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—² Sicherem Vernehmen nach, so wiederholt die „Bad. Lan⸗ deszeitung“ vom 22. Februar, wird sich der Großherzogl. badische General⸗Major Graf von Leiningen Erlaucht im Laufe der nächsten Tage in einer besonderen Mission nach Rom begeben, um daselbst wegen Ausgleichung der kirchlichen Differenzen mit der päpstlichen urie zu unterhandeln. G“
— Die gesetzgebende Versammlung der freien Stadt Fra nk⸗ furt genehmigte am 22. Februar in einer kurzen Vormittagssitzung einen mit dem Kurfürstenthum Hessen abgeschlossenen Staatsvertrag wegen Untersuchung und Bestrafung von Forst⸗, Jagd⸗ und sonsti⸗ gen Freveln. 8 1
— Der oberste Gerichtshof zu München verkündete am 21sten Februar das Urtheil in der seit langer Zeit schwebenden Unter⸗ suchungssache gegen den Fürsten von Wrede wegen eines Duells mit Freiherrn von Lerchenfeld, dahin lautend, daß die Be⸗ schwerde des Staatsanwalts sowohl als die des Herrn Fürsten zu verwerfen, und letzterer in die durch seine Beschwerde veranlaßten Kosten, so wie in eine Geldstrafe von 25 Fl. zu verurtheilen sei.
Durch das Urtheil des k. Appellationsgerichts, bei welchem es nun sein Verbleiben hat, wurde der Herr Fürst von der Anklage wegen Amtsehrenbeleidigung freigesprochen, zugleich aber das Urtheil der ersten Instanz, durch welches Se. Durchlaucht wegen Körperver⸗ letzung zu sechs Monat Festungs⸗Arrest verurtheilt worden, bestätigt.
— Der Pariser „Moniteur“ vom 22. Februar enthält in sei⸗ nem nichtamtlichen Theile folgenden Artikel: Bei der Veröffent⸗ lichung der auf die orientalische Frage bezüglichen Aktenstücke hat die Regierung einen neuen Beweis von der Loyalität ihrer Ab⸗ sichten gegeben. Die Gewalt, welche den Nationalwillen zur Grund⸗ lage und die Ehre und das Interesse Frankreichs zu alleinigen Hebeln hat, kann jene wandelbare Politik nicht befolgen, deren einzige Kraft in den Intriguen und in dem Geheimniß besteht. Ihre Waffen sind die Lauterkeit und die Offenheit. Das Licht kann ihr niemals schaden, darum darf sie niemals sich die Ge⸗ legenheit entgehen lassen, Zweideutigkeiten vorzubengen, je⸗ den von dem zu unterrichten, was er wirklich zu hoffen oder zu befürchten hat. In dem Kampfe, welcher im Orient ausgebrochen ist, hat sich Frankreich, eng mit England verbunden, für das gute Recht und zu Gunsten einer Sache erklärt, welche diejenige des ganzen Europa ist. Die Unabhängigkeit der Staaten wäre in der That bedroht, wenn Europa der russischen Herrschaft oder dem russischen Einflusse erlaubte, sich ins Unbestimmte aus⸗ zudehnen. Diese Wahrheit springt in Aller Augen: Oesterreich spricht sich, trotz der Bande intimer Freundschaft, die es an den russischen Hof knüpften, jeden Tag mehr für die Politik aus, die wir vertheidigen, und Preußen, wir zweifeln nicht daran, wird die seinige nach dem Wunsch und dem Interesse des ganzen Deutsch⸗ lands richten. Somit würde dieser Streit, in welchem, wie man sagen kann, alle Mächte des Kontinents offen oder stillschweigend gegen Rußland auftreten, keine Gefahr darbieten, wenn nicht Verwicklungen zu befürchten wären, die aus dem revolutionairen Geist stammen, der es vielleicht bei dieser Gelegenheit versuchen wird, sich auf einigen Punkten zu zeigen. Darum ist es die gebieterische Pflicht der Regierung, denen, die etwa die ge⸗ genwärtigen Umstände benutzen möchten, um Unruhen zu er⸗ regen, sei es in Griechenland, sei es in Italien, offen zu erklären, daß sie direkt mit dem Interesse Frankreichs in Opposition träten. Denn, wie wir oben sagten, niemals wird die Regierung eine nach beiden Seiten blickende Politik haben, und so wie sie, indem sie die Integrität des ottomanischen Reiches vertheidigt, nicht dul⸗ den kann, daß diese Integrität durch von Griechenland ausgehende Angriffe verletzt werde, so kann sie nicht erlauben, daß, wenn die Fahnen Frankreichs und Oesterreichs sich im Orient vereinigten, man sie an den Alpen zu trennen suchte.“
— In der Sitzung des britischen Unterhauses am 20. Fe⸗ bruar schloß Herr Cobden seine Rede über die orientalischen An⸗ gelegenheiten (deren Anfang bereits in Nr. 48 des Staats⸗Anzei⸗ gers mitgetheilt worden ist) mit einer Schilderung des Druckes, welcher selbst auf den muhamedanischen Unterthanen des Sultans laste und mit einem zum Nachtheile der Türkei ausfallenden Ver⸗ gleiche des Handels, der zwischen England einerseits, und Rußland und der Türkei andererseits besteht, und endlich mit einer Dar⸗ legung der Schwierigkeiten, welche ein Krieg gegen Rußland dar⸗ biete, zumal da sich der größere Theil Europas neutral zu verhal⸗ ten gesonnen sei. Wenn es sich, meinte er, wie Lord John Russell behauptet habe, wirklich um die Interessen der ganzen Menschheit handle, dann solle man doch denen, welche am nächsten dabei betheiligt seien, wenigstens den Vorrang im Kampfe lassen. Solle aber den Türken doch englischer Beistand geleistet werden, dann möge man sich auf den Seekrieg beschränken, denn mit den 20,000 Mann, die man an die Donau schicken wolle, richte man doch nichts aus. Seiner Ansicht nach hätte man der Sache dadurch ein Ende machen sollen, daß man die Pforte zur Annahme der wiener Note zwangsweise veranlaßte. — Nachdem noch Lord John Manners, die Herren Horsman, Drummond und Butt, deren Reden nichts Bemerkens⸗ verthes darboten, das Wort genommen, machte der Kriegs⸗Secretair,
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Herr Sidney Herbert, bemerklich, daß die einander widerstrei
tenden Einwendungen gegen das Verfahren der Regierung dieselbe zwischen zwei Feuer bringen. Eine so lange Unterhandlung, wie die Verhandlung über die orientalische Frage, könne natürlich nicht geführt werden, ohne daß es advokatischer Kunst gelingen müsse hie und da nachträglich einen Fehler zu entdecken. Die Kritiker haben die Vergangenheit vor sich, während die Regierung bei den Verhandlungen die Rücksicht auf die Zukunft obwalten lassen mußte. Es lasse sich aber nachweisen, daß mit einem entschiedeneren Auf⸗ treten in früherer Zeit Vieles aufs Spiel gesetzt worden wäre und daß die bewiesene Langmuth manche Vortheile zu Wege ge⸗ bracht habe. Der Redner entwickelte dies durch Wiederholung der von Sir James Graham und Lord John Russell am vorigen Frei⸗
tage beigebrachten Argumente. Dann gegen Cobden und die Frie
densfreunde sich wendend, suchte er auch deren Argumente zu wider⸗ legen, welche darauf hinausliefen, daß Rußland als ein Staat, in welchem Sklaverei obwalte, keine Kraft nach außen entwickeln kömne und daß es daher keiner Schranken bedürfe, um diese Kraft u bändigen. Den Beweis des Gegentheils geben schon die wieder⸗ holten erfolgreichen Kraftentwickelungen Rußlands sowohl in Eu⸗ ropa wie in Asien.
Hinweisung auf den großen, alle Welttheile umfassenden Handels⸗ verkehr Englands, welcher es für England mehr als für ein ande⸗ res Land zur Pflicht und zum Interesse mache, darauf zu sehen, daß das öffentliche Recht geachtet und der Frieden auf der Grund⸗ lage der bestehenden Verträge unverletzt erhalten werde.
Herr Disraeli entwickelte darauf in längerer Rede seine Kritik der ministeriellen Politik, um, wie er sagte, es dadurch dem Volke möglichst klar zu machen, zu welchem Zwecke ihm die Lasten des bevorstehenden Krieges aufgebürdet würden. Er schilderte die Politik des russischen Kabinets als vollkommen klar und durchsichtig und in einer Depesche des Grafen Nesselrode vom Januar 1853 fast geradezn eingestanden. Rußland habe nicht die Absicht, die Türkei mit Gewalt zu erobern, sondern sich auf indirektem Wege, insbesondere durch den auf die griechische Bevölkerung ausgeübten Einfluß, ganz dasselbe Maß der Autorität in dem Gebiete des Sultans zu verschaffen, welche es besitzen würde, wenn es Kon⸗ stantinopel selbst in seiner Gewalt hätte. Gegen diesen offen da⸗ liegenden Plan haben nun, wie Disraeli meint, die englischen Minister höchst ungeschickt operirt, und zwar ganz insbesondere in dem Punkte, daß sie es verabsäumt haben, bei An⸗ sammlung russischer Truppen an den Gränzen der Donau⸗
fürstenthümer von Rußland eine Erklärung darüber zu fordern,
was es unter einem „genügenden Pfande“, als welches es die beabsichtigte Oecupation der Fürstenthümer bezeichnete, verstanden wissen wolle. Die britische Regierung habe hinlängliche An⸗ zeichen von den Absichten Rußlands gehabt und doch in dem Augenblicke, vo Rußland seine drohenden Rüstungen zur Aus⸗ führung brachte, nichts zu thun gewußt, als der Türkei, deren In⸗ tegrität und Unabhängigkeit sie angeblich schützen wollte, Vorlesun⸗ gen zu halten über die Nothwendigkeit der Bethätigung ihrer Reform⸗Absichten und zugleich der höchsten Mäßigung in Bezug auf die von Rußland aufgestellten Forderungen, eine Mahnung,
welche dem Rathe, diese Forderungen zu genehmigen, ziemlich gleich⸗
komme. Wenn man die Depeschen vom Januar bis zum Juli 1853 durchlese, so könne man zu keiner anderen Schlußfolgerung gelangen, als daß die Regierung sich entweder in einem Zustande krankhafter Leichtgläubigkeit befunden oder gar den russischen Plänen konnivirt habe. Daraus dürfe man denn auch einen Schluß auf die wahrscheinliche Führung des Krieges ziehen. Seien die Minister nur über die Maßen leichtgläubig gewesen, so würden sie wohl jetzt von ihrer Blindheit geheilt sein, und dann könne der Krieg günstige Resultate hervorbringen; seien sie aber geneigt gewesen, den Plänen Rußlands nachzugeben, so werde man von ihnen nichts Anderes erwarten dürfen, als eine ängstliche, un⸗ entschlossene Kriegführung, ohne alle, oder doch wenigstens ohne vorbedachte Resultate. Dieses Thema spann alsdann Herr Disraeli noch weiter aus und bezeichnete die erste Wiener Note, die Frucht konzentrirter Energie und Intelligenz, als ein Resultat nicht der Leichtgläubigkeit, sondern der unverhohlenen Konnivenz. Habe doch einer der Minister, der Kanzler der Schatzkammer, in Manchester ganz offen erklärt, daß die Unabhängigkeit der Türkei nicht das sei, was man gewöhnlich unter der Unabhängigkeit eines Staates verstehe, son⸗ dern ein Ding, das sich je nach den Umständen erklüren lasse. Wenn aber solche Meinungen im Ministerium vorherrschen, dann müsse das Haus sich zwei Mal besinnen, ehe es seine Zustimmung zu einem Kriege gebe, der, wenn er der Politik der Konnivenz gemäß geführt werde, nur zu einem schmachvollen Frieden führen könne. Herr Disraeli wandte sich schließlich auch noch zu den Beziehungen Englands zu den andern Großmächten und machte dem Ministerium einen besondern Vorwurf daraus, daß es nicht eine bestimmte Erklärung von Oester⸗ reich und Preußen über ihr Verhalten im Falle des Krieges ver⸗ langt habe.
Den Schluß der Debatte machte Lord Palmerston's Er
unnd so lasse sich
en. Ein anderes Argument Cobdens, daß England gar kein Interesse in dem Streite habe, widerlegte er einfach durch
widerung auf die Angriffe des Führers der Opposition. Er gab
zu, daß das Land am Nande des Krieges stehe und daß das Volk berechtigt sei, genaue Auskunft von der Regierung zu verlangen. Zu dem Zwecke seien die Aktenstücke dem Parlamente vorgelegt worden und ein Jeder sei jetzt in den Stand gesetzt, das Verfahren der Minister zu beurtheilen. Diese Urtheile müßten natürlich sehr verschieden ausfallen, aber wenn, wie Hr. Disraeli behaupte, die Minister sich entweder übermäßiger Leichtgläubigkeit oder der Kon⸗ nivenz schuldig gemacht haben, dann würde konsequenterweise nichts Anderes übrig bleiben, als ein Mißtrauens⸗Votum gegen sie auszusprechen, damit sie von der Leitung der Geschäfte ent⸗ fernt werden. Das habe Herr Disraeli nun nicht gethan die Sache noch einmal näher betrachten. Einen Vorwurf habe man der Regierung nicht gemacht, man habe nicht behauptet, daß sie rücksichtslos zum Schwerte ge⸗ griffen habe, aber gerade, daß sie das nicht gethan, daß sie viel⸗ mehr die Langmuth bis aufs Aeußerste getrieben, werde für das Volk ein Motiv sein, sich jetzt um sie zu schaaren und in dem Kriege und seinen Lasten nur eine Nothwendigkeit zu sehen. Lord Pal⸗ merston widerlegte nun mit Bezugnahme auf die Depeschen zunächst den Vorwurf der Leichtgläubigkeit, unter Anführung der von dem russischen Kabinet wiederholten bestimmten Versicherungen, daß es sich nur um die heilige Grabfrage handle und die militairischen Rüstungen nur ein Gegengewicht gegen die Drohungen Frankreichs sein sollten. Wenn dessenungeachtet Graf Nesselrode später behaup⸗ tet habe, die englische Regierung habe von Anfang an gewußt, um was es sich handle, so behaupte der Graf Nesselrode etwas, das durchaus mit der Wahrheit nicht übereinstimme. Ueberhaupt müsse er, so leid es ihm thue, sagen, daß während der gan⸗ zen Verhandlungen von Anfang bis zu Ende die russische Re⸗ gierung und ihre Agenten jede Art der Wahrheitswidrig⸗ keit erschöpft haben, zunächst durch Verheimlichung und Dop⸗ pelzüngigkeit und endlich durch Ableugnung positiver Thatsachen. Durch die Langmuth der britischen Regierung sei übrigens nichts vergeben worden, im Gegentheil stehe England jetzt ganz anders da, als es dagestanden haben würde, wenn die Regierung im Juni oder Juli v. J. das Land an den Abgrund eines Krieges geführt hätte. Daß Drohungen damals Rußland zur Nachgiebigkeit ver⸗ anlaßt haben würden, sei allerdings möglich, aber keine Gewißheit, während andererseits durch die ausweichende Politik Englands die mögliche Konkurrenz Oesterreichs und Preußens gesichert worden sei. Es sei darauf angekommen, die Mittel sorgfältig zu wählen, um ihre Mitwirkung nicht zu verscherzen und sich zugleich des Ein⸗ flußes nicht zu berauben, den besonders Oesterreich im Interesse des Friedens in St. Petersburg auszuüben geeignet gewesen sei. Oester⸗ reich und Preußen erkennen auch das Verhalten Frankreichs und Englands an, und man müßte sich sehr täuschen, wenn dieselben nicht jetzt im Kriegsfalle anders auftreten werden, als sie aufgetreten sein wuürden, wenn der Krieg in der Mitte des vorigen Jahres ausgebrochen wäre, zumal da dieselben sich in Betreff des Zweckes des Kampfes, der Nothwendigkeit, die Integrität der Türkei zu erhalten, bindend ausgesprochen haben, und die Gefahr für den Frieden und die Ruhe Europas einem Jeden einleuchtend sein müsse, wenn man zugebe, daß Rußland den ganzen Welttheil von der süd⸗ lichsten bis zur nördlichsten Spitze desselben umfasse. Mit der Ver⸗ nichtung der Unabhängigkeit der Pforte sei aber das Verlangen des Protektorats über die griechischen Unterthanen derselben vollkommen gleichbedeutend. Lord Palmerston wiederholte dann seine von Herrn Cobden angefochtene Behauptung, daß die Türkei in raschem Fort⸗ schritte begriffen sei, und fügte hinzu, daß schon jetzt wenig Unter⸗ schied zwischen den Rechten der christlichen und der mohamedanischen Unterthanen des Sultans bestehe; die Christen bezahlen allerdings noch die Kopfsteuer, seien aber von der Konseription ausgeschlossen, ihr Zeugniß sei bei Civilklagen nicht vollgültig, wohl aber bei Kri⸗ minalklagen; übrigens möge Herr Cobden sich nur daran erinnern, welche Rechtsungleichheit noch vor wenigen Jahren in Irland zwi⸗ schen Protestanten und Katholiken stattgefunden habe und sich da⸗ durch zu einem milderen Urtheil über den Zustand der Dinge in der Türkei bewegen lassen. Jedenfalls können jene Verhältnisse nicht die Großmächte hindern, sich aus überwiegenden politischen Grün⸗ den für das Recht der Türkei zu verbinden, zumal da Sicherheit nach Außen die Vorbedingung jeder inneren Reform sei. Was nun die Macht der übrigen Großmächte betrifft, den russischen Uebergriffen Einhalt zu thun, so habe man zunächst zu bedenken, daß noch nie die aggressive Gewalt einer Großmacht so über⸗ schätzt worden sei, als die russische. Die ungeheueren Entfer⸗ nungen erschweren und vertheuern alle Truppen⸗Zusammenziehun⸗ gen, und so sei denn oft die Truppenzahl nur auf dem Papiere vorhanden. Den Beweis liefere der gegenwärtige Zustand der Dinge an der Donau, wo die angeblich so kraftlosen Türken bisher mit Hülfe ihrer von den Russen als „Fanatismus gestem⸗ pelten Vaterlandsliebe vollkommen im Stande gewesen seien, den Russen die Spitze zu bieten. Selbst wenn England 1 Frankreich allein der Türkei Beistand leistete, würde Rußland seine Zwecke nie erreichen, beide zusammen sei es noch viel weniger
im Stande zu bezwingen, zumal da auch Oesterreich und Preu en wenn der Krieg erst losgebrochen, nicht müßige vn tanen Fiaben werden. Zum Schluß erklärte der Minister, daß er auf die Zu⸗ stimmung des Landes rechne, wenn man aber der Regierung wirk⸗ lich Leichtgläubigkeit oder Konnivenz Schuld geben dürfe, dann müsse man auch die Kriegsführung nicht in ihren Händen lassen und sie vom Ruder entfernen. Nach einigen Worten des Obersten Sibthorp konstituirte sich das Haus zum General⸗Comité und bewilligte ein Kontingent von 58,500 Mann für die Flotte. Lord Ih 1 ssell kündigte zum Freitag die Voranschläge für das
In der Sitzung am 21. Februar fragte Herr Horsfa die Regierung Anstalten getroffen 1e 8 8g ec shrageasn Wege die Ausrüstung von Kapern in neutralen Häfen gegen britische Schiffe zu verhindern? Lord Palmerston erklärte, die Frage für jetzt ncc Hecnhses zu können. 1
ie Baronin von Brunnow und ihre . 8 20. Februar England verlassen. F1“
— Das dänische Justiz⸗Ministerium hat unterm 15. Februar das vom Reichstage angenommene Gesetz, betreffend 11““ zum Seekriegsdienst für 1854 (686 Mann), erlassen. 1 In der Sitzung des Volksthings am 21. Februar begann die dritte Berathung der PEbEe11414“ Das Resultat der Diskussion war, daß ein Vorschlag Tscher⸗ ning's, den §. 2 so abzufassen, daß die das Königreich speziell betreffenden Gegenstände namhaft gemacht werden (statt, wie bei der zweiten Berathung beschlossen worden, die für die ganze Monarchie „gemeinsamen Angelegenheiten aufzuzählen), mit 66 gegen 24 Stimmen angenommen wurde. Zu den besonderen Angelegenheiten gehören diesem Vorschlage zufolge auch die Gesetzgebung über das Militair⸗Rekrutirungs⸗, das Remonte⸗ und das Einquartierungswesen. Ein Vorschlag der drei Minister, daß zwar die Verwaltung, aber nicht die Gesetzgebung über diese Dinge unter die besonderen Angelegenheiten des Königreichs gehören solle, wurde mit großer Majorität verworfen.
Am 15. Februar ist die, die Verfassung des Herzog⸗ thums Schleswig betreffende Königliche Verordnung vom Schlosse Christiansborg aus erlassen worden.
»„— Se. Majestät der König von Schweden hat am 13. Februar nachstehende Proposition, die Bewilligung eines be⸗ sonderen Kreditivs an die Stände des Reichs ergehen lassen: „Um ohne Verzug die nöthigen Maßregeln zur Aufrechthaltung der, in Veranlassung des befürchteten Friedensbruches zwischen den großen Seemüchten, von Königlicher Majestät im Einverständnisse mit Sr. Majestät dem Könige von Dänemark abgegebenen Neutrali⸗ täts⸗Erklärung treffen zu können, findet Königliche Majestät, nachdem sie die Meinung des geheimen Ausschusses darüber eingezogen hat, sich veranlaßt, von den Ständen des Riiches ein besonderes Kreditiv von Zwei Millionen Fünf Hundert Tausend (2,500,000) Riksdaler Bco. zu begehren, auf daß diesel⸗ ben unabhängig von der im §. 64 der Regierungsform erwähnten Kreditivsumme, im Reichsschuld⸗Comptoir, im Verhältnisse zu dem Bedürfnisse und nach Königlicher Majestät gnädiger Verordnung, dem Staats⸗Comptoir auf von da geschehende Requisitionen zur Hand gehalten werden; und erwarten Königliche Majestät mit mög⸗ lichster Eile Mittheilung von dem Beschlusse zu erhalten, welchen des Reiches Stände in Veranlassung davon fassen. Königliche Ma⸗ jestät verbleiben u. s. w. Oscar. C. O. Palmstjerna.“
Am 15. Februar beriethen die Reichsstände über den soge⸗ nannten Repräsentations⸗Vorschlag (Verfassungs⸗Reformen). Der in der vorigen Reichstags⸗Session vorgelegte und jetzt wieder auf⸗ genommene Lagerbjelkesche Repräsentations⸗Vorschlag wurde von Ritterschaft und Adel mit 168 gegen 107, vom Priesterstande mit 37 gegen 11 Stimmen, vom Bauernstande einstimmig, durch Acclamation und oph; häg,ah verworfen, dagegen vom Bürger⸗ tande mit 30 gegen 26 Stimmen angenommen. 5—
- Dem nogegi 9 en Storthing ist a Befehl Sr. Maäjestät des Königs der vom Grundgesetze vorgeschriebene Bericht über den Zustand des Reiches und die Verwaltung in der seit der letzten Versammlung des Storthings verflossenen Zeit überreicht vorden. des
1 — Die petersburger Blätter veröffentlichen ein Manifest Sr. Majestät des Kaisers von Rußland, datirt vom 4. (16.) Fe⸗ bruar, worin die Geburt einer Kaiserlichen Enkelin, wie folgt, an⸗ gezeigt wird: „Am 4. Februar (lö6ten) hat Unsere vielgeliebte Schwiegertochter, die Großfürstin Alexandra Josephowna, die Gemahlin Unseres vielgeliebten Sohnes, des Großfürsten Konstantin Nikolajewitsch Uns eine Enkelin, Ihren Kaiser⸗ lichen Hehatsn eine Tochter geboren, welche den Namen Wera erhalten hat. 30
e Majestät dem Kaiser von Rußland am 30sten Januar (11. Februar) unterzeichneter Ukas an den vichenbes Senat befiehlt, daß zur Aushülfe des Reichsschatzes, dem bSsasgns gewöhnliche Ausgaben zur Last fallen, in Uebereinstimmung mit der