1854 / 37 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Ausfuhr⸗Verbots, ie Gestattung der Ausfuhr des früher auf⸗ gekauften Getreides beanspruchen zu können glauben, sich an die Regierungs⸗Kommission des Innern und der geistlichen An⸗ gelegenheiten, unter Beifügung aller Beweisstücke, die dar⸗ thun, daß das Getraide vor Erlassung des Ausfuhr⸗Verbots aufgekauft worden, zu wenden haben.

Daß dieselbe nach der stattgefundenen Prüfung jener Be⸗

weisstücke, sobald sie die Ueberzeugung gewonnen, daß die

Betheiligten die Kaufkontrakte vor der Erlassung der Verordnung

des Verwaltungsraths vom 8./20. Dezember v. J. abge⸗

schlossen, die Zollabtheilung in der Kanzlei des Statthalters hiervon zu dem Zwecke in Kenntniß setzen wird, damit die betreffende Zoll⸗Kammer die angegebene Quantität Getreide durchlasse. Belhufs Ausführung dieses Beschlusses hat die Regierungs⸗ Kommission nachstehende Ordnung vorgeschrieben, nach welcher die Betheiligten die Erlaubniß zur Ausfuhr des Getreides nachzusuchen haben: 8 1) Betheiligte, die das Recht beanspruchen, auf Grund abge⸗ schlossener Kontrakte vor dem Ausfuhrverbote, Getreide aus⸗ zuführen, müssen alle Beweise, die darüber eine Ueberzeugung gewähren, daß die Kontrakte abgeschlossen worden, dem Kreis⸗ vorsteher, in dessen Bezirk die Güter belegen sind, wo das Getreide gekauft worden, einreichen. b Nachdem der Kreisvorsteher die Beweisstücke geprüft und die persönliche oder amtliche Ueberzeugung durch protokollarische Vernehmungen der benachbarten Gemeinde⸗Woyts in dieser Beziehung gewonnen, ertheilt er den Betheiligten spezielle Zeugnisse über jede Gattung des vor dem ergangenen Ver⸗ bote aufgekauften Getreides und wann der Kontrakt ge⸗ schlossen worden, wieviel hiervon gegenwärtig nach dem Aus⸗ lande ausgeführt werden soll, wann und durch welche resp. Zollkammer? 1 3) Dieses mit den Beweisstücken ad 1 unterstützte Zeugniß muß der Betheiligte mittelst Vorstellung der Regierungs⸗

Kommission des Innern einreichen, welche, nachdem sie die

Beweisstücke als genügend befunden, die Erlaubniß zur Aus⸗ fuhr der namhaft gemachten Getraide⸗Gattungen und Quanti⸗ täten ertheilt.

Die letzten Wahlen für den berliner Gewerbe⸗ rath zeigten, wie „die Pr. C.“ mittheilt, eine so geringe Theil⸗ nahme unter den Gewerbtreibenden, daß die Königliche Regierung zu Potsdam sich veranlaßt fand, dem Magistrate die Frage vorzu⸗

legen, ob das Fortbestehen des Gewerberathes noch

ferner zweckmäßig sei. Nachdem auch von Seiten des Gewerbe⸗

rathes die von ihm geforderte Aeußerung über diese Frage einge⸗ gangen ist, hat sich der Magistrat in einem Schreiben von 23. Ja⸗ nuar d. J. wiederholt entschieden für das Fortbestehen des Gewerbe⸗ rathes erklärt, jedoch gleichzeitig die Ansicht zu erkennen gegeben, daß fernere Wahlen faktisch erfolglos bleiben dürften, so lange nicht diejenigen Bestimmungen aus der Verordnung vom 9. Februar 1849 entfernt seien, welche die Abneigung der Handwerker gegen den Gewerberath unterhalten. Es wird hiernächst von Seiten des Magistrats eine Umgestaltung des Gewerberathes dahin verlangt, daß die Arbeitnehmer aus demselben zu entfernen seien. Schließ⸗

lich wird die Königliche Regierung ersucht, über die ferner⸗

fhhcsens des Gewerberaths recht bald die Entscheidung herbeizu⸗ führen.

Nach einer Bekanntmachung des Magistrats der Stadt Gleiwitz vom 4ten d. M. ist der dortige Gewerberath aufge⸗ löst worden.

Wie bereits früher aus Gnesen berichtet wurde, hatte die Königliche Regierung zu Bromberg, nachdem sie den Stadt⸗ haushaltetat pro 1854 für Gnesen erhalten, mit Hinweis auf die §§. 64 und 78 der neuen Städteordnung, so wie auf Tit. X. der Instruction zur Ausführung derselben eine Erhöhung der Gehälter sämmtlicher städtischen Beamten verlangt. In der am 4. d. Mts. abgehaltenen Stadtverordneten⸗Versammlung zu Gnesen kam diese Angelegenheit zur Debatte. Die Erhöhung der Gehälter der Subalternbeamten haben die Stadtverordneten in die von der Königlichen Regierung verlangten Summen genehmigt. Bei Diskussion der Erhöhung des Gehaltes des Bürger⸗ meisters von 600 auf 700 Rthlr. und des Kämmerers von 300 auf 400 Rthlr. fand eine Vermittelung dahin statt: den beiden genann⸗ ten Magistratsmitgliedern mit Rücksicht auf die diesjährige Theue⸗ rung, die verlangte Zulage als Theuerungszulage auf ein Jahr zu bewilligen. 5 Stimmen waren für, 5 gegen diesen Antrag. Der Magistrat ist mit diesem Beschluß jedoch nicht einverstanden, son⸗ dern will die Forderungen der Regierung aufrecht erhalten wissen, und hat deshalb bereits einen Bericht darüber an die letztere ab⸗

gesandt. 8 - b er pommersche Kommunal⸗Landtag hielt zu Stettin am 8Sten d. M. seine zehnte und Schlußsttzung 18 Stes- jährigen Session. Der Landtag beschloß einstimmig in Anerken⸗ nung der großen Verdienste seines Vorsitzenden, des Herrn Gehei⸗ 1

men Raths von Schöning, und da derselbe in diesem Jahre zum 25sten Male ununterbrochen die Verhandlungen mit der größ⸗ ten Parteilosigkeit geführt, sich mithin um die Provinz Pommern hoch verdient gemacht habe, das Bildniß desselben in Oel anferti⸗ gen und im Sitzungssaal aufhängen zu lassen. Mit dieser Aus⸗ führung wurde die Landstube beauftragt. Zu Direktoren der Provinzial⸗Hülfskasse sind von Seiten des Kommunal⸗ Landtages gewählt worden: Landschafts⸗Direktor von der Marwitz, Stadtverordneten⸗Vorsteher Wegener und Rittmeister und Ritter⸗ gutsbesitzer Michaelis.

(Pr. C.) Wenn auch die Einwirkungen der Bundes⸗ Versammlung auf die Verfassungen der Einzelstaaten scheinbar mit den Privat⸗Reclamationen in keinem Zusammenhang stehen, so bilden doch die Beschwerden von Privatleuten, welche auf eine Verletzung der Verfassung sich berufen, die natürliche Brücke zwischen beiden, wie z. B. die Kettenburgische und die der Standesherren in mehreren Ländern. Wir haben daher im Fol⸗ genden beiderlei, im vorigen Jahre verhandelte Gegenstände zusammengefaßt: 1) Am 20. Januar wurde Vortrag erstattet über die Beschwerde der Mitglieder der Grafenkurie und der Ritterschaft und der Landschaft des Herzogthums Sachsen⸗ Gotha wegen Aufhebung der landschaftlichen Verfassung des Her⸗ zogthums. 2) Am 7. April kam die Anzeige der lippischen Re⸗ gierung wegen Herstellung der landständischen Verfassung von 1836 zur Besprechung und in der Sitzung vom 28. Juli die Beschwerde der lippischen Ausschuß⸗Deputirten wegen einseitiger Aufhebung der gültigen Verfassungs⸗-Bestimmungen. Die vorläufige Erledigung derselben fand, wie bekannt, im vorigen Monat d. J. statt. Am 17. November gab die lippische Regierung über diese Angelegenheit ihre Erklärung ab, und am 22. Dezember erstattete der Ausschuß seinen Vortrag. 3) In der Sitzung vom 11. August kam die Be⸗ schwerde des Fürsten von Löwenstein⸗Wertheim⸗Freuden⸗ berg gegen die Königl. württembergische Regierung wegen Vollziehung des 14ten Artikels der Bundesakte (Rechte der Standesherren) zum Vortrag; am 17. November erfolgte darüber die Erklärung der württembergischen Regierung. 4) Am 4. August wurde Bericht erstattet über die Vorstellung des Grafen W. von Bentink gegen die Großherzoglich oldenburgische Staats⸗Regierung wegen Eingriff in die Rechte der Herrschaft Varel. Am 12. Mai wurde die Pu⸗ blication des Bundesbeschlusses vom 12. Juni 1845, den hohen Adel der Grafen Bentink betreffend, beschlossen und bis zum Ende des Jahres auch von einer Anzahl Regierungen als geschehen an⸗ gezeigt. 5) Ueber die Beschwerde des Kammerherrn von der Kettenburg auf Matgendorf in Mecklenburg wegen breintrãch⸗ tigter Religionsfreiheit wurde am 17. März Vortrag gehal⸗ ten und am 9. Juni die Inkompetenz⸗Erklärung ausgesprochen. 6) In Betreff des Pensions⸗Gesuches mehrerer Offiziere des schleswig⸗holsteinschen Heeres wurde am 13. Ja⸗ nuar und am 7. April Vortrag erstattet und am 15. Dezember die Abstimmung vorgenommen. In Folge derselben wurde ein Aus⸗

schuß ernannt, welcher, unter dem Vorsitz Preußens, die Ansprüche

der Einzelnen zu prüfen hat. 7) Das am 2. April vorgelegte Un⸗ terstützungs⸗Gesuch der Gesellschaft für Deutschlands äl tere Geschichtskunde kam am 21. Juli und 10. November zum

Vortrag und Beschluß.

meisten Regierungen sich auf 10 Jahre verbindlich machten, Preu⸗ ßen aber zur Zahlung eines seine Matrikular⸗Rate bei Weitem übersteigenden Beitrags auf die ganze Dauer des Vereins sich ver pflichtete. 8) Ein ähnliches Unterstützungs⸗Gesuch von Seiten des zu Nürnberg neu errichteten germanischen Museums dagegen wurde am 28. Juli nur den Einzel⸗Regierungen zur Beachtung empfohlen.

Die Haupt⸗Vorlage für den in einigen Tagen zu Rudolstadt zusammentretenden Landtag ist der Entwurf eines Staats⸗Grundgesetzes, welches bis jetzt dem Fürstenthum Schwarzburg⸗ Rudolstadt fehlte, da im Jahre 1848 ein solches mit dem damaligen Landtage nicht dereinbart werden konnte. An diesen Entwurf schließt sich ein neues Wahlgesetz an, da das in jenem Jahre aufgestellte be⸗ seitigt werden soll. Eben so wird ein Militair⸗Strafkodex, ein Gesetz über Herabsetzung der Verjährungszeit für unbedeutendere Forderungen und ein Hypothekengesetz mit besonderer I ö“ gung der sogenannten stillschweigenden Hypotheken zur Cognition und Beschlußfassung des Landtags kommen, dessen Mitglieder noch nach dem alten Wahlgesetz von 1848 gewählt sind. 18

Zu Wiesbaden hielten am 8. Februar die vereinigten nassauischen Kammern Sitzung, in welcher die Budgets der öffentlichen Arbeiten pro 1854 übergeben wurden und der Abgeord nete Heydenreich seine beiden am 8. Juni 1853 gestellten Anfragen über Erbauung einer Trinkhalle in Wiesbaden und über Ein⸗ führung einer Branntweinsteuer erneuerte. In Betreff des Gemeinde⸗Gesetzes hat eine Comité⸗ Sitzung der vereinig ten Kammern stattgefunden, die Ausschüsse beider Kan mern werden von neuem über die Differenzpunkte Bericht erstatten,

Die frühere Unterstützung von Seiten des Bundes wurde der Gesellschaft auch diesmal zu Theil, wobei die

267

und wird die Leras gxc über letztere in der bevorstehenden Woche stattfinden. Der Ste lvertreter des Bischofs in Limburg, Dom⸗ herr Diehl, ist bereits in die erste Kammer eingetreten. Die Be⸗ hauptung, seine Zulassung werde wegen der bekannten „Erpressungs⸗ Angelegenheit“ bestritten werden, hat sich demnach nicht bewährt. Ebensowenig hat sich die Nachricht über die persönliche Betheili⸗ gung des Grafen Schönborn an den Verhandlungen der ersten Kammer bestätigt. 8

Der königlich preußische Gesandte am königlich bayerschen Hofe, Herr von Bockelberg, gab am 6. Februar ein glänzendes Ballfest, das Ihre Königlichen Majestäten von Bayern und die höchsten Herrschaften mit ihrer Gegenwart beehrten. In Folge der Bestimmung der neuen bayerschen Gewerbeordnung, daß reale Rechte auch von solchen ausgeübt werden können, die in der Ge⸗ meinde nicht ansässig sind, war der Magistrat von München am 7. Februar zum ersten Male in dem Falle, zwei desfallsige Gesuche zu bewilligen. Der Magistrat hat hierbei die Ansicht ausgesprochen, daß auch solche Gewerbtreibende sich in den Gewerbverein aufneh⸗ men lassen müßten.

Der gestern in der telegraphischen Depesche aus Wien erwähnte Artikel der „Oesterreichischen Correspondenz“, betreffend die Mission des Grafen Orloff, ist seinem Wortlaute nach folgender: „Graf Orloff hat nach einem zehntägigen Aufenthalte gestern am 8ten früh die Hauptstadt wieder verlassen. Der ausgezeich⸗

nete Empfang, welcher diesem mit dem besonderen Vertrauen seines

Herrn und Kaisers beehrten Staatsmanne von Seite des A. h. Hofes

zu Theil geworden ist, bekundet am besten, welchen hohen Werth Se. Majestät der Kaiser auf die Erhaltung des zwischen den bei⸗ den Souverainen so glücklich bestehenden freundschaftlichen Einver⸗ nehmens legen. Wenn nun auch die Wiener Kon⸗ ferenz die Eröffnungen, welche Graf Orloff in Antwort auf die zuletzt an das russische Kabinet gelangten Ver⸗ mittlungsvorschlüge der kaiserlichen Regierung zu machen beauftragt war, nicht so übereinstimmend mit den letzteren gefunden,

3. Februar angekommen. Zwei niederländische Dampffregatten und mehrere amerikanische Kriegsschiffe werden nächstens erwartet. 1“ In der Sitzung des britischen Oberhauses am 7. Fe-⸗

bruar theilte Lord Stanley of Alderley in Folge einer An⸗ frage Lord Monteagle's mit, daß der Handels⸗Minister demnächst im Unterhause eine Bill einbringen werde, um dem haäͤufigen Vor⸗ kommen von Unglücksfällen auf den Eisenbahnen durch schärfere Regulirung des Verkehrs auf den Bahnen entgegenzuwirken.

Die „Departements⸗Tidende“ zu Kopenhagen vom 5. Fe⸗ bruar enthält folgende Mittheilung: „Unterm 3. Februar ist an den Minister für das Kirchen⸗ und Unterrichtswesen folgendes Königliche Rescript ausgefertigt worden: .

„Wir Frederik der Siebente, von Gottes Gnaden König zu Däne⸗ mark ꝛc. c. Unsere besondere Gunst! Nachdem die gegen Unsern Geheim⸗ Archivarius und Historiographen, Konferenzrath Wegener, angelegte Generalfiskal ⸗Sache durch das Urtheil des Höchste⸗Gerichts vom letztverflossenen 10. Januar zu Ende gebracht war, haben wir in Erwägung gezogen, ob nicht, nach der Weise, in welcher er, ungeachtet seines amtlichen Verhältnisses, hervorgetreten war, um eine für die Wohl⸗ fahrt unserer Monarchie höchst wichtige Veranstaltung zu verhindern, für uns eine Veranlassung sein möchte, die uns nach dem Grundgesetz Dänemarks, Artikel 22, zustehende Berechtigung dazu zu benutzen, ihn von den ihm anvertrauten Aemtern zu entlassen. Wir ha⸗ ben indessen, nach den Umständen, uns bestimmt, von diesem Rechte keinen Gebrauch zu machen, sondern ihn in unserm Dienste allergnädigst zu behalten, daß jedoch unser Minister für das Kirchen⸗ und Unter⸗ richtswesen ihm unser allerhöchstes Mißfallen mit seiner oberwähnten Ver⸗ fahrungsweise zu erkennen zu geben, so wie ihn ernstlich davor zu verwar⸗ nen hat, künftig nicht die Rücksichten bei Seite zu setzen, die er uns und unserer Regierung schuldig ist. Im Uebrigen wollen wir, daß dieses unser allerhöchstes Reskript in der Departements⸗Tidende veröffentlicht werde. Damit geschieht unser Wille. Dich Gott besehlend. Geschrieben auf unserem Schlosse Christiansborg, den 3. Februar 1854. Unter unserer Königlichen Hand und Siegel. Frederik R. (L. S) Oerstedt.“

In der Sitzung des dänischen Volksthings am 3. Fe⸗ bruar war die baldige Abschaffung des bisherigen Monopols für

um selbe der Pforte zur Annahme empfehlen zu können, vielmehr geglaubt hat, die definitive Beurtheilung der russischen Propositionen den betreffenden Regierungen selbst vorbehalten zu müssen, so schließen die diesfalls mit dem russischen Abgesandten gepflogenen Besprechun⸗ gen andererseits nicht die Hoffnung aus, daß doch noch ein Aus⸗ weg gefunden werde, um zu einer befriedigenden Lösung der orien⸗ talischen Frage zu gelangen. Wir wollen demnach in der Sendung

des Grafen Orloff nicht nur einen Beweis der freundschaftlichen

Gesinnungen, welche Se. Majestät der Kaiser von Rußland für unsern Allerhöchsten Hof hegt, erkennen, sondern darin auch einen neuen Ausdruck des Werthes finden, welchen der Kaiser Nikolaus auf die Erhaltung des Weltfriedens legt”“..

Ueber den Erfolg der Mission des Kaiserlich russischen Ge⸗ neral⸗-Adjutanten Grafen von Orloff, vernimmt man zu Wien, wie der „Wanderer“ mittheilt, mit einiger Bestimmtheit Folgendes: Oesterreich verbleibt in seiner ursprünglich ausgesprochenen Neutra⸗ lität, ist aber bereit, im Verein mit Preußen, auf neuen Grund⸗ lagen zur Vermittlung des Friedens und Herstellung des guten Einvernehmens zwischen Rußland, dann Frankreich und England zu schreiten. Rußland steht ab von seiner Forderung der direkten Unterhandlung mit der Türkei.

Der Kaiserlich russische Gesandte in Berlin, Freiherr von Budberg, hatte zu Wien am 7. Februar eine längere Konferenz mit dem Königlich preußischen Gesandten, Herrn Grafen von Arnim. Die Abreise des Ersteren nach Berlin war auf den 8. Fe⸗ bruar Abends festgesetzt.

Der Schweizerische Nationalrath hat in seiner

itzung am 7. Februar das Gesetz über das eidgenössische

olytechnikum mit 63 gegen 25 Stimmen angenommen. Der Bundesrath wird nun ein Reglement ausarbeiten und man hofft, daß die Anstalt bis zum Herbst dieses Jahres eröffnet wer⸗ en kann.

Der Ständerath trat an demselben Tage in geheimer

itzung ohne Diskussion dem nationalräthlichen Beschlusse über den Konflikt mit Oesterreich bei, d. h. beide Räthe billigten im Allge⸗ meinen die bisher vom Bundesrath befolgte Politik. 1

Die Bewegung im Waadtlande wird nun auf das Polytech⸗ nikum übergetragen. Eine in Lausanne abgehaltene Volks versamm⸗ lung war vorzugsweise von Sozialisten besucht; sie faßten den Beschluß, die Bundesrevision zu betreiben und eine Petition auf Abberufung des Staatsraths Blanchenay unter dem Volke in Cir⸗

llation zu setzen. Auch die liberalen Berner Nationalräthe, welche

ir die Hochschule und das Polytechnikum gestimmt haben, werden

eswegen von den konservativen Blättern hart angegriffen. Im Großen Rathe in Basel ist ein Antrag auf⸗ Revision der Gesetze über die vortige Universität in dem Sinne gestellt wor⸗ den, daß die für die Universität angewiesenen Mittel erhöht und auch in der Anwendung mit den Bedürfnissen der Zeit in Einklang gebracht werden möchten. Im Hafen von Genua sind die niederländischen Kriegs⸗

chiffe „Prinz von Oranien“, „Doggersbank“ und „Zeehond“” am

den Handel und die Schifffahrt nach den Färbern und in der Sitzung am 4ten dasselbe für Island beantragt worden. Beiden Anträgen widersetzte sich der Minister des Innern (Oersted), weil dadurch den schwebenden Verhandlungen und der Initiative der Regierung vorgegriffen werden würde. Als die Vorschläge dennoch nach heftigen Angriffen auf den Minister aufrecht erhalten wurden, entfernte sich derselbe. Beide Vorschläge wurden darauf fast ein⸗ stimmig zur dritten Berathung verwiesen.

Am 4. Februar, Abends von 8—11 Uhr, hat die Konfe⸗ renz der vom Ministerium delegirten Minister Oersted, Scheel und Sponneck mit dem engeren Ausschuß des Volksthings über die Grundgesetzfrage stattgefunden. Der Finanz⸗Minister Graf Sponneck setzte die Ansichten und Absichten des Ministeriums auseinander. Diese gingen, einem Berichte „Dagbladets“ zu⸗ folge, darauf hinaus, daß das Kabinet der Krone das Recht vindicire, die Gesammtstaats⸗Verfassung zu oktroyiren. Dem Reichstage solle dieselbe vor ihrer Publication nicht zur Berathung vorgelegt werden. Ihm trat hauptsächlich Tscherning entgegen, welcher die Ansicht äußerte, daß der Reichstag im Hinblick auf die Verantwortlichkelt, die den Wählern gegenüber auf ihm laste, sich schwerlich mit der Auffassung des Ministeriums über das Oktroyi⸗ rungsrecht der Krone werde einverstanden erklären können. Die Konferenz hatte kein bestimmtes Resultat. Nach „Flyveposten“ sollte die Konferenz am 5ten fortgesetzt werden.

Der österreichische „Soldatenfreund“ schreibt: „Das schon seit mehreren Wochen andauernde Unwohlsein des Muschirs Omer dürfte auch der Grund sein, daß ihm provisorisch ein Pascha ad latus beigeordnet wurde. Sollte die Wahl einen von den drei Generalcorpskommandanten der Donauarmee treffen, so wäre un⸗ zweifelhaft Abdul Halil Pascha, welcher am äußersten rechten Flügel der türkischen Armee mit dem Hauptquartier am Trajans⸗ walle kommandirt, der tüchtigste. Als solchen bezeichnet ihn wenigstens die öffentliche Stimme. Sami Pascha in Widdin ist ein Alt⸗Türke, welcher dem Sultan sehr ergeben ist und in seinem Ejalet Gerechtigkeit übt, übrigens auch auf Zucht und Ordnung hält; er ist aber zu alt; und der ihm beigegebene Ismael Pascha hat wegen des blutigen Zusammenstoßes bei Cetate insofern eine Scharte auszuwetzen, als er die ägyptischen Hülfstruppen, die sich dort trefflich hielten, von der Kavallerie nicht unterstützen und von den Russen halb aufreiben ließ, während die 6000 Mann irregu⸗ lärer Truppen den Rückzug antraten und den Sieg des Tages unentschieden machten.“

Aus Bukarest wird der „Pr. C.“ gemeldet, daß der Ge⸗ neral Salos, welcher, wie es hieß, dazu bestimmt war, den Ober⸗ befehl der walachischen Milizen zu erhalten, diese Functionen nicht üͤbernommen hat, sondern daß der walachische Spatar Cheresko noch immer an der Spitze der einheimischen Truppen steht. gen scheint General Salos seine Aufmerksamkeit auf die Bildung von Freicorps zu wenden. Es ist bereits in Bukarest ein eingerichtet, wo Freiwillige aus allen Ländern, vor Alem aber Wa⸗

Serben, Bulgaren und Griechen, wie es heißt, gegen ein