1854 / 68 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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In- und ausländ. Eisenb. -Stamm-

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Berliner Börse

504 vOom

März 1854.

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Tmtlicher Wechsel-, Fonds- und Geld-Cours.

FEisenbahn-Actien.

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Berl. Stadt-Obligat. do. do. 8 Kur- u. Nm. Pfandb. Amsterdam 250 Fl. Ostpreussische do.- dito F Fl. Pommersche do. 1ö1““ 300 M. Posensche ““ do. ito . .. 11 do. 1 do. Laon iah 114“ 1 32 Sechlesische do. Paris. . .. do. Lit. B. v. Staat Wien im 20 Fl. F. 150 Fl. EE1““ Angsburg 100 HI. Westpreuss. do. v Kur- u. Nm. Rentenb. Leipzig in Cour. im 14 Thl. Pommersche do. eee“*“ 3 Posensche do. Frkf. a. M. südd. W. 100 11 .55 2 Preussisehe do.

Petersburg 100 S. R... Rhein-u. Westph. do. Sächsische do.

Schlesische do. Schuldverschr. der Eichsf. Tilg.-C.. Pr. Bk. Anth. Scheine Friedriehsd'or..... „Andere Goldmünzen à 5 Thlr.

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Fonds-Course.

Preuss. Freiw. Anleihe. Staatsanleihe von 1850

dito EE““

dito Staats-Schuldscheine.... Prämiensch. d. Seehandl. à 50 Th. Kur- und Neum. Schuldversehr.

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.Brief.

Aachen-Düsseld.. . Magdeb.-Wittenb.. do. Prioritäts- do. Prioritaäts- Aachen-Mastr. voll Niederschl.-Märk... eingezahlt do. Prioritäts- Berg.-Märkische 53 ¾ do. Prioritaäts- do. Prioritats-5 do. Prior. III. Ser. do. do. II. Serie do. IV. Serie Berl. Anh. Lit. A. u. B. Niederschl. Zweigb. do. Prioritäts- Oberschles. Lit. A. Berlin-Hamburger. do. Lit. B. do. Prioritäts-4 ½ 2 do. Prioritäts- d6. do. I. Prinz Wilh. Steele- Berlin-Potsd.-Magd. Vohwinkel) do. Prior. Oblig. 4 ¼ do. Prioritäts- dq.. do. t 8 do. do. II. Serie d1o. dêo IIt. D. 3. Rheinische... 5ꝛV½Berlin-Stettiner... do. (Stamm-) Prior. do. Prior. Oblig. do. Prioritäts-Oblig. Bresl.-Schw.-Freib. do. vom Staat gar. Cöln-Mindener..... Ruhrort-Cref. Gladb. do. Prior. Oblig. do. Prioritäts- o. dob. II. Im 3 Stargard-Posen.... 1 2 Thuringer.. .. „Düsseldorf- Elberf. 2 do. Prior.-Oblig. do. Prioritäts-4 Wilh. B. ((Cosel-Odbg.) do. Prioritäts-5. do. Prioritäts-

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Nicktamtlich

e Notirungen.

2f PErief. Geld. 2f. Brief. Geld. Ausl. Prioritäts- Actien und uit- E tungsbogen. Amsterdam Kotterdam Cracau-Oberschlesische Amsterdam-Kotterdamsa Nondb. (Kriedv. Walk.). 11““ Belg. Oblig. J. de !Esr- Frankfurt-Hanau. do. Samb. et Meuses0 Craecau-Oberschles. EWiel- Altonnn.. Livorno-Florenz. Ludwigshafen-Bexbach Mainz-Ludwigshafen.. . Metklenburgeb...... 3. Nordb. (Friedr. Wilh.) ³ Zarskoje-Selo pro St.

Weimar. Bank 2.

Braunschw. Hanmnk ..... Oesterreich. Metall....

Russ. Hamb. Cert.....

Poln. neue Pfandbr....

Ausländ. Fonds. do. Part. 500 Fl.... bxbbö Sechwed. Oerebro Pfdbr.]8 Ostgothische do. ¼ Sardin. Engl. Anleihe. Sardin. bei Rothschild’² Hamb. Feuer-Kasse.. do. Staats-Präm.-Anl. Lübecker Staats-Anl. 4 Kurhess. Pr. 0 bl. 40 Th. . Nado. dIOo.ö Schaumburg-Lippe do. 25 Thlr. 8 1 Span. 3 % ml. Schuld. 5 do. I à 3 % steigende

ö do. Bank-Actien..

do. S 18 Ebbe 5. Anl! do. v. Rothschild Lst. do. Engl. Anleihe. do. Poln. Schatz-Obl. do. do. Cert. . ..5 do. do. L. B. 200 Fl.

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Berlin-Stettiner 108 a 110 gem. gem. Rheinische 54 ¼ a 55 gem. marsche Bank 90 a gem. Oestr. Met. 62 a ½ gem.

Thüringer 86 a 86 ½¼ gem.

Berlin, 17. März. Die Course unserer Eisenbahn-Actien stell- ten sich zum Theil höher, als gestern, und wurden am Schlufs der Börse über Notiz begehrt. Von preulsischen Fonds waren Staatsschuld- scheine höher bezahlt, ausländische Effekten billiger begeben.

Berliner Gesreidebörse vom 17. März.

Weizen loco 85 92 Rthlr.

Roggen loco 62 67 Rthlr., von der Bahn 88psd. 63 Kthlr. pr. 82 pfd. bez., schwimmend 82/83 pfd. 60 ¾ Rthlr. pr. 82pfd. bez., vrüh- jahr 60 a 60 ¾ Rihlr. bez., Mai- Juni 60 ½ Rthlr. bez., Juni- Juli 61 ½ Bthlr. bez. 8

Gerste, grofse 49 54 Rthlr., kleine 40 42 Rthlr., pommersche und märkische 44 48 Rthlr.

Hafer 34 38 Rthlr., 48pfd. pr. Frübjahr 34 Br.

Erbsen 66 ‧—- 73 Kthlr. .

Winterrapps 84 83 Rthlr., Winterräbsen 83 82 Rthlr.

Rüböl loco 12 Athlr. Br., 11 ¾ G., März 11 Rthlr. Br., 11 G, März-April 11 % Athlr. bez. u. G., 11 Br., April -Mai 11472 Rthlr. bez. u. Br., 11 ½ G.

Leinöl loco 12 ½¼ Rihlr. Br., Lieferung pr. Frühj. 12 Rthle

Spiritus loco ohne Fafs 28 ½ thlr. bez., März 28 ½ Rthle. Br., 28 ¼ G., März -April 28 ¼ Rihlr. Br., 28 G., April- Mai 28 a 28 ½¼ Rthlr. bez. u. Br., 28 G., Mai-Juni 28 ½ Rthlr. bez. u 29 Br., Juni-Juli

(Tel. Dep. d. C. B.) Consols 90 ¼, 91.

Cöln-Minden 95 ¾ a 95 gem. Oberschles. Litt. A. 143 ½ a 144 gem. Oberschles. Litt. B. 119 ½ a 120 Ludwigsh. Bexbach 99 ¼ a ½ gem uss. v. Rothschild 86 ½ a 86 gem.

—+ 7

Mainz-Ludwigshafen 78 ½ a

Weizen unverändert. öl etwas besser bezahlt. Spiritus ebenfalls höher bei guter Frage.

11111 Neustadt-Eberswalde, vom 16. März. 211 Wspl. Weizen, 634 Wspl. Roggen, 339 Wspl. 480 ½ Wspl. Hafer, 100 Gbd. Spiritus. . b

Gerste

Pearis, Donnerstag, 16. März, Nachmittags 3 Uhr. (Tel. Dep d C. B.) Die 3 proz. eröffnete zu 66, 40, sank, als die Consols vo Mittags 12 Uhr (90 ¼) gemeldet wurden, auf 66, 25, hob sich, als di Consols von Mittags 1 Uhr (91) eintrafen, auf 66, 40, und sank au

Notiz, da man wissen wollte, dals die Londoner Bank das Disconto Schluss -Course: 3 proz. Rente 66, 30.

auf 6 pCt. erhöhen werde. 2 ½ pr oz. Rente 92, 50.

anleihe 75.

SOrR GdHoER, Donnerstag, 16. März, Nachmittags 5 Uhr 30 M. inute 1proz. Spanier 18 ⅞, . Mexi-

3proz. Spanier 34. 1proz. Spanier 18. Silber-

kaner 24 ½, ¼. Sardinier 79, 80. b . ö 2 Ehverposl, Donnerstag, 16. März. (Tel. Dep. d. C. B.) Baumwolle, 5000 Ballen Umsatz. Preise gegen gestern unverändert.

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Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.

(Rudolph Decker.)

Brlef. Sel.

gem. Wei

Roggen lebhaft gesragt und höher bezahlt.

Das Abonnement beträgt 25 Sgr. für das Vierteliahr in allen Theilen der Monarch 8z pohne preis⸗Erhöhung. I1 8— b . 28

iglich Preußisch

Alle Post-Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung an, für Berlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats-Anzeigers.

Mauer⸗Straße Nr. 54.

den 19. März

Berlin, den 18. Mäarz.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Karl von

Preußen ist von hier nach Deßau abgereist.

Ministerium für die landwirthschaftlichen Ange⸗ legenheiten.

Revidirtes Statut der Gärtner⸗Lehr⸗Anstalt und

der Landes⸗Baumschule zu Potsdam, so wie der

drei Betriebs⸗Pläne derselben nebst Bestätigungs⸗ Klausel vom 12. März 1854

Revidirtes Statut Uet ⸗Lehr⸗Anstalt und der Landes⸗Baumschule zu Potsdam. E11646“ worden, die zu Schöneberg bestehende erste Stufe bein ete Lehe⸗Anstalt eingehen 88 bei den Lehrstufen zu Potsdam und bei der Landes⸗Baumschule die dadurch nöthig werdenden

Abänderungen eintreten zu lassen, sind 1 8 Statuten der Gärtner⸗Lehr⸗Anstalt und der Landes⸗Baum⸗

schule vom 27. September 1823 nebst den dazu gehörigen Ein⸗ richtungs⸗ und Betriebs⸗Plänen,

imgleichen 89 die Nachträge dazu vom 18. Januar 1829“,

8 j de revi⸗ der Revision unterworfen, und tritt in Folge dessen das nachstehen r dirte mit den dazu gehörigen Einrichtungs⸗ und Betriebs⸗Plänen

in deren Stelle.

I. Autorisation beider Anstalten. §. 4.

Unter Theilnahme des Vereins zur Beförderung des Gartenbaues in den Königlich preußischen Staaten und der Intendantur der Königlichen Gärten, sollen zu und v Hatscein 18 Verbindung mit den Königlichen Gärten zu Potsdam auch ferner bestehen, E11“ möglichst ausgedehnten Echs

von Fruchtbäumen und Sträuchern, desgleichen von Schmuckgehölzen, nd in Verbindung mit denselben ein Versuchsfeld sowohl zur

besonders nützlicher Holzarten, als auch technisch⸗bkonomischer e⸗

wächse, und ein Konservatorium zur Aufstellung kulturwürdiger Frucht⸗

baäume; 2) eine Gärtner⸗Lehr⸗Anstalt.

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Beiden Anstalten, als Stiftungen zu gemeinnützigen Zwecken, . bleiben die ihnen beigelegten Rechte der Corporationen und vüae g die Vorzüge der fiskalischen Anstalten, insbesondere auch die der Garten Gesellschaft und der Intendantur der Königlichen Gärten zuständige Por

1 freiheit.

Die Corporationsrechte derselben werden nach den weiterhin Bestimmungen von dem Dircktor und dem Kuratorium der Anstalten ausgeübt.

II. Von der Landes⸗Baumschule insonderheit. Allgemeine Bestimmung derselben. H ur sowohl von Obst⸗ als

Die Anstalt soll die, zu großen Anpflanzungen, owohl von Obst⸗ vah Materialien an Saamen, Pflanzen, und Bäumen in der zu solchem Behufe erforderlichen Wohlfeilheit be⸗ schaffen.

88 fcgi. soll zu diesem Behufe nicht nur den Königlichen Gärten, sondern Jedermann, der sich mit seinen Bestellungen an sie wendet, vorarbeiten.

Ein solcher, auf große Wirkungen berechneter Verkehr muß der Hebir gesichtspunkt bei ihren Anlagen und Einrichtungen seänt deest zwar nicht aus, daß ihre Produkte und Vorräthe 1 5 - 18 titäten und im Einzelnen verkauft werden; für diesen Detail⸗Verkar

aber die Preise so zu stellen, daß damit der Verkehr der Privat⸗Unterneh⸗ mer von Baumschulen und der Handelsgärtner bestehen kann. §. 5.

Auf dem, in Folge mit der Königlichen Regierung zu Potsdam gepflogenen Verhandlungen, der Anstalt überwiesenen Theile des vormaligen Vorwerkes Alt⸗Geltow ist die Einrichtung getroffen, daß sämmtliche bau⸗ würdige Obstsorten, welche die Anstalt entweder käuflich erworben oder in anderer Weise herbeigezogen hat, in mehreren Exemplaren und zwar sowohl in Hochstämmen als Pyramidenform, aufgestellt und kultivirt werden. Der hierbei zum Grunde liegende Zweck ist: theils um ein großes Beispiel aufzustellen, theils um die verworrenen und schwankenden Benennungen von den bauwürdigen Obstsorten zu berichtigen und festzustellen, theils um dem Publikum die Gelegenheit zu verschaffen, die Natur jeder Sorte in einer großen Zahl von Exemplaren durch eigene Anschauung zu erkennen, theils um gründliche Beobachtungen im Großen über die zweckmäßigste Pflege der Obstpflanzungen anzustellen. Diese Zwecke sollen auch ferner verfolgt werden.

§. 6.

Außerdem sollen auch vornehmlich solche in⸗ und ausländische Holz- arten kultivirt und vermehrt werden, welche sich nicht allein zu Pflanzungen auf Höhenboden eignen, mit großer Schnellwüchsigkeit ökonomische Nutzbar⸗ keit vereinigen und demnach zur Anpflanzung als Schlaghölzer auf trocke⸗ nen Landstrichen zur Benutzung der Flächen, sondern auch zum Schutze der Aecker und Wiesen und Hütungen gegen rauhe Winde und Sonnen⸗ brand, ingleichen zur Bepflanzung der Wege, der öffentlichen Plätze und sonst zur Erzielung schöner und nutzbarer Hochstämme besonders zu empfeh⸗ len sind.

Bei allen Kulturen der Landes⸗Baumschule ist darauf zu sehen und zu halten, daß dieselben zur Erwriterung und Berichtigung der bis jetzt ge⸗ machten Beobachtungen und Erfahrungen benutzt, und gemeinnützige Kennt⸗ nisse verbreitet werden.

§. 8.

Die Pflanzungen der Landes⸗Baumschule sollen, soviel es mit der Einrichtung derselben verträglich ist, mit der Umgegend in ästhetische Ver⸗ bindung gebracht und zur Aufschmückung derselben benutzt werden.

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Sämmtliche nach §. 9 der älteren S.atuten der Anstalt zur Nutz⸗ nießung überwiesene Dotationen an Forst⸗Ländereien und anderen Grund⸗ stücken sind in Folge anderweitiger Einrichtungen und namentlich durch die Allerhöchst befohlene Gründung des Wildgartens in der Pirschheide, mit Ausschlusß der beiden außerhalb des Wildgartens gelegenen Parzellen von resp. 11 Morgen 126 ORuthen und 5 Morgen 42 QRuthen, zusammen 16 Morgen 168 QRuthen Flächeninhalt, für die Kulturen aufgegeben und es ist auf den Nießbrauch derselben verzichtet worden. Als Ersatz für die vorgedachten Grundstücke ist durch die Königliche Regierung zu Potsvam, wie ad §. 5 bemerkt, ein Theil der Ländereien des Vorwerkes Alt⸗Geltow im Gesammibetrage von 215 Morgen 169 QRuthen Flächeninhalt, gegen eine jährliche Geld⸗Vergütigung, auf die Dauer der Anstalt derselben

überwiesen. 8

Die Intendantur der Königlichen Gärten wird alljährlich die Säme⸗ reien von Blumen, Küchengewächsen und Bäumen, welche die Königlichen Gärten abgeben können, sammeln lassen und der Anstalt den entbehrlichen Theil gegen die Kosten der Einsammlung zu weiterem Vertriebe überlassen.

Die Intendantur der Königlichen Gärten wird den Vorstehern der Anstalt eben so von Jahr zu Jahr Stecklinge und Edelreiser, so viel die Königlichen Gartenreviere abgeben können, zur Vertheilung gegen die Ein⸗ sammlungs⸗ und Berge häsnscts6 8 1hec.

Zur Aufnahme und weiteren Pflege in den Plantagen der Anstalt, ingleichen zur Aufschmückung ihrer Anlagen werden ihr alle entbehrlichen Vorräthe der Königlichen Gärten ebenfalls unentgeltlich überlassen werden.

1 Betrieb der Anstalt.

8 §. 13. g Die Anstalt muß sich aus dem bb ihrer Productionen erhalten. 1

über die vorhandenen

§. 2 Sie wird daher alljährlich Pieisverzeichnisse