ELeipzi sche 81 ¼ t. RIchsisoh Schlesische 99 G. Magdeburg-Leipziger 256 94 Br. Bankactien 103 Br. noten 73 Br.
Konstantinopel, 27. April. (Wechselcours.) London Triest 395 — 403. wurde wegen der gestrigen Gerüchte von der Abreise des französischen In Folge des befürchteten Bruches zwischen Frankreich und der Pforte stiegen sowohl die Wechselcourse Türkische Metallique †
M. 134 — 133. Marseille 213— 212. Botschafters auf heute verlegt.
als die fremden Münzsorten bedeutend. war gegen Papier nur mit 20 pCt. zu haben.
8. Mai. Leipzig-Presdener 175 Br. Sächsisch-Baieri- Löbau-Zittauer 26 ½ Br. G. Berlin -Anhaltische 108 5 Br. Thüringer 90 ½. Anhaht-Dessauer Landesbank-Actien 140 Br. Weimarische Bankactien 93 Br.
1 97 Metalliques 77 ¼.
Gold 40 ¾.
Braunschweiger
Wiener Bank-
Schluss-Course: Silberanleihe 110 ¼. Bankactien 1210. Nordbahn 212 ⅓. London 13, 24. Silber 36 ½.
5proz. Metalliques 86 ½. 4 ½proz
Augsburg 137. Hamburg 102. Paris 162 ½⅞
Die Börse
Silber
Stettin, 9. Mai, 2 Uhr — Minuten Nachmittags. Roggen 69 — 74 gef., Mai
69 ½ Br., Juni-Juli 70 Br., Juli -August 69, August-September 70 bez. Spiritus Mai 10 ⅛. Oel Mai 13 — 12, 11—12, September-Oktober 11,
Staats -Anzeigers.) Weizen 88 — 94 bez.
11— 12 bez.
Frankfurt a. NM., Montag, 8. Mai, (Tel. Dep. d. C. B.) Schluls-Course: Nordbahn 40 ½. 5]p 3proz. Spanier 33.
Wien 87. Frankfurt-Hanau 94. Wien, Dienstag, 9. Mai, Nachmittags 1 Uhr. (Tel. Dep. d. C. .
ralliques 61 ½. 4 ½proz. Metalliques 55 ½. Spanier 47, ⁄. Kurhessische Loose 34 ¾. Paris 94 ½. Ludwigshafen-Berxbach 109 ½.
(Tel. Dep. d.
Gastrolle.) 1 Göthe. Nachmittags 2 Uhr. 9 5proz. Me- 1proz.
London 117. - Hertel.
Mittel⸗Preise.
Königliche Schauspiele.
Mittwoch, den 10. Mai, sind die Königlichen Theater, so wie das Billet⸗Verkaufs⸗Büreau geschlossen.
Donnerstag, 11. Mai. Robert der Teufel, Oper in 5 Abtheilungen. Ballets von Ph. Taglioni.
Im Schauspielhause. Das Tagebuch, Lustspiel in 2 Abtheilungen, von Bauernfeld. Ramler, vom Großherzogl. Hoftheater zu Oldenburg: Lucie, als Hierauf: Die Geschwister, Schauspiel in 1 Akt, von (Frl. Ramler: Mariane.) Freiiag, 12. Mai.
Im Opernhause. (83ste Vorstellung): Musik von Meyerbeer. Anfang 6 Uhr. Mittel⸗Preise.
(114te Abonnements⸗ Vorstellung): (Frl.
Kleine Preise. Im Opernhause.
[634] CIITö1.
Der Seilergesell Ferdinand Menzel, aus Ludwigsruh bei Landsberg a. d. W. gebürtig, zuletzt zu Woldenberg wohnhaft, ist durch rechts⸗ kräftiges Erkenntniß der unterzeichneten Gerichts⸗ Kommission wegen Bettelns zu einer achttä⸗ gigen Gefängnißstrafe verurtheilt, deren Voll⸗ streckung bis jetzt nicht erfolgen konnte, da der Aufenthaltsort des ꝛc. Menzel nicht zu er⸗ mitteln war.
Alle Königlichen Behörden werden ersucht, auf den unten näher signalisirten Menzel zu vigi⸗ liren, im Betretungsfalle desselben die erkannte achttägige Strafe gegen ihn zu vollstrecken und davon, daß dies geschehen, uns Nachricht zu ertheilen.
Ein Jeder, welcher von dem Aufenthalte des Menzel Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon unverzüglich der nächsten Gerichts⸗ oder Polizei⸗ Behörde Anzeige zu machen.
Berlinchen, den 26. April 1854.
Königliche Kreisgerichts⸗Kommission.
Signalement des Seilergeselle Heinrich Ferdinand Menzel.
1) Familienname: Menzel; 2) Vorname: Heinrich Ferdinand; 3) Geburtsort: Lud⸗ wigsruh bei Landsberg a. d. W.; 4) Aufent⸗ haltsort: Woldenberg; 5) Religion: evangelisch; 6) Alter: 27 Jahre; 7) Größe: 5 Fuß 5 Zoll; 8) Haare: dunkelblond; 9) Stirn: frei; 10) Au⸗ genbrauen: dunkelblond; 11) Augen: blau; 12) Nase: stark und dick; 13) Mund: groß; 14) Bart: blond; 15) Zähne: vollständig; 16) Kinn: länglich; 17) Gesichtsbildung: läng⸗ lich; 18) Gesichtsfarbe: gesund; 19) Gestalt: untersetzt; 20) Sprache: deutsch; 21) besondere Kennzeichen: der kleine Finger der rechten und linken Hand krumm.
Die Bekleidung kann nicht angegeben weiden.
[656] Bekanntmachung. Durch den Tod des Königlichen Sanitätsraths Dr. von Basedow ist das Physikat des Merse⸗ burger Kreises erledigt. Wir fordern qualiftzirte Bewerber auf, unter Beifügung der Zeugnisse und eines ausführlichen Lebenslaufes ihre Mel⸗ dung binnen 4 Wochen uns einzureichen. Merseburg, den 25. April 1854. Königliche Regierung; Abtheilung des Innern. svvon Warden
[651] Wekannimachung. Die nachsteheude polizeiliche Bekanntmachung: Das Königliche Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten hat, unter Aufhebung der Cirkular⸗Verfügungen vom 26. Dezember 1837 und 26. März 1838 genehmigt, daß der Verkauf des sogenannten Fliegenpapiers, so wie einer Kobalt⸗ oder Fliegenstein⸗Auflösung als Fliegen⸗Ver⸗
tilgungsmittel den Apotheken⸗Besitzern unter den beim Giftverkauf geltenden Bestimmungen gestattet werde, jedoch unter der Festsetzung, daß das in Rede stehende Fliegenpapier mit⸗ telst eines aufgedrückten Stempels als „giftig“ bezeichnet werden muß. Den Kaufleuten und allen andern Gewerbtreibenden, außer den Apothekern, bleibt der Debit des Fliegen⸗ papiers und der genannten arsenikhaltigen Wasser untersagt. Berlin, den 3. November 1831. 1 Königliches Polizei⸗Präsidium. wird hierdurch mit dem Bemerken republizirt, daß Uebertretungen derselben nach den Bestim⸗ mungen des §. 345 zu 2 des Strafgesetzbuches vom 14ten April 1851 geahndet werden. Berlin, den 4. Mai 1854. Königliches Polizei⸗Präsidinm. von Hinckeldey
52] Bekanntmachung. Die nachstehende Bekanntmachung:
Auf Grund des §. 11 des Gesetzes vom 11. März 1850 über die Polizei⸗Verwaltung verordnet das Königliche Polizei⸗Präsidium für den engern Polizeibezirk Berlins, unter Aufhebung der Verordnung vom 24. März 1806 und der darauf Bezug habenden Bekannt⸗ machung vom 3. Mai 1850 was folgt:
Zur Vermeidung von Vergiftungen, welche durch den Genuß des Wasserschierlings her⸗ beigefuͤhrt werden können, sind Holzhändler, Zimmerleute und jeder Andere, welcher Holz— lager auf den hiesigen Gewässern häͤlt oder die Aufsicht darüber führt, bei Vermeidung einer Geldbuße bis zu fünf Thalern, oder im Unvermögensfalle verhältnißmäßigen Gefäng⸗ nißstrafe — sofern nicht nach den bestehenden Strafgesetzen eine höhere Strafe verwirkt ist, verpflichtet, das Holz, ehe solches zum Ge⸗ brauch ausgeschwemmt wird, von dem, auf demselben etwa befindlichen Wasserschierling zu reinigen und den Letzteren dergestalt zu ver⸗ tilgen, daß er von Niemand in Besitz und Gebrauch genommen werden kann.
Berlin, den 18. Mai 1853.
Königliches Polizei⸗Präsidium. (gez.) von Hinckeldey. wird hierdurch republieirt. Berlin, den 5. Mai 1854. Koͤnigliches Polizei⸗Präsidiun von Hinckeldey.
[655] thwendiger Verkauf.
Das der separirten Grenz, Henriette geb. Heck, gehörige, zu Stuttgardt belegene, im Hypotheken⸗ buche HWW 1—““ 273 Vol. XII, pag. 478 No. 10 b. verzeichnete halbe Kolonistenloos, aus 15 magdeburger Morgen Bruchland und den Wohn⸗ und Wirthschaftsgebäuden bestehend, zu⸗
folge der nebst Hypothekenschein in unserem Bü⸗
Oeffentlicher Anzeiger.
reau III. einzusehenden Taxe auf 1500 Thlr. ge⸗ richtlich abgeschätzt, soll am 31. August c., 11 Uhr Vormittags, an gewöhnlicher Gerichtsstelle in Sonnenburg subhastirt werden. Sonnenburg, den 25. April 1854. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation
[2133 Subhastations⸗Patent. Gerichtlicher Verkauf. Die dem Tabagisten Johann Dominicus Posselt gehörigen, in Sorau sub No. 402 a. und 402 b. belegenen Wohnhäuser, wozu
1 Morgen 162 Quadratruthen Wiese, 2 Morgen
37 Quadratruthen Acker und ein Garten ge⸗ hören, nach der nebst Hypothekenschein in der Registratur einzusehenden Taxe auf 1“
5711 Thlr. 3 Sgr. 4 Pf. abgeschätzt, sollen
am 1. September 1854, Vormittags um 11 Uhr, in unserem Gericht zimmer Nr. 1 auf dem hiesigen Königlichen Schlosse Schulden halber öffentlich verkauft werden. In dem Grundstück ist bisher Tabagie und Badeanstalt betrieben worden.
Sorau, den 14. Januar 1854. Königlich preußisches Kreisgericht. I. Abtheilung.
[3322 Oeffentliche Vorladung.
Der Kaufmann Hermann Saloszynsky, in der alten Jakobsstraße 76 hierselbst wohnhaft, hat gegen
den Bronce⸗ und Metallwaaren⸗Fabrikanten B. Münch aus zwei von demselben unterm 19. August und 20. September 1853 ausgestellten Wechseln wegen der darin verschriebenen Summen 1) von 180 Rthlr. preuß. Conrant, zahlbar am 19. November 1853, 2) von 113 Rthlr. preuß. Courant, zahlbar am 20. Dezember 1853,
bei dem unterzeichneten Stadtgerichte eine Wechsel⸗
klage angestellt und ist diese von uns eingeleitet. Da der Aufenthalt des Verklagten unbekannt ist, so wird derselbe hierdurch öffentlich aufge⸗ fordert, in dem zur Beantwortung der Klage und weitern mündlichen Verhandlung der Sache auf 1111““
vor der II. Prozeß⸗Deputation des unterzeichneten Gerichts im Stadtgerichtsgebäude, Nr. 59 Jüden⸗ straße, Zimmer Nr. 32, anberaumten Termine, entweder in Person oder durch einen gehörig le⸗ gitimirten, zu seiner Vertretung berechtigten Be⸗ vollmächtigten, wozu die hiesigen Rechtsanwälte
b Justizrath Dr. Straß
Justizrath Hinschius,
Justizrath Dr. Amelang
in Vorschlag gebracht werden, zu erscheinen., die
Klage vollständig zu beantworten, die Beweis⸗
mittel bestimmt anzugeben, etwaige Zeugen sofort
Neueste Anleihe
Königliches Stadtgericht. 1 (S84ste Vorstellung): Satanella, fantastisches Ballet in 3 Akten und 4 Bildern, vom Königlichen Balletmeister P. Taglioni. Vorher: Eigensinn.
Musik von Pugni und Lustspiel in 1 Akt, von R. Benedix.
mit zur Stelle zu bringen, die Urkunden in Ori⸗ zneß einzureichen und die etwa erforderlichen ditionsgesuche anzubringen, indem auf neue Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksicht genommen werden darf. Eine schriftliche Beantwortung der Klage ent⸗
bindet nicht von dem Erscheinen im Termin.
Wenn der Verklagte oder sein Bevollmächtigter sich nicht pünktlich zur bestimmten ü8”
findet oder sich nicht vollständig auf die Klage erklärt oder wenn sein Stellvertreter seinen Auf⸗
trag nicht durch Vollmacht oder Schreiben nach⸗ zuweisen vermag, so werden die in der Klage
angeführten Thatsachen und die Urkunde, worüb sich der Verklagte nicht erklärt hat, für
und anerkannt erachtet, und was den Rechten
nach daraus folgt, erkannt werden. 6 Berlin, den 27. Februar 1854.
Abtheilung für Civil⸗
sachen. Prozeß⸗Deputation II.
—
8
[502]1 Oeffentliche Vorladung. Der Oberkellner Ernst Knappe zu Berlin, Nr. 64 wohnhaft, hat gegen
den Partikulier Eduard Karstedt, früher hier und
zuletzt in Neuendorff bei Reppen wohnhaft, aus den vier, von dem Kläger ausgestellten und von dem Beklagten acceptirten Wechseln:
1) über 20 Thaler vom 24. Januar 1854 und
zahlbar am 25. Januar 1854,
2) über 33 Rthlr. vom 24. Januar 1854 und
zahlbar am 26. Januar 1854,
3) über 13 Thaler vom 29, Januar 1854 und
zahlbar am 30. Januar 1854,
4) über 49 Thaler vom 24. Januar 1854 und
zahlbar am 1. Februar 1854
wegen der darin verschriebenen Summen:
a) von 20 Thalern nebst sechs Prozent Zinsen seit dem Verfalltage dem 25sten Januar 1854,
b) von 33 Thaler nebst sechs Prozent Zinsen seit dem Verfalltage dem 26. Januar 1854,
c) von 13 Thalern nebst sechs Prozent Zinsen seit dem Verfalltage dem 30. Januar 1854,
d) von 49 Thalern nebst sechs Prozent Zinsen
Verfalltage dem 1. Februar
04.
ie Wechselklage bei dem unterzeichneten Ge⸗
richt angestellt, deren Einleitung verfügt ist.
Da der Aufenthaltsort des Beklagten unbe⸗ annt ist, so wird derselbe hierdurch öffentlich aufgefordert, in dem zur Beantwortung der Klage und weiteren mündlichen Verhandlung der
Sache auf
den 20, Juli, Vormittags 11 Uhr,
vor der II. Prozeß⸗Deputation des unterzeich⸗ neten Gerichts im Stadtgerichtsgebäude, Jüden⸗ straße Nr. 59, Zimmer Nr. 32 anberaumten
ermine entweder in Person oder durch einen ehörig legitimirten, zu ihrer Vertretung berech⸗ igten Bevollmächtigten, wozu die hiesigen Rechts⸗ Justizrath Furbach 9„ Ulfert, Rechts⸗Anwalt Valentin
n Vorschlag gebracht werden, zu erscheinen, die Klage vollständig zu beantworten, die Beweis⸗
mittel bestimmt anzugeben, etwanige Zeugen so⸗ fort mit zur Stelle zu bringen, die Urkunden im Original einzureichen und die etwa erforderlichen Editionsgesuche anzubringen, indem später auf
neue Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, m Laufe der Instanz keine Rücksicht mehr ge⸗
nommen werden darf.
Eine schriftliche Beantwortung der Klage ent⸗
bindet nicht von dem Erscheinen im Termine.
Wenn der Verklagte oder sein Bevollmächtig⸗
ter sich nicht pünktlich zur bestimmten Stunde
1527]
einfindet, oder sich nicht vollständig auf die Klage erklärt, oder wenn sein Stellvertreter seinen Auftrag nicht durch Vollmacht oder Schreiben nachzuweisen vermag, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und die Ur⸗ kunde., woruͤber er sich nicht erklärt hat, auf den Antrag des Klägers für zugestanden und aner⸗ kannt erachtet, und was den Rechten nach daraug folgt, wird im Erkenntnisse gegen den Verklagten ausgesprochen werden. Berlin, den 1. April 1854. Königliches Stadtgericht.
Abtheilung für Civilsachen. Prozeß⸗Depu
[363] Oeffentliche Bekanntmachung. „Es ist beim unterzeichneten Gericht auf Amor⸗ tisation des angeblich verloren gegangenen, von A. F. Schultz hierselbst unterm 3. Oktober 1853 ausgestellten, am 9. Januar 1854 an eigene Ordre zahlbaren, auf den Dr. J. F. Wendt hier gezogenen, vom Letzteren acceptirten und mit Blanco⸗Giros von A. F. Schultz und Auguste von Carow versehenen Prima⸗Wechsels über 225 Rthlr. Courant angetragen worden. Der unbekannte Inhaber dieses Wechsels wird hier⸗ durch öffentlich aufgefordert, binnen fünf Moöna⸗ ten, spätestens aber in dem
auf den 11I11“ Vormittags
1 2 1 r,
vor dem Königlichen Stadtgerichtsrath Herrn Hermanni im Stadtgerichtsgebäude, Jüdenstraße Nr. 59, Zimmer Nr. 21, angesetzten Termine, den Wechsel dem unterzeichneten Gericht vorzu⸗ legen, widrigenfalls der Wechsel für kraftlos er⸗ klärt werden wird.
Berlin, den 16. Februar 1854.
Königl. Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen. Deputation für Kredit 2ꝛc. und Nachlaßsachen.
[209] Pet oklamea.
Die Karoline Theodosia von Schroeger, im Jahre 1770 geboren, hat zuletzt von Berlin aus, bald nach den Freiheitskriegen die letzte Nachricht von sich gegeben.
Sie oder deren unbekannte Erben werden auf⸗ gefordert, sich bei dem unterzeichneten Gerichte schriftlich oder persönlich spätestens in dem auf
den 20. November cr., Vormittags ETT1 anberaumten Termine zu melden, widrigenfalls dieselben für todt erklärt und der Nachlaß den als Erben sich gemeldet habenden 4 Geschwistern v. Schroeger ausgeantwortet werden wird.
Dirschau, den 29. Januar 1854.
Königliche Kreisgerichts⸗Kommission I
Bekanntmagchung. Wegen obwaltender Legitimationsmängel wer⸗ den nachstehende Auseinandersetzungen, betreffend: 1) Die Regulirung der gutsherrlich⸗bäuerlichen Verhältnisse und die Gemeinheitstheilung der Höhe⸗ und Spreewalds⸗Feldmark, so wie die Ablösung der Reallasten der Grundbesitze zu Straupitz, die Ablösung der den Grundbesitzern zu Straupitz in den gutsherrlichen Forsten zu⸗ stehenden Berechtigungen, die Regulirung der gutsherrlich⸗bäuerlichen Verhältnisse und die Gemeinheitstheilung der Feldmark zu Pretschen, 4) die Ablösung der Reallasten der Büdner zu Pretschen und die Aufhebung der denselben in der gutsherrlichen Forst zustehenden Be⸗ rechtigungen, zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Alle etwaige unbekannte Interessenten werden aufgefordert, in dem am 17. Juni, Vormittag 9 Uhr, in der Wohnung des Unterzeichneten zu Lübben
Erscheinen der stenographischen Ber
Bekanntmachun
anberaumten Termine ihre Ansprüche geltend zu machen. Die Nichterscheinenden müssen die vor⸗ gedachten Auseinandersetzungen selbst im Falle der Verletzung gegen sich gelten lassen. Lübben, den 6. April 1854. Der Regierungsrath Ackermann.
Bekanntmachung. önigliche Ostbahn.
8 7 2. 2
Vom 15. d. M. ab wird auf der To 1 1 8 U 8 schen Stettin und Kreuz ein zweiter Bneug eingelegt, welcher in der Richtung von Stettin nach Kreuz um 7 Uhr früh von Stettin abfährt und um 12 Uhr 33 Minuten in Kreuz eintrifft, dagegen in der Richtung von Kreuz nach Stet⸗ tin um 5 Uhr 42 Minuten früh in Kreuz ab⸗ fährt und um 11 Uhr 14 Minuten in Stettin b die Abfahrtszeiten auf den Zwischenstationen sind aus den dort ausgehängten F äi snsgan gehängten Fahrplänen zu Mit diesem Zuge werden auch Personen in 2ter und 3ter Wagenklasse befsrvent. Bromberg, den 6. Mai 1854.
Königliche Direction der Ostbahn.
[657]
Bergisch⸗Märkische Eisenbahn.
Die Einnahmen der Bergisch⸗Märkischen Eisen- bahn betragen vorbehaltlich der näheren Feststel⸗ lung 1854 im Monat April 32,126 Rihlr., in den Monaten Januar bis März 88,994 Rihlr., zusammen 121,120 Rthlr.; 1853 betrugen diese Einnahmen im Monat April 31,987 Rhlr., in den Monaten Januar bis März 75,982 Rthlr., zusammen 107,909 Rthlr. Mithin in den vier Monaten des Jahres 1854 mehr als in demsel⸗ ben Zeitraume des Jahres 1853 13,151 Rthlr.
Elberfeld, den 6. Mai 1854.
Königliche Eisenbahn⸗Direction.
ts⸗-Uebersicht der Wei⸗ marischen Bank.
81“ 1) Baarer Kassen⸗Bestand... 3) Ausstehende Lombard⸗Dar⸗ 8“ 4) Guthaben in laufen⸗ der Rech⸗ 8 nung Thlr. 133,923., 22. Guthaben ö Land⸗ Rentbank »
Thlr. 126,800 634,232
1,940. 42. .“ 135,864
Massiva. 5) Eingezahltes Actien⸗Ka⸗ I 6) Depositen⸗Kapitalien.... 7) Guthaben der Staatskasse und Privat⸗Personen...
eimar, den 30. April 1854. Die Direction der Weimarischen Bank. Polte. Callmann. Riemann.
Thlr. 1,346,980
121,633
ichte beider Kammern.
1
Bis heute den 9. Mai 1854 sind ausgegeben:
96 ½ Bogen der 1.— 43. und Schluß⸗Sitzung de ⸗ Anlagen, bestehend aus Aktenstücken, ⸗ und Sachregister zu
Sprech⸗
den Verhandlungen
der 1. — 56. u. Schluß
⸗Sitzung
Anlagen, bestehend aus Aktenstücken,
r 1Ha Mrg
zusammen