8.
Berl. Stadt-Obligat. do. do. Kur- u. Nm. Pfandb. Amsterdam.. 250 Fl. Kurz 141 140 1 Ostpreussische do. dito u 250 Fl. 2 M. 140 ⅞ 140 Pommersche do. Hambuirg 300 M. Kurz 149 i 149 ⅛1posensche 68 “ 300 M. 2 M. 149 148;
vvechsel-Ceourse.
8 EAwʒEEAAAEA
e ewe
do. hI
& b
bv
London 1 L. S. 3 M. 6 14 ½ 6 14 ½ Schlesische do. 11“
1 — do. Lit. B. v. Staat Wien im 20 Fl. F.. 150 Fl. 2 M. 3 ⅔ 72 garant Augsburg.. .. 150 Fl. [2 M. 99 99 Westpreuss. Rretlatt. ... . 100 I. 2 M. 9 ½ 99 ¼, Kur- u. Nm. Rentenb. Leipzig in Cour. im 14 Thl. 18 T. 995 — FPommersche do. uss 100 Thlr. . 7462 M. 99 ¼⁄2 98 1 Posensche do. Frkf. a. M. südd. W. 100 Fl. 2 M. 55 20/55 16 Preussisehe do. Petersburg 100 S. R 3 W. 95 ¾ — RKhein-u. Westph. do. Sächsische do. Schlesische do. Schuldverschr. der Eichsf. Tilg.-C.. Pr. Bk. Anth. Scheine — „Friedrichsd'or — „Andere Goldmünzen TThlr
n
— WęS
Fonds-Cousrse.
Preuss. Freiw. Anleihe. Staatsanleihe von 1850 dito vonI7... dito 8 Staats-Schuldscheine Prämiensch. d. Seehandl. à 50 Th. Kur- und Neum. Schuldversehr.
9 Brief.deld. I Prief. Gels. e. Geld. 93 ½ Aachen-Düsseld. 2½ 74 ½ 73 ½ Magdeb.- Wittenb..
91¼ Aachen-Mastr. voll
92 ¼ 9 1i¶ Berg.-Märkische... — do. 86 ½ do. do. II. Serie . do.
bahn-Actien.
91 . 2„ . 11 do. Prioritäts- . do. Prioritäts-
Niederschl.-Märk... Prioritäts- Prioritäts- do. Prior. III. Ser. IV. Serie Niederschl. Zweigb. do. Prioritäts- — [(Oberschles. Lit. A. Berlin-Hamburger. 35 ½ 84¼ do. Lit. B.] do. Prioritäts- 8 do. Prioritäts- l Prinz Wilh. Steele- Berlin-Potsd.-Magd. Vohwinkel) do. Prior. O0blig. do. Prioritäts- S do. do. II. Serie ööö Rheinisehe... Berlin-Stettiner... do. (Stamm-) Prior. do. Prior. Oblig. do. Prioritäts-Oblig. Bresl. Schw.-Freib. do. vom Staat gar. Cöln-Mindener.... Ruhrort-Cref. Gladb. do. Prior. Oblig. o. Wiilorltats do. do. II. Em. Stargard-Posen.... „Düsseldorf- Elberf. do. Prior.-Oblig. do. Prioritäts- Wilh. B. (Cosel-Odbg.) do. Prioritäts-5 Prioritats- 4 Magdeb.-Halberst. — V
eingezahlt.. - 41 ½ do. Prioritats-
Berl. Anh. Lit. A. u. B.
b —55,
“
1 20 58
859—
2
2‚nn
—ℳ2
Sascs ¶A
¹
—₰
Aichtamliche Sotiruansen.
—. ——⸗
1 1 “ f. Erief. Geice. Brief. ‚Geld. EEö“ Ausl. Prioritäts- Eisenb.-Stamm- Actien und Kuit-
tungsbogen.
Actien.
Amsterdam-Rotterdam “ b Cracau-Oberschlesische4 — E1“ Nordb. (Friedr. Wilh.)5 — ““ Belg. Oblig. J. de l'Est Frankfurt-Hanau 32 11“ Craecau-Oberschles.... ston.. “ Livorno-Florenz. Ludwigshafen-Bexbach4 Mainz-Ludwigshafen.. Mecklenburger % Nordb. (Friedr. Wilh.) 4 Zarskoje-Selo pro St. ffc.
Kass.-Vereins-Bk.-Act.
Ff. Brief, Geld. Ausländ. Fonds. dOoo
Braunschw. Bank.... 98 ¼ enwed. Gerebro kt. F.
Oesterreich. Metall.... 60 E“ do. do. engl. do..... — Sarqdin. Eungl. Anleihe. ““ Sardin. bei Rothschild
11“ Hamb. Feuer-Kasse...
do. Stiegl. 2. 4 do. Staats-Präm.-Anl. 1“ 8 F Lübecker Staats-Anl. 4o. v. Kothschild Lst. 1“ do. Engl. Anleihe.... bP 1 C1“ do. Pofu. Schatz-Obl. “ do. do (Cert. 6 “ 9 LLA“
Poln. neue Pfandbr... 83 o. 1 à 5 % steigende
8
—
5—
—ℳ3SVVWSRNnnnnng
Bergisch-Märk. 54 ¾ a 55 gem. Berlin-Stettiner 109 ¼ a 109 gem. gem. Ludwigsh. Bexbach 98 ¾ a ¼ gem. Mecklenburger 30 ½ a ¼ gem. v. Rothschild 82 ¼ a X¾ gem. Russ. Poln. Schatz-Obl. 59 a 58 ¾ gem.
Thüringer 86 ⅞ a 86 ¾¼ gem. Wilhelms-Bahn (Cosel-Oderberg) 119 a 119 ⅔
Nordbahn (Fr. Wilh.) 33 ½ a ¼ gem. Oestr. Met. 60 ½ gem. Russische
WraneahmxassunsSceSvgnrwEIwecexKevas Sana Tüe, geeRngeereenrereneceiee ec een Seee vr vexeöxneenaaskx bata eec enisevave
Berlin, 23. März. Bei geringem Geschäft behaupteten sich die Course der Eisenbahn -Actien durchgängig fest. Von Preufsischen Fonds waren Staatsschuldscheine höher bezablt, ausländische Estekten im Ganzen besser.
Berliner Getreidebörse vom 23. März.
Weizen loco 84 — 91 Rihlr. G
Roggen loco 62 — 67 Rthlr., 84/85 pfd. 62 Rthlr. pr. 82pfd. bez., Frühjahr 60 a 60 ¾ Rthlr. bez., Mai- Juni 61 Rthlr. bez., Juni - Juli 62 Rthlr. bez.
Gerste, grosse 48 — 54 Rthlr., kleine 40 — 46 Rthlr.
Hafer 34 — 38 Rthlr., Lieferung pr. Frühjahr 46pfd. 31 ¼ a 31 ½ Rthlr. bez.
Erbsen 65 — 73 Rthlr.
Winterrapps 84 — 83 Rthlr. nominell, Winterrübsen 83 — 82 Rthlr. nominell.
Rüböl loco 114156 Athlr. Br., 11 ¾¼ G., März 11 ¾ Rthlr. Br., 11 ¾ G, März -April u. April-Mai 11 ⅔i Rthlr. Br., 1152⁄12 G.
Leinöl loco 12 ¾ Rthlr., Lieferung pr. Frühj. 12 Rthlr.
Spiritus loco ohne Fass 27 3¼ a 27 % Riklr. verk., März 27 ¼ Athlr. bez. u. Br., 27 G., März -April 27 ¼ Rthlr. Br., 27 G., April-Mai 27 a 27 ¾ Rihlr. bez. u. Br., 27 G., Mai-Juni 27 % Rthlr. Br., 27 ½4 G., Juni- Juli 28 ¼ Rthlr. bez., 29 Br., 28 ½ G. 1
eizen einige Frage bemerkbar. Roggen sest und etwas höhber bezahlt. Rüböl etwas fester. Spiritus schwach behauptet. 1 ((e. 1 Neustadt-Eberswalde, vom 22. März.
614 ½ W’spl. Weizen, 1172 Wspl. Roggen, 9 Wspl. Erbsen,
587 Geb. Spiritus
“ “
FFünEsKIssr๠a. N., Mittwoch, 22. März, Nachmittags 2 Uhr. — el. Dep. d. C. B.) Schluss-Course: Nordbahn 35. 5proz. Metal- liques 60⅛. 4 ½prow*. Metaliques 54 ½ 3proz. Spanier 33 ½. 1proz. Spa- nier 17 ⅛. Kurhessische Loose 31. Wien 87 ½. Hamburg 89 ½. Lon- don 11 Paris 94. Amsterdam 100 ½. Ludwigshalen-Brabach 101 ½. Mainz-Ludvvrigshafen 81.
Anasterdan, Mittwoch, 22. März, Nachmitiag⸗ 4 Uhr. (Tek. Dep. d. C. B.) Oesterreichische und holländische Effekten angeboten, lebhastes Geschäst. Schluls-Course: 5proz. Metalliques Litt. B. 71 ¾. Sproz. Metailiques 7 I½ proz. Metallques 29 1 proaz. Spanier 17 %. 3 proz. Spanier 3216. 4proz. Polen 57. Holländische integrate 54 7.
Getr eidemarkt: Weizen und Roggen wenig Geschäst, unver- ändert. Raps pr. Frühjahr 67 ¾ nominell. Büböl pr. Frühj. 37 ¼.
3 Paris, Mittwoch, 22. März, Nachmittags 3 Uhr. (Tel. Dep. d C. B.) Die 3 proz. eröffnete, nachdem die Consols von Mittags 12 Uhr (89 ⅞) gemeldet worden, zu 64, 40, hob sich plö szlich auf 64, 95, fel nach Bekanntwerden der Consols von Miuags 1 Uhr (89 ½) auf 64, 60, 1— “ bis ihe 65, 05 und schloss fest zur Noötiz. Schluls-
ourse: 3proz. Kente 65. 4½p r oz. Rente 91. 3proz. Spanier 33 ½. sil- J b 22 te 91 3pro- e 98 Sil
1. enn, Mittwoch, 22. März, Nachmittags 3 Uhr. (Tel. Dep d. C. B.) Consols 89 ⅛. 1proz. Spauier 17 ½. Mexikaner 23. Sar dinier 78.
Das fällige Dampfschiff aus Westindien ist eingetroffen.
Getreidemarkt: In Weizen hat eine Zufuhr von 50,000 Quar ter stattgehabt; derselbe blieb ohne Käufer sogar zu 2 Schiiling niedri geren Preisen als vergangenen Montag.
EawergocsI. Mittwoch, 22. März. (Tel. Dep. d. C. B) Baum wolle, 4000 Ballen Umsatz. Preise gegen gestern unverändert.
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei, 8
(Rudolph Decker.)
25 Sgr. für das Vierteljahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis-Erhöhung.
für Gerlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats-Anzeigers.
Mauer⸗Straße Nr. 54.
88 1s Alle Post-Anstalten des In⸗ un en 31 8 Auslandes nehmen Bestellung an
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Ober⸗Regierungs⸗Rath von Röder in Stralsund zum Direktor des Konsistoriums der Provinz Schlesien mit dem Range eines Raths dritter Klasse; so wie
Den bisherigen Konsul Moritz von Bethmann in Frank⸗ furt a. M. zum General⸗Konsul daselbst zu ernennen; Dem Polizeirath Saeger in Berlin den Charakter als Po⸗ lizei⸗Direktor zu verleihen; und
Die Wahl des vormaligen Schleswig⸗Holsteinschen Gymnasial⸗ Rektors Dr. Johann Carl Gottfried Schütt zum Rektor des Gymnasiums zu Görlitz zu genehmigen.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Der vormalige Fürstlich hohenzollernsche Bau⸗Inspektor Zobel ist zum Königlichen Kreis⸗Baumeister in Hechingen ernannt worden. Verfügung vom 20. März 1854 betreffend den Entwurf zu einer Instruction über das Verfahren bei Beschaffung des Chaussee⸗Bau⸗ und Unterhal⸗ tungsmaterials.
18 1. 5. Oktober ) 1
Den mittelst Berichts vom — 2 Ncpember 2 bPr. eingereichten Entwurf zu einer Instruction über das Verfahren bei Beschaffung des Chaussee⸗Bau⸗ und Unterhaltungsmaterials trage ich zu geneh⸗ migen Bedenken, weil die bei der Gewinnung und dem Transporte dieser Materialien obwaltenden Verhältnisse so verschieden sind, daß allgemeine Instructionen selten zutreffen und oft mehr hem⸗ mend als fördernd auf das Lieferungsgeschäft einwirken können. Es muß daher für zweckmäßiger erachtet wer⸗ den, daß jene lokalen, zum Theil auch wohl persönlichen Verhält⸗ nisse in jedem conecreten Falle wohl erwogen und, mit Vermeidung jedes unnöthigen Zeitverlustes, zum Vortheil des Chausseebaufonds möglichst benutzt werden.
So hat einer Seits die Erfahrung es bestätigt, daß das un⸗ bedingte Festhalten des Licitations⸗ oder Submissions⸗Weges häufig die Theilnahme der Besitzer kleiner Ackerwirthschaften oder der Fuhr⸗ leute mit unerheblichem Gewerbsbetriebe, welche sich auf feste Kon⸗ trakte und bestimmte Lieferungsfristen ungern einlassen, verringert, und daß dadurch die Anfuhr der Baumaterialien oft beträchtlich ver⸗ theuert wird; während anderer Seits auch Umstände eintreten können, in welchen Rückfracht, landwirthschaftliche Operationen und dergleichen erwünschte Gelegenheiten zur Verminderung der Ge⸗ winnungs⸗ und Transportpreise darbieten, welche, da sie den Be⸗ hörden nicht immer bekannt werden, nur durch öffentliches Aus⸗ gebot an den Mindestfordernden nutzbar gemacht werden können. Ferner kommt in Betracht, ob die Gewinnungsorte des verlangten besten Materials schon im Voraus zu bestimmen sind; ob sie hin⸗ reichende Ausbeute versprechen; ob und welche Schwierigkeiten sy⸗ wohl bei der Gewinnung, als bei der Abfuhr zu überwinden sind und ob demnach es vortheilhafter erscheint, Gewinnung und Trans- port getrennt oder vereint auszugeben. M b elchen Einfluß diese und andere Verhältnisse auf das Liefe⸗ rungsgeschäft ausüben können, müssen die Dirigenten des Chaussee⸗ wesens im Regierungs⸗Bezirk sorgfältig zu ermitteln und zu erwä⸗ gen sich angelegen sein lassen, bevor sie demgemäß die Instruction der Baubeamten und die Formulirung der Lieferungs⸗Bedingungen, wenn nöthig, für jeden besonderen Fall veranlassen.
Dabei sollen, um das Verfahren der Baubeamten zu regeln und, so weit möglich, auf allgemeine Grundsätze zurückzuführen, von jetzt ab folgende Bestimmungen ma ggebend sein:
Die Königliche Regierung entwirft eine, aus den Kosten und durchschnittlichen Leistungen einer Pferdekraft, mit Rücksicht auf Zeitversäumniß beim Auf⸗ und Abladen zu ermittelnde Fuhrpreistabelle für die in Ihrem Verwaltungs⸗Bezirke Net G Transportweiten, und zwar: B. lür G1 Transport⸗Verhältnisse.
Auf Grund dieser Tabelle, deren Preise als Maximalpreise festzuhalten sind, und mit Voranstellung der im vorigen Jahre ge zahlten Preise, haben sämmtliche Baubeamte alljährlich bei Einreichung ihrer Etatsanschläge diejenigen Preise, für welche sie sowohl die Anfuhr als die Gewinnung der veranschlagten Materialien beschaffen zu können glauben, in einem Kosten⸗ Tarif zusammenzustellen und der Koöͤniglichen Regierung zur Prüfung und Festsetzung einzureichen.
Diese Kosten⸗Tarife kommen erst dann zur Anwendung, wenn die Königliche Regierung sich überzeugt hat, daß auf dem Licitations⸗ oder Submissionswege geringere Preise nicht zu erzielen sind. Damit bei dem Verdinge jeder Verdacht einer Privat⸗Begünstigung wegfalle, darf die Konkurrenz niemals ausgeschlossen werden. Daher ist zunächst auf einem dieser Wege oder nach Besinden auch auf beiden der Materialien bedarf für eine Periode von längstens drei Jahren in jedem Baukreise zum öffentlichen Ausgebot zu bringen, und zwar die Gewinnung und Anfuhr besonders und zusammen, wobei der Baubeamte in Betreff der Einthei ung der Lieferungs⸗ strecken in größere und kleinere Abtheilungen die Wünsche und die Leistungsfähigkeit der Lieferungslustigen so weit irgend möglich, zu berücksichtigen hat. Abtheilungen von mehr als 11“ zum Ausgebot zu bringen, wird selten rath⸗ am sein.
Sind die Preise der Mindestfordernden nicht annehmbar, oder glaubt die Königliche Regierung auch aus anderen Gründen den Zuschlag für alle oder einzelne Lieferungsstrecken versagen zu müssen, so wird der betreffende Baubeamte sofort zum Verding aus freier Hand, und zwar innerhalb des genehmig⸗ ten Kostentarifs (ad 2) ermächtigt.
Nachdem der Beamte nochmals wohl erwogen hat, ob nicht inzwischen Umstände eingetreten sind, welche auf die Ermäßi⸗ gung aller oder einzelner Preise des Tarifs Einfluß haben, in welchem Falle er die letzteren angemessen ermäßigt, macht er durch Anschlag an den Chausseegeld⸗Hebestellen, Rathhäu⸗ sern, Gemeindestuben, Wirthshäusern, so wie durch die Kreis⸗ blätter und durch Ausruf bekannt, daß und für welche Strecken die Gewinnung, Anfuhr oder Lieferung beginnen, die Lieferungs⸗Bedingungen und der Preis⸗Tarif bei ihm selbst, den Chausseegeld⸗Erhebern und Aufsehern eingesehen werden können und daß man sich wegen Empfangnahme der weiteren Anweisungen bei ihm, resp. den Aufsehern, zu mel⸗ den habe Bei diesen Meldungen müssen bedingungsmäßige Lieferungs⸗ offerten auch selbst für geringe Quantitäten, jedoch nicht un⸗ ter ½ Schachtruthe acceptirt werden. Die Veröffentlichung dieses Preistarifs ist nur, wenn wichtige Bedenken dagegen ob⸗ walten, zu unterlassen. Gehen nach Erlaß der Bekanntmachung ad 5 von zuverlässigen Personen Anerbietungen unter günstigern Bedingungen ein, so haben diese den Vorrang, sonst aber erfolgt die Acceptation der Offerten nach der Reihenfolge der Abgabe. Gehen die⸗ selben über den Bedarf des Jahres, für welches sie eingefor⸗ dert sind, hinaus, so kann, jedoch gegen eine Ermäßigung des Tarifs (ad 2) um mindestens 10 Prozent die Lieferung bis zu * des muthmaßlichen etatsmäßigen Bedarfs des 1 folgenden Jahres fortgesetzt werden.