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Maaß Betrag “ der Einheit.
der Tagesarbeit.
vV. Holzsaamen⸗Sammeln. Eicheln und Bucheckern bei voller Mast zu sammeln und
Desgleichen Birkenzäpfchen frisch zu pflügen 1
Desgleichen Nadelbolzsaamen bei guten Saamenjahren a) Kiefern⸗ und Tannenzapfen b) Fichtenzapfen ...
VI. Bäume in Alleen und Straßen dreifach fest anzubinden ..
8 VII. Holz⸗Einschlagen.
Glattspaltiges Kiefern⸗, Fichten⸗ und Tannenholz incl.
Harte und ästige knorrige Hölzer
Reiserhölzer... VIII. Streu⸗Rechen.
Scheffel im nächsten Forsthause abzuliefern Preuß.
Schock
Fällens und Aufsetzens Klafter
—
Stockhölzer vr. .n Schock
Das Fuder à 15 Ctr. gerechnet Fuder
Ministerium für die landwirthschaftlichen Ange⸗“ ten Entsendungen von Maschinen behufs der Reparaturen zu zeit⸗
legenheiten.
Cirkular vom 18. Januar 1854 — betreffend die
Verfolgung der Fortschritte in der Anfertigung
landwirthschaftlicher Maschinen und Geräthe und eren ausgedehnteren Verbreitung. 8
Mit Rücksicht auf mehrere bei uns eingegangene. Anträge er⸗ lauben wir uns die Aufmerksamkeit der Herren⸗ Vereins⸗Vorsteher auf die Wichtigkeit einer aufmerksamen Verfolgung der Fortschritte im landwirthschaftlichen Maschinenwesen zu lenten und um nähere Auskunft über den gegenwärtigen Stand desselben im dortigen
ereins⸗Bezirke zu bitten. 8 1“ Vortheile betrachtet, welche in den Gewerben aus der Anwendung verbesserter Geräthe ELE11“ 8 Zeit hervorgegangen sind, so muß es auffallen, daß wirthschaftlichen Arbeiten in vielen Gegenden 2 6 49 häufig unvollkommner und unzweckmäßiger Wer G bei den einfachsten landwirthschaftlichen 9 1 8 8 8 fenheit der Geräthe den entschiedensten Einfluß 88 11“ keit und Güte der Arbeit, und die hohe Stufe, welche vie er gegset Landwirthschaft einnimmt, beruht wesentlich auf er Mchchir ei
übli hschaftlichen Geräthe und Maschinen.
der dort üblichen landwirthsche ““ X“ Wenngleich diese Betrachtung schon mehrere Vereine zur Veranstal
tuug von Modell⸗Sammlungen und andern Mitteln 8 zur e besserung des landwirthschaftlichen Maschinenwesens geleitet esserung “ für motivirt, auf die große Förde⸗ 1131312““ velche unter Einwirkung des rung aufmerksam zu machen, wel he Einwirkung des verewigten Geheimen⸗Raths Beuth dem Maschinenwesen bei der 11.““ Gewerbs⸗Industrie durch Verleihung tüch⸗ tiger ner Maschinen an solche Fabrikanten des betreffenden es zur Anwendung derselben Betriebskraft und Intelligenz bssasen durch Ausbildung und Förderung tüchtiger SSS;sgs 8 8 3 8 4† 1 †o oie GHewerbe⸗In titute eine inländischer Maschinen⸗Fabrikanten, die im Gewerl mei itaerhahe bi rrhielten, mitunter auch mit Drehbänken, zeitgemäße Aushildung erhielten, vneemrurden, zu Theil geworder Bohr⸗ und Hobelmaschinen ausgestatter 88 heil gewöͤrden „ “ .· 8 „ 52* ro ag vHeo 5 ist und dasselbe auf eine 16 Stufe Feügchen g. betrifft, so Was nun das landwirthschaftliche Maf 11““ W 9 * 8— „ 2 g 68 1 8 0 .,654 * 8 8 n 8 nde au sind die landwirthschaftlichen Vereine h 8 6 Verbesserung desselben durch Hinweisung “ 1 d8 neue Aufstellung von Mustergeräthen, Modellen . nungen bei den Vereins⸗-Versammlungen, durch E“ saie chen Musterwerkzeugen, Modellen oder Maschinen⸗Zeichnungen als Prämi ““ üchtiger Maschinenbauer oder Ge⸗ Prämien, durch die Anregung tüchtiger Masch räthe⸗Fabrikanten zur Anfertigung und Herstellung sol 88 W““ mente, hinzuwirken. In welcher Art der Verein spestpreußtscher Landwirthe zu Marienwerder durch Einrichtung und Verwaltung einer Niederlage verkäuflicher Ackergeräthe seit zehn Jahren auf Hebung der landwirthschaftlichen Industrie einwirkt, geht aus dessen abschriftlich beigefügtem Berichte vom 1. Juli 1850 hervor. Nach diesem Muster sind schon mehre ähnliche Anstalten errichtet worden, welche sich ebenfalls bewährt haben. 8 Unbeachtet darf nicht bleiben, daß die Anwendung komplizirter Maschinen wesentlich durch das Vorhandensein tüchtiger Reparatur Werkstätten in den betreffenden Landestheilen bedingt ist, indem ge⸗ wöhnliche Schmiede und Schlosser meistens zur Ausführung solcher
raubend und kostspielig sind. Auch darf der Umstand nicht außer Acht gelassen werden, daß Maschinenfabriken oder Reparatur⸗Werk⸗ stätten dieser Art einer größeren Lokalität, einer Dampf⸗ oder Wasserkraft, einer Gießerei⸗Vorrichtung und kostspieliger Ar⸗ beits⸗Maschinen bedürfen, daß sie mithin ein ansehnliches Anlage⸗Kapital erfordern, welches wieder einen großen Ab⸗ satz zu seiner Rentabilität verlangt, daß daher die Errichtung solcher Werkstätten nur für ein umfangreiches Absatzgebiet, wo dergleichen noch fehlen, nicht aber für jeden kleinen Ort, zu beför⸗ dern ist. Dadurch vereinfacht sich auch die Aufgabe, die in dieser Beziehung zu stellen ist.
Indem wir nun diesen wichtigen Gegenstand der Aufmerksam⸗ keit des verehrlichen Vorstandes empfehlen, ist es uns zunächst, um den Stand der Sache in den verschiedenen Vereinsgebieten über⸗ sehen zu können, wünschenswerth, über folgende Punkte Auskunft zu erhalten.
1) Entspricht der Standpunkt der Ausbildung, auf welchem sich die Schmiede, Schlosser, Stellmacher und sonstigen Verfern⸗ ger und Reparatoren der gewöhnlichen Acker⸗ und Gar⸗
ten⸗Werkzeuge und Geräthe befinden, dem Bedürfniß des dortigen Landwirthschaftsbetriebs? Werden Werkzeuge und Geräthe dieser Art mehr aus einheimischen Werkstätten oder
’ dem Wege des Handels von außen her bezogen?
2) In welchem Umfange sind Säe⸗, Dresch⸗ und ähnliche kom⸗ plizirtere Maschinen im Vereinsbezirk und in den einzelnen
Landschaften desselben im Gebrauch? Welche Maschinenfabriken oder Reparaturwerkstätten für der⸗ artige Maschinen sind im Vereinsbezirk vorhanden? Sind dieselben mit Wasser- oder Dampfkraft, Metalldrehbänken und sonstigen geeigneten Arbeitsmaschinen versehen? Sind Sammlungen von Mustermaschinen und Modellen, oder Niederlagen verkäuflicher Ackerwerkzeuge im Vereinsgebiete vorhanden und von wem werden sie erhalten? Ist ein Bedürfniß der Einwirkung auf Verbesserung der Acker⸗ geräthe und Maschinen im Vereinsbezirke anzuerkennen und welche Anträge sind in dieser Beziehung zu stelien? Den verehrlichen Vorstand ersuchen wir ergebenst, sich über diese Fragen gefälligst gegen uns äußern zu wollen. Berlin, den 18. Januar 1854.
Kollegium.
die Vorstände der sämmtlichen landwirthschaftlichen Central⸗Vereine der Monarchie.
Angekommen: Se. Durchlaucht der General⸗Lieutenant und Chef des 23ͤsten Landwehr⸗Regiments, Fürst Adolph zu Hohen⸗ lohe-Ingelfingen, von Koschentin. 8
Abgereist: Der Fürst Carl Lichnowski, nach Wien.
Berlin, 1. Februar. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: Dem Regierungsrath von Minutoli zu Bres⸗ lau, die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Königlichen Hoheit dem Kurfürsten von Hessen ihm verliehenen Ritterkreuzes des Wil⸗
Reparaturen nicht im Stande, auf der andern Seite aber die wei⸗ helms⸗Ordens zu ertheilen.
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— (Pr. C.) Der durch die Allerhöchste Botschaft vom 7. April 1847 kund gegebene landesväterliche Entschluß, für die Kultur und den Verkehr in der Monarchie, so wie zur Beförde⸗ rung des Sparkassenwesens, in sämmtlichen Provinzen des König⸗ reichs Provinzial⸗Hülfskassen, ähnlich derjenigen, die in der Provinz Westphalen schon seit 1831 bestand, unter ständischer Verwaltung zu begründen, ist bekanntlich, nach der erfolgten Zustimmung des vereinigten Landtags, dadurch der Verwirk⸗ lichung näher getreten, daß zur Errichtung von Provinzial⸗
Hülfskassen aus Staatsmitteln eine Gesammt⸗ Summe von
2,500,000 Rthlr. gewährt wurde, welche, nach dem Allerhöchst genehmigten Vertheilungs⸗Plane, Eigenthum der einzelnen Landes⸗ theile und resp. der betreffenden ständischen Verbände ward. In Folge dessen sind folgende Hülfskassen neu errichtet worden, deren Statuten die Allerhöchste Bestätigung erhalten haben: 1) für die Provinz Preußen, 2) für die Kurmark, 3) für die Neumark, mit Einschluß der Kreise Dramburg und Schievelbein, 4) für die Nieder⸗ lausitz, 5) für Alt⸗Pommern, 6) für Neu⸗Vorpommern und Rügen, 7) für Schlesien, 8) für die Oberlausitz, 9) für die Provinz Posen, 10) für die Provinz Sachsen, 11) für die Altmark, 12) für die Rheinprovinz. Die schon früher bestehende Westfälische Provinzial⸗ Hülfskasse ist durch den ihr bewilligten Zuschuß von Staatsmitteln in den Stand gesetzt worden, ihre Wirksamkeit zu erweitern und die in Folge dessen erforderlich gewordenen Abänderungen ihrer Statuten haben gleichfalls die landesherrliche Genehmigung er⸗ halten.
— (Pr. C.) Die Kommission der Zweiten Kammer für das Justizwesen hat am 31. Januar, Vormittags 11 ½ Uhr, eine Sitzung gehalten, um den Bericht über den Gesetz⸗Entwurf, betreffend einige Abänderungen der Vorschriften über das Civil⸗ Prozeß⸗Verfahren und die Execution in Civilsachen, zu vernehmen und über den inzwischen eingebrachten Entwurf eines neuen Paragraphen 23 zu berathen, welcher nachstehende Fassung hat: „In dem zur Kompetenz der General⸗Kommissionen oder der ihre Stelle vertretenden Regierungs⸗Abtheilungen gehörenden Aus⸗ einandersetzungssachen kommen die §§. 1—3 und 16—20 des ge⸗ genwärtigen Gesetzes in allen Landestheilen, mit Ausnahme derer des linken Rheinufers und der Hohenzollernschen Landestheile, zur
Anwendung.“
— (Pr. C.) Der Abgeordnete zur Ersten Kammer für den VII. Wahlbezirk der Provinz Preußen, Kammerherr von Massow, hat sein Mandat niedergelegt.
— (Pr. C.) Die im Justiz⸗Ministerium ausgearbeiteten, auf die Revision der Konkurs⸗Gesetzgebung bezüglichen Gesetz⸗ Entwürfe sind gegenwärtig den Gerichten, so wie den Kauf⸗ mannschaften und Handelskammern, zur Begutachtung mitgetheilt; auch sind zum 13. Februar d. J. kaufmännische Sachverständige und Juristen hierher einberufen, um mit denselben in mündlichen Konferenzen die zur Sprache zu bringenden Bedenken und Wünsche zur Erörterung zu stellen. Als die wesentlichsten Gesichtspunkte, welche bei Ausarbeitung der Gesetz⸗Entwürfe ins Auge gefaßt sind, werden hauptsächlich die nachstehenden bezeichnet: 1) In dem mate⸗ riellen Konkursrecht ist das bisherige verwickelte System ver⸗ lassen und im Wesentlichen, mit Vorbehalt weniger Ausnahmen, der Grundsatz der Gleichberechtigung der mit einem Realrecht nicht ver⸗ sehenen Gläubiger aufgestellt worden. Es wird dadurch nicht nur den Anforderungen der Gerechtigkeit genügt, sondern auch eine erhebliche Vereinfachung und Beschleunigung des Konkurses, so wie eine Verminderung der Kostbarkeit desselben, herbeigeführt, indem die bisherigen vielfachen Prioritätsstreitigkeiten abgeschnitten wer⸗ den und für die vergleichsweise Beendigung des Konkurses die geeignete Basis gewonnen wird. Beibehalten sind nur diejenigen Vorrechte, welche durch höhere Rücksichten geboten worden; aber auch diese sind auf das nothwendige Maß beschränkt und nicht von der Bedeutung, daß dadurch der Grundsatz der Gleich— berechtigung der Gläubiger eine wesentliche Beeinträchtigung erleiden könnte. 2) Ein besonderes Augenmerk ist auf die Reguli⸗ rung der Ansprüche, welche die Ehefrau des Gemeinschuldners gel⸗ tend macht, gerichtet worden. Die großen Nachtheile, welche in dieser Beziehung aus der bestehenden Gesetzgebung hauptsächlich für den Handelsstand erwachsen, sind allbekannt und erfordern eine durchgreifend das Verfahren im Konkurse be⸗ trifft, so ist der kaufmännische Konkurs zum Gegenstande eines besonderen Gesetz⸗Entwurfs gemacht worden, um durch Fern⸗ haltung jeder Beimischung fremdartiger Verhältnisse eine richtige Auffassung zu sichern. In seinen Haupt⸗Grundsätzen weicht dieser Entwurf von dem bestehenden Recht wesentlich ab. Für die Eröffnung des Konkurses ist das bei Handelsleuten unpraktische und nachtheilige Erforderniß der nachzuweisenden Ver⸗ mögens⸗ Unzulänglichkeit fallen gelassen und dagegen Alles von der
1 474 5 e Abhülfe. 3) t
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Zahlungseinstellung abhängig gemacht. Ein Handelsmann, welcher seine Verbindlichkeiten nicht mehr pünktlich erfüllt, ist für weitere Handelsbeziehungen untauglich; sein Kredit ist gebrochen, die Gläu⸗ eiger müssen gesichert und es muß deshalb im gemeinsamen Inter⸗ esse derselben ohne Weiteres von Amts wegen eingeschritten werden. In dem Entwurf ist auf die möglichste Beschleunigung des Ver⸗ fahrens und der Befriedigung der Gläubiger hingewirkt. Es dient dazu vorzugsweise die kommissarische Bearbeitung des Konkurses un Eeree Her biehee., g des Konkurse e der bisherigen kollegialischen Verhandlung; nicht minder
unter Wegfall der bisherigen Präklusions⸗, Klassifications⸗ und Distributions⸗Erkenntnisse, die in den kürzeren Formen und in den bestimmten Terminen des mündlichen Verfahrens vor⸗ schreitende Feststellung der Passivmasse; die freiere Verwaltun der Aktivmasse unter Theilnahme von Vertretern der Gläubigerschaft an Stelle der gegenwärtig bestehenden hemmenden Kuratel des Ge⸗ richts, so wie die Zulassung von Vertheilungen, sobald ein flüssiger Massenbestand vorhanden ist. 5) Eine Reihe von Bestimmungen regelt den Konkurs über das Vermögen einer Handelsgesellschaft Dieselben sind nothwendig, um die großen Verwickelungen zu beseitigen, zu welchen gegenwärtig die Gesetze dadurch Anlaß geben, daß sie das Gesellschaftsvermögen nicht als ein von dem Privatvermögen der Gesellschafter verschiedenes und selbstständiges ansehen. 6) Der Ak⸗ kord soll unter der Kontrolle des Gerichts und unter bestimmten, die Interessen der Gläubiger sichernden Bedingungen und Formen stattfinden, in dieser Gestalt aber zur einfacheren und schnelleren Beendigung des Konkurses in allen Fällen versucht werden, wo der Schuldner sich nicht durch betrügerische Handlungen einer milden Behandlung unwürdig gemacht hat. Diese Gestaltung des Akkordes ist nothwendig, um den bei außergerichtlichen Behand⸗ lungen so vielfach hervorgetretenen Mißbräuchen ein Ziel zu setzen. Der außergerichtliche Akkord war bisher lediglich ein Noth⸗ behelf, um nur mit Umgehung des gerichtlichen Konkurses bald zu einem Percipiendum, wenn auch mit beträchtlichem Verlust, zu ge— langen. Diese Rücksicht fällt bei der künftig eintretenden großen Beschleunigung des Verfahrens fort. 8
8 8 zu Stettin versammelte Kommunal⸗ Landtag
1 ger Rest der Kriegs⸗Contribution
aus dem Jahre 1806 zurückbewilligt worden ist, nebst Zinsen dem „Nationaldank“ in Berlin zur Unterstützung hülfsbedürftiger invalider Krieger zu überweisen.
— Die Mehrzahl der Abgeordneten der Nassauischen Kammern hatte sich am 30. Januar in Wiesbaden eingefunden. Man erwartete, daß am 31. Januar Sitzung sein werde. Es wird keine Eröffnung seitens Sr. Hoheit des Herzogs oder des Staats⸗ Ministers stattfinden, da der gegenwärtige Zusammentritt vorerst nur eine Fortsetzung des 1853r Landtags ist. Neben der Fort⸗ setzung der Berathung des Gemeindegesetzes werden, wie es heißt, veränderte Vorlagen über die Verwaltungsämter und die Central⸗ Verwaltung und ein neuer Entwurf in Betreff der Jagd erfolgen. Der pariser „Moniteur“ enthält ein Schreiben Sr. Ma⸗ jestät des Kaisers der Franzosen, wodurch der Minister des Kaiserlichen Hauses, Herr Achille Fould, zum Großoffizier der Ehrenlegion ernannt wird.
— General O'Donnell, wird aus Madrid vom 24. Ja⸗ nuar berichtet, hält sich noch immer verborgen. General Jose de Concha ist am 22sten von Saragossa nach Barcelona abgereist, um sich dort nach den Balearen, seinem Verbannungsorte, einzu⸗ schiffen. — Nach Berichten aus Cuba vom 29. Dezember war die Insel vollkommen ruhig. Der General⸗Gouverneur Pezuela hatte in einer Proclamation an die Einwohner gesagt, daß er den Sklavenhandel durch alle möglichen Mittel, unter Mitwirkung der englischen und französischen Kreuzer, unterdrücken, dagegen die Ein⸗ führung asiatischer und europäischer Kolonisten aufmuntern und be⸗ schützen werde. V
— Das Geschwader des Admirals Corry, welches im Tajo stationirt war, wird täglich zu Spithead erwartet und wird einen Theil der Ostseeflotte bilden, welche wahrscheinlich unter dem Ober⸗ befehl des Admirals Grafen Dundonald (Cochrane) gestellt wer⸗ den wird. Vice⸗Admiral Sir C. Napier und Admiral Corry sollen unter ihm kommandiren. Die Ostseeflotte soll aus 18. Schraubenkriegsschiffen bestehen, worunter 7 Schraubenlinienschiffe von 80 bis 131 Kanonen, ferner aus 12 Segelkriegsschiffen, worunter 5 Linienschiffe ersten Ranges. Es werden ferner 7 Schaufeldampfschiffe und 2 Transportschiffe dazu gehören.
— Petersburger Blätter vom 26. Januar enthalten unter der Rubrik: „Nachrichten von der Donau“, Folgendes: Durch die letzten Nachrichten aus Bukarest wird bestätigt, daß die türkischen Truppen in der Schlacht vom 25. Dezember (6. Januar) unge-⸗ heuren Verlust erlitten haben. Ueber spätere Unternehmungen des Feindes, von Kalafat aus, hatte der General⸗Adjutant, Fürst Gortschakoff, bis zum 3. (15.) Januar keinerlei Kunde er⸗ halten. — Am 1. Januar schiffte ein feindliches Detaschement, gegen 2000 Mann stark, von Stlistria auf das linke Donau⸗Ufer herüber. Es rückte in drei Kolonnen nach Kalarasch vor; de