ees aasssK. 32 Auffs Ir vers ben noch plaß 95 ha den ig igneten Aufstellung derselben no jatz vorhanden ist. as 8 dne nsstellung schon placirter Gegenstände zu Gunsten der später eintreffenden darf nicht gefordert werden. 6) Zur Bequemlichkeit des Publikums und zur Erleichterung der Feschaͤftsführung werden die Einsender ersucht, jedes Werk an einer sichtbaren Stelle mit dem Namen des Künstlers, wenn auch nur durch Anheften einer Karte, zu bezeichnen, und bei Gegenständen, wo eine Verwechselung möglich ist, als Prospekten, Landschaften ꝛc. den Inhalt der Darstellung auf der Rückseite des Bildes kurz anzugeben. Anonyme Arbeiten, Kopien (mit Ausnahme der Zeichnungen für den Kupferstich), aus der Ferne kommende Malereien und Zeichnungen unter Glas, musikalische Instrumente, so wie mechanische und Industriesachen aller Art werden nicht zur Ausstellung zugelassen. Vor gänzlicher Beendigung der Ausstellung kann Niemand einen ausgestellten Gegenstand zurückerhalten. b Eine für diese Ausstellung aus Mitgliedern des akademischen Senats und der Akademie in einer Plenar⸗Versammlung zu wählende Kommission ist für die Beobachtung der Vorschriften 2, 4, 7 und 8, für die Aufstellung zugelassener Kunstwerke und die Ausschließung nicht geeigneter Gegenstände verant⸗ wortlich; erhobene Zweifel und Einsprachen entscheidet der akademische Senat. 1 Transportkosten übernimmt die Akademie nur für Arbeiten ihrer Mitglieder oder besonders von ihr aufgeforderter Künstler. Kunstwerke von schwerem Gewicht aus der Ferne dürfen nur nach vorgängiger Anfrage und Genehmigung zur Ausstellung übersandt werden. Auswärtige Einsender, mit Ausnahme der unter 10) bezeich⸗ neten, haben die Kosten des Her⸗ und Rücktransports der übersandten Kunstwerke selbst zu tragen und zur Ablieferung und Wiederempfangnahme derselben einen Beauftragten hier⸗ selbst zu bezeichnen, welchem jede desfällige Besorgung und Kdocorrespondenz, so wie die Vermittelung des Verkaufs der Kunstwerke und die Weiterbeförderung derselben an eine an⸗ dere Kunst⸗Ausstellung, wenn diese beabsichtigt wird, über⸗ lassen bleiben muß. Für die Einrahmung von Bildern, 1G ꝛc. haben die Einsender ebenfalls selbst zu orgen. Für unangemeldete, nicht zur Ausstellung zugelassene oder erst nach dem 15. August d. J. hier eintreffende Gegenstände werden keine Transportkosten vergütigt; auch kann die Aka⸗ demie wegen Beschädigung der Sendungen während des Her⸗ und Rücktransports nicht in Anspruch genommen werden. Berlin, den 18. Februar 1854.
Königliche Akademie der Künste.
rof. “ Dr. E. H. Tölken, b ice⸗Director. Seccretair der Akademie ꝛc.
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Abgereist: Der Fürst Herrmann von Hatzfeldt, nach Trachenberg. 8 Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath Graf von Renar d, nach Groß⸗Strehlitz. 38 Der Präsident des Evangelischen Ober⸗Kirchenraths, von Uechtritz, nach Heiligengrabe.
MNichtamtliches. 4 Preußen. Berlin, 8. März. Die Erwerbung eines preußischen Kriegshafens an der Nordsee findet überall im Vaterlande die freudigste Zustimmung. Bereits sind an meh⸗ reren Orten Vereine ins Leben getreten oder in der Bildung begriffen, welche zum Zweck haben, durch freiwillige Beiträge der Staats ⸗Regierung die Beschaffung der Geldmittel zu erleichtern, welche für die Ausführung des großen Unternehmens erforder⸗ lich sind. So erhalten wir Kenntniß von der Bildung ähn⸗ 5 888 Vereine hier in Berlin, Iserlohn, Kottbus, Muskau und 2. O. m. Einige der gesammelten Beiträge sind schon hier einge⸗ b die boüst b. patriotischen Bestrebungen verdienen um so mehr zur Be⸗ e2 18.d als die gegenwärtigen Umstände dringend 8 vn. . üöhe ung aller außerordentlichen Staats⸗Ausgaben auffor⸗ sr gen B es daher nur gewünscht werden, daß jene hoch⸗ 8 5. hen. Peen in den weitesten Kreisen Nachahmung finden „ — Die Zoll⸗Einnahmen des oll⸗Verei für das verflossene Jahr im Ganzen “ 22,809,824 Mäökrn Hwovon auf die Eingangs⸗Abgaben 21,989,014 Rthlr., auf die Aus⸗ gangs⸗Abgaben 313,667 Rthlr. und auf die Durchgangs⸗Abgaben 4 507,161 Rthlr. kommen. In Folge der im Laufe des Jahres ein⸗ getretenen Herabsetzung der Zölle auf viele Waaren ist der vor⸗ jährige Zollertrag gegen den des Jahres 1852 nm 1,659,892
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1.2 2 ͤe Rihlr. zurüͤckgeblieben. Diese Differenz hat wesentlich in dem ge⸗ ringeren Ertrage der Eingangs⸗Abgaben ihren Grund, wäh⸗ rend die Ausgangs⸗Abgaben nur um einen kleinen Be⸗ trag, um 16,263 Rthlr., niedriger ausfielen, während die Durchgangs⸗Abgaben sogar eine Zunahme von 139,996 Rthlr. aufweisen. Der Ertrag der Zoll⸗Einnahmen hat seit dem Jahre 1848 keine sehr erheblichen Schwankungen gezeigt. Im Jahre 1852 waren die höchsten Einnahmen, nämlich 24,469,721 Rthlr., im Jahre 1848 die niedrigsten, nämlich 22,696,299 Rthlr. — Da sich durch die Erfahrung herausgestellt hat, daß die durch Steuer⸗Herabsetzungen entstehenden Ausfälle sich in kurzer Zeit wieder ausgleichen, so ist anzunehmen, daß die Einnahmen des Zollvereins unter günstigen Verhältnissen wieder bis zu ihrem früheren Betrage in die Höhe gehen werden. (Pr. C.)
— In den drei Städten des Magdeburger Regierungsbezirkes Gardelegen, Croppenstedt und Schwanebeck ist die Städte⸗ Ordnung vom 30. Mai 1853 vollständig eingeführt worden. (Pr. C.)
Düsseldorf, 7. März. Se. Hoheit der Fürst zu Hohen⸗ zollern und der Koönigl. Flügel⸗Adjutant, Commandeur des 5ten “ Frhr. v. Manteuffel, sind nach Berlin abgereist.
üss. Z.)
Frankfurt a. M., 7. März. Se. Majestät der Kaiser Franz Joseph haben den K. K. österreichischen Oberst Freiherrn Rauber von Plankenstein zum Stadtkommandanten in Frankfurt am Main, an die Stelle des Königlich preußischen Herrn Majors Deetz, ernannt. (Fr. Pstztg.) 1
Oesterreich. Triest, 4. März. Dem Vernehmen sollen,
bemerkt die „Triester Zeit.“, die drei in unserem Hafen ankernden ” Kriegsschiffe von Privatpersonen angekauft wor⸗ den sein. Frankreich. Paris, 6. März. Der „Moniteur“ enthält in seinem nichtamtlichen Theile das nachstehende, vom 5. März datirte Rundschreiben des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten an die diplomatischen Agenten des Kaisers:
„Mein Herr! Sie kennen jetzt die Antwort des Kaisers Nikolaus auf das Schreiben Sr. Kaiserlichen Majestät und Sie haben gleichfalls das Manifest gelesen, welches jener Souverain an sein Volt erlassen hat.
„Die Veröffentlichung dieser beiden Aktenstücke hat die letzten Hoffnungen vernichtet, welche man noch auf die Weisheit des Kabinets von St. Peters⸗ burg gründen konnte, und dieselbe Hand, welche dem in seinen Grund⸗ festen erschütterten Europa eine Stütze darbot, öffnet selbst den Leiden⸗ schaften und dem Zufall den Weg. Die Regierung Sr. Majestät ist tief betrübt über das Vergebliche ihrer Bemühungen und die Erfolglosigkeit ihrer Mäßigung; aber am Vorabende des großen Kampfes, den sie nicht herbeigerufen und den durchzuführen der Patriotismus der französische Nation sie unterstützen wird, ist es ein Bedürfniß für sie, nochmals die Verantwortlichkeit für die Ereignisse abzulehnen und das ganze Gewicht derselben auf derjenigen Macht lasten zu lassen, welche Gott und der Ge⸗ schichte darüber wird Rechenschaft abzulegen haben. Ich weiß sehr wohl, daß hohe Rücksichten meine Aufgabe schwierig machen, aber ich werde sie mit der Ueberzeugung erfüllen, nicht ein Wort zu sagen, das mir nich mein Gewissen eingegeben hat.
Geist der Versöhnlichkeit mit der edelsten Freimüthigkeit vereinigt war, a die Welt zwischen Frieden und Krieg schwanken ließ, aller ihrer Un
Jemandes zu nahe getreten werde. „Ich will nicht bis zu einer völlig aufgeklärten Vergangenheit zurück
im heiligen Lande die Veranlassung zu dem, was wir jetzt sehen, zu suche
hatte, die zuerst die Welt aufmerksam machte und allmälig alle Kabinette lichkeit vereinigte.
unbeugsamen Starrsinn gescheitert sind? mann weiß auch, daß, wenn während der Dauer der Unterhandlungen
den hat, der nicht ein Angriff von Seiten Rußlands vorhergegangen ist.
und Englands sich den Dardanellen näherten, wo sie erst gegen Ende des Juni eintrafen, dies nur deshalb geschah, weil eine russische Armee an den Ufern des Pruth lagerte und der Beschluß, dieselbe über diesen Fluß gehen zu lassen,
an der Donau ertönten, und wenn sie endlich in das Schwarze Meer ein⸗
hatten, um türkische, im Hafen von Sinope ankernde Schiffe zu zer⸗ stören. Alle von uns gemeinsam mit England im Orient getroffenen Maßregeln bezweckten den Frieden, da wir uns nur zwischen die kriegfüh⸗ renden Parteien stellen wollten, indeß Rußland täglich offener dem Kriege
entgegenschritt.
„Indem Se. Majestät der Kaiser sich in Ausdrücken, worin der höchste den Kaiser von Rußland wendete, wollte Se. Majestät der Frage, welche klarheit entkleiden und dieselbe zu regeln suchen, ohne daß der Würde irgen gehen, die Thatsachen sprechen deutlich genug; aber ich muß noch einmal wiederholen, daß es nicht mehr erlaubt ist, in der eben so gerechien, wie in ihren Folgen beschränkten Zurückforderung der Privilegien der Lateiner ist. Diese Frage war seit den ersten Augenblicken der Ankunft des Fürsten Mentschikoff in Konstantinopel geordnet; es ist vielmehr diejenige Frage, welche dieser Gesandte erhob, als er für die erste Genugthuung erhalten
in demselben Gefühle der Vorsicht und in demselben Wunsche der Versöhn⸗
„Ist es nöthig, alle die Versuche aufzuzählen, welche nur an einem Jedermann kennt sie und. Jeder⸗
materielle Demonstrationen ausgeführt worden sind, keine einzige stattgefun⸗
„Ich werde mich darauf beschränken, daran zu erinnern, daß, wenn das französische Geschwader gegen Ende des März in der Bai von Salamis an⸗ kerte, dies nur geschah, weil seit dem Monat Januar große Truppen⸗Massen sich in Bessarabien zusammenzogen; daß, wenn die See⸗Streitkräfte Frankreichs
seit dem 31. Mai offiziell angekündigt worden war; daß, wenn unsere Flotten später in Konstantinopel waren, dies nur geschah, weil die Kanonen
liefen, so geschah dies, weil russische Schiffe, im Widerspruch mit dem Ver⸗ sprechen, sich auf der Defensive halten zu wollen, Sebastopol verlassen
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„Wenn es zwei Mächte gab, welche in einem Streite, der Frankreich und Großbritannien mit dem ihnen benachbarten Riesenreiche in Feindschaft zu setzen drohte, wegen ihrer Vergangenheit und ihrer neuesten Beziehun⸗
en nachsichtig gegen Rußland und auf unsere Bewegungen aufmerksam hätten sein müssen, so waren dieses Preußen und Oesterreich. Allein Sie wissen, daß ihre Prinzipien von vorn herein mit den unserigen übereinge⸗ stimmt haben; ganz Europa hat als Geschwornengericht sein feierliches Ur⸗
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theil über Ansprüche und Handlungen gefällt, deren Charakter durch keine
Vertheidigung, und käme sie auch von der höchsten Stelle, umgewandelt
werden kann. Es ist kein Streit zwischen Frankreich und England, welche
der Pforte beistehen, und Rußland, es ist ein Kampf zwischen Rußland und allen Staaten, welche ein Rechtsgefühl in sich hegen und deren An⸗
sichten und Interessen dieselben bald auf die Seite der gerechten Sache ellen werden.
„Ich setze demnach vertrauensvoll die Einstimmigkeit der großen Ka⸗ inette derjenigen Heraufbeschwörung der Erinnerungen von 1812 entgegen, ie einem Souverain gegenüber unmittelbar stattgefunden, der in ehrlicher
Weise den leätzten Versuch einer Vermittelung übernommen hatte. Das anze Benehmen des Kaisers Napoleon bezeugt hinlänglich, daß er, auf
das ihm vom Urheber seines Hauses hinterlassene Erbtheil des Ruhmes
stolz, dennoch nichts verabsäumt hat, seine Thronbesteigung zu einem Unter⸗ fande für den Frieden und die Ruhe der Welt zu machen.
„Noch ein Wort über das Manifest, in welchem Se. Majestät der Kaiser Nikolaus seinen Völkern die von ihm gefaßten Entschließungen an⸗ kündigt. Unsere so oft aufgeregte Welt hatte wenigstens ein Uebel, welches früher die Welt in Verwirrung versetzte, nicht mehr gekannt; ich meine den
deligionskrieg. Man läßt vor dem russischen Volke gleichsam einen Wie⸗
erhall jener unheilvollen Zeiten erklingen; man stellt sich, als ob das Kreuz dem Halbmonde entgegenträte und verlangt vom Fanatismus den Beistand, welchen man von der Vernunft nicht fordern kann. „Frankreich und England brauchen sich gegen diesen Vorwurf nicht zu vertheidigen. Sie unterstützen nicht den Islam gegen die griechische Ortho⸗ doxie, sie schützen lediglich das türkische Gebiet gegen die russischen Gelüste und begeben sich dahin in der Ueberzeugung, daß die Anwesenheit ihrer Heere die schon sehr geschwächten Vorurtheile stürzen wird, wodurch noch die verschjedenen Klassen der Unterthanen der hohen Pforte getrennt werden und die sich nur dann wieder höben, wenn der Aufruf von St. Petersburg den Haß der Rassen und einen revolutionairen Ausbruch veranlaßte, so daß die edelmüthigen Absichten des Sultans Abdul⸗Medschid gelähmt würden.
„Wir glauben aufrichtig daran, daß wir durch unsere Unterstützung der Türkei dem christlichen Glauben mehr Nutzen bringen, als jene Regie⸗ rung, welche ihn zum Werkzeuge ihres weltlichen Ehrgeizes macht. Ruß⸗ land vergißt gänzlich bei den gegen andere gerichteten Vorwürfen, daß es in seinem Reiche gegen die Sekten, welche den herrschenden Glauben nicht bekennen, keineswegs eine Duldsamkeit ausübt, wie sich die hohe Pforte mit vollem Rechte zur Ehre anrechnen kann, und daß es mit weniger schein⸗ barem Eifer für die griechische Religion außerhalb seiner Grenzen und mit mehr Liebe für die katholische Religion innerhalb des eigenen Landes den Geboten Christi, welche es so laut in Anspruch nimmt, besseren Gehorsam erweisen würde. 1X“X“
„Genehmigen Sie z c. Drouyn de Lhyys.“ —
Italien. Turin, 2. März. Die Parlaments⸗Sitzungen haben gestern wieder begonnen.
Florenz, 1. März. Der Bau⸗ und Verwaltungsrath der italienischen Centralbahn macht bekannt: die Fortdauer der thätig betriebenen Arbeiten von Bologna bis Piacenza sei trotz der schwie⸗ rigen Zeitverhältnisse vollkommen gesichert.
Türkei. Die,Kronstädter Ztg.“ meldet: „Unsere Nachrichten aus Bukarest gehen bis zum 23. Februar. Neue Kämpfe waren bis zu diesem Datum in dieser Stadt nicht bekannt geworden. Die Wege in den Niederungen der Walachei sind so grund- und bodenlos, daß die besten Fuhrwerke, welche mit abgewechselten Pferden die Verbindung zwischen Kronstadt und der walachischen Hauptstadt unterhalten, zu der Strecke, welche gewöhnlich bei gutem Wege in 24 — 26 Stunden zurückgelegt wird, drei Tage gebraucht haben. In der walachischen Ebene herrschte ein naßkaltes Früh⸗ lingswetter, wodurch die Straßenzüge fast ganz unpraktikabel ge⸗ macht worden sind. — Fürst Gortschakoff, zwei Generale und ein Stabsoffizier vom Geniecorps sind am 21. Februar von Bu⸗ karest nach Braila, Galacz und Ismail abgegangen. Man legt dieser Inspizirung eine große Wichtigkeit bei.“
Berichte des „Wanderers“ aus Bukarest vom 24sten mel⸗ den, daß, seitdem die Strandbatterieen bei Rustschuk von den Russen zum Schweigen gebracht wurden, die sehr beunruhigt gewesenen Einwohner des Städtchens Giurgewo wieder Ruhe genießen, da die Festungsgeschütze die Stadt nicht erreichen. Wiederholte Ver⸗ suche, die Batterieen wieder an das Ufer vorzuschieben, wurden von den Russen immer rasch vereitelt. Auch die Uebergangsversuche der türkischen Irregulären haben aufgehört. Das Kommando der Artillerieparks in Giurgewo hat der kaiserlich russische Artillerie⸗ General Hallmann übernommen. — Aus Braila wird berichtet, daß die Türken bei dem Dorfe Gitschet Redouten bauen, gleich⸗ zeitig aber von den Strandbatterieen täglich und anhaltend gegen
Braila feuern.
Ueber Orsova sind Nachrichten aus Krajova eingelaufen, welche bis zum 1. März reichen. Das Cernirungscorps wird beim Eintritt der besseren Jahreszeit in zwei Linien gebrochen werden, und die zweite Linie ein Lager beziehen, während die erste Linie in ihrer bisherigen Stellung verbleibt. Es scheint sonach, daß die er⸗
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warteten Angriffe auf Kalafat in dieser Richtung einem andere Operationsplan weichen müßten, und daß die Russen sich vorläufig mit der engsten Cernirung Kalafats begnügen werden, um in spa⸗ terer Zeit eine Operation gegen Widdin, die, abgesehen von der Position Kalafat, erfolgen könnte, zu unterstützen.
Die aus Cattaro über Triest vom 4. März in Wien einge⸗ langten Briefe melden, daß in Montenegro keine weitere Ruhe⸗ störung eingetreten ist. Fürst Daniel hat den Dorfvorständen die strenge Weisung zukommen lassen, dahin zu wirken, daß die üblichen Streifzüge unterbleiben, dagegen aber die Gränzpässe verrammelt werden. Derwisch Pascha befindet sich mit etwa 5000 Mann bei Estgücs.
— Aus Jassy wird der „Pr. C.“ unter dem 27. Febr d. J. gemeldet, daß in der Moldau 15,000 Sehfrchaen 8 fügung der russischen Armee gestellt worden sind. Dieselben sollen zur Anfuhr der Balken und anderer Materialien, welche zur Be⸗ festigung von Fokschan erforderlich sind, so wie zur Beförderung von Munition dienen. In Fokschan selbst werden die Vorarbeiten zur Befestigung lebhaft betrieben. Russische Ingenieure durchmessen die Stadt nach allen Richtungen. Hunderte von Arbeitern sind, unter Leitung und Mitwirkung russischer Sappeurs, damit beschäf⸗ tigt, ein am Ende der Stadt gelegenes Fabrik⸗Etablissement durch Pallisaden und Verschanzungen in eine Art Citadelle umzuwandeln. Es scheint die Absicht, dort eine Hauptniederlage von Munition zu errichten. Eine andere sehr bedeutende Niederlage befindet sich be⸗ reits in dem kleinen Städtchen Odobesti, welches etwa 8 Stunden von Fokschan entfernt liegt.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 28. Februar. Ein schwedisches Blatt theilt das folgende Schreiben Lord Claren⸗ don's an den 6englischen Geschäftsträger, Herrn Grey, in Betreff der Neutralität von Schweden und Norwegen mit:
„Ich habe Sie zu benachrichtigen, daß die Note, welche mir von dem Baron Rehausen übergeben worden ist, und welche die Neutralitäts⸗-Erklärung Schwedens und Norwegens in Betreff des Krieges enthält, die vollkommenste Beachtung von Seiten der Re-⸗ gierung Ihrer Majestät erlangt hat, und ich freue mich, die Befriedigung aussprechen zu können, mit der die Nachricht von der neutralen Politik aufgenommen worden ist, welche die Regierung von Schweden und Norwegen zu besorgen beabsichtigt, und die Maßregeln, welche ergriffen worden sind, um dieser Politik Nachdruck zu geben. Ihrer Majestät Regierung zweifelt nicht daran, daß, wenn der Krieg unglück⸗ licherweise ausbrechen sollte, die Verpflichtungen, welche die Regierung von Schweden und Norwegen jetzt übernimmt, streng und ehrenwerth werde erfüllt werden, und Ihrer Majestät Regierung wird sich bestreben, bestmög⸗ lichst die neutrale Stellung zu unterstützen, welche die Regierung von Schweden und Norwegen einzunehmen beschlossen hat. Unterz. Clarendon.“ (Eine gleichlautende Erklärung ist in Kopenhagen abgegeben worden.)
Dänemark. Kopenhagen, 6. März. Das Ministerium hat den im Volksthing bei der dritten Berathung des Grund⸗ gesetzes von Tscherning gemachten, aber später von ihm wieder zurückgezogenen Vorschlag, also lautend: „Es soll durch Gesetz fest⸗ gestellt werden, wann die gegenwärtigen Grundgesetz⸗Veränderun⸗ gen in Kraft treten sollen,“ sich angeeignet und dem Landsthing zur Annahme empfohlen.
Die Budget⸗Kommission des Landsthings hat jetzt ihr Gut⸗ achten abgegeben, welches die unveränderte Annahme des Finanz⸗ gesetzes empfiehlt.
Ein vom 1. März datirtes Königliches Patent verfügt, daß die Wahlen von Abgeordneten und Stellvertretern zu den Ver⸗ sammlungen der Provinzialstände des Herzogthums Schleswig für die nächsten 6 Jahre, wo möglich im Laufe des Mai⸗Monats d. J. zu Ende gebracht werden sollen.
Die dänische Kriegsmarine zählt gegenwärtig 1 Vice⸗Admiral, 2 Contre⸗Admirale, 8 Commandeure, 8 Commandeur⸗Capitaine, 16 Capitaine, 26 Capitain⸗Lieutenants, 38 Premier⸗Lieutenants, 38 Seconde⸗Lieutenants und 7 Offiziere, die à la suite stehen.
Flensburg, 24. Februar. Die Königliche Verordnung, die Verfassung des Herzogthums Schleswig betreffend, lautet folgendermaßen: 8 29
„Wir Frederil der Siebente ꝛc. ꝛc, thun kund hiermit: Um die Stellung Unseres Herzogthums Schleswig in Unserer Monarchie näher zu bestimmen, die Verfassung desselben zu ordnen und zur Erfüllung der in Unserer Allerhöchsten Bekanntmachung vom 28. Januar 1852 gegebene Zusicherung, wonach Unserem gedachten Herzogthum eine ständische Vertr tung mit beschlirßender Befugniß in den zu ihrer Wirksamkeit gehörenden Gegenständen verliehen und der dänischen sowohl als der deutschen Natio⸗ nalität und Sprache Unserer lieben und getreuen Unterthanen in diesem Herzogthum in und außerhalb der ständischen Versammlung gleiche Berech⸗ tigung gewährt und gesichert werden soll, gebieten und befehlen Wir, nach eingezogenem Gutachten Unserer getreuen Provinzialstände des Herzogthums Schleswig, hierdurch wie folgt:
Tit. I. Allgemeine Bestimmungen.
§. 1. Unser Herzogthum Schleswig ist ein unzertrennliches Zubehör Unserer dänischen Kvone. Hinsichtlich der Erbfolge in dasselbe dient das Thronfolgegesetz vom 31. Juli 1853 zur Richtschnur. Die Ausübung Un⸗ serer souverainen Regierungsgewalt in Unserem Herzogthum Schleswig — in Feee- der e. Angelegenheiten desselben durch die nachstehenden Vorschriften näher bestimmt.
18. 2. Hinsichtlich derjenigen Angelegenheiten, welche nach Unserer