1854 / 114 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

wei in neuerer Zeit empfohlene Präservativmittel zur Verhütung der Traubenkrankhelt und das bei der Anwendung derselben zu beob⸗ de. Verfahren hierdurch zur allgemeinen Kenntniß den 13. Mai 1854.

Das Landes⸗Oekonomie⸗Kollegium. s‚oyn Beckedd

14“*“*“

8 8

chlagene Mittel zur Verhütung der Trauben⸗ v1“*“ Zur Verhütung der Traubenkrankheit ist on Seiten einer Kommission, welche zur Untersuchung dieser Krankheit von dem französischen Ministerium für Handel, Ackerbau und öͤffentliche Arbeiten ernannt worden war, ein Vorbeugungsmittel empfohlen, welches in der Gemeinde Thomery, woselbst seit 1851 die Krantheit die größten Verwüstungen angerichtet hatte, im Jahre 1853 mit dem entschiedensten Erfolg in Anwendung gebracht worden ist. Die Wirkung dieses Mittels ist nach dem Bericht der Kommission da⸗ durch außer Zweifel gestellt, daß die Weinberge um Thomery im verwichenen Jahre vollständig von der Krankheit verschont geblieben sind, mit Ausnahme von vieren, deren Besitzer sich zur Anwendung des Mittels nicht haben entschließen können. v Das Mittel selbst besteht in dem Bepudern der Weinstöcke mit trockenemn Schwefel. Es können dazu sowohl die Schwefelblumen, wie der gewöhnliche Stangenschwefel angewendet werden, nur muß der letztere möglichst fein gepulvert sein. Der Schwefel wird in einen Blasebalg geschüttet, der dazu zwar besonders eingerichtet sein soll, dessen Einrichtung jedoch nicht mitgetheilt ist, wozu aber auch bei versuchsweiser Anwendung ein gewöhnlicher Handblasebalg benutzt werden kann. Die Weinstöcke werden hiermit von allen Seiten bestaubt, und zwar dreimal des Jahres. 1 Die erste Schwefelung findet statt, sobald die jungen Triebe die Länge von einigen Zollen erreicht haben. Die zweite bald nach der Blüthe und die dritte vor der Reife, wenn die Trauben anfangen sich zu färben. N V dazu gewöhnlich den Morgen und Abend gewählt, allein die Mit⸗

tagsstunden sollen den genannten Tageszeiten noch vorzuziehen sein,

Man hat

weil dann gleich die Einwirkung der Sonne am kräftigsten statt-

ndet. zusammen 30 —– 35 Pfd. Schwefel gerechnet.

Ein zweites Mittel ist von dem Apotheker Delorme zu St. Dizier in Vorschlag gebracht und angeblich mit dem besten Erfolg angewandt worden. Dasselbe besteht in 1““ In einem Quart kaltem Wasser werden aufgelöst 1 Loth Kochsalz und Loth Salpeter. Darauf werden hinzugefügt 10 Tropfen Thymian⸗ oder Rosmarinöl und 10 Tropfen Lavenbelöl. Hiermit wird die Auflösung tüchtig zusammengeschüttelt und dann 1 Theil mit 100 Theilen gewöhnlichem kalten Wasser unter fort⸗ währendem Umschütteln vermischt. Mit dieser Flüssigkeit werden die Weinstöcke darauf, vermittelst einer Hand⸗ oder Baumspritze, deren Brause recht feine Löcher hat, in allen Theilen von oben nach unten genäßt, was in 24 Stunden zweimal geschehen muß. Ist der Wein an Mauern gezogen, so werden auch diese bespritzt.

Der Erfinder dieses Mittels behauptet, daß er in den Jahren 18514,

1852 und 1853 durch Anwendung desselben die Traubenkrankheit

vollständig von seinen Weinstöcken abgehalten habe, und schreibt diese Wirkung besonders den ätherischen Oelen zu. Wir bemerken hierbei, daß die Anwendung dieser letzteren nicht in zu reichlichem Maße erfolgen darf, weil dieselben sonst nachtheilig auf die Pflan⸗

J1““

Finanz⸗Ministerium.

8 1““

Auf den Magdeburger Morgen werden für alle drei Schwe⸗

V

Bei der heute fortgesetzten Ziehung der 4ten Klasse 109ter

Königl. Klassen⸗Lotterie fiel 1 Hauptgewinn von 20,000 Rthlr. auf Nr. 586 nach Halle bei Lehmann, 1 Gewinn von 5000 Rthlr. auf Nr. 7369 nach Driesen bei Abraham; 4 Gewinne zu 2000 Rthlr. fielen auf Nr. 5494. 35,866. 41,803 und 53705 in Berlin bei Burg, nach Hechingen bei Henke, Merseburg bei Kieselbach und nach Neiße bei Jaeckel; 43 Gewinne zu 1000 Rthlr. auf Nr. 302. 1479. 3561. 4629. 6458. 9479. 9720. 9796. 10,780. 14,882. 19,449. 24,518. 25,068. 25,203. 26,735. 27,433. 27,653. 27,881. 30,334. 32,807. 33,532. 35,566. 41,089. 42,693. 52,737. 55,085. 56,983. 57,750. 59,803. 60,265. 76,725. 78,001. 78,003. 78,264. 78,826. 79,519. 83,153 u. 87,036

in Berlin bei Aron jun., 2mal bei Burg, 2mal bei Marcuse, bei Mendheim, bei Moser und 4Amal bei Seeger, nach Barmen bei

Holzschuher, Breslau Zmal bei Froböß und bei Scheche, Cöln 2mal bei Reimbold und bei Weidtmann, Deutsch⸗Crone bei Werner, Danzig bei Meyer, Frankfurt bei Salzmann, Halberstadt 2mal bei

Sußmann, Halle 2mal bei Lehmann, Hamm bei Pielsticker, Iser⸗

ohn bei Kraußold, Königsberg in Pr. bei Samter, Liegnitz bei Schwarz, Magdeburg bei Brauns und 2mal bei Roch, Marienwerder bei Bestvater, Minden bei Stern, Neuß bei Kaufmann, Posen 2mal bei Bielefeld, Stralsund bei Claussen, Waldenhurg 2mal bei Schützenhofer

61,462. 64,716. 67,501. 69,328. 73,622.

Wesel bei Westermann und nach Zeitz bei Zürn;

500 Rthlr. auf Nr. 2486. 5100. 5353. 8220. 11,232. 11,622

13,983. 14,871. 15,007. 15,592. 16,926. 22,068. 22,383. 29,324

31,347. 33,133. 33,276. 35,7 66. 38,434. 39,805. 42,414. 42,911

49,156. 52,477. 56,129. 57,095. 57 317. 57,889. 59,108. 59,469.

60,049. 60,554. 65,079. 71,994. 73,313. 73,618. 74,820 ö. 77,570. 81,879. und 86,491. in Berlin

78,982. 79,496. 80,714. bei Aron jun., bei Borchardt, bei Burg, bei Hempten⸗ 4mal bei Seeger,

macher, bei Krafft, bei Moser und nach Aachen bei Levy, Brandenburg bei Lazarus, Breslau bei Fro⸗ böß und bei Sternberg, Bunzlau bei Neumann, Cöln bei Reim bold, Ehrenbreitstein bei Goldschmidt, Elberfeld bei Heymer, Erfur bei Tröster und bei Unger, Frankfurt bei Salzmann, Glatz 2ma bei Hirschberg, Gumbinnen bei Sterzel, Halberstadt bei Sußmann Jüterbog bei Apponius, Königsberg in Pr. bei Borchardt und Imal bei Heygster, Liegnitz bei Schwarz, Memel bei Kauffmann Naumburg bei Vogel, Neiße bei Jaekel, Neumarkt bei Wirsteg, Potsdam bei Hiller, Reichenbach bei Scharff, Salzwedel bei Pflug⸗ haupt, Schönebeck bei Flitner, Schweidnitz bei Scholz, Stettin 2mal be Wilsnach, Tilsit bei Loͤwenberg und nach Zeitz bei Zürn; 73 Gewinne z 200 Rthlr. auf Nr. 1689. 2495. 3958. 4802. 7548. 7638. 9759. 10,587. 11,848. 12,688. 12,820. 13,385. 13,778. 14,120. 15,754 16,161. 16,847. 18,404. 18,458. 20,337. 20,970. 22,054 33,349. 33,484. 33,662. 32

1TT8ö. 87,524

* 815 „Ab6⸗ —₰— 4₰; 88 5. 5,— a.

38,069. 44,611. 44,724. 45, 47. 45,822. 48,643. 870. 51,252 52,978.

7 53,958. 56,506. 57,061. 58,603. 59,161. 62,039. 64,031. 64,320. 66,339. 67,465. 67,468. 67,610. 68,342. 69,146. 69,2 13. 7FE.W1145375. 76,521. 78,570. 82,027. 82,785. 83,665 87,829 und 89,223. Berlin, den 15. Mai 1854. Königliche General⸗Lotterie⸗Dir

Angekommen: Se. Durchlaucht der General und kommandirende General des üten Armee⸗Corps, Fürst Wil helm Radziwill, von Magdeburg.

Der General⸗Bau⸗Direktor

Preußen.

Abgereist: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant, General⸗ Inspecteur der Festungen und Chef der Ingenieure und Pioniere, Brese, nach Stettin.

Der General-⸗Major, Bevollmächtigte bei der Bundes⸗Militair⸗ Kommission und Oberbefehlshaber der Truppen in Frankfurt a. M.,

aus der Provinz

Mellin,

von Reitzenstein, nach Frankfurt g. M.

Der Geheime Kabinets⸗Rath Illaire, nach Potsdam.

Preußen. Berlin, 15. Mai. Die Verordnung vom 27. Oktober 1810 über das Erscheinen und den Verkauf der Gesetz⸗ Sammlung bestimmt im §. 5 speziell, welche Beamten zum Halten der Gesetzsammlung verpflichtet sein sollen. Justiz⸗Kommissarien und Notare sind darunter nicht genannt. In der für die Rhein⸗ Provinz ergangenen Verordnung vom 9. Juni 1819 sind zwar die Notarien und die Gerichtsvollzieher, nicht aber die Advokaten und die Advokat⸗Anwalte unter den zum Halten der Gesetzsammlung verpflichteten Beamten aufgeführt. Für die erwähnten Beamten war daher bisher eine solche Verbindlichkeit nicht vorhanden, obgleich auf der anderen Seite ihr Amt ihnen die Ver⸗ pflichtung auflegt, dem Publikum mit ihrer Rechtskenntniß als Stellvertreter in Prozessen und als Konsulenten zu dienen, wodurch die Nothwendigkeit für sie begründet wird, sich mit den ergehenden Gesetzen, so wie sie als solche publizirt werden, bekannt zu machen. Sie müssen daher, da die Publication nur durch die Gesetz⸗Sammlung erfolgt, dieselbe halten, wenn sie ihr Amt vor⸗ schriftsmäßig verwalten wollen. Den Uebelständen, die daraus her⸗ vorgehen konnten, daß dessenungeachtet bis jetzt kein gesetzliches Mittel vorhanden war, sie nöthigenfalls zwangsweise zum Halten der Gesetz⸗-⸗Sammlung heranzuziehen, wird nun in Zukunft durch einen von Sr. Majestät dem Könige unter dem 9ten d. M. voll⸗ zogenen und von den Ministern für Handel, Gewerbe und öffent⸗ liche Arbeiten und der Justiz gegengezeichneten Allerhöchsten Erlaß vorgebeugt werden, welcher bestimmt, „daß die Rechtsanwalte und Notarien, so wie die Advokaten und Advokat⸗Anwalte im Bezirke des Appellations⸗Gerichtshofes zu Köln zum Halten der Gesetz- Sammlung verpflichtet sein sollen.“

In der Stadt Neuwarp, im Regierungs⸗Bezirk Stettin, ist die Städte⸗Ordnung vom 30. Mai 1853 vollständig eingeführt worden. 1

Arnsberg, 12. Mai. So eben empfangen wir die hier all⸗ gemeine Bestürzung erregende Nachricht, daß der Präsident unserer Regierung, Staatsminister von Bodelschwingh, auf einer in der

Lieutenant

875

vorigen Woche angetretenen Geschäftsreise zu Medebach plößlich und gefährlich erkrankt sei. (Westf. Ztg.)

Mecklenburg. Rostock, 12. Mai. Gestern Abend gingen drei Kriegs-Dampffregatten bei Warnemünde vorbei, nach Osten zu steuernd.

Bremerhaven, 12. Mai. Nach so eben hier eingetroffener sicherer Nachricht kreuzt das englische Kriegsdampfschiff „Tartarus“, Lieutenant Risk, zwischen Helgoland und Wangeroog. (Wes. Ztg.)

Frankfurt, 12. Mai. In der gestrigen Sitzung der Bun⸗ desversammlung erfolgte seitens Englands und Frankreichs die Mittheilung der zwischen denselben abgeschlossenen Convention vom 10ten v. M. Ueber das Budget der Bundesfestung Ulm für das Jahr 1854 fand die Abstimmung statt und wurde dasselbe genehmigt. Für den früher in der deutschen Marine angestellten belgischen Offizier Pougin wurde eine Unterstützung beschlossen. Die Reclamations⸗Kommission legte mehrere Privat⸗Eingaben vor. Die schwebende Beschwerdesache der Erben des Postmeisters Schulz wider die Fürstlich Waldecksche Regierung wegen Justizverweigerung ist wiederholt in die Bundesversammlung gekommen. (Fr. J.)

Baden, 12. Mai. Ihre Königliche Hoheit die Frau Groß⸗ herzogin Stephanie ist gestern Abend hier angekommen und in ihrem Palais abgestiegen. Mit einem späteren Eisenbahnzuge traf Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Louise, Tochter Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen von Preußen, ein. Derselbe

Durchlaucht die Frau Herzogin von

Zug brachte auch Ihre Augustenburg. (Karlsr. Ztg.)

Schweiz. Bern, 12. Mai. Der Stand der hiesigen Wah⸗ len ist 97 Konservative gegen 93 Radikale, da ein Radikaler aus⸗ geschlagen hat, ein Zweifelhafter nicht gerechnet ist. Der Rest be⸗ trifft Nachwahlen.

Belgien. Brüssel, 13. Mai. In der gestrigen Sitzung der Repräsentantenkammer nahm Minister de Brouckere gelegentlich der allgemeinen Debatte über das Budget des Aeußern also das Wort:

„Meine Herren! Die Session nahet ihrem Ende, ich wünsche, Sie über unsere äußere Lage zu unterrichten. Frankreich und England haben am 10. April einen Vertrag geschlossen, welcher direkt und offiziell zur Kenntniß des belgischen Gonvernements gebracht, und zwar am 7. Mai. Der Art, IV. dieser Convention lautet also: „Von dem Wunsche besreelt, das enropäische Gleichgewicht aufrecht zu erhalten, verzichten die kontrahi⸗ renden Theile irgend einen besonderen Vortheil aus den Ereignissen zu ziehen, die eintreten können.“ Diese Stipulation, oder besser gesagt, diese feierliche Verpflichtung, hat für ganz Europa eine Bedeutung, die ich nicht hervor⸗ zuheben brauche. Eine andere Thatsache wird Ihnen auch nicht entgangen sein, nämlich die Maßregel der kriegführenden Mächte Betreffs des Handels und der Schifffahrt der Neutralen. Aus diesen Beschlüssen geht hervor, daß der Krieg für Neutrale nicht dieselben Folgen hat, wie zu andern Zeiten. Dem Himmel sei Dank, daß fortan liberalere Prinzipien in Uebung sind. Wir haben unsrerseits nichts verna chlässiget, um den wohl⸗ wollenden Absichten der großen Sermächte zu entsprechen, und unsere Mit⸗ bürger an die Verpflichtungen einer strengen Neutralität zu erinnern. E lauben Sie mir hier die besondere Lage unseres Landes zu bez

ist für uns das Wesentliche. Belgien, meine Herren, st zun L Ausnahme in besten Beziehungen, ich wiederhole es, mit allen ohne Ausnahme. Ich habe nur auf die Unterhandlungen zu weisen,

nen; das

No

wir kürzlich geschlossen, auf unsere Handels- und Schiffsahrtsverträge. Von allen Sriten kommen uns die herzlichen Versicherungen, die wiederholsen Kundgebungen von Achtung und Freundschaft zu. Man setzt Vertrauen auf das belgische Gouvernement, auf seine politische Unparteilichkeit, und man hat Recht dabei. Im Momente, wo der Krieg losbrach, da brauchte Belgien nicht zu proklamiren, daß es neutral bleiben wolle. Die Neutra⸗ lität ist für andere Staaten eine bloße Eventualität, für Belgien aber ist sie eine dauerhafte Thatsache, die nicht angefochten werden kann. An der Neutralität Belgiens zweifeln, hieße an seiner Existenz zweifeln. Daß andere Staaten zweiten. Nangs solche Erklärungen abgrben, ist natürlich. Für uns aber wären solche Erklärungen überflüssig, sie wären fast sinnlos, denn unsere Stellung ist eine ganz andere. Zeichnen nicht die Ver⸗ träge, auf welchen die belgische Unabhängigkeit beruht, eben so unser Be⸗ nehmen wie die Pflichten der großen Höfe vor. Ist die durch die Verträge uns auferlegte Neutralität nicht eine absolute und fortdauernde? Wir haben dieselbe weder zu notifiziren noch zu recht⸗ fertigen, uns war es genug, daß wir unsere Handlungen wie unsere Sprache danach richten; das haben wir von Anfang an gethan, unausgesetzt ge⸗ than. Die Neutralität ist für uns keine durch die Umstände aufgedrungene. So herrscht denn die Ueberzeugung vor, daß, mag Belgien auch in ge⸗ wissen Verhältnissen zu besondern Rücksichten sich gedrungen fühlen, es nichts desto weniger für alle Fälle und jeder Zeit vollkommene Unparteilichkeit wahren will. In der That untersagt ihm seine Neutralität, nicht bloß an Feindseligkeiten Theil zu nehmen; sie untersagt ihm auch jeden Akt, der irgend eine politische erklusive Tendenz in sich schließen möchte, und in diesem Sinne lauteten die Instructionen, die wir unseren Reprä⸗ sentanten im Auslande ertheilt. Vollkommen von der Geradheit unserer Absichten überzeugt, läßt Europa denselben seine Anerkennung widerfahren; die belgische Neutralität ist ein Prinzip, das im Ausland eben so begriffen und angenommen wird wie im Innern unseres Landes. Man weiß, daß diese Neutralität loyal und stark, und daß sie ein Axiom ist, das man unbestrittenermaßen allgemein gelten läßt. Man wird sagen: das ist Alles gut sind aber auch alle Eure Diplomaten dieser heilsamen Doktrin treu geblieben? Sind Eure Instructionen nirgend verkannt wor⸗ den? Die Presse machte auf den Grund irgend einer Korrespondenz hin

großen Lärm aus einer Erkaltung, die zwischen dem belgischen Minister und dem Gouvernement des Sultans zu Konstantinopel eingetreten sei. Unser Agent soll nämlich die griechischen Unterthanen unter seinen Schutz genommen und Ansichten geäußert haben, die den Ministern Sr. Hoheit nicht angenehm waren. Unser Agent hat aber keineswegs das gethan, was man ihm Schuid giebt. Jedermann kennt die Maßregeln der Türkei gegen die grie⸗ 8 chischen Unterthanen. Der griechische Gesandte Metaxas hatte im Moment sei⸗ ner Abreise den Gedanken, den belgischen Gesandten mit dem Schutze der Un⸗ terthanen des Königs Ozto bis zu ihrer definitiven Ausweisung zu beauf⸗ tragen; dies wunderte Niemand. Herr Blondel ist zugleich zu Athen be⸗ glaubigt, und da er ein neutrales Land vertritt, so bezeichnete ihn die öffentliche Meinung. Gerade so stehen zu St. Petersburg jetzt die franzö⸗ sischen Unterthanen unter dem Schutze des baierischen Ministers während die russischen Unterthanen in Frankreich unter dem des fächsischen Ministers stehen. Um aufrichtig zu sein, bemerke ich, daß ich bei der Voraussicht eines solchen Ereignisses Herrn Blondel selbst die Ermächtigung gesandt ein solches Mandat anzunehmen. Da die Ermächtigung ihm aber zur Zeit noch nicht zugekommen, so trug Herr Blondel Bedenken dem Wunsche des Herrn Metaxas zu entsprechen, so daß mittlerweile Herr Metaxas die Sorge dem Chef seiner Kanzelei übertrug. Herr Blondel schrieb mir Tags darauf: „Es freut mich, diese Mission umgangen zu haben, indem ich dadurch vielfachen Dingen entgangen, die in diesem Moment unparteiisch zu behandeln schwierig gewesen wäre.“ So handelte der Diplomat, den man so leichtfertig ange⸗ griffen hat. Wollen Sir jetzt die Gesinnnung kennen, die das türkische Ka⸗ binet gegen ihn hegt? Es liegt mir ein vor kurzem geschriebener Brief eines der angesehensten Mitglieder dieses Kabinettes vor, welcher das voll kommenste Vertrauen und die höchste Achtung für unsern Agenten aus⸗ spricht. Keiner unserer Diplomaten hat die Absichten des Gouvernements verkannt. Belgien, halten Sie dies fest, besitz eine starke und geachtete Stellung. Europa hatte unsere Unabhängigkeit anerkannt und unsere Neutralität sanktjonirt, es hegte sicher aber noch Zweifel über den Ge⸗ brauch, den wir von dieser Neutralität machen würden; diese Zweifel bestehen abee jetzt nicht mehr! Was erlebten wir 1848⸗ Wir wissen, daß Belgien seine Unabhängigkeit und seine Institutionen aufrecht hielt, während die schlimmsten Stürme an unseren Gränzen tobten. Diese seine Haltung berührte lebhaft alle Geister. Kann aber Belgien auch zu jeder Zeit seine Neutralität behanpten? Freilich hat Belgien im Jahre 1840 bei dem Konflikte, der dazumal den Weltfrieden bedrohte, sich mit Erfolg in dem Prinzip seiner Neutralität verschanzt, doch urde dazumal der Friede nicht gebrochen, und die damalige Erfahrung konnte noch nicht für entscheidend gelten. Jetzt aber verhält es sich anders, ich glaube nicht zu viel zu behaupten, wenn ich erkläre, daß die Besorgniß, daß unser junges Königreich in die bevorstehenden Kämpfe hineingerissen werde, jetzt weit weniger begründet ist, als im Jahre 1840. Die belgische Diplomatie hat den Beweis schöpfen tönnen, daß alle Mächee, mögen sie auch in an⸗ deren Punkten getheilter Ansichten sein, einhellig die uns durch die Ver⸗ träge verbürgte Neutralität anerkennen und fest entschlossen sind, sie zu achten. Allerdings können bei solchen Angelegenheiten unvorhergesehene Fälle eintreten und mannigfache Hypothesen sich aufdringen, bleiben wir aber auf dem Gebiet der Thatsachen, so wiederhole ich laut, daß zu keiner Zeit seit 1830 Belgien mehr Grund gehabt, auf die Achtung seiner Rechte zu bauen.“ (Allgemeiner Beifall.) Niemand verlangt das Wort, womit die Debatte geschlossen wird.

Großbritannien und Irland. London, 11. Mai.

in der heutigen Sitzung des Oberhauses brachte Lord Ellenbo⸗ ugh die großen Kosten, welche der Truppentransport verursacht,

Sprache. Das Unterhaus habe für den Transport von

200 Mann bereits die Summe von 3,000,000 Pfd. bewilligt,

doch stehe man erst am Anfange des Krieges. Die Passage ür wohlhabende Reisende um das Cap nach Ostindien belaufe sich auf nur 100 Pfd., und wenn man auch eine gleiche Summe

ir jeden nach der Türkei beförderten Soldaten annehmen müßte, so würde der Betrag doch immer nur 2,700,000 Pfd. sein. Der Transport eines viel größeren Truppen⸗Corps nach dem Orient habe übrigens selbst im Jahre 1801, wo doch die Transportmittel noch nicht so ausgebildet waren, nur 2,100,000 Pfd. gekostet. Dem Vernehmen nach rühre indeß ein Theil der jetzt aufgewendeten Kosten daher, daß eine Anzahl von be⸗ reits gemietheten Transportschiffen monatelang müßig gelegen habe, weil die Truppen noch nicht marschbereit gewesen seien; diese Verzugskosten sollen sich für ein einzelnes Schiff auf 800 bis 900 Pfd. Sterl. belaufen. Lord Ellenborough begehrte über diesen Punkt Auskunft zu erhalten, so wie auch üer die Maßnahmen zur Bezahlung der Truppen in der Türkei, die Befugnisse des Ober⸗ befehlshabers in Betreff der Verwendung der Truppen, in welcher letzteren Beziehung bisher ein unbequemer Einfluß von dem Mi⸗ nisterium ausgeübt zu werden pflegte. Der Herzog v. Newcastle bemerkte in seiner Erwiderung, daß, so bereit er auch sei, alle nöthige Auskunft zu geben, doch Vieles nicht veröffentlicht werden könne, ohne daß der Feind Nutzen davon ziehe. Indeß weigere er sich nicht, einen detaillirten Bericht über die Voranschläge der Trans⸗ portkosten vorzulegen. (Schluß des Berichts.)

Im Unterhause fragte Hr. F. Baring an, ob der Kanzler der Schatzkammer geneigt sei, eine Mittheilung darüber zu machen, wie groß die für die Schatzkammer⸗Bons erster Serie (am 8. Mai 1858 rückzahlbar) bis zum 8. Mai unterzeichneten Summen gewe⸗ sen seien, und wie viel in Schatzkammerscheinen, wie viel Bons unterzeichnet worden; und eben so, wie stark die Unterzeichnungen für die Schatzkammer⸗Bons zweiter und dritter Serie (resp. 1859. und 1860 rückzahlbar) bis jetzt seien? Hr. Gladstone erwiderte

1“