statt auf Thorn das Hauptaugenmerk auf Invwrarlaw gerichtet sei, ist um so weniger begründet, als eine Eisenbahn⸗Verbindung 8 zwischen der Ostbahn und Thorn außer andern nicht unerheblichen Vortheilen auch eine strategische Wichtigkeit darbietet, die ganz be⸗ sondere Berücksichtigung in Anspruch nehmen darf. Die Mitthei⸗ lung einiger Zeitungen, daß auf der Westphälischen Eisen⸗ bahn abermals ein Erdsturz stattgefunden habe, durch welchen ein
Bahnbeamter schwer verletzt worden sei, kann als eine unrichtige
bezeichnet werden. b ““
— Zu Schwerin im Großherzogthum Posen fand am 11ten
Januar die feierliche Einweihung der dort neu erbauten evangeli⸗ schen Kirche statt, zu welcher vor fünf Jahren der Grundstein ge⸗ egt wurde.
— Die Stadt Schweidnitz beabsichtigt, als Geburtsort des Geh. Ober⸗Justizrathes Suarez (geboren den 27. Februar 1746) eines der Redaktoren des Allgemeinen Landrechts, dem ehemaligen Mitbürger ein Denkmal zu setzen. Dasselbe wird in einer Marmor platte mit passender Inschrift am Geburtshause bestehen.
— (Pr. C.) Die alternirenden Direktoren der Schweidnitz⸗ Jauerschen Fürstenthums⸗Landschaft, und zwar als Direktor aus dem Fürstenthum Schweidnitz der Landschafts⸗Direktor Freiherr von Tschamm er auf Dromsdorf, und als Direktor aus
em Fürstenthum Jauer der Landschafts⸗Direktor, Oberst⸗Lieutenant Freiherr von Zedlitz auf Nieder⸗Kauffung, welche im Jahre 1848 erwählt und bestallt, und beide als solche von Sr. Majestät dem Könige schon früher bestätigt wurden, sind auf den letztabgehaltenen ordentlichen Kreistagen, resp. auf dem Weihnachts⸗Fürstenthums⸗ tage für den verfassungsmäßig sechsjährigen Zeitraum von Johannis
854 bis dahin 1860 vorschrifsmäßig wieder erwählt worden.
— (Pr. C.) Es ist in neuerer Zeit der Plan aufgefaßt
vorden, eine Eisenbahn von Weißenfels über Zeitz und Gera nach Hof zu bauen, um dadurch eine direkte Verbindung zwischen Halle und der baierischen Eisenbahn herzustellen. Es wird dadurch der Weg aus den östlichen Provinzen, namentlich von Berlin und Magdeburg nach Baiern und dem Süden von Deutsch⸗ land, der Schweiz u. s. w. um 5 Meilen abgekürzt. Die Groß⸗ herzoglich sachsen⸗weimarsche und die Fürstlich reußische Regierung interessiren sich lebhaft für dieses Projekt; auch ist die Hoffnung
orhanden, daß die Königlich baierische Regierung in Berücksichti- gung der daraus für sie erwachsenden erheblichen Vortheile sich mit dem Plane einverstanden erklären werde. Da nun die Magdeburg⸗ Cöthen⸗Halle⸗Leipziger Eisenbahn⸗Gesellschaft geneigt ist, die Aus⸗ führung der Bahn ohne diesseitige Staats⸗Unterstützung zu über⸗ nehmen, so ist dazu dem Vernehmen nach die Allerhöchste Geneh⸗ migung zur Anlage dieser Bahn, insoweit sie das preußische Gebiet berührt, ertheilt worden. 1
— In der Sitzung der zweiten badischen Kammer vom
7. Januar legte der Minister v. Rüdt 1) einen (bereits telegra⸗ phisch gemeldeten) Gesetzentwurf über Abänderung der Spurweite der Eisenbahn vor, wonach ein Kredit von 1,577,517 Fl., nämlich 1,077,517 Fl. für Abänderung des Geleises und 500,000 Fl. für Abanderung des Transportsmaterials angesprochen wird. 2) Die Verträge mit der Eidgenossenschaft Hegen Fortführung der Eisenbahn ns obere Rheinthal. — Hierauf wurde die öffentliche Sitzung unter⸗ brochen, um die Berathung der Budget⸗Kommission über das vor⸗ gelegte Steuerausschreiben stattfinden zu lassen. Nach Wieder⸗ röffnung der Sitzung berichtet Junghanns über den bezüglichen Gesetzentwurf, wonach die direkte und indirekte Abgabe bis zum März (einschließlich) nach dem bestehenden Umlagefuß erhoben wer⸗ den sollen. Die Kommission trug auf Annahme an, doch mit einer erwahrung der Rechte der Stände gemäß §. 62 der Verfassung wegen verzögerter Einberufung des Landtags vor Schluß der Bud⸗ getperiode. Bei der hierauf erfolgten Abstimmung wurde der Ge⸗ setzentwurf einstimmig angenommen. — Der Abgeordnete zur Zweiten baierischen Kammer Fürst von Oettingen⸗Wallerstein hat, von dem Recht der Initiative Gebrauch machend, einen Gesetz⸗Entwurf, betreffend die Ermächti⸗ gung jeder der beiden Kammern des Landtags zu umfassenderer Vorbereitung der Budget⸗Berathung für die siebente Finanz⸗ Periode, bei der Zweiten Kammer eingebracht. „— Der neu ernannte österreichische Minister-Resident am Königlich griechischen Hofe, Baron Leykam, hat sich mit dem letzten Levante⸗Dampfer nach Athen eingeschifft. — Der schweizerisch Nationalrath ist in seinen Bera⸗ hungen über Errichtung einer eidgenössischen Hochschule auch am 27. Januar noch zu keiner Abstimmung gekommen. Die Gegner nehmen theilweise den rein katholischen Standpunkt ein und stellen die Behauptung auf, daß kein Bischof einem Priester die Weihe ertheilen werde, welcher auf einer eidgenössischen Hochschule studirt habe, deren Verwaltungsbehörde in ihrer großen Mehrzahl aus Pro⸗ testanten bestehen würde. Die konfessionelle Zwietracht werde durch eine solche Anstalt erst recht angefacht. Auch darauf wird mit’beson⸗ derem Nachdruck hingedeutet, daß der Schweiz wie jedem Staate besondere Mission zukomme, und diese sei das Bild der Frei⸗ heit und Mannigfaltigkeit, welche durch das Streben nach Centra⸗
lisation zerstört werde. Mit großer Heftigkeit heben sie aber den Finanzpunkt hervor und weisen auf die drohende Zukunft hin, welche die Schweiz in jeder Beziehung gerüstet, besonders die Staatskasse mit Geld gefüllt finden müsse. sich auf den historischen Boden und sehen in der Gründung der Hochschule die Erfüllung des schönen Traumes, welchen der weise Stapfer zur Zeit der Helvetik und die tüchtigsten Staatsmänner der dreißiger Periode gehabt haben. Druey hofft eine Anstalt zu erhalten, in welcher jede Ausschließlichkeit entfernt und alle Rich⸗ tungen in allen Fächern vertreten sein sollen.
— Die niederländischen Fregatten: „Prinz von
Oranien“ und „Doggersbank“, welche früher in Smyrna verweilten,
sind, nach einer Meldung aus Turin vom 14. Januar, von Messina in Spezia eingetroffen.
. Die Belgische Repräsentanten⸗Kammer hat am 17. Januar ihre Sitzungen wieder aufgenommen und sich mit Be⸗ rathung eines Gesetzentwurfs zur Besteuerung des Salzes beschäf⸗ tigt, das zur Verfertigung von Glaubersalz verwendet wird. Der Justiz⸗ und der Finanz⸗Minister, so wie der Minister des Auswär⸗ tigen reichten eine Anzahl Gesetzentwürfe ein; einer derselben soll die Regierung ermächtigen, provisorisch die Bestimmungen des Ver⸗ trages von 1844 und der Zusatz⸗Uebereinkunft von 1852 in Bezug auf den Transit der aus dem Zollverein kommenden Waaren bei⸗ zubehalten. Der Finanz⸗Minister zeigte auf Befragen an, daß er in drei Tagen den umfassenden Gesetzentwurf bezüglich der Ein⸗ gangszölle auf Rohstoffe vorlegen werde; er bemerkte zugleich, daß zum Drucke des Entwurfs und der Begleitstücke drei Wochen erfor⸗ derlich sein würden.
— Von der piemontesisch⸗französischen melden dort erscheinende Zeitungen, daß zahlreiche Auswei⸗ sungen piemontesischer Angehöriger aus Frankreich erfolgt sind. An einer einzigen Grenzstation wurden mehr als zwanzig solcher Individuen zum Grenzübertritte angemeldet. 8
— Aus einer Statistik der französischen Getreide⸗Ein⸗- fu hr geht hervor, daß zu Marseille bis Ende vorigen Jahres schon eine I 1“ eingeführt worden, als im Jahr 1“ “ dafür, wie ernst das französische 2G 1 8 aß führt man an, daß der Marine⸗
kinister nicht einmal gestatten will, daß zwei kleine Gabarren nach den Kolonieen abgehen, wofür sie bestimmt sind. Es verdient Er⸗ wähnung, daß das Faubourg St. Germain in diesem Winter sich zurückgezogen hält und gar keine Feste giebt. 8
Der „Constitutionnel“ bringt eine Mittheilung aus Mar⸗ seille, welche für den Mißbrauch zeugt, der mit dem Telegraphen getrieben wird. Zu Marseille war nämlich eine telegraphische Depesche aus Paris angelangt, worin es hieß, daß nach Be⸗ richten aus Petersburg die wiener Vorschläge vom Czar an⸗ genommen wären. Die marseiller Blätter waren vorsichtig genug, die Nachricht nur mit Vorbehalt aufzunehmen. Auf nähere Nachfrage aber ergab sich, daß der Agent der englischen Kontinental⸗Gesellschaft, Herr Neyret, die von Paris ge⸗ Uectmtene Nachricht gefälscht, indem darin gar nicht die Worte „Petersburg“ und „Czar“ vorkamen. Die Justiz instruirt die Sache, indem es wahrscheinlich ist, - wesen. Die „Union“ versichert, bung aller Seeleute, die ihre vier Dienstjahre noch nicht aus gedient und die ihr 40stes Lebensjahr noch nicht überschritten, ganz allgemein wäre und in allen Seehäfen jetzt zur Ausführung komme. —, Der britische Admiral Corry ist am 10. Januar mit dem größten Theile seines Geschwaders aus dem Tejo ausgelaufen, um, wie es heißt, der Uebung wegen zu kreuzen. — Prinz Leo⸗ pold von Koburg (der Bruder des Regenten) ist von South⸗ ampton in Portugal angekommen. Die Regierung hatte Ordre gegeben, daß man ihn ohne Verzug ans Land gehen lasse; die Ge⸗ sundheits-Behörde von Belem aber widersetzte sich dem Befehle, und der Prinz war genöthigt, wie die übrigen Reisenden, eine drei⸗ tägige Quarantaine auszuhalten.
Lord John Russell und Lord Palmerston sind am 17. Ja⸗ nuar Morgens von ihren Landsitzen nach London gekommen und haben ihre Stadtwohnungen bezogen. Lord John Russell giebt am 30sten in seiner Eigenschaft als Führer des Unterhauses ein großes parlamentarisches Bankett (dasselbe thut Lord Derby als Haupt der Opposition), zu dem sämmtliche Minister, die nicht Pairs sind, und eine große Anzahl Unterhaus⸗Mitglieder eingeladen werden.
— Das „Chroniele“ will nach Berichten aus Konstantinopel vom 5. Januar wissen, daß die Pforte am 31. Dezember in einer Note folgende Bedingungen zu den Vorschlägen der vier Mächte gestellt: 1) sollen die Fürstenthümer 15— 20 Tage nach Annahme der Vorschläge seitens Rußlands geräumt werden; 2) soll bei der Erneuerung der Verträge besondere Rücksicht auf die Integrität und Unabhängigkeit der Türkei genommen werden; und 3) will die Pforte ihr Verwaltungssystem ganz nach Belieben reformiren.
Sir Robert Inglis hat aus Gesundheits⸗Rücksichten auf die Vertretung der Universität Oxford verzichtet. Er war seit dem Jahre 1829 Mitglied des Parlaments. 8
Grenze
Die Vertheidiger des Projekts stellen
menstoß vorzubeugen und
wahren wünsche, und
daß dieser Irrthum kein zufälliger ge-⸗ daß die Maßregel der Aushe⸗
— „Daily News“ theilt folgendes Aktenstück mit: „ Keveliffe's Botschaft an den Gouverneur von Se⸗
7 8 “ 1 9 1“ der Befehle meiner Regierung ist das britische (französische) B G auf dem Punkt, im Verein mit dem französischen (englischen) Gesttteau sn Meere zu erscheinen. Der Zweck dieser Bewegung is,, 1 eeFE F. Gebiet vor jedem Angriff oder feindseligen Atr 588 vn en. Ich benachrichtige Ihre Excellenz davon, um jedem Zusam⸗ zu schüten. eine Störung der zwischen unseren Regierun⸗ freundschaftlichen Beziehungen zu vethüten, die ich zu welche Ihre Excellenz ohne Zweisel eben fassr äht si 8 ürde mi en, zu erfahren, 2 erhalten bemüht sind. Es würde mich daher freuen, fa vufe⸗istechre⸗gen beseelt von diesen Gesinnungen, zweckmäßig befunden S dem Admiral, der die russischen Kriegsschiffe im Segezen nsee 8 hlt 1, die erforderlichen Weisungen zu ertheilen, so daß Iühe Vorfall beeh werde, der den Frieden gefährden könnte. Redeliffe (Baraguagy d'Hilliers).“ “ s Daily News“ lauten ganz Die Briefe beider Gesandten, sagt „Daily Newsn la 8s leich und in beiden ist das Wort „Frieden“ unterstrichen. An Bord der „Retribution“, welche die Briefe überbrachte, befand sich ö französischer Offizier als Ueberbringer der französischen auch D besche. 4 „ „ 1 I. 1 M Die dänische Zeitung „Fädrelandet bringt in ihrem Blatte vom 16. Januar den offiziellen Text der Neutra “ rung, wie er beiden Thingen mitgetheilt worden. Die Frtterung führt den Titel kines „Notenentwurfs“, der vom Minister des Aus⸗ wärtigen den dänischen Gesandten im Auslande zugestellt ist, um ihn folgenden Mächten mitzutheilen: Oesterreich, Frankreich, Groß⸗ britannien, Rußland, Preußen, der Türkei, Belgien, den Niederlan⸗ den Spanien, Portugal, Beiden Sicilien, Sardinien, Griechenland, 82 7 EE1“ Hannover, Oldenburg, G 1. Ko 5 8 8 ien, 18 Brasilien. Der Notenentwurf selbst lautet also: ti Verwickelungen im jetzigen Augenblick, nach der Kriegs⸗ Die politischen Ver j oglichkrit eines bevorstehen⸗ Erklärung der ottomanischen Pforte und der Möglichkeit eine 8 ev 1 ehen den Seekrieges, haben der Regierung ö heie G“ “ ste erksamkeit auf die Folgen b auferlegt, ihre ernste Aufmerksamkeit auf! I1I““ “ enistehen können. Es ist ihr aufrichtiger Wunsch, 2 Einvernehmen und das Cö1“ das gute A1 Dänemark und allen Regierungen Europas so 1 Shg und da dem Könige von Dänemark nichts mehr am Herzen Verhaltaiß aufrecht zu halten und zu befestigen, so seyen liegt, 8 Masestät für Pflicht an, die verbündeten und befreundeten Machie 218 Unwissenheit zu lassen über die Politik, welche Allerhöchstdieselben eng hten Falle befolgen wollen. 1 b . 8 EE“ der g Freundschaft, welche ö marks und der vereinigten Königreiche Schweden und Norwegen -G und Volk besteht, wie in Erwägung ders nebereinstimmung in essen und politischen Grundsätzen, welche oo 85 b veranlaßt gefunden, mit seinem erhabene „I 1 verenndeien . Mejestär dem Fönige von “ 11 r 1 fen über di In, welche in vorkommen⸗ dungen zu treffen über die Mahregeln, b 1“ “ heweccg werden müßten, um eine gemeinschaftliche Wirk⸗ famtes zu Wege zu bringen, welche, durch Identitüt, samke die Anwendung des angenommenen Systems zu er dieser Schritt auf die guͤnstige Weise Ausgen oehicen d man zu erwarten berechtigt war, so hat 11“ Sr. Majestät des Königs von Dänemark en 2 Fagss und bevollmächtigter Minister Chargé “ Sbucee e Majestät N. N., in Uebereinstimmung mit den “ . 11 C gefaßten Beschlüssen, von seinem allergnädigsten Herrn den Beirh hntu
Sr. Majestät N. N. Ministerium mit den allgemeinen N zu
macden welche Se. Majestät der König von Dänemart ann z 9 7
müssen geglaubt hat,
seiner Staaten für den beklagens⸗ werthen Fall festzusetzen, daß zwischen den Mächten,
gen bestehenden
um die Stellung die Sr. Majestät
Verbündete sind, Feindseligkeiten ausbrechen möchten. “ welches 22. Majestät der König von “ beobachten und unabweichlich anzuwenden beabsichtigt, ist das, 9 168 einer strengen Neutralität folgt, gebaut anf Loyalstät, 1 88 gleiche Achtung für die Rechte aller Mächte. 1A“ 8G. Vortheile, welche diese Neutralität, nach den EE1“ hb gen der beiden Höfe, 1— Majestät des König Dä mit sich führen wird, sind folgende;— Dasegeag eg dos Krieges, der ausbrechen könnte, 11“
zum Vortheil für die eine der streitenden Parteien, zum Nachch
die andere zu enthalten. 8
T, nrteges⸗ Phae Pente sfchise der kriegführenden Mächte han
Häfen der Monarchie zuzulassen, doch stets mit dem Vorbeha G
die Regierung, die erstgenannten Schiffe, so wie 1“
zu den Flotten der kriegführenden Mächte häere. Nöö
Christiansbe auszuschließen. Die Gesundheits⸗ 88 heh 18
nungen, welche die Umstände nothwendig gemacht hapr 9
oder noch möglicher Weise nothwendig machen könnten, sollen natür⸗
licher Weise befolgt und respektirt verden. Kaper werden sn de⸗ nischen Häfen nicht eingelassen oder auf dänischer. Rhede estehen Den Schiffen der kriegführenden Mächte das Recht zuzugr sich in allen Häfen der Monarchie mit allen Waaren und Kaufmann gütern zu versehen, i ““ zur Kriegs⸗Contrebande gehören, allein ausgenommen,. ““ Die Häfen der Monarchie für jede Prile zu schließen, 8* nen Nothfall ausgenommen, und in diesen Häfen die Kondemnirt und den Verkauf von Prisen zu verbieten.
Mecklenburg⸗Schwerin und Stre⸗ den nordamerikanischen Freistaaten
Freundschaftsverhältniß unverändert zu
V
4 Snnt d. S w Unn “ 5 g 4 „ † 1091 9† HBedbd 24 2 8 . 1⸗ lösen werde, und zwar unter folgenden Bedingungen: 1) Die Ei⸗
deren sie bedürfen möchten, die Artikel, welche
—
5) In Sr. Majestät des Konigs Handelsverhältniß mit den Ländern, mwelche mit einander in Krieg sind, jede Sicherheit und jedwede Er⸗ leichterung fur dänische Schiffe und ihre Ladungen zu genießen, je⸗
doch immer mit der Verpflichtung für diese Schiffe, sich nach den
Regeln zu richten, welche algemein geltend und im Falle erklärter
und effettiver Biokaden anerkannt sind.
„ Dies sind die allgemeinen Grundsätze für die Neutralität, welche Se. Majestaät der König von Dänemark für den Fall gewählt hat, daß ein Krieg in Europa ausbrechen sollie. Der König schmeichelt sich damit, daß sie als mit dem Vöskerrechte ubereinstimmend werden erkannt werden und daß eme redliche und treue Aufrechthaltung derselben Se. Majestät in den Stand setzen wird, mit den befreundeten und verbündeten Mächten das Verhältniß fortzusetzen, welches vor jeder Unterbrechung zu bewahren, ihm zum Wohle seiner Unterthanen so sehr am Herzen liegt.
„Mit dem Begehren, daß es Herrn N. N. gefallen möge, die gegen⸗ wärtige Mittheilung zur Kenntniß der Regierung Sr. Majestät N. N. zu bringen, benutzt der Unterzeichneie diese Gelegenheit u. s. w.“
In der Sitzung des Landsthings am 14. Januar wurde der Gesetz⸗Entwurf in Betreff der veränderten Benennung des Münzfußes definitiv mit 34 Stimmen gegen eine angenommen.
— Die heutigen Berichte vom Kriegsschauplatze an der Donau, welche nach dem „Wanderer“ bis zum 3ten reichen, melden nichts von neuen Gefechten. Die Russen haben ihr Terrain behauptet. Der rechte Flügel lehnt sich an Madoviz, der linke bei Islas an die Donau. Das Hauptquartier des Centrums des Anrepschen Corps ist in Radovan. General Gortschakoff trifft am 15ten in Krajowa ein. Omer Pascha besindet sich in Widdin.
Aus Orsova schreibt man vom 8ten, daß die Türken fort⸗ während und von allen Richtungen Truppen nach Widdin ziehen. Verläßliche Berichte behaupten, es seien jetzt in Widdin, Kalafat und in der Umgebung dieser beiden Plätze gegen 35,000 Mann, darunter 2000 Mann Artillerie mit 250 schweren Geschützen konzentrirt. Der Kampf vom Sten hat nicht mehr bei Cetate stattgefunden, das die Russen am 7ten in der Absicht, die türkische Position zu umgehen und den Rückzug abzuschneiden, verließen. Am 8ten hörte man die heftigste Kanonade von früh 8 bis 3 Uhr Nachmittags. Die Tür⸗ ken haben in Kalafat ein Observatorium errichtet, von welchem sie die Gegend weithin übersehen und das ähnen bei den stattfin⸗ denden Gefechten gute Dienste leistet. Einem verläßlichen Berichte aus Orsova vom neuesten Datum entnimmt der „Wanderer“, daß die Türken bei den Gefechten bei Ce⸗ tate noch acht Dorfschaften in der Nähe von Kalafat be⸗ haupteten; zwei hatten die Russen genommen; Cetate wurde zum Theil ein Raub der Flammen. Im Ganzen besitzen die Türken nicht viel Terrain bei Kalafat. Der Besitz läßt sich am besten darstellen, wenn man von Madoviz hinter Cetate bei Ka⸗ lafat vorbei eine geradeLinie gegen die aus dem Bogen herauskom⸗ mende Donau zieht. Von den durch Türken besetzten Ortschaften sind verschanzt: Madoviz, Skripez und Caloghieren. In diesen Dörfern wurden von allen Häusern die Dächer abgetragen, Lauf⸗ gräben errichtet, und die Höhenpunkte mit Batterien besetzt. Ein gleicher Vorgang wurde am jenseitigen Ufer in der Flanke von Widdin beobachtet, um einer allfälligen Ueberrumpelung durch einen anderwärts bewerkstelligten Donau⸗Uebergang zu begegnen. Es wurden Vinul, Köi, Karaul und Belgradschik stark befestigt und besetzt. Widdin steht gleichsam in einem großen verschanzten Lager.
Nach einem Berichte aus Bukarest vom 6ten d. M. ist es bei Hirsowa in den letzten Tagen wiederholt zu kleineren Vor⸗ postengefechten zwischen Türken und Russen gekommen, indem jene muthmaßlich in der Absicht, zu rekognosziren, die Donau passiren wollten, von den Russen aber stets zurückgedrängt wurden, ohne ihre Absicht erreicht zu haben. “
— Ein verbürgtes Schreiben aus Belgrad vom 10ten bringt die Mittheilung, daß die beiden Fermane, durch welche di das zwischen Serbien und Rußland bestehende Secn geh 5 auflösen wolle, gar nicht eingetroffen sind. Fürst ha sogleich, als er über diese Fermane Kenntniß Cö“ Konstantinopel Gegenvorstellungen machen lassen, sicht ausgesprochen, daß ein solcher Vorgang den In .“ 1 Pforte in Serbien nichts weniger als förderlich sein könne. Folge davon war, daß dem Adjutanten, der sich mit den Fermanen bereits auf dem Wege befand, ein Eilbote mit dem Auftrage n 8 ungesäumten Rückkehr nachgesendet wurde, was auch geschehen ist.
— Der Secretair des Schatzamtes der V ereinigten Staa 2 ten von Nord⸗Amerika hat bekannt gemacht, daß er bis Eiißt für 7 Millionen Dollars United States Stocks ein
lösung geschieht zum Pari⸗Werthe. 2) Es wird 11“ 6 pEt. bewilligt für die durch das Gesetz vom Juli 4846 venren am 12. November 1856 einlösbaren Stocks; eine “ dis pCt. für die Anleihe von 1842; eine Prämie von 21 8 ze f 8 Anleihen von 1847 und 1848, und eine Prämie von 10 A lleiche die unter dem Namen der texianischen Indemnität vetc 8 5 88 von 1850. 3) Es werden die Zinsen von dem Par rsfent Certifikats vom 1. Jan. 1 854 an bis zum Datum des 8 M“ die der Einloͤsung von Seiten des Schatzämtes bezahlt und dazut Penn⸗ Zinsen eines Tages vergütet. — Der Gouverneur von 8
8 8