ausgedehnten Kredit von Ihnen in Anspruch zu nehmen. haben, meine Herren, diesen Kredit mit Hingebung und Vertrauen bewilligt. auf dem bisher von ihr verfolgten Wege, in voller Einigkeit mit Oesterreich und ganz Deutschland, und im Einvernehmen
riums und den Präsidenten beider Kammern, in dr gen vollzogen worden.
von Manteuffel. von der Heydt. Simons.
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Durch Ihre Zustimmung zu der von der Regierung vor⸗ geschlagenen Berichtigung des Maischsteuersatzes haben Sie der Finanz⸗Verwaltung die Lösung dieser Aufgabe auch für die Zukunft wesentlich erleichtert. 1
Die politischen Verwickelungen der Gegenwart haben der Regierung Sr. Majestät die unabweisliche Pflicht auferlegt, zu den außerordentlichen Ausgaben, zu welchen Preußen zur Auf⸗ rechthaltung seiner Stellung in Europa genöthigt sein könnte, einen, mit einer neuen Belastung des Landes “
ie
Der Regierung sind dadurch die Mittel gewährt,
mit den anderen europäischen Großmächten, fortzuschreiten, und
in allen Wechselfällen der Zukunft Preußens Könige und
Seinem twuen, jederzeit kampfbereiten Volke die Stellung zu
wahren, die ihnen bei der Lösung der großen europäischen
Frage der Gegenwart gebührt. Die Wiederherstellung des ge⸗
störten Friedens und dessen möglichste Sicherstellung wird bei
allen Entschließungen, zu welchen Se. Majestät, unser aller⸗ nädigster Herr, Sich bewogen finden möchten, das unverrück⸗ Par⸗ Ziel Seiner Bestrebungen bleiben. Möge ihm dazu der König der Könige Seinen Segen verleihen.
Sodann erklärte der Präsident des Staats⸗Ministeriums im Auftrage Sr. Majestät des Königs die Sitzung beider Kammern
für geschlossen und die heutige Handlung für beendigt.
Diese Rede wurde von Seiten der Kammern durch ein freu⸗
diges Hoch! auf Seine Majestät den König erwiedert.
Das über die Handlung aufgenommene Protokoll ist, auf vor⸗ gängige Genehmigung, von den Mitgliedern des Staats⸗Ministe⸗ i Ausferti
von Raumer. vyn Westphaloen. von Bodelschwingh. von Bonin. Graf von Rittberg. Graf von Schwerin. ee. Rimpler, Hahndorff, als Protokollführer Schriftführer
1 Schriftführer des Staats⸗Min er I. Kammer. der II. Kammer,.
““
Berlin, den 29. Apr Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Karl von
Preußen ist von hier nach Dessau abgereist
Justiz⸗Ministerium.
Allgemeine Verfügung vom 24. April 1854 — die Anmeldung und Rechtfertigung der Rechtsmittel iihn Subhastations⸗Prozessen betreffend.
Verordnung vom 21. Juli 1846 §. 27 (Ges.⸗Samml. S. 298). Gesetz vom 20. März 1854. (Staats⸗Anzeiger Nr. 80. S. 605.) Durch die §§. 13 und 14 des Gesetzes vom 20. März d. J. ist die nach §. 27 der Verordnung vom 21. Juli 1846 in schleu⸗ nigen Sachen zur Anmeldung und Rechtfertigung der Appellation eltende kurze Frist von drei Tagen nunmehr auch für die Rechts⸗ mittel der Nichtigkeitsbeschwerde und des Rekurses in Subha⸗
stations⸗Prozessen eingeführt worden.
Diese Bestimmung macht es zur Abwendung von Nachtheilen
für die Parteien nothwendig, solche Einrichtungen zu treffen, daß
1
nach erfolgter Publication des Zuschlagsbescheides die den Inter⸗
essenten zur Begründung des Rechtsmittels häufig erforderliche Ein⸗
sicht der Subhastations⸗Akten kein Hinderniß finde. Es ist daher
dafür zu sorgen, daß die vollständigen Subhastations⸗Akten während des Laufes jener Frist in dem betreffenden Büreau bereit
liegen, um den Rechtsanwalten oder Parteien auf deren Verlangen
nach vorgängiger Anweisung des Gerichts⸗Dirigenten zur Einsicht vorgelegt zu werden. Protokollarische oder schriftliche Gesuche um
eine solche Vorlegung sind sofort den Gerichts⸗Dirigenten unmittel⸗
bar zuzustellen, damit von ihnen die geeignete Verfügung erlassen
Die Gerichtsbehörden haben hiernach die erforderlichen An⸗
ordnungen zu treffen.
Berlin, den 24. April 1854. die Gerichtsbehörden in denjenigen Landestheilen, in welchen die Allgemeine Gerichts⸗Ordnung Gesetzeskraft hat.
Unterrichts⸗ un
Cirkular⸗Verfügung vom 17. März 1854 — be⸗ treffend die Conservation alter Holzschnitzwerke
Zu den künstlerischen Gegenständen des Mittelalters, die in
mehrfacher Beziehung eine nähere Rücksicht in Anspruch nehmen,
gehören die Holzschnitzwerke und ähnliche Arbeiten, namentlich die⸗ jenigen, welche häufig in Verbindung mit Gemälden und größten⸗ theils selbst bemalt und vergoldet, zum Schmuck der Altäre in den Kirchen gefertigt wurden. In Betreff der Conservation und event. nöthigen Restauration derselben, ist es besonders hervorzuheben, daß die an ihnen vorhandene Malerei, farbige Ausstattung, Vergoldung u. s. w. einen wesentlichen Theil ihrer künstlerischen Wirkung aus⸗ macht, und von dem ursprünglichen Meister auf die letztere be⸗ rechnet wurde, daß mithin alle Erneuerung auch in diesen Be⸗ ziehungen die bestimmteste künstlerische Fürsorge verlangt, alle Uebermalung oder Uebertünchung aber durchaus zu vermeiden ist. Hierauf ist in vorkommenden Fällen nicht immer die erforderliche Rücksicht genommen worden. Ich veranlasse daher die Königliche Regierung, die betreffenden Lokal⸗ und Bau⸗Behörden bestimmt darauf aufmerksam zu machen, daß diese Arbeiten überall, auch mit Einschluß ihrer eben genannten farbigen ꝛc. Ausstattung, unter die⸗ jenigen Gegenstände gehören, an welchen nach der Circular⸗Ver⸗ fügung vom 24. Januar 1844 keine Veränderung, ohne vorgängige Anzeige und meinerseits erfolgte Genehmigung, vorgenommen wer⸗ den darf. Berlin, den 17. März 1854. Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. vom Naumer.
ämmtliche Königliche Regierungen.
Finanz⸗Ministerium. Han pt⸗Verwaltung der Staatsschulden.
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Nachdem schon im Laufe dieses Monats ein Theil der Büreaur der Königlichen Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden nach dem neuen Diensthause derselben Oranienstraße Nr. 92/94 übersiedelt worden ist, wird im Anfange des nächsten Monats auch die der Königlichen Haupt⸗Verwaltung untergebene Kontrole der Staats⸗ papiere, so wie die Staatsschulden⸗Tilgungskasse eben dahin trans⸗ locirt werden. Zu diesem Behuf muß das Geschäftslokal der Erste⸗ ren vom 2ten bis 6ten, und das der Letzteren vom 8ten bis 14ten k. M. geschlossen bleiben.
Der Umtausch der alten Kassen⸗Anweisungen und der Dar⸗ lehns-Kassenscheine findet jedoch, wie bisher, in dem Gebäude Oranienstraße Nr. 92/93 par terre ununterbrochen statt.
Berlin, den 27. April 1854.
Der Direktor der Hauptverwaltung der Staatsschulden. hb1.“
11““
Krie Bekanntmachung der Allerhöchsten Kabinets⸗Ordre vom 8. April 1854 — betreffend die Bestimmung zur Ergänzung des §. 120 des Mobilmachungs⸗
60 8 5 G 1 8 94 z2 † †o G Planes, wegen Verpflegung der e. Hatseen
“
Mobilmachn
ngs⸗
Plans vorgelegten Bestimmung vom heutigen Tage bin Ich ein⸗
verstanden und beauftrage das Kriegs⸗Ministerium, solche zur Nach⸗
achtung bekannt zu machen. 1 Charlottenburg, den 6. April 1854.
Friedrich Wilhelm.
(gegengez.) v. Bonin.
(gez.)
das Kriegs⸗Ministerium.“ In Bezug auf den §. 120 des Mobilmachungs⸗Plans wird
8 8 v. 2 8 „ . mit Allerhöchster Genehmigung noch Folgendes bestimmt: V
Da die einberufene Mannschaft an dem Tage, an welchem sie im Landwehr⸗Bataillons⸗Stabsquartier oder (§. 118 des Mobilmachungs⸗Plans) an einem anderen, durch das betreffende General⸗Kommando bestimmten Sammelplatze eingetroffen ist, in die Verpflegung tritt, so hat sie den Marsch von ihrem Wohn⸗ orte aus bis zum Landwehr⸗Bataillons⸗Stabsquartier resp. Sammelplatze auf eine Entfernung von 3 Meilen unentgeltlich zurückzulegen.
Für die weitere Entfernung wird ein Meilengeld, und zwar:
von 1 Sgr. 9 Pf. an Unteroffiziere aller Grade, Trom⸗ peter, Hautboisten, Kurschmiede und Roßärzte
und von 1 Sgr. 3 Pf. an Gemeine, Gefreite, Spielleute und
Rekruten pro Meile für Rechnung des Etats⸗Titels „zur Verpflegung der Rekruten und Reserven“ gezahlt.
Eine Ausnahme hiervon macht diejenige Mannschaft, welche sich (§§. 37 und 118 des Mohilmachungs⸗Plans), um bedeutende Umwege zu ersparen, direkt in die Garnisonen der Linien-⸗ Truppen und in die Stabsquartiere der Landwehr⸗Escadrons begiebt. Diese erhält für die Zahl der Tagemärsche à 3 Meilen und die gesetzlichen Ruhetage, welche die Entfernung ihres Wohn- orts von den gedachten Garnisonen und Stabsquartieren ergiebt, ein tägliches Reisegeld von
8 Sgr. 3 Pf. für Oberfeuerwerker, Feldwebel, Wachtmeister, Obermeister, Feuerwerker 1ster Klasse, Portepee⸗Fähnriche und Roßärzte,
5 Sgr. 3 Pf. für Sergeanten inkl. Vice⸗Feldwebel ꝛc., Feuer⸗ werker 2ter und 3ter Klasse, Unteroffiziere, Bombardiere, Oberpioniere, Trompeter, Hautboisten und Kurschmiede,
3 Sgr. 9 Pf. für Gefreite, Gemeine, Spielleute und Rekruten, tritt jedoch erst mit dem Tage nach ihrem Eintreffen beim Trup⸗ pentheil in dessen Verpflegung.
Legt diese Mannschaft von ihrem Wohnorte aus den Marsch in vereinigten Kommandos unter Führern aus ihrer Mitte zu⸗ rück, so kann ihr die Marsch⸗Verpflegung gewährt werden, wo⸗
Reisegelde zu erleiden hat. 1
Dadurch, daß es die Civil⸗Behörden für zweckmäßig erach⸗ ten, die Mannschaft zunächst nach den Kreis⸗Versammlungs⸗ Orten (in der Rheinprovinz und in Westfalen nach den Bürger⸗ meisterei⸗Hauptorten) einkommen zu lassen, dürfen für den Mili⸗ tair⸗Fond keine Mehrkosten entstehen.
Diese Bestimmungen finden auch in dem Falle außerxordent⸗ licher Zusammenziehungen ohne Mobilmachung Anwendung. April 1854.
Berlin, den (gez.) von Bonin. orstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 6ten d. M. wird, nebst der dadurch genehmigten Bestimmung des Kriegs⸗Ministeriums von demselben Tage, hiermit zur Kenntnißnahme und Beachtung bekannt gemacht. Berlin, den 13. April gs⸗Ministerium. N Oekonomie⸗Departen C 11“
Angekommen: Der Präsident des Landes⸗Oeko
legiums, Dr. von Beckedorff, von Grünhoff.
Abgereist: Se. Durchlaucht der Fürst .“ euß⸗Schleiz⸗Köstritz, nach Jänk Se. Excellenz der Staats⸗Minister und Ober⸗Präsident der Provinz Westfalen, Dr. von Düesberg, nach Münster.
Der General⸗Major und Commandeur der 7ten Infanterie⸗ Brigade, von Bagensky, nach Bromberg.
Der Präsident des Evangelischen Ober⸗Kirchenraths, von
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Personal-Veränderungen. I. In der Armee. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. v. Herzberg, G LE“ . g, Grenadier vom Kaiser Alexander Gren. P. Fähnr., Graf v. Schaffgotsch 9. Fähnr. vom Gard “ zum Sec. 2. 9 „ P. Fähnr. arde⸗Hus.⸗Regt., Fahnr 1 6 2. Garde⸗Ulan. Regt., zum Port. Fahnt. . af v. illfried I., Sec. Lieut. vom 4. 3. Jäger⸗Bat. versetzt. Wolff v. Wolfframsdorff, P. Fähnr. 2 Zäger⸗Bat, zum Sec. Lt., Frhr. v. Bönigk, Oberjäger vom 3. Jä er⸗ zum P. Fähnr., v. Witzleben, P. Fähnr. v. 7. Jaͤger. Bas. 1 B.cper Jnfamnd .. brinn Se ginand zu Salms⸗Braunfels, Sus. 86 11X“ derselben Charge à la suite des 1. Garde⸗Regts. zu Fuß angestellt. v. Zastrow, Major vom 9. Inf Regt., von dem Verhältniß als Commandeur des 2. komb. Reserde⸗Bats. enibunden, und tritt derselbe zu seinem Regiment zurück. v Booyen, Major vom 14. Inf. Regt., als Commandeur des 2. komb. Reserve⸗Bats⸗ kommandirt. v. Roeder, P. Fähnr. vom 2. Inf. Regt., zum Sec Lt., v. Blessingk, Musketier von dems. Reuk in P. Fähnr. befördert⸗ 4 8 ¹ ; 8 v. Sckartsberg, Sec. Lt. von dems. Regt., ins 1. Inf. Regt. versetzt v. Brockhusen, Pr. Lt. vom 9. Inf. Regt., zum Haup'., v. Zitzewitz1., Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., v. Loefen, P. Fähnr. von dems. Regt,, zum Sec. Lt., v. Schaumberg, Musketier von dems. Regt., zum P. Fähnr., v. Arnim, v. Albedyll, P. 4 Regt., zu Sec. Lts., v. Chagnian, v. Stöphasius, Unteroffiziere vom 14. Inf. Regt, Gr. Prebentow v. Przebendowsli, Unteroff. v. Hirschfeldt, Musketier vom 21. Inf. Regt., zu P. Fähnrs., v. Köp⸗ pern, P. Fähnr. vom 4. Ulan. Regt., zum Sec. Lt,, Diestel, char. P. Fähnr. von dems. Regt., zum P. Fähnr. befördert. W“““ “ A1“ v. d. Gröben, Major a. D., zuletzt im 3. Inf. Regt., zum Führer des 2. Aufgeb. vom 1. Bat. 1. Batbe⸗dw. “ 8 PFehan: chowski, Hauptm. a. D., zuletzt im 3. Bat. 31. Regts., gestattet, statt der Unif. dieses Regts., die des 31. Inf. Regts. mit den vorschr. Abz. f. V. zu tragen. Fleischfresser, Petschow, Unteroff. von der Kavall. des 3. Bats. 2. Rrgiments, zu Sec. Lieuts. beim Train 1. Aufgebots, Freuer, See. Lt. vom 1. Aufgeb. des 1. Bats. 9. Regts., zum Pr. Lt., v. Vormann, Vice⸗Felvdw., Lietz, Unteroff. von dems. Bat., zu Sec. Lis. beim Train 1. Aufgeb., v. Kuylenstjerna, Sec. Lt. von der Kav. 2. Aufg. des 3. Bats. 9. Regts., zum Pr. Lt., v. Schenk, v. Kahlden, Unteroff. von der Kav. des 2. Bats. 14. Regts, zu Sec. Lts. beim Train 1. Aufgeb. befördert. Guderian, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 1. Bats. 18., ins 3. Bat. 14. Regts. einrangirt. Jehne, Sec. t. vom 1. Aufgeb. des 1. Bats. 21. Regts., v. Puttkammer, Sec. Li. von der Kav. 2. Aufg. des 2. Bats. 21. Regts. zu Pr. Lts. befördert. v. Bönning⸗ hausen, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 1. Bts. 13., ins 2. Bat. 21. Regts. Schultz, Pr. Lt. vom 2. Aufg. des 2. Bats. 19. Regts., Ballerstedt,
Sec. Lt. vom 1. Aufg. des 3. Bats. 26., ins 3. Bat. 21. Regts. ein⸗
rangirt. Gr. Eberhard zu Stolberg⸗Wernigerode, Rittm. vom
U„ 9. . 1. 7 8 9 1 . 4 . Aufg . d 2 97 B 8. 1 4 ts. zum laj f für sie einen täglichen Abzug von 2 Sgr. 6 Pf. von ihrem 1 181 degt. zum Niezor Heftsden.
Abschieds⸗Bewilligungen ze. Den 11. April.
v. Bredow IJ., Pr. Lt. vom Kaiser Alexander Gren. Regt., mit Pen⸗ sion und Aussicht auf Civilversorgung, in den Ruhestand versetzt. Groth, P. Fähnr. vom 14. Inf. Regt., zur Reserve entlassen. v. Lebbin, Gen. Major und Commandeunr der 4. Kav. Briz., mit Pension der Abschied be⸗ willigt. ö111 Den 11. April.
Frhr. v. Zedlitz⸗Neukirch, Hauptm. vom 2. Aufg. 3. Garde⸗Ldw.⸗Regts., als Major, Graf zu Enlenburg, Rittm, vom 2. Aufgeb. des 1. Bats. 1. Garde⸗Ldw.⸗Regts., beiden mit ihrer bisher. Unif. mit den vorschr. Abz. f. V., v. Kruse, Sec. Lt. von der Kav. 1. Aufgeb. des 3. Bats. 2. Regts., Zimmermann, Pr. Lt. von der Kav. 2. Auüfgeb. des 2. Bats. 9. Regts., diesem als Rittm., Bigalke, Pr. Lt. von der Artill. 1. Aufgeb. des 2. Bats. 14. Regts., als Hauptm., Römer, Pr. Lt. vom 2. Aufgeb. des 1. Bats. 21. Regts., als Hauptm., v. Schuck⸗ mann, Pr. Lt. von der Kav. 2. Aufgeb. des 3. Bats. 21. Regts., als Rittm., den 4 letzteren mit ihrer bisher. Unif. mit den vorschr. Abz. f. V., sämmtlichen der Abschied bewilligt.
Militair⸗Aerzte. Den 8. April.
Moritz, Stabs⸗ und Bats.⸗Arzt vom 1. Bat. 6. Ldw. Regts., mit Pension, Dr. Karbe, Assistenzarzt vom 3. Bat. 20. Ldw. Regts., der Abschied bewilligt.
hes 1. Bats.
11I. In der Marine. Offiziere. Den 1 5. Apri! 8 ein, bisher Hauptm. im 5. Artill. Regt., zum Artillerie⸗ Direktor bei der Marine mit der Maßgabe ernannt, daß derselbe als Haupt mann à la suite Ses See⸗Bataillons, Datun 8
mit Rangirung nach dem zu führen ist. .““
seines früheren Patent
Nachweisung der seit dem 1. Januar bis ultimo März 1854 zur offiziellen Kenntniß gekommenen Todesfälle von König⸗ lich preußischen Offizieren des stehenden Heeres und der Landwehr, so wie von Militairbeamten.
I. Armee⸗Corps. Am 2. Januar 1854: Scholz, Pr. Lt. von
Uechtritz, nach der Provinz Posen.
der Esc. des Ldw. Bats. (Bartenstein) 33. Inf. Regts. (1. Res⸗ Regt.)