räthe, welche Derselben bezügliche Zwei entsprechender Anweisung versehen. Berlin, den 20. Januar 1854.
sen ins Schwarze Meer einsegeln und jedes ihnen begegnende
vom 9. Februar 1819 auf die Benutzung von Grundstücken zur 2 sen ins russische Kriegsschiff auffordern werden, in einen russischen Hafen zurück⸗
Erzeugung von Gartengewächsen, Gemüsen und Früchten, auch wenn diese zum Verkauf bestimmt sind, keine Anwendung finden.“ — Die Verordnung vom 30. Juni 1834, wegen Einrichtung
zukehren und daß, wenn dieser Aufforderung nicht entsprochen werde, sie mit Gewalt in Vollzug werde gesetzt werden; daß aber die Regierung Ihrer
Erlaß vom 20. Dezember 1853 — betreffend die Ressort⸗Verhältnisse der Regierungen zu den Haupt⸗Steuerämtern.
Ew. ꝛc. haben in dem Berichte vom 12. Oktober d. J. dahin angetragen, daß die Haupt⸗Zoll⸗ und Haupt⸗Steuerämter des De⸗ partements der dortigen Königlichen Regierung angewiesen würden, den ihnen von der Königlichen Regierung oder von Ihnen zugehen⸗ den Aufträgen künftighin pünktlich Folge zu leisten, indem Sie auf das Reskript vom 2. Oktober 1829 (Annalen S. 749) Bezug neh⸗ men, durch welches die Befugniß der Regierungen festgestellt wor⸗ den sei, den genannten Aemtern Aufträge zu ertheilen. Mit Bezug hierauf erwiedern wir Ew. ꝛc. zunächst, daß das Reskript vom 2ten Oktober 41829 nur über die Frage eine Entscheidung getroffen hat,
Dreiund Zwanzigste Sitzung am 16. Februar 185⸗ ee“ 3 “
]
1) Nochmalige Abstimmung über den Abänderungs⸗Vorschlag des Abgeordneten v. Bockum⸗Dolffs. Bericht der Justiz⸗Kommission über den Gesetz⸗Entwurf, be⸗ treffend einige Abänderungen der Vorschriften über das Civil⸗ prozeß⸗Verfahren und die Execution in Civilsachen. Zweiter Bericht der Petitions⸗Kommission.
Wertheim, nach Leipzig.
Erster Bericht der Agrar-Kommission über
„Abgereist: Se. Durchlaucht der Prinz Wilhelm von
Löwenstein⸗Wertheim, nach Dresden.
Se. Durchlaucht der Prinz Leopold von Löwenstein⸗
Berlin, den 15. Februar.
der Rheinzoll⸗Gerichte und des gerichtlichen Verfahrens in Rheinschifffahrts⸗Sachen, bestimmt im §. 44, daß bei den betreffenden Civil⸗ und Strafprozessen das Erkenntniß zweiter In⸗ stanz „auf den im Beisein eines Mitgliedes des öffentlichen Mi⸗ nisteriums gehaltenen schriftlichen Vortrag eines Referenten“ erfol⸗ gen soll. Dieses lediglich schriftliche Verfahren hat sich, wie die „Pr. C.“ mittheilt, in der Erfahrung als unzulänglich herausge⸗
stellt, da gerade bei Rechtsstreitigkeiten und Contraventionsfällen
der angegebenen Kategorie die mündlichen Auslassungen und Erör⸗ terungen der Betheiligten zur Aufklärung der Thatfachen und zur Ermittelung der lokalen Verhältnisse wesentlich erforderlich erschei⸗ nen. Der in neuerer Zeit durch die Dampfschifffahrt außer⸗ ordentlich belebte Verkehr auf dem Rhein hat bei Vermehrung der betreffenden Prozesse die Mangelhaftigkeit des bisherigen Verfahrens so fühlbar gemacht, daß mehrere Handelskammern der Rheinprovinz sich veranlaßt fanden, in wiederholten Gesuchen an die Königliche Staatsregierung den Antrag auf Iulassung münd⸗ licher Vorträge der Betheiligten in der Berufungs⸗Instanz zu stellen. Wie wir erfahren, hat das Staats⸗Ministerium diesen Antrag in Erwägung gezogen und die Abstellung ves bezeichneten Uebelstandes um so bereitwilliger beschlossen, als das mündliche Ver⸗ fahren im Civil-Strafprozes e bereits die umfassendste Anwendung findet. Es ist daher, im Einverständnisse mit dem Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, von dem Justiz Mini⸗ sterium ein Gesetz⸗Entwurf ausgearbeitet worden, welcher, rmisr Beseitigung des §. 44 der Verordnung vom 30. Junt Zulassung der Mündlichkeit, den Formen des rheinischen Verfah⸗
rens entsprechend, bei Prozessen der angeführten. Art in der Beru⸗
Majestät, nicht weniger wie zuvor bemüht, eine friedliche Erledigung der
Schwierigkeiten herbeizuführen, Maßregeln ergreifen werde, um jede aggres⸗ sive Operation zur See von Seiten der türkischen Flotte gegen russisches Territorinm zu verhindern.“
Lord Clarendon wiederholt dann die Aeußerung des Wunsches einer friedlichen Erledigung und schließt mit folgenden Worten: „Aber der Regierung Ihrer Majestät ist durch Rußland eine Pflicht auferlegt worden, deren Erfüllung sie sich nicht entziehen wird. Die Türkei ist die verletzte und schwächere Macht; ein Theil ihres Gebiets ist gewalt⸗ sam besetzt und retinirt worden, während Kriegsrüstungen im größten Maßstabe von Rußland vorgenommen werden; und indem sie die Türkei vor der imminenten Gefahr, durch welche sie bedroht wird, beschützt, wahrt die Regierung Ihrer Majestät das Fundamental⸗ Prinzip europäischer Politik, welches die Erhaltung des ottomani schen Reiches in sich schließt und das wiederholt von den fünf Groß⸗ mächten Europa's proklamirt worden ist. Die Gränze, bis zu welcher dieser Schutz ausgedehnt werden wird, und die Operationen, welche er zur Folge haben könnte, müssen von dem Verfahren abhängen, welches Ruß⸗ land einhalten wird; die Regierung Ihrer Majestät giebt sich aber der Hoffnung hin, daß der Friede noch auf den vernünfligen Bedingungen üunterhandelt werben kann, welche die Pforte Rußland zur Annahme vor- geschlagen hat, und im Fall dieser Annahme würde ein Waffenstillstand zur See und zu Lande dem Blutvergießen ein Ende machen und die Ver⸗ legenheiten betreffs der Operationen zur See beendigen, so wie auch der Zwiespalt, der jetzt den allgemeinen europäischen Frieden bedroht, dann
schnell beseitigt werden könnte.²* 8 Zwischen dem Kolonial⸗Minister, Herzog v. Newcastle, dem Ober⸗Befehlshaber des Heeres, Lord Hardinge, dem Chef des General-Feldzeugamtes, Lord Raglan, und dem ersten Lord der Admiralität, Sir James Graham, haben im Laufe der letzten Woche vielfache Besprechungen stattgehabt, welche, nach dem „Court
Journal“, den jetzt dem Kabinette vorliegenden Plan betroffen ha ben, den Posten eines Kriegsministers zu schaffen, dessen Functionen nach der jetzigen Einrichtung zum Theil dem Minister des Innern und der Kolonieen zufallen. Der Kriegs⸗Secretair (Secretary 0f war), ein Posten, den jetzt Herr S. Herbert bekleidet, führt nur sehr uneigentlich diese Bezeichnung, 1.“ G vn einen darlsr 2 en: geringen Theil der innern Heeresverwaltung umfassen, neben der 2 eer uhe dühgecen Fathonschen Mitglieder des Gemeinderaths, kleinen V Bütiegenheit, diesen Verwaltungszweig im Unterhause zu vertreten. und großen Bürgerausschusses, so wie die weltlichen Mitgliever des 1a, — Das dänische Landesthing hat am 9. Februar den lischen Kirchen⸗, Stiftungs⸗ und CCCEP““ stens desh Gesetzentwurf wegen einer vermehrten Aushebung zum Ste⸗ Hre. si tadt Karls 6s nen hierm 8 EPIE d te 1 zweiten Be⸗ die Ergänzung und Abänderung der Gemeinheitstheilungs⸗Ordnung 1 der Residenzstadt Karlsruhe erlenen bber Goßherzog, Regierung und dem dienste zur ersten und am 410ten einstimmig schon zur zweite tors gehört und die Haupt⸗Aemter daher in Fällen, wo es sich um vom 7. Juni 1821 und einiger anderer über Gemeinheits⸗ venengezbischof in Freiburg entstandenen Konflikts gefolgt sind, dessen Ent⸗ rathung LbH Vorschlag in Betreff des Handels und der Ergebnisse dieser Verwaltung handelt, nur von dem gedachten Di⸗ Herrn Erzbischof in — Der Gesetz⸗Vorschlag in Betreff des Hand
ob die Regierungen in den Fällen, wenn sie in Sachen ihres Geschäftsbereichs Erlasse an die Haupt⸗ Zoll⸗ und Haupt⸗ Steuer⸗Aemter richten, sich des Requisitions⸗Styles oder des Re⸗ skripten⸗Styles zu bedienen haben. Diese Frage ist dahin entschie⸗
“ Magdebur g wurde am 14. Februar, Mittags 12 Uhr, die Leiche Sr. Erlaucht des Grafen Stolberg⸗Werni⸗ gerode mit einem Extrazuge nach Wernigerode geführt.
— Die badische Landeszeitung veröffentlicht olgende Er 8 rung, die am 8. Februar an das katholische Stadtpfarramt zu
Durch das Gesetz vom 9. Oktober 1848 waren in Preußen die Verhandlungen und Prozesse über die in demselben pten⸗ aufgezählten Rechtsverhältnisse sistrt worden, um den zur Zeit den, daß der Reskripten⸗Styl anzuwenden sei. Dagegen ist über des Erlasses jenes Gesetzes beabsichtigten Veränderungen den Umfang des Geschäftsbereiches keine Anordnung getroffen wor⸗ in der Agrar⸗Gesetzgebung nicht vorzugreifen. Der Zweck, den, und es kommt daher vorliegend darauf an, ob die durch Ew. den die angeordnete Sistirung hatte, war mit dem Ergehen ꝛc. von Seiten der Hauptämter geforderte Auskunft zum Geschäfts⸗ des Gesetzes, betreffend die Ablösung der Reallasten und die bereiche der Regierungen gehört. In dieser Beziehung können wir Regulirung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse vom Ew. 2c. Ansicht nicht theilen, da die Verwaltung der indirekten 20. März 1850, des Gesetzes von demselben Tage, betreffend Steuern zum Geschäftsbereiche des Herrn Provinzial⸗Steuer⸗Direk⸗
8
den Königlichen Regierungs⸗Präsidenten N. zu N.
theilungen ergangener Gesetze, so wie des Gesetzes vom 11. März G ee nicht in irgend einem Angriff auf ihre Reiigionsübung zu . 8 “ “ luß⸗ 8 1 * 8. S I1I1I“ g b 8 v616u ehungsgrund sie nicht in irg 9 1111A1“*“ öort nach Island wurdr am 410. Februar in der Sch uß⸗ rektor Aufträge zu empfangen haben. Es erscheint auch nicht an⸗ 1850, betreffend die auf Mühlengrundstücken haftenden Reallasten, “ die von Seiten der Großherzogl. 11414“ Ferfägans “ angenommen g „ 6 1. 8 1 8 3 er 8 Sg. 7* — 8 8. 8 6 8e 5 4 ehoer . „ mrde. — aß 1 1 8 8 ins 1 1 8 9 * 8 1 F g2 . gemessen, für Fälle dieser Art eine Ausnahme zuzulassen, da der erreicht, und die genannten drei Gesetze enthalten deshalb Bestim⸗ des Staatsoberhauptes von jeher 8 A. geimesden werde Ein vom 6. Februar datirtes Königliches Patent betrifft die Provinzial⸗Steuer⸗Direktor in der Lage sein muß, über den Um⸗ mungen, welche die Sistirung auf dem von ihnen berührten Ge⸗ Pastoralklugheit der Geistlichkeit erwarner⸗ 11““ der bestehenden Errichtung eines Gerichtshofes letzter In stanz für fang der Geschäfte der ihm untergebenen Behörden zu urtheilen, biete aufheben. Man war der Meinung, daß vermöge der Fassung was zur Beunruhigung der fitsbesant re det Hoffnung hingegeben, daß SSs Herzogth um Schleswig. Dieser Gerichtshof wird den die Uebersicht in dieser Beziehung aber verloren gehen würde, wenn dieser Bestimmungen der bisher gehemmte Rechtsgang voll⸗ Staatsordnung 1“ Erläuternngen seines Hirten⸗ I Königl Appellationsgericht für das Herzogthum Schleswig“ die Haupt⸗Zoll⸗ und Steuer⸗Aemter in Angelegenheiten, welche die kommen wieder geebnet sei. Bei einer strengeren Auslegung “ sie nicht gehören, usterbleiben würden; allein führen seinen Sitz in Flensburg haben, die Functionen der vormaligen Verwaltung der indirekten Steuern betreffen, von den Regierungen der fraglichen Bestimmungen ergiebt es sich jedoch, daß, abgesehen L sich getäuscht. Statt des Wortes des Friedens, das allein Landes⸗Dikasterten des Herzogthums Schleswig wahrnehmen und aus Aufträge entgegenzunehmen hätten. Sofern es daher darauf an⸗ von den speziell aufgehobenen Vorschriften im §. 1 Litt. b. und “ ist, wunde die bischöfliche Rechtsbehaupiung geprecigt, über einem Präsidenten und 8 Räthen bestehen, zu welchen in den früher 6 N 1 ae. 19 1 7 . ö . C6 161” 4 528 Sg Hlo 2 —p 2570 . ¹ — 27 b 1 „n Gatholiken, welche 32. 10 ie c-r z 4 G E . kommt, Nachrichten über diesen Gegenstand bei der Königlichen Re⸗ §. 2 Nr. 1 und 4 des Gesetzes vom 9. Oktober 1848, die in den deren Werth oder Unwerth zu urtheilen den Katholiken, welche, zu siommen um Geschäftskreise des Ober⸗Konsistoriums und des Landes⸗Ober gierung zu sammeln, wird dieselbe, oder werden Ew. ꝛc. sich dieser⸗ §§. 1 und 2 desselben ausgesprochene Sistirung insoweit noch fort⸗ Betrachtungen und zur Anbetung Goit’s im “ Konsistoriums gehörenden Rechtsstreitigkeiten die beiden Superin⸗ halb an den Herrn Provinzial⸗Steuer⸗Direktor zu wenden haben. pauert, als sie sich auf Rechtsverhältnisse bezieht, die nicht nach Recht zusteht, auch ihrer Mehrzahl nach A 11164.4“ der tendenten des Herzogthums Schleswig hinzukommen. Ein zweites Dabei wird der amtliche Zweck, zu welchem die Nachrichten dem Inhalte des Ablösungsgesetzes vom 2. März 1850 zu ordnen versen gebricht, die sich jedoch als blinde memals gebraäuchen lassen wird. Königliches Patent von demselben Datum betrifft die Jurisdiction gewünscht werden, schon deshalb jedesmal näher zu bezeichnen sein, sind. Die Annahme, daß alle in dem Gesetze vom 9. Oktober katholischen Glaubenslehre “ Verirauen auf die vom Throne adellgen Gütern, dem adeligen St. Johanniskloster und damit der Provinzial⸗Steuer⸗Direktor in den Stand gesetzt werde, 1848 aufgezählte Rechtsverhältnisse nach dem Ablösungsgesetze zu Die 11“ ne Verheißung, die Beilegung I 1“ Koegen im Herzogthum Schleswig. Diesem Patente dem an ihn gestellten Ansuchen in der geeignetsten Weise entgegen⸗ ordnen seien, ist neuerlich um so mehr zweifelhaft geworden, als G “ weisen und zerechten Regierung Sr. König⸗ ufolge follen alle aus dem Besitz der Patrimonial⸗Jurisdiction zukommen. 11““ (dPSdo Königliche Ober⸗Tribunal dies bezüglich der Ermission lassiti⸗ e Hoßeit bes Regenten anheim 1 sitgenden Rechte und Verpflichtungen in den gedachten IG 7 „ 1722 9 1 3 8 „† mor F . 4 F; KAoyrno⸗ 1 chei 88 8e “ 8 „ . ” ·x g 43 8 1e 3 a ir 81 56 jche Ver⸗ 1111““ 8 1 schn Aö kierpesgers sacn 1““ Der pariser „Moniteur“ enthält in seinem Blatte vom aufhören. Unter demselben Datum sind auch üche⸗ Pene g F weil der dritte Abschnitt des Ablösungsgesetzes, welcher die guts⸗ 14““ „Spanien abgeschlossene 1 W1 denen eine die Behandlung verschiedener C1IA1A6AX“” ““ 8, O“ b C1 L1AAX“ 3 Kebruar i Frankreich und Spanien abgesch ordnungen erlassen, von denen eine vdie Der 1 Der Minister des Innern. 8 Der Finanz⸗Minister. ““ herrlichen und bäuerlichen Regulirungen behandelt, seine Wirksam⸗ “ Cg utzes des Eigenth ums Civilsachen, 91 andere die von Kriminalsachen in erster Instanz 8 von Bodelschwingh. keit kach auf Neu⸗Vorpommern erstreckt. FeeGe 8 nisse der Wissenschaft und Kun st. betrifft. schwedi 498 ; 8 3 38 8 N „„ 1 84 . . 8 8 8 8 . . 7 111 — 88 4 * 2 1 4 2,, 9] †42 0 3479— 5 1 8 12 behr 1. dcene egs 88 “ senss “ 8 „Auf die von dem russischen Gesandten am britischen Hofe, — Ueber den Zustand E111““ behrende Hinderniß de erfolgung sich nur im Wege der 9 en Grafen von schen Kriegsflotte enthä ekings⸗; G ““ Gesetzgebung beseitigen läßt, und da außerdem von Seiten der Pro⸗ Herrn von Brunnow, unterm, 25. T“ 88 8 1 E rCarl Johann,“ welches 1824 vom Stape vinzial⸗Behörden die baldige Wiedereröffnung des bisher verschränk⸗ Claxrendon gerichtete fürhc 111“ in einer delaise wurde, liegt nun im neuen Dock und wird in “ ten Rechtsweges dringend beantragt ist, so soll den Kammern, wie der Flotten in s Scteerat Meeer Breghes b Henfchiff umgewandelt, um im nächsten Sommer bei der Expedition 1h ges vringen gt K G X“ benschiff umgewandelt, 9 „ de 1819 ferti Pr. h 1 U; II 66 8 I mnow hält e * verwendet werden zu konnen. „„ vef. L der Gesetz-Entwurf vorgelegt werden, welcher bereits ausgearbeitet „In FI die gtcgg 8.8. I Geh mnoi venwegee, 8 Feväntenden Reparatur unterworfen; „Försigtighe⸗ . c †DB 8 7 8 „ 7* 8 1. 4. SC. . ¹ ote 2 85* „ - „ 1 5 8 8 8 ao[„ S-Les. 8 „ — 9 166“ 9 29 1 0 1 ’ ist, und für den in den nächsten Tagen die Allerhöchste Genehmi⸗ vih eüs es Nesfelrobe) Mittheilung folgenden Inhalts gewesen ten“ lief 1824 vom Stapel, steht nun im neuen Dock und süi enn⸗ “ b gung zu erwarten steht. sen Daß Ihrer Majestaͤt Flotte nach Konstantinopel gesendet 1S Sommer zum Auslaufen fertig sein; „Stockholm“ ist im neuen Doc Bei der f Zi 9 . — Von dem berliner Gewerberathe waren, wie die „Pr. ich m SRußland anzugreifen, sondern in der festen Absicht, im Bau; „Oscar“ lief 1839 vom Stapel und wurde im ei der heute fortgesetzten Ziehung der 2ten Klasse 109ter C.“ erwähnt, die Kunstgärtner gleich den übri Ferverbottt b; mcht, um Nußland azegrech nS. Mate im Waus. „väarirt; „Gustaf den Store,“ 1832 ge⸗ Königlicher Klassen⸗Lotteri *½ b - 2 8. C.“ erwähnt, die unstgärtner gleich den übrigen Gewerbetreiben⸗ die Türkei zu vectheidigen, und es wi. Al ““ dig⸗ verflossenen Jahre reparirt; „Gustaf de e KeA r. 7985 erie fiel der Hauptgewinn von 10,000 Rthlr. den der Stadt Berlin, zu den Kosten, welche die Geschäftsführung Regierung sehr angenehm gewesen sein, wenn die Nothwendde ird nun so weit fertig gemacht, daß er, sobald es 2u de 16,90270 gegg einn von 1000 Rthlr. auf Nr. 78,103; des Gewerberathes erfordert, herangezogen worden. Die Kunst⸗ b eicgserdis Flone in dieser Weise zu verwenden, uicht “ asau. kann; „Skandinavien“ ist im neuen Dock ewinne zu 5 thlr. fielen auf Nr. 25,814 81.190: 3 Ge⸗ . 78 8850d 1““ 8 V 9 A1A16“ er friedlich in einem türkischen erfor derlich, auslaufen 11“ — ist später winne zu 209 Rthlr auf e 79,0 CG 3 88 gärtner aber gegen diese Maßregel Einspruch erheben zu Hatön b ab. ne Sess vr h 5 esahnchchn Dispositionen der im Bau begriffen; „Faedreneslandet,“ 12ng 1gee mif ü 1 E1““ 11, . 5 Ge⸗ können, der wohl weniger durch die Höhe der zu leistenden Bei⸗ Hafen ankernden Flotie be⸗ 4. vr Ffeltchen Siuͤte 27sten 1 rernenschiff benutz orden; „Dristigheten 8 winne zu 100 Rthlr. auf Nr. 56,208. 72,012. 72,613. 75,164 und 9 d 8 21 88 Höh 8 ste “ . Regierung Ihrer Majestät und die im freundschaftlichen Sinne am g- als Kasernenschiff benutt, 88 8 Manligheten“, pinne 1. er. 012. 72,613. 75,164 un wel hrlich bet al 8 gi g Ih 2 en miß⸗ — 9 8 48 d reparirt; „ 83,863. 18 ““ träge, welche nur 2 ½ Sgr. jährlich betragen, als durch eine der 5. Nesselrode gemachte Mittheilung ihrer Absichten vom Stapel und wurde 1848 bedeutend rep 52 114“ 8 1“ Erlegung derselben prinzipiell widerstrebende Ansicht veranlaßt war Oftober dem Grafen isselrote ger⸗ ie Regierung Ihrer Ma⸗ 785 1822 reparirt, ist keiner weiteren Reparatur “ 11““ “ 2 eg 9 . pr nz pie iderstrebende nsich veran aß war. verstanden oder mißachtet worden seien und daß die egierung 24 8 schon 1785 erbaut und 1822 reparirt, rsi vwrlr 1843 fer⸗ Berrlin, den 15. Februar 1854. 1 Das Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten jestät beschlossen habe, Maßregeln zu treffen, um der ieds haunß hat werth befunden worden. Die Fregatte,„Sosger vi hi 71834 188 “ vae jetzt sne hfef Vinegecerches durch See gahsa vom Seeca Unglücksfällen der Art, wie Uhnen Sheev.eseshn e⸗ gedien hers tig, „Götheborg“ (ein rasirtes Schiff) 1839, „Josephine“ 48. 6 FIkvLdahin entschieden, „daß die Bestimmungen der Gewerbe⸗Ordnung 8 vorzubeugen; daß daher die Schiffe Ihrer Majestät un 8b 1 — “ 8