8 — 1 8½ LWW“ 885 1 1.“ 8 “ “
Antheil an dem Gesammteigenthum, em Gewinn und Verlust der — dessen Stellvertreter führt in den Generalversammlungen den Vorsitzer ;“ v Pecesaagebcg sedoch über den Beirag seiner Actien hinaus zu Zahlungen ernennt die Stimmsammler. Zu letzteren können weder H. eec st ae stens sechs in der Bürgerweißteret Düse da wohnen müssen. Ihre Functiovvpo 2B Verwaltungsrath selbst handeln und unterhandeln, Ver⸗ weder der Gesellschaft noch einem Dritten gegenüber verhaftet, den einzigen noch die Beamten der Gesellschaft ernannt werden. . nen dauern drei “ Jahre scheiden drei resp. vier Mitglieder des gleiche und Kompromisse über alle Angelegenheiten der Gesellschaft ab⸗ Fall der im Artikel acht vorgesehenen Conventionalstrafe ausgenommen. Alle Protokolle der Generalversammlungen werden notariell aufge⸗ Verwaltungsraths aus un zwar im ersten Jahre des Wechsels drei und schließen kann, so ist er auch befugt, in allen diesen Beziehungen sich ver⸗
in den beiden folgenden Jahren vier, und so weiter. Die General⸗Ver⸗ treten zu lassen. Er ist berechtigt, eines oder mehrere seiner Mitglieder
Diese Bestimmung kann durch einen Beschluß der General⸗Versammlung nommen. b 1 nfolg 1 1— 88 vefänbert werden. “ 8 G Es wird denselben ein von dem Vorsitzenden, dem Betriebs⸗Direktor sammlung waͤhlt ihre Nachfolger in geheimer Abstimmung. Die ausschei⸗ so wie den Beiriebs⸗Direktor oder außerordentliche Kommissarien 5 be⸗
Artikel zehn. In¹.“ Stimmsammlern beglaubigtes Verzeichniß der anwesenden Aectio⸗ denden Mitglierer, welche das Dienstalter oder bei gleichem Dienstalter das stimmten Geschäften und Funectione t Ixfe. 8 Wenn angeblich verlorene oden vernichtete Actien oder Dividenden⸗ naite und ihrer Stimmzahl beigefügt. 8 Loos bestimmt, sind wiedin Säg. lichen ereeh ee Er an 11 e fnan nn Urcg neseg scheine, welche auf jeden Inhaber lauten, amortisirt werden sollen, so er⸗ Die Protokolle werden nur von dem Vorsitzenden, dem Betriebs⸗Direktor u“ Artikel zwanzig. Alusdehnung der Geschäfte für den Einkauf wie den Verkauf der Rohstoffe läßt der Verwaltungsrath dreimal in Zwischenräumen von vier Monaten und den Stimmsammlern unterschrieben. Für die Dauer des Baues Eta Tö und für die ersten drei] sowohl, als der verschiedenen Erzeugnisse auf andern Märkten des In⸗ un eine öffentliche Aufforderung, jene Dokumente einzuliefern oder die etwaigen “ Artikel neunzehn. Jahre nach der Eröffnung des 6 eschäftsbetriebs bilden die nachbenannten Auslandes, Agenturen resp. eigene Comptoirs zu errichten.
Rechte an denselben geltend zu machen. Sobalbd zwei Monate nach der In den gewöhnlichen General⸗Versammlungen eröffnet der Vorsitzende 8 “ letzten Aufforderung vergangen, die Dokumente indeß nicht eingeliefert, oder die eigentlichen Verhandlungen durch den Vortrag eines Berichtes des G Kommerzienrath Han ö. „ Für die der General⸗Versammlung vorbehaltenen Entscheidungen liegt e Rechte nicht geltend gemacht worden sind, erklärt das Königliche Land⸗ Verwaltungsrathes über die Lage des Geschäftes im Allgemeinen und über hesr in diesen Beschlüssen zugleich die Ertheilung der General⸗ und Spezialvollmacht gericht zu Duͤsseldorf die Dokumente für nichtig. Der Verwaltungsrath die Resultate des verflosenen Jahres insbesondere, und setzt sodann die 9 er hg Birektor Wil helm banec.n Verwaltungsrath, diese Beschlüsse zu vollziehen oder vollziehen zu
Mitstifter “ den Verwaltungsrath: Artikel vier und dreißig. “
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veröffentlicht diesen Beschluß durch die Gesellschafts⸗Blätter und fertigt an Tagesordnung fest. b — Stelle dieser Dokumente andere aus, nachdem die Unkosten dieses Verfahrens Artikel zwanzig. 8 5) der Herr Ludwig Lupp 8 Artikel fünf und dreißig.
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der Gesellschaft erstattet worden E“ Folgende Gegenstände können nur von der General⸗Versammlung 6) der S L“ - Ueber die von dem Verwaltungsrath gefaßsen Beschlüs⸗ 1“ “ erledigt werden: 7) der Herr PFriedre ugt eus, b okolle aufgenommen und diese von don egnwesenden Mitgliedern unter
Alle Actionaire haben in Düsseldorf Domizil zu wählen. Bei den⸗ 1) die Vermehrung des Gesellschafts⸗Kapitals durch Ausgabe neuer Herr Carl I Kylmann zeichnet.
jenigen, die kein besonderes Domizil gewählt haben, wird angenommen, Actien; 1 ) Herr Geöe Artikel sechs und dreißig.
als hätten sie ihr Domizil auf dem Sekretariate des Handelsgerichts in die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrath;——* der Herr Wilhe 8 tein, v“ Alle Ausfertigungen geschehen unter der Firma:
Düsseldorf. Mehrere Repräsentanten und Rechtsnachsolger eines Actionairs die Wahl von drei Kommissarien mit dem Auftrag, die Bilanz mit 11) der Herr “ W d ch in der ordent „Der Verwaltungsrath der Düsseldorfer Spinnerei⸗ und
können ihre Rechte nicht einzeln, sondern nur zusammen durch Eine Per⸗ den Büchern und Skripturen der Gesellschaft zu verglrichen, und Dii erste theilwrise Erneuerung, esselben find et demnach in der of ent⸗ Weberei⸗Actien⸗Gesellschaft“
son wahrnehmen lassen. . “ rechtfindend dem Verwaltungsrathe Decharge zu eriheilen; lich General⸗Versammlung des vierten Betriebs⸗Jahres, spãtestens in wund werden von dem raͤsidenten oder Vice⸗Prästdenten od Artikel zwölf. e “ die Aufhebung früherer Beschlüsse der Generalversammlungen; de Jahres achtzehnhundert sechzig statt, — 8G Mitgliedern des A111“ 11“ b er gg
Die Gesellschaft erläßt alle Bekanntmachungen in den „Preußi⸗ die Enischeidung über die Anträge des Verwaltungsraths, so wie 8 Artikel acht 18“ indestens Acti Artikel sieben und dreißig
schen Staats⸗Anzeiger“ in Berlin, in die „Kölnische Zeitung“, die „Elber- über die Anträge einzelner Actionaire, letztere müssen wenigstens Jedes Mitglied des Verwaltungsrat, 88 b 8 üschaft Der Verwaltungsrath wird nicht besoldet; er bezieht außer dem Er⸗
felder Zeitung“ und die „Düsseldorfer Zeitung“, so lange diese Blätter acht Tage vor den gewöhnlichen Generalversammlungen dem Ver. bestten oder erwerben. Diese ““ Shs A haft satze für die durch seine Functionen veranlaßten Auslagen für seine Mühe⸗
bestehen. Im Falle eines dieser Blätter eigeht, bestimmt die nächste Ge-⸗ waltungsrathe schriftlich eingereicht sein, hiinterlegt und bleiben, so lange die Functionen des Inhabers als Ver⸗ waͤltung eine Tantieme von fünf Prozent vom Reingewinn die Verthei⸗
neral⸗Versammlung mit Genehmigung der Königlichen Regierung in Düs⸗ die Höhe der von dem erzielten Reingewinn unter die Actionaire zu waltungsrath dauern, 1h “ lung dieser Tantieme stellt der Werwaliungsrath unter seine Ritglieder fesf
seldorf an Stelle des eingegangenen ein anderes Blatt, und genügt vertheilenden Dividende 1r h. 1 b“ bis dahin, daß dies geschehen, die Publication in den übrig ge- die etwalgen theilweisen Verwendungen des Reservefonds, in so fern v Verwaltungsrath aus sener Mhih, nian acgaen ag an “ 0C. Vom Betriebs⸗Direktor. bliebenen Blättern. Außerdem ist die Königliche Regierung besugt, sobald er nicht zur Deckung außerordentlicher Verluste gemäß den Bestim⸗ einen Vice⸗Präsidenten W 5 1 d. C11““ Artikel acht und drelbig⸗
sie es für erforderlich erachtet, vorzuschreiben, welche Blätter an Stelle derr mungen des Verwaltungsraths verwandt worden ist, desselben wieder wählbar. Sin e“ 5 Lebensja Zur speziellen Führung, wie für den unmittelbaren Betrieb der Ge⸗ oben genannten treten sollen. Diese Verfügung ist durch die Amtsblätter 8) die Ergänzungen und Abänderungen der Statuten, b valtungannihe .“ so übernimmt das nach den Le nsjahren schäfte nach den Beschlüssen des Verwaltungsraths Vich eir Welntebe. der Regierungen zu veröffentlichen, in deren Bezirken die inländischen Ge⸗ 9) die Auflösung der Gesellschaft. 8 älieste Mitglied den Vorsitz Artikel dreißig⸗ Direktor angestellt, welcher nicht Mitglied des Verwaltungsraths sein resp.
sellschaftsblätter erscheinen. 1 8 efahe Pen Näfetaneg dig acht und neun bedürfen vor der “ außergewöhnlicher Weise die Stelle eines Mitglieds des bleiben kann. Die Besoldung des Betriebs⸗Direktors kann zum Theil in v Ausführung der landeshekrlichen Genehen gea, Vern erngelnthe and Gehdigng tnnt, sa kang dieselbe wogläasa znmn einem Aniheil vom Reingewinne bestehen, deis h“ 1 ““ Soll ein Antrag auf Veränderun 1 Eig uis oder Vermehrung des die Dauer bis zur nächsten regelmäͤßigen Generalversammlung von dem In Krankheits⸗ und sonstigen vnhinverangbföllen des Betriebs⸗Di⸗ Vertretung und Geschäftsführung der Gesellschaft. 127el . G üng. b “ Verwaltungsrathe aus den Actionairen wiederbesetzt werden. Die desinitive C1“ viger 8. 38 0 1“ Gesellschafts⸗Kapitals der General⸗Versammlung zur Beschlußnahme vor⸗ erwgnet a erfulat dur. Generalversammlung. Das rektors übernimmt und vollzieht ein vom Verwaltungsrath aus seiner Mitte Artikel dreizehn. gelegt werden, so muß dies ausdrücklich in dem Einberufungsschreiben be⸗ Wiedenbe ine nügüih scheidet an dem Tage aus, an welchem die Dauer dazu bestimmtes Mitglied oder ein vom Verwaltungsrath ernannter Ange⸗
Die gemeinschaftlichen Interessen und A elegenheiten der Gesellschaft merkt werden. In allen, in diesem Paragraph erwähnten Fällen haben 9 1 8 nwürden. Bis zu der stellter provisorisch dessen Dienst. 16“ “ EC111““ ngelegenh der esellschaf Paragrap der Funktionen seines Vorgängers aufgehört haben w 3 i uiken vierzig.
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die Beschlüsse nur dann Gültigkeit, wenn in der General⸗Versammlung drei b 1 eanzig bestimmten ersten theilweisen Erneuerung — 1) durch die Actionaire in den Gentral⸗Versammlungen Viertel aller Actien vertreten sind, und wenn sie eine Majorität von zwei im Artikel sieben und “ 1m Actionairen sich selbst. Der Betriebs⸗Direktor unterzeichnet die Korrespondenz, so wie alle ) durch einen Verwaltungsrath Dritteln der vertretenen Stimmen für sich haben. Sind in solchen General⸗ “ stel ein und d ißi 8 Zahlungs⸗Anweisungen auf den Kasstrer, und alle Quittungen. Er acced⸗ 3) durch den Betri 88⸗Die kt 8 VTersammlungen nicht drei Viertel sämmtlicher Actien vertreten, so wind . Artikel ein und dreißig, der Regel mindest ns irt unterschreibt, endossirt alle Wechsel und Anweisungen, er zeichnet für 3 den 1 rie Dire tor 8 .“ Tagen in der im Artikel sieben 6 bestimmten Weise 13 Der Verwaltungsrath versammelt sich in 8 Regel minde 8 lle. luufenden Geschäste wvelche als Ausführung 1.““ und zwar in na stehender Weise: n ze Tag “ siebenzehn b monatlich einmal, außerdem noch so oft es der Präsident für dien ich Einrich Beschli⸗ b b vse 1enet Verträge neue General⸗Versammlung berufen, welche dann mit absoluter Stimmey⸗ b chtet oder auch auf den Antrag von drei Verwaltungsräthen. inrichtungen oder gefaßten esch üsse oder abges hlossenen er räge zu ere r betrachten sind, es müssen indeß alle Unterschriften des Betriebs⸗Direktors
A. Die General⸗Versammlung. “ EEL11e6 aritsthstsese. veidet then. hrheit der anwesenden Actionaire definitiv entscheidet. hss E“ ingen vier Tage vor⸗ mi — Der Präsident E1“ J“ e Be⸗ von einem der Mitglieder des Verwaltungsraths oder in Verhinderungs-
8 Artikel vierzehn. Artikel zwei und zwanzig. 1z 1 1 8 ei. Die General⸗Versammlung repräsentirt die Gesammtheit der Acsionaire Von dem Verwaltungsrathe oder von Actionairen, welche zusammen her “ 8 T 1“ absoluter fällen von einem zweiten Beamten der Gesellschaft, den der Verwaltungs⸗ und ihre innerhalb des Statuts gefaßten Beschlüsse sind für die anwesen⸗ ein Viertel des Gesellschafts⸗Kapitals besitzen, kann der Antrag auf Auf⸗ blüse ch b cfaßt. 589 Gleichheit der Stimmen überwiegt die rath delegirt, kontrasignirt werden. Der Betriebs⸗Direktor ist verpflichtet, den, wie für die abwesenden Actionaire verbindlich. lösung der Gesellschaft gestellt, die Auflösung selbst aber nur in einer be⸗ teietetege 9 1 Zars Fassun Kinas gültigen Beschlusses ist die bei allen gerichtlichen Verhandlungen, wobei die Partei durch einen Bevoll⸗ Artikel funfzehn. sonders für diesen Zweck zusammenberufenen General⸗Versammlung, i nr 1 stens Bcns le veee; erforderlich. mächtigten sich vertreten lassen kann, die Rechte der Gesellschaft wahrzunehmen. Obgleich dem Besitzer von nur einer Actie die Theilnahme an den welcher jede Actie zu einer Stimme, ohne Beschränkung der Zahl, berech Anwesenheit von wenig i 6 dreißig 1 Seine Legitimation bildet die von dem Verwaltungsrathezu ertheilende Vollmacht Verhandlungen der General⸗Versammlungen gestattet ist, so ist doch jeder tigt ist, durch eine Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden oder vertte’⸗ I hgebrans 8 b na agrlich den Geschäftsbericht des oder Bestallung. Der Betriebs⸗Direktor ernennt und entsetzt alle Beam⸗- Actionair nur für je fünf Actien zu einer Stimme berechtigt. Der Inha⸗ tenen Actien, vorbehaltlich der landes herrlichen Bestätigung, beschlossen B 1b Sseeche vber die Führun Nanb den Fortgang der Geschäfte, so ten der Gesellschaft, deren Ernennung und Entlassung nicht dem Ver⸗ ber von zehn Actien hat zwei Stimmen, von fünfzehn Actien drei Stim⸗ werden. Außerdem tritt die Auflösung der Gesellschaft in den in den Paͤ⸗ I ht 4 “ Geschäftsbericht entgegen und ünter⸗ waltungsrathe vorbehalten ist. Er hat das Recht, diejenigen Angestellien, men, von zwanzig Actien vier Stimmen und für jede weitere fünf Actien ragraphen fünf und zwanzig, acht und zwanzig und neun und zwanzig des wie 8 81b enauen Prüfun deren Entlassung ihm nicht zusteht, zu suspendiren, und darüber sowohl, eine Stimme mehr, über fünfzehn Stimmen für eigene oder eigene und Gesetzes vom neunten November achtzehnhundert drei und vierzig bestimmae bi de Attitel drei dreißig wie über die Entlassung derselben die Entscheidung des Verwaltungsrathe vertretene Actien dürfen jedoch nicht in einer Hand sein. ken Fällen ein und wird nach Maßgabe der in jenen Paragraphen getroffe⸗ Der Verwaltungsrath beräͤth üͤber alle Angelegenheiten der Gesell⸗ herbeizuführen, mit Ausnahme jedoch des ersten technischen Bramben G Artikel sechszehn. nen gesetzlichen Bestimmunzen bewirkt. bööG 1 dieselben innerhalb der Gränzen des Statuts, so Gesellschaft, dessen Verhältnisse und Beziehungen durch spezielle Verträge Zur Ausübung des Stimmrechts ist erforderlich, daß der betreffende Die General⸗Versammlung bestimmt den Modus der Liquidation und aft ve “ 8 chluß hme General⸗Versammlung vorbehal⸗ vom Verwaltungsrathe geordnet und festgestellt werden. ctionair seinen Actienbesitz mindestens acht Tage vor der General⸗Ver⸗ die Anzahl der Liquidatoren, sie erwählt letztere und bestimmt ihre Be⸗ weit so che nicht der eschlußna b Artikel ein und vierzig. b ammlung durch Vorzeigung der Actien oder eines der Direction als ge⸗ fugnisse. 6 :mentlich erkennt, entscheidet und beschließt er: Der mit dem Betriebs⸗Direktor abzuschließende Vertrag soll dem ves ügend erscheinenden Zeugnisses üben den Besitz derselben nachgewiesen H“ Artikel drei und zwanzig. 1 88 b Er Feder 1 Art und Weise so wie über die Bedin⸗ waltungsrathe ausdrücklich das Recht vorbehalten, jederzeit den Pnchh — in das dafür bestimmfe Register hat einschreiben lassen. Dieser Nachweis Bei allen übrigen Beschlüssen der General⸗Versammlungen entscheidet V ) ü 8 das Erfor erniß, rcal. . 4 8 1 Direktor mittelst eines von dem Verwaltungsrathe gefaßten Besch üsse geschieht bei dem Betriebs⸗Direktor oder den von diesem delegirten Personen die absolute Stimmenmehrheit., Im Falle der Stimmengleichheit giebt die 18 “ se so wie über die Höhe der wegen Dienstvergehen, oden grober Fahrlässigkeit, oder 8* und kann von auswärtigen Ackionairen durch Vorzeigung der Bescheinigung Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag, die Wahlen geschehen im geheimen IJI Ansprꝛ 8n, nehmenden Kredite; Gründen zu enllassen. Soll eine sosche Entlassung sattfinndene, Lantlafln eines gesetzlich qualifizirten Beamten, wodurch der Besitz der Artien kon⸗ Skrutinium durch absolute Stimmenmehrheit. 8 9. 6 111“ Clablissements, die wenigstens sechs Mitglieder des Verwaltungsraths 6 v statirt wird, erfolgen. Anwesende stimmberechtigte Actionaire können ab⸗ Auf den Antrag des Vorsitzenden, so wie auf den Antrag von wenig⸗ 3) 1 P G ,2 LT 88 4 1“ Maschinen und mten⸗ stimmen. Eine solchergestalt ausgesprochene Entlassung derehrten Ansprüche wesende Actionaire vertreten, insofern sie über diese Vertretung eine stens fünf Actionairen, muß auch über andere Gegenstände durch geheimes 1 19 si “ so wie über sämmt⸗ iors hat zur Folge, daß alle demselben wer gmähig gene Enschädigun⸗ genügende Vollmacht besitzen. Die Vollmachten sind dem Verwaltungs⸗ Skrutinium abgestimmt werden. Gegenstände, über welche nach dem ge⸗ b x—“ bif großen eparaturen an dene — an die Gesellschaft auf Besoldung, LG“ ““ 3 rathe oder den von demselben delegirten Mitgliedern vor der General⸗Jer⸗ genwärtigen Statut der Verwaltungsrath zu entscheiden hat, gehören nicht 6 “ Verträge, welche sich auf die Regulirung der Preise gen, Gratificationen und andere Vorthei 72 aten Vertra . sammlung vorzulegen. Außerdem können meralische Personen durch ihre zum Ressort der General⸗Versammlung. 8 8 8 “ Pgeeet⸗ sh Gesellschaft beziehen, so wie über von selbst erlöschen. Auch diese Bestimmung ist in de 8 Repräsentanten oder durch Bevollmächtigte, Handlungshäuser durch ihre und des Absatzes der Pe Co “ zunehmen.
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. g Artikel vier und zwanzig. 1 der Gesee die Fabrication oder füͤr 8 C16“ Pisluszaträger, Minderjährige durch ihre Vormünder, Frauen durch ihre Das Protokoll der General⸗Versammlung wird entweder vollständig 8 E1.“ für die Fabrica “ 11 C1116“ Ehrmänner sich vertreten lassen, wenn diese auch nicht Actionaire sind. oder auszugsweise bekannt gemacht. 1b . den Handel der d esecschz,. SDreriore Alle Vierteljahre erstattei vee ehf E Artütel siebenzeh b v11“ 5) über die Ernennung und Entsetzung des Betriebs⸗Direktors; seinen Bericht über den ganzen Geschäftsbetrieb, so wie alle Jahre einen Die sährliche General Bersommlung fnde im Laufe des zweiten Jah *“ eeh über alle Gehälter der Beamien und die allgemeinen Verwaliungs⸗ so umfassenden Abrechnungs⸗ und Geschäftsbericht an die Actionaire ab, 8 1 8 ““ 3 1““ . ag. 6S 3 1 - res⸗Quartals und diese regelmäßigen, wie die außergewöhnlichen Versamm⸗ Alrtikel fünf und zwanzig. Kosten; 6 8 1 8 „und Augestellten 1 vaßdaraus der Gang und der j desmalige⸗ landpunftdes ganzenxuntelnehmamnau lungen in Düsseldorf statt. Die Einberufung geschieht von dem Präsiden⸗ Der Verwaltungsrath ist der Repräsentant der Gesellschaft, er vertritt über die jederzeitige Entlassung derjenigen Beamten und “ V feiner finanziellen Lage, seiner Verwaltung, seinen Leistungen und Erfolgen genau ten des Verwaltungsraths vier Wochen vor dem Zusammentritt durch die dieselbe in allen Beziehungen mit dritten Personen, mit dem Staate unndn. der Gesellschaft, die ein h deescan 2. Thassägkein ““ x im Artikel zwölf benannten öffentlichen Blätter. mit den Gemeinden, er vollzieht die Oberleitung der Gesellschaft nach bester Zabhesgehann T11“ 8 nenwesenheit von we⸗ 8 Betri h zzehn Actien der Gesell⸗ Bei der Einberufung zu außergewöhnlichen Generaͤlversammlungen Einsicht unter Beobachtung des Statuts und nach Maßgabe der verfas⸗ andern Gründen, evnes 8 oln er Stimmenmehrheit Wö“ Bei ehs. Befg 8 W 1 Amts⸗Cau⸗ muß der Gegenstand der Berathung angegeben werden, andere Gegenstände sungsmäßigen Beschlüsse der Generalversammlung. Der Verwaltungsrath nigstens sieben Verwaltungsräthen mit g e gc 1 h nicht auf schaft besitzen oder erwerben; diese 9. dienen 8 “ werden nicht vorgetragen, diese Versammlungen werden gehalten, wenn der bedarf zur Vertretung der Gesellschaft keiner Spezialvollmacht, auch selbst gefaßten Beschlusses. Diese Bestimmung L“ 88 in An⸗ tion und werden in das Archiv der Gese schaft gelegt; sie zert noch über⸗ Verwaltungeraih es für nöthig erachtet, oder wenn wenigstens zohn Actio⸗ nicht für die Fälle, wo die Gesehe eine solche bei den gewöhnlichen Man⸗ den 1““ auf den der Artikel ein und vierzig en die Functionen des Betriebs⸗Direktors dauern, weder veräuße naire, welche Inhaber von mindestens tausend Actien sind, schriftlich darauf dats⸗Verhältnissen vorschreiben 8 8 wendung komml; b W““ tragen werden. 8 1 antragen. Die desfallsige Bekanntmachung ist jedenfalls vierzehn Tage vor Zur Legitimation des Verwaltungsraths dient eine notarielle Ausfer⸗ 8) über die Erlassung und Abänderung der speziellen Dienst⸗Inst Titel Vier. der Versammlung zu erlassen. jigung des Wahlprotokolls. A“ . at 32 EE1“ über Alles, was das Interesse der Bilanz, Dividende u nd Reserve⸗Fon 8 Artikel achtzehn Artikel sechs und zwanzig. 8 9) über den Abschluß der Vertrage J16 6 Artikel vier und vierzig: 1 ; äsident des Verwaltungsraths oder in Verhinderungsfällen Der Verwaltungsrath besteht aus elf Mitgliedern, von denen wenig⸗ Geselsca dehit, wn den Bsabütturen⸗ sich 18 ergleichen, Mit dem Jahresschlusse veranlaßt der Betriebs⸗Direktor die
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