1854 / 45 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Sn Friedrich Wilhelm, von Gottes Guaden, König von Preußen ꝛc. ꝛc. zc. Tvhun kund und sügen hierxmit zu wissen, daß die Rathskammer der Ersten Civilkammer Unseres Landgerichtes zu Bonn in ihrer Sitzung vom fünfundzwanzigsten Juli achtzehnhundert drei und fuͤnfzig, wo mitgewirkt haben die Herren: Merrem, Präsident; Weyers, Schiems, Land⸗ gerichts⸗Räthe; Bleibtreu, Assessor, und Schrick, Ober⸗Secretair, folgenden Beschluß erlassen hat: Eingesehen die Eingabe des Advokat⸗Anwaltes Eller vom dreizehnten dieses Monates, Namens des Königlichen Domainensiskus, vertreten durch die Königliche Regierung zu Köln, also lautend: An den Präsidenten des Königlichen Land⸗

gerichtes Herru Merrem, Hochwohlgeboren.

Nach Inhalt der beiliegenden Verhandlungen ist Wilheim Schumacher, natürlicher Sohn der am zweiten Oktober achtzehnhundert fünfzig ver⸗ lebten Anna Elisabeth Schumacher, am dreißigsten November achtzehnhundert zwei und fünfzig zu Obersaurenbach, Bürgermeisterei Ruppichteroth, verstorben, ohne successionsfähige Verwandte hin⸗ terlassen zu haben, dessen Nachlaß daher dem Staate zugefallen.

Als Anwalt des Königlichen Domainenfiskus, vertreten durch die Königliche Regierung in Köln, b,e ich demnach, über folgenden Antrag geneigtest eine Enischeidung zu veranlassen: 3

Das Königliche Landgericht wolle in Gemäß⸗ heit der Artikel siebenhundert neun und sechs zig und siebenhundert siebenzig des Bürgerlichen Ge⸗ setzbuches, so wie des Paragraphen zwei der ministeriellen Instruction vom achten Juli acht⸗ zehnhundert agcht die Ermächtigung zur Vornahme der üblichen Bekanntmachungen, so wie zur Er⸗ richtung eines Inventars und zur vorläufigen Besitznahme und Verwerthung des Mobilarnach⸗ lasses im Interesse der Conservation desselben er⸗ theilen, gleichzeitig erkennen, daß die Einweisung des Fiskus in den Besitz des Nachlasses ein Jahr nach dem Urtheile erfolgen und dieses Urtheil in den Staats⸗Anzeiger eingerückt werden solle.

Bonn, den dreizehnten Juli achtzehn hundert

drei und fünfzig. Mit Hochachtung unterzeichnet Eller, Advokat⸗Anwalt.

Nach fexnerer Einsicht der dieser Vorstellung beigefügten Aktenstücke, so wie des schriftlichen Antrages der Staagts⸗Behörde vom ein und zwanzigsten currentis;

Auf den von dem exnannten Referenten Herrn Landgerichts⸗Assessor Bleibtreu erstatteten Bericht; Nach gepflogener Berathung, und

In Erwägung, daß die nachgesuchte Ermächti⸗ gung zur Vornahme der gesetzlichen Bekannt⸗ machungen zu ertheilen; daß es einer solchen Ermächtigung jedoch rücksichtlich der Inventari⸗ sation des erblosen Nachlasses nach Artikel

Gesetzbuches nicht bedarf, daß hinsichtlich der etwa erforderlichen Verwerthung des Mobilars dem⸗ nächst die entsprechenden weiteren Anträge zu neh⸗ men sein werden; * Aus diesen Gründen

Ertheilt das Königliche Landgericht dem König⸗ lichen Domainensiskus, vertreten durch die Kö⸗ nigliche Regierung zu Köln, Urkunde über das Gesuch um demnächstige Einweisung in den Besitz des Vermögens des in Obersaurenbach verstorbe⸗ nen Wilhesm Schumacher, und gestattet die drei⸗ malige Belanntmachung und Veröffentlichung im Staats⸗Anzeiger stempelfrei.

86 geschehen und beschlossen zu Vonn wie

Unterzeichnet: Merrem. Schrick.

„Wir befehlen und verordnen zugleich allen Ge⸗

richtsvollzjehern, die hjerzu aufgesorder werden, diesen Beschluß in Vollzug zu setzen, Unserm General⸗Prokurator und Unseren Prokuratoren bei den Landgerschten hierauf zu halten; Allen Be⸗ fehlshabern und Beamten der öffentlichen Macht 29 gehöriges Ersuchen stafke Hand dazu zu eisten.

Zur Urkunde dessen ist die Urschrift dieses Be⸗ schlusses von dem Präsidenten und dem Ober⸗ Seeretair unterzeichnet worden.

4 gleichlautende Ausfertiguugg 8 Der Landgerichts⸗Secretair.

(L. S.) gez. F. Heimsoeth.

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ffeutlicher Auzeig

[183] Die bei Neubrück, eine Meile ven der Stadt

sonderen Etablissements. Etablissements,

11“

8

Mühlen⸗Verpachtung.

Krossen, belegene und mit ausreichender Wasser⸗ kraft versehene Bobermühle besteht aus drei be⸗ Das eine dieser drei auf welchem ein Tuch⸗Appretur⸗ Geschäft betrirben wird, ist bereits im Jahre

1853 verpachtet und die beiden anderen sollen

gegenwärtig auf 24 Jahre, vom 1. Juli 1854

bis dahin 1878, öffentlich meistbietend zur Ver⸗

pachtung gestellt werden. 1 3

Diese beiden Mühlen⸗Etablissements bestehen:

I. aus den Wohn⸗ und Wirthschaftsgebäuden

nebst 4 Morg. 86 R. Garten, 40 Morg.

142 [. Acker, 3 Morg. 59 ¶QR. Hütung,

6 Morg. 160 ◻R. Wiesen, der dem gan⸗ zen Etablissement zustehenden Schankberech⸗

igung, so wie der zum Wiederaufbau der

abgebrannten großen Mahlmühle erforder⸗ lichen Baustelle und der entsprechenden

Weasserkraft. Der Neubau der an

Stelle der abgebrannten Mahlmühle neu zu

errichtenden Mahlmühle mit 4 nach ameri⸗

kanischer Art eingerichteten Gängen wird dem Pächter nach Maaßgabe des davon ge⸗ feertigten Anschlages gegen Ueberlassung der

Blrandentschädigungsgelder für die abge⸗

brannte Mahlmühle und die früher abge⸗

brannte Schneidemühle im Betrage von

6,875 Thlr. zur Pflicht gemacht.

II. aus der alten Baustelle der abgebrannten Mahlmühle mit der Wasserkraft des recht⸗ seitigen Gerinnes dieser Mühle.

Beide sub I. und II. genannte Etablissements

sollen sowohl einzeln als auch im Ganzen zur

Verpachtung ausgeboten werden.

Zur Ausbietung der Pachtgegenstände ist auf den 30. März d. J., Vormittags 11 Uhr, im Königlichen Regierungsgebäude hierselbst vor dem Regierungs⸗Rathe Braumann ein Termin anberaumt.

Die dem Ausgebote zu Grunde zu legenden Pachtgelder⸗Minima betragen ad I. 1703 Thlr. und ad II. 150 Thlr., inkl. 5 in Golde.

„Zur Uebernahme der Pachtung ist ein dispo⸗ nibles Vermögen von resp. 8000 Thlr. und 1000 Thlr. erforderlich, über dessen Besitz sich die Pachtlustigen im Licitations⸗Termine answeisen müssen.

Dem Königlichen Finanz⸗Ministerio bleibt die Ertheilung oder Versagung des Zuschlages, so wie die Auswahl unter den drei Bestbietenden in

Beziehung auf jede der beiden Pachtungen vor⸗

—— -— --—

behalten.

Die speziellen Verpachtungs⸗Bedingungen und die Regeln der Licitation können in unserer Do⸗ mainen⸗Registratur hierselbst, so wie bei dem Domainen⸗Rentamte zu Krossen während der Dienststunden eingesehen werden; auch sind wir

siebenhundert neun und sechszig des Bürgerli Abschriften davon gegen Erstattung der hozig des Bürgerlichen Kopialien durch Postvorschuß mitzutheilen.

8

Frankfurt a. O., den 1. Februar 1854. Königliche Regierung.

Abtheilung für die Verwaltung der direkten Stteuern, Domainen und Forsten.

[176313 Nothwendiger Verkauf.

Das im schlochauer Kreise sub No. 16 des Hypothrkenbuchs belegene, dem Karl Reichmann gehörige freie Allodial⸗Rittergut Elsenau, abge⸗ schätzt auf 23,567 Rthlr. 7 Sgr. 4 Pf., soll im Termine den 3. Juli k. J., Vormittags 10 Uhr, an hiesiger ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hypothekenschein sind in unserer Registratur einzusehen.

Schlochau, den 8. Dezember 1853.

Königl. Kreisgericht, I. Abtheilung.

[265] Nothwendiger Verkauf beim Königlich preußischen Kreisgerichte zu Halle a. d. S. 1. Abtheilung. Die im Hypothefenbuche von Halle Band 63 unter Nr. 2259 eingetragenen, dem Weichen⸗ steller und Eiseuhahnwärter D. Alsleben ge⸗ hörigen Grundstücke, und das darauf erbaute eine Wohnhaus mit Hintergebäuden nebst Hof⸗ raum und Garken, belegen an der Merseburger Chaussee Nr. 7, nach der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur (— eine Treppe hoch, Zimmer Nr. 14 —) einzusehenden Taxe abgeschätzt auf 7153 Thlr. 10 Sgr., soll

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mitgezuitesLt Noer He. meichiree bee

am 11. Oktober 4854, Vormittags 11 Uhr,

an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst, eine

Tieppe hoch, Zimmer Nr. 5, vor dem Depu⸗

tirten, Herrn Kreisgerichts⸗Rathe Bosse, miist⸗

bietend verkauft werden.

[1771 Oeffentliche Bekanntmachung. Auf dem Boden der hiesigen St. Nifolai⸗Kirche

sind am 6. September 1851 in zwei alten Tüchern

und einem grünen Beutel verwahrt:

a) 43 ½ Stab schwarzseidener Taffent, circa 75

111141“*“ ae-NR H .

b) 11 Ellen schwarzer Atlas, ad a auf 62 Thlr. 15 Sgr. und ad b auf 11 Thlr. abgeschätzt,

gefunden und zum gerichtlichen Gewahrsam ab⸗

geliefert worden.

Es werden alle diejenigen, welche an den vor⸗ stehend genannten Gegenständen Eigenthums⸗ Ansprüche zu haben vermeinen, aufgefordert, die⸗ selben bei dem unterzeichneten Gerichte binnen 2 Monaten und spätestens in dem am

22. April 1854, Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Stadtgerichtsrath Hermanni im Stadtgericht, Jüdenstraße 59. Zimmer Nr. 21, angesetzten Termine geltend zu machen, widrigen⸗ falls sie ihrer Eigenthums⸗Ansprüche für verlustig erklärt und die genannten Gegenstände den Fin⸗ dern resp. der hiesigen Armen⸗Kasse oder dem Königlichen Fiskus zugeschlagen werden sollen.

Berlin, den 27. Januar 1854.

Königl. Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen, Deputation für Kredit⸗ ac. und Nachlaßsachen.

[264] 8

Oeffentliches Aufgebot. Das Erbrezeß⸗ und Schulddokument vom 13.

Februar und 19. Mai 1835 über eine der ver⸗

wittweten Frau Rittmeister von Arnim, Wilhel⸗ mine Christiane Charlotte Marie gebornen Gräfin

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zu Solms zustehende, auf dem Rittergute Suckow

Rubrica III. unter Nr. 26, zufolge Verfügung vom 24. März 1836 haftende Hypothekenforderung von ursprünglich viertausend Thalern nebst 4 Prozent Zinsen an die Majoratsnachsolger ihres Ehegat⸗ ten ist verloren gegangen.

Alle diejenigen, welche als Eigenthümer, Ces⸗ sionarien, Pfand⸗ oder sonstige Briefsinhaber oder als deren Erben au jene Post Ansprüche zu machen

haben, werden hierdurch aufgefordert, diese An⸗

sprüche in dem an hiesiger Gerichtsstelle auf den 17. Juni d. J., Vormittags 9 Uhr, angesetzten Termin anzumelden und zu begründen, widrigenfalls ihnen damit ein ewiges Stillschwei⸗ gen auferlegt und mit Amorlisation des Doku⸗ ments, so wie mit Löschung der Forderung im Hypothekenbuche verfahren werden wird. Templin, den 8. Februar 1854.

Königliches Kreisgericht, 1. Abtheilung.

I 8

[101] Ediktal⸗Citation.

Der Glasergeselle und Schauspieler Carl Adolph

Heinrich Stegemann aus Potsdam, 23 Jahr alt, dessen gegenwärtiger Aufenthalt nicht zu ermitteln gewesen, ist beschuldigt:

1) im Oktober 1853 ein Paar Strümpfe und .

eine Tischdecke, 1 Thlr. 15 Sgr. werth, welche er von dem Nagelschmidtmeister Georgi zu

Spremberg mit der Verpflichtung geliehen erhalten hatte, dieselben zurückzugeben, bei

seiner Entfernung von Spremberg mit fort⸗ genommen und dadurch zum Nachtheil des Eigenthümers bei Seite geschafft;

2) zu derselben Zeit aus der Wohnung des ac. Georgi ein Paar demselben gehörige Stie⸗ feln, 15 Sgr. werth, in der Absicht rechts⸗ widriger Zueignung weggenommen zu haben.

Es ist daher gegen ihn die Unte suchung we⸗ gen Unterschlagung und Diebstahls eingeleitet und zum mündlichen Versahren ein Termin auf

den 4. Mai 1854, Vormittags 9 Uhr, in unserm Sitzungssaal angesetzt worden.

Zu demselben wird der genannte Angeklagte

mit der Aufforderung vorgeladen, zur festgesetzten 1 Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidi⸗

gung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche dem Gericht so zeitig vor dem Termin anzuzeigen, daß sie noch zu demsel⸗ ben herbeigeschafft werden können. Erscheint der

3

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8

Köbönigl. Kreisgericht.

Angeklagte im Termin nicht, so wird mit der Untersuchung und Entscheidung der Sache in contumaciam verfahren werden.

Als Belastungszeuge ist

der Nagelschmidtmeister Georgi hierselbst

vorgeladen worden.

Spremberg, den 12. Januar 1854. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

[1427] Edictal⸗Citation.

In Sachen der verehelichten Drechsler Zeller, Caroline geborene Lange aus Luckenwalde, wider ihren Ehemann, den Drechsler Johann Gott⸗ fried Zeller, gebürtig aus Wismar, zuletzt zu Luckenwalde wohnhaft, ist ein Termin zur Klage⸗ beantwortung auf

den 25. April 1854, 12 Uhr Mittags, vor dem Herrn Kreisrichter Schmückert an hie⸗ siger Gerichtsstelle angesetzt. Der Verklagte wird aufgefordert, in diesem Termine zu erscheinen und die gegen ihn wegen behaupteten Ehebruchs an⸗ gestellte Ehescheidungsklage zu beantworten. Bei seinem Ausbleiben wird er der in der Klage vor⸗ getragenen Thatsachen für geständig erachtet und danach weiter verfahren werden. F. Jüterbog, den 29. September 1853. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

[671 SOeffentliche Vorladung. 88 Ueber das Vermögen des Kaufmanns J. G. Jockisch ist der Konkurs⸗Prozeß eröffnet, und ein Termin zur Anmeldung und Nachweisung der Ansprüche aller unbekannten Gläubiger auf den 25. April 1854, Vormittags 9 ½ Uhr,

vor dem Gerichts⸗Assessor von Uechtritz, in einem der drei Terminszimmer im 2ten Stock anberaumt worden.

Wer sich in diesem Termine nicht meldet, wird mit seinen Ansprüchen an die Masse ausgeschlossen und ihm deshalb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden. Breslau, den 1. Januar 1854. .

Königliches Stadtgericht. Abtheilung 1T. 494 8 [937] 9 8 Oeffentliche Vorladung.

Der Schiffsknecht Franz Schneider aus Schwerin, welcher vor etwa 25 Jahren von Schwerin nach Berlin gegangen und seitdem keine Kunde von sich gegeben hat, so wie dessen etwa zurückgelassene unbekannte Erben und Erb⸗ nehmer werden hierdurch vorgeladen, sich vor oder spätestens in dem zu diesem Behufe am

26. April 1854, Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Kreisrichter Lehmann in unserm Instruetionszimmer anstehenden Termine ent⸗ weder schriftlich oder persönlich zu melden und daselbst weitere Anweisung zu gewärtigen, widri⸗ genfalls der Franz Schneider für todt erkläit und sein sämmtliches zurückgelassenes Vermögen seinen nächsten sich legitimirenden Erben event. dem Fiskus anheimfallen wird.

Birnbaum, den 20. Juni 1853.

IJ. Abtheilung.

[263] Bekanntmachung. Die Lieferung von circa 82* 1,600,000 Stück Birkenwerder'schen Verbl steinen, 20,000 bis 100,000 Stück dergleichen Verblend⸗ klinkern, 300,000 Stück Rathenower Mauersteinen, 900,000 Stück ordinairen do. 1200 Schachtruthen Mauersand soll im Wege der Submission, der Auswahl unter den Submittenten, werden. 3 1 Die Lieferungs⸗Bedingungen sind im Fortifi⸗ cations⸗Büreau, Stresow Nr. 8 hierselbst, täg⸗ lich in den Dienststunden einzusehen. Unter⸗ nehmer haben ihre Preis⸗Offerten für jeden der

end⸗

mit Vorbehalt vergeben

genannsen Liefetungsgegenstände, oder einen Theil derselben besonders, schriftlich, versiegelt und auf dem Cvuvert mit dem Gegenstande, worauf sie sich beziehen, deutlich bezeichnen, bis

zum 14. März d. J.

hierher einzureichen, und werden aufgefordert, sich bei der an diesem Tage, Vormittags 10 Uhr, stattfindenden Eröffnung der Preis⸗Offerten im hiesigen Fortifications⸗Büreau persönlich ein⸗ Spandau, den 18. Februar 1854. 1 Kiünigliche Fottification.

[262) Bekanntmachune,

den Anfang der Vorträge an der Königlichen

höheren landwirthschaftlichen Lehr⸗Anstalt zu

Poppelsdorf bei Bonn im Sommer⸗Semester 1854 betreffend.

Die wissenschaftlichen Vorträge an der höhe⸗ ren landwirthschaftlichen Lehr⸗Anstalt zu Poppels⸗ dorf beginnen für das nächste Sommerhalbjahr am 24. April c. gleichzeitig mit den Vorlesungen an der Universität zu Vonn, mit welchen die Anstalt in enger Verbindung steht.

Wegen Eintritts in die Lehr⸗Anstalt beliebe man sich entweder persönlich oder in portofreien Briefen an den unterzeichneten Direftor zu wen⸗ den, welcher auf betreffende Anfragen Auskunft ertheilen wird.

Poppelsdorf bei Bonn, im Februar 1854. Der Königl. Direktor der höheren landwirthschaft⸗ 14“ lichen Lehranstalt. Ss

Landes⸗Oekonvmie⸗Rath

Dortmund⸗SoesterEisenbahn.

[225]

ehwisger⸗Hane

Die Lieferung von circa 8 Millionen Pfund breitbasiger Schienen zur Anlage der Dortmund⸗ Soester Eisenbahn soll, in 4 Loose getheilt, im Wege der Submission verdungen werden.

Die Entreprise⸗Bedingungen und Zeichnungen sind in unserm hiesigen Central⸗Büreau zur Ein⸗ sicht ausgelegt und können auf frankirte Gesuche gegen Erstattung der Kosten mitgetheilt werden.

Die Preis⸗Offerten sind portofrei und versiegelt, mit der Aufschrift:

„Offerte zur Lieferung von Schie⸗

nen für die Dortmund⸗Soester Eisen⸗ bis zu dem auf Mittwoch, den 8. März d. J., Vormit⸗

tags 11 Uhr, anstehenden Submissions⸗Termin an die unter⸗ zeichnete Direction einzusenden, welche die ein⸗ gegangenen Offerten zur angegeben Stunde in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten eröffnen wird.

Später eingehende oder den Bedingungen nicht entsprechende Offerten bleiben unberucksichtigt.

Elberfeld, den 8. Februar 1854. 1. Königliche Direction ddeer Bergisch⸗Märkischen Eisenba 1“

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[2433 Bekanntmachung. 1 Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung

der minunterzeichneten Königlichen Direction der

111“

Westphälischen Eisenbahn vom 13. Januar c. bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß vom 1. März d. J. ab ein direlter Güter⸗ verkeht zwischen folgenden Stationen der West⸗ phälischen Eifenbahn einerfeits, und der Kurfürst Friedrich Wilhelms Nordbahn und der Thüring⸗ schen Eisenbahn andererseits, ins Leben tritt:

a) Westphälische Bahn: Hamm, Spooest, Lipp⸗ stadt, Gesecke, Paderborn und Bonenburg;

b) Kurfürst Friedrich Wilhelms Nordbahn, Kgssel, Karlshafen und Bebra;

c) Thüringische Eisenbahn: Eisenach, Gotha, Erfurt, Weimar, Apolda, Naumburg, Weißenfels und Halle.

Für den Verkehr zwischen den Stationen der Westphälischen Eisenbahnen und denen der Kur⸗ fürst Friedrich Wilhelms Nordbahn bleiben die bestehenden Lokal⸗Tarife maßgebend.

Für den Verkehr zwischen den Stationen de Westphälischen Eisenbahn und denen der Thü ringischen Bahn kommen folgende Sätze zur An⸗ wendung: 8

a) für die Abtheilung A. der 1. Klasse pro Wagenladung und Meile 16 Sgr. für die Westphälische Bahn, 18 Sgr. für die beiden

anderen Bahnen.

Für Güter dieser Abtheilung tritt eine Ermäßigung von 25 Prozent ein, sofern sie hlaauf Wagen, welche beladen in der Richtung von Hamm über die Bahnen gegangen sind,

in entgegengesetzter Richtung befördert werden;

b) für die Abtheilung B. der Klasse I. pro Wa⸗ genladung und Meile 19 Sgr. für die West⸗

phälische Bahn, 21 Sgr. für die beiden an⸗

dern Bahnen;

c) für die Abtheilung C. der Klasse I. pro Wa⸗

genladung und Meile 27 Sgr. für die West⸗

phälische Bahn, 26 Sgr. für die beiden an dern Bahnen;

d) für die Abtheilung D. der Klasse I. pro

Waäagenladung und Miile 29 Sgr. für die Weestphälische Bahn, 31 Sgr. für die beide andern Bahnen;

e) für die Abtheilung E. der Klasse I. (Güter der vorigen vier Abtheilungen, sofern sie in geringeren Quantitäten als Wagenladungen befördert werden) pro Centner und Meile 4 Pfennige;

f) für die Klasse II. pro Cenmer und Meile 5 Pfennige;

6) für Eilgut pro Centner und Meile 10 Pfen⸗ nige.

Zu den Saͤtzen sub e, f und g werden ddie Lokalspesen ad 1 Sgr. pro Centner hin⸗ zugerech net.

Für den Verkehr zwischen den Stationen der Kurfürst Friedich Wilhelms Nordbahn und der Thüringischen Eisenbahn bleiben ebenfalls die bereits bestehenden Tarife maßgebend.

Zwischen den Endstationen der Westphälischen und Thüringischen Eisenbahn sind die Lieferzeiten für Güter der Klasse I. E. und HI. auf 3 Tage bestimmt, wobei jedoch der Tag der Aufgabe und der Ablieferung, beziehungsweise Anmeldung, nicht mitgerechnet wird. 8

Wer Güter nach den Bestimmungen und Ta⸗ rifen dieses Verkehrs versenden will, hat dieselben mit einem Frachtbriefe nach dem vom Vereine der deutschen Eisenbahnen acceptirten Formular aufzugeben. 8 B

Alle näheren Bestimmungen sind in den Ta rifen enthalten, welche in den Güter⸗Expeditionen der oben genannten Stationen eingesehen werden können.

Paderborn, Kassel und Erfurt, den 15. Fe⸗ bruar 1854. 1

Die Königliche Direction der Westphälischen Eisenbahn. Die Direction der Kurfürst Friedrich Wilhelms Nordbahn. Die Direction der Thüringischen Eisenbahn- Gesellschaft.

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1 Bis heute den 20. Februar 1854 sind ausgegeben: der 1sten 15ten Sitzung der

Bekanntmachu n 89 über das Erscheinen der stenographischen Berichte beider

Kammer,

der 1sten 22sten Sitzung Anlagen, bestehend aus Aktenstücken,⸗ 8

I. Anlagen, bestehend aus Aktenstücken,⸗ 8 1.

ammern.

zusammen 92 ½ Bogen