1854 / 50 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

P. Fähnr. vom 28. Inf. Regt., Schüßler, P. Fähnr. vom 33. Inf

8*

1. Aufgeb. des 2. Bats., ins 1. Bat. 8. Regts. einrangirt.

32. Regts., v. Spangenberg, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. des 1. Bats.

Feldw., v. Zaborowsky, Vice⸗Wachtm. vom Ldw. Bat. 35. Inf. Regts.,

Beaͤt. 27. Regts., zum Sec. Li. Strecker, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. des 3. Bats. 31. Regts., Freiherr

Pr. Lt., v. Drigalski, Pr. Lf. vom 1. Garde⸗Ulan. Regt., zum Rittm., v. Arnim, Serc. Lt. von dems. Regmt., zum Pr. Lt., Graf v. Arnim, P. Fähnr. von dems. Regt., Graf v. Carmer, P. Fähnr. vom 5. Jäger-

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des 2. Bats. 27. Regts., ins 32. Inf. Regt., v. Gellhorn, O Lieut. und Commandeur des 3. berst⸗ versetzt

Regk., zum Pr. Lt. beförder Prinz Aleris zu Hessen⸗Philippsthal⸗ Is Rittm. à la suite des 2. Garde⸗Ulan. Regts, angestellt. Ricasas Den 9. Februar. 8 gef v. Scholten, P. Fähnr. vom 2. Inf. Regt., Bölmann, P. Fähnr. vom 14. Inf. Regt., zu Sec. Lts., Weißhun, Sec. Lt. vom 21. Inf. Regt., zum Prem. Lieut., Rasch, Sch eitz, P. Fähnrs. von dems. Regt., v. Gottberg II., P. Fähnr. vom 5. Hus. Regt., zu Sec. Lts., von Wedell, Husar von demselben Regt., zum P. Fähnr., v. Kistowski, v, Kobylinski, P. Fähnrs. vom 35. Inf. Regt., v. Bangels, P. Fähnr. vom 37. Inf. Regt., zu Sec. Lts., Kintzel, Pr. Lt. vom 38. Inf. Regt., z. Hauptm., v. Sebottendorff, Sec. Lt. von dems. Regt.,

zum Pr. Lt., Riese, Pr. Lt. vom 39. Inf. Regt., zum Hauptmann, v. Cederstolpe, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., Richter,

Regt., zu Sec. Lts., Weber, Musketier vom 34. Inf. Regt., zum Port.

Fähnr., v. Wulffen, Port. Fähr. vom 40. Infanterie⸗Regiment, zum

Sec. Lt. befördert. v. Petersdorff, Sec. Lt. vom 27., ins 3. Inf.

Regt., Asseburg, Sexc. Lt. vom 9. Hus. Regt., ins 8. Ulan. Regt. versetzt. Den 11. Februar.

Neitzke, P. Fähnr. vom 13. Inf. Regt., Gneist, Herzbruch,

v. Dossow, P. Fähnrs. vom 26. Inf. Regt., v. Loefen, P. Fähnr.

vom 31. Inf. Regt., zu Sec. Lts. befördert. v. Ingersleben, Major

vom 31. Inf. Regt., als Commandeur zum 2. Bat. 27. Ldw. Regiments,

v. Seydlitz, Major vom 32. Inf. Regt., als Commandeur zum 3. Bat. Den 14. Februar.

v. Chappuis, Sec. Lt. vom 2. Garde⸗Regt. zu Fuß, zum Pr. Li. befördert. v. Seydlitz u. Kurzbach, Sec. Lt. von dems. Regt., ins 7. Inf. Regt. versetzt. v. Bentheim, P. Fähnr. vom Kaiser Alexander Gren. Regt., zum Sec. Lt. befördert. v. Seelhorst I., Sec. Lt. von dems. Regt., ins 33. Inf. Regt., v. Schlichting, Sexc, Lt. vom 7. Inf. Regt., ins Kaiser Alexander Gren. Regt. versetzt. v. Zeuner, Pr. Lt. vom Kaiser Alexander Grenad. Regmt., zur Dienstleist, als Adjut. bei der 3. Garde⸗Inf. Brig. kommandirt. Prinz Moritz von Sachsen⸗Altenburg, Sec. Lt. vom Garde⸗Hus. Regt., unter Aggregirung bei dem Regt., zum

Bat.,, dieser unter Versetzung zum Garde⸗Jäger⸗Bat., v. Arnim, P. Fähnr. vom Garde⸗Schützen⸗Bat., zu Sec. Lts. befördert. 88 Bei der Landwehr: Den 7. Februar. y“ v. Borewitz, Pr. Lt. vom 2. Aufgeb, des 2. Bats. 1. Regts., ins Ldw. Bat. 33. Inf. Regts., de la Chevallerie, Sec. Lt. vom 1. Auf⸗ geb. des 1. Bats. 1., ins 2. Bat. 5. Regts., Burchard I., Sec. Lt. vom Päske, Unteroff. vom 2. Bat. 8. Regts., dieser bei der Kav., Hecker, Praun, Vice⸗Feldw. vom 1. Bat. 20. Regts., zu Ser. Lis. des 1. Aufgeb. beför⸗ dert. Arndt, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 1. Bats. 11. Regts.,

Bats. 32. Regts., ins 31. Juf. Regt Abschieds⸗Bewilligungen ꝛc. Den 85 11““

Trebra, Sec. Lt. vom 12. Inf. Regt., mit Pension, v. Sec. Lt. vom 2. Drag. Regt., Frhr. v. d. Burg, Nenfi zur WDerben, letzt im 20. Inf. Regt., diesem mit der Unif. des 14. Inf. Regts. mil 1 vorschr. Abz. f. V., Aussicht auf Civilversorg., und Pension, v. Asinsonn Sec. Lt. vom 24. Inf. Regt, sämmtlichen der Abschied bewilligt. Den 9. Februar. Frhr. v. Buttlar, Rittm., aggr. dem 4. Ulan. Regt., als Maj mit der Armee⸗Unif. mit den vorschr. Abz. f. V., Aussicht auf Anstellung in der Gendarmerie, und Pension, Helmuth, Pr. Lt. vom 39. Inf. Reat als Hauptm. mit der Regts.⸗Unif. mit den vorschr. Abz. f. V., Ansssch⸗ auf Civilversorg., und Pension, v. Legat I., Pr. Lt. von dems. Negg mit Pension, Schultz, Pr. Lt. vom 33. Inf. Regt., mit Pension I Aussicht auf Civilversorg., allen vieren der Abschied bewilligt. v. Borg⸗ P. Fähnr, vom 8. Kür. Regt., scheidet als Sec. Lt. aus.

Ghita, p. Fäb Den 11. Februar.

v. Ghika, P. Fähnr. vom 11. Hus. Regt., v. Kleist, Major v 26. Inf. Regt., v. Sellentin, Malor vom 27. Inf. 8 Rees Oberst⸗Lt., beiden letzteren mit der Regts.⸗Unif. m. den vorschr. Abz. f. V Aussicht auf Civilversorg., und Pension, der Abschied bewilligt. Wich⸗ graf, Sec. Lt. von dems. Regt., scheidet aus. Brandt v. Lindau Ritim,, aggr. dem 7. Kür. Regt., mit der Regts. Unif. mit den vorschr. Abz. f. V. und Pension. v. Schack, Oberst zur Dispos., früher in der Adjutantur, als General⸗Major mit seiner bisher. Pension, der Abschied

bewilligt. Den 14. Februar.

v. Zobeltitz, Pr. Lt. vom Kaiser Franz Gren. Regt., kommandirt zur Dienstl. als Adjut. bei der 3. Garde⸗Inf. Brig., als Hauptm. mit der Regts.⸗Unif. mit den vorschr. Abz. f. V., Ausssicht auf Civilversorg., und Pension, der Abschied bewilligt.

HIe ZgWwr.

Den 7. Februar.

v. Kurowski, Sec. Lüt. von der Kav. 2. Aufgeb. des Ldw. Bats. 33. Inf. Regts., v. Palmowski, Pr. Lt. vom 2. Aufgeb. des Ldw. Bats. 34. Juf. Regts., diesem als Hauptm. mit seiner bisher. Unif. mit den vorschr. Abz. f. V., v. Wedell⸗Parlow, Hauptm. vom 2. Auf⸗ gebots des 2. Bataillons 24. Regiments, mit seiner bisherigen Uniform mit den vorschriftsmäßigen Abzeichen für Verabsch., der Abschied bewilligt.

8 Den 9. Februar.

JZeoesten IJ., Hauptm. vom 2. Aufgeb. des 3. Bats. 28. Regts., mit seiner bisher. Unif. mit den vorschr. Abz. f. V., Wolff, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 1. Bats. 30. Regts., Neuerburg, Pr. Lt. vom 2. Aufgeb. des 2. Bats. 30. Regts., der Abschied bewilligt.

Den 11. Februar.

Mellin, Seec. Lt. vom 1. Aufgebot des 2. Bataillons 30. Regi⸗ ments, v. Buggenhagen, Seconde⸗Lieutenant vom 1. Aufgebot des 3. Bataillons 2., dieser von der Kavallerie, ins 1. Bataillon 20. Negts. einrangirt. Stechow, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. des 3. Bats. 20, Regts., Jacob, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. des 3. Bats. 24. Regts., zu Pr. Lts. befördert. Gr. Hacke, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 3. Bats.

25. Regts., ins Ldw. Bat. 35. Inf. Regts. einrangirt. Martini, Vice⸗

zu Sec. Lis. des 1. Aufgeb., Letzterer bei der Kav., befördert. Den 9. Februar.

v. Stosch, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 1. Bats. 29, ins 1. Bat. 2. Regts., Simon, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 3. Bats., ins 2. Bat. 9. Regts., Kienitz, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 3. Bats. 31. Regts., Helm, Sec. Lt. vom Train 1. Aufgeb. des 1. Bats. 2., ins 3. Bat. 9. Regts., Skopnick, Pr. Lt. von der Artill. 2. Aufgeb. des 2. Bats., ins 1. Bat. 14. Regts. einrangirt. v. Somnitz II., Sec. Lt. von der Kav. 1. Aufgeb. des 2. Bats. 21. Regts., zum Pr. Lt. befördert. Keller, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. des 2. Bats. 30., ins 1. Bat. 25. Regts., Maurer, Sec. Lieut. vom 2. Aufgebot des 2. Bataillons 30, ins 3. Bat. 28. Regts., de la Croix, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. des 1. Bats. 26. Regts., Tuttmann, Sec. Lt. von der Kgv. 2. Aufgeb. des 3. Bats. 20., ins 1. Bat. 29. Regts., v. Ernst, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. des 3. Bats. 4, ins 2. Bat. 30. Regts. einrangirt.

Den 11. Februar.

„„Ritter, Seec. Lt. vom 2. Aufgeb. des 2. Vats. 26. Regts., Leitner, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. des 1. Bats. 26., ins 1, Bat. 13. Regts., Zumbusch, Sec. Lt. von der Artill. 1. Aufgeb. des 2. Bats. 15., ins 2. Bat. 13. Regts., Tacke, Pr. Li. von der Artill. 2. Aufgeb. des Ldw. Bats. 37. Inf. Regts., ins 1. Bat. 15. Regts.. Schniewind, Pr. Lt. vom 1. Ausgeb. des 3. Bats. 15., ins 1. Bat. 16. Regts. einrangirt. Keßler, Frinten, Noot, Sec. Lts. vom 2. Aufgeb. des 1. Bats. 17. Regts., zu Pr. Lis. befördert. Zumbusch, Pr. Lt. Em 2. Aufgeb. des 1. Bats. 30., ins 2. Bat. 17. Regts., Kolligs,

. vom 1. Aufgeb. des 1. Bats. 29. Regts., ins Ldw. Bat. 36. 85 egts., v. Hülsen, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 1. Bats. 10. Regts., b- 2 Sec. Lt. von der Artill. 1. Aufgeb. des 3. Bats. 27., ins 2. Bat. 26. Regts., Souchon, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. des 1. Bats. 26., ins 1. Bat. 27. Regts. einrangirt. Dettmar, Vice⸗Wachtm. vom 1. bei der Kavall. 1. Aufgeb. befördert.

v. Wintzingeroda⸗Knorr, Sec. Lt. a. D., zuletzt i

err, Sec. Lt. a. D., zuletzt im 6. Ulan. Regt,. ins 2. Bat. 31. Regts., dieser bei der Kav. des 1. Aufgeb., F8.n n Stops, Vice⸗Feldw. vom 3. Bat. 31 Regts., zum Sec. Lt. des 1. Aufg. befördert. Jantzen, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. des 1. Bats. 21., ins 3.

Schwarz, Pr. Lt. von der Artill. 2. Aufgeb. des 1. Bats. 13. Regts., Duncker, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. des 1. Bats. 15. Regts., als Pr. Lt, Heidenreich, Hauptm. vom 2. Aufgeb. des 2. Bats. 15. Regts., allen dreien mit ihrer bisher. Unif. mit den vorschr. Abz. f. B., Brahe, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb., Haniel, Sec. Lt. von der Kav. 2. Aufgeb. des 1. Bats. 17. Regts., Letzterem als Pr. Lt. mit seiner bisher. Unif. mit den vorschr. Abz. f. V., Baeicher, Pr. Lt. vom 2. Aufgeb. des 2. Bats. 27. Regts.,

schied bewilligt.

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Militair⸗Aerzte.

Den 7. Februar. 1

Dr. Seyppel, Ober⸗Stabs⸗ und Regts.⸗Arzt des 11. Inf. Regts, als Ober⸗Stabs⸗ und Garnison⸗Arzt nach Berlin versetzt. Dr. Westphal, Stabsarzt 1ster Klasse, zum Ober⸗Stabs⸗ und Regts.⸗Arzt des 11. Inf.⸗ Regts., mit Hauptms.⸗Rang, ernaunt. 8 88

Den 11. Februar.

Inf. Regt., zu Assistenzärzten ernannt. 8 Den 14. Februar.

Rupprecht des 21., Dr. Henoch, Dr. Lazarus, Dr. Wolff, Dr. v. Gluszezewsky des 20., Dr. Barkow, Dr. Stosch, Dr. Giesler des 24., Meyl, Dr. Klefeker des 27., Dr. Schrader des 31., Dr. Kanzler des 32., Fleischer, Dr. Wollner, Dr. Wiener des 22, Dr. Cüppers, Dr. Hoevener, Dr. Mönking des 13., Dr. Natorp mer, Dr.

Assiste

nzarzt“ beigelegt. s 11 1 3 8 II. In der Marine.

Den 3. Dezember 1853.

Hoyltén⸗Cavallius, Korveiten⸗Capitain, zum Chef des

11616168“

IIten Abtheilung der Admiralität. 1 Den 21. Dezember 1853. Donner, Capitain zur See, ad int. zu Danzig, mit den Functionen eines Chefs des Stations⸗Kommando's interimistisch beauftragt. v. Bothwell, früher Pr. Lt. im 2. Artill. Regt als Lieut. zur See 2ter Klasse, mit Rangirung vor dem Lieut. zur See Köhler, angestellt. 1““

Dau 298. Jannar 1854. .— Hyltén⸗Cavallius, Korveiten⸗Kapitain, zum Capt. zur See,

Bat. 31. Regts. einrangirt. v. Liebermann, Major und Commandeur

Kuhn, Heldt, Weickhmann, Lieuts. zur See 2ter Klasse, zu Lieuts.

als Hauptm. mit seiner bisher. Unif. mit den vorschr. Abz. f. V., der Ab⸗

Cohn, Unterarzt vom 8., Dr. Brandenburg, Unterarzt vom 2ten

Den Aerzten und Wundärzten: Moritz des 3., Dr. Unger, Dr. Krause des 4., Dr. Wiedemann des 5., Dr. Pohl, Dr. Hellert des 2., Dr.

des 16., Dr. Hortmann des 17., Dr. Zingsheim des 28., Dr. Nels des 30, Landw. Regts., sämmtlichen der Charakter

der Marine ernannt, mit provisorischer Uebertragung der Direction der

Vorsteher des Marine⸗Deposs

zur See -ster Klasse, Kinderling, Kadett 1ster Klasse, zum Lieut. zur See Lier Klasse besördert. v. Pogrell, Chüden, bisher Volontair⸗ Kadelten in der Königl. großbritannischen Marine, als Kadetten 1ster Kl., angestellt. John, Pr. Lt., zum Hauptm. und Comp. Chef im See⸗Bat., Galster, Pr. Lt., zum Hauptm. à3 la suite des See⸗Bataillons, unter Enibindung von seinem bish. Verhältniß als Adjnt. d. Marine⸗Kommandos, Wormbs, Sec. Lt. im See⸗Bataillon, zum Pr. Ll. befördert. Müller, Sec. Lt. a. D. mit dem Char. als Pr. Lt., früher im 15. Inf. Regt. wieder angestellt, nach früherem Patent, im See⸗Bataillon. v. Richt⸗ ofen, Stargard, Kadetten 2ter Klasse, mit Versetzung zum See⸗Ba⸗ jaillon zu Sec. Lts., unter Vorbehalt der späteren Ablegung des Offiz. Examens der Armee und demnächstiger Patentirung, befördert. 1 Den 29. Januar. ““ Prinz Wilhelm zu Hessen⸗Philippsthal⸗Barchfeld, bisher Volontair⸗ Lientenant in der Königlich großbritannischen Marine, als Lieut. zur See 1. Klasse à la suite der Marine angestellt. Beamte der Marine⸗Verwaltung. Den 18. November 1853. Geh. Regierungsrath, provisorisch mit der UHIten Abtheilung der Admiralttät beauftragt. 3 Dem 23. November 1853.. Niebuhr, Kabinetsrath Sr. Majestät des Königs, provisorisch mit den Kabinets⸗Vorträgen bei der Admiralität beauftragt. Den 8. Januar 1854. Hagen, Geh. Ober⸗Baurath, mit dem Dezernat für Land⸗ und Wasser⸗ bau bei der Admiralität, IIte Abtheilung, brauftragt.

Nichtamtliches.

Berlin, den 25. Februar. Eine Verfügung des Königlichen Handels⸗Ministeriums vom 6. September 1853, mittelst welcher den Provinzial⸗Regierungen das in dem Gesetz vom 7. Mai v. J., betreffend die B eförde⸗ rung von Auswanderern, vorbehaltene Reglement über die Geschäftsführung der zu dieser Beförderung konzessionirten Personen und die von denselben zu bestellenden Cautionen zugefertigt wurde, enthielt die Weisung, daß, mit Rücksicht auf jenes Reglement, für jetzt Konzessionen zu überseeischen Beförderungen nur an solche in⸗ ländische Unternehmer zu ertheilen seien, welche die deutschen oder die belgischen Häfen zur Einschiffung der durch sie zu befördernden Auswanderer bestimmten. Das Königliche Handels⸗Ministerium behielt sich weitere Mittheilungen an die Regierungen vor, so⸗ bald in den niederländischen und französischen Häfen solche Einrichtungen getroffen sein würden, daß die Beförderung über dieselben als eine geregelte betrachtet werden könne, und eröffnete den Regierungen zugleich, daß bis auf Weiteres auch von hier aus keine ausländische Unternehmer zum Zweck der Beförderung über niederländische oder französische Häfen die Erlaubniß zum Geschäfts⸗ betriebe innerhalb der preußischen Staaten erhalten würden. Hier⸗ mit ist indeß den diesseitigen Unterthanen nicht untersagt, bei even⸗ tueller Auswanderung ihren Weg über einen französischen oder nie⸗ derländischen Einschiffungshafen zu nehmen. Es besteht vielmehr in dieser Beziehung für dieselben vollkommene Freiheit. erg bezüglichen inländischen Geschäftsverkehr inländischer und auslän⸗ discher Unternehmer und Agenten ist nur die Ertheilung der Kon⸗ zession so lange versagt, bis nachgewiesen sein wird, daß in jenen Häfen diejenigen Einrichtungen getroffen sein werden, welche eine sichere und gute Beförderung der Auswanderer genügend verbürgen. Der in der katholisch⸗kirchlichen Angelegenheit nach Rom gegangene württembergische Geh. Legations⸗Rath v. Hum mel, der dem Papst die Uebereinkunft mit dem Bischof v. Rottenburg überbrachte, ist von da wieder nach Stuttgart zurückgekehrt. Ob er die Zustimmung des Papstes mitgebracht, darüber dürfte nun wohl bald etwas bekannt werden. Das Dampfschiff „Washington“ ging am 24. Februar Vormittag mit 72 Passagieren und einer Ladung von circa 350 Tons Gütern von Bremerhaven nach New⸗York ab. 3 Der bereits telegraphisch erwähnte Artikel der „Dester. Corr.“, welcher die Vermehrung der Streitkräfte an der südöstlichen Grenze des Reichs betrifft, hat nach der „Wiener Ztg.“ folgenden Wortlaut: vX““ „Bei der Fortdauer der Kriegs⸗Ereignisse an der südöstlichen Grenze der Monarchie, welche noch immer keine nahe Hoffnung friedlicher Ausgleichung gewähren, haben sich Se. K. K. Apostoͤlische Majestät neuerlich veraunlaßt gefunden, nebst dem in dem serbisch⸗ banatischen Kronlande schon aufgestellten Armeecorps von 25,000 Mann und den noch übrigen Reserven im Innern der Monarchie, zur vollen Wahrung der Süd⸗Ost⸗Greuze des Reichs noch fernere 25,000 Mann schlagfertig aufzustellen, um selbe dahin zu ver⸗ wenden, wo es die Umstände erheischen könnten, und somit jederzeit Herr zu sein, allen Bewegungen längs der Gränzen Aller⸗ höchstihrer Staaten auf die den jedesmaligen Ereignissen ange⸗ messenste Art zu begegnen.

Dem hierauf

8 Se. K. K. Majestät auf diese Weise die Selbstständigkeit Ihres Reiches und dessen theuerste Interessen stets gleich bewah⸗ rend wollen jedoch noch immer der Hoffnung nicht entsagen, daß es Allerhöchstihren unermüdlichen und unausgesetzten Bemühun⸗ gen gelingen werde, das nach vorausgegangenen so großen und tiefen Erschütterungen Europa so Noth thuende Werk des Friedens durch die Kraft Ihres Einflusses fördern zu können, und so die Uebel und Drangsale eines Krieges aufhören zu machen, welcher

die innersten Bande der Einigkeit aller Staaten zu lockern und so⸗ mit in seinen äußersten Folgen sie gleichmäßig mit Unheil zu be⸗

drohen geeignet ist.“

(N„ 3 6 SA.

Der Erlaß des k. österreichischen Finanzministers vom 23. Februar, dessen gestern eine telegraphische Depesche aus Wien Erwähnung that, lautet nach der „Wiener Ztg.“ wie folgt:

„Die Maßregeln, welche zum Behufe der Regelung unserer Geldver⸗ hältnisse im Sinne der Allerhöchsten Patente vom 28. Juni 1819, Nr. 296 des R. G. B., und am 15. Mai 1851, Nr. 118 des R. G. B., bis nun vollzogen worden sind, haben die Schritte vorbereitet und erleichtert, welche zur umfassenderen Lösung dieser Aufgabe erforderlich sinrddt.

Den Allerhöchsten Aufträgen Sr. Majestät gemäß hat die Finanzver⸗ waltung sich nunmehr mit der Direction der K. K. priv. österreichischen Nationalbank über gemeinschaftliche wirksame Verfügungen benommen, in Folge dessen am heutigen Tage ein Uebereinkommen zu Stande gebracht wurde, das die Allerhöchste Genehmigung erhielt und dessen Inhalt hier⸗ mit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird.

JI. Das gesammte, mit Zwangscours im Umlaufe befindliche Staats⸗ papiergeld wird an die K. K. privilegirte österreichische Nationalbank über⸗

tragen und nach Maßgabe des Begehrs von derselben in Banknoten um⸗

gewechselt. Es wird sich vorbehalten, in der Folge eine Frist festzusetzen und bekannt zu machen, bis zu welcher diese Umwechslung stattfinden soll und nach deren Ablauf alles mit Zwangscours zirkulirende Staatspapier⸗ geld eingezogen sein muß. Staatspapiergeld mit Zwangscours wird von nun an nicht mehr ausgegeben werden.

II. Die K. K. Staatsverwaltung haftet ihrerseits der Bank für das an sie übertragene und von ihr übernommene Staatspapiergeld.

Die Staatsverwaltung wird alle mit dem Umwechslungsgeschäfte des

Staatspapiergeldes in Banknoten verbundene, ihr gehörig nachzuweisende Auslagen der Bank vergüten. „Die Staatsverwaltung verpflichtet sich ferner zur Entrichtung einer jährlichen Summe von wenigstens zehn Millionen Gulden an die Bank bis zur vollständigen Ausgleichung der aus der Uebertragung des Staats⸗ papiergeldes an die Bank sich ergebenden Haftunzsschuld und dieselbe wird trachten, nach Umständen auch größere Zahlungen zur Begleichung dieser ihrer Schuld an die Bank zu leisten.

Zur vollen Sicherheit der Bank wird derselben die Anweisung auf die Zollemkünfte des Staates in der Art gewährt, daß daraus die Erfüllung der vorher bemerkten Zahlungsverbindlichkeit unbedingt bewirkt werde, wobei erklärt wird, daß in vemselben Verhältniß, in welchem die Zölle im Metall⸗ gelde einfließen, auch besagte Ratenzahlung an die Bank in Metallmünze zu geschehen hat.

III. Es wild die gemeinschaftliche Aufgabe der Staatsverwaltung und der Bank⸗Direction sein, ihre Bemühungen darauf zu richten, der Bank die Mittel zur enisprechenden Vermehrung ihres Baarfonds zu verschaffen, um ihre Verbindlichkeit zur baaren Verwechselung ihrer hinausgegebenen Banknoten so bald als thunlich zu erfüllen.

Die Staatsverwaltung wird dabei nach Maßgabe ihrer Schuld an di Bank kräftig mitwirken.

IV. Um bis zu dem Zeitpunkte der wiedereintretenden Baarzahlung der Banknoten den Besitzern derselben einen Weg zu eröffnen, ihre Bank⸗ noten nach jedesmaligem Begehren in eine verzinsliche Schuld mit dem Bezuge angemessener Zinsen in Metallmünze zu umstalten, übernimmt die Bank die Vermittelung zur Hinausgabe verzinslicher Schuldverschreibungen gegen Einlage von Banknoten, welche Schuldverschreibungen in Metall⸗ muͤnze verzinset und sonst in allen Beziehungen wie Staatsschuldverschrei⸗ bungen behandelt werden.

Die näheren Bestimmungen in dieser Beziehung werden besonders be⸗ kannt gemacht werden. 1“ 1

V. Die Staatsverwaltung wird im Einverständnisse mit der Bank die noch im Umlauf befindlichen Einlösungs⸗ und Anticipationsscheine in einer zu bestimmenden Frist einberufen und sie nach Ablauf derselben ganz außer

Umlauf setzen. 1 88 vie aus der russischen Kriegsgefangenschaft entlassenen

türkisch-ägyptischen Offiziere sind in Begleitung des Dragomans

der türkischen Gesandtschaft in Wien am 19. Februar in Triest

ingetroffen.

4 1 Königliche sardinische Familie ist in Genua am

20. Februar eingetroffen und festlich empfangen worden..

Ein zu Turin am 20. Februar erschienenes Königliches Delret vom 16. d. M. hebt die Ein⸗, Aus⸗, Wiederausfuhr⸗ und Differenzialzölle auf Getreide, Hülsenfrüchte und Mehl völlig auf.

Aus Rom vom 414ten wird dem „Parlamento“ gemeldet, daß die daselbst zu ihrer Unterhaltung weilenden englischen Offiziere durch den Konsul Herrn Freeborn aufgefordert worden sind, sich sofort zu ihren Corps zu begeben. Der Courier, welcher diese 1 Aufforderung brachte, reiste sogleich in derselben Absicht nach Neapel. .

In der Sitzung des britischen Oberhauses am 21. Se⸗ bruar überreichte der Graf von Shaftesburyp eine Petition 2839 Lord Ebrington, der, wie er angiebt, bei der Wahl in Sat mit 61 Stimmen geschlagen wurde, weil er nicht dieselben 7 wie seine Gegen ⸗Kandidaten gebraucht habe: Beste Gul und Freihalten. Er habe eine Petttion gegen