1854 / 9 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

bee e e.e IS. jenigen 3, in welchem dieselbe ausgeloost und, daß 1

b psätzen berechtigen würden, einen ber desjenigen Jahres, iesel g , vikk“” gesetlichen 6 marfsigaft zu Fechnden; dies geschehen, öffentlich bekannt gemacht ist. 1-.Sg. e EEqEEEEEETTTTE Whnen Arrestschlag gegen zte Amortisation nicht inne gehal⸗ Die im Wege der Amortisation eingelösten Prioritäts⸗Obliga⸗ e sKRei er E.Imvahnecheise V E11““ ge) wenn die im §. 3 festgesetzte tionen werden in Gegenwart zweier Mitglieder der Direction und No. 1. Zins-Coupon SkbKoc est eiss⸗ nK A b. e

ten wird. b s iner Kündigungsfrist nicht eines protokollirenden Notars verbrannt und, daß dies geschehen, 1 9 den iolhans. Cbil teon Nooo;; ““ EAhtr. Sgr. Pf. preuss. Cour. 111“ Kündigungsfris cht durch die öffentlichen Blätter bekannt gemacht. Inhaber empfängt am 1. Juali 48.. geen diesen Coupon an den ö1’“ Cents holl. 1“

In den Faln suta von dem Tage ab, an welchem einer die⸗ , ga- sondern das Kapital kann Aᷓg . Die in Folge der Rückforderung von Seiten des Inhabers planmässig bezeichneten Zahlstellen 1 Zinsen von Prioritäts-Obligationen, deren Erhebung innerhalb

88 Zahlungstage ab nicht geschehen ist, verfallen zum Vortheil der

2 8 Zij = C 9 1 vons 8 8 8 7⁷ 2 54 4 4 70 * 8 1 1 3 Zahlung des betreffenden Zins Coupoßs, mäßigen Amortisation eingelösten Prioritäts⸗Obligationen hingegen zu a. bis zur 3 1 1 1“ o le g engpengeg Is Zinsen vom 1. Januar bi 1⸗ 88 3 1658. 29 Fbemaegean des unterbrochenen Transport⸗ ist die Gesellschaft wieder auszugeben befugt. 1 Fbnatse hn anuar bis 29. a, 18. . Gesellschaft. 1 8 gn 1 §. 8. ☛☚ B Die Direction. ((acsimile der Unterschrift c. bis zum Ablauf eines Jahres nach Aufhebung der Exe— (facsimile der Unterschrift 1 des Rendanten.) 3 8 cution; Diejenigen Prioritäts⸗Obligationen, welche ausge oost und ge⸗ 2er Directions⸗Mitglieder.) v1e6“ J““ g. bis zum Ablauf eines Jahres, nachdem jene Umstände kündigt sind, und, der Bekanntmachung durch die öffentlichen Blät⸗ 1men ööö“ E vufgehbrt haben ter ungeachtet, nicht rechtzeitig zur Realisation eingehen, werden 111“ ö 11““ 10 Jahre von der Direction der Aachen⸗ v1 , In den aub, 2evarg rache d nag, ledoch eine dreimonat. Mastrichter Eisenbahn⸗Gesellschaft allhrlich einman öffentlich auf⸗ 4“ liche ibsigution von diesem Kündigungsrechte nur innerhalb gerufen, gehen sie aber dessenungeachtet nicht spätestens binnen um für Handel, Gewerbe ihm verliehenen Ritterkreuzes des Ordens vom Zähringer Löwen; Prfer eonate von dem Tage ab Gebrauch machen, wo die Zah⸗ Jahresfrist nach dem letzten öffentlichen Aufruf zur Realisation ein, 114“ sddem Professor in der philosophischen Fakultät der Universität zu drniedes Amortisationsquantums hätte stattfinden sollen. soo erlischt ein jeder Anspruch aus denselben an das Gesellschafts⸗ Berlin, Dr. Lepsius, zur Anlegung der von Ihrer Majestät der v1““ üvrstebendet Räüetsord Königin von Spanien ihm verliehenen 3ten Klasse des Ritter⸗ Bei Geltendmachung des 8eggg 8 sich; forn ss efamt tc Ordens Karl's III.; so wie dem Arbeitsmann Johann Hartwig si ie In der Prioritäts⸗Obligationen sich an das gesammte W“ vg2. EE1“ sind die Inhaber Priorirgt b g zu machen ist. 9*7, A“ ö“ zu Gardelegen zur Anlegung der ihm verliehenen Großherzoglich ij 2 2 1 989 n 8 auf eine Setzmaschine für telegraphische Depeschen in Der L 1 Moßheroge ““ b11“ Dis Gesellschäft hat güs derslen he JECC1“ 1 beg Zeichnung 118 sur gleshatsdische Zütthiltnen Zu⸗ mecklenburg⸗schwerinschen Kriegs⸗Denkmünze zu ertheilen. 8. jnerlei Ver ehr Hener Vers . d 7 5 8* 18 88 8,gS. 1 keinerlei Verpflichtung mehr, doch steht der General⸗Versammlung sammensetzung, und ohne Jemand in Anwendung bekannter

§. 6. 8 8. 15 19 9 rT 9 z 2 R isi ese z 8 Billig⸗ B 7 frei, die gänzliche oder theilweise Realisirung derselben a s Billig Theile zu beschränken,

8 8 a 3e aᷣn 8 4 8 Vis wn lohßhfüins der alljährli ch zu amortistrenden Prioritäts⸗ keitsrücksichten zu beschließen. 8 auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗ 8 1 fang des preußischen Staates ertheilt worden. 2 kichtamt liches.

Obligationen geschieht zu Aachen in Gegenwart zweier Mitglieder— 1 1 der Dirertion und eines protokollirenden E“ 1 4 Taze Die in §. 3, 6, 7, S vorgeschriebenen öffentlichen Bekannt⸗ 11“ Berlin, den 10. Januar vorher zur öffentlichen Kenntniß zu bringenden Lernine, zu wel⸗ machungen erfolgen durch eine Aachener, eine Mastrichter Zeitung 1“ 6 chem den Inhabern der Prioritäts⸗Obligationen der Zutritt ge⸗ den Preußischen Staats⸗Anzeiger und den Niederländischen Staats⸗ ö“ .“ 5W 1 stattet ist. 8 ((Cöurant 1 Ninisterium der geistlichen, Unterricht qC 68 Die 10te Kommission der Ersten Ka Zu Urkund dieses haben Wir das gegenwärtige landesherr⸗ Medizinal⸗Macelegenheiten E“ der Eigungengien b Seiten de⸗ 8e Ddie Nummern der ausgeloosten Prioritüts⸗Obligationen wer⸗ 180 G vb“ gassen 8 8 b8 dervhe . „Deer ordentliche Lehrer am Marien⸗Gymnasium zu Posen, sindes und der ländlichen Arbeiter, zu einer Sitzung zusammenge⸗ den binnen 14 Tagen nach Abhaltung des im §. b gedachten Ter-⸗ 1em Königlichen Insiegel ausfertigen assen, ohne 88 dadurch Dr. Jebann Rymarkiewicz, ist zum Oberlehrer befördert; und treten. Vorsitzender dieser Kommission ist der Abgeordnete Graf mins bekannt gemacht; die Auszahlung derselben aber erfolgt in den Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung nSrganisten Karl Kuntze zu Pritzwalk das von Itzenplitz. Die Ate Kommission der Ersten Kammer Aachen Mastricht und Berlin, so wie in den Städten, welche von eine Gewährleistung von Seiten des Staats zu geben oder Rech⸗ Hrgant 8. Ferden. ntze zu Pritzwalk das ist heute, Vormittags 11 Uhr, zu einer Berathung über die auf 3 7 7 1 8 8 8 r . 84 ,„ 6 4 2 8 28 3 8 3 768 ¹ 86. . N 7 der Direction dazu bestimmt werden, an die Vorzeiger der betref⸗ ten Dritter zu präjudiziren 8 8 Prädikat „Musikdirektor“ beigelegt wort die Jagd⸗Polizei bezügliche Vorlage zusammengetreten. Vor⸗ fenden Prioritäts⸗Obligationen gegen Auslieferung derselben und Das gegenwärtige Privilegium ist durch die Gesetz⸗Sammlung sitzender dieser Kommission ist der Abgeordnete Graf von Arnim-⸗ der dazu gehörigen nicht fälligen Zins⸗Coupons. Werden die bekannt zu machen. 13“ JBoihenbüreg 1 Coupons nicht abgeliefert, so wird der Betrag der fehlenden von8 Gegeben Charlottenburg, den 28. Dezember 1853 . 8⸗Hrdnung de HKammer Pr. C.) Von Seiten der diesseitigen Regierung ist zum dem Kapitalbetrage der Prioritäts⸗Obligationen gekürzt und zur G Tages⸗ Hrdungtg Fe b deretne fdhigte g e Hannover der Königl. Geh. Regie⸗ inlös 2 Id dieselben zur Za 8 1 5 srath von der Gröben ernannt und hiervon den betheilig⸗ Einlösung der Coupons verwendet, sobald dieselben zur Zahlung x N. rungsrath von der d n n ind hierbon den betheilig⸗ präsentirt werden. 1ö“] Friedrich Wilhelm. 11AAX““ ten Regierungen in diplomatischem Wege Kenntniß gegeben worden. G Im Uebrigen erlischt die Verbindlichkeit der Gesellschaft zur Sechste Sitzung am 13. Januar 18 1 gs 12 Uh 8 S. E Artikel in der „Rhein⸗ und Ruhrzeitung“, Verzinsung einer jeden Prioritäts⸗Obligation mit dem 31. Dezem⸗ von Bodelschr 1) Wahlprüfungen. 8 1 8 8 üggen se ahe selecher 922 der Leperfsgellec in B.““ 8 8 2) Vereidigung von Abgeordneten. ““ 8 8 8 Sveula stet v. 9 uhrn ergeht, enthält Die Bemerkung, daß das Einbringung von Gesetzes⸗Vorlagen seitens der neue Schulgesetz vergebens erwartet werde. Versteht der Verfasser kAA1“*“” Staatsregierung. olche Bestimmungen, durch welche

darunter, wie anzunehmen ist, nmn 1 8 L 2 . 8 4 N4 g 1 g sr . 719 SHor 29 op 8 3“ 99 †. 8 9 4 baeraaeeee 6) Wahl des Präsidenten und der beiden Vie die äußere Lage der Lehrer verbessert werden soll, so ist darauf die übrige Dauer der Sitzungsperiode.

„„ 7 54 -11 8 8 8 1 und zw ar 1 4 -44 2 8 4 1 b 0 2 8 . . . ser Fälle eintritt, zurückgefordert werden, (§. 5) oder in Folge einer Kündigung (§. 3) außerhalb der plan⸗ 1 ven onl Pf. preuss. Cour. fünf Jahren von dem in den betreffenden Coupons bestimmten

8

Vermögen, was unter Angabe der Nummern der werthlos gewor⸗ 8 5 I11“ CC A“ em Mechaniker G. E. Schwinck zu Berlin ist unter dem ge 8 8 6 one 90 29 D 8 . 2 8 2 2₰7 . 4 8 5

denen Prioritäts⸗Obligationen von der Direction öffentlich bekannt 6. Januar 1854 ein Patent

. 8

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Prioritäts-Obligation hinzuweisen, daß bereits unterm 6. März 1852 durch eine Mini⸗

b 8 sterial-Verfügung die Königlichen Regierungen beauftragt worden

8 1 8 8 sind, dafür Sorge zu tragen, daß den Lehrern durch das Gehalt

ein genügendes Auskommen, angemessen den örtlichen Verhältnissen,

gesichert werde. Wenn übrigens der angedeutete Artikel, wie vor⸗

1 auszusetzen ist, sich speziell auf den Regierungs⸗Bezirk Düsseldorf

Zehnte Sitzung am 11. Januar 1854, Mittags 12 Ul beziehen soll, so können wir dagegen einfach die Thatsache anführen, 1) Fortsetzung der Berathung des Berichts der Kommission für daß dort das niedrigste Lehrergehalt auf 180 Rthlr. normirt ist.

die Gemeinde⸗Angelegenheiten über den Entwurf einer Staͤdtee (Pr. C.) Ueber den Ausbau der durch das belgische

Ordnung für die Provinz Westphalen. v Gebiet führenden Strecke der Chaussee von Eupen nach

2) Erster Bericht der Petitions⸗Kommission Malmedy haben Verhandlungen mit der belgischen Regierung

8 stattgefunden, in deren Folge zu erwarten steht, daß der Bau,

dessen Kosten anf 40,000 Franken veranschlagt sind, bereits im

Laufe dieses Jahres begonnen werden wird. Die bisherige Ver⸗

Angekommen: Se. Durchlaucht der Prinz Wilhelm zu zögerung der Angelegenheit ist durch den Umstand veranlaßt, daß

Schleswig⸗Holstein⸗Sonderburg⸗ Glücksburg, von die betreffenden Gemeinden und Gutsbesitzer die von der belgischen

A 1 Hamburg. Regierung beantragte Betheiligung verweigert haben. Der Pro⸗

Die Direction. Der Special-Director. J“ 89 Se. Excellenz der Staats⸗Minister für Handel, Gewerbe und vinzig!lrath von Lüttich, so wie die verschiedenen betheiligten Ge⸗

(facsimile der Unterschrift (facsimile der Unter⸗ 18 öffentliche Arbeiten, von der Heydt, von Elberfeld. meinden, hatten schon vor mehreren Jahren den Wunsch ausge⸗

2er Directions⸗ schrift.) 1““ ssprochen, daß der Bau dieser Straße auf Staatskosten ausgeführt

Mittglieder.) Ausgefertigt. werden möge, wozu die Regierung aber bisher sich nicht hatte

(Unterschrift.) entschließen können.

Berlin, 10. Januar. Se. Majestät der König haben Aller⸗ (Pr. C.) Mehrere Zeitungen haben die Mittheilung ge⸗

gnädigst geruht: Dem Geheimen Regierungs⸗Rath Delbrück die bracht, daß eine Deputation aus Saarlo uis bei den Feier⸗

Erlaubniß zur Anlegung der demselben resp. von Sr. Majestät dem lichkeiten sigurirt habe, die jüngst in Paris zur Einweihung des

w Könige von Sachsen und Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen und Ney⸗Denkmals stattfanden. Wir erfahren von zuverlässiger Seite,

d1116164*“* Regenten von Baden verliehenen Decorationen des Komthur⸗ daß die Einwo hnerschaft von Saarlouis keine Depu⸗

—, Kreuzes 2ter Klasse vom Königlich sächsischen Orden Albrechts des tation nach Paris gesandt und daß überhaupt keiner der dort

Inhaber empfängt am 2ien Januar 18 gegen diese Anweisung gemäls §. 1 des Privilegiums an den durch öffentliche Be- Beherzten und des Commandeur⸗Kreuzes Lter Klasse des Groß⸗ ansässigen Bürger sich bei der erwähnten Feierlichkeit betheiligt hat.

ten Prioritäts-Obligation Mo herzoglich badenschen Ordens vom Zähringer Löwen; dem Major Es halten sich aber bekanntlich zu Paris viele aus Saarlouis ge⸗

Aachen, den.. IIü Diexsen. 1 ö“ g. D. von Bennigsen⸗Förder zu Düsseldorf, Gouverneur des bürtige Individuen auf, welche nach Frankreich übergesiedelt sind.

4 b 3 8 öʒ111141“*X“ Erbprinzen Leopold zu Hohenzollern⸗Sigmaringen, zur Anlegung Es ist daher wahrscheinlich, daß Personen dieser Kategorie, denen

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100 Thlr. Pr. Court. = Fl. 176 Hall.

Inhaber dieser Obligation hat einen Antheil von Thlr. 100, Fl. 176 holl. an dem in Gemälsheit Allerhöchster Genehmigung und nach den Bestim- mungen umstehender Privilegia emittirten Kapi- tale von Thlr. 1,800,000 = FlI. 3,468,000 h. Prio- ritäts-Obligationen der Aachen Hlastrichter Eisen- bahn-Gesellschaft. 1

deutscher Sprache.

Aachen, den

2₰ 8 2. 1 8 0 . 6 . 8 5 kanntmachung bezeichneten Stellen die zweite Serie der Zinscoupons zur vorbezeichne

1“ (facsimile) 8 8 nlü 3 4 EasEhcgracche gns . 4 des von Sr. Königlichen Hoheit dem Prinz⸗Regenten von Baden! sich möglicher Weise einige zur Zeit in weilende Handwerks⸗

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