8 8 ⸗ E“ ————
ser Operation an der österreichischen Gränze mitgetheilt. Gleich⸗ zeitig ist den türkischen Truppen mittelst Befehl eingeschärft wor⸗ den, mit den Einwohnern des Nachbarstaates bei allfälliger Berüh⸗ rung nur das beste Einvernehmen zu unterhalten und jede Eigen⸗ mächtigkeit strenge und gewissenhaft zu vermeiden. Die Uebertreter dieses Befehls sind mit ernsten Strafen bedroht. Dem „Wanderer“ wird aus Orf ova, 10. Mai, geschrieben: Die Besetzung der kleinen Walachei durch die Türken macht rasche efee 8 „ 4 8 5 hs 1 8 8 Fortschritte; es giebt hier Leute genug, welche sich auf einem Weczerowa die Redifs ansehen, welche gestern mögen ihrer 200 Mann sein. Etwas
Spaziergange nach — dort eingerückt sind. Es
mehr stehen in Czernez, Turn⸗Severin und den andern Ortschaften längs des linken Donau⸗Ufers, von wo sie sich jedoch zum unver⸗ weilten Weitermarsch gegen Radovan anschicken. In ganz Ser⸗ bien werden die Rüstungen mit großer Energie fortgesetzt; man hofft bald gegen 80,000 Mann auf U
9 uf den Beinen zu haben. Gene⸗ ral Knicanin, bisher Kommandant eines der vier Armeecorps, wird den Oberbefehl übernehmen.
Dem „Siebenb. Boten“ wird aus Bukarest gemeldet, daß der Fürst von Warschau und Fürst Gortschakoff sammt den diplomatischen Kanzleien und Stabsoffizieren am 9ten d. Bukarest verlassen und sich nach Kalarasch begeben haben.
Das Bombardement von Silistria dauert ununterbrochen fort. Die Russen sind mittelst Kähnen über die Donau gegangen und haben die Operationen unter General Chruleff auch von der Landseite aus gegen Silistria begonnen. Die Türken machten wie⸗ derholt Ausfälle aus den Forts und Schanzen, die den Russen großen Schaden verursachen.
Die Mittheilungen früherer Tage über die Lage der Festung Silistria werden durch direkte Berichte aus dem türkischen Lager vom 5. Mai, die über Orsova in Wien eintrafen, bestätigt. Die Russen, welche, wie berichtet, bei Silistria die Donau passirten, ha— ben am Ufer Batterieen erbaut und das Feuer gegen die detaschir⸗ ten Forts der Festung auch von der Landseite schon am 2. Mai eröffnet. Die Türken selbst gaben zu, daß Silistria unhaltbar sei doch hofft man, Mussa Pascha werde den Platz bis zum Eintreffen der Auxriliartruppen in Schumla, dem Anfangs Juni entgegen⸗ gesehen wird, halten können. Rassowa ist in einen Schutthaufen verwandelt; drei Batterieen, eine Redoute und ein Fort vertheidi⸗ gen noch immer den Platz.
Ein der „Pr. C.“ vorliegender Brief aus Belgrad meldet, daß für Rechnung der serbischen Regierung jetzt 30 Kanonen ausgerüstet sind. Außerdem hat der Sultan durch einen Ferman dem Fürsten 60 Geschütze aus der Festung zur Verfügung stellen lassen. Die türkischen Behörden haben ihre direkten Unterthanen in Serbien zu einer außerordentlichen Kriegssteuer herangezogen, deren Ergebniß sich auf 250,000 Piaster belaufen soll.
Nußland und Polen. Wie der „Pr. C.“ von St.
Petersburg berichtet wird, ist daselbst am 5ten d. M. ein Po st⸗
vertrag zwischen Oesterreich und Rußland unterzeichnet worden, der einige und funfzig Artikel enthält, und der zum Zwecke hat, eine Uebereinstimmung zwischen den beiderseitigen Tarifen, dem russischen und dem österreichischen, herbeizuführen. Wie in Oesterreich sind jetzt auch in Rußland für den einfachen Brief, je nach der Entfernung, drei Sätze, nämlich von resp. 3, 6 und 9 Kopeken angenommen, so daß z. B. ein solcher Brief von St. Petersburg bis zur Gränze 9 Kopeken kostet. 92 Kreuzer und ein Bruchtheil werden einem Silber⸗Rubel gleich gerechnet. Die Dauer des Vertrages ist vorläufig auf 6 Jahre, also bis zum 5. Mai 1860, festgesetzt. In einem besonderen Artikel behält Rußland sich vor, nach Ablauf dieser Frist dem deutsch⸗österreichi⸗ schen Postvertrage beizutreten.
Amerika. Neuere Nachrichten aus Montevideo melden, daß daselbst in der Sitzung der General⸗Versammlung vom 12. März der Oberst Don Venamio Flores zum Präsidenten der Republica vriental del Uruguay erwählt worden ist, und daß dieser den Senor M. Magarinios zum Minister des Auswärtigen ernannt hat. Pr. C.)
Paris, Mittwoch, 17. Mai. [Tel. Dep. d. C. B.) Nach hier eingetroffenen Nachrichten aus Madrid befindet sich die Köni⸗ gin in gesegneten Umständen.
[702] Erneuerter Steckbrief.
Der Schuhmachergeselle und Artillert vist Johann Karl August Balzer, gebürtig aus Hammerstein, Kreis Schlochau, zuletzt wohn⸗
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des Diebstahls und der Beleidigung eines Beam⸗ zu Arnswalde abliefern zu lassen. ö1 Zugleich wird Jedermann, dem der Aufenthalt
ten dringend verdächtig.
Der heutige „Moniteur“ meldet, daß die in Wien durch Kaiser⸗ liches Handschreiben verordnete Aushebung, deren Zweck klar an⸗ gedeutet sei, einen günstigen Eindruck gemacht habe. Ddie Zinsen der Schatzscheine werden um pCt. reduzirt.
Die Zproz., die gestern beim Börsenschluß in der Coulisse zu 67, 40 gemacht wurde, wurde Abends in der Passage zu 67, 60 gehandelt.
St. Petersburg, Freitag, 12. Mai. (Tel. Dep. d. C. B.) Ein Manifest des Kaisers befiehlt eine erneuete außerordentliche Rekrutirung der Flotte und des Heeres innerhalb vier Wochen.
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Gewerbe⸗ und Handels⸗Nachrichten.
Auf Anordnung des Landes⸗Oeckonomie⸗Kollegiums sind in diesen Tagen die gepreßten Gemüse aus der Fabrik zu Frankfurt a. M., welche der in Paris bestehenden eine erfolgreiche Konkurrenz machte und deren Produkte schon vielfache Anerkennung gefunden haben, eiver Untersuchung unterworfen worden, wobei namentlich auf die Frage Rücksicht genommen wurde, inwieweit sie sich zur Verpflegung von Truppen im Felde und auf der See eignen. Die Untersuchungen sind mit größter Sorgsamkeit vor⸗ genommen worden. Es hat sich hierbei herausgestellt, daß die Mehr⸗ zahl der geprobten Gemüse an Geschmack und Güte den frischen Ge⸗ müsen fast gleichstehen. Von besonderer Nahrhaftigkeit erschien eine aus vielen anderen gewöhnlichen Gemüsen, als Mohrrüben, Erb⸗ sen zc. zusammengesetzte Zukost. Andere Gemüse standen den frischen an Schmackhaftigkrit und Nahrungsstoff bedeutend nach. Als Hauptbe⸗ dingungen für die Benutzung solcher Produkte zur Verpflegung von Truppen gelten neben der Leichtigkeit des Transports die Wohlfeilheit der Artikel und die Möglichkeit, sie schnell genießbar zu machen. Durch leichtes Ge⸗ wicht, geringen Umfang und größere Dauezhaftigkeit eignen sich die ge⸗ preßten Gemüse unzweifelhaft für längeren Transport mehr, als die fri⸗ schen, dagegen sind sie ungleich theurer, als die letzteren, und dürften aus diesem Grunde für die Massen⸗Verpflegung unanwendbar sein, auch wenn die bei größeren Lieferungen in Aussicht gestellten Preis⸗Ermäßigungen eintreten sollten. Auch die Zubereitung der Preßartikel ist in der Regel bei Weitem langwieriger, als die der frischen Gemüse. Die erwähnien Untersuchuͤngen scheinen daher im Ganzen kein der Benutzung der gepreßten Gemüse für die Beköstigung von Truppen günstiges Resultat herausgestellt zu haben. (Pr. C.)
elpzüig. 17. Mai. Leipzig-Dresdener 174 ½ Br. Sächsisch-Baieri- sche 81 ¾ Br. Sächsisch-Schlesische 99 ½ Br., 99 G. Löbau -Zittauer 26 ⅔ Br. Magdeburg-Leipziger 261 G. Berlin-Anhbaltieche 111 Ur. Köln-Mindener 4109 Br. Thüringer 96 Br. Altona-Kieler 100 Br. Anhall-Dessauer Landesbank Achten 139 ½ Br. Braunschweiger Bank-
actien 105 ½ Br. W kactien 94 B iener Bank 73 r, 72. G..
Stettin, 18. Mai, 1 Uhr 54 Minuten Nachmittags. (Tel. Dep. d. Staats-Anzeigers.) Weizen 90 — 103 bez., Mai-Juni 100 bez. Roggen 66— 71 gef., Mai-Juni, Juni-Jali 66 Br., Augsut-Septemb. 62 — 61 bez., Sept.-Okt. 60 bez. Oel Mai 12 ½3 bez., Sept.-Okt. 11 ⅔ bez. Spiritus 41 DHer
SBreslan, 18 Mai, 1 Uhr 5 Minuten Nachmittags. (Tel. Dep. d. Staats-Anzeigers.) Oesterreichische Banknoten 73 ½ Br. Freiburger Actien 102 ½ Br. Oberschlesische Actien Litt. A. 165 ½ G. Oberschlesi- sche Actien Litt. B. 141 8¼ Br. Oberschlesisch-Krakauer nicht notirt. Neisse-Brieger 58 8˖ Br.
Getreidepreise: Weizen, weilsser, 94 — 109 Sgr., gelber 93 — 107 Sgr. Roggen 78—88 Sgr. Gerste 62 73 Sgr. Hafer 37 — 47 Sgr.
Hambierg, 18. Mai, 2 Uhr 46 Minuten Nachmittags. (Tel, Dep. d. Staats-Anzeiger.) Börse sehr stille. Geld-Course: Berlin- Hamburger 94. Köln-Mindener 108. Kieler 99 ½. 3 proz Spanier 31 ½. 1proz. Spanier 17. Sardinier 75 ½. 5proz. Russen 91. Mexikaner 17 ½.
Getreidemarkt: Weizen loco fest aber ruhiger. Roggen sehr stille. Oel 25 ⅞, 24 ½¼. Kaffee 4 257. Zink 2000 Ctr. Lieferung 13 ⁄2.
“
Königliche Schauspiele.
Freitag, 19. Mai. Im Opernhause. (88ste Vorstellung.) Martha, oder: Der Markt zu Richmond, romantisch⸗komische Oper in 4 Abtheilungen. Musik von F. von Flotow. Kleine Pveise.
Sonnabend, den 20. Mai. Im Schauspielhause. (119te Abonnements⸗Vorstellung): Die Waise von Lowood, Schauspiel in 2 Abtheilungen und 4 Akten, mit freier Benutzung des Romans von Currer Bell, von Charlotte Birch⸗Pfeiffer. Kleine Preise.
—— —zꝑz
des ꝛc. Balzer bekannt ist, zur ungesäumlen
a. Resbr⸗ Seiner Verhaftung hat er sich durch die Flucht. Anzeigs bei der Hhe 1 entzogen. Die Behoͤrden ersuche ich, auf densel⸗ Anzeige bei dem Unterzeichneten aufgefordert ben vigiliren, ihn im Betretungsfalle festnehmen
haft in Colberg, fünf Fuß zwei Zoll groß, ist und an die Königliche Kreisgerichts⸗Deputation
Genaues Signalement kann nicht angegeben werden. Friedeberg N.⸗M., den 16, Mai 1854. Der Königliche Staats⸗Anwalt
8
gez. Hauschteck.
1
[3888 Nothwendiger Verkauf.
Königliche Kreisgerichts⸗Deputation Rathenow, den 6. März 1854.
1 4 765 Das dem Ackersmann Jakob Krause gehörige L 7
Nr. V. Vol. I. Fol. 5 und 39 des Hypotheken⸗ buchs von Boehne verzeichnete, daselbst belegene Bauergut,
„Hilgenfeldshof“ genannt, gerichtlich abgeschätzt auf 5645 Thlr. 2 Sgr. 10 Pf., soll in termino
sden 3. Oktober d. J., Vormittags
b “ an hiesiger Gerichtsstelle öffentlich verkauft werden. Die Taxe und der neueste Hypothekenschein sind in unserem Bürcau III. a. werktäglich einzu⸗ sehen.
₰ [701]
Oeffentliche Bekanntmachung.
Dem Ludwig Albert Steinbrecher, dessen gegen⸗ wärtiger Aufenthalt in Nordamerika nicht zu er⸗ mitteln ist, wird hierdurch bekannt gemacht, daß er von seinem hierselbst am 28. September 1853 verstorbenen Vater, dem Schneidermeister und Stadtwachtmeister Johann Werner Steinbrecher, in dessen am 2. September 1853 errichteten und am 4. Oktober 1853 publizirten Testamente zum Ecben eingesetzt worden ist.
Werlin, den 12. Mai 1854.
Königl. Stadtgericht. Civil⸗Abtheilung.
699] “
Gladbacher Spinnerei un
78½ .
Weberei.
Wir fordern die Actionaire unserer Gesellschaft auf, die vierte Einzahlung von 5 Pro⸗ zent oder 10 Thlr. pr. Actie bis zum 1. Juli l1. J. und die fünfte Einzahlung vou glei⸗ chem Betrage bis zum 15. August l. J. nach ihrer Wahl an die Gesellschaftskasse zu Gladbach oder bei den Bankhäusern: J. W. Quack in Gladbach, A. u. L. Camphausen, A. Schaaffhau⸗ senschen Bankverein in Köln, von Beckerath⸗ Heilmann in Creseld, der Diskonto⸗ Gesellschaft in Berlin zu leisten.
Gegen Auslieferung der Quittungen vom 1. Mai 1. J. werden wir neue vom 1. Juli da⸗ tirte und gegen Auslieferung dieser später vom 15. August datirte Quittungen über sämmt⸗ liche bis dahin geleistete Einzahlungen ausgeben.
Gladbach, den 15. Mai 1854.
Der Verwaltungsrath der Gladbacher Spinnerei und Weberei.
[700]
24 2 1 8. 4 28 3* gs — Bergisch⸗Märkische Eisenbahn.
Mit Bezug auf die §§. 65 und 66 des Ge⸗ sellschafts⸗Statuts werden die Herren Actionaire der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn hierdurch zu einer ordentlichen General⸗Ver⸗ sammlung auf Mittwoch den 21. Juni d. J., Vormittags 11 Uhr, im Diree⸗ tions⸗Lokale hierselbst eingeladen, um den Geschäftsbericht der König⸗ lichen Eisenbahn⸗Direction für das Jahr 1853 entgegen zu nehmen, so wie um nach §. 2 des
V
907 genannten Vertrages zwei Mitglieder der Depu⸗ tation und eben so viere Stellvertreter zu wählen.
Der erwähnte Geschäftsbericht wird vom 13ten Juni d. J. ab im Dircections⸗Lokale zur Einsicht der Herren Actionaire offen liegen.
Elberfeld, den 13. Mai 1854.
Der Vorsitzende der Deputation der Actio der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn. (gez.) Daniel von der Heydt.
[7031 Magdeburg⸗Wittenbergesche Eisenbahn. Beiriebs⸗Resultage pro Monat April 1854,
vorbehaltlich späterer Festsetzung.
a) 11,915 Personen mit 9632 Thlr. 9 Sgr 10 Pf. (gegen 10,915 Personen mit 9512 Thlr. 15 Sgr. 2 Pi. im Monat April 1853). b) 112,826,4 Ctr. Frachtgüter ꝛc. mit 12,876 Thlr. 10 Sgr. (gegen 117,945,9 Ctr. mit 14,431 Thlr. 29 Sgr. 7 Pf. im Monat April 1853. Summa a. und b 22,508 Thlr. 19 ¹gr. 10 Pf. (gegen 23,644 Thlr. 14 Sgr. 9 Pf. im April 1853). Dazu außerordentliche Einnahmen an Rabatt, wruetgeld c. 1798 Thlr, 17 Sa 4 Pf. Total⸗Einnahme pro April 1854 VVDOII1ö1
Bewerbung um Stipendien Seydlitz'schen Stiftung.
Der Ritterschaftsrath Herr Ernst Friedrich von Seydlitz hat in seinem Testamente vom 15. September 1828 den Verein für Grwerbfleiß in Preußen zu seinem Universalerben eingesetzt, so daß der größte Theil der Rente aus seinem bedeutenden Vermögen zu Stipendien für Zög⸗ linge des Königl. Gewerve⸗Instiiuts verwendet werden soll, deren ein jedes sur jetzt 200 Thir. jährlich beträgt.
Da nun mit dem 1. Oktober d. J. ein neuer Lehrgang beginnt und einige Siipendien erledigt werden, so zönnen sich von jetzt an bis zum 1. Juli d. J. junge Leute zur Erlangung eines solchen Stipendiums, verbunden mit dem freien Unterrichte im Königlichen Gewerbe⸗Institute, melden, wenn sie außer den unten folgenden Vor⸗ schriften des Instituts auch den von dem Erb⸗ lasser vorgeschriebenen Bedingungen genügen:
1) Um Söhne aus den hohern Ständen dem Betriebe technischer bürgerlicher Gewerbe zuzu⸗ wenden, dürfen die Eltern der jungen Leute nicht Handwerker sein.
2) Insofern der Aufzunehmende sich nicht ei⸗ nem technischen Gewerbe widmet, welches in dem Königlichen Gewerbe⸗Institute praktisch gelehr: wud, muß derselbe nachweisen, daß er bereits ein Handwerk erlernt und sich hinreichende prak⸗ tische Geschicklichkeit zu dessen Betriebe erwor⸗ ben habe.
Das Königliche Gewerbe⸗Institut fordert in dieser Beziehung in allen Fällen wenigstens eine eijährige praktische Beschäftigung in dem ge⸗ wählten Gewerbe, mit Ausnahyme der Chemiter, von denen dieser Nachweis nicht gefordert wird. Das Studium des Baufachs überhaupt, ohne ein Bauhandwerk erlerut zu haben, berechtigt nicht zur Aufnahme.
3) Der Aafzunehmende muß durch ein Ge⸗
sundheitsattest des Kreisphysikus nachweisen, daß
er die Gesundheit und Körperkräfte besitze, welche sein Gewerbe erfordert, auch daß er die Blattern durch Impfung oder sonst überstanden habe.
4) Die Aeltern oder Vormünder des Stipen⸗ diaten müssen, wenn er nicht dispositionsfähig ist, sich verpflichten, für den Fall, daß er in den Staatsdienst tritt, alles was er an Stipendien und Prämien aus der Stiftung erhielt, von sei⸗ nem Gehalte in solchen Abzügen zu ersetzen, welche gesetzlich als Maximum zulässig sind.
Den Vorzug bei der Bewerbung haben, bei gleicher Qualrsication, die rechten Geschwister⸗ Kinder der Mutter des Erblassers (einer vo la Roche⸗Starkenfels) und deren Descen denten, die von Gagern; die Descendenten des Herrn von Bassewitz auf Schönhof bei Wismar aus der letzten EChe mit einer von la Roche.
Das Königliche Gewerbe⸗Institut stellt außer⸗ dem nachfolgende Bedingungen:
Der Bewerber muß wenigstens 17 und dar höchstens 27 Jahre alt sein. Er hat nachzuwei⸗ sen, daß er entweder bei einer zu Entlassungs⸗ Prüfungen berechtigten Provinzial⸗Gewerbeschule oder Realschüle oder bei einem Gymnasium da Zeugniß der Reife erlangt hat. Kann der Be⸗ werber diesen Nachweis nicht beibringen und glaubt er dennoch im Besitze der zur Auf⸗ nahme in das Königliche Gewerbe⸗Insti tut erforderlichen Kenntnisse zu sein, kann ausnahmsweise gestattet werden, er den Beweis dafür bei den im Königlichen Gewerbe⸗Institute zu Anfange des Monats Oktober auf Grund des Reglements für die Entlassungs Prüfungen an Provinzial⸗Gewerbe schulen vom 5. Juni 1850 abzuhaltenden Prü fungen nachträglich führe. Die Anmeldungen zur Erlaͤngung des Stipendiums geschehen schrift⸗ lich bei dem Unterzeichneten (Wilhelmsstr. 79) als Vorsitzenden des Vereins, unter der porto sreien Ruͤbrik: „Verein für Gewerbefleiß in Preußen betreffend“; sie müssen eine kurze An⸗- gabe des Lebenslaufes enthalten und müssen mit folgenden Attesten begleitet sein: 1
a) dem Geburtsschein des Bewerbers;
b) einem Gesundheits⸗Atteste, in welchem aus gedrückt sein muß, daß der Bewerber die körper liche Tüchtigkeit für die praktische Ausübung des von ihm gewählten Gewerbes und für die An⸗ strengungen des Unterrichts im Institute besitze;
c) einem Revaccinations⸗Atteste;
d) dem Zeugneß der Reife von einer der vor⸗ genannten Anstalten oder, wenn der Bewerber ein solches nicht besitzt, seinen Schulzeugnissen;
e) den über seine praktische Ausbildung sprechen den Zeugnissen;
f) einem Führungs⸗Atteste; und
g) den über die militairischen Verhältnisse des Bewerbers sprechenden Papieren, aus denen her⸗ vorgehen muß, daß die Ableistung seiner Mili⸗ tairpflicht krine Unterbrechung des Unterrichts für ihn herbeiführen werde.
Das unter 4 vorgeschriebene gerichtliche Ver⸗ pflichtungs⸗Dokument braucht erst dann beige⸗ bracht zu werden, wenn der Bewerber wirklich als Stipendiat gewählt worden ist.
Die Wahl geschieht im Juli d. J.
Die Vorsteher der Abtheilungen des Vereins wählen drei Kandidäten für jedes erledigte
Stipendium, aus welchen der Unterzeichnete einen einzuberufen das Recht hat. Berlin, den 16. Mai 1854. Der Vorsitzende des Vereins für Gewerbefleiß in Preußen. von Pommer⸗Esche.
Bekanntmachung
über das Erscheinen der stenographischen Berichte beider Kammern.
Bis heute den 18. Mai 1854 sind ausgegeb
54 Sprech⸗
96 ½ Bogen der 1. — 43. und Schluß⸗Sitzung d Anlagen, bestehend aus Aktenstücken 11“ . und Sachregister z
den Verhandlungen ““ der 1. — 56. und Schluß⸗Sitzung Anlagen, bestehend aus Aktenstücken Petitionen
Sprech⸗ und Sachregister z1 den Verhandlungen
—
er I. Kammer,
zusammen;
EbEEbTb.“