1854 / 87 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

as Abonnement beträgt 25 Sgr.

26 Alle Post-Anstalten des In- und für das Vierteljahr

Auslandes nehmen Gestellung an,

Berliner Börse vom S8. April 1854. öniglich Pren Inücher sfechscl- Tonds- und Geld-Cours Fisenbahn- Jclsen. ge Peber e dereae .4“ eace veh. ar.80

Brief. Geld. mI. Briel. Ue!- If. geld. Fel⸗ 6 E“ wbebb. Berl. Stadt-Obligat. 3 Aachen-Düsseld. 3 ½4 75 ½ Magdeb.-Wittenb.. ““ 8 1“ 8 8 * IIJ2 11u“ ——y—ö vwechsel-Course. v“ do. do. Prioritäts- do. Prioritäats- 88 * 4 J28 Kur- u. Nm. Pfandb. „Aachen-Mastr. voll Niederschl.-Märk... Amsterdam 250 Fl. 140 140 i Ostpreussische do. eingezahlt 43 ½do. Prioritäts- Fite Fn“ 140 ½ Pommersche do. Berg.-Märkische... do. Prioritats- Hamburg..

8vö 8*q

300 M. 149 ½⅔ Posensche do. do. Prioritats- 91 do. Prior. III. Ser. Mhto 81 148 ½ 148 do. do. do. do. II. Serie 90 ½ do. IV. Serie Londen..... . . .. . 6 13 ½ 6 13 58 Sechlesische do. Berl. Anh. Lit. A. u. B. Niederschl. Zweigb. 1141412““ 78 ½ do. Lit. B. v. Staat †. do. Prioritäts- Oberschles. Lit. A.

Wien im 20 Fl. F.. 150 Fl. 72½ EEEe1öö111“4“ Berlin-Hamburger. do. Lit. B. Augsburg 1880 FI. .99 ¼ 9 (Westpreuss. do. do. Prioritäts- do. Prioritäts- Eö“ 100 Thl. .99 ¾ 99 ⁄2 Kur- u. Nm. Rentenb. 19 de Prinz Wilh. Steele- Leipzig in Cour, im 14 Thl. 8 T. Pommersche do. Berlin-Potsd.-Magd. Vohwinkel) Posensche do. do. Prior. Oblig. do. Prioritäts-

Fuss 100 Thlr. ves. Frkf. a. M. südd. W. 100 Fl.] 2 M. 55 18 55 14 Preussisehe do. do. do. Lit. C. do. do. II. Serie 3 do. do. Lit. D. Rheinische.

Petersburg 100 S. R.. 95 ½³ Rhein-u. Westph. do. 1.“ 1 Berlin-Stettiner... do. (Stamm-) Prior.

Sächsische do. ScsSchlesische do. do. Prior. Oblig. do. Prioritäts-Oblig. 1 Schuldverschr. der Bresl.-Schw.-Freib. do. vom Staat gar. Fends-Course. Eichaf. Tilg.-C.. de Rchrort Cref GlSb. Preuss. Freiw. Anleihe do. Prior. Oblig. do. Prioritäts-

„[Pr. Bk. Anth. Scheine Staatsanleihe von 1850. Friedriehsd'or. o. do. II. m. Stargard-Posen.... dito Tbeee“”

Andere Goldmünzen 1690. do. .. ““ von 185353 . à 5 Thlr 7 üsseldorf-Elberf. do. Prior.-Oblig. Staats-Schuldscheinie

1I“

8 82,—

8

——

Eüü

2 + S

v SeAnmn

= —₰

Se. Majestät der Köni EA1“ 111““ 11u“ 88 98 7 der König haben Allergnädigst geruht: richtlichen Erlasse mit Insinuations⸗Dokumenten auf möglichste Erleich⸗ 1 Dem Kar August Malte Baison den Adel unter dem terung im technischen Dienstbetriebe bei den Königlichen Postämtern und Namen von Laute rb ach zu verleihen; und zugleich auf eine vermehrte Sicherstellung des Kassen⸗Interesses hinzuwir⸗ An Stelle des verstorbenen Konsuls Zehelein in Neapel den ken, sind dem Herrn Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten

do. Prioritäts- Wilh. B. (Cesel-0dbg.) v ““

1 . „B. (0 gS.) W 8 , E6“ . 1 on mehreren Königlichen Ober⸗Post⸗Directionen Vo schla Fümiensek ..h v11“ Löö dortigen Kaufmann Friedrich Stolte zum Ko - 8 8 9 A“ 8 „Vorschläge gemacht wor⸗ Prämiensch. d. Scehandl. à 50 Th 1I e zum Konsul daselbst zu den, welche sich bei näherer Prüfung als zweckmäßig ergeben haben. Da

Prioritäts-5 do. Prioritäts- 4 C— 8 8 TTT’“ jener in der Zusammenstellung enthalte⸗ Nickht: jche Notirungen. h 8 erschläge von Seiten der Justizverwaltung keine besondere Bedenken Niehtamfliche Kolirungen 1 M 1 entgegenstehen, so werden die Gerichtsbehörden hierdurch angewiesen, den⸗ 7f. Brief./Geld. 8 lef. g gei ““ selben gemãß z verfahren und daher namentlich darauf zu achten, daß

Ausl. Prioritäts- Ausländ. Fonds. do. Part. 590 9 1 1) gleich bei Absendung der mit Behändigungsscheinen versehenen Er⸗ 11“ do. do. 300 3 lasse die für die Rücksendung erforderliche Adresse auf die Außenseite 11616“” Schwed. Oerebro Pfdbr. der zusammenzufaltenden Behändigungsscheine gesetzt, und

Amsterdam-Rotterdam4

Eeh G Ostgothische do. der Verm prfnfher 1 CCC1“ Dheste ett. ge he Sardin. Engl. Anleihe. 11““ pe EEE11“ auf der

Nordhb. (Friedr. Wilh.) Sardin. bei Rothschild bracht wird. b händigungsscheine ange⸗ Russ. Hamb. Cert.. L1A““ neuer Formulare zu den Behändigungsscheinen ist

do. Stiegl. 2. 4. Anl. III sezu achten, daß dieselben auf halben Bogen gedruckt werden und der 1116“ 5. Anl. 712 8 * 8 ganze Inhalt des Dokuments auf einer Seite zu stehen kommt. Zur Er⸗ do. v. Rothschild Lst. 90½ leichterung für die Gerichtsbehörden, so wie der größeren Deutlichkeit wegen ““ 80 1 a 8 5 können die Adressen zu 1 eben so wie der Text der Behändigungsscheine 111A1A“ 64 ö urg-Lippe do. gedruckt werden. Der darauf zu setzende Vermeik der Portofreiheit muß 692 25 Thlr. L. jedoch geschrieben und von dem dazu bestimmten Beamten vor der Absen⸗ do. do. L. B. 200 Fl. e““ dung dinrch Schrift oder Stempel beglanbigt weden.

8c Poln. neue Pfandbr. 4] 80 ¼l 79 1 4o. 1 à 3 o steigendell Berlin, den 16. Januar 1854.

Staats-Anleihe von 1850. 95 a 956 gem. do. von 1852. 95 a 96 gem. gem. Berlin-Anhalter Litt. A. u. B. 101 ¾ a 104 ¾ gem. Berlin-Potsdam-Magdeburger 76 ½ a 77 gem. Minden 100 a 103 ¼ gem. Oberschles. Litt. A. 152 a 156 gem. Oberschles. Litt. B. 130 a 134 gem. do. Prior. 81 ¼ a 81 ¾ gem. Rheinische S. 1743.) 8 G 8 57 a 59 ½ gem. Stargard-Posen 81 ¾ a 81 ¼ gem. Wilhelmsbahn (Cosel-Oderberg) 131 a 136 gem. Ludwigshafen-Bexbach 102 a 104 gem Verfügung vom 5. Ja J I A

8 . 8 16 om 5. nuar 1853 ⸗2 2b n 8 Mecklenburger 33 a 34 gem. Nordbahn (Er. Wilh.) 35 ½ a 36 ¼ gem. Braunschw. Bank 98 ½ a 99 gem. Oestr. Met. 63, 62 a 63 bez. 8 1“ sämmtliche Gerichtsbehörden, mit Aus⸗

1 2—

EII

SenAnn

—SE 29

v

*

7

8 8

In- und ausländ. Eisenb. -Stamm- Actien und Quit-

tungsbogen. Amsterdam-Rotterdam 4

A 15 . 2 7 . f . 8 ““ 8 Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Karl von Preußen ist, von Weimar kommend, hier wieder eingetroffen.

Cöthen-Bernburg.. 8

erium für Handel, Hewerbe und öffentliche Arbeiten.

8

Frankfurt-Hanau......

Craeau-Oberschles....

8028—

2 3 4 R 141 Livorno-Florenz 4 4

1

4

4

Verfligung m 4. Apl1884— betreffend die

Modificirung der Bestimmungen des §. 10 der

Instruction über die postamtliche Insinuation ge⸗ richtlicher Verfügungen.

Ludwigshafen-Bexbach

—öA—nnnnnen

Mainz-Ludwigshafen ..

A

Mecklenburger 88 Nordb. (Friedr. Wilh.) Zarskoje-Selo pro Stäüsfe.

Schles. Rentenbriese 89 a ½ gem. Bergisch-Märkische 59 85 24

8b . 1. .&ꝙ Berlin-Stettiner 118 a 119 gem. Cöln- Instruction vom 30. November 1852 (Staats⸗ Anzeiger Nr. 292 Der Justis⸗Minister.

Simons.

Berlin, 8. April. Die günstige Stimmung unserer Börse be- hauptete sich heute vollständig und die Course aller Actien erfuhren von Neuem eine sehr erhebliche Steigerung. Preufsische und ausländi- sche Fonds waren zu besseren Preisen begehrt.

Zerliner Getreidebörse vom 8. April

Weizen loco 84 91 Rthlr.

Roggen loco 67 70 Rthlr., loco 82/83pfd. 66 Bthlr. pr. 82pfd. bez., an der Bahn 86 pfd. 70 ¼ Kthlr. incl. Gewicht bez., dito 84pfd. 66 Rthlr. pr. 82 pfd. bez., Frühjahr 66 a 66 ½ Rthlr. bez., Mai - Juni 66 a 66 ¾ RKthlr. bez., Juni. Juli 66 Rthlr. bez., Juli - August 65 Rthlr. bezahlt.

Gerste, grosse 48 52 Rthlr., kleine 43 46 Rthlr.

Hafer 34 39 Rthlr., Lieferung pr. Frühjahr 48pfd. 35 Rthlr., Lpfd. 33 ARthlr.

Erbsen 64 - 70 Athlr. Winterrapps 81—80 Rthlr. nominell, Winterrübsen 80 79 Rthlr. nominell.

Rüböl loco 12 a 12 ʃ¼12 Rthlr. bez., 12 Br., 12 G., April 12 Rthlr. bez. u. Br., 11 % G., April-Mai 11 ½ a 11 1 Rthlr. bez., 12 Br., 11 G., Mai-Jupi 11 ¾ a 11 Rthlr. bez., 11 Br., 11 ¾ G., September-Oktober

1 Rthlr. Br., 11 ½ G.

Leinöl 10c0 13 Rthlr., Lieferung pr. Frühjahr 12 ½⅛ Rthlr.

Spiritus loco ohne Fass 30 a 31 Rthlr. bez., April- Mai 30 ½ 2 34 Rthlr. bez. Br. u. G., Mai-Juni 31 a Zd Rethlr. beg, u. GC., 32 Fr., Juni-Juli 31 ¾ a 32 ½ Rthlr. bez., 33 Br., 32 ½ G., Juli-August 32 a 33 ¼ Rthlr. bez., 34 Br., 33 ½ G.

Gestern ist Roggen pr. Juni-Juli von 66 ¼ bis 66 ¼ Rthlr. bezahlt.

Weizen ohne Umsatz, matt. Roggen preishaltend. Büböl etwas höher bezahlt. Spiritus sehr fest und steigend.

Frahnkiurt a. M., Freitag, 78 April, nachmittags 2 Chr. (Tel. Dep. d. C. B.) Schlufs-Course: Nordbahn 37 ⅛. 5 proz. Metal- liques 61 ½¼. 4 ½ proz. Metalliques 55. 3proz. Spanier 32 ½. 1proz. Spanier 16 ⅞. Kurhessische Loose 32 x¼, Wien 87 ½. .

London 117 ¼.

Paris 94 ½. Amsterdam 100 ½. Ludwigshasen-Bexbach 402. Mainz- Ludwigshafen 80. Frankfurt-Hanau 81 %.

Wien, Freitag, 7. April, Nachmittags 1 Uhr 30 Minuten (Tel. Dep. d. C. B.) Schluss-Course: Silberanleihe 108. 5proz. Me- talliques 85 ¾. 4 ½proz. Metalliques 77. Bankactien 1165. Nordbahn 220 ¼. 1839er Loose 118 ¼. Neueste Anleihe 88. London 13, 28. Augsburg 137. Hamburg 102 ½. Paris 163. Gold 41. Silber 36.

Annsstersldnmna, Freitag, 7. April, Nachmitrags 4 Uhr. (Tei. Dep. d. C. B.) Umsatz ziemlich lebhaft. Schluss-Course: 5proz MLtailiques Litt. B. 76 ¾., 5 proz. Metalliques 58. 2 ⁄9 roz. Metallique 30 ⅛. 1proz. Spanier 17 ½. 3 proz. Spanmer 32 72. 4proz. Polen 61 ½ Hofländische Integrale 54 8.

Getreidemarkt: Weizen wenig Geschäft, unverändert. Rog- gen wenig Umsatz, unverändert. Raps pr. Frühjahr 68 ¼ Käufer, 69 Verkäufer. Büböl pr. Frühjahr 38 ½.

Paris, Freitag, 7. April, Nachmittags 3 Uhr. (Tel. Dep. d. C. B.) Consols von Mittags 12 Uhr waren 87 gemeldet. Die 3 pron., eröffnete zu 63, 40, hel in Folge verschiedener Gerüchte und vieler Rentenverkäufe auf 62, 90, stieg aber nach Bekanntwerden der Consols von 1 Uhr (87 ½⅛) auf 63, 25, ging bis zu 63, 50 in die Höhe und schloss zur Notiz. Schluss-Course: 3proz. Rente 63, 45. 4 ½ proz. Rente 89, 90. 3 proz. Spanier 32 ⅞. Silberanleihe 72.

14IAddce;m, Freitag, 7. April, Nachmittags 3 Uhr. (Tel. Dep. d. C. B.) Consols 87 ½. 1proz. Spanier 17 ½⅛. Mexikaner 24 ½. Sar- dinier 74. 5 proz. Russen 91, 94. 4 ½proz. Russen 80, 83.

Nachmittag; 5 Uhr 30 Minuten. (Tel. Dep. d. C. B. Consols schlossen matt; in Russen grosses Geschäft, Stücke wenig vorhanden Schluss-Course: Consols 87 ¾. 5proz. Russen 92, 94. 4 ½ proz. Russen 82, 84.

Hamburg 3 Monat-Wechsel 13 Mk. 3 ¾ 4 ¼ Sch. Wien 13 Fl. 54 Kr. bis 14 Fl. 2 Kr.

Getreidemarkt: Weizen zu volle 2 Sch. billiger als vergange- nen Montag verkäuflich. Es waren wenig Käufer am Markt.

1.1 PMspdOesl. Freitag, 7. April. (Tel. Dep. d. C. B.) wolle, 5000 Ballen Umsatz. Preise gegen gestern unverändert.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Baum-

Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.

Rudolph Decker.)

Herr Justiz⸗Minister, nach Inhalt der allgemeinen Verfügung vom

besonders auch darin nichts geändert, daß auf der Adresse der zu insinuirenden gerichtlichen Verf

Die Bestimmungen des §. 10 der Instruction über die post⸗ amtliche Insinuation gerichtlicher Verfügungen vom 28. Iescmnder. 182 sind, nach dem Wunsche des Herrn Justiz⸗Ministers, dahin ab⸗ geändert worden, daß es auf der Adresse der Behändigungs⸗ scheine, welche mit zur Insinuation bestimmten, gerichtlichen Verfügungen zugleich zur Post geliefert werden, einer Be⸗ glaubigung des Vermerks „Portofreie Justiz⸗Sache, fernerhin nicht berürfen soll. Insoweit dergleichen Behändigungsscheine zu portofreien gerichtlichen Verfügungen gehören, soll die unent⸗ geltliche Beförderung und Zurücksendung derselben auch dann stattfinden, wenn der Vermerk der Portofreiheit auf der äußeren Seite des betreffenden zusammengefalteten Behändigungs⸗Scheins nicht geschrieben, sondern gedruckt ist.

Im Uebrigen bewendet es bei den Vorschriften, zu welchen der

16. Januar d. J. (a.) seine Zustimmung ertheilt hat, und wird fügungen selbst der Vermerk der Portofreiheit vorschriftsmäßig beglaubigt ein muß. Die Post-Anstalten werden angewiesen u verfahren. Berlin, den 4. April 1854.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

geschrieben und

von jetzt ab hiernach

8 Allgemeine Verfügung vom 16. Januar 1854 betref⸗ fend das Verfahren bei der Absendung gerichtlicher Verfügungen mit Jusinuations ⸗Dokumenten durch die Post. a. Verfügung des Justiz⸗Ministers.

schluß derer im Bezirke des Appella⸗ tionsgerichtshofes zu Köln.

b. Zusammenstellung aus den Vorschlägen und Anträgen den Königlichen Ober⸗Post⸗Directionen.

1) Bei Rücksendung der vollzogenen Insinuations⸗Dokumente tritt für die Post⸗Anstalten gegenwärtig fast überall die Mühwaltung ein, auf die Außenseite der zusammengefalteten Dokumente die Adresse desjenigen Königlichen Gerichts vollständig niederschreiben zu müssen, an welches die Ruͤck⸗

Um bei der Behandlung der in großer Zahl zur Post gelangenden ge⸗

beförderung zu geschehen hat. Bei der bedeutenden Zunahme der zur Post gelan⸗ genden gerichtlichen Verfügungen mit Behändigungsschein ist von mehreren Königlichen Ober-Post⸗Directionen darauf angetragen worden, daß die Königlichen Gerichtsbehörden veranlaßt würden, gleich bei Absendung der Verfugungen das zusammengefaltet beigeschlossene Formular zum Behändi⸗ gungsschein auf der Außenseite mit der für die spätere Rücksendung erfor⸗ derlichen Adresse zu versehen. Diese Adresse würde für die posttechnische Manipulation am übersichtlichsten beispiels weise dahin lauten: Post⸗Insinuations⸗Dokument zurück an das Königliche Kreisgericht . sin N.

Da die Formulare zu den Behändigungsscheinen gedruckt werden, so würde die Vervollständigung derselben durch die Adresse, indem dieselbe ebenfalls durch den Druck heig stellt werden kann, eine Mühwaltung der Königlichen Gerichts Behörden nicht verursachen.

2) Nicht sellen wird bei den gerichtlichen Verfügungen mit Behändi⸗ gungsschein, wenn dieselben zur unentgeltlichen Insinuation bestimmt sind, der im §. 10 der Instruction über die postamtliche Insinuation gerichtlicher Verfügungen vorgeschriebene Vermerk von den Königlichen Gerichtsbehör⸗ den statt auf die Außenseite auf die Innenseite des Behändigungsscheins niedergeschrieben, wodurch für die im Expedilions⸗Geschäfte in der Regel bedrängten Postbeamten bei der Ermittelung der Zahlungsfreiheit oder Pflichtigkeit des zurückgehenden Dokuments ein größerer Aufenthalt ver⸗ ursacht wird, als wenn jener Vermerk ebenfalls stets auf der Außenseite des zusammengefalteten Dokuments enthalten wäre. 9