1854 / 28 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

vi114114144“*“ 1 . t 1 Leopold v. Buch, ordentliches Mitglied der physikalisch⸗mathemati⸗ schen Klasse, gestorben am 4. März v. J.; Herrn Karsten, ordent⸗ liches Mitglied der physikalisch⸗mathematischen Klasse, gestorben am 22. August v. J.; Herrn Arago in Paris, auswärtiges Mitglied der physikalisch mathematischen Klasse, gestorben am 2. Oktober v. J.; Herrn v. Radowitz, Excellenz hierselbst, Ehrenmitglied, ge storben am 25. Dezember v. J.; Herrn Gotthelf Fischer v. Wald⸗ heim in Moskau, korrespondirendes Mitglied der physikalisch⸗mathe⸗ matischen Klasse, gestorben am 18. Oktober v. J.; Herrn Leopold Gmelin in Heidelberg, korrespondirendes Mitglied der physikalisch⸗ mathemattischen Klasse, gestorben am 13. April v. J.; Herrn Aug. deSaint⸗ Hilaire in Montpellier, korrespondirendes Mitglied der physikalisch⸗ mathematischen Klasse, gestorben am 2. Oktober v. J.; Herrn Labus in Mailand, korrespondirendes Mitglied der philosophisch⸗historischen Klasse, gestorben am 6. Oktober v. J.; Herrn G. F. Grotefend in Hannover, korrespondirendes Mitglied der philosophisch⸗historischen Klasse, gestorben am 15. Dezember v. J.; Herrn Stenzel in Breslau, korrespondirendes Mitglied der philosophisch historischen Klasse, ge⸗ storben am 2. Januar d. J. Zum Schluß hielt Herr Homeyer einen Vortrag über das germanische Loosen, in welchem er nachzu⸗ weisen suchte, daß die in der lex Frisionum beschriebene Sitte des Loosens durch Stäbchen, die mit dem Zeichen der Loosenden ver⸗ ehen waren, sich bis auf den heutigen Tag in einigen Gegenden des nördlichen Deutschlands, namentlich auf der Insel Hiddensee bei Rügen erhalten habbt.

1ö““ Sitzung am 1. Februar 1854,

gmMüfinEGhin. . 84 Mhr., w1.. Bericht der Agrar⸗Kommission über die vorläufige Verordnung vom 13. Juni 1853 wegen Sistirung der Verwandlungen der den Kirchen, Pfarren, Küstereien und Schulen zustehenden Reallasten in Geldrenten. Bericht der IX. Kommission über den Antrag des Abgeordne⸗ ten Dr. Stahl in Betreff der ehemals unmittelbaren reichs⸗ ständischen Häuser.

F Bericht der IX. Kommission über den Gesetzentwurf, betref⸗

Eizagecfend die Abänderung des Artikel 42 und die Aufhebung des

Artikel 114 der Verfassungs⸗Urkunde vom 31. Januar 1850.

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Vormittags

echzehnte Sitzung am 1. Februar 18 mittags 10 Uuhr. nug Hse

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ericht der Kommission für Finanzen und Zölle, über den 1 Gesetz⸗Entwurf, wegen Verzollung des vna Srlschen Syrups. 8 ) Bericht derselben Kommission über den Entwurf eines Ge⸗ setzes, betreffend die Einführung der Klassensteuer an Stelle fer Mahl⸗ und Schlachtsteuer in den Städten Demmin, Kem⸗ pen, Krotoszyn, Rawicz, Krossen und Hirschberg. Bericht der Kommission zur Prüfung des Gesetz⸗Entwurfs, woegen Abänderung einiger Bestimmungen des Gesetzes vom 11. Juni 1837, betreffend den Schutz des Eigenthums an Werken der Wissenschaft und Kunst gegen Nachdru und 32 Vecartddeg eri er Kommission zur Berathung des die Beschäftigu Strafgefangenen mit Feld⸗ und enberee e eecasethönn ddeer Anstalt l treffenden Antrags.

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Angekommen: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und

Commandeur der 6ten Division, von Thümen, von Brandenburg.

von Bodelschwingh, von Prngberg. 1 Seg Micler

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Abgereist: Se. Durchlaucht der Fürst zu Sayn⸗Wittgen 2

stein⸗Hohenstein, nach Schloß Wittgenstein.

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Berlin, den 31. Januar.

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(Pr. C.) Aus Smyrna wird uns berichtet, daß daselbst am 17. d. Mts. der Königliche Kommodore Schrövder von Kon⸗ stantinopel angelangt war und die Schiffe Sr. Majestät segelfertig vorgefunden hatte, der Gesundheits⸗Zustand der Mannschaften war, wie bisher, ein vollkommen befriedigender. Die Umgegend von Smyrna war in der letzten Zeit wieder vollkommen sicher geworden. Anfälle auf die Christen oder sonstige Excesse hatten nirgends statt⸗ gefunden, und auch von Seeräubereien war nichts bekannt ge⸗ worden.

(Pr. C.) Es war von mehreren Seiten an die Staats⸗ Regierung der Antrag gerichtet worden, für die Dauer der Lebensmittel⸗Theurung eine Verminderung der Trans⸗ porttosten für Getreide durch Ermäßigung der Frachtsätze auf den Eisenbahnen und durch Erlaß oder Herabsetzung der Com⸗ munications Abgaben eintreten zu lassen. Die Zweckmäßigkeit der⸗ artiger Maßregeln in Bezug auf die hohen Frachtsätze einiger Privat⸗Eisenbahnen war von der Regierung anerkannt und in Folge dessen durch Erlaß vom 1. November vorigen Jahres den König⸗ lichen Eisenbahn⸗Kommissariaten die Weisung gegeben worden, auf Ermäßigung der betreffenden Tarifsätze hinzuwirken eine Wei⸗ sung, deren günstiger Erfolg dem Publikum bereits bekannt ist. Dagegen ist eine Ausdehnung dieser Maßregel auf die Staats⸗Eisen⸗ bahnen nicht für angemessen erachtet worden, weil die Tarifsätze auf diesen durchgängig schon verhältnißmäßig Säußerst niedrig sind. Dem Antrage auf Herabsetzung der Communications⸗Abgaben steht zunächst das allgemeine Bedenken entgegen, daß dieselben grundsätzlich nicht von den Waaren, sondern von den Transport⸗ mitteln erhoben werden. Ferner ist zu erwägen, daß bei dem schon sehr niedrigen Satze der Communications⸗Abgaben der Erlaß oder die Herabsetzung derselben auf den Preis des Getreides nur von geringem Einflusse sein und der Vortheil des Konsumenten in keinem Verhaltniß zu der Einbuße der Staatskasse stehen würde. Endlich ist auch darauf Rücksicht zu nehmen, daß ähnliche Maßregeln, falls sie von Seiten des Staates in Anwendung gebracht würden, nur eine sehr unvollständige Wirksamkeit haben könnten, weil Privat⸗ Hebungsberechtigte nicht verpflichtet sind, ähnliche Erleichterungen zu gewähren; abgesehen davon, daß bei denjenigen Staats⸗Ausnnl ten, bei welchen die Abgaben⸗Erhebung verpachtet ist, eine Ermäöße gung der Abgaben mit einer entsprechenden Entschädigung oder mit der Auflösung der Verträge Hand in Hand gehen müßte. (Pr. C.) In folgenden 62 Städten der Provinz Posen ist bis jetzt die Städte⸗Ordnung vom 30. Mai 1853 vollstän dig eingeführt, und zwar in dem Regierungsbezirke Posen in 50 Städten, namentlich: Adelnau, Raszkow, Kaehme, Blesen, Kiebel, Kopnitz, Rackwitz, Rostarzewo, Opalenitz, Reisen, Schlichtingsheim, Se eg Storchnest, Zaborowo, Kriewen, Wielichowo, Dupin, Boer d- Kroeben, Sandberg, Boreck, Pogorzelle, Dobrzyca, Bent⸗ Uhe Betsche, Neu⸗ Tirschtiegel, Alt⸗-Tirschtiegel, Braetz, Murowana⸗ Goslin, Obornick, Ryczywol, Jarocin, Mieszkow, Neustadt a. W,, Stendzewo, Pinne, Scharfenort, Neubrück, Baranow, Grabow, Mirx⸗ stadt, Bnin, Dolzig, Jaraczewo, Moschin, Pions, Santomys!, Kostrzyn, Miloslaw und Zerkow, und im Regierungsbezirk Brom⸗ berg in 12 Städten, namentlich: Schulitz, Kruschwitz, Mogilno, Patkosc, Gembic, Klecko, Czerniejewo, Mielzyn, Zydowo, Schocken, Barcin und Zuin.

(Pr. C.) Die Verhandlungen, welche bei der Bundes— Versammlung über allgemeine, den ganzen deutschen Bund angehende Angelegenheiten im vergangenen Jahre schwebten,

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A. Innere Angelegenheiten.

betrafen folgende wichtigere Fragen.

1) Allgemeine Bundes⸗Bestimmungen zur Verhinderung des Miß⸗

Darüber erstattete der Ausschuß seinen Bericht am 4. August; in den Sitzungen vom 24. November und den folgenden wurden die Abstimmungen vorgenommen; insbesondere gab Baiern seine Abstimmung am 8. und Württem⸗ berg am 15. Dezember. 2) Die Maßregeln zur Aufrechthal⸗ lung der gesetzlichen Ruhe und Ordnung im Bundesgebiet, in Bezug auf Arbeiter⸗ und andere Vereine, auch das Wan⸗ dern der Handwerksgesellen betreffend, waren Gegenstand eines von Oesterreich und Preußen am 14. April gemeinsam gestellten Antrages. Der Ausschuß erstattete darüber Vortrag am 4. August. Die Abstimmungen erfolgten in den Sitzungen vom 8. und 15. De⸗ zember, insbesondere in der letzteren die von Baiern. In beiden Angelegenheiten gewährten die Abstimmungen nicht die erforderliche Uebereinstimmung, und wurden solche daher dem Ausschusse zur wei⸗ teren Erledigung überwiesen. 3) Ueber die Feststellung allgemeiner Normen in Betreff der Heimathverhältnisse erstattete der Ausschuß seinen Vortrag am 10. März. Ihren Beitritt erklärten Hessen⸗ Homburg am 12. Mai, Frankfurt am 30. Juni, Württemberg am 21. Juli, Baden am 3. und Hamburg am 24. November. Oesterreich erklärte sich ablehnend am 10ten desselben N

brauches der Preßfreiheit.

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Einen Abschluß hat

diese Angelegenheit bishe nicht erhalten. 4) Ueber die Bestimmun⸗ gen wegen gegenseitiger Auslieferung gemeiner Verbrecher auf dem Bundesgebiet erstattete der Ausschuß seinen Vortrag am 3. März ünd einen zweiten, durch die am 30. Juni erfolgte Abstimmung modifizirten, am 11. November, über welchen am 8. Dezember ab⸗ gestimmt wurde. In der Sitzung vom 25. Januar d. J. ist die Vereinbarung mit Ausnahme von Limburg zu Stande gekommen. Was nun B. die ausw ärtigen Beziehungen des deutschen Bun⸗ des betrifft, so erfolgte am 3. Januar v. J. die Anerkennung Na⸗ poleons als Kaiser der Franzosen. Am 24. Februar machte die Kaiserlich französische Regierung ein Anerbieten in Bezug auf einen Vertrag wegen gegenseitiger Anerkennung des literarischen Eigen⸗ thums. In Bezug auf das Treiben der politischen Flüchtlinge in England stellte Großherzogthun Hessen am 24. Februar einen An⸗ trag, in Folge dessen durch Beschluß vom 2. April diese Angelegen⸗ heit an den wolitischen Ausschuß überwiesen wurde.

Der Oldenburgische Landtag wurde nach Erledigung der ihm überwiesenen Geschäfte geschlossen. Der Präsi Herr von Rössing hielt folgende Schlußrede:

am 28. Januar

ön erzog den Landtag des Gloßherzogthums

im höchsten Auf⸗

auße trage denselben zu ße

„Nar eine kurze Zeit, meine Herren, wesen, aber weit hinaus greift die Wirksamkei

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hier versammelt ge⸗ r gegenwärtigen Thätig⸗ eit. Die Staaisregierunz ist mit Ihrer in den Stand ge⸗ lb des festgestellte usgabebudgets für die Ent⸗

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zohlfahrt weiten thätig zu werden. Sie haben

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dem Streben unterstützt, in der gegen⸗ de Lage der bedürftigen Subaltern⸗

Beamten und Schullehrer zu mildern.

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Unter Ihrer Zustimmung sind mit

Dis amtliche „Madrider Zeitung“ veröffentlicht zahlreiche Begnadigungen oder Strafmilderungen zu Gunsten von Gefange⸗ nen, die wegen gewöhnlicher Verbrechen oder Vergehen verur⸗ theilt wurden. Ein Königliches Dekret setzt das Gehalt der General⸗Capitaine auf 100,000 Realen fesr Wenn die Trup⸗ pen einer Provinz marschiren müssen, so bezieht der an ihrer Spitze stehende General⸗Capitain eine einstweilige Zu⸗ lage von jährlich 20,000 Realen. Dieselbe Zulage ist den überseeischen General⸗Capitainen für immer bewilligt. Ferner empfangen die General⸗Capitaine und Militair⸗Kommandanten von Mahon, Cartagena, Cadiz, Castilien und Sevilla unter dem Na⸗ men einer Gratification eine immerwährende Zulage von 10,000 bis 36,000 Realen jährlich. Eine K. Ordonnanz gebietet allen Gouverneuren des Landes, den verbannten, aber noch in Spanien sich aufhaltenden General O'Donnel im Betretungsfalle zu ver⸗ haften und der Regierung zur Verfügung zu stellen, welche dann weiter gegen ihn verfahren wird.

Das dänische Landesthing hat am 28. Januar den Privatgesetzvorschlag über die Aufhebung mehrerer beschränkender Bestimmungen in der in Betreff der Sonntagsfeier bisher gelten⸗ den Verordnung verworfen. Der Abg. Major Müllen hat seinen dem Volksthing übergebenen Vorschlag, demzufolge apanagirte Personen künftig keine weitere Gage genießen sollen, wieder zurück⸗ gezogen.

Aus Krajova vom 20. Januar wird dem „Wanderer“ be⸗ richtet, daß täglich Gefechte zwischen den russischen und türkischen Vorposten in der kleinen Walachei vorfallen. Am 19. war Fürst Gortschakoff im russischen Lager eingetroffen, und es hatte sich das Gerücht verbreitet, daß am 22. oder 23. ein allgemeiner Sturm gegen Kalafat unternommen werden solle. 85 Geschütze schweren Kalibers und einige Belagerungsgeschütze waren zu diesem Zwecke bereits im Hauptquartiere beisammen.

dem Nachbarstaate Bremen nicht unwichtige Verhältnisse auf der Weser geregelt worden. Doch ganz besonders lassen Sie mich des mit der Krone Preußen abge⸗ schlossenen Vertrages wegen Anlegung eines Kriegshafens im Jahdebusen ge⸗ denken. Wie Se. K. Hoh. der Großherzog eine hohe Befriedigung darin gefunden haben, die dieserhalb bereits unter der Regierung Sr. Königlichen Hoheit, Ihres dahingeschiedenen theuern Herrn Vaters, des durch auchtigsten Groß⸗ herzogs Paul Friedrich Auguast, angeknüpften Berhandlunger zum Abschlusse bringen zu köonnen, so gereicht es höchstihnen Anch zat J Genug⸗ thuung, bei dieser vollen Einklange mit der

wichtigen Angelegenheit im * b1. 8 r 5 r 9 v p u stim 42 Landesvertretung sich zu wissen, und durch deren einstimmig und freudig

erfolgte Bestätigung jenes Vertrages in der Ueberzeugung bestärkt zu sein,

dem Lande ein heilbringendes Werk dadurch erwachsen werde. Möge asselbe in seiner künftigen Enlwickelung auch dem deutschen Vaterlande zum Segen gereichen. gegenwärtig außerordentlich für geschloss

In der 13ten Sitzung der baierischen Abgeordneten⸗ Kammer vom 28. . stand auf der Tagesordnung die Be⸗ rathung 1 chlußfassung über den Gesetz⸗-Entwurf, „ItSn

stand Dampfschifffahrt betreffend .

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versammelten Landtag

erkläre ich den

gthums

Donau⸗ Zweck die Summe von 1,750,000 Fl. fest, „Lokalitäten 1,310,000 Fl. und fi Donaubrücken, dann für die da wären. Der Referent, eröffnete, hatte dem? 310,000 Fl. auf 910,000 Fl. 440,000 ungeschmälert Summe noch 250,000 Fl. zu s in d n Ausschuß modifizirten

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Der sch isch rath hat in seiner Sitzung v1111“ it 58 gegen 29 Stimmen

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Schiedam, D. Pariser „Moniteur“ vom 29. Ja ekret, wodurch die lungen Soldaten, des Kontingents der Altersklasse 1851 noch jenst einberufen w

London, Montag, 30. Januar, Abends. (Tel. Dep. d. C. B.) Nach hier eingetroffenen Nachrichten hätte die Regierung von Mexiko an die Vereinigten Staaten Nordamerika's 40 (2) Millionen Akres Land zu 20 Millionen Dollars verkauft.

Gewerbe⸗ und Hand els-Nachrichten.

Hamburg, 30. Januar. Die Compagnie des unterseeischen Telegraphen über Haag nach England ist den mit dem 1. Januar d. J. in Kraft getretenen Bestimmungen des Reglements für den telegra⸗ phischen Verkehr auf den deutsch⸗österreichischen Linien in allen Punkten beigetreten, und hat somit anch den Marximalsat für eine einfache Depesche auf 25 Worte erhöht. Außerdem h dieselbe das bisher in Ansatz ge⸗ kommene Bestellgeld 5 Sgr. aufgehoben, so daß für eine jede bei der hiesigen Königl. pre⸗ elegrabhen⸗Station aufgegebene einfache Depesche nach Englar nur 5 Rtihlr. 5 Sgr. erhoben werden. Die Angabe des A 3 Wochentags ist fernerhin nicht mehr erforderlich, Depesche jetzt 7 Worte mehr enthalten darf, ionen London, Manchester, Newcastle⸗Tyne, Liverpoc 1. bie in Hamburg, ein Tag und Nacht ununterbrochener Di

(Pr ö Regierung v Sardinien hat im verflossse⸗ nen Jahre mit einer Gese lschaf che sich in jenem Königreich gebildet, um eine regelmäßige Damt fs ffahrts⸗Verbindung zwischen Genua einerseits und Noꝛ 1 Südamerika andererseits einzu⸗ richten, eine Uebereinkunft welcher auch die beiden Zweige der Landes⸗Repräsentation mit be ber Majorität ihre Zustimmung ertheilten. Es werden in dieser Uebereinkunft der Plan der Gesellschaft, die äußersten Punkie der Fahrten und die Häfen festgestellt, in welche einzulaufen Gesellschaft übernimmt Verpflichtungen in Hinsicht auf die Bauart der Fahr⸗ ige, das Minimum der Pferdekraft ihrer Schrauben, die Tragfähigkeit der chiffe selbst, den Passagierraum, die Besorgung der Pof und die Beförderung

i es Staats. Dafür gewährt die

Rexgierung als Entschädigung eine Sen ner von;: 90 Franken für jede V Hin⸗ und Rückfahrt auf der New⸗Yorker Linie une, 30,000 Frankem für jede vollständige Fahrt auf der Linie nach rasilten (wonach 182 liche Gesammt⸗Entschädigung auf 0 Fr. erechnet ist), nedst der Verbindung während eines Zeit⸗ raums von 15 Jahren. Ferner sir er Gesellschaft die Schifffahrts⸗ und Konsulats⸗Gebühren in den Häfen erlassen, und es sollen jihr auch die etwanigen Ueberschuͤsse der jährlichen Post⸗Ei nahmen auf beiden Linien zufallen. Sie hat ihrerseits die Obliegenheit, innerhalb 6 Monaten, vom Lage der Genchmigur des Uebereinkommens an erechnet, den Bau der Fahrzeuge in Angriff zu nehmen und ein Jahr darauf, also 18 Monat nach der Ge⸗ Dienst auf beiden Linien herzustellen, der mit⸗

Für den Fall eines Krie⸗

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von diplomalischen und konsularischen 9 2 8;

ausschließlichen Berechtigung zu

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nehmigung, den monatlich

bin zu Anfang nächsten Jahres beginnen würde. 1t 8 ges hat die Regierung sich das Recht vorbehalten, gegen eine dann 32 Voraus festzusetzende Entschädigung ganz über die Fahrzeuge dieser e 8 atle ntischen Gesellschaft verfügen zu dürfen. Bei Abschließung der . ten Uebereinkunft hat die sardinische Regierung, wie aus ihren dem 88 und der Deputirten⸗Kammer gemachten Mittheilungen hervorgeht, den 2 fachen Zweck vor Augen gehabt: die Dampfschifffahrt des Landes au r. muntern, dessen Handelsverkehr mit Amerika zu befördern und zu tern, so wie eine direkte und schleunige Post⸗Verbindung mit den trans⸗ atlantischen Staaten herzustellen.