1854 / 57 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Mponats⸗Uebersicht der preußischen Bank, gemäß §. 99 der Bank »Ordnung vom 5. Oktober 1846. 1) Geprägtes Geld. ...4114,378,900 Rthlr. 2) Kassen⸗Anweisungen und Darlehns⸗Kassen⸗ 3) Wechsel⸗Bestände... u .. 18,656,300 4) Lombard⸗Bestäntte 10,985,400 5) Staats⸗Papiere, verschiedene Forderungen FF“ 106,2 19

6) Banknoten im Umlaull 19,376,900 Rthlr. 7) Depositen⸗Kapitaliiien 24,722,000 » 8) Guthaben der Staatskassen, Institute und Privat⸗Personen, mit Einschluß des Giro⸗ bbb1.*“*“ Berlin, den 28. Februar 1854. Koööniglich preußisches Haupt⸗Bank⸗Direktorium.

von Lamprecht. Witt. Meyen. Schmidt. Woywod. 8

6,809,400

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Einunddreißigste Sitzung am 7. März 1854, Vormittags 10 Uhr.

Fortsetzung der Berathung des Berichts der Agrar⸗Kommission über den Entwurf eines Waldkultur⸗Gesetzes für den Kreis Wittgenstein. Berathung des Ersten Berichts der Kommission für Handel und Gewerbe über verschiedene Petitionen. Berathung des Ersten Berichts der Kommission für das Justizwesen über verschiedene Petitionen. 4) Berathung des Berichts der Kommission zur Prüfung des Staatshaushalts⸗Etats, betreffend die Etats: 1) für das Büreau des Staats⸗Ministeriums 2) für das Geheime Civil⸗Kabinet, 3) für die General⸗Ordens⸗Kommission, 4) der Ober⸗Rechnungs⸗Kammer, 5) der Ober⸗Examinations⸗Kommission für die zu höhern Verwaltungs⸗Aemtern, 6) des Disziplinarhofes, 7) für das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten oJo1114146565656““ ö“ Bericht derselben Kommission, betreffend XA. den Etat für Handel, Gewerbe und Bauwesen,

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B. den Etat der Eisenbahn⸗Verwaltung.

Angekommen: Se. Durchlaucht der Fürst Clodwig zu Hohenlohe⸗Schillingsfürst, von Schillingsfürst. ¹ Der General⸗Maäjor und Kommandant von Berlin, von

Bwporcke, von Hamburg.

¹ Der General⸗Major und Remonte⸗Inspecteur Freiherr von Dobeneck, aus der Provinz Westphalen.

Der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am deutschen Bundestage, von Bismarck⸗Schönhausen, von Frankfurt a. M. 11“

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88 Abgereist: Se. Durchlaucht der Prinz Heinrich IV. Reuß, nach Trebschen. Der Prinz Ferdinand von Schönaich⸗Carolath, nach

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„Berlin, 4. März. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: dem Königlich schwedischen Vice⸗Konsul J. C. Lorentz zu Greifswald die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Majestät dem König von Schweden ihm verliehenen Ritter⸗ kreuzes vom Wasa⸗Orden; so wie dem Beigeordneten der Stadt⸗ gemeinde zu Aachen, Karl Nellessen⸗Kekleter, zur Anlegung des von Sr. Majestät dem König beider Sizilien ihm verliehenen Ehren⸗Ritterkreuzes des Konstantinischen St. Georg⸗Ordens zu ertheilen. 1

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8n Preußen. hiesigen Königl. bayerischen Gesandten zufolge, ist nunmehr auch die Großherzoglich badensche Regierung mittelst einer der Königl! bayerischen Regierung übergebenen Erklärung vom 28. Gb- d. J. dem Vertrage wegen Uebernahme der Auszuwei⸗ senden d. d. Gotha den 15. Juli 1851 und dem dazu gehöri⸗ gen Schlußprotokolle beigetreten. (Pr. C.) 8

Der Kaufmann Peter Collar in Danzig ist zum engli⸗ schen Vice⸗Konsul daselbst ernannt und in dieser Eigenschaft von der diesseitigen Regierung anerkannt worden. Wie Stettiner Blätter vom 4. März melden, wird das Königliche Post⸗Dampfschiff „Preußischer Adler“ in diesem Jahre nicht nach St. Petersburg fahren.

Koblenz, 3. März. Bei der gestrigen Ankunft Ihrer König— lichen Hoheit der Frau Prinzessin von Preußen hiersell waren die öffentlichen Gebäude, so wie die Rheinbrücke und die Gasthöfe am Rheine und die Agenturen der Dampfboote festlich geflaggt, und wurde Höchstdieselbe von den Spitzen unserer Behür⸗ den, so wie dem Hrn. Ober⸗Bürgermeister im Namen unserer Stadt wie immer sehr herzlich empfangen. (Kobl. Ztg.) Holstein. Kiel, 3. März. Das englische Kriegsdampf⸗ schiff „Hecla“ ist hier angekommen. Dasselbe hat bekanntlich eine Anzahl von Flotten⸗Offizieren und Lootsen am Bord, welche die Ostseehäfen zu rekognosziren beauftragt sind. Der Commandeur hat den Kieler Hafen zur Benutzung für die englische Flotte geeignet befunden und nach London telegraphiren lassen, daß Belt und Sund frei vom Eise sind.

Darmstadt, 2. März. Herr von Brunnow will, wie es cheint, hier längere Zeit verweilen. Er hat sich mit einem seiner Gesandtschafts⸗Secretaire als Mitglied der „Vereinigten Gesellschaft“ aufnehmen lassen. (Fr. Journ.) Oesterreich. Wien, 4. März. In der k. k. österr. Armee haben der „Wien. Ztg.“ zufolge folgende Ernennungen stattgefunden: Se. Majestät Ferdinand II., König beider Sizilien, zum Obersten⸗ Inhaber des neu zu errichtenden 12ten Ulanen⸗Regiments, und Se. Kaiserliche Hoheit der Herr Erzherzog Ferdinand, Erbgroßherzog

von Toskana, Oberst⸗Lieutenant im 1sten, den Allerhöchsten Namen

Sr. Majestät führenden Kürassier⸗Regimente, zum Obersten⸗Inhaber

des neu zu errichtenden 8ten Dragoner⸗Regiments, ferner der Feld-

marschall⸗Lieutenant Au gust Freiherr von Lederer zum zweiten Inhaber des erstgenannten 12ten Ulanen⸗, und der Feldmarschall Fürst Alfred Windischgrätz zum zweiten Inhaber des letzteren 8ten Dragoner⸗Regiments; der Feldmarschall⸗Lieutenant Karl Freiherr von Lederer zum zweiten Inhaber des Husaren⸗Regi⸗ ments König von Preußen Nr. 10, und der Feldmarschall⸗Lieute⸗ nant und Armee⸗Corps⸗Kommandant Friedrich Fürst Liechten⸗ stein zum Inhaber des Ulanen⸗Regiments Erzherzog Karl Nr. 3.

Belgien. Brüssel, 3. März. Die Hauptpunkte des Ver⸗ trages, der mit Frankreich geschlossen worden und jetzt den Kammern zur Prüfung vorliegt, sind in Folgendem zusammenzufassen: Der Eingangszoll, den belgische Linnen⸗ und Hanfgarne beim Ein⸗ gang in Frankreich zu zahlen haben, bleibt so festgestellt, wie er durch den Vertrag von 1845 angesetzt war. Was die Linnengewebe betrifft, so wird Frankreich jährlich deren für zwei Millionen Kilo zulassen zu einem Zolle, der 15 Prozent geringer ist, als er vor der Ordonnanz des 26. Juni 1842 stand. Sobald Frankreich seine hohen Zölle auf das fremde Schlachtvieh wiederherstellt, wird alles aus Belgien kommende Vieh die Begünstigung erfahren, welche kraft des Vertrages vom 22. August 1852 dem luxemburger Vieh eingeräumt war. Belgische Maschinen sind befreit, der seit 1810 bestand. Belgische Spiegel zahlen die durch den Beschluß vom 6. Juni 1848 festgestellten Eingangszölle, die nur um 1 ½ Fr. den Quadratmeter erhöht werden. Das Verbot belgi⸗ scher Töpferwaaren ist ganz aufgehoben; an seiner Statt treten abgestufte Zölle von 33 bis 165 Frks. pr. 100 Kilo; belgischer Kalk, Steine und Baumaterialien gehen zollfrei ein. Der Zoll auf

die französischen Weine bleibt in Belgien so festgestellt, wie er

durch den Vertrag von 1842 angesetzt war. Französische Modear⸗ beiten und neue Kleidungsstücke und Wollengarne werden in Bel⸗ gien wieder zu den Zöllen 14. Juli 1843 hier eingehen durften. Französische Tuche, Kasi⸗ mire und ähnliche Fabrikate werden von dem Mehrzoll von 9 und 6 % pCt. befreit, der seit dem 27. August 1838 bestand. Franzö⸗ sische Industrie⸗Erzeugnisse Transitbedingungen. Belgien gewährt ferner den französischen Schiffen alles Das, was den englischen durch den Vertrag vom 27. Oktober 1851 eingeräumt worden. Auch die in Belgien noch bestehenden Differenzialzölle, je nach Flagge und Ursprung, auf Baumwolle, Schwefel, Olivenöl, 1 Hölzer und Farbhölzer sind zu Gunsten Frankreichs aufgehoben.

sich, den Eingangszoll auf belgische Gußeisen

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Berlin, 6. März. Einer Mittheilung des

zugelassen, wie sie vor dem

erhalten in Belgien die günstigsten

Frankreich verpflichtet

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fortan in Frankreich von dem Mehrzoll

erhöhen, während Belgien sich verpflichtet, den auf rohen Hanf und Flachs nicht zu erhöhen. Beide Länder verpflichten sich gegenseitig, den Transit von Lin⸗ nen⸗ und Linnengarnen fremden Ursprungs zu untersagen. Frank⸗ eich läßt indessen die in Belgien mit fremdem Garne fabrizirten Linnen⸗ oder Hanfgewebe transitiren. Der Vertrag muß binnen zwei Monaten ratifizirt werden und bleibt fünf Jahre lang in Kraft, mit

nicht zu Ausgangszoll

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Ausnahme des durch Art. 17 vorgesehenen Falles, durch welchen sich

der Kaiser der Franzosen vorbehält, den Tarif auf Kohlen und Guß⸗ isen zu erhöhen, falls wichtige National⸗Interessen oder sonstige Umstände ihm dies aufnöthigen sollten. Was nunmehr den damit verbundenen literarischen Vertrag anlangt, so soll der Nach⸗ ruck fortan aufhören, wogegen die französischen Zölle auf die ty⸗ pographischen Erzeugnisse Belgiens bedeutend herabgesetzt würden. Der Zoll auf Bücher und Papier, der bis jetzt zwischen 105 bis 107 ½ Franken die 100 Kilo in Frankreich stand, soll bei Büchern ꝛuf 20 Franken die 100 Kilo, bei Papier auf 25 Franken die 100 eilo bestimmt werden. Kupferstiche, Musikalien, Landkarten, die isher 317 ½ Franken per 100 Kilo zahlten, werden auch auf 20 ranken reduzirt. Der belgische Tarif auf französische Bücher vwird von 31 und 42 Franken per 100 Kilo auf 10 Franken reduzirt. Se. Majestät der König Leopold ist nach Schloß Ardennes gestern abgegangen, wo er acht Tage zu bleiben gedenkt. Großbritanien und Irland. London, 3. März. In der Sitzung des Oberhauses am 2ten erklärte Lord lberdeen auf eine Anfrage des Herzogs von Montrose, die Regierung beabsichtige nicht die irische, wohl aber die schottische Miliz dieses Jahr mobil zu machen. Lord Brougham's Bill zur Ausdehnung der Jurisdiction der Grafschaftsgerichte kam darauf mit einer geringen, von Lord Campbell vorgeschlagenen Modifi⸗ cation zur dritten Lesung. Lord Ellenborough wünschte die Vertagung gewisser Ausweise über das Milizwesen; das System der Freiwilligen⸗Werbung, glaubt er, bewähre sich nicht; denn in mehreren Grafschaften seien die Corps nicht vollständig, abgesehen avon, daß es ihnen an der nöthigen Uebung fehle. Zugleich hielt er edle Lord den Ministern die dringende Nothwendigkeit vor, hne Säumen einen entscheidenden Schlag gegen die Russen in der Der Herzog von Neweastle erwiederte, er volle von den Kriegsplänen der Regierung nicht den Schleier üften; die Miliz werde in diesem Jahre 28 Tage geübt verden. Die verlangten Ausweise könne er zusagen, doch itte er zu bemerken, daß im Ganzen nur sieben Miliz⸗ Regimenter nicht ihre Vollzahl erreicht hätten, und darunter gehörten fünf den Fabrik⸗Bezirken von Lancashire und Yorkshire n, wo die Arbeit ungeheuer gesucht sei; und das Land im Allge⸗ meinen habe dem Rufe der Regierung mit so patriotischer Bereit⸗ willigkeit entsprochen, daß es im höchsten Grade unbillig und un⸗ erecht wäre, eine Zwangswerbung einführen zu wollen. Lord Ellenborough war mit dieser Erklärung nicht zufrieden; er nüsse nachdrücklich gegen die saumseligen Anstalten der Regierung rotestiren. Lord Hardwicke erkennt den jetzigen Rüstungseifer Regierung an, tadelt aber, daß sie zu spät begonnen habe. Bemannung der Ostseeflotte gehe veshalb schwer von Stat⸗ Der Earl von Winchilsea meint, dies komme einfach da⸗ zer, daß man aus falscher Sparsamkeit sich nicht entschließen könne, den Matrosensold anständig zu erhöhen. Er hoffe, die Regie⸗ ung werde in einem Augenblicke, wie der jetzige, nicht knausern. Der Antrag auf Vorlegung der Miliz⸗Ausweise wird darauf ge⸗ nehmigt. Im Unterhause zeigte Lord John Russell an, daß er n der nächsten Sitzung eine wichtige Mittheilung in Bezug au die zweite Lesung der Reformbill machen werde, die am 13. März stattfinden sollte. (Siehe Nr. 56 des Staats⸗Anz.) Hr. J. O; Con⸗ nell beantragt, einen. Sonderausschuß über die so häufig gewor⸗ denen Schiffbrüche von Auswanderer⸗Fahrzeugen. Das Beispiel des „Tayleur“ zeige, wie mangelhaft die Regierungs⸗Aufsicht sei. Das Gesetz sorge zwar auf dem Papier für die möglichste Sicher⸗ heit der Passagiere, aber es fehle an den nöthigen Regulationen, um die Beobachtung des Gesetzes zu erzwingen. Herr F. Peel entgegnet, die Verwaltung brauche keine Untersuchung zu scheuen, halte sie aber für eine unnütze Störung. Der letzte Sonder⸗ usschuß über die „Passagier⸗Akte“ habe erst im Jahre 4851 gesessen und auf die höchst praktischen Empfehlungen desselben ei im Jahre 1852 eine neue Maßregel gegründet wor⸗ den, die seiner Meinung nach vortrefflich wirken und kaum über⸗ troffen werden könne. In dder That sei die Sterblichkeit auf Aus⸗ wandererschiffen viel geringer, als man nach den Aeußerungen der Antragstellers glauben könnte. In den Jahren 1852 und 1853 habe die Zahl der Auswanderer aus großbritannischen Häfen 792,983 Seelen betragen, und von diesen hätten nur 510 Personen ihr Leben durch Schiffbruch verloren. Die Sterblichkeit im Alge⸗ meinen sei unter den Auswanderern nach Australien ond nach Ca⸗ nada auf ½ Prozent herabgesunken, während die Auswanderung nach Amerika eine Sterblichkeit von 8 Prozent zeige, weil die Gel⸗ endmachung des britischen Gesetzes auf amerikanischen Schiffen

Ostsee zu führen.

große Schwierigkeiten habe. Nach einigen Bemerkungen von Liddell, Henley, Cardwell u. A. wird O'Connell’'s Antrag angenommen. Herr Hume beantragt, mit Berufung auf einen Königlichen Kom⸗ missions⸗Bericht aus dem Jahre 1837, eine Bill zur Konsolidi⸗ rung der verschiedenen Armee⸗Verwaltungs⸗Departements, die jetzt unter mehrere Staatssecretaire vertheilt sind, mit anderen Wor⸗ ten zur Schöpfung eines einigen und verantwortlichen Kriegs⸗ Ministeriums. Gegenwärtig hat der sogenannte Secretary at War nur den finanziellen Theil der Armee⸗Verwaltung unter sich; der Armee⸗Transport über Meer ist die Sache des Staatssecretairs für die Kolonieen; ein anderer Zweig der Armee⸗Verwaltung steht unter dem Feldzeug⸗Amte u. s. w.; daher eine Zersplitterung, Ver- wirrung und häufiger Konflikt der Verantwortlichkeiten. Vernünf⸗ tiger und natürlicher wäre es, die Civil⸗Administration der Land⸗, so wie es bei der Seemacht der Fall ist, in Eine Hand zu geben. Was er jetzt vorschlage, sei von Earl Grey, der an der Spitze der oben erwähnten Kommission stand, 1836 schon warm und dringend 8 empfohlen worden. Herr S. Herbert (Kriegssecretair) pflichtet zwar vielen von Hume's Ansichten im Allgemeinen bei, wendet aber gegen die Motion ein, daß sich seit 1837, wo zwischen dem Kriegssecretair und dem Oberbefehlshahber der Armee fortwäh⸗ rende Differenzen stattfanden, Vieles geändert habe. Auch stehe die von Hume als Beispiel angeführte Marine⸗Verwaltung nicht unter einem einzigen Oberhaupt; denn der erste Lord der Admiralität (der Marine⸗Minister) erhalte Befehle vom Staats⸗ Secretair, was beim Kriegs⸗Secretair nicht der Fall sei. Er leugne nicht, daß das gegenwärtige System mancher Verbesserung fähig wäre, aber daß es im Ganzen harmonisch und kräftig wirke, hätten 18 die letzten Wochen gezeigt, in welchen eine größere als Wellington einst nach Waterloo führte, zur Einschiffung gerüstet worden. Lord J. Russell erklärte, daß in diesem Augenblick eine Veränderung, wie die vorgeschlagene, zu den bedenklichsten Störun-⸗ gen führen müßte; die Regierung denke übrigens selbst daran, dem 16 Kolonialamt seine Bürde zu erleichtern und demselben einen mili⸗ tajrischen Secretair beizugeben. Auf diese Eröffnung hin zog Hume seinen Antrag zurück. Schließlich erhielt Herr Hume die Bewilli⸗ * gung, eine Bill einzubringen, wonach die mit den Hustings (Wahl- bühnen) verbundenen Kosten von den Grafschaften oder Burgflecken, anstatt von den Kandidaten, zu tragen wären. Sodann kam die Küstenschifffahrts⸗Bill zur zweiten Lesung, worauf das Haus sich Frankreich. Paris, 4. März. Die (ihrem wesentlichen Inhalte nach bereits mitgetheilte) Rede, mit welcher Se. Majestät der Kaiser am 2. März die Session der gesetzgebenden Versamm-⸗ lung eröffnete, lautet nach dem „Moniteur“ wörtlich folgender⸗ maßen: „Meine Herren Senatoren! Meine Herren Deputirte! Seit Ihrer letzten Sitzung haben, wie Sie wissen, zwei Fragen das Land beschäftigt: der unzureichende Ertrag der letzten Aerndte und die auswärtigen Verwicke⸗ lungen. Aber diese beiden Fragen, ich beeile mich, es auszusprechen, flößen bereits viel geringere Besorgnisse ein weil man trotz ihrer Bedeutung ihren Umfaug ermessen und ihre Gränze absehen kann. Der Minder⸗ Ertrag der Aerndte ist auf ungefähr 10 Millionen Hectoliter geschätzt worden, welche einen Werth von beinahe 300 Millionen Francs und die Ladung von 400 Schiffen repräsentiren. Konnte die Regierung den Ankauf dieser 10 Millionen Hectoliter auf allen Punkten der Erde unternehmen, um dieselben demnächst auf allen Märkten Frankreichs zu verkaufen? Die Erfahrung und die Einsicht sprechen laut genug dafür, daß eine solche Maßregel mit beinahe unuͤbersteiglichen Schwierigkeiten Unzuträͤglichkeiten und zahllosen Gefahren verknüpft gewesen wäͤre. Der Handel allein besaß die sinanziellen und materiellen Mittel zu einer so großen Operation. Die Regierung that also das einzig Praktische, indem sie die Freiheit des Verkehrs durch Befreiung des Kornhandels von jeder Fessel ermuthigte. Der hohe Preis eines so allgemein nothwendigen Nahrungsmittels ist ohne Zweifel eine Kalamität; es war aber weder möglich, noch selbst wünschenswerth, sich derselben zu entziehen, so lange das Defizit nicht gedeckt war, denn wenn der Preis des Korns in Frank⸗ reich niedriger gewesen wäre, als in den benachbarten Ländern, so wären die fremden Märkte auf Kosten der unsrigen versorgt worden. Die⸗ ser Zustand der Dinge mußte nichtsdestoweniger ein Mißbehagen hervor⸗ rufen, das man nur durch Arbeit oder. öffentliche Mildthaͤtigkeit bekämpfen konnte. Die Regierung hat sich daher bemüht, vom Beginn des Jahres an Kredite zu eröffnen, welche die Hülfs⸗ mittel des Budgets nur um einige Millionen überschreiten, unter

I der Mitwirkung der Gemeinden und Gesellschaften aber eine Masse von auf

400 Millionen geschätzten Arbeiten herbeiführen werden, ungerechnet die von dem Minister des Innern für die Wohlthätigkeitsanstalten verwandte Summe von 2 Millionen. Zu gleicher Zeit brachten die General⸗ und Munizipalraͤthe und die Mildthätigkeit die lobenswerthesten Opfer, um die Leiden der armen Klassen zu erleichtern. Ich empfehle Ihrer Aufmerksam⸗ keit insbesondere das von der Stadt Paris angenommene System; denn wenn es sich, wie ich hoffe, über ganz Frankreich verbreitet, so wird es in Zukunft den außerordentlichen Schwankungen der Kornpreise vorbeugen, welche, bei vorhandenem Ueberfluß, den Ackerbau durch ihren niedrigen Stand und in Zeit der Noth die bedürftigen Klassen durch ihre außer⸗ ordentliche Höhe leiden lassen. Dieses System besteht darin, an 2 881 8 Mittelpunkten der Bevölkerung eine „Bäcker Kasse“ genannte 8 schaffen, welche während der Monate eines schlechten Jahres 8

einem viel niedrigeren als dem Marktpreise geben kann,