der Ersten Kammer 8 Graf Nom Rittherg.
vW11“
rʒ Angekommen: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath, Appellationsgerichts⸗Chef⸗Präsident und Präsident der Kammer, Graf von Rittberg, von Glogau.
Se. Excellenz der Königlich
8
Minister Freiherr
bei Rhein, Herzog von Baiern, Franken und in Schwaben zc. ꝛc.
tischen Kultus aufgetragen,
früh sämmtlichen aber, nebst den 4000 Gewinnen ge⸗ heute Nachmittags 3 Uhr, durch die
gefaßt,
Ersten ]
sächsische Staats⸗
Nichtamtliches
Berlin, den 9. Januar.
8 “ 11“
— Die gesetzgebende Versammlung der freien Stadt Frankfurt erwählte am 7. Januar in einer Vormittags⸗Sitzung an die Stelle des Hrn. Senators Dr. Hessenberg, welcher vermöge seiner Wahl zum jüngern Bürgermeister ausgetreten ist, den Hrn. Senator Dr. Kloß, Exkonsul jun., mit 57 Stimmen zum Präsi⸗
denten, nachdem derselbe, so wie der gewesene ältere Bürgermeister,
Hr. Schöff v. Heyden, als neu eingetretene Mitglieder beeidigt worden waren.
— Das batrische Regierungsblatt vom 30. Dezember v. J. bringt folgende Königliche Verordnung, den Vollzug der ge⸗ setzlichen Grundbestimmungen für das Gewerbewesen in den sieben
ülteren Kreisen des Königreiches Baiern betreffend:
Maximilian II. von Gottes Gnaden König von Baiern, Pfalzaraf
ir haben auf den Antrag Unseres Staatsministeriums des Handels und der öffentlichen Arbeiten über die Nothwendigkeit einer Revision der Gewerbs⸗ Ordnung eine umfassende Prüfung der bestehenden Vollzugsvorschriften zu den gesetzlichen Grundbestimmungen für das Gewerbswesen in den sieben älteren Kreisen des Königreichs eintreten lassen und der nachstehenden In⸗ struclion als dem Ergebnisse dieser Prüfung Unsere Genehmigung ertheilt. Wir verordnen demnach, daß diese Instruction von Unseren Stellen und Behörden genau beobachtet werde, und lassen dieselbe zu diesem Ende durch das Regierungsblatt bekannt machen. München, den 17. Dezember 1853. (Die vorerwähnte Instruction umfaßt 236 Paragraphen in sieben Ab⸗ schnitten.) — Se. Majestät der König der Niederlande hat durch Beschluß vom 5. Januar dem Herrn van Doorn auf sein Ersuchen eine ehrenvolle Entlassung als Finanz⸗Minister verliehen und dem⸗ selben vorläufig die Leitung des Departements für den protestan⸗ während Herr van Hall, der Minister des Aeußeren, interimistisch mit der Leitung des Finanz⸗Departe⸗ ments betraut worden ist. — Der neu ernannte Gesandte in Pa⸗ ris, Herr Ligteveld, wollte am 6. Januar sich auf seinen Posten begeben. — Nach der von dem Finanz⸗ Ministerium ver⸗ öffentlichten Liste der im Jahre 1853 neu verabreichten See⸗ briefe hat die niederländische Handelsflotte sich in diesem Jahre abermals bedeutend vermehrt. Es erhielten 183 neue Seeschiffe zum Gesammt⸗Inhalte von 43,420 Tonnen Seebriefe; darunter befanden sich 46 Dreimaster zu 26,358 Tonnen, und 86 Briggs, Schooner und Galioten zu 16,626 Tonnen. Im Jahre 1852 hatten nur 139 neue Schiffe zu 29,864 Tonnen (darunter 27 Dreimaster) Seebriefe erhalten. Unter der Gesammtzahl im Jahre 1853 befanden sich 12, und unter denjenigen von 1852 I4 im Auslande gebaute Schiffe. Die Schifffahrts⸗Bewegung hingegen war im Jahre 1853 (wohl zum Theil in Folge des früh eingetretenen Winters) geringer als im Jahre 1852. In Amster⸗ dam kamen 1708 Schiffe an, gegen 2119 im Jahre 1852; die
Zahl der von dort ausklarirten wird nicht angegeben. In Rotter⸗ dam wurden einklarirt 2601 Schiffe gegen
2882 im Jahre 1852; ausklarirt 2733 gegen 3038 im Jahre 1852.
— Der Prinz von Chimay, welcher beauftragt ist, dem Kaiser der Franzosen ein Schreiben Sr. Majestät des Königs Leo⸗ pold zu überreichen, ist am 5. Januar, nachdem er noch bei dem Könige Audienz gehabt hatte, dahin abgereist.
— Der pariser „Moniteur“ veröffentlicht in seinem Blatte vom 6. Januar das vom 30. Dezember v. J. datirte und seinem wesentlichen Inhalte nach bereits telegraphisch mitgetheilte Kund⸗ schreiben des Ministers der auswärtigen Angelegen⸗ heiten, Drouyn de l'Huys, an sämmtliche französische Gesandtschaften:
„Mein Herr! Die Angelegenheiten des Otients nehmen eine zu ernste
Wendung, als daß ich nicht, in eben dem Augenblicke, wo die Umstände
der Regierung Sr. Kaisert. Majestät neue Pflichten auferlegen, Sie an die Bemühungen erinnern sollte, die wir unaufhörlich zu dem Zwecke aufgebo⸗ ten haben, den Verwickelungen vorzubeugen, von denen Europa so ernstlich bedroht ist. Die Frage der übel auf⸗
heiligen Orte, übel dargestellt oder Petersburg
hatte die Besorgnisse des Kabinets von St. erweckt; wir haben versucht, diese Befürchtungen durch offene und vollständige Erklärungen zu beschwichtigen. Es schien uns, daß, unter vollem Vorbehalt der Rechte der Pforte, eine Debatte von dieser
Beschaffenheit dabei gewinnen würde, fern von dem Schauplatze, wo sie entstanden war, aufgeklärt zu werden. nicht getheilt worden, und der Fürst Mentschikoff erhielt den Befehl, sich nach Konstantinopel zu begeben. sagen, daß, wenn wir die uns beigemessenen exklusiven Absichten gehabt hätten, und wenn die Zurückforderung unserer alten und ünbestreitbaren Prlvilegien nicht mit so vieler Mäßigung geltend gemacht die Sendung dieses außerordentlichen Botschafters sofort der Gegenstand
Unsere Ansicht ist von Rußland
Ich will mich darauf beschränken, zu
vorden wäre,
eines Konfliktes geworden wäre, den wir zu vermeiden gewußt haben. Als die Angelegenheit wegen der Heiligthümer von Jerusalem beige⸗ legt und, nach dem Zeugnisse des Herrn Grafen von Nesselrode selbst, auf befriedigende Weise geregelt war, erhob sich eine andere Schwierigkeit. Fürst Menzschikoff sorderke Bürgschafte
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vilegien der griechischen Kirche. Das Kabinet von St. Petersburg that durch keine einzige besondere Thatsache dar, daß diese prbeemibn 8, 968 worden seien, und die Pforte, im Gegentheil, bestätigte feierlich die religiö⸗ sen Gerechtsame ihrer, christlichen Unterthanen. Beseelt von dem Wunsche, eine Differenz beizulegen, welche, wenn sie einerseits die souverainen Rechte des Sultans belraf, andererseits das Gewissen Sr. Majestät des Kaisers Nikolaus berührte, suchte die Regierung Sr. Kaiserl. Majestät, im Ein⸗ vernehmen mit Ihrer britischen Majestät, angelegentlich das Mittel auf, die zugleich so delikaten und so verwickelten Interessen zu versöhnen, welche sich dabei betheiligt fanden. Das Kabinet von St. Petersburg kann den Eifer und die Offenheit nicht vergessen haben, welche wir aufboten, um diese schwierige Aufgabe zu erfüllen; es wird auch nicht in Abrede zu stellen vermögen, daß die Weigerung der Pforte, einem ersten, von der wiener Konferenz ausgegangenen Vergleichsplane beizutreten, nicht die ein⸗ zige Ursache unseres Nicht⸗Erfolges gewesen ist.
Während des Laufes dieser verschiedenen Unterhandlungen waren wich⸗ lige Ereignisse vorgefallen: eine russische Armee hatte den Pruth überschrit⸗ ten nd, mitten im Frieden, zwei Provinzen des ottomanischen Reiches ge⸗ waltsam besetzt. Die Geschwader von Frankreich und England hatten sich den Dardanellen nähern müssen, und gleich damals würde, wenn die Re⸗ gierung Sr. Kaiserlichen Majestät es gewollt hätte, ihre Seecmacht in den Gewässern von Konstantinopel geankert haben. Wenn sie es für nöthig erachtete, ihr Recht festzustellen, so geschah dies doch gewissermaßen nur, um ihre Mäßigung auch ferner zu zeigen. Die Beschaffenheit der Bezie⸗ hungen Rußlands zu der Pforte war zu regelwidrig geworden, als daß der Kriegszustand nicht dem Friedenszustande gefolgt wäre, oder, besser zu sagen, es war unausbleiblich, daß die Dinge wieder ihren wahren Namen an⸗ nahmen, und daß der Angriff, dessen Gegenstand das türkische Gebiet ge⸗ wesen war, seine Folgen erzeugte. Diese Veränderung in der Lage hat eine neue Bewegung unseres Geschwaders nöthig gemacht, und auf Be⸗ gehr des Sultans ist die französische Flagge gleichzeitig mit der englischen im Bestoas erschienen.
zir haben jedoch, Here , auf die Hoffnung einer Ausgleichun nicht verzichtet, und in Uebereinstimmung EE“ und 6 wie wir es bereits mit England waren, verfolgen wir noch einen fried⸗ lichen Zweck. Neue Vorschläge, für deren Erfolg wir unsere Bemühungen aufzubieten nicht aufhören werden, sind durch die Vertreter der vier Mächte an die Pforte gerichtet worden.
n für die Aufrechthaltung der Pri⸗
Kein mit Rußland abgeschlossener Vertrag untersagte unseren Kriegs⸗ schiffen die Beschiffung des Schwarzen Meerba 84 Venvag vom Aen Juli 1841, indem er, in Friedenszeiten, die Durchfahrten der Dardanellen und des Bosporus schloß, behielt dem Sultan die Befugniß vor, sie in Kriegszeiten zu öffnen, und von dem Tage an, wo Se. Hoheit uns den Einnritt in die Meerengen freigestellt hatte, war uns jener in den Euxinus rechigemãß erworben. Die nämlichen Beweggründe, welche uns so lange in der Bucht von Besita zurückgehalten hatien, hiellen unser Geschwader auf der Rhede von Beikos fest. Der Regierung Sr. Kaiserlichen Majestät lag es am Herzen, bis zuletzt Gesinnungen der Freundschaft kundzugeben, welche sie für Nußland hegt, und in den Augen der Welt die Verantwortlichkeit für die Verschlimmerung eines Zustandes der Dinge zurückzuweisen, dessen Aen⸗ derung allen ihren schonenden Rücksichten nicht gelungen war. Gern gab sie sich überdies, nach dem Inhalte der neuesten Depeschen des Generals Castel⸗ bajac, dem Gedanken hin, daß das Kabinet von Sc. Petersburg, befriedigt durch eine Besitzergreifung, die es als ein Pfand betrachtete, nirgendwo die Offensive in dem Kampfe ergreifen werde, den es so unglücklicher Weise mit der Türkei begonnen hat. Es schien uns hinzureichen, daß die An⸗ wesenheit unserer Flagge in den Gewässern von Konstantinopel unsere feste Absicht bezeugte, diese Hauptstadt gegen eine plötzliche Gefahr zu schützen, und wir wollten nicht, daß ihr plötzliches Erscheinen in den nä⸗ her am russischen Gebiete gelegenen Strichen für eine Herausfor⸗ derung zu gelten riskire. Der Kriegszustand machte, ohne Zweifel⸗ einen Zusammenstoß zu Wasser wie zu Lande zwischen den krieg⸗ führenden Pa⸗teien möglich; aber wir waren zu glauben berech⸗ tigt worden, daß Rußland unsere Zurückhaltung nachahmen werde und daß seine Admirale mit der nämlichen Sorgfalt, wie die unsrigen, die Anlässe zu einem Zusammentreffen vermeiden würden, indem sie sich enthielten, zu Angriffs⸗Maßregeln innerhalb der Gränzen zu schreiten, wo, hätten wir nicht das petersburger Kabinet von andern Absichten beseelt glauben können, unser Geschwader sicherlich eine thätigere Ueberwachung ausgeübt ha⸗ ben würde.
Das Ereigniß von Sinope, Hr......, hat sich demnach außerhalb aller unserer Voraussetzungen zugetragen, und diese beklagenswerthe That⸗ sache ändert in gleichem Grade die Haltung, welche wir zu bewahren ge⸗ wünscht hätten.
Die vor Kurzem zu Wien zwischen Frankreich, Oesterreich, England und Preußen stattgefundene Uebereinkunft hat den europäischen Charakter des zwischen Rußland und der Pforte bestehenden Streites festgestellt. Die vier Höfe haben feierlich anerkannt, daß die Gebiets⸗Integrität des ottoma⸗ nischen Reiches eine der Bedingungen ihres politischen Gleichgewichts sei. Die Besetzung der Moldau und Walachei bildet einen ersten Angriff auf
diese Integrität, und es ist nicht zweifelhaft, daß die Wechselfälle des Krieges
sie noch weiter verletzen können. Der Herr Graf v. Nesselrode bezeichnete vor einigen Monaten die Besetzung der Donau⸗Fürstenthümer als einen nothwen⸗ digen Ersatz für das, was er schon damals unsere See⸗Oecupation nannte. Wir unsererseits, mein Herr, glauben, daß es für uns unerläßlich gewor⸗ den ist, selbst den Umfang des Ersatzes zu bemessen, auf welche uns so⸗ wohl unsere Eigenschaft als bei dem Bestehen der Türkei betheiligte Macht, wie die bereits von der russischen Armee eingenommenen milttairischen Stellungen ein Recht geben. Wir bedürfen eines Pfandes, welches uns die Herstellung des Friedens im Orient auf Bedingungen sichert, welche die Vertheilung der gegenseitigen Stärfe der großen europälschen Staaten nicht verändern.
Die Regierung Sr. Kaiserl. Majestät und die Regierung Ihrer bri⸗ tischen Majestät haben demzufolge entschieden, daß ihre Geschwader in das Schwarze Meer einlaufen und ihre Bewegungen in eiger Weise kombiniren