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erworben, in den 5 Jahren von 1846 bis incl. 1850 aber nur 573; beim Schuhmachergeweik in dem ersten Zeitraum 748, im zweiten nur 537; beim Tischlergewerk im ersten 510, im zweiten nur 352. (Pr. C.)
— Nach einem Berichte über den Betrieb der baierischen Verkehrs⸗Anstalten waren am Schlusse des Etats⸗Jahres 1851—52 in Baiern 76 ⅞ Meilen Eisenbahnen vollendet, zu deren Herstellung die Summe von 47,198,895 Fl. erforderlich gewesen war. Die Zahl der Lokomotiven betrug 92, der Personenwagen 256, der Gütertrans⸗ portwagen 1199 und anderer Wagen 281. Die Telegraphenlinien wurden bis auf 173 geographische Meilen vollendet, wozu ein Bau⸗ Kapital von 357,832 Fl. verwendet wurde. Durch die Post wurden beför⸗ dert 195,163 Personen, 26,443 mehr, als im vorhergehenden Jahre, 15,841,269 Briefe, 1,589,745 mehr, als im vorhergehenden Jahre, 3,056,070 Frachtstücke, im Gewichte von 10,403,627 Pfd., 526,893 Frachtstücke im Gewichte von 2,340,560 Pfd. mehr, als im vochergehenden Vahre. Die Einnahmen der Postverwaltung betrugen 2,549,550 Fl., und ergaben einen Ueberschuß von 152,733 Fl. über die Ausgaben. (Pr. C.) 1
— Von dem belgischen Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten sind der diesseitigen Gesandtschaft zur Mittheilung an die Königlich preu⸗ ßische Staatsregierung, so wie an die Provinzial⸗Archive zu Koblenz und Düsseldorf, vier Exemplare von dem so eben erschienenen, die Jahre 1751 bis 1780 umfassenden ersten Theile der von der Königlich belgischen Kom⸗ mission zur Bekanntmachung der alten Gesetze und Verordnungen Belgiens herausgegebene Liste chronologique des édits et ordonnances des Pays- bas Autrichiennes de 1751 à 1794 (Bruxelles, Em. Devroye, imprimeur du roi, 1853, 8v) übermacht worden. Die Kommission sagt in dem kurzen Vorberichte, den sie dem Werke vorausgeschickt hat, daß sie durch den beträchtlichen Umfang des Verzeichnisses der Verordnungen von 1751 bis 1794 bestimmt worden sei, dasselbe in zwei Abtheilungen zu theilen, von denen die erste bei dem Ende des Jahres 1780 stehen bliebe, während die zweite die Jahre 1781 bis 1794 umfaßte. „Diese Eintheilung schien übrigens durch die Natur der Dinge selbst geboten. Die Gesetzgebung der beiden Epochen ist in der That eine wesentlich ver⸗ schiedene. Die Verordnungen von 1751 bis 1780 theilen die Ruhe, Stille und Stätigkeit der Einrichtungen, welche für die Regierung Maria Theresia's charakteristisch sind, wogegen jene von 1781 bis 1794 ihren Antheil an den administrativen und politischen Veränderungen, an den Bewegungen, den Unruhen und an dem Kriege haben, deren Schauplatz Belgien unter den Regierungen Joseph's II., Leopold's II. und Franz II. war.“ Bemerkens⸗ werth ist, daß mit der Angabe des Inhalts jeder einzelnen Verordnung jedesmal auch die Angabe des Ortes verbunden ist, wo dieselbe im Original
oder in authentischen Kopieen aufbewahrt wird. (Pr. C.)
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Gewerbe⸗ und Ha
Pr. C.) Durch Artikel III. der preußisch⸗amerikauischen Post⸗Uebereinkunft vom 17. Juli 1852 war die Bestimmung ge⸗ troffen, daß bei der Berechnung des Porto's die Gewichte eines jeden der beiden Staaten in dem andern als maßgebend anerkannt, und daß die zwei Loth preußisches Gewicht, in welche die preußische Unze zerfällt, als einer amerikanischen Unze entsprechend betrachtet werden sollten. Ungeachtet dieser Bestimmung war in den amerikanischen Post⸗ ämtern zu New⸗York und Boston die Gewohnheit eingerissen, daß Briefe aus Preußen nach den Vereinigten Staaten nochmals ge⸗ wogen und mit einem Portozuschlage nach dem höheren amerikanischen Gewichte belastet wurden. Auf eine Reclamation von Seiten des Königl. preußischen Minister⸗Residenten Hrn. v. Gerolt sind unter dem 11. Ja⸗ nuar d. J. die amerikanischen Postämter durch den General⸗Postmeister der Vereinigten Staaten angewiesen worden, sich genau nach den Bestimmun⸗ gen der Uebereinkunft vom 17. Juli 1852 zu richten und die preußischen Gewichtssätze bei den fraglichen Briefen als maßgebend anzuerkennen.
— Der Präsident von Mexiko hat, wie die „Pr. C.“ erfährt, be⸗ reits den Weg der Handelsreform betreten. Bisher war fremden Schiffen, welche nach dem Hafen der Insel Carmen kamen, um Farbeholz als Rückfracht nach Europa zu laden, untersagt, irgend welche Gegenstände des auswärtigen Handels daselbst einzuführen. Diese Gegenstände mußten vielmehr von den dazu bestimmten Häfen von Campeche und Sisal bezogen werden. Das Verbot ist am 10. Dezember 1853 aufgehoben worden. Der erwähnte Hafen ist dadurch dem auswärtigen Handel eröffnet, doch dürfen die dort importirten Waaren nach keinem anderen Hafen der Republik ge⸗ führt werden. ““
Berlin, den 8. Februar.
Zu Wasser: Roggen, einzelner Preis 2 Rthlr. 28 Sgr. 9 Pf., gute Waare 2 Rthlr. 22 Sgr. 6 Pf., auch 2 ARthlr. 16 Sgr. 3 Pf. Grosse Gerste 2 Rthlr. 6 Sgr. 11 Pf., auch 2 Rthlr. 3 Sgr. 9 Pf. Kleine Gerste 2 Rthlr. 3 Sgr. 2 Pf., auch 2 Rthlr. Hafer 1 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf., auch 1 Rthlr. 14 Sgr. 5 P en 2 ARthlr. 26 Sgr. 3 Pf., auch 2 Rthlr. 23 Sgr. 2 Pf.
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Leipzig, 7. Februar. Sächsisch-Baierische 87 8½ Br. Sächsisch-Schlesische 101 ¼½ Br. Löbau- Zittauer 34 Br. Magdeburg-Leipziger 262 G. Berlin -Anhaltische 106 ½ Br. Berlin-Stettiner 120 G. Thüringer 96 Br., 95 G. Anhalt- Dessauer Landesbank-Actien 140 Br. Braunschweiger Bankactien 105 ¼ G. Weimarische Bankactien 95 G. Wiener Banknoten 79 ½ G. 8
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EHazmabeerg, 7. Februar, 2 Uhr 55 Minuten Nachmittags. (Tel. Dep. d. Staats-Anzeigers.) Börse: Gegen Ende niedriger. Geldcourse: Berlin - Hamburger 96. Magdeburg-Wittenberge 34 ½¾. Mecklenb. 39. Kieler 100. 3proz. Spanier 33 ¾. 1 proz. Spanier 18. Sardinier 77 ½.
Getreidemarkt: Weizen und Roggen sehr flau.
Oel 24 ⅛, 24 ½, 23 ¼. Kaflfee fest, 2600 Sack Santos 5 ¼ bis ½. Zink unverändert.
London lang 13 Mrk. notirt, 13 Mrk. X Sh. bez., kurz 13 Mrk. 2 ¼ Sh. notirt, 13 Mrk. 3 Sh. bez. Amsterdam 35, 80. Wien 98.
Disconto 2 ½.
FeahnKfeere a. M., Dienstag, 7. Februar, Nachmittags 2 Uhr.
lich. Erbsen, Gerste, Bohnen 2 Shilling billiger.
(Tel. Dep. d. C. B.) Consols 91 ½, 5.
Lustspiel.
(Tel. Dep. d. C. B.) Nach Schluss der Börse wurden die Consols von heute Mittag (91 ⅔) hierher gemeldet, und wird so eben die Nach- richt verbreitet, dals der englische und französische Gesandte aus St. Pe- tersburg abberufen worden seien. Die Böüse schloss matter. Schluss- Course: Nordbahn 41 ⅔ Br. 5proz. Metalliques 68 ½. 4 ½proz. Metal- liques 60 ¾,. Bankactien 1133. 3proz. Spanier 36 ½. 1 proz. Spanier 18 ⅛, Kurhessische Loose 32 %. Wien 92 ½¼. Hamburg 88 ½. London 116 ⅜, Paris 93 ⅞. Amsterdam 100 ½. Ludwigshafen-Bexbach 110 ½.
Wien, Dienstag, 7. Februar, Nachmittags 1 Uhr 30 Minuten. (Tel. Dep. d. C. B.) Der Zwangscours für das lombardisch- venetia- nische Papiergeld wird officiell desavouirt. Schlufs-Course: Silberanleihe 112 ½. 5proz. Metalliques 88 5. 4 ⅞proz. Metalliques 78. Bankactien 1285. Nordbahn 227. 1839er Loose 131. London 12, 36. Augsburg 29 ½. Hamburg 96. Paris 151 ½. Gold 34. Silber 28.
Amnssterdarzn, Dienstag, 7. Februar, Nachmittags 4 Uhr. (Tel. Dep. à. C. B.) Allgemein gedrückt bei ziemlich lebhaftem Umsatz. Schluls-Course: 5proz. Metalliques Litt. B. 82 2⁄6. 5 proz. Metalliques 65 19. 2*½proz. Metalliques 3345. 1 proz. Spanier 181⁄8. 3proz. Spanier 35416. Londoner Wechsel, kurz 414, 65 Br. Hamb. Wechsel, kurz 35 ½. Hoiländische Integrale 59 %. Mexikaner 23 76. 4 ½proz. Russen 89.
Paris. Dienstag, 7. Februar, Nachmittags 3 Uhr. (Tel. Dep. d. C. B.) Die 3 proz. eröffnete nach Bekanntwerden der Conso's von Mittag 12 Uhr (91 ¾%) zu 69 und stieg auf 69, 25. Die Spekulapten
wollen friedfertige Nachrichten haben. Dic Contremine sprengte gegen-
theils kriegerische Gerüchte aus und so sank die 3proz. allmälig auf 68,
70 und schloss die Börse ziemlich matt zur Notiz: Schluss - Course: 3proz. Rente 68, 80. 4 ½ꝑproz. Rente 97, 50. 3 proz. Spanier 35 ½.
2 8 2*z — 1 7 I 3 1proz. Spanier 19. Silberanleihe 79 ½⅞.
London, Montag, 6. Februar. (Tel. Dep. d. C. B.) Getreide- markt. Weizen nur zu 2 bis 3 Shilling unter höchste Preise verkäuf- Wenig Geschäft. Londom, Dienstag, 7. Februar, Nachmittags 5 Uhr 30 Minuten. — 1proz. Spanier 19, 19 6. Mexi- kaner 24 ⅔, ½. Sardinier 84, 86.
Hamburg 3 Monat-Wechsel 13 lk. 4 ½ bis 4 ¼ Sch. LS1bTIö 109
LiverPoesl. Dienstag, Baumwolle: 5000 Ballen Umsatz.
Wien 13 Fl.
gegen gestern unverändert.
8 Königliche Schauspiele.
Donnerstag, 9. Februar. Im Opernhause. (2öste Vorstellung Aladin, oder: Die Wunderlampe, großes Zauber⸗Ballet in 3 Akten, vom Königlichen Balletmeister Hoguet. Musik von Gährich. Vorher: Gute Nacht, Herr Pantalon! Komische Oper in 1 Akt, nach dem Französischen des Lockroy und de Morvan, von J. C. Grünbaum. Musik von Albert Grisar. Mittel⸗Preise.
Im Schauspielhause. 39ste Abonnements⸗Vorstellung: Die Waise von Lowood. Schauspiel in 2 Abtheilungen und 4 Akten, mit freier Benutzung des Romans von Currer Bell, von Charlotte Birch⸗Pfeiffer. Kleine Preise.
Freitag, 10. Februar. Im Opernhause. (27ste Vorstel⸗ lung). Die Familien Capuleti und Montecchi, Oper in 4 Abthei⸗ lungen, aus dem Italienischen übersetzt von J. C. Grünbaum. Musik von Bellini. Mittel⸗Preise.
Im Schauspielhause. (40ste Abonnements⸗Vorstellung.) Ein Lustspiel in 4 Aufzügen, von R. Benedix. 1““
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Leipzig dener 181 Br., 180 ½ G.
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Das Sachregister zu den im Sta
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ats⸗Anzeiger vom 1sten Januar bis Ende Dezem
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ber 1853 enthaltenen
Gesetzen, Verordnungen und Bekanntmachungen ist erschienen und zu dem Preis von 5 Sgr. zu beziehen: in Berlin durch die Expedition des Staats⸗Anzeigers, Mauer⸗Straße Nr. 54., außerhalb jedoch nur durch die Königlichen Post⸗Anstalten
(ohne Preiserhöhung).
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11950 Steghreief.
Der unten näher bezeichnete Lohndiener Joh ann Joseph Albinus Ehlert von hier, aus Heinau in Schlesien gebürtig, ist wegen „Vor⸗ nahme unzüchtiger Handlungen mit einem Mädchen unter 14 Jahren in Anklagestand versetzt worden. Er hat sich von hier entfernt, ohne daß sein gegenwärtiger Aufenthalt zu ermitteln gewesen ist. Ein Jeder, welcher von dem Aufenthalte des
ac. Ehlert Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon unverzüglich der nächsten Gerichts⸗ oder Polizei⸗ Behörde Anzeige zu machen. Gleichzeitig werden alle Civil⸗ und Militair⸗Behörden des In⸗ und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf denselben zu vigiliren, ihn im Betretungs⸗ falle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an die hiesige Gefängniß⸗Expedition abzuliefern.
Es wird die ungesäumte Erstattung der da⸗ durch entstandenen baaren Auslagen und den ver⸗ ehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichett.
Berlin, den 26. Januar 1854.
Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. I. Deputation für Schwurgerichtssachen.
Signalement des ꝛc. Ehlert.
Derselbe ist 36 Jahre alt, katholischer Re⸗ ligion, zu Heinau in Schlesien geboren, 5 Fuß 4 Zoll 2 Strich groß, hat dunkle Haare, blau⸗ graue Augen, dunkelblonde Augenbrauen, breit⸗ gerundetes Kinn, längliche und hagere Gesichts⸗ bildung, gelblich blasse Gesichtsfarbe, dicke, stumpf⸗ gespitzte Nase, mittlen Mund, blonden Schnurr⸗ bart, ziemlich vollständige Zähne, ist untersetzter Gestalt, spricht die deutsche, französische, italie⸗ nische, russische, polnische und englische Sprache und hat als besondere Kennzeichen: am rechten Vorderarm zwei sich kreuzende Säbelklingen und D. R., am linken Vorderarm ein Herz, darin J. E. 1835 roth tättowirt. Bekleidung kann nicht angegeben werden.
1Jv GEe Der Dienstknecht Johann Lademann, 21 Jahre alt, aus Bochow gebürtig, welcher durch echtskräftiges Erkenntniß vom 11. Dezember 852 wegen vorsätzlicher Mißhandlung eines genschen zu einer Gefängnißstrafe von 14 Ta⸗ en verurtheilt worden ist, hat seinen bisherigen Wohnort Britz verlassen und ist sein jetziger Auf⸗ nthaltsort nicht zu ermitteln gewesen, so daß die gedachte Strafe an ihn nicht vollstreckt wer⸗ den kann.
Alle Civil⸗ und Militairbehörden des In⸗ und Auslandes werden daher dienstergebenst ersucht, uf den ꝛc. Lademann vigiliren, ihn im Be⸗ retungsfalle verhaften und unter sofortiger Mit⸗ heilung darüber an uns in die nächsten gericht⸗ ichen Gefängnisse behufs der Strafverbüßung gegen Erstattung der Kosten abliefern zu lassen.
Gleichzeitig wird ein Jeder, welcher von dem jetzigen Aufenthalte des ec. Lademann Kennt⸗
iß erhalten sollte, aufgefordert, entweder der nächsten Polizeibehörde oder uns davon sofort Anzeige zu machen.
Berlin, den 2. Februar 1854.
Königliches Kreisgericht. Erste (Kriminal⸗) Abtheilung.
[199] Nothwendiger Verkauf Koönigliche Kreisgerichts⸗Kommission. Charlottenburg, den 27. Januar 1854. Die dem Kunstgärtner Wilhelm Heinrich Ohse gehörigen, in der Schloßstraße Nr. 16, 17 und 18 hierselbst belegenen, im Hypothekenbuche von Charlottenburg Vol. Cont. II. Nr. 73, 74 und 75 verzeichneten Grundstücke zusammengehörig und abgeschätzt auf 12,700 Rthlr. 24 Sgr. 7 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein in unserem A. Büreau einzusehenden Taxe sollen am 4. September d. J., Vormittags 11 1 an ordentlicher Gerichtsstelle in der Kirchhofs⸗ straße hierselbst subhastirt werden.
[13900) Subhastations⸗Patent. 8 Nothwendiger Verkauf.
Von dem Königlichen Kreisgerichte zu Cammin soll die in Brendemühl sub Nr. 5 belegene, dem Müller Johann Christian Zornow adjudicirte, auf 8484 Thlr. 6 Pf. abgeschätzte Wassermühle nebst Zubehör zufolge der nebst Hypotheken⸗Schein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe
am 3. Mai 1854, Vorm. um 10 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst resubhastirt werden. 8
Alle unbekannten Real⸗Prätendenten werden aufgefordert, sich bei Vermerdung der Präklusion mit ihren Ansprüchen an das Grundstück spätestens in diesem Termine zu melden.
Cammin, den 4. Oktober 1853.
Königliches Kreisgericht, erste Abtheilung.
[118181 ““ Es werden hiermit öffentlich aufgeboten: I. nachverzeichnete, angeblich verloren gegangene Dokumente, nämlich:
1) die notarielle Schuld⸗ und Hypothekverschrei⸗ bung des Maurer Fiiedrich Besecke aus Diesdorf vom 4. März 1847, nebst annek⸗ tirtem Hypothekenschein vom 23sten ejusdem über 140 Thlr. 13 Sgr. 6 Pf. ausgeklagte Forderung und 6 Thlr. 24 Sgr. Kosten nebst 5 pCt Zinsen seit dem 1. April 1846, ein⸗ getragen Kubrica III. Nr. 5 auf das Band 3 Blatt 138 des Hypothekenbuchs über das Dorf Diesdorf verzeichnete, unter Nr. 99 c. daselbst belegene Wohnhaus des Maurers Besecke, für den Ziegeleibesitzer Heinrich Schroder in Salbke, lant Verfügung vom
23. März 1847; die Agnitions⸗Resolution der Königl. Land⸗ und Stadtgerichts⸗Kommission zu Magde⸗ burga vom 1. Dezember 1838 in Sachen der minorennen Ehefran des Ziegel⸗ streicherss Schröder, Friedericke Sophie geborne Horn, im Beistande ihres Vor⸗ mundes, des Brenners Friedrich Titsch zu Randau wider den Schulzen Gottfried Horn zu Calenberge, so wie die gerichtliche Schuld⸗ und Hypothekverschreibung de dato Randau, den 29. D ezember 1838, des Schul⸗ zen Gottfried Horn zu Calenberge, nebst annektirtem Hopothekenschein über 49 Thlr.
Courant nebst 5 pCt. Zinsen seit dem 21sten
März 1838, eingetragen Bubrica III. Nr. 12
auf den, Blatt 209 und folg. des Hypothe⸗
kenbuchs über Calenberge verzeichneten, da⸗ selbst kunter Nr. 14 katastrirten Kossäthen⸗ hof mit Zubehör, des Schulzen Johann Gottfried Horn, für die Chefrau des Zie⸗ gelstreichers Friedrich Schröder Friedericke
Sophie geborne Horn laut Verfügung vom 23. Jannar 1839;
3) die notarielle Schuld⸗ und othekver⸗ 16 schreibung des Kossäthen 1aeda Samuel Meinecke zu Diesdorf, de dato Magdeburg den 4. September 1846 nebst annektirtem Hypothekenschein vom 23. Oktober 1846 über 350 Thlr. Courant Darlehn nebst vier
Prozent Zinsen und Kosten, eingetragen aut Verfuͤgung vom 20. Oktober 1846 auf as Kossäthengut Nr. 22 zu Diesdorf, 3
Flurmorgen Acker in Magdeburger Feld⸗ mark, Nottersdorfer Feld, im Hypotheken⸗ Buche resp. von Dies dorf Band 1 Blatt 22 Rubrica III. 8. und im Hypethekenbuche der städtischen Feldmark Band 3 Blatt 179 Rubrica III. 12, so wie auf 2 Canons von esp. 10 und 12 Thlr. im Hypothekenbuche von Diesdorf Band 3 Blatt 132 und 133, Besitzer der Kossäthe Friedrich Samuel Meinecke zu Diesdorf für den Kirchenren-⸗ Schulzen Stephan Meyer zu Dies⸗
Die Correal⸗Obligation der Büchsenmacher Gatzert'schen Eheleute de dato Magdeburg, den 11. November 1828, nebst annectirtem Hypotbekenschein vom 12. Dezember 1828 über 400 Thlr. † nebhst 4 ½ pCt. Zinsen und Kosten, eingetragen laut Verfügung vom 12. Dezember 1828 für die geschiedene Frau Diedrich, Sara Elisabeth geb. Lefevr auf das hierselbst in der Großen Junkerstraße Nr. 3 belegene, Band 10 Blatt 576 des Hypothekenbuchs über die Stadt Magdeburg verzeichnete Wohnhaus des Büchsenmacher Friedrich August Gatzert; die Correal⸗Obligation des Arbeiters Jo⸗ hann Dittloff Mahrenholz und dessen E frau, Marie Elisabeth Ihlau, de Magdeburg den 29. September 1823 annektirtem Hypothekenschein vom 4. 1824 über 400 Thlr. Courant nebst Prozent Zinsen und Kosten, eingetragen laut Versuüͤgung vom 4. Mai 1824 für den Kupferschmidt Johann Michael Rauhe zu Magdeburg auf das Band 4 Blatt 200 des Hypothekenbuchs über die Neustadt⸗ Magdeburg verzeichnete, daselbst in dem alten Theile der Neustadt in der Molden- straße unter Nr. 412 belegene Wohnhaus und Garten; der Erbrezeß vom 18. Dezember 1840 nebst annectirtem Hypothekenschein vom 15. bruar 1841 über 50 Thlr. Erbgelder und zwar 25 Thlr. für Marie Louise Karoline und 25 Thlr. für Louise Mathilde Amalie, minorennen Geschwister Krüger, eingetragen für dieselben laut Verfügung vom 15. Fe⸗ bruar 1841 auf das Band 25, Blatt 144 8 des Hypothekenbuchs über die Stadt Mag⸗ deburg verzeichnete, daselbst Venedischestraße Nr. 15 belegene Wohnhaus der Wittwe Krüget, Marie Sophie, geborne Müller. Ein unter der Nr. 13 ausgefertigter Depo⸗ sitalschein des hiesigen Königlichen Bank⸗ Comtoirs vom 6. Juli 1849 über ein, an demselben Tage vom Major von Garten der hiesigen Königlichen Bank zur Aufbewahrung übergebenes, mit fünf Siegeln verschlossenes Packet in Wachsleinwand. Die Ehestiftung vom 11. September 4817 zwischen dem Halbspänner Ivachim Andreas Diedrich und dessen Ehefrau, Marie Elisa⸗ beth geb. Otte, mit dem Hypothekenschein vom 15. März 1825 über 800 Thlr. Courant, eine Kuh, ein Rind und eine standes mäßige Ausstattung, eingetragen laut Verfügung vom 15. März 1825 auf dem Halbspänner⸗