1854 / 82 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Nach dem Vertheilungs⸗Plan zu der propisorischen Zoll⸗ Abrechnung für das Jahr 1853 hat Preußen von seinen Zoll⸗ Einnahmen 3,067,515 Rthlr. herauszuzahlen. Darauf sind bereits nach dem Vertheilungs⸗Plan für das ’ste bis inkl. 3te Quartal v. J. gezahlt 2,592,950 Rthlr., und sind also noch herauszuzahlen 174,565 Rthlr., wovon Baiern 178,400 Rthlr., Württemberg 105,050 Rthlr., Baden 15,850 Rthlr., das Kurfürstenthum Hessen 53,850 Rthlr., das Großherzogthum Hessen (wegen iner Zahlungs⸗Ausgleichung) 1294 Rthlr. 15 Sgr. 7 Pf., Thüringen 86,357 Rthlr., Nassau (wegen einer Zahlungs⸗ Ausgleichung) 17 Rthlr. 22 Sgr. 5 Pf., Luremburg 33,700 Rthlr. erhält. Baiern hat nach der Zoll⸗Abrechnung für das gahr 1853 zu empfangen 2,067,650 Rthlr., wovon es nach dem zertheilungs⸗Plane für das 1ste bis incl. 3te Quartal bereits ;571,360 Rthlr. bezogen und noch 496,290 Rthlr. zu empfangen Hierauf kommen von Preußen 178,400 Rthlr., von Sachsen 310,570 Rthlr., von Braunschweig 7300 Rthlr. Sachsen hat aus den vorjährigen Zoll⸗Einnahmen herauszuzahlen 698,214 Rthlr., wovon bereits nach der Zoll⸗Abrechnung der drei ersten Quartale herausgezahlt sind 387,640 Rthlr. Es bleiben mithin noch 310,574 Rthlr. herauszuzahlen, welche an Baiern mit 310,570 Rthlr. in under Summe zu zahlen sind. Württemberg hat aus den vor— ährigen Zoll⸗Einnahmen zu empfangen 825,404 Rthlr., von denen es während der drei ersten Quartale v. J. 662,580 Rthlr. bezogen und mithin noch 162,824 Rthlr. zu beziehen hat, und zwar von Preußen 105,050 Rthlr. und von Frankfurt a. M. 57,750 Rthlr.

Baden hat zu empfangen 443, 105 Rthlr., wovon es bereits 427,250

Rthlr. erhalten und mithin noch 15,855 Rthlr., und zwar aus der preußischen Kasse, zu beziehen hat. Das Kurfürstenthum Hessen hat zu empfangen 214,979 Rthlr., wovon es bereits 161,130 Rthlr. bezogen und 53,849 Rthlr. noch zu beziehen hat, welche es von Preußen mit der runden Summe von 53,850 Rthlr. erhält. Das Großherzogthum Hessen hat 140,720 Rthlr. zu empfangen. Es hat hiervon bereits 101,180 Rthlr. erhalten und bezieht noch 39,540 Rthlr., wovon Preußen (wegen einer Zahlungs⸗Ausgleichung) 1294 Rthlr. 15 Sgr. 7 Pf., und Frankfurt a. vTö“ nicht schon geschehen ist, 38,245 Rthlr. zu zahlen haben. Thüringen hat 330,147 Rthlr. zu empfangen, wovon bereits 243,790 Rthlr. vergütet und noch 86,357 Rthlr. zu vergüten sind. Diese werden im Wege der besonderen Abrechnung von Preußen zu empfangen sein. Braunschweig hat 7300 Rthlr. und zwar an Baiern herauszuzahlen. Nassau hat 207,674 Rthlr. zu empfangen, wo es bereits 154,050 Rthlr. erhalten und noch von Preußen (wegen einer Zahlungs⸗Ausgleichung) 17 Rthlr. 22 Sgr. 5 Pf. und von Frankfurt . M. (abzüglich der bereits erfolgten Abschlags⸗Zahlung von 34212 Rthlr.) in runder Summe 53,600 Rthlr. zu erhalten hat. Frankfurt g. M. hat heraus⸗ 593,159 Rthlr., wovon es bereits 443,530 Rthlr. gezahlt

deg 1ec 5149,629 Rthlr. zu zahlen hat. Hiervon sollen erhalten

Württemberg 57,750 Rthlr., das Großherzogthum Hessen (so weit es nicht SE geschehen ist) 38,245 Rthlr., Nassau (abzüglich der bereits erfolgten Abschlagszahlung von 34,212 Rthlr.) 53,600 Rthlr. Luxemburg hat 133,397 Rthlr. zu empfangen, von denen es bereits 99,650 Rthlr. erhalten und noch 33,747 Rthlr. zu erhal⸗ ten hat. Diese erhält 16— Summe mit 33,700 Rthlr. aus preußischen Kassen. (Pr. C.)

Perahnschet 8 April. In Folge des seitens der hiesigen Königlichen Regierung zurückgenommenen Verbotes, die Weiter⸗ beförderung des nach Rußland bestimmten Waffentransportes be⸗ treffend, kamen am Donnerstag, den 30. v. Mts., hierselbst zwei russische Offiziere in Civilkleidern an, um die qu. Waffen von dem Spediteure in Empfang zu nehmen. Der Transport Feschüeht nunmehr zu Wasser bis Modlin, dem Bestimmungsorte der qu. Waf⸗ fen. Die Aufhebung der anfänglich höheren Orts verfügten Be⸗ schlagnahme dieser Waffensendung dürfte einfach ihren Grund darin haben, daß die betreffende Sendung, als in Rücksicht auf die Pa⸗ rität die preußische Regierung den Transit von Waffen verboten, bereits die preußische Gränze überschritten und sich innerhalb Preu⸗ ßens auf dem Wege nach Rußland befand. Die nach Rußland von Lüttich aus gehenden Waffensendungen wurden sonst immer durch den Sund ꝛc. befördert; wegen der Verwickelungen mit den Westmächten, so wie auch des Eises, womit die Ostsee noch theil⸗ weise bedeckt war, hat man den Landweg vorgezogen. (Pos. Ztg.)

Stettin, 3. April. Das gestern hier von Kopenhagen ein⸗ getroffene Dampfschiff „der Geyser“ ist der englischen Flotte bei Rügen begegnet. (Osts. Ztg.)

Mecklenburg. Warnemünde, 1. April. Gestern Nach⸗ mittag gegen 3 Uhr sah man hier ganz fern, kaum am Horizont sichtbar, die englische Flotte, Segel⸗ und Dampfschiffe, nach Osten vorbei passiren. Schon vorgestern Nachmittag war hier Kanonendon⸗ ner zu vernehmen. (Rost. Z.)

Baiern. München, 25. März. Dem Vernehmen nach ist vor wenigen Tagen der von der Gesetzgebungs⸗Kommission neu ausgearbeitete Entwurf einer vollständigen Strafprozeß⸗Ordnung auf Befehl des Königs den Berathungen des Königlichen Staats⸗

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raths unterstellt worden.

nichtpolitischen Verbrechen gehören, während die politischen Ver⸗ brechen in erster Instanz vor das Appellationsgericht, in zweiter vor den obersten Gerichtshof gewiesen sind. Auch bezüglich der Ge

staltung der Hauptverhandlung, dann in der Materie der Rechts-⸗

mittel und im Ungehorsamsverfahren sollen auf Grundlage der bis-

herigen Erfahrungen erhebliche Reformen beabsichtigt sein. (A. A. Z.)

Niederlande. Haag, 1. April. Ein K. Dekret ernennt Herrn Vrolik aus Utrecht zum Finanzminister. Er wird seine Function den 1. Mai antreten, bis wohin er durch Van Hall, der Minister des Auswärtigen bleibt, interimistisch vertreten wird.

Belgien. Brüssel, 2. April. Die Repräsentantenkammer hat gestern nach mehrtägigen Verhandlungen in geheimem Comite die Berathungen über die mit Frankreich abgeschlossenen Verträge beendet und darauf bei der in öffentlicher Sitzung erfolgten Schluß⸗ Abstimmung beide Verträge, nämlich den am 22. August abgeschlos⸗ senen Handelsvertrag und die an demselben Tage abgeschlossene Convention gegen den Nachdruck nebst dem Additional⸗Artikel vom 27. Februar 1854 mit 63 gegen 15 Stimmen angenommen. .

Großbritannien und Irland. London, 1. April. Die von Lord Aberdeen im Oberhause und von Lord John Russell im Unterhause beantragte Adresse an die Königin als Antwort auf die Kriegs⸗Erklärung wurde gestern (wie bereits telegraphisch ge meldet) in beiden Häusern einstimmig angenommen. Das Unter⸗ haus beschloß auf Lord John Russell's Antrag, am 3. April der Königin die Adresse in corpore zu überreichen.

In der (bereits kurz erwähnten) Sitzung des Unterhauses am 30. März fragte Herr F. Mitchell, ob die sogenannten rus⸗ sischen Kaufleute (d. h. russischen Handel Treibenden) sich in Bezug auf die Rechte der Neutralen nach Lord Clarendons Schreiben vom 25. März oder nach der Königlichen Erklärung vom 28. März zu richten hätten. Zwischen beiden Aktenstücken scheine ein Widerspruch zu bestehen. Er wünsche zu wissen, erstens, ob Feindes-Eigenthum, am Bord neutraler Schiffe gefunden, auch wenn es nicht Kriegs⸗- Contrebande ist, der Beschlagnahme ausgesetzt sei; zweitens, ob rus-⸗ sische Produkte, welche Eigenthum britischer Unterthanen geworden, das⸗ selbe Vorrecht genießen; drittens, ob auch britische Fahrzeuge das Recht haben, Produkte des Feindes aus einem neutralen Hafen herüber zu bringen, oder nicht. Endlich, was für Artikel unter die Rubrik „Kriegs⸗Contrebande“ kämen. Daran gegnete d 1 Anwalt: In der Königlichen Erklärung sei keine Rede von Auf⸗ gebung des Rechtes zur Durchsuchung neutraler Schiffe, da solche sonst feindliche Depeschen oder Kriegs⸗Contrebande befördern könn⸗ ten. Den Begriff „Kriegs-Contrebande“ zu definiren, könne er nicht unternehmen, verweise aber in Bezug auf diese höchst ver⸗ wickelte Frage auf eine jüngst erschienene Abhandlung von 34 eng⸗ gedruckten Seiten, nach welcher nicht nur unmittelbare Kriegswerk⸗ zeuge, wie Waffen und Schießbedarf, sondern unter Umständen auch Proviant als Contrebande betrachtet werden könne. Was die Frage betreffe, ob russische Produkte an Bord briti⸗ scher Fahrzeuge der Wegnahme ausgesetzt seien, so er es für klar, daß nach dem Völkerrechte wie nach dem Landes⸗ gesetze die Unterthanen kriegführender Staaten kein Ausnahms⸗ recht beanspruchen könnten. Nach der Kriegserklärung ist jedes Geschäft zwischen englischen und russischen Unterthanen gesetz⸗ widrig. Russische Produkte dagegen, die vor dem Beginne der Feindseligkeiten gekauft und so bona side Eigenthum britischer Unterthanen geworden sind, oder die ein Brite von neutralen bona side Eigenthümern derselben angekauft hat, würden frei sein. Auf nochmalige Anfrage von Herrn Price erwiderte Lord J. Russell: Bonza ücde britisches Eigenthum, an Bord neu⸗ traler Schiffe befindlich, ist ohne Zweifel frei. Uebrigens werden Arrangements vorbereitet, und britische Unterthanen, die sich jetzt auf russischem Gebiete befinden, zur Fortbringung ihres bona fide Eigenthums auf neutralen Schiffen, trotz irgend einer bestehenden Blokade, zu ermächtigen. H. Baillie erinnerte daran, daß am 8. Mai 1852 in London ein französisch⸗ englisch⸗ russisch⸗ dänischer Vertrag unterzeichnet wurde, welcher das dänische Erb⸗ folge-Gesetz zu Gunsten des Kaisers von Rußland abänderte und nicht weniger als 12 Thronerben enterbte ob dieser, Vertrag in Folge des Krieges als abgeschafft betrachtet werden könne? Lord J. Russell: Jener Vertrag hatte blos die Integrität der däni⸗ schen Monarchie zum Zweck; und ich sehe nicht ein, wie so der Ausbruch des Krieges zwischen Rußland und zwei an⸗ deren Vertrags⸗Unterzeichnern den die dänische Monarchie betref⸗ fenden Vertrag ungültig machen kann. Hierauf erhielt die Ein⸗ kommensteuer⸗Bill, nach einigen Ausfällen der Tories auf den Schatzkanzler, die dritte Lesung. Darauf kam die vertagte Debatte

über die Ernennung des Klöster⸗Ausschusses an die Reihe, und c Goold stellte den Antrag, anstatt Chambers, des Marquis von

Stafford und Newdegate drei gemäßigtere Mitglieder, nämlich

Soteron, Ker Seymer und Lord H. Vane zu ernennen.

Zu den wesentlichen Neuerungen des Abstimmung

Entwurfs soll die Beschränkung des Geschwornengerichts auf die

Darauf entgegnete der General⸗

halte

Zeit beziehen werden. durch weilenden russischen Unterthanen in Erinnerung gebracht, daß die ihnen zur Abwickelung ihrer Geschäfte vergönnte Frist mit dem 29,. April d. J. zu Ende gehe, und daß sie nach Ablauf derselben des Schutzes Andererseits haben alle in der Türkei ansässigen Russen von ihrer

Die Bei⸗ behaltung von Chambers wurde darauf Gegenstand einer besondern

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und mit 117 gegen 60 beschlossen und dann die De⸗

batte vertagt.

Unter den letzten von der Regierung dem Parlamente vorge⸗ legten Aktenstücken über die orientalische Frage befinden sich auch einige in Bezug auf den griechischen Aufstand und unter anderen eine vom 16. Februar datirte Depesche Lord Clarendon's an den britischen Gesandten in Athen, Herrn Wyse, in welcher er demsel— ben das Resultat einer Unterredung mit dem griechischen Gesand⸗ ten in London, Herrn Tricupis, mittheilt, welcher beauftragt war, das Verhalten der griechischen Regierung in Bezug auf den Auf⸗ stand zu rechtfertigen. Lord Clarendon hatte die Rechtfertigungs⸗ versuche ziemlich kurz abgewiesen und Herrn Tricupis schließlich er⸗ klärt, daß, wenn die griechische Regierung den Aufstand ferner wie bisher, direkt oder auch nur indirekt, begünstige, die Blokirung Athens die unvermeidliche Folge sein würde.“

Die Einschiffung der zur zweiten Division des Expeditions⸗ Corps gehörenden Regimenter beginnt in der nächsten Woche, bis zu deren Mitte wenigstens 6 der dazu gehörenden Linien⸗Infanterie⸗ Regimenter eingeschifft sein werden. Von dem Ober⸗Befehlshaber des Heeres soll nach Berichten aus Dublin der Befehl ergangen sein, 22 Regimenter um 300 und 6 um 200 Mann zu verstärten, was eine Vermehrung der Infanterie um 7800 Mann ausmachen würde. Lord Raglan's Stab verläßt London am 3ten d. M. Nach der „United Service Gazette“ hat die Regierung bei dem Obersten Colt 4000 Revolvers für die Mannschaften der Flotte bestellt.

Frankreich.

Paris, 2. April. Die erste Truppensendung

nach Gallipoli ist erfolgt: 4 Schiffe mit 3400 Mann, 6 Schiffe mit I

3450 Mann und 225 Pferden, 4 mit 1395 Mann und 40 Pferden, 3 mit 1130 Mann und 20 Pferden, 2 mit 3040 Mann, 5 mit 4663 Mann und 80 Pferden. Im Ganzen mit dem Kontingent noch eines Schiffes 20,078 Mann und 365 Pferde. Kauffahrer bringen täglich von Marseille die Pferde, Kanonen, Munitions⸗ bedarf, Lebensmittel und Lagergegenstände fort.

Türkei. Ein der „Pr. C.“ vorliegender Brief aus Kon⸗ stantinopel vom 20. März bestätigt eine durch telegraphische Meldung bereits bekannt gewordene Thatsache. Zwei Schiffe des englischen und französischen Geschwaders, welche im Schwarzen Meere gekreuzt hatten, waren am 19ten desselben Monats mit der Nachricht nach dem Bosporus zurückgekehrt, daß die Russen alle Posten an der tscherkessischen Küste auf einer Strecke von etwa funfzig Meilen verlassen haben. Die Eingeborenen sollen sich bereits der wichtigsten Punkte bemächtigt haben. Es fehlen uns genauere Mittheilungen darüber, ob die vier Festungen Poti, Redut⸗Kalé, Suchum⸗Kalé und Anapa unter jenen „wichtigsten Punkten“ zu verstehen sind. Diese Rückbewegung der russischen Truppen hat in Konstantinopel um so mehr überrascht, als die genannten Punkte ziemlich stark befestigt und mit einer zahlreichen Garnison versehen sind. Man hatte auch bisher einen Angriff der ver⸗ einigten Flotten auf die tscherkessische Küste nicht für wahrscheinlich ge⸗ halten, weil bei der jetzigen Witterung auf eine Mitwirkung der türkisch⸗ anatolischen Armee nicht zu rechnen ist, und weil ein Erfolg in dieser Ge⸗ gend von keinem wesentlichen Einfluß auf die Entscheidung des Krieges sein kann. Dennoch scheint es, daß man von russischer Seite es vorzog, einer solchen Diversion sich zu entziehen und nach dieser Seite hin die Vertheidigungslinie zu verkürzen. Man erwartete in Konstantinopel täglich das Auslaufen der englisch⸗ französischen Flotte. Das englische Geschwader im Bosporus zählt gegenwär⸗ tig 9 Linienschiffe und 11 Fregatten, das französische 8 Linien⸗ schiffe (außer dem „Napoleon“, der in Reparatur begriffen ist) und 10 Dampf⸗Fregatten. Die türkische Flotte hat 7 Linienschiffe. Das türkische Kriegs⸗Ministerium ist mit den Anstalten für Unter⸗ bringung und Verpflegung der erwarteten Hülfstruppen angele⸗ gentlich beschäftigt, und die Aufkäufe der Proviant-⸗Kommissarien haben die Lebensmittelpreise von Neuem beträchtlich gesteigert. Fleisch, Fisch, Brod, Butter und Fourage sind um 100 bis 400 pCt. in die Höhe gegangen. Uebrigens scheint es keinem Zwei⸗ fel unterworfen, daß die verbündeten Regierungen vorläufig für die Ausgabe für Sold und Unterhalt der Hülfscorps aufkommen. Wenn auch die fremden Truppen nicht in der Hauptstadt garniso⸗ niren werden, so soll doch ein Theil derselben in Konstantinopel ausgeschifft werden. Man glaubt, daß etwa 10,000 Engländer und 15,000 Franzosen Kasernen in der Nähe der Stadt für einige Der K. K. österreichische Internuntius hat eine Bekanntmachung den noch auf ottomanischem Gebiete

der österreichischen Gesandtschaft verlustig gehen.

Regierung die Weisung erhalten, sofort in ihr Vaterland zurückzu⸗

kehren. Am 20sten war ein Trupp kurdischer Reiter unter Füh⸗

rpung einer Amazone in Konstantinopel eingetroffen. 8 Schweden und Norwegen. Stockholm, 28. März.

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interimistisch zum außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am britischen Hofe ernannt worden.

3 Amerika. Die (bereits kurz erwähnte) Botschaft, welche der Präsident der Vereinigten Staaten wegen des „Black Warrior“ an he gerichtet hat, lautet: 8

„Dem in ihrem Beschlusse vom 10. d. Mts. ausgedrückten der Repräsentanten⸗Kammer gemäß, übersende ich ööö“ richt des Staatsseeretairs, welcher alle Angaben enthält, die diesem De⸗ bartement über die am 28. des vor. Mts. in Havanna stattgefundene Beschlagnahme des „Black Warrior“ zugegangen sind. Im Laufe der letzten Jahre hat es mehrere andere Fälle des Angriffs von Seiten der DFanischen Behörden in Cuba auf unseren Handel, von Verletzung der Rechte amerikanischer Bürger und von Beleidigungen unserer nationalen Flagge gegeben. Alle unsere Versuche, um Genugthuung haben nur zu langen nutzlosen Unterhandlungen geführt. Die Doku mente in Bezug auf diese Angelegenheiten sind sehr umfangreich; sobald sie geordnet sind, werden sie dem Kongresse übersandt werden. Die jetz

Warrior“ und weisen das Unrecht so klar nach, nünftiger Weise eine volle Entschädigung 1 lischen Majestät bekannt gemacht wird; doch ähnliche Erwartungen haben sich in anderen Fällen nicht verwirklicht. Die beleidigende Macht ist mit

großer Macht zu Angriffen vor unseren Thüren, aber wie sie behauptet, hat sie keine Macht zum Wiedergutmachen. Wir müssen in einer anderen Hemisphäre Genugthunng suchen und die Antwort auf die gerechten Kla⸗ gen, die wir an die Regierung des Mutterlandes richten, ist nur die Wie⸗ derholung von Entschuldigungen, die untere Beamte in Folge der Vor⸗ ehhagfan auf pflichtwidriges Betragen den höheren Beamten zu machen haben.

„Die eigenthümliche Stellung der Parteien hat ohne Zweifel die Plackereien und Brleidigungen, welche unsere Bürger von den Behörden Cubas zu erdulden gehabt haben, sehr vermehrt, und Spanien scheint nicht zu begreifen, bis zu welchem Punkte es für das Verfahren dieser Behörden verantwortlich ist. Indem es dieselben mit außerordentlichen Vollmachten bekleidet, ist es der Gerechtigkeit und seinen freundschaft⸗ lichen Verhältnissen zu unserer Regierung schuldig, mit der größten Sorg⸗

falt zu wachen, um den Mißbrauch dieser Vollmachten zu verhindern und im Fall einer Verletzung derselben eine schnelle Genugthuung zu geben.

Ich habe schon Maßregeln ergriffen, und die spanische Regierung vo der Beleidigung der cubanischen Behörden, indem diese den „Black Warrior“ mit Beschlag belegt und zurückhielten, in Kenntniß zu setzen und 131 Ersatz des dadurch unseren Bürgern zugefügten Schadens In Rücksicht auf die Lage der Insel Cuba, ihre Nähe an unserer Küste, die Beziehungen, die es immer zu unseren kommerziellen und an⸗ deren Interessen haben muß, ist es umsonst zu erwarten, daß eine Reihe unfreundlicher Akte, die unsere kommerziellen Rechte verletzen, und eine Politik, welche die Ehre und Sicherheit dieser Staaten bedroht, lange mit fritdlichen Beziehungen bestehen kann. Im Fall, daß die zu eine freundschastlichen Beilegung unserer Schwierigkeiten mit Spanien ge⸗ stellten Forderungen unglücklicherweise ohne Erfolg sein sollten, werde ich nicht zögern, das Ansehen und die Mitiel zu gebrauchen, welche der Kongreß bewilligen mag, um die Beobachtung unserer gerechten Rechte zu sichern, Ersatz für die erlittenen Beleidigungen zu erlangen und die Ehre unserer Flagge zu rächen. In Voraussicht dieser Eventualität, von der ich ernstlich hoffe, daß sie nicht eintreten mag, mache ich den Congreß darauf aufmerlsam, daß es zweckmäßig sein mag, provisorisch solche Maßregeln zu treffen, welche der Fall zu erfordern scheint. 8 Washington, den 15. März 1854. ““

Franklin ree, Präsident.

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Triest, Dienstag, 4. April. (Tel. Dep. d. C. B.) Die Post aus Konstantinopel ist eingetroffen und bringt Nachrichten bis zum 27sten und aus Athen vom 31. März. Nach den Briefen der „Triester Zeitung“ ist der bisherige türkische Geschäftsträger am griechischen Hofe, Nechet Bey, in Konstantinopel an⸗ gekommen, der bisherige dortige griechische Gesandte Me⸗ taxas hat seine Pässe erhalten. Eine Staatsraths⸗Sitzung hat stattgefunden, in der die Ausweisung der Griechen beschlossen sein soll. Die vereinigte englisch⸗französische Flotte ist nach dem Schwarzen Meere abgegangen. Der Scheich ul Islam und Rifaat Pascha, Praͤsident des Conseils, haben ihre Entlassung 1

In Athen war die von dem Finanz⸗ und Justizminister ange⸗ botene Entlassung nicht angenommen worden. In Epirus und Thessalien wird fortwährend gekämpft. Zwei Festungen, auch Sult sollen genommen sein. Prevesa befindet sich in Blokadezustand.

Paris, Montag, 3. April. (Tel. Dep. d. C. B.) Nach hier eingetroffenen Nachrichten aus Konstantinopel vom 26. v. Mts. ha⸗ ben die Flotten der Westmächte am 24. Beikos verlassen und sind ins Schwarze Meer eingelaufen. Sie steuerten in der Richtung nach Varna zu.

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Der TFontre »Admiral, Kammerherr Christian Adolph Virgin, ist

Zu Marseille war es im Getreidegeschäft sehr still.

zu erhalten, 8

übersandten beziehen sich ausschließlich auf die Beschlagnahme des „Black 4 feRäch 1d5 phäs ver-⸗ Y erwarten sollte, sobald dieses ungerechtfertigte und beleidigende Verfahren der Regierung Ihrer nh. 0.

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