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der Regel gelingen, eine richtige Entscheidung zu trefftrne). Der in dem Berichte vom 22. Januar c. ausgesprochenen Ansicht, daß die vorgelegten Proben Nr. 1, 2 und 4 zur weißgemachten, die Nr. 3, 5 und 6 aber zur nicht weißgemachten Floretseide gehören, kann ich nur bei⸗ treten. Wenn das Haupt⸗Steueramt zu N. N. anderer Ansicht ist, und sich dabei auf das amtliche Waarenverzeichniß beruft, so übersieht dasselbe,
aß in der Anmerkung 2 zum Artikel „Seide“ des amtlichen Waarenver⸗ zeichnisses von einem Weißmachen der Seide durch den Seidenfärber, also der bereits gesponnenen Seide, nicht aber des Materials die Rede ist, und daß hiernach nicht die Weiße der Seide, sondern der Umstand, daß die (gesponnene) Seide weiß gemacht sei, die höhere Tarifirung rechtfer⸗ tigen kann. 8
Berlin, den 17. April 1851.
Der General⸗Direltor der Steuern.
das Haupt⸗Steueramt für ausländische Gegenstände hier.
Tages⸗Ordnung der Kammern. V 8 V
sliKammer.
Fünf und Zwanzigste Sitzung am 23. Februar 1854, Vormittags 10 Uhr. Fortsetzung der Berathung des Berichts der Kommission für Finanzen und Zölle über A. den Entwurf eines Gesetzes wegen Berichtigung des bei Er⸗ hebung der Branntweinsteuer zur Anwendung kommenden Maischsteuersatzes, B. den Gesetz⸗Entwurf wegen Erhöhung des Eingangs⸗Zolls für Hefe.
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Abgereist: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath, Frei⸗
Berlin, den 22. Februar.
ö11A“
— In dem diesjährigen Staatshaushalts⸗Etat sind die gesammten Staats⸗Einnahmen auf 103,925,069 Rthlr. und mit Hinzurechnung der außerordentlichen Hülfsmittel, die in der Höhe von 4,065,000 Rthlrn. angenommen werden, auf 107,990,069 Rthlr. und die Ausgaben auf dieselbe Summe von 107,990,069 Rthlr. ver⸗ anschlagt, wovon die fortdauernden Ausgaben mit 103,068,422 Rthlr. und die einmaligen und außerordentlichen Ausgaben mit 4,9241,647Rthlr. in Ansatz gebracht worden sind. Im vorjährigen Etat waren die Staats⸗Einnahmen zu 99,568,776 Rthlr. angenommen, mithin um 8,421,293 1 niedriger als im diesjährigen. Dieser Unterschied in den Einnahmen der beiden Jahre erwächst zuvörderst durch die außerordentlichen Hülfsmittel des diesjährigen Etats, welche sich er— geben: 1) in den verfügbaren Beständen, welche am Schlusse des Jahres 1853 aus früheren Jahren vorhanden sein werden, 2) in den aus der Restverwaltung für das Jahr 1853 im Jahre 1854 zu erwartenden Einnahmen. Ferner stellt sich bei den laufenden Einnahmen für dieses Jahr ein Mehr von 4,356,293 Rthlr. her⸗ aus, wovon auf die Einnahme aus den Forsten 50,700 Rthlr., aus den direkten Steuern, welche auf 23,157,094 Rthlr. veran⸗ schlagt sind, 638,397 Rthlr., aus den indirekten Steuern, welche auf 28,306,540 Rthlr. veranschlagt sind, 232,618 Rthlr., aus dem Salzmonopol 131,170 Rthlr., aus der Lotterie 69,656 Rthlr., aus der Post⸗Verwaltung 329,686 Rthlr., aus der Telegraphen⸗Verwaltung 119,852 Rthlr., aus der Verwaltung für Berg⸗, Hütten⸗ und Salinenwesen 1,109,449 Rthlr., aus der Verwaltung der Eisenbahnen 963,437 Rthlr., aus den Ge⸗ richtskosten 770,516 Rthlr. ꝛc. kommen. — Die fortdauernden Aus⸗ gaben des Jahres 1853 waren auf 99,568,776 Rthlr., also um 3,499,646 Rthlr. niedriger als in diesem Jahre berechnet. Die Mehr⸗Ausgaben für dieses Jahr entstehen bei den Betriebs⸗, Er⸗ hebungs⸗ und Verwaltungskosten und Lasten der einzelnen Ein⸗ nahmezweige in Höhe von 2,370,104 Rthlrn., bei den Dotationen in Höhe von 160,150 Rthlrn., bei den Staats⸗Verwaltungs⸗Aus⸗ gaben in Höhe von 1,181,555 Rthlrn., wovon auf das Justiz⸗ Ministerium 594,086 Rthlr., auf das Kriegs⸗ Ministerium 326,566 Rthlr., auf das Ministerium des Innern 172,392 Thlr., auf das Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbei⸗ ten 42,863 Rthlr., auf das Ministerium der geistlichen, Unter⸗ richts⸗ und bLEEEA11111““ 34,483 Rthlr., auf das Ministerium der landwirthschaftlichen Angelegenheiten 18,425 Rthlr. und auf das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten 16,200 Rthlr. kommen. Eine Verringerung der Staats⸗Verwal⸗ tungs⸗Ausgaben soll eintreten bei dem Finanz⸗Ministerium mit
Ausgaben für Rückstände aus dem Jahre 1852 und zurück sin
1,657,945 Rthlr. angesetzt und zwar 8 212,163 Rthli⸗ leze 5 vorjährigen Etat. — Die einmaligen und außerordentlichen Ausgaben sind für dieses Jahr um 1,460,750 Rthlr. höher berechnet als im vorjährigen Etat. Sie sind angenommen für das Finanz⸗Ministe⸗ rium auf 259,600. Rthlr., gegen das Vorjahr um 94,280 Rthlr höher, für das Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche geringer, für das Justiz⸗Ministerium auf 297,845 Rthlr., das Vorjahr um 65,845 Rthlr. höher, für das Ministerium des Innern auf 292,166 Rthlr., gegen das Vorjahr um 136,166 Rthlr höher, für das Ministerium für landwirthschaftliche Angelegenheiten auf 340,464 Rthlr., gegen das Vorjahr um 126,645 Rthlr. höher,
eX⸗; .—2 . Ar. ffür das Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗
Angelegenheiten auf 424,167 Rthlr., gegen das Vorjahr um 2967
Kriegsrüstungen in Norwegen.
eine Abtheilung der Scheerenflotte ausgerüstet werden. Umfang der Mobilmachung in der steht noch nichts fest, da dieselbe von der Höhe der Kredite ab⸗ hängig ist, welche der Reichstag zu bewilligen hat. Bis jetzt scheint sich die Regierung damit zu begnügen, einige Regimenter nach Gothland Hafenstädten, so wie auf denjenigen Küstenpunkten aufzustellen, welche bei Aufrechthaltung der Neutralität am meisten betheiligt
292 113 Rthlr., und bei dem Staats⸗Ministerinm um 2370 Rthlr. Die
sein würden.
Rthlr. höher, für das Kriegs⸗Ministerium auf 1,937,405 Rt gegen das Vorjahr um 1,064,849 ecser degcn auf die Erszrcher, des Natural⸗Verpflegungsfonds 1,059,138 Rthlr. kommen, hoͤher für die Marine zu Bauten und Anschaffungen 100,000 Rthlr. (Pr. C.) — In der Sitzung der 2. badischen Kammer am 16. Febr. stellte der Abg. Knittel bei Gelegenheit der Eisenbahn⸗Debatte die Frage an die Regierungs⸗Kommission, wie es komme, daß Baden sich dem allgemeinen deutschen Telegraphen⸗Vereine noch nicht an⸗ geschlossen habe? Staatsminister Freiherr von Rüdt antwortete: „Wegen unserer Telegraphenlinie von Mannheim bis Haltingen und von Mannheim nach Frankfurt waren Unterhandlungen mit den betheiligten Staaten nothwendig. Es ist jetzt entschieden daß wir für die Strecke von Mannheim nach Basel dem Vereine bei⸗
treten; über die andere Linie ist noch nichts entschieden.“
— Nach einer telegraphischen Depesche der „N. Züri 88 beschloß der städtische 11““ Fü 19. Fenug g Petitionssturm, um den Großen Rath von Bern zum Festhalten am Preßgesetz anzutreiben. Das Journal „Vaterland“ ruft: „Hier Banner, 85 Cag. höeühe⸗ den Feinden Berns. 3
— Der pariser „Moniteur“ vom 20. Februar hält i seinem nichtamtlichen Theil über die öG Sr. Mezäshal din Kaisers von Rußland auf das Schreiben Sr. Majestät des Kaisers der Franzosen folgenden (seinem wesentlichen Inhalte nach bereits telegraphisch mitgetheilten) Artikel: „Wir haben gestern angezeigt daß der Kaiser eine Antwort aus St. Petersburg erhalten habe. Der Zar diskutirt die ihm vorgeschlagenen Arrangements-Bedin⸗ gungen und erklärt, daß er sich nur unter den bekannten Grund⸗ lagen auf Unterhandlungen einlassen könne. Diese Antwort läßt keine Aussicht mehr auf eine friedliche Lösung und Frankreich muß sich vorbereiten, die Sache, welche die beharrlichsten Bemühun⸗ gen der Diplomatie nicht zur Geltung bringen konnten, durch die wirksamsten Mittel zu unterstützen. Indem der Kaiser auf energische Weise die Rechte der Türkei vertheidigt zählt er auf den Patriotismus des Landes, auf die innige Allianz mit und auf die Sympathieen der deutschen Regierungen. Diese Regierungen haben stets erklärt, daß sie, eben so entschlossen wie wir, das europäische Gleichgewicht aufrecht erhalten, die In— tegrität und Unabhängigkeit des osmanischen Reiches geachtet wissen wollen. Es handelt sich hierbei um keine andere Frage. Die Aufmerksamkeit richtet sich auf Oesterreich, welches durch seine Stellung berufen ist, eine thätige und wichtige Rolle zu spielen. Oesterreich hat sich stets mit großer Festigkeit zu Gunsten derjenigen Punkte ausgesprochen, welche in dem Protokolle der wiener
Konferenz vom 5. Dezember vorigen Jahres aufgestellt wurden.
Wir setzen volles Vertrauen in die Loyalität und den ritterlichen
Sinn des jungen Kaisers von Oesterreich; wir finden ferner eine
Garantie für die Gesinnungen seiner Regierung in den Interessen seiner Völker, Interessen, welche mit den unsrigen identisch sind.
Bei den allgemeinen Zuständen der europäischen Politik hat Frank⸗ reich, stark durch seine loyalen und uneigennützigen Absichten, in dem bevorstehenden Kampfe nichts zu fürchten. E daß es eben sowohl auf die Energie, als auf die Weisheit des Kaisers zählen kann.“ 8
Es weiß übrigens,
— Nach einer in Paris angelangten telegraphischen Depesche
aus Madrid vom 15. Februar hatte die amtliche Zeitung die Kö⸗ niglichen Befehle veröffentlicht, kraft deren die Generale Jose de 8. a und O'Donnel aus den Armee⸗Listen gestrichen wor⸗ en sind.
— Die „Pr. C.“ erhält nähere Mittheilungen über die 1 Es sollen von der nor⸗ wegischen Marine bis zum Frühjahre 2 Fregatten, 3 Korvetten und Ueber den schwedischen Landarmee
abzusenden und verstärkte Garnisonen in denjenigen
Arbeiten auf 1,270,000 Rthlr., gegen das Vorjahr um 30,000 Ichch⸗ gegen
“ 5 sb 1u .
— Wie russische Blätter nach Mittheilungen der „Triest. Z.“ melden, ist mit Genehmigung Sr. Majestät des Kaisers von Ruß⸗ land der Gesellschaft des österreichischen „Lloyd“ gestattet worden, auf ihren Dampfschiffen Passagiere, Waaren und Briefe zwischen Odessa nnd Konstantinopel zu befördern, mittelst regelmäßiger Fahrten von 14 zu 14 Tagen.
— Das bereits gestern seinem hauptsächlichen Inhalte nach mitgetheilte Manifest Sr. Majestät des Kaisers von Rußland hat nach der „St. Petersburger Zeitung“ folgenden Wortlaut:
Von Gottes Gnaden Wir Nikolai der Erste. Durch Unser Manifest vom 1. August 1834 sind jährlich partielle Rekrutirungen im Reiche an⸗ geordnet worden. Bei den gegenwärtigen kriegerischen Verhältnissen erachten Wir für nothwendig, Unsere Armee und Flotte auf dem Kriegsfuße zu erhalten und Reserven fertig zu haben, um die aktiven Truppentheile unverzüglich kompletiren zu können, — und befehlen demnach: 1) Die 11te reihweise par⸗ tielle Rekrutirung in den Gouvernements der westlichen Hälfte des Reichs zur Ausführung zu bringen, mit Aushebung von 9 Mann auf je 1000 Seelen, auf Grundlage der besonderen Verfügungen des hierbei an den dirigirenden Senat erlassenen Ukases. 2) Diese Aushebung hat mit dem 1. März zu beginnen und ist zum 15. April dieses 1854sten Jahres zu Ende zu bringen. 3) Da die Bürger und Einhöfner der Gouvernements Witebsk, Mohilew, Kiew, Podolien, Wolhynien, Minsk, Grodno, Wilna und Kowno, in Be⸗ zug auf die Erfüllung der Rekrutenpflicht, bereits mit den übrigen steuer⸗ pflichtigen Ständen gleichgestellt worden, so sind von denselben gleichfalls 9 Mann auf 1000 Seelen auszuheben, gemäß dem besondern, hierbei an den dirigirenden Senat erlassenen Ukase. 4) Von den Hebräern, die der Rekruten⸗ pflicht unterliegen, sind, gemäß §. 685 des 16ten Suppl. zum Rekrutirungs⸗ Reglement, wonach dieselben verpflichtet sind, bei jeder im Reiche ver⸗ kündeten reihweisen partiellen Aushebung Rekruten zu stellen, 10 Mann von 1000 Seelen auszuheben. 5) Die Gouvernements Chersson und Tau⸗ rien, und das bessarabische Gebiet werden, da sie gegenwärtig in Kriegs⸗ zustand erklärt sind, von der Rekrutenstellung, zu dieser Aushebung, befreit. Gegeben zu St. Petersburg, am 29. Januar (10. Februar) im Jahre Ein⸗ tausend achthundert vierundfünfzig nach Christi Geburt, Unserer Regierung aber im neunundzwanzigsten. b
Diesem Manifeste sind zwei Ukase an den dirigirenden Senat beigefügt, von denen der erste folgende Bestimmungen enthält:
Durch ein, am heutigen Tage erlassenes Manifest haben Wir die Veranstaltung der 11ten reihweisen partiellen Rekrutirung in den Gouvernements der westlichen Hälfte des Reichs angeordnet, — und be⸗ fehlen demnach: 1) Diese Aushebung mit dem 1. März zu beginnen und jedenfalls bis zum 15. April d. J. zu Ende zu führen. 2) Zur Uniformi⸗ rung der Rekruten das Geld von den Abliefernden zu dem Preise zu er⸗ heben, wie diese Uniformirung dem Kommissariatswesen zu stehen kommt, und zwar zu 10 R. 20 K. S., — und 3) die Aushebung der Rekruten von den Reichs⸗Domainen⸗Bauern der in hier beiliegendem Verzeichnisse angegebenen Gouvernements, so wie von den zu den olonezschen Krons⸗ Bergwerken angeschriebenen Bauern nach den besonderen, von Uns den Ministern der Finanzen und der Reichs⸗Domainen vorgeschriebenen Regeln auszuführen. Die Disposition im Militairwesen haben wir dem Kriegs⸗ Minister anheimgestellt, die erfolgreiche Ausführung und Beendigung dieser Rekrutirung in der festgesetzten Frist übertragen Wir der Fuͤrsorge des dirigirenden Senats. W“
Das Verzeichniß der Gouvernements der westlichen Hälfte, in welchen die Rekrutirung, gemäß den, den Ministern der Finanzen und der Reichs⸗ Domainen ertheilten Vorschriften in Ausführung zu bringen ist, führt fol⸗ gende auf: a) Von den Reichsdomainen⸗Bauern in den Gouvernements: Archangel, Olonez, St. Petersburg, Nowgorod, Twer, Ssmolenek, Pskow, Kowno, Wilna, Grodno, Minsk, Witebsk, Mohilew, Wolhynien, Kiew, Podolien, Jekaterinosslaw, Poltawa, Tschernigow, Kursk, Charkow; b) von den Bauern im Gouvernement Oloncz, welche zu den olonezschen Krons⸗Bergwerken angeschrieben sind. 8
Der zweite Ukas enthält Bestimmungen über das Verfahren bei der Rekrutirung. u“
— Die zu Fa ssy erschienene Verordnung des Kaiserlichen
bevollmächtigten Kommissairs General Baron Budberg an den Vice⸗Präsidenten des moldauischen Verwaltungsrathes, General Osten⸗Sacken, worin der Eintritt des Beizade Gregor Stourdza in die türkische Armee für ein politisches Verbrechen erklärt wird und sämmtliche bewegliche und unbewegliche Güter desselben konfis⸗ irt werden, lautet: . „Es ist zu meiner Kenntniß gelangt, daß der Beizade Gregor Stourdza, der Sohn des moldauischen Exhospodaren Michael Stourdza, nach F stantinopel gegangen ist, dem Sultan sich vorgestellt und ihm seine Sah. gegen Rußland angeboten hat. Der Sultan hat die Vorstellong des ei⸗ zade gut ausgenommen und denselben sogleich zum Rang eines Liva (S. gadiers) erhoben. Der Beizade hat wenig auf seinen Stand als christ⸗ licher Orthodore und Moldauer geachtet und muß sich gegenwärtig bereits bei der ottomanischen Armee an dem Donauufer befinden. Dieses unqua⸗ lifizirte Betragen für einen christlichen Fürstensohn darf nicht ungezüchtigt bleiben zur Rettung der Ehre der moldauer Patrioten und der lobenswer⸗ then Gefühle, von welchen sie beseelt sind. — Bei den gegenwärtigen 1ng ständen muß ich gegen den Beizade Gregor Stourdza ernste Maßrege n ergreifen und fordere den Staatsrath auf, das gesammte in der Moldau befindliche Vermögen des Beizade Gregor Stourdza unter eigenem mit Sequester zu belegen und darüber zu wachen, daß diese Maßregel also⸗ gleich ausgeführt und das Einkommen durch den Fiskus dem Gesetze gemäß bis auf weitere Anordnungen verwaltet werde. gez. Budberg.
— Ein der „Pr. C.“ vorliegender Brief aus Jassy meldet, daß am 12ten d. M. ein zum 3ten russischen Armeecorps gehörendes Ulanen⸗Regiment dort eingerückt ist und am folgenden Tage den Marsch nach Fokschan fortgesetzt hat. — Privatmittheilungen aus
den Aufstand nicht an.
Galacz berichten, daß auch dort ein Freiwilligen⸗Bataillon ange⸗ worben wird. Auf dem türkischen Ufer, Braila gegenüber, ist eine Batterie errichtet worden, welche jüngst einige Kugeln bis in die Mitte der genannten Stadt geschleudert haben soll.
— Ueber die bereits von uns erwähnte zwölf⸗ oder fünfzehn⸗ stündige Kanonade, die zwischen Rustschuk und Giurgewo statt⸗ gefunden hat, bemerkt die „Pr. C.“ noch Folgendes: Von russischer Seite wurden aus 7 Positionsgeschützen 500 Schüsse abgefeuert. Es soll den Russen gelungen sein, einen großen Theil der unter den Kanonen von Rustschuk liegenden türkischen Flotille zu zerstoͤren. Von Rustschuk aus wurden mehr als 3000 Geschosse noch Giurgewo herüber gesandt, ohne daß dadurch großer Schade angerichtet wor⸗ den wäre, da nur ein einziges Haus in Brand gesteckt wüurde.
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Breslau, 21. Februar, 7 Uhr Nachmitttags. Der Schnell⸗ zug von Wien trifft heute so spät in Oderberg ein, daß der preußi⸗ sche Zug abgefahren ist, ohne denselben abzuwarten.
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London, Dienstag, 21. Februar. (Tel. Dep. d. C. B.) gestriger Nachtsitzung des Unterhauses wurde die am Freitag vertagte Debatte wieder aufgenommen. Lord Russell ertheilte auf eine Anfrage Cobden's die Antwort: Die Blokade russischer Häfen ist nicht befohlen, aber sie sind zu überwachen. (Die De⸗ pesche ist leider an dieser, so wie an mehreren Stellen voll⸗ ständig corrumpirt. Sie lautet hier wörtlich: „block ading Rus- sian ports not ordered to walsch. Wilson to bright proclama- tion prohibiting shipment of warlinte stores. Applied to ship- ments to Russian onlam.“) Die griechische Regierung schürt Cobden erneuerte die Debatte und erklärte sich gegen Englands Dazwischenkunft. (Englands inter- ference „fords.“) Beaumont stellt auf Freitag eine Motion zur Billigung des Krieges. Manners, Drummond und Dis⸗ raeli griffen die Politik der Regierung an. Sidney Herbert sprach für den Krieg. (Die Depesche lautet hier wörtlich: „Man- ners but Drummond and Disraeli cretifised governement po- licy but for war sidney herbert.“) Horsman und Palmerston rechtfertigten die Regierung, der Letztere unter lauten und allgemeinen Acclamationen. Das Haus verwandelte sich hierauf in ein Comité, und die Zahl der Seeleute, so wie die Summe für ihre Besol⸗ dung und Ausrüstung wurde bewilligt.
Gewerbe⸗ und Handels⸗Nachrichten.
— Aus dem Regierungs⸗Bezirk Münster schreibt man der „Pr. C.“: Die zu Warendorf errichtete Band⸗Fabrik erfreut sich eines guten Fort⸗ gangs. Es werden darin bereits 40 und einige Personen bei gutem Ver⸗ dienst beschäftigt. Bei dem noch im Bau begriffenen von der Heydt⸗ Schachte bei Ibbenbüren ist, um den gesteigerten Bedarf zu decken, eine neue Kohlen⸗Verkaufsstelle angelegt, von welcher täglich 500 bis 600 Scheffel Steinkohlen verkauft worden sind.
** Aus dem Regierungs⸗Bezirk Koblenz berichtet man: Der Ge⸗ werbebetrieb und namentlich der Handel haben vielfache und lange anhaltende Störungen erlitten, zunächst durch den schon vor dem Beginn der Kälte eingetretenen sehr niedrigen Wasserstand des Rheins und der Mosel, sodann durch den Eisgang beider Flüsse, endlich durch den starken Schneefall. Die hierdurch herbeigeführten Stockungen des Verkehrs mach⸗ ten sich in allen Richtungen fühlbar, und dringender und einstimmiger als je wurde daher überall, namentlich in den am Rhein gelegenen Kreisen des Regierungs⸗Bezirks der Wunsch laut, daß der Wiederkehr solcher Uebel⸗ stände durch den Bau einer Eisenbahn, als eines von jenen Hemmungen größtentheils nnabhängigen Verkehrsmittels des baldigsten möge vorgebeugt und dadurch zugleich die nothwendige Verbindung zwischen den nördlichen und südlichen Schienenwegen in dem westlichen Theile von Deutschland hergestellt werden. Die linksrheinischen Kreise wünschen sehn⸗ lichst, daß mit dem Baue einer am linken Rheinufer hinlaufenden Eisen⸗ bahn vorgeschritten werde. Das Alfür Eisenwerk, Kreises Zell, welches keine Kohlenzufuhr erhalten konnte und daher seinen Be⸗ trieb einige Monate gänzlich einstellen mußte, hat denselben in neuester Zeit wieder aufgenommen. Im Bergbau wird foriwährend eine große Thätigkeit entwickelt, namentlich in den Kreisen Alten⸗ kirchen und Neuwied. In e Standesgebiete sind im Laufe des verflossenen Jahres allein 186 neue Muthungen nachgesucht worden. — Durch die hohen Preise des englischen Roheisens und den in Folge dessen nicht wenig gestiegenen Werth der in⸗ ländischen Masseln ist die Nachfrage nach Gußwaaren nicht 88 vermehrt; sämmtliche Hüttenwerke hatten sich daher eines sehe gpofen n ⸗ satzes zu erfreuen. Die Nesselweberei in der Bürgermeisterei Ge erg, Kreises Adenau, hat einen kleinen Aufschwung durch Inbetriebsetzung
mehrerer Stühle genommen, doch wird über den niedrigen Tagelohn H ine Seidenweberei zu begründen. klagt. Ebendaselbst hat man Hoffnung, eine vböle ch sse mit
Die Baumwollenspinnereien im Kreise Altenkirchen sind, Wassermangel zu kämpfen hatten, in gutem Betriebe.
dem ehemaligen Fürstlich Wiedschen