1854 / 25 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

8 5 vW“ 1 8 8 1 7 6 S 1“ y

n Theilen des Verbandes nicht haben. bisher nicht emporgescheungen. Sie nährt sich zur Zeit vielfach noch

orderliche Anerkennung in gl ie Ei den Schöpfungen anderer Nationen und vergangener Zeitalter. Ob 3 8 n 8 zniglich P ßisc 1s W1*“ 8” darf I nicht außer Betracht bleiben, daß durch die Einelvng nan vheanh, aacs gelangen wird, die bisher unerreichten Formen der ge zun Königlich reu chen Staats⸗Anzeiger.

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Centr ebliche Verzögerungen für t

der Gutachten von äiner solchen Ceitralsene eghebwarben, die 68 fi⸗ griechischen und römischen Plastik und der Malerei und Bildhauerkunst : N Eee b d . die Entscheidung der 81. Absatz von E;zeugnissen der Industrie des Mittelalters als Vorbilder für die Formen⸗ und Musterbildung ent⸗ Sonnabend, den 28. Januar empfindlicher sein 8. 88 Zeitfristen, von Handels⸗Conjunkturen behren zu können, steht sehr dahin. Zugeben kann man dagegen, daß es oft von der Wahrneh!l ist 8,8 wenn diese ungenutzt vorübergehen, sich der möglich und wünschenswerth ist, die deutsche Gewerbsamkeit von den Fes⸗ und Moden aogre hgafhs erheblich vermindert seln, welche ihr das Ausland in Bezug 9” die neheni des e Werch der Waare Zusschließli Benutzungsre ines Musters ist auferlegt, zu befreien. Dazu wird es aber zunächst anderer Einrichtun⸗ 8 vX“ 1 8—

Zum Erwerbe des dassche Zücher Benitzangerech he nesanehange⸗ gen, 88 1:8 Musterschutes insbesondere guter Bildungs⸗Anstalten für nicht unterstützt zu werden, da hiee nar derjenige füͤr erpflichtet zum Er⸗ gebung, sondern eine Gruppe von Staaten mit verschiedener Gesetzgebung in Großbritannien wie in F. ch. efertigien Fabrikats, und zwar bevor Dessinateure und Former bedürfen. So lange es an diesem fehlt, satze eines Schadens erklärt wird, durch (faute) umfaßt. Könnte man es auch allenfalls verhindern, daß Fabrikate mit nach⸗ weise einer Probe Sae erforderlich. In Großbritannien müuß würde man wenn man dem ausländischen Muͤster gleichen Schutz, wie 1 der letztere enistanden ist. Art. VII. und VIII. 8 8t 8 c. geahmten Mustern in Preußen vertrieben werden, so würde man doch dem dasselbe in den Verkehr ge 889p chnun jedes gewerblichen Erzeugnisses, auf dem inländischen, sei es nun rechtlich oder, wie eben angedeutet worden, lassen einen Anspruch auf Schaden⸗Ersatz und trafe ö Ver⸗ Verkehre in den übrigen Staaten des Zollvereins nicht entgegentreten können. indeß noch die oben ewäßase fsch 2 ntreten; auch hat sich der Depo⸗ auch nur thatsächlich zukommen ließe die heimische Industrie eines we⸗ käufer nur dann zu, wenn er von dem Eigenthümer des 2 9 ers oder von Da nun der Nachbildner für die Herstellung neuer Muster und Formen, welches das Muster angewen et 1 8 Gesetze knäher bezeichneten sentlichen Mittels ihrer Existenz berauben. Die Veröffentlichung des einem Dritten benachrichtigt worden ist, daß ersterer die Einwilligung zu für Besoldung von Dessinateuren zc. Ausgaben nicht zu machen hat, so ist nent darüber zu erklären, 88 er sich das Gebrauchsrecht vorbehalten will, Exilusivrechts läßt sich auch dadurch nicht ersetzen, daß man eine Verfolgung der erfolgten Anwendung des Musters nicht ertheilt habe, .“ trotz die⸗ er im Stande, seine Waare billiger als der rechtmäßige Eigenthümer des Klassen gewerblicher Erzeugnisse en 1 8* Es besteht dort nur eine Behörde, des Nachbildners erst zuläßt, nachdem ihm von dem rechtmäßigen Eigen⸗ ser Verwarnung fortfährt, die Waare zu debitiren oder zum Verkauf aus⸗ Musters zu verkaufen. Die Folgt wäre also, daß ein und dieselbe Waare und die erfolgte Ancheaduntgzzünze 1b egennimmt, während in Frankreich thümer oder sonst auf glaubhafte Weise davon Kenntniß gegeben worden, zustellen. Danach wird die Haftbarkeit 88 Verkäufers, worunter natür⸗ in Preußen, wo nur der letztere zum Debit bexechtigt wäre, theuerer zu welche die zu deßonigneher 5 85 Sgsscl de prud'hommes, beziehungs⸗ daß das Muster ein geschütztes sei. Denn wenn derjenige, welcher ein vor⸗ lich eine von dem Fabrikanten verschiedene Person zu denfen ist, zwar von stehen käme, als in den Zollvereinsländern, daß sich der Verkehr von den die Niederlegung der⸗ 8 svten erster Instanz erfolgt. In beiden handenes Muster benutzt hat, erst dann, wenn er die Waare bereits dem Vorhandensein der mala fides abhängig gemacht, es soll ihm diese preußischen Märkten weg⸗ und denen anderer Zollvereinsstaͤaten zuwenden, weise den Handels⸗ und Eiosfge s eseg s. über den Att der Hinter⸗ danach angefertigt hat, erfährt, daß sich ein Anderer darau das Eigenithum aber auch in dem Falle, wenn sie nachträglich, d. h. nach dem Antaufe daß man mit anderen Worten auf Kosten der preußischen Industrie der Ländern erhält der Deponent 1 Nachbildner gerichtlich in Anspruch zu vorbehalten (meist aber wird er dies erst dann erfahren), und ihm dem⸗ der Waare von dem Fabrikanten herbeigeführt wird, insofern nachtheilig des übrigen Deutschlands in die Hände arbeiten würde, und daß der legung, auf Grund deren rüf en 8 Musters in Bezug auf Neuheit nächst der Vertrieb der Fabrikate untersagt wird, so sind Kosten und Mühe sein, als sie ihn an dem ferneren Debite der Faate wer hinderj. Diese preußische Konsument preußische Fabrikate in Preußen theuerer, als in nehmen befugt ist. Eine Prüfnhg erkt nicht vorgenommen; es ist nicht umsonst aufgewandt. Diesen üblen Folgen kann nur dadurch vorgebeugt Bestimmung setzt unzweifelhaft voraus, daß sich der Verkäufer demnächst anderen Ländern des Zollvereins bezahlen müßte. und Eigenthümlichkeit Fird n e.. dees er das Certifikat auszustellen hat, werden, daß das Exklusivrecht mit dem Augenblicke seiner Errichtung zur an seine Bezugsquelle, den Rabheea , E1ö11““ daß also dieser v“ 1. einmal vorgesehen, daß der daß ein gleiches oder ähnliches allgemeinen Kenntniß gelangt. Eine Publication durch Zeitschristen bei der Anwendung des Musters u“ e gewesen sein müsse. . sardeigt sas ue esceane eed; Nimmt man das, jener vielleicht durch eine besonders zu gründende W 9 häbe aa in 11“ E111““ Muster EE . sedem läufi allen den Sprachen erscheinen müßle, die von den ver chiedenen Nationen serve Muster⸗ECn 1 8 8 Gesetzgebung zum Grunde ö E““ Nanstis gulich scs des sereictschen Se werden, würde ihren Zweck nur Marke an der Waare in ausreichender Weise zur Erscheinung ge⸗ und bis der Beweis geführt ist, da 9 1 dann erfüllen, wenn getreue Abbildungen der Muster und Formen beige⸗ lange, ist das ganz konsequent. Läßt sich aber die Veröffentlichung durch

sen, so wird man auch im Allgemeinen den . 8 116“ 1 ej kenn 1 8— 818 8 Schutz zu Theil betder 16 sacsege des bribehclten fönnen. fügt würden. Solche bildliche Darstellungen dürften aber, abgesehen von jene Marke, wie oben gezeigt worden, als zurcichend nicht anerkennen, und Angekommen: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und dort üblichen modus acqu Commandeur der 15ten Division, von Schack, von Erfurt.

ü ih iodenfalls mehr empfehlen, als die Form, welche im §. 27 ihrer Kostbarkeit, bei der voraussichtlich großen Zahl der zur Anmeldung der dolus 8öG Seiten L113“ Ha o. Fe he s 8e 6 1837 für die Erlangung des Schutzes gegen gelangenden Musterrechte kaum herzustellen sein; jedenfalls aber den Preis annehmen, so sle Gesetzes We 8* 18 Kunstwerken vorgeschrieben ist, und welche nur in einer der Zeitschrift in einem solchen Maße steigern, daß —81oo 8 Enn 8 hn iso ver Vorbehalꝛ des ausschließlichen Rechts an dem berste Kuratorium der Künste (Ministerium für geist⸗ treibenden schwerlich würde zumuthen können, dieselbe zu halten. 8 tüc bringen sein dergestalt, daß ein schuldbares Ver⸗ Ab reist: Se. Durchlaucht de “” end Medizinal⸗Angelegenheüten) besteht. Die Am 1eah ag ne⸗ ünd Knfacen väsüßs d 8 8—— E114“ ss G Jemand davon keine Kenntniß gewonnen nach Schloß Neisen. .“ F. ie d bezi veise einer Zeich⸗ wenn der Vorbehalt des Eigenthums an dem Muster an der 1 iem I, 92 .“ 8 dhelae chf c 18 Fane 6 Miuftns, Jesthabönoüs enrngceer danach gefertigten Waare selbst gemacht werden könnte. Es hat, g. sahgs 5 geäing, get eg aegftz sssch ser - nangt Her EE“ ten oder mit der Form versehenen wird sich aber fragen, ob sich für alle Gattungen gewerblicher Erzeugnisse solche Publizität erzi .“ Rachiisrnn minr geit 161“ 88 Fabritats oG einmal weil die Aufbewahrung geeignete Marken auffinden lassen, die namentlich auch dann EEETT11““ ö vnexsters 1g bei dem Verkäufer zur Zeit des Erwer⸗ FFehe b ficht Zo Schriftstücken leichter ist, als die gewerblicher Erzeug⸗ ben, wenn die Waare in den Einzelverkehr übergeht. Das letztere Erfor-⸗ Sclg des 4 - 1 Muster fabrizirten Waaren cbhängig gemacht d Neneeg weil 1 Deposition von Proben nicht selten bedeutende derniß würde vielleicht für einige Artifel, die sich erfahrungsmäßig nur X““ In letztern Falle würde freilich die Einrichtung se, wns würd B hei Fabrikaten von Gold Silber, Bronce, kurze Zeit in der Mode erhalten und meist den erwarteten Gewinn schon I Zwesentlich an praktischem Werth verlieren. Denn ; Eö“ ber 1b wie in Großbritannien ber Nach⸗ abgeworfen haben, ehe es einem Andern gelingt, sie nachzubilden, z. B. G ö ur Begründung eines Entschädigungs⸗Anspruches Berlin, den 27. Januar Ehvhsg zwirtlich 8 1“ des Musters und zwar in allen Damen⸗Roben, Stoffe für Westen, Pantalons ꝛc., in Wegfall kommen 111“ G 1“ 85 18 27. Januar. Gattungen von Fabiikaten, auf welche sich das Exklusivrecht können; es ist aber unerläßlich bei Mustern für Erzeugnisse, denen sich die den müssen, daß er bei Nachbildung des Musters resp. bei dem An⸗

erstrecken soll, zu verlangen sein. Nur eine Behörde mit der An⸗ Neigung der Konsumenten längere Zeit hindurch zuwendet, 3. B. bei Ta⸗ kaufe der Waare von dem Vorbehalte des Eigenthums unterrichtet gewesen (Pr. C.) Wir fügen an unsere früheren (s. Nr. 19 d. Bl.) 71 8

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. -. . ‚.ter Spi „mutst jsch⸗ Jo TIJho Iq F rj 1 2 . 8 , fie- 1 so slt KTölle Ih 165 2 9 M 3 1 do r S stj 9 s nahme der Muster für den ganzen in Betracht kommenden Länder⸗ peten, Spitzen, gemustertem Tischzeug, Teppichen, Metallwaaren, Fabrikaten sei, ein Nachweis, der gewiß nur in sehr seltenen Fällen gelingen möchte. gegebenen Mittheilungen folgende zur Statistik des deutschen

Kompler zu beaustragen, möchte nicht zweckmäßig sein. Die that⸗ aus Steinpappe zꝛc. Auch würde ein Modus 111.6“ 1. Es zeigt sich also auch hier, von welcher Bedentung es sein würde, wenn Bundestags gehörige Notizen: Die Verhandlungen der Bundes schlichen Verhältnisee, welche eine b 6, sn dha ö. 8a E11““ ein Mittel für eine genügende Veröffentlichung des Exklusivrechts angegeben versammlung werden bekanntlich in Ausschüssen vorbereitet. Die vw zssi 1 tis ine ieße iegen in Deutsch⸗ Entziehung des Schutzes erkannt hat. erden könnte vichtiasten der bestehenden Ausschüsse lassen sich übersichtlich folge - g and pralz h erscheinen Keßen, egfs iu eeh. e. ““ e Se werden könnte. .“ . 8 wichtigsten der bestehenden Ausschüsse lassen sich übersichtlich folgen Dorz fonzentrirt sich der gewerbliche in 8 vsde ta en⸗ vaes venisfe des Ehase cef h Gesss ch n In Bezug auf das Maß der WL1 GFehat hg gln dermaßen 1. a vige Ausschüsse: 2 Alsschuß F H11 Fabrikanten im Lande ihre Agenten Großbritanien die Erzeugnisse der Industrie in me 8 die allegirten Vorschriften der §§. 10 ff. des Gesetzes vom 11. Juni 183⸗ 9366⁄0 ÿ9o 88 1 Loondon, wo die meisten bedeutenderen Fa 1n d für eine jede derselbe en Zei für welchen der Schutz ver⸗ . 1 88 rundfätzen wir vom 23sten August 1851 für Verfassung und Gesetzgebung der 8 as ngente ge 9 die schnelle und ununter-⸗ und füuür eine jede derselben den Zeitraum, für elche 8tS 5 benfalls einen Anhalt gewähren. Nach allgemeinen Grundsätzen wird 16 VE1“ 8,88 ö“ 9. 1 kfati böischer 1 . dern Fabrik⸗ u wird, festgesetzt, wobei im Allgemeinen wohl die Fristen ine Entschädigung erst dann zugebilligt werden können, wenn dem recht⸗ b u „Sachsen, Groß— ene Kommunikation zwischen der Hauptstadt und allen andern Fabrik⸗ eh) 1Höer eine Entschädigung erst dann zugebihigte ö. 8 A“ 488435J5JAsbb“ des Landes hat die Verbindung mit der in der ersteren bestehenden gebend gewesen sind, während deren die Muster und Formen für mäßigen Eigenthüͤmer ein wirklicher Schaden zugefügt ist, d. h. wenn herzogthum Hessen; b. Militairausschuß (1851) Oesterreich,

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11 . 4 †o r oaob e Ki 9 i . 8 , X 5 oror johe A 8 zen Baäier S sen H 1 9„ 8 Wirrtte 8 )r† Muster⸗Negistratur keine Schwierigkeiten. In Deutschland giebt es keine die einzelnen Artikel am Markte Begehr finten und der 19. Waaren mit dem nachgebildeten Muster bereits vertrieben worden sind. Preußen, Baiern, Sachsen, Hannover, Württemberg, Gro

Stadt, die in dieser Beziehung mit London verglichen werden könnte; 85 Musters präsumpliv Ersatz für seine Fesfn zundi P velab Hat er selbst nach dem Muster verfertigte Fabrikaie an den herzogthum Hessen; ec. Ausschuß für das Bundeskassen⸗ wolte man aber eine solche auswählen, bei welcher jene Vorberingungen I ie hc. System ist augen heinch, ausfehungen 8 b gebracht, so wird der Verkaufspreis der letzzeren, anderen Falls ö“ und Finanzwesen (1851] Sachsen, Kurhessen, 16. C.; d. Re⸗ nicht zutreffen, so würden den Gewerbetreibenden durch die Anmeldung sfer V P - eng2 auf wi Räechedih steis 8 LErgänzung von Sachverständigen zu schätzender Werth, den 1 Ffr a l clamations⸗Ausschuß (1851) Baiern, Kurhesseu, Baden, Großher⸗ Versendung der Muster ze⸗ unsehlbar Weitelungen und namhaste Kosten verit sen, Es scheieit einfacher der uimafftist festzusetzen, und inner⸗ rechnung der Enischädigung bilden. Der andere Fakter, n ven g linden zogthum Hessen; e. politischer Ausschuß (1851); f. Veröffentlichung xe 1. 1 vnf hnifn Fäcr. Näͤhe⸗ 114“ e g gegseinrat de Dauer des der abgesetzten nenit ,e0 bei h 18 der Bundesverhandlungen (1851); g. Centralpolizei (1851); h. Fgnen Gelegendeit geboien witt, die Depostion ihter eusher innenn dih. Ertlusiorechts selbst zu sir,igen hee debsicht des britiszen Gesrtzes, zut Beweisregeln schwer festzustellen sci. Es dürfte sich daber enbh Gesehe handelspolitischer Ausschuß (1851); 1. Ausschuß für das Bundes⸗ . Hn fhitte 8 1ec 8 ie rhäc Rischen . dieeh. ö zu ob ein geschüßztes Muster in das Frei b vgt Jpeehung das, rihng. selbst⸗ gericht (1851). Die letzten fünf sind, so viel bekannt, im letzten 1g. und 88b” 11“ und die Handrlskam⸗ gefallen ist, was dort aus dem Datum der Registrirung auf der Marke verständlich habelhekll e Verletzten zu fuͤhrenden Beweises Jahre nicht in Wirksamkeit getreten. II. Ausschüsse für besondere I E.““ überall in den betheiligten Staaten solche Körper⸗ und der Gattung der Fabrikate erhellt, könnte auch ohne Annahme jenes enes größeren Schadens. Die Vorräthe an Waaren nit dem lopisten vorübergehende Zwecke: k. Ausschuß für Revision der Geschäfts schafien .“ sind 88 würde man bestehenden Provinzial⸗ Systems dadurch erreicht werden, daß auf die Marke die Zahl dfs JFahfe Muͤster, st wie dis zur Darstellung derselben verwendeten Geräthschaften Ordnung (1851) Oesterreich, Püeußen, Sachsen fleie 8 Verwaltungs⸗Behörden hiermit zu beauftragen und bei denselben (1e 2, 3 zc.), für welche das ausschließliche, eigenlhug fs verroht wer⸗ an Platten, Formen, Matrizen ꝛc., würden zu fonsieziten und vem vcge⸗ Städte; . Ansschuß für di⸗ ku hessischen Angelegenheiten 71852): eeigene Muster⸗Büreaus zu errichten haben. Eine nähere Darlegung gesetzt, und unrschtig⸗ üngabe in Kiichen unbesugt 8 .2 mäßigen Eigenthümer des Musters, wenn er sich den Werth Auf die Großherzogthum Hessen, Württemberg, Mecklenburg; m. Aus der diesen Muster⸗Büreans zu gebenden Organisation kann 111A14A“A“ Fgs ets has Fege. ibee 1“ schadigung anrechnen lassen will, zu überweisen sein⸗ Als Süafe würde schuß für Bestimmungen hinsichtlich gegenseitiger Auslieferung übergangen werden; im Allgemeinen ist zu bemerken, daß den mit der daß die Deposition des Musters erfolgt a angearee .e9 LEö1““ eine Geldbuße bis zu 1000 Rthlr. event. verhästnißmäßige Gefängnißstrafe von Verbrechern (1852); Baiern, Großherzogthum Hessen, Führung der Musterrollen zu betrauenden Organen ein mit Rechtskennt⸗ g rechtlichen Folgen der 1ite 8. 8, 1chh dn be ; b festgesetzt werden können. Mecklenburg; n. Ausschuß für Feststellung der Heimats⸗ nissen ausgestatteter Beamte nicht wird fehlen dürfen, da sich dieselben langend, so würde es kein Bedenken JI“ nüf den Nachdruck Endlich soll noch die Eventualität ins Auge gefaßt werden, daß wegen verhältnisse (4852): Oesterreich Preußen, Baiern, Baden Mecklen⸗ einer Prüfung der Rechtmäßigkeit der Tüel bei Veräußerungen, Vererbun⸗ säßze, welche das Gesetz vom 11. Juni 1837 in ET44* der in der Sache selbst liegenden Schwierigkeiten oder aus andern Gründen verhältnisse (C1S022: eich, Ben, .

8 F.. :21. . 8 99. 1 hodene r 5 3 2 . 8 6 eeeh 8 1 b. 9 55, % S 5 SSb . A 8 . . 1 - 853 . . 38 gen oder anderweiten Uebertragungen des Muster⸗Eigenthums, sofern solche aufstellt, nicht nur die Verpflichtung zum Schadenersatze, sondern aucz eine hddie Vereinbarung gleicher Maßregeln in Betreff des Musterschutzes füär burg; o. Ausschuß gegen heimliche Auswanderung (1853): Preußen,

I“ WI1““ 8 Fe. ; , ches uster 2 8 e 4 EI1“ S— ““ . v ö11] 8 zur Eintragung in die Musterrolle angemeldet werden, nicht werden ent⸗ Strafe gegen denjenigen festzusetzen, welcher wissentlich ein solches M 1 das Gebiet des Zollvereins und Oesterreichs nicht zu erreichen stände, Es Großherzogthum Hessen, freie Städte; p. Ausschuß für die Ben Es ist oben bereits hervorgehoben worden, daß der Zweck der in der Former, und gegen den Fabritanten, so L11““ 6“ liche Anordnungen über den Schutz der Muster und Formen zu erlassen. q. Ausschuß für 2 egutachtung der Ansprüche der schleswig⸗holstein⸗ britischen Gesetzgebung angeordneten Bezeichnung der nach dem geschützten käufer und vhttegteh. e eimsee fischge egee Sdg daß sich Eine seits möchte sich dann allerdings die Schwierigkeit in Bezug auf 1 schen Offiziere 1853). Was die Zusammensetzung dieser Aus⸗ Muster gefertigten Fabrikate, welche als nothwendige Bedingung für den Waare, wenn er eim Ankauf derselben Fcn gs 8 grecht vorbehalten Frage, wer darüber entscheiden soll, ob eine Nachbildung vorliege, ver⸗ schüsse betrifft, so nehmen die einzelnen Staaten in folgendem Ver⸗ Erwerb des Erxklusivrechts gilt, dahin geht, den Vorbehalt des Eigen⸗ der rechtmähige Eigenthümer das ausschließliche hesrFa e d solidarische mindern; andererseits bleiben aber nicht num alle übrigen geltend ge⸗ hältniß Antheil an denselben. In einem Ausschuß ist vertreten: shums erkennbar zu machen, daß aber dieser Zweck durch den sestge⸗ bEbeesün die Fühapandes ehgderersee Weiter wird b machjen Bedenken stehen, sondern es tritt auch, noch ein ferue- 416 Kurie, Luxremburg, Holstein, Nassau: in zweien: sächsische Häu⸗ setzten Modus der Bezeichnung anscheinend nicht vollständig erreicht wird. Verhaftung der gedachten Betheiligten auszusprechen sein. S— üit res sehr gewichtiges hinzu. Preußen bildet nicht, wie England und Frank⸗ 291 d Städte; in dreien: Kurhessen und Hannover; in Daß es von großer Wichtigkeit ist, diesen Vorbehalt zur Oeffentlichkeit man aber anderer Seits auch nicht gehen dürfen, und pästeic ele reich, in kommerzieller und gewerblicher Beziehung ein abgeschlossenes Ganzes, ser fceth 8 Bad 8 24 sechs; Mecklenbur 8 hn zu bringen, leuchtet ein. Jedermann würde wenn eine solche Ver⸗ es nicht zuläͤssig, eine Verfolgung gegen den Fabistanke, hzersh Gian sondern stellt nur einen Theil eines größern Länder⸗Komplexes, des Zoll⸗ vieren: Mürttenheng . .“ 6 . 8 in öffentlichung nicht erfolgte, aus Besorgniß, sich einer Verfolgung auszu⸗ Kde ein vorhandenes Muster benutzt hat, oder gegen nen In g 8 öö6 1 vereins, dar. Der französische und britische Fabrikant ist durch das Geset sieben: Großherzogthum Hessen; in acht: Preußen und Baiern; setzen, Anstand nehmen müssen, ein vorhandenes Muster zu benutzen, mit ben befindlichen Verkäufer und Importeur eintreten zul assen. sesem Fall⸗ für einen weiten Umkreis und gegen seine Koakurrenten innerhalb desselben, neun: Oesterreich. 1I1“ b

einem Worte, es würde faklisch jedem Muster, dem ausländischen wie dem zösische Jurisprudenz nimmt an, daß der Verkäufer se d t, eeünrers 8 mit einem Worte, auf seinem inländischen Markte geschützt; der preußische Im neuesten Regierungsblatte für das Herzogthum Sach⸗ inländischen, dem alten wie dem neuen derjenige Schutz zu Theil werden, wenn auch straflos, doch zur Entschädigung des Müister⸗ 1e'Rechts. efühi würde nicht dagegen gesichert werden können, daß die in⸗ oder außerhalb sen⸗Koburg⸗G otha ist das von dem Landtage berathene Gesetz der doch nur dem neuerfundenen und originellen Muster verliehen werden halten sei. Diese Ansicht widerstreitet indeß veffenbar. t des g 9 Preußens mit nachgebildeten Mustern oder Formen gefertigte Waagre in an⸗ über die neue Einkommen⸗ und Klassensteuer veröffentlicht soll. Allerdings würde 85 dever doeh escge Fetherdhandelh zn be⸗ 17 1g dusß durch die in Bezug genommene Vorschr) 1“ deren Zollvereins⸗Ländern g worden. Nach diesem Gesetz sind anßer dem im Herzogthume eichnen sein, wenn die Fabrikanten sich darauf beschränkten, ihre Erzeug⸗ 8 wichtige Unterschied liegt darin, daß der Vereich seines in ändischen te 11“ dieient er Einkommensteuer unterwor⸗ zch jeßlich nur mit neuen Mustern eigener Erfindung auszustatten. „Tout sait quelconque de l'bomme, qui cause à auirhi ne Sca nicht Preu ein, nicht einen einzelnen Staat mit einer einheitlichen Gesetz⸗ Heimatsberechtigten auch diejenigen der Einkomn ensteuer wor nisse ausschließlich neuen n eig 1 g 3 1 eng ht Preußen allein, nicht ei 3 8 Auf diese Stufe der Entwickelung hat sich indeß die deutsche Industꝛie mase oblige celui par la faute duquel est arrivé, à le réparer. F. Fnts Ftst 1 .““

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