1854 / 86 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Ministerium der

Preußen und mehreren anderen deutschen Regierungen wegen

gegenseitiger Verpflichtung zur Uebernahme der Auszuweisenden

vom 15. Juli 1851. (Gesetz⸗Sammlung Jahrgang 1851 S. 711

ff.) in Gemäßheit des §. 15 desselben die Landgräflich hessen⸗homburgsche Regierung

Berlin, den 3. April 1854. 8 ““

Der Minister⸗Präsident, Minister der auswärtigen Angelegenheiten. von Manteuffel

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Den Maschinenbauern Gebrüdern J. F. und C. E. Bonar⸗ del zu Berlin ist unter dem 6. April 1854 ein Patent jauf eine Kartenschlage⸗ und Kopier⸗Maschine, in der

dourch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zu⸗

sammensetzung, ohne Jemand in der Benutzung bekannter Theile zu beschränken, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗ fang des preußischen Staats ertheilt worden. .

Verfügung vom 7. April 1854 betreffend das

Verbot des Post⸗Debits der bei Julius Heben⸗

streit in Leipzig erscheinenden „Autographischen 1X“

Durch das Königliche Ministerium des Innern ist auf Grund der Vorschriften der §§. 50 und 52 des Gesetzes über die Presse

vom 12. Mai 1851, die fernere Verbreitung der zu Leipzig bei

Inulius Hebenstreit erscheinenden „Autographischen Correspondenz“”“

bei Vermeidung der im §. 53 des gedachten Gesetzes angedroh Strafe verboten worden.

Die Post⸗Anstalten werden von diesem Verbote mit der Wei⸗ sung in Kenntniß gesetzt, nicht allein sich der Verbreitung der ge⸗ dachten Schrift im Wege des Post⸗Debits für die Folge zu ent⸗ halten, sondern auch auf das etwaige Vorkommen jener Schrift unter Kreuzband zu achten, und, wenn Exemplare mit der Post eingehen sollten, dieselben an die nächste preußische Polizei⸗Behörde

bzuliefern. Berlin, den 7. April 1854.

8 1“

Der bei dem Stadtgerichte hierselbst angestellte Rechts⸗Anwalt Meyn ist zugleich zum Notar in dem Departement des Kammer⸗ gerichts ernannt worden. 8

1

Allgemeine Verfügung vom 3. April 1854 be⸗

treffend die vorübergehende Beschäftigung ver⸗

sorgungsberechtigter Militairpersonen in den KRanzleien der Gerichte. 2

Se. Majestät der König haben mittelst Allerhöchster Ordre vom 5. Dezember v. J. dem Staats⸗Ministerium zu eröffnen geruht,

daß die Bestimmung darüber, ob eine vorübergehende Beschäfti⸗—

gung versorgungsberechtigter Militairpersonen in den Kanzleien

der Civil⸗Behörden ohne Nachtheil für den Dienst gestattet wer— den könne, allein der Regiments⸗Disziplin angehöre und es da⸗ her lediglich dem Ermessen der Militair⸗Vorgesetzten überlassen bleiben müsse, darüber in jedem einzelnen Falle nach den Um⸗ 8 ständen zu entscheiden. 1 Indem die Gerichtsbehörden hiervon in Kenntniß gesetzt wer— den, wird zugleich im Einverständnisse mit dem Herrn Kriegs⸗

Minister bemerkt, daß unter der in dem vorstehenden Allerhöchsten Erlasse bezeichneten „vorübergehenden Beschäftigung“ lediglich eine scihs erFünden ist, welrche in militairdienstfreien Stunden

olgt.

Berlin, den 3. April 1854.

8 Der Justiz⸗Minister

2 b 8 8n geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Die nicht immatriculationsfähigen, angehenden sowohl als älteren Studirenden der Pharmacie, so wie die älteren der Chi⸗ rurgie bei hiesiger Königlichen Friedrich-⸗Wilhelms⸗Universität, werden aufgefordert, noch vor Anfang des bevorstehenden neuen Semesters, um wegen Beginnen oder Fortsetzung ihres Studiums die nöthige Anweisung zu empfangen, unter Beibringung der über ihre Schulkenntnisse und resp. Besuch der Vorlesungen sprechenden Zeugnisse bei Unterzeichnetem (Französische Straße Nr. 29) Mor⸗ gens von 8 bis 9 Uhr sich zu melden

Berlin, den 7. April 1854.

Der Direktor des chirurgisch⸗pharmazeutischen Studiums bei hiesige Königlichen Universität. 8 Geheimer Ober⸗Medizinal⸗ Rath

Angekommen: Se. Durchlaucht der Fürst Felix von Hohenlohe⸗Oehringen, von Serach.

Abgereist: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und kom⸗ mandirende General des 1sten Armee⸗Corps, von Werder, nach Neisse.

Der Ober⸗Ceremonienmeister, Kammerherr Freiherr von Stillfried⸗Rattonitz, nach der Provinz Schlesien.

Berlin, 7. April. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: Dem Rittmeister von Treskow IIlI. des 7ten Kürassier-Regiments die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Majestät dem Kaiser der Franzosen ihm verliehenen Offizierkreuzes

vom Orden der Ehrenlegion zu ertheilen.

Personal-Veränderungen.

In der Armee. Offiziere. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.

8 Den 18. März.

v. Alten, Haupm. vom 26. Inf. Regt., zum Major, v. Karger, Pr. Lt. von dems. Regt., zum Hauptm., v. Boltenstern, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., Lademann, P. Fähnr. von dems. Regt., zum Sec. Lt., v. Rohwedell, Hauptm. vom 27. Inf. Regt., zum Major, Cramer, Pr. Lt. von dems. Regt., zum Hauptm., Hildebrand, Sec. Lt. vondems. Regt., z. Pr. Lt. beförd. v. Wolicki, Major von dems. Regt., von dem Kommando als Commandeur des 4. komb. Reserve⸗Bats. entbunden, und in seine Stelle v. Hippel, Major vom 31. Juf. Regt., als Commandeur des gedachten Bats. kommandirt. v. Stammer, P. Fähnr. vom 10. Hus. Regt., zum 3. Ulan. Regt. versetzt. Frhr. Treusch v. Buttlar⸗ Brandenfels, P. Fähnr. vom 31. Inf. Regt., zum Sec. Lt. befördert. Fürst Albrecht zu Sayn⸗Wittgenstein⸗Berleburg, als Sec. Lt. à la suite des Garde⸗Kür. Regts. angestellt. Den 20. März. Prinz von Preußen, Königl. Hoheit, zum General⸗Obersten der Infanterie ernannt. EETTTEEEEE1“”

v. Winterfeldt, Oberst Lieut. und Platz⸗Ingen. von Magdeburg, zum Juspecteur der 4. Festungs⸗Inspection ernannt. Fischer, Haupim. 1ster Kl. von der 3., Roulland, Hauptm. 1. Kl. von der 1. Ingen. Insp., zu überzähl. Majors mit Versetzung zum Stabe des Ingen. Corps, den ꝛc. Fischer auch unter Versetzung als Platz⸗Ingen. von Saarlouis nach Magdeburg, Müller, Deinhard, Chauvin, Hauptl. 2. Kl. von der 3. Ingen. Insp., zu Hauptl. 1. Kl., Feller, ßler, Hauptl. 3. Kl. von der 2., v. Gaertner, Hauptm. 3. Kl. von der 3. Ingen. Insp., zu Hauptl. 2. Kl.,

v. Vigny, Pr. Lt. von der 3., Mäntell, v. Chamisso, Pr. Lis. von der 1. Ingen. Insp., zu Hauptl. 3. Kl, Sa udkuhl, See. Lt. von der 3., Albrecht, Sec. Lt. von der 1., v. Pusch, Sec. Lt. von der 2. Ingen. Insp., zu Pr. Lis. befördert. Schreiber, außrretatsm. Sec. Lt, von der 3., Frosch, Arndt, außeretatsm. Sec. Lts. von der N, Mitier; außeretatsm. Sec. Lt. von der 1. Ingen. Insp., in den Etat einrangirt. Ritter, Hauptm., von der 3. Ingen. Insp., zum Platz⸗Ingen. von Saar⸗ louis, Schmidt, Hauptmann von derselben Inspection, und Gar⸗ nison⸗ Bau⸗Direktor des VII. Armee⸗Corps, zum Platz⸗Inge⸗ nieur von Küstrin, unter Versetzung zur 1. Ingenieur⸗ Inspection, Müller, Hauptm. von der 3. Ingen. Insp., zum Platz⸗Ingen. von Wit⸗ tenberg, unter Versetzung zur 2. Ingen. Insp., Deinhard, Hauptm. von der 3. Ingen. Insp., unter Entbindung von dem Kommando der 1. Comp. 8. Pion. Abtheil., zum Garnison⸗Bau⸗Direktor des VII. Armee⸗Corps, Linz, Hauptm. von der 3. Ingen. Insp., zum Commandeur der 1. Comp. 8 Pion. Abtheil. ernannt. Hindorff, Pr. Li. von der 1. Ingenieur⸗

den Ruhestand versetzt.

Inspection, von dem Kommando als 2ter Adjutant dieser Inspection, Be⸗ hufs Uebertritts zum Fortifikat. Dienst, e hunedenn Albreccht, p. I. von der 1. Ingen. Insp., zur Dienstl. als 2. Adjut. dieser Insp. komman⸗ dirt. Krüger, Sec. Lt. von derselb. Insp., scheidet aus der Garde⸗Pion. Abtheilung aus und, behufs Uebertritts zum Fortifikat. Dienst, zur 3. Ing. Insp., Sommer, Sec. Li. von der 2., Maron, Sec. Lt. von der NIM zur 1. Ingen. Insp., v. Engelmann, Sec. Lt. vom 3. Inf. Regt., ins 19. Juf. Regt., v. Falkenstein, char. P. Fähnr. vom Kaiser⸗Alexander⸗ Gren. Regt., ins 48. Ins. Regt. versetzt. Roese, Oberst⸗Lieut. zur Disp., zuletzt Platz⸗Ingen. von Wittenberg, gestattet, statt der Armee⸗Uniform die Ingen. Unif. zu tragen. h

Den 23. März.

v. Lobenthal, Sec. Lt. vom Garde⸗Res.⸗Inf.

Regt. versetzt.

Den 28. März.

v. Werder, Gen. Lieut. und Commandeur der⸗ ivis., zum kom⸗ mandirenden General des I. Armee⸗Corps ernannt.

8 v. Hanenfeldt, Major vom Generalstabe des II. Armee⸗Corps, zum großen Generalstabe,

v. d. Schulenburg 2 Ser. Lt. vom Garde⸗Res.⸗Inf.⸗Regt., zum 46. Jh

Regt. versetzt.

v“ Prinz Adalbert von Preußen, Königl. Hoheit, von der Stelle als

General⸗Inspecteur der Artillerie entbunden und zum Admiral der preußi⸗ schen Küsten, Prinz Kar! von Preußen, Königl. Hoheit, zum General⸗

Feldzeugmeister und als solcher zum Chef der Artillerie, v. Hahn, Gen.

Lieut. und Kommandant von Mainz, zum General⸗Inspecteur der Artillerie ernannt.

Herwarth v. Bittenfeld, Gen. Major, mit der Wahrneh⸗ mung der Kommandantur von Mainz beauftragt, wobei derselbe die Füh⸗ rung der Brigade der Besatzung dieser Bundesfestung zu übernehmen hat, und vesbleibt derselbe im Uebrigen in seiner Stellung als Commandeur der 31. Juf. Brigade. Graf v. Waldersee, General⸗Major und Be⸗ vollmächtigter bei der Bundes⸗Militair⸗Kommission zu Frankfurt a. M., ur Uebernahme des Ober⸗Kommando's der Truppen daselbst bestimmt, wobei derselbe seinen bisherigen Wirkungskreis beibehält, von Schwei⸗ nitz, Pr. Lt. vom 1. Garde⸗Regt. zu Fuß, zum dienstleist. Adjut. für das vorbezeichnete Kommando kommandirt. INTIWWW

Pockels, Vice⸗Feldw. vom 2. Bat. 26. Regts., zum Sec. Lt. des 1. Aufgeb. befördert. Guischardt, Sec, Lt. (m. Pr. Lts. Char.) vom Train 1. Aufgeb. des 2. Bats. 31., ins 1. Bat. 27. Regts. einrangirt. Menshausen, P. Fähnr., früher im 9. Inf. Regt., Meißner, Fricke, Rieke, Vice⸗Feldw. vom 3. Bat. 27. Regts., zu Ser. Lis⸗ des 1. Aufgeb. befördert. Leuschner, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 3. Bats. 10. Regts., v. Bün au, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 2. Bats. 9., ins 1. Bat, 32. ot sts. einrangirt. Weymann, Bohnstedt, Degenkolbe, Vice⸗Feldw. vom 2. Bat. 32. Regis., zu Sec. Lts. 1. Aufgeb. befördert. -“

4“&“ Den 18,. März.

v. Bülow, Sec. Lt. vom 7. Kür. Regt., als Pr. Lt. mit der Armee⸗ Unif. mit den vorschr. Abzeichen f. V., v. Kalben, Pr. Lt. vom 12. Hus. Regt., als Rittm. mit der Regts.⸗Unif. mit den verschr. Abz. f. V., Aus⸗ sicht auf Civilversorg. und Pension, der Abschied bewilligt.

Den 28. März.

v. Voß, Gen. Lieut. und Commandeur der 8. Division, als General der Inf. mit Pension der Abschied bewihligt. v. Hirschfeld II., Gen. Lr. und Commandeur der 7. Division, als General der Kavall, mit Pension in

11414“ Den 18. März. Becker, Pr. Lt. vom 2. Aufgeb. des 2. Bats. 20,. Regts., v. Bo⸗ ungen, Rittm. vom 2. Aufgeb. des 2. Pals. Zl. Regts., diesem mit der Unif. des 10. Hus. Regts. mit den vorschr. Abz. f. V., der Abschied bewilligt. Militair⸗Aerzte. 8 8 Die Unterärzte: Graber vom 9., Schultze vom 1., Schwab⸗ bauer vom 23., Dr. Mühlmann vom 12. Inf. Regt., Dr. Behrens vom 7. Kür. Regt., Rilke vom 4. Ulan. Regt., Dr. Boretius vom 21. Inf. Regt., Dr. Krulle vom 3. Jäger⸗Bat., Dr. Winkler vom 22., Dr. Becker vom 25. Inf. Regt., Dr. Siemon vom 5. Artill. Regt., Dr. Brauneck vom 25. Inf. Regt., sämmtlich zu Assistenz⸗Aerzten er⸗ Den und Wundärzten: Dr. Burkhard, Dr. Billroth, Dr. Lehweß vom 20., Dr. Spieker vom 24., Horlboge vom 27., Dr. DIibie, DII Dr. Schiltz vom 28. Ldw. Regt., der Charakter: „Assistenzarzt“ beigelegt. Löwe, Assistenz⸗ Arzt vom 2. Bat. 9. Ldw. Regts., der Abschied bewilligt. Den 28. März. Zielke, Assistenzarzt vom 2, Bat. 21. Ldw. Regts., der Abschied bewilligt. Beamte der Militair⸗Verwaltüung. Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministerium Den 19. März.

Heßling, Lazareth⸗Inspektor in Minden, zum Ober⸗Lazareth⸗Ju⸗

spektor ernannt. 8G Den 24. März.

Wohlfart, Resgistratur⸗Applitant bei der Intend. des I. Armee⸗

Corps, zum Registratur⸗Assistenten, Heerde, Proviant Amts⸗Assistent in Glatz, zum Provsant⸗Amts⸗Controlenr ernannt. 8

In der Marine. Offiziere.

Pri 9⁷¼ 1““ 1 Peüng Adalbert von Preußen, Königliche Hoheit, unter Entbindung von 98 Stelle als General⸗Inspecteur der Artillerie, zum Admiral der preußischen Küsten ernannt, welche Würde doe Range eines Generals der Infanterie gleichgestellt ist.

Nicht amtlich

Preußen. Berlin, 8. April. Zur Abhülfe des häufig eintretenden Nothstandes in der armen Eifelgegend ist die Regierung schon seit längerer Zeit thätig bemüht, den Wiesen⸗ bau, die Viehzucht und die Drainkultur in den dortigen Kreisen kräftigst zu fördern. Es wird aber auch lebhaft gewünscht, daß die Regierung ihre Thätigkeit ebenfalls dem Waldbau daselbst zuwende, durch welchen die weiten, jetzt fast ertraglosen Haide⸗ flächen der Eifel zu einer angemessenen Nutzung gebracht und die klimatischen Verhältnisse der rauhen Gegend verbessert werden können. Bei der Schwierigkeit, die Gemeinden zur Aufgabe der Weide und des Plaggenhiebes auf den Haideländereien und zu den erst nach vielen Jahren lohnenden Waldkulturen zu bewegen, werden sich ohne Beihülfe des Staates erhebliche Resultate auf diesem Ge⸗ biete nicht erreichen lassen. Bevor jedoch von der Regierung in dieser Richtung ausgedehntere Unternehmungen in Anregung gebracht wer⸗ den, beabsichtigt sie zunächst, um eine feste Unterlage zu gewinnen, über den ganzen Umfang der auszuführenden Kulturen genaue Er⸗ mittelungen anzustellen und namentlich für einen der wichtigsten Theile der Eifel, das sogenannte hohe Venn, einen vollständigen Entwässerungs⸗ und Bewaldungsplan entwerfen zu lassen, so wie durch Bewaldungs⸗Versuche auf einzelnen geeigneten Punkten Er fahrungen über die angemessenste Weise der Staats ⸗Beihülfe sammeln. Die Regierungen zu Aachen, Trier und Koblenz sind demgemäß von dem Herrn Minister für landwirthschaftliche Ange⸗ legenheiten mit Instructionen versehen worden, und haben des Kö⸗ nigs Majestät zur Bestreitung der Kosten für diese einleitenden Maßregeln die Summe von 1500 Thalern für das Jahr 1854 zu bewilligen geruht. (Pr. C.) b

Die Stände des Kreises Kalau haben beschlossen, mehrere

Straßen dieses Kreises chausseemäßig auszubauen; nämlich: 1) von Lübbenau bis zur Berlin⸗Cottbusser Chaussee, 2) von dem Boblitzer Chausseehause an der Berlin⸗Cottbusser Chaussee über Kalau, Friedrichs⸗ feld, Muckwar, Alt⸗Döbern, Groß⸗Raeschen nach Senftenberg, 3) von Friedrichsfeld über Ogrosen, Gräbendorf, Casel, Drebkau, nach der Spremberger Kreisgränze bei Jehserigk, 4) von Vetschau nach Kalau, 5) von Kalau über Zirnitz bis zur Luckauer Kreisgränze. Die Anlage dieser Chausseen, welche eine Gesammtlänge von 20,771 Ruthen haben, ist nunmehr durch Allerhöchste Ordre vom 3. April d. J. genehmigt, und zugleich ist den Ständen mit Ge⸗ währung des Expropriationsrechts eine Bauprämie von vesp. 8000 Rthlr. und 6000 Rthlr. pro Meile von des Königs Majestät bewilligt worden. (Pr. C.)

Hannover, 6. April. Die allgemeine Stände⸗Versamm⸗ lung ist auf den 20sten d. M. einberufen worden. Nassan. Wiesbaden, 6. April. Heute Nachmittag um

4 Uhr sind beide Kammern, wegen der herannahenden Feier⸗ tage, bis zum 30. April vertagt worden. (Mrh. Z.)

Oesterreich. Triest, 5. April. Die Offiziere und Ma⸗ trosen der in den hiesigen Gewässern befindlichen drei russischen Kriegsschiffe sind zurückberufen und werden künftige Woche land⸗ wärts abreisen. Die Schiffe selbst sind, wie es allgemein heißt, sammt Kriegsmaterial von der griechischen Regierung angekauft.

Belgien. Brüssel, 6. April. Der „Moniteur“ bringt eine Bekanntmachung des Ministers de Brouckere und des russischen Gesandten Grafen Chreptowitsch, wonach gegenseitig vereinbart wor⸗ den, daß russische wie belgische Schiffe in Zwischenhäfen anlegen können, ohne daß sie dadurch resp. des Vortheils der direkten Einfuhr verlustig gehen. Diese Maßregel ist getroffen, um die Handels⸗ beziehungen zu erleichtern.

Großbritannien und Irland. London, 5. April. Nachdem in der gestrigen Sitzung des Unterhauses nach längerer Debatte der (bereits erwähnte) Antrag des Herrn Fagan wegen Reform der dubliner Universität verworfen worden war, beantragte Sir G. Pechell die Vorlegung einer Reihe von Aktenstücken, gus denen man die Zahl der im vorigen Jahre aufgebrachten Sklavenschiffe und die Zahl der zu diesem Zwecke verwendeten britischen Kriegsschiffe erfahren könne. Der Antrag hatte das Mo⸗ tiv, über die Fortdauer des Sklavenhandels auf Cuba Beschwerde zu führen, welcher jetzt (nachdem dieser Handel in Brasilien unter⸗ drückt ist) allein noch den von der Westküste von Afrika aus betriebenen Sklavenhandel nährt. Sir G. Pechell machte bemerklich, daß der gegenwärtige General⸗Capitain von Cuba seinen Entschluß kund⸗