1854 / 26 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

gnädigst geruht: Lieutenant von Königlichen

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Berlin,

28. Januar. Se. Majestät der König haben Aller⸗

Dem Commandeur der 8. Division, General⸗ Voß, die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Hoheit dem Großherzog von Sachsen⸗Weimar ihm ver⸗ liehenen Großkreuzes des Ordens vom Weißen Falken; dem Bi⸗ schof von Münster, Dr. Johann Georg Müller, zur Anlegung

des von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog von Oldenburg ihm verliehenen Großkomthur⸗Kreuzes des Oldenburgischen Haus⸗

Grabow des 37sten

delschwingh, Oberjäger vom 7. Jäger⸗Bat.,

8

Regt., zum

. 2* 1

f. Muskelier, Vahlkampf, char. P. Fähnr. vom 38. Inf fendorff, v. Porembskyv, Mudrack,

und Verdienst⸗Ordens; so wie dem Seconde⸗Lieutenant von Infanterie⸗Regiments (5ten Reserve⸗Regi⸗

ihm verliehenen Ritterkreuzes vom Kai⸗

ments) zur Anlegung des Orden der Ehren⸗Legion zu ertheilen.

serlich Französischen

ngen, Beförderungen und Versetzungen. Den 10. Januar.

Laube, v. Raumer, v. Pastau, P. Fähnrs. vom 7. Inf. Negl⸗, zu Sec. Lis., v. Lüttwitz, v. Bomsdorff, v. Panwitz, Muskeuere von dems. Regt., zu P. Fähnrs., v. Suchodoletz, Kummer, Beyer, Frhr. v. Kittlitz, P. Fähnrs. vom 18. Inf. Regt., zu Sec. Lts., Petrick, d'Houdan de Villeneuve, Bauer, Musketiere von dems. Regt., zu P. Fähnre., v. Suchten, P. Fähnr. vom 6. Inf. Regt., zum Sec. Lieuten.,, Wild, Graf v. Rittberg, v. Flotow, v. Probst, v. Czarnowsli, Pleßner, charakterisirte Portepee⸗Fähntichs von dems. Regt., Brescius, Unteroff. vom 11. Inf. Regt., v. Trese kow, Husar vom 2. Hus. Regt., Fiedler, char. P. Fähnr. vom 1. Ulan. Regt., Jaensch, Unteroff., v. Aigner, char. P. Fähnr. vom 19. In Regt., zu P. Fähnrs., v. Wentzky, P. Fähnr. vom 4. Hus. Regt., zum Sec. Lt., Milson, char. P. Fähnr. von dems. Regt., v. Frankenberg⸗ Ludwigsdorff, Unteroff., v. Gellhorn, Musketier vom 22. Jaf. Regt., zu P. Fähnrs., v. Sydow, P. Fähnr. vom 23. Inf. Regt., v. Groeling, P. Fähnr. vom 2. üͤtanen⸗Regiment, zu Sec. Lts., Stegmann, Pr. Lt., unter Versetzung vom 5. zum 8. Jäger⸗Bat., zum Haupim., v. Moser, Sec. Lt., unter Versetzung vom 8. zum 5. Jäger⸗ Bat., zum Pr. Lt., Gr. v. Stillfried II., P. Fähnr., unter Versetzung vom 4. zum 3. Jäger⸗Bat., zum Sec. Lt., v. Bredow, Oberjäger vom 3. Jäger⸗Bat., Schmidt, char. P. Fähnr., v. Ziegler und Klipp⸗ hausen, v. Tessen⸗Wensierski, Oberjäger vom 1 Jäger⸗Bat., Rogge, Oberjäger, v. Bodungen, char. P. Fähnr. vom 3. Jäger⸗Bat., zu P. Fähnrs. befördert, Letzterer unter gleichzeitiger Versetzung zum 4. Jäger⸗Bat. Gr. v. d. Schulenburg⸗Wolffsburg, Gr. v. Still⸗ fried J., P. Fähnrs. vom 4. Jäger⸗Bat,, zu Sec. Lis., Bumke, Ober⸗ jäger von dems⸗ Bat., v. Hake, char. P. Fähnr. vom 5. Jäger⸗Bat, v. Nostitz, v. Lucadon, Oberjäger vom 6. Jäger⸗Bat., Frhr. v. Bo⸗ zu P. Fähars. befördert. v. Kessel, P. Fähnr. vom 2. Garde⸗Regt. zu Fuß, unter Beförderung zum Sec. Lt., zum 4. Hus. Regt. versetzt. v. Witzleben, P. Fähnr. vom Kaiser Franz Gren. Regt., v. Alten, P. Fähnr. voeren Garde⸗Kür. Negt., zu Sec. Lts., v. Winterfeld, Kürassier von dems. Regt., unter Versetzung zum 6. Ulanen⸗Regiment, zum P. Fähnr., v. Eckardstein, P. Fähnrich vom Garde⸗Dragoner⸗Regiment, zum Seconde⸗Lieutenant, c, Seidlitz u. Kurzbach, Dragoner von vems. Negt., unter Versitzung zum 2. Garde⸗Ulan. Regt., zum P. Fähnr., Gr. v. Dönhoff, P. Faͤhnr. vom Garde⸗Hus. Regt., zum Sec. Lt., v. K rosigt, Unteroff. von dems. P. Fähnr, befördert. Haronski, Wachtm. und Rechnungs⸗

2. Garde⸗Ulan. Regt., der Char. als Src. Li. beigelegt. Den 14. Jannar. v. Saß⸗Jaworski, char. P. Fähnr. vom 35. Juf. Regt., Lie⸗ bermann v. Sonnenberg, char. P. Fähnr., Lambert, Camme⸗ rer, Unteroff. vom 36. Inf. Regt., zu P. Fähnrs., Winkler, P. Fähnr. vom 37. Inf. Regt., zum Sec. Lt., Kauffmann, Irgahn, Unteroff. von dems. Regt., v. Stwolinsky, Köler, Unteroff., Oettinger, 7 Regt., Ben⸗ 81 1 b9 1 nteroffiziere vom 39. Ins Feg., Mettr⸗ 5 ch illing, Kämpffer, v. N hein, Unteroff. vom 28. Inf. Regt., Hencke, v. Zschock, Hasse, Unteroffiziere vom 30 Inf. Regt., Engels, Unteroff. vom 33. Juf. Regt., Stoll, Unteroff. 28 Grüzmacher, char. P. Fähnrs. vom 25. Inf. Regt., sämmt⸗ R. zu P. Fähnrs., Schaum, v. Holleben, P. Fähnreé. vom 29. In Regt., zu Sec. Lts., Arndt, char P. Fähnr Spillne v. Legat 2 „Unteroff. von dems. Regt., Prinz v. Buchau,

char. P. Fähnr. vom 34, Inf. Regt E“ Fäl Fr bn d Se. Fhur. vdm gt., sämmtlich zu P. Fähnrs., JE“ P. Fähnr. vom 40. Infant. Negt., zum Sec. Cl, nteroffizier von 7. Ulanen⸗Regiment zum Portspee⸗ Fähnr., v. Olszewski, Pr. Lt. vom 2. Inf. Re zum Haupim., Crü⸗ ger II., v. Zepelin 11 . 2. Inf. Regt., zum Haupim., rü⸗ 8 2 ., Sec. Lts. von demselb. Regt., zu Pr. Lts., v.

Schenk, Stoepel, v. Schepke, char. Port. 8., r.Ne. 8 Unteroff. v. Podewil 9 char. Port. Fähnrs., Gr. d. Hoym, 1ö13114“*X“ char. Port. Fähnrichs vom 9. E“ 8 12 vI“ Adler, P. Fähnr. vom 14. Inf. Reg egiment, zu Portepre⸗Fähnrichs, v, Krü⸗ 8 Tz —8 f. Regt., zum Sec. Lt., Steinwehr, freiter 18, gen. n8 Fähnrs., v. Flatow, Unteroff., Fournier, Ge⸗ 86. 588 ems. Negt., Zingler, 1 dem Borne, char. P. Fähnrs. z . Inf. Regt., sämmtilich zu P. Fähnrs., v. Gottberg] P Fähnr. vom 5. Hus. Regt., zum Sec. Lt., L mndendorff, Husar selben Regt . &xH⁴ n. rff, Husar von dem⸗

gt., zum P. Fähnr. befördert.

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Den 10. Janunar. chanskv, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 1. Bats. 6. Regts Gühler, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. des 2. Bats. 6. Regts., zu Pr. Lis befördert. v. Heüthausen, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 3. Bats. 7 ins 3. Bat. 6. Regts. einrangirt. Radicke, Hauptm. a. D., zuletz:! im 3. Bat. 18. Regts., die Erlaubniß zum Tragen der Unif. des 18. Ldw Regts. mit den vorschr. Abz. f. B. ertheilt. Gröger, Herzberg, Sec. Ls. vom 2. Aufgeb. des 3. Bats. 19. Regts., zu Pr. Lts. befördert. v. Hochberg, Pr. Lt. vom 2. Aufg. des 1. Bats. 22, ins 1. Bat. 11. Regts., Pfahl, Sec. Lt, vom 1. Aufg. des 1. Bats. 10. Regts., Rogge, Ser. Lt. von der Art. 2. Aufg. des 3. Bats. 23., ins 2. Bat. 22. Regis.) v. Heydebrand v. d. Lasa, Sec. Lt. a. D., zuletzt im 2. Ulan. Regt⸗ bei der Kav. 1. Aufgeb. des 3. Bats. 22. Regts. einrangirt. Kern, Vice⸗Feldw. vom 1. Bat. 23 Regts., zum Sec. Lt. des 1. Aufgeb. beför⸗ dert. Bar. v. Hundt u. Altgrottkau, verabschied. Sec. Lt. von dems. Bat., beim 1. Aufgeb. desselben wieder einrangirt. v. Blacha, Sec. Li. vom 1. Aufgeb. des 3. Bats., ins 2. Bat. 23. Regts. einrangirt. Den 14. Januar. 8 Fomm, Sec. Lt. von der Kav. 1. Aufgeb. des Ldw. Bats. 40. Inf Regts., ins 1. Bat. 25. Regts., Busz, Hauptm. vom 2. Aufgseb. des 2. Bats. 25 Regts., Henke, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 1. Bats. 31., ins 1. Bat. 29. Regts., Redecker, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 1. Bats. 15., ins 1. Bataillon 30. Regiments, Zesch, Seconde⸗Lieutenant vom 1. Aufgebot des 2. Bataillons 27. Regiments, Steinmann, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 1. Bats. 31., ins 1. Bat. 2. Regts. einrangirtt. Sturm, Pr. Lt. vom 2. Aufgeb. des 2. Bats. 2. Regts., zum Haupim. Rhaun, Sec. Li. vom 2. Aufgeb., v. Woedtke, Sec. Lt. von der Kav. 1. Aufgeb. des 3. Bats. 9 Regts., zu Pr. Lts., Beeckmann, Viece⸗ Wachtm. vom 2. Bat. 21. Regis., zu Sec. Lts. bei der Kav. 1. Aufgeb. befördert. Spott, Hauptm. von den Pion. 1. Aufgeb. des 1. Bats. 1., ins 2. Bat. 14. Regis. einrangirt. G ützlaff, Sec. Lt. von der Kav. „des 3. Bats. 14. Regts., zum Pr. Lt. befördert.

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8 Den 10, Januar. 8 v, Lemmers⸗Danforth, Hauptm. vom 11. Inf. Regt., mit der Regis. Unif. mit den vorschr. Abz. f. V., Aussicht auf Civilversorg., und Pension, v. Billerbeck, Hauptm. vem 40. Inf. Regt., mit der Armee⸗ Unif. mit den vorschr. Abz. f. V., der Abschied bewilligk. Freiherr von Troschke, Pr. Lt. vom 2. Garde⸗Regt. zu Fuß, scheidet aus, und tritt zu den beurlaubten Offizieren 1. Aufg. des 2. Bats. 1. Garde⸗Landwehr⸗ Regts. über. v. Bismark, Rittmeister vom 1. Garde⸗Ulan. Regt., als Major mit der Regts. Unif, mit den vorschr. Abz. f. B. und Pension, de Abschied bewilligt.

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Den 14. Jannar.

v. d. Dollen, Hauptm. vom 38. Infanterie⸗Regimen, als Mocr,

v. Gauvain, Hauptm. vom 39. Inf. Regt., beiden mit der Regts.⸗M.

mit den vorschr. Abz. f. V. und Pension, Lange, Pr. Lt. vom 9. Inf.

Regt,, als Hauptm., Rothkam, Pr. Lt. v. 21. Inf.⸗Regt., als Hauptm., beiden mit der Regts.⸗Unif. mit den vorschriftsm. Abz. f. W⸗, Aussich Civilversorg., und Pension, der Abschied bewilligt.

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b aar.

Radynski, Haupim., Srumann, Sec. Li. vom 2. Aufg. des 1. Bats. 18. Regts., Ersterem mit seiner bisher. Unif. mii den vorschr, Abz. f. V., v. Uthmann, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 2. Bats. 10. Regts., Pohl, Hauptm. vom 2. Aufgeb. des 1. Bats. 23. Regts., diesem mit seiner bis⸗

Uniform mit den vorschr. I1 Abschied bewilligt. Den 14. Januar.

von der Kav. 1. Aufgeb. 1. Aufgeb. des 1. Bats. 2. Regts., v. Maltza hn, des 3. Bats. 9. Regts., diesem als vorschr. Abz. f. V., der bschied

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herigen Rigaud, Sec. Lü. des 1. Bais. 25. Regts., Baltzer, Sec. Lt. vom Lt. von Kav. 2. Aufgeb. „mit seiner bisher. Unif. mit den

der 02*2*ʃ

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Htamt Berlin, den 28. Januar.

(Pr. C.) Die mer einen Gesetzentwurf, betreffend die sensteuer an Stelle der Mahl⸗ und Schlachtsteuer in den Städten Demmin, Kempen, Krotoszyn, Rawicz, Krossen und Hirschberg vorgelegt, welcher zur Bericht⸗ erstattung an die Kommission für Finanzen und Zölle überwiesen wurde. Die der Regierungsvorlage beigegebenen Motive wiesen darauf hin, daß unter den Städten, für welche das Gesetz vom 1. Mai 1851 die Mahl⸗ nud Schlachtsteuer beibehalten hat, sich noch mehrere befinden, welche wegen ihrer offenen, der Ausübung des Steuerschutzes höchst ungünstigen Lage, we⸗ gen ihrer geringen Bevölkerung und wegen des Hanges der letzteren zu Defraudationen für die indirekte Steuer nicht geeignet erschienen. Da überdies die Erhebung der Steuer mit einem bedeutenden Kostenaufwande verknüpft und die Verhütung von Steuer⸗Defraudationen so gering ist, daß nach Abzug der Er⸗ hebungs⸗ und Aufsichtskosten der Ertrag der Mahl⸗ und Schlacht⸗ steuer als ein sehr geringer sich herausstellt, so konnte die Regie⸗ rung die Erwartung aussprechen, daß die Einführung der Klassen⸗

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Einführung der Klas⸗

steuer der indirekten Form der Mahl⸗ und

Schluß ihrer

Staats⸗Regierung hatte der Zweiten Kam⸗

steuer für die Staatskasse eine verhältnißmäßig nicht unbetrüchtliche Mehreinnahme herbeiführen würde. Um eine vollständige Uebersicht der in dieser Beziehung zu berücksichtigenden Verhältnisse zu erlan⸗ en, sind in Betreff derjenigen Städte, in welchen die Erhebung der Mahl⸗ und Schlachtsteuer während der letzten drei Jahre ganz besonders ungünstige Ergebnisse geliefert hatte, genaue Ermittelun⸗ gen veranlaßt worden, welche der Regierung die Ueberzeugung ge⸗ geben haben, daß zunächst für die oben genaunten sechs Städte die baldige Ersetzung der Mahl⸗ und Schlachtsteuer durch die Klassen⸗ steuer dringend zu wünschen ist. 8 Die betreffende Kommission der Zweiten Kammer hat bei der Erörterung des vorliegenden Entwurfes sich einer grundsätzlichen Untersuchung der Frage, ob überhaupt die direkte Form der Klassen⸗ Schlachtsteuer vorzuzie⸗ hen sei, enthalten zu müssen geglaubt, weil es sich im vorliegenden Falle nur, mit Rücksicht auf besondere örtliche Verhältnisse, um die vereinzelte Einführung der ersteren Form handelt, während im Prinzip beide Steuern nach wie vor gesetzlich anerkannt bleiben. Im Allgemeinen war die Kommission mit den oben angedeuteten Motiven der Regierung einverstanden und die Mehrheit derselben legte auch dem Umstande einer aus der Umwanblung der Steuer für die Staatskasse erwachsenden Mehreinnahme ein entscheidendes Gewicht bei, wenn sie auch die Wahrung der etwa entgegenstehenden Interessen der betreffenden Kommunen für nothwendig erachtet. Nach Erledigung der allgemeinen Gesichtspundte hat sich die Kommission der näheren Prüfung aller bei den einzelnen Städten in Betracht kommenden Verhältnisse unterzogen und dabei zu⸗ gleicher Zeit auf die Petitionen, welche aus den betheiligten Städten einge⸗ gangen waren, Rücksicht genommen. Das Ergebniß der Kommif⸗ sionsberathung stellt sich dahin, daß für die Städte Demmin, Kempen, Krossen und Hirschberg die Einführung der Klas⸗ sensteuer an Stelle der Mahl- und Schlachtsteuer empfohlen, da⸗ gegen in Antrag gebracht wird, von der Durchführung der Klassen⸗

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steuer in den Städten stehen. 1“ 1X Schließlich hat die Kommission auch noch ven welchem die Gesetzvorlage in Kraft treten, soll, in Erwägung ge⸗ zogen und mit Rücksicht darauf, daß die städtischen Haͤushaltsetate in der Regel für das Kalenderjahr festgestellt werden und eine Aus⸗ schreibung neuer Kommunalbeiträge im Laufe des Jahres unthun⸗ lich erscheint, für angemessen erachtet, jenen Termin nicht, wie in der Gesetzvorlage geschehen, auf den 1. Juni des laufenden Jah⸗ res, sondern auf den 1. Januar 1855 anzusetzen. Der Königliche sich seinerseits diesem letzteren Antrage zwar nicht ausdrücklich widersetzt, jedoch die weitere Hinausschiebung des Termins den finanziellen Interessen des Staates nicht für zuträglich erklärt. Pr. C.) Die in den neuesten Zeitungen mitgetheilte Nachricht, daß die Zoll⸗Konferenz bereits in 14 Tagen ge⸗ schlossen werden würde, beruht auf einer ungefähren Schätzung, deren Sicherheit mindestens zweifelhaft ist. Für jetzt scheint es, mit Rücksicht auf die von der Zoll⸗Konferenz zu erledigenden Ge⸗ genstände, noch nicht möglich, den Zeitpunkt zu bestimmen, wo der Berathungen wird erfolgen können. (Pr. C.) Der Regierungs⸗Praͤsident, Staats⸗Minister a. D. on Bodelschwingh, in Arnsberg, wird in künftiger Woche auf inige Tage in Berlin erwartet, um über einige, die Interessen des ortigen Regierungs⸗ Bezirks betreffenden Angelegenheiten dem Königlichen Ministerium Vortrag zu halten. In Gardelegen hat die Einführung der neuen S tädte⸗ Ordnung stattgefunden. In Eisenach ist schen Landtag ausgetretenen

Zeitpunkt, mit

Kommissarius hat

an die Stelle des aus dem weimar⸗ Geh. Staatsrath Thon von den Privilegirten (d. h. von denen, welche mehr als 1000 Thaler, aber nicht aus Grundbesitz, einnehmen) der Kreisgerichtsrath Fischer gewählt worden, welcher 1848 Mitglied des Landtags gewesen war. Der Landtagspräsident Bezirksdirektor von Schwendler, welcher ebenfalls sein Mandat niedergelegt hatte, ist von seinen Wählern wiedergewählt worden und hat angenommen. 1

Auf der Tagesordnung des oldenburgischen Landtages stand am 26. Januar der Bericht des Ausschusses zur Begutachtung des Gesetz⸗Entwurfes, betreffend die Bestimmung der Gränze des Freihafens Brake. Durch die neuesten Zollverträge war der oldenburgische Hafenplatz Brake in seiner jetzigen Begränzung vom Zollgebiete ausgeschlossen worden. Es war indeß im Interesse der Zollsicherheit und der Kontrole, welche letztere dadurch sehr erschwert wurde, daß gegenwärtig an der Gränze des Freihafens Gebäube errichtet stehen, auch die eine Seite einer Straße dem Vereins⸗ gebiete, die andere dem Auslande angehört, eine Veränderung der Gränze zur Abhülfe solcher Uebelstände für wünschenswerth er⸗ achtet worden und hatte auch die Behuf Ausführung des Anschlus⸗ ses des Steuervereins an den Zollverein verordnete Vollzugs⸗Kom⸗ mission sich damit einverstanden erklärt. Darauf bezog sich der dem Landtage vorgelegte Gesetzentwurf. Inzwischen war eine Petition der Braker Ortsvertretung eingekommen, welche im Interesse des

8 8 4 (68 ;4 „1 Krotoszyn und Rawicz zur Zeit abzu⸗

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Verkehrs, insbesondere der Schifffahrt und des Schiffbaues drin- gend eine weitere Veränderung der Gränzen in Antrag brachte. Der Ausschuß erachtete die in dem Gesetzentwurf vorgeschlagene Gränzveränderung für begründet, bevorwortete aber auch nicht min- der die dieserhalb von Brake aus laut gewordenen Wünsche auf Erweiterung der Nordgränze des Freihafenbezirks und stellte den Antrag: 5 „Der Landtag beschließe, daß dem vorgelegten Entwurfe ordnung, betreffend die Bestimmung der Gränze des Freihafens Brake zwar zuüͤgestimmt werde, daß indessen die Staatsregierung zu ersuchen LE in Erwagung zu ziehen, ob nicht die nördliche Gränze des Freihafens⸗ Bezirks noch eine Abänderung erfahren könne, dahin, daß von dem Punkte an, wo jetzt die Gränze über den Klippkannen Deich läuft, der Klippkanner 5 Deich, eiwa die äußere Deichkappe, soweit dieser Deich den Klippkanner Groden umschließt, also mit Einschluß des Trockendocks wenn thun-⸗ lich auch der norduch vom Dock belegenen Werften der Kaufleute Tobias und Nicolai zum Freihafen gelegt werde, und daß der Landtag mit Gränze des Freihafen⸗Be⸗

einer solchen Abanderung der jetzigen nördlichen zirks sich im Voraus hiermit emverstanden erklärt haben wolle.“

Vorstehender Antrag ward, indem eine Debatte deshalb überall nicht stattfand, einstimmig angenommen.

Die Unterhandlungen in der kirchlichen Streitfrage Ba⸗ dens, welche neuerdings wieder aufgenommen wurden, haben zwar, wie die „Bad. Loztg.“ mittheilt, aus bereits angegebenen Gründen bis jetzt noch zu keinem entscheidenden Resultat geführt und wird dasselbe wohl auch sobald nicht erreicht werden, indessen sollen sie glaͤubhaftem Vernehmen nach doch wenigstens so weit gediehen sein, daß eine Erweiterung der Differenzen nicht mehr in Aussicht steht. Es würde, wie weiter verlautet, nach Zurücknahme der Excommuni⸗ cation einerseits und der Verordnung vom 7. November anderseits ein Stadium der Ruhe eintreten, und während dessen direkte Ver⸗ handlungen mit dem päpstlichen Stuhl die Streitfrage vollständig zum Austrag bringen. Da an der Richtigkeit dieser Mitthei⸗ lungen nicht zu zweifeln ist, so daßf

85 man sich jetzt endlich der beruhigenden Hoffnung hingeben, daß

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einer Ver-⸗

derjenige Zustand der Wafsenruhe eintreten wird, welcher dem Friedensschluß vorausgehen muß und zu seiner Erleichterung wesentlich beiträgt.

Der Bundestag gelangte am 26. Januar zu der in seinen Sitzung vom 19. ausgesetzten Abstimmung über die Uebereinkunft deutscher Regierungen wegen gegenseitiger Ausliefe⸗ rung und Aufnahme gemeiner Verbrecher. Wie das „Frantf. J.“ hört, haben sich sämmtliche Regierungen für Annahme der desfallsigen Bestimmungen ausgesprochen, mit der Beschränkung jedoch, daß dieselben auf Limburg keine Anwendung fänden. Ferner kam auch die lippesche Verfassungsangelegenhen wieder zur Sprache, indem, gutem Vernehmen nach, Hr. v. Hol ausen mit⸗ theilte, daß den nach Maßgabe der Verfassung vom 6. Juli 1836 emzuberufenden Ständen Vorlagen bezüglich des Stimmrechts in Finanz⸗ und Gesetzgebungssachen gemacht werden würden. Auch in der Sitzung vom 26sten legten mehrere Regierungen wieder Standeslisten über ihre Bundes⸗Kontingente vor, andere (Anhalt⸗ Bernburg und Franifurt) Uebersichten der bei ihnen bestehenden Eisenbahnen. Ein zur Vorlage gekommenes Gesuch eines früher bei der deutschen Marine angestellt gewesenen belgischen Offiziers um Abfindung für die ihm bewilligte Pension soll, willfährig be⸗ schieden, und in Betreff der Eingabe der Schiller'schen Er. ber mn Verlängerung des Privilegiums der Werke Friedri von Schillers auf weitere 20 Jahre (vom Jahre 1858 an) Ein⸗ holung der Instructionen beschlossen worden sein. Die Kammer der baierischen Abgeordneten hat in Sitzung vom 24. Januar den Gesetzentwurf, „die Auf⸗ der lex anastasiana betreffend“, üübereinstimmend Reichsräthe in seinen drei ersten Artikeln für die Regierungsbezirke Rheins angenommen; in der Richtung einer Verbesserung der einschlagenden gesetzlichen Bestim⸗ die Beifügung zweier weiterer Artikel bung dem diesseits nun geeignet erschienen. hat die

das Diese

ihrer hebung mit der Kammer der

diesseits des

mungen in der Pfalz aber beschlossen, welche die vortige Gesetzgebung mit gelten sollenden Rechte in Einklang zu bringen Se. Majestät der Kaiser von Oesterreich Aufstellung einer Steuer⸗Direction für Krakau und westliche Galizien mit dem Amtssitze in Krakau anbefohlen. Behörde tritt mit 1. Februar in Wirksamkeit. Der Schweizerische Nationalrath b nuar die Berathung des Hochschulgesetzes fort. Art. 3 garan⸗ tirt an den eidgenössischen Lehranstalten Lehrfreiheit. Art. 4 setzt fest, daß die Hauptwissenschaften sowohl in deutscher als französi⸗ scher Sprache gelehrt werden sollen; im Polytechnikum sei die Sprache dem Lehrer überlassen. Hier stellte Staatsrath Blanchenay aus dem Waadtland den Antrag, daß alle Vorlesungen nur in deutscher Sprache stattfinden sollten, und verlangt, es möchte eine jährliche Summe von 120,000 Fr. ausgesetzt werden zur Beförderung nhg8 höheren Unterrichts in der franzoöͤsischen Schweiz und zun Prase dung einer Applicationsschule; die Organisation und Direc hr dieser Anstalt solle durch ein Gesetz geregelt werden, wee e Bundesversammlung in ihrer ordentlichen Sitzung von 8— 1 zu erlassen habe. Dieses Gesetz werde auch die Leistungen bestim⸗

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setzte am 25. Ja⸗