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zßerordentliche Steuererhebungen zu bestreiten. Auch sei die von Eöö zur Uebernahme von Schatzkammer⸗Bons keineswegs einer Anleihe gleichzustellen, es handele sich dabei nur um tem⸗ poräre Aufbringung von Geldmitteln. Von den drei Serien der Schatz⸗ kammer⸗Bons sei die erste von 2 Millionen Pfd. 1858 rückzahlbar, bis auf eine kleine Summe jetzt übernommen, von den beiden andern gleich großen, resp. 1859 und 1860 rückzahlbaren Serien seien dagegen bis jetzt nur ganz unbedeutende Summen gezeichnet. Das Mißlingen der Maßregel liege nicht eiwa in dem zu geringen Zinsfuße oder andern in der Maßregel selbst zu suchenden Ursachen, sondern einzig und allein darin, daß die Kapitalisten, in Erinnerung an die ungeheuren Vermögen, welche früher durch Uebernahme von Kriegs⸗Anleihen gemacht worden sind, ihre Kräfte für den von ihnen gehofften Fall aufzusparen beabsichtigen, daß die Regierung sich dennoch gedrungen sehen sollte, das alte Anleihen⸗System wieder aufzunehmen. Die Regierung sei nun, wie gesagt, der Ansicht, daß man den fruhern Weg zu vermeiden habe und nicht wieder zu dem Mittel schreiten dürfe, der Nach⸗ kommenschaft Millionen über Millionen von Staatsschulden aufzubürden. So lange diese Ansicht aber von ihr allein ausgesprochen werde, sei es nicht zu erwarten, daß sie ihre gewichtigen Gegner zur Nachgiebigkeit zwingen werde. Daher seies wünschenswerth, daß das Haus sich über die Sache ausspreche und er fordere hiermit dasselbe auf, sich durch ein unzweideutiges Votum dar⸗ über zu erklären, ob es mit der Ansicht der „Regierung übereinstimme. Habe sich das Haus erst einmal entschieden in diesem Sinne ausgesprochen, dann würden auch die Kapitalisten nicht mehr erwarten, daß man zu dem alten System der Kriegs⸗Anleihen zurückkehren werde. Nachdem Herr Gladstone noch schließlich seine Ansichten unter spezieller Hinweisung auf das verderbliche Finanz⸗Spstem Pitts näher entwickelt hatte und darauf die von ihm beantragten Resolutionen zur Abstimmung verstellt wor⸗ den waren, erklärte Herr Disraeli, daß er die Votirung dieser Re⸗ solutionen nicht zugeben könne, ohne „Vorbehalt einer weiter ein⸗ gehenden Diskussion über die Prinzipien, auf welchen der um⸗ fassende und tief eingreifende Finanzplan des Herrn Gladstone beruhe. Nachdem indeß Letzterer die durch die Zoll ⸗Einrichtungen bedingte Nothwendigkeit der sofortigen Votirung, wenigstens der auf die indirekten Steuern bezüglichen Resolutionen nachgewiesen hatte, nahm das General⸗ Comité die Anträge in Betreff der Spirituosen⸗Abgabe, der Malzsteuer und des Zuckerzolles an, so daß die auf diese Resolutionen zu basirenden Bills unverweilt eingebracht werden können. Eben so wurde die Resolution wegen der Schatzkammer⸗Bons angenommen, jedoch unter dem Vorbehalt, daß vorläufig nur für 2 Millionen Pfd. solcher Bons ausgegeben werden sollen. Das Votum über die Erhöhung der Einkommensteuer wurde noch ausge⸗ setzt. Eben so auch das Votum über den früher erwähnten Antrag auf Modifizirung des Wechselstempels, welcher ebenfalls gestern auf der Tages⸗ rdnung war. .
Gegen den Schluß der Sitzung erhielt Sir J. Graham die Erlaub⸗ niß zur Einbringung von Bills behufs Erleichterung der Bemannung der Flotte während des gegenwärtigen Krieges und behufs Regulirung der
Prisengelder⸗Vertheilung. 1 In der heutigen Sitzung des Oberhauses beantragte Lord Camp⸗ bell die zweite Verlesung seiner Bill gegen unbefugte diplomatische Unter⸗ handlungen britischer Unterthanen mit fremden Mächten. Beim Schlnsse des Berichts hatte er indeß erst eben mit der Motivirung seines Antrages begonnen. — Im Unterhause erwiderte Sir James Graham auf eine Anfrage des Capitain Scobell, daß Steinkohlen nur bei der Aus⸗ fuhr nach Rußland als Kriegs⸗Contrebande sollen behandelt werden, nicht aber, wenn die Untersuchung ergebe, daß sie nicht für den Feind bestimmt seien. Herr Kennedyo wollte wissen, ob es wahr sei, daß sowohl Admiral Dundas als Admiral Napier Kanonenböte, Letzterer ins⸗ besondere wegen ihres geringern Tiefganges eiserne Kanonenböte verlangt, daß ein Fabrikant, Namens Seott Russell, sich erboten habe, die Boote in wenigen Wochen zu liefern, daß die Admiralität aber nur höl⸗ erne Boote zum Bau beordert und gekauft habe, welche 12 Fuß tief gehen, statt 5 Fuß, wie die eisernen? Sir James Graham erklärte es für ungeeignet, dergleichen Fragen zu beantworten, und versicherte nur, daß die Regierung das Nöthige vorgesehen habe. Als darauf der Bericht des Comité's der Mittel und Wege über die in der Sitzung vom 8ten votirten Resolutionen erstattet wurde, erklärte sich Herr Balls gegen die Erhöhung er Malzsteuer, als eine zu große Last für den Landmann, und beantragte ie Verwerfung der darauf bezüglichen Resolution. Der Antrag wurde von Herrn Bentinck unterstützt, von dem Kanzler der Schatzkammer be⸗ stritten. (Schluß des Berichts wegen des Postabganges.)
Italien. Turin, 6. Mai. Von Seiten unsers Marine⸗ Ministeriums ist auf Anlaß des zwischen den beiden Seemächten und Rußland ausgebrochenen Krieges nachstehende Verordnung unter dem 12. April erschienen: b In dem Kampfe, den die Regierungen Frankreichs und Großbritan⸗ iens gegen Rußland unternommen, haben dieselben, um die nachtheiligen Folgen des Kriegszustandes für den Handel zu vermeiden, den Beschluß efaßt, für jetzt keine Ermächtigung zur Ausrüstung von Korsaren durch Kaperbriefe zu ertheilen, und gleichzeitig haben sie mittelst einer identi’ hen Declaration die Grundsätze bekannt gemacht, welche sie während dieses Krieges auf die Schifffahrt und auf den Handel der neutralen Staaten anzuwenden beabsichtigen. “ Diese beiden Nalionen haben auf einen Theil der Rechte, die ihnen als kriegführenden Mächten kraft des Völkerrechts zustehen, verzichtet, sich jedoch die Ausübung des Rechtes vorbehalten, Gegenstände der Kriegs⸗ contrebande mit Beschlag zu belegen und die Neutralen daran zu verhin⸗ dern, daß sie Depeschen des Feindes überbringen, so wie daß sie eine wirk⸗ ame Blokade (blocco effettivo) verletzen, welche durch hinreichende Streit⸗ kräfte vor den Festungen, Rheden oder Küsten der Staaten unterhalten wird, mit denen sie im Kriege begriffen sind. Die Streitkräfte zur See werden demnach das Eigenthum des Fein⸗ es, welches an Bord neutraler Fahrzeuge verführt wird, nicht confisziren, ofern dasselbe nicht Kriegskontrebande ist, und ebensowenig das Eigenthum
der Neutralen, außer der Kriegskontrebande, das sich an Bord seindlicher Fahrzeuge findet.
Dies sind die Beschlüsse, welche von den verbündeten Regierungen in Gemeinschaft angenommen sind, und deren Inhalt von Seiten Sr. Majestät des Kaisers der Franzosen durch seinen Gesandten amtlich der Königlichen Regierung eröffnet ist, welche, da sie ihrerseits in gerechter Gegenseitigkeit ihre Unterthanen die Verpflichtungen der strengsten Neutralität erfüllen lassen muß, verbietet, daß auf irgend einem Punkte des Staates irgend ein Kaper unter russischer Flagge ausgerüstet, mit Mundvorräthen und Munition versehen oder mit seinen Prisen zugelassen werde, wobei sie ihren Unterthanen aufgiebt, sich auf das Gewissenhafteste der Betheiligung an Ausrüstungen dieser Art, so wie an irgend einer andern Handlung, die den Pflichten einer strengen Neutralität zuwider wäre, zu enthalten.
Die Chefs der Marine⸗Directionen, die Beamten, die von ihnen ab⸗ hängen, und die Hafen⸗ und Küsten⸗Capitaine, jeder innerhalb seiner Be⸗ fugnisse, werden wechselsweise mitwirken, um die strenge Erfüllung dieser Anordnungen zu sichern.
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Türkei. „Omer Pascha, sagt der „Oesterreichische Soldatenfreund“, hat mit richtiger Erkenntniß der Situation nach Zurücklassung der verstärkten Garnison in Widdin⸗Calafat und Detachirung einer kompleten Division zur Besetzung der kleinen Walachei alle anderen Streitkräfte, welche bisher den äußersten linken Flügel der türkischen Armee bildeten, nach Schumla an sich gezogen. Die verschiedenen Zeltenlager, welche in der Nähe der acht tür⸗ kischen Donaufestungen errichtet worden waren, wurden abgebrochen, und die Truppen gegen die Balkanpässe dirigirt; die Festungskom⸗ mandanten sind daher auf ihre eigenen Vertheidigungskräfte ange⸗ wiesen; die Verschanzungen wurden zwar erweitert und manche Werke verstärkt, die Verproviantirung ist aber sehr mangelhaft, wie es bei der Anhäufung so beträchtlicher Truppen⸗ mafsen an der Donau und am Vallan nicht anders möglich ist. Silistria ist mit Lebensmitteln allerdings auf vier Monate versehen. In Varna und Schumla würden aber die Vor⸗ räthe nur noch einige Wochen ausreichen, falls die frischen Zufuh⸗ ren ausblieben oder eine Mißärndte eintrete. Widdin ist mit allen Kriegsbedürfnissen reichlich versehen, und da der Nachschub der Le⸗ bensmittel von Adrianopel nach Schumla eingestellt und der betref⸗ fende Vorrath den Auxiliar⸗Truppen abgetreten werden mußte, er hielt der Gouverneur Sami Pascha von Widdin den Auftra einige tausend Centner Backmehl, Kukuruz und Reis ohne Verzug nach Lowacz und Trnowa zu senden.
In diesen zwei mit Feldbefestigungen versehenen Positionen befinden sich nach der neuesten Ordre de Bataille der äußerste linke in Parawadu der äußerste rechte Flügel der Balkanarmee die Truppen lagern unter Zelten; Mustapha Pascha kommandirt in Parawadu und hat sämmliche Truppen vom Trajanswalle schon vor vierzehn Tagen an sich gezogen. In Varna befinden sich we— nig türkische Truppen mehr; die Festung wurde an die Anglo Franzosen abgetreten; bei dem Festungskommando fungirt Sai Pascha als Pforten⸗Commissair. 1
Die russischen Truppenverschiebungen dauern in zwischen fort; dem Gerüchte von der Räumung der großen Wa— lachei wird zwar amtlich widersprochen. General Liprandi ha aber den Auftrag bis an den Argisfluß zu rücken und bis auf wei teren Befehl das Hauptquartier in Pitescht zu nehmen; es heißt, diese Corps werde bis nach Plojeschti gegen Fokschani den Marsch fortsetzen und die neue Konzentrirung der aktiven Donauarmee vervollständi⸗ gen. Es würden sonach zwei Kaiserlich russische Armeecorps un⸗ mittelbar an der Donau, mit dem rechten Flügel in Giurgewo, mit dem linken in der Dobrudscha und dem Centrum in Kalarasch stehen. Zwei andere Corps haben die Aufstellungen in Fokschani am untern Szeret und Pruth und halten die Verbindung mit den Corps des Generals Osten-Sacken in Bessarabien; ein 70,000 Mann starkes Corps macht Front gegen Siebenbürgen und gege die untere Bukowina mit dem Hauptquartiere in Jassy; am Dniep stehen die Reserven, zu welcher auch das große Dragonercorps ge hört. Silistria wird noch nicht belagert; bei Rassowa stehen kein russischen Truppen; letztere haben sich inzwischen sämmtlicher, vo diesen zwei türkischen Positionen gelegenen Donauinseln bemächtigt was 1829 der Fall nicht gewesen war. Silistria hat schon jetz von der auf der mittleren Insel angebrachten Batterie viel zu leiden. —
Bei der gegenwärtigen Sachlage ist nicht zu bezweifeln, da die Russen mit ihren wohleingeübten Truppen unaufhaltsam übe den Balkan bis gegen Adrianopel vorrücken können, aber allerdings zu bezweifeln, daß sie dies thun werden, „aus Rücksichten für di Nachbarstaaten, welche die Hände nicht müssig im Schooße ruhen lassen, sondern kampfgerüstet an den Gränzen stehen, um jeder zu weiten Ausgreifung ein Halt zu machen; daß diese Kampfbereit schaft in Oesterreich nach den nothwendigen Verhältnissen ge steigert wird, bemerken wir nebenbei, ohne ein Näheres über di diesfälligen Verfügungen zu berühren.
— Das gestern erwähnte russische Bülletin über ein Gefech zwischen Türken und Russen bei Turn u, gegenüber von wird durch einen Korrespondenten des „Wanderer’ aus Bukare vom 2. Mai in folgender Weise erläutert: Das Gefecht hat w
b “] 6 “ “ ““ lich am 28. April stattgefunden und nur der Einbruch der Nacht hat dem Kampfe ein Ende gemacht, worauf die Türken sich wieder über die Donau zurückzogen.
Der Verlust der Türken läßt sich nicht angeben, er muß aber groß gewesen sein; dagegen kann derjenige der Russen aus der Thatsache errathen werden, daß von jenem Kampfplatze in der Nacht vom 30. April auf den 1. Mai 38, heute Nacht 35, also im Gan⸗ zen bis jetzt 73 Wagen mit Verwundeten in Bukarest hereingebracht wurden. Alle im Winkel bei Turnu von den Russen früher errich⸗ teten Werke sind nun von den Türken zerstört worden. Es ist nicht bekannt, ob die Türken nur diesen Zweck gehabt oder den Kampf küberhaupt herüber spielen wollten. Fürst Paskewitsch war am 6. Mai in Bukarest, wird aber in einigen Tagen an die Donau abgehen, um die Operationen des Generals Chruleff gegen Silistria zu inspiziren.
Vom Kriegsschauplatze an der Donau bringen die neuesten Post⸗Nachrichten folgende Einzelnheiten: Omer Pascha hat den Festungs⸗Kommandanten von Rustschuk und Silistria Ende April den Befehl zukommen lassen, sich defensiv zu halten. Die disponi⸗ blen Streitkräfte von der Donau, mit Ausnahme der Festungs⸗
Besatzungen, werden nach Rasgrad und Basardschik dirigirt. In
letzterer Stadt hatte Omer Pascha am 30sten sein Hauptquartier. — Am 28. April haben die Türken das verlassene Schloß des Fürsten Milosch Obrenowitsch bei Pojana besetzt. Es war strenger Befehl gegeben, jede Gewaltthat strenge und gewissenhaft zu vermeiden. Der Befehl wurde musterhaft ausgeführt.
Rußland und Polen. Warschau, 9. Mai. Se. Ma⸗ jestät der Kaiser von Rußland hat auf den Antrag des Reichs⸗ rathes unterm 9. April zu befehlen geruht, daß folgende, von der hier erscheinenden „Gazeta codzienna“ publizirte Bekanntmachung, n Kraft trete; dieselbe lautet:
1) Der in dem Königreiche Polen für alle Gattungen von rohem Zucker bestehende Eingangszoll wird ohne Unterschied pro Pud von 3 Sil⸗ berrubel auf 2 Silberrubel ermäßigt und kann derselbe durch die trockene Gränze des Kaiserreichs durch die Kammern von Polangen, Tauroggen, Jurburg, Radziwillow, Hisiatyn und Nowosielak einge⸗ führt werden.
Die Einfuhr von raffinirtem Zucker in Hüten gegen Entrichtung der
Abgabe von 4 Silberrubel per Pud wird durch die vorgedachten
Kammern so wie durch die sechs Kammern des Königreichs Polen von Wierzbolow Pepluwek, Szezypiorno, Nieszawa, Granica und durch die beiden letzten Kammern nach der Kammer von Warschau
gestattet. 1 Der zur Einfuhr durch die vorstehenden Kammern der trockenen
Gränze gestattete raffinirte Zucker in Hüten ist nach der vom Statt⸗ halter des Königreichs Polen in Vorschlag gebrachten Art, mittelst
Banderolle, probeweise zu bezeichnen.
Riga, (24. April) 6. Mai. Unser Hafen ist unbelästigt, Aus⸗ und Einfahrt ist frei, heute kam das 94ste Schiff an, 34 gingen aus. Circa 50 Barken sind in unmittelbarer Nähe der Stadt. (Osts. Z.) h
Dänemark. Kopenhagen, 10. Mai. Am 8. d., 4 Uhr Nachmittags, ist die französische Flotte, unter dem Befehl des Vice⸗ Admirals Parseval⸗Deschénes, bei Frederikshavn in Jütland ange⸗ kommen. Dieselbe besteht aus den Linienschiffen „Inflexible“, 90 Kanonen, mit der Flagge des kommandirenden Admirals, „Dugueseltn, 90 K., „Jemappes“, 400 K., „Tage“, 120 K.; den Segel⸗Fregatten „Virginie“, 54 K., „Poursuivante“, 54 K.; den Dampf⸗Fregatten „Darien“, 20 K., „Lucifer“, 6 K., und zwei kleineren Fahrzeugen. In ihrer Begleitung befindet sich ein däni⸗ sches Linienschiff.
Asien. Die letzten Nachrichten der Ueberlandpost aus Bombay und Kalkutta sind im Ganzen unerheblich. Die russische Flotte im indischen Ocean hatte am 15. März Manila verlassen und, wie es heißt, die Richtung nach Batavia eingeschla⸗ gen. Aus China hört man, daß Shanghai sich am 14. März noch in den Händen der Insurgenten befand. In der Umgebun
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von Fahton waren am 26. März Unruhen leichterer Art ent⸗ standen, die jedoch schon beschwichtigt sind.
Hamburg Freitag, 12. Mai Vormittags 1— irg, Freitag, 12. gs. (Tel. Dep. d. C. B.) Nach hier eingetroffenen Nachrichten befand sich die fran⸗ zösische he “ lden 10. Mai Abends, im großen Belt ei Romsö, und die englische Flotte am Ften d. bei 8 Gottska Sandö, nördlich von Gottland.
MHarktpreise “ 8 den 11. Mai. 8 Zu Lande: Roggen thlr 3 Sgr. 9 Pf., auc 2 3 Pl. Grosse Gerste 2 Rthlr. 7 6 Pf.. 1“ 4 8 41 M. Hafer 1 Rthlr. 22 Sgr. 6 Pf., auch 1 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf. 1 8 Zu Wasser: Weizen 4 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf., auch 3 Rthlr. 22 Sgr. 6 Pf. Roggen 3 Rthlr. 3 Sgr. 9 Pf., auch 2 Rthlr. 28 Sgr. 9, Bf. Grolse Gerste 2 Riblr. 6 Sgr. 3 Pf., auch 2 Rthlr. 3 Sger. 9 61 Kleine Gerste 1 Rthlr. 27 Sgr. 6 Pf. Hafer 1 Rthlr. 20 S 8 h 1 Rthlr. 15 Sgr. Erbsen 2 Rthlr. 28 Sgr. 9 Pf., auch 2 Rini 25 S — Mittwoch, 9. Mai. — Das Schock Stroh 8 Rthlr. 15 Sgr., auch 8 Rthlr Heu 18 Sgr., geringere Sorte auch 22 Sgr. 6 Pf. b artoffeln der Scheffel 1 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf. ; weis 2 Sgr. 3 Pf, auch 1 Sgr. 9 Pf. u“
Der Centner
Diec Markt-Preise des Kartoffel-Spiritus, per 10,800 pro Cent nac Tralles, frei hier ins Haus geliefert, waren auf hiesigem Platze am
6öͤ 32 ½ Athlr. 32 ½ und 32 ⁄f Rthlr. 33 und 32 ⅞ Rthlr. 32 ½ und 32 ¼ Rthlr.
Berlin, den 11. Mai 1854.
Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin.
LO8z²iex, 11. Nai. Leipzig-Hresdener 174 Br. Sächsisch-Baieri sche 81 ⅛ Br., 81 ¼ G. Sächsisch-Schlesische 99 ¼ Br., 99 G. Löbau- Zittauer 26 Br., 25 ½ G. Magdeburg-Leipziger 256 G. Berlin-An- haltische 108 ½ G. Berlin-Stettiner 122 ½ G. Köln-Mindener 106 ¼ G. Thüringer 94 Br. Anhalt-Dessauer Landesbank-Actien 140 Br. Braun- schweiger Bankactien 102 ¼ Br., 102 G. Weimarische Bankactien 93 Br., 92 G. Wiener Banknoten 73 ½ Br., 72 ⅞ G.
** ☛ (Alexaundrien, 4. Mai. (Geld-Cours.) 1 Pfd. Sterling 101 ägyptische Piaster. Venetäanische Zechinen 51 ägyptische Piaster. Imperial- Zechinen 74 Piaster 20. Fönffrancsstücke 419 Piaster 39 Louisd'or 80 Piaster. Spanische Colonaten 20 Piaster 28. Oester- W1“ Thaler 21 Piaster 14. Medschidi 18 Piaster 6. (Wechsel- “ ““ M. für 1 Pfd. Sr. 99 aägypt. Piaster. Marseille
** Beimnzst, 18. April. (Geld-Cours.) 1 Pfd. Sterl. 117 P. 20. Tärkische Lira 108 Piaster 20. Franz. Goldmünze zu 20 Frcs. 93 Piaster. Russische Goldmünze 94 P. 20. Königinnen-Thaler 24 P. Colonaten 25 P. Fänf-Franecsstücke 23 P. 10. Medschidi und Mam- duhi 21 P. 10. (Wechsel-Cours.) London 3 M. 116 ¼ p. Mar- seille 186 3½ Para. Triest 360 Para. 8
** Smyrna, 3. Mai. Die heutigen Wechsel-Course sind London 115 ¼ — 115 i Piaster. Frankreich 185 Para. Triest 338 — 340 Para. Holland 390 — 392 Para.
b Königliche Schausptele. .ꝗqSonnabend, den 13. Mai. Im Schauspielhause. (115te Abonnements⸗Vorstellung): Die Braut von Messina, oder: Die feindlichen Brüder, Trauerspiel in 4 Abtheilungen, von Schiller (Herr Berndal: Don Cäsar.) Kleine Preise.
Sonntag, 14. Mai. Im Opernhause. ( 85ste Vorstellung): Der Maurer, Oper in 3 Akten, Musik von Auber. Hierauf: Robert und Bertrand, pantomimisches Ballet in 2 Abtheil. von Hoguet. Musik von H. Schmidt. Anfang 6 Uhr. Mittel⸗Preise.
Im Schauspielhause. (116te Abonnements⸗Vorstellung): Die Erzählungen der Königin von Navarra, Lustspiel in 5 Akten, von E. Scribe, übersetzt von W. Friedrich. (Fräulein Ramler: Margarethe.) Kleine Preise.
in dem Rummelsburger See (an der stralauer . — Seite) unfern der stralauer Kirche ein unbekann⸗ ner Schnalle. ter männlicher Leichnam gefunden worden.
Die vorhandene Verwesung machte eine ge⸗
terbeinkleidern, 3) einem Paar grauen leinenen/ §voigtei, Hau voigteiplatz Nr. Hosen mit bleiernen Knöpfen, 4) einer braun⸗ freien Vernehmung einzufinden. [673] wollenen Unterjacke mit grüner Schnur, 5) einem Berlin, den 8. Mai 1854. Kriminalgerichtliche Bekanntmachung. blauwollenen Shawl, 6) einer weiß⸗ und Königliches Lreis erge Erste (Kriminal⸗) 2 M8 sttags 22 estreiften Kattunweste, 7) einem Paar rindleder⸗ Abtheilung. Am 4. Mai d. J., Nachmittags 2 ½ Uhr, ist gef Stefeln, 8 “ bteiter Feetkert Mt. e Der ugtersäezungerichte 1 D Li
Der Verstorbene war 5 Fuß 3 ½ Zoll groß, nauere Feststellung der Gesichtszüge, so wie son⸗ [674] Nothwendiger Verkauf.
ungefähr 30 Jahre alt, seine Augen schienen
stigem Aeußern des Verstorbenen unmöglich, seine Königliches Kreisgericht zu Berlin
blaugrau, das Haupthaar, das theilweise mit der Kleidung indessen deutete darauf hin, daß er dem Erste (Civil⸗) Abtheilung,
Kopfhaut fehlte, war hellbraun. Die Augen⸗ Alrbeiterstande angehöre.
den 29. April 1854. 8
brauen fehlten ganz, die Stirn war niedrig, die Alle diejenigen, welche den Verstorbenen kennen Das auf Alt⸗Schöneberger Feldmark in der Nase 18 und “ der Mund und Nachricht über seinen Tod zu geben vermö- Lützower Wegstraße unter der Hausnummer 8 Fnn tund, der Bath, st wie weh ere Bachaäͤbne gen, werden hierdurch aufgefordert, hiervon ent⸗ im Teltow'schen Kreise belegene, im bre. fehlten. Der Leichnam war bekleidet: 1) mit veder schriftliche Anzeige zu machen oder sich zu lichen Hypothekenbuche von diesem Orte Vol.
einem blau⸗ und weißgestreiften baumwollenen
ihrer Vernehmung auf den 17. Mai, 10 Uhr, No. 243 fol. 97 eingetragene, dem Maschinisten
Hemde, 2) einem Paar Parchend zerrissenen Un⸗l vor dem Unterzeichneten in der hiesigen Haus⸗] Johann Andreus Ernst Reiff gehörige Grundstück,