Amtlicher Wechsel-, Fonds- und Geld-Cours.
Berl. Stadt-Obligat. do. do. 6 Kur- u. Nm. Pfandb. 3 140¾ Ostpreussische do. . 140 i Pommersche do. Hamburg. b . ½ 14 53 Posensche do. ZIII 5 148 ⅔ do. höe6 vLondon. 1 h. 8. 56 14 5Schlesische do. u111A1“ 300 Fr. 2 78 ½ Westpreuss. do. Wien im 20 Fl. F.. 150 Fl. 8 715 [Kur- u. Nm. Rentenb. Augsburg 150 Fl. 8 100 i Pommersche do. Breslau 100 Thl. — 9⁵ 994 Posensche do. Leipzig in Cour. im 14 Thl./ 99 ⁄ preussisehe do. Fuss 100 Thlr. 12 99 [Rhein-u. Westph. do. Petersburg w11““ 962 Schlesische do. Pr. Bk. Anth. Scheine “ Andere Goldmünzen Fonds-Ceessrse. 21 5 Thlr. Preuss. Freiw. Anleihe 4½ Staatsanleihe von 1850. ... “ Zbbe.“
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Staats-Schuldscheine. Prämiensch. d. Seehandl. à 50 Th. Kur- und Neum. Schuldverschr.
Brief. Geld. 2f. Briet. Geld
2f. Geild. . Briet. 94 ¾ Aachen-Düsseld. 3⅔ 78 Magdeb.-Wittenb.. 30 81 do. Prioritäts-4 — do. Prioritäts- — 91 Aachen-Mastr. voll Niederschl.-Märk.. .. 88 ¾ eingezahlt — 4 do. Prioritàts- — (Berg.-Märkische. — 6⸗ - do. Prioritats- 99 3a„do. Prioritàts- 2 do. Prior. III. Ser. vA. 6890. do. II Serile 5 ⅔ do. IV. Serie — Berl. Anh. Lit. A. u. B. Niederschl. Zweigb. 86 ¾ do. Prioritäts- Oberschles. Lit. A. — Berlin-Hamburger. do. Lit. B. 93 ½ do. PErioritäts- do. Prioritäts- 91 ¾ do. do. II. Em. 4 ⅓ do. ““ 91 ½ Berlin-Potsd.-Magd. Prinz Wilh. Steele- 94 ¾ do. Prior. Oblig. Vohwinkel). 93 do. do. Lit. C. mheiniseche... 93 ½ do. do. Lit. D. 94 ⅔ do. (Stamm-) Prior. — Berlin-Stettiner. — 125 ½ do. Prioritäts-Oblig. 13 ½21 do. Prior. Oblig. — do. vom Staat gar. Bresl.-Schw.-Freib. — [103 Ruhrort-Cref. Gladb. 7 ½ Cöln-Mindener.... — do. Prioritäts- do. Prior. Oblig. 4 ½ 97 ¼ (Stargard-Posen..... do. do. II. Em.5 99 ¾ Prioritäts- do. do...... .68.[hurin... Düsseldorf- Elberf. — 70 ½ 69 ½ ßdo. Prior. öblig.,42 do. Prioritäts-4 — 84 ¾ Wilh. B. (Cosel-Odbg.) — do. Prioritäts-5 — — do. Prioritäts-4 Magdeb.-Halberst. 160 — V
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Mamtliche Sotirungen.
. 2 ief. 6 In- und ausländ.“9 ö Eisenb.-Stamm- D “ “ Actien und Auit- ö“ Amsterdam-Rotterdam 4 1111“ Cöthen-Bernburg. 22 Ne- . . 6 Frankfurt-Hanaa 3 8 8 Craeau-Oberschles. 14 do. Samb. et MeuseC-† Kiel Altonn 4
Livorno-Florenz 4 Ludwigshafen-Bexbach]4 108 ¾ Mainz-Ludwigshafen. 4 — Mecklenburger 4 37 Nordb. (Friedr. Wilh.4 38 ½ Zarskoje -Selo pro St fe. —
1
Ef. Brief. Ausländ. Fonds. 18 “ 800 hh Weimar. Bank 4 93 92 ¼ 1o. 8 300 Braunschw. Bank 4 103 2 ⅔ Schwed. Oerebro Pfübr 9 2
Oesterreich. Metall.... 62 ½ G E 1 8 8 6' 8
Sardin. bei Rothschild Hamb. Feuer-Kasse... do. Staats-Präm.-Anl. Lübecker Staats-Anl. Kurhess. Pr. 0 bl. 40 Th 35b “ Schaumburg-Lippe do-. pan. 3 % inl. Schuld. :
do. 1 à 3 % steigende
. Jöäöä
do. Bank-Actien.. Russ. Hamb. Cert...
5 do. Stiegl. 2. 4. Anl] 4 4
io. 10. S. bnl do. v. Rothschild Lst.
do. Poln. Schatz-Obl. IooET do. do. I. B. 200 Fl.
S
3 5 do. Engl. Anleihe 4 ¼ 4 5
Poln. neue Pfandbr. 4 84
Aachen-Düsseldorfer Prior. 84 ½ a 80 gem. Berlin-Anhalter Litt. A. u. B. 110 a 109 gem. Berlin-Potsdam-Magd eburger 85 ¼ a 85 ½ gem.
Cöln-Minden 108 ¾ a 108 gem. Oberschles. Litt. A. 167 a 165 gem.
Oberschles. Litt. B. 141 a 142 ½ gem. Oberschl. 4proz. Prior. 87 ¾ a 87 ½ 2 1 4 2
gem. . 60 ½⅔ 58 x gem. Ludwigsh.-Bexb. 108 a ½ gem. Mechklenburger 36 ½ a 36 gem. Nordbahn (Fr. Wilb.) 38 ¼ a 38 gem. Wei- mar. Bank 92 ¼ gem. Braunschw. Bank 103 gem. Oester. Metall. 61 ½ a 62 gem. Kuss. von Rothsch. 92 ¾ a 93 gem. Russ. Poln. Schatz-Obl.
65 ½ a 5 bez. Kurh. Pr. Obl. 40 Thlr. 3 % gem.
vüvaer uesnmnüenemm, Ao severasa dne de. 8
——
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Berlin, 18. Mai. Das Geschäft war bei heutiger Börse nicht von Bedeutung und die Course der maisten Xctiengattungen stellten sich zuur Schluss etwas niedriger als Anfangs der Börse. Preulsische Fonds matter, ausländische Esekten ohne erhebliche Veränderung.
Berliner Getreidebörse b 1 vom 18. Mai. 8 Ve oc 8689 8 8 . 2 6 865 G 88 — 98 Rihlr., schwimm. 83pfd. 17 Lth. polnischer Roggen loco 66 ½ — 71 Rthlr., loco 83/84pfd. 67 3. 8 2 1 3 pid. 67 Rthlr. pr. 82mpfd. bez., do. 835/86psd. 67 ½ Rihlr. pr. 82pfd. bez, schwimm. g5pcd. 58; ö pr. 82pfd. bez., Frühjahr 67 a 66 Rthlr. bez., Mai-Juni 66 ½ a 6 Rthlr. bez., Juni-Juli 66 ¾ a 66 Rthlr. bez., Juli -August 65 a 64 ¼ Rthlr. bez. 1 Gerste, grosse 50 — 55 Rthlr., kleine 43 — vV alr., kleine 43 — 48 Rthlr. Erbsen 64 — 70 Üthlr.
Winterrapps 81 — 83 Rthlr., Winterrübsen 83— 82 RBthlr. 8 loco 12½ Rthlr. Br., 12 ½ G., Mai 12 ⅞ a 12 ½ Rthlr. verk. ““ Mai- Juni 12 ⁄ a 12 Rihlr. bez. u. G., 12 ½ Br., Sep- 1 1.2 5 tober 11 % a 11 ⅔ Rthlr. bez. u. G. 11 ½ Br. “ loco 13 ½ Rthlr., Lieferung 13 Raiir. 3 Eurnus loco ohne Fass 32 ⅛ a 32 ⅞ Rthlr. bez., Mai, Mai-Juni und
Juni-Juli 32 2 395
32 ½ a 32 R 8 2902 201 H 8 3* eizen unveränder
niedriger verhaufte dert ohne Angchot., Roggen weichend. Rüböl 8 “ Piritus schwach behauptet. . vi
I“ 4 G. 8 ö FFustadt-Ebers walde, den 17. Mai. 75 Wöspl. H ter 34 W; 63 ½ W’spl. Roggen, 266 Wspl. Gerste 8 89 . cis spl. Erbsen, 45 Ws 31. 0 1 7. b 8 8 36 Gbd. Spiritus. 8 “ “ “ 00
Frankfersrnt a. M., Mittwoch, 17. Mai, Nachmittags 2 Uhr. (Tel. Dep. d. C. B.) Schlufs der Börse günstiger. Schluss-Course: Nordbahn 40. zproz. Metalliques 54 ¼. 3 proz. Spanier 34. 41 proz. Spanier 17 4235. Wien 86 ½¼. Paris 93 ⁄⅛. Ludwigsh.-Bexbach 109 .
wWien, Donnerstag, 18. Mai, Nachmittags 1 Uhr. (Tel. Dep. d. C. B.) Schluss-Course: Silberanleihe 105. 5proz. Metalliques 84 ½. 4 ½ proz. Metalliques 76 ⅞. Banbkactien 1200. Nordbahn 211 ¾ 1839er Loose 120 ½. Neueste Anleihe 89 ½. London 13, 28. Augsburg 138 ½¼. Hamburg 103 ¾. Paris 162 ½. Gold 43. Silber 38.
Amster-dam, Mittwoch, 17. Mai, Nachmittags 4 Uhr. (Tel. Dep. d. C. B.) Oesterreichische Fonds angeb ten bei lebhaftem Ge- schäft. Schlufs-Course: 5proz. Metalliques Lit. B. 72 ⁄. 5proz. Metal- liques 58 ½. 24 proz. Metalliques 29, 1. 1proz. Spanier 18. 3 Qproz. Spanier 334 6. Mexikaner 22 ⁄. Holtändische Integrale 57 2.
Getreidemarkt: Weizen ohne Geschäft. Roggen unverändert, wenig Geschäft. Raps pro September 67 ½, 68. Rüböl pro Septem- ber 38 ½.
Paris, Mittwoch, 17. Mai, Nachmittags 3 Uhr. (Tel. Dep. d. C. B.) Die 3 proz. eröffnete im Parquet za 66, 80, hob sich aber durch die Nachricht von der österreichischen Aushebu g allmälig auf 67, 55, und schloss zur Notiz. Consols von Mittags 1 Uhr waren 88 ⅛ gemel- det. — In der Coulisse wurde die 3proz. beim Börsenschluss um 3 Uhr zu 67, 40 gemacht. Schluss-Courze: Sproz. Rente 67, 50. 4 ½proz. Reute 94, 20. 3pro- Spanier 34 ½. 1proz. Spanier 18 ½. Silberanleihe 80.
LoOndon, Mittwoch, 17. Mai, Nachmittags 3 Uhr.
d. C. B.) Consols 88 ½. 1 proz. Spanien 18 ½. Mexikaner 244¼
dinier 81. 5proz. Russen 94. 4 ½ proz. Russen 81.
Das fällige Dampfschiff aus Westindien ist eingetroffen.
Getreidemarkt: Grosse Zufuhreu von fremden Weizen und Haser. Weizen fest, aber wenig Geschölt.
U.lverpool. Mittwoch, 17. Mai. (Tel. Dep. d. C. B.) Baum-
wolle: 5000 Ballen Umsatz. Preise gegen gestern unverändert.
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei⸗
(Rud olph Decker.)
Das Abonnement beträgt 25 Sgr. für das Vierteljahr
ö“ allen Theilen der Monarchie
ohne Preis-Erhöhung. —ℳ — y—
Ehsr Q 1 Ane Post-Anstalten des In⸗ und
F eæn 1 L E „ Austandes nehmen Bestellung an, — G für Berlin die Expedition des König
1“ preußischen Staats-Anzeigers
v14“ Mauer⸗Straße Nr. 54.
1 v Der bisher mit der Verwaltung der Hauptkasse der Saar⸗ brücker Eisenbahn kommissarisch betraut gewesene Buchhalter Christian Beck ist zum Rendanten dieser Kasse ernannt worden.
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Benachrichtigung vom 14. Mai 1854 — in Bezug auf das für das Königreich Polen erlassene Ver⸗ bot der Ausfuhr von gemünztem Golde.
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Der Königliche General⸗Konsul in Warschau hat gleich nach dem Erscheinen des für das Königreich Polen erlassenen Verbots der Ausfuhr von gemünztem Golde gegen die unbedingte Durch⸗ führung dieses Verbots bei der Regierung des Königreichs rekla⸗ mirt und insbesondere verlangt, daß dasselbe
1) auf diejenigen Summen nicht angewendet werde, welche von
preußischen Unterthanen für ausgelooste polnische Obligationen, für die Coupons der in der Ziehung nicht begriffenen Obli⸗ gationen und für die Pfandbriefe des landwirthschaftlichen Kredit⸗Vereins in Warschau zu erheben sind, ferner auch auf diejenigen Summen nicht Anwendung finde, welche die in Polen etablirten Kaufleute an auswärtige Handeltrei⸗ bende verschulden, endlich 1I
3) gegen preußische Unterthanen erst nach seiner amtlichen Be⸗ kanntmachung in Preußen in Kraft trete. b
Zufolge der hierauf ergangenen Rückäußerung hat die Regie⸗ rung des Königreichs Polen angeordnet, daß die Inhaber von Staatspapieren die Besugniß behalten, die auf diese Papiere gezahlten Summen in Golde auszuführen. Es ist diese Anordnung bereits in Vollzug gesetzt und es hat außerdem die Polnische Bank Summen zur Einlösung von dergleichen Effekten nach Berlin ge⸗ langen lassen. Was dagegen die Pfandbriefe anlangt, so ist dieses, von einer dem Einfluß der Regierung nicht unmittelbar unterworfenen Privat⸗Gesellschaft emittirte Papier schon im Jahre 1848 von der Wirkung des damals erlassenen Ausfuhrver⸗ bots nicht ausgenommen gewesen, und es wird um so mehr für be⸗ denklich erachtet, jetzt eine solche Ausnahme eintreten zu lassen, als dieselbe leicht zur Folge haben könnte, daß polnische Unterthanen, unter dem Namen preußischer Pfandbriefs⸗Inhaber, bedeutende Baarsendungen nach dem Auslande gelangen ließen.
Hinsichtlich der Behandlung der Forderungen preußischer Kauf⸗ leute an polnische Handeltreibende ist die weitere Erklärung noch vorbehalten.
Eine Abänderung des Vollzugs⸗Termins für das Ausfuhrverbot ist abgelehnt. “
Indem ich den Handelsstand hiervon in Kenntniß setze, behalte ich mir die weitere Benachrichtigung über die hiernach noch rück⸗ ständige Erklärung vor. 8
Berlin, den 14. Mai 1854.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. b’e deedee.
b
An sämmtliche Handelskammern un kaufmännische Corporationen.
Erlaß vom 3. resp. 19. März 1854 — wegen der vor Zahlung der Staats⸗Prämien für Chaussee⸗ — bauten zu erfordernden Nachweise.
28 November 1853. (Staats⸗Anzeiger 1854 Nr. 14 S. 85.
ie Königliche Regierung giebt der Anweisung in dem Re⸗ skripte vom 12. Dezember v. J., in Betreff der Zahlung der Staats⸗Prämien für Chausseebauten, eine zu weit greifende Aus⸗ legung, wenn sie in dem Berichte vom 4ten v. M. von der An⸗ sicht ausgeht, daß dadurch die vollständige Ausführung des betref⸗ fenden Chausseebaues habe angeordnet werden sollen, bevor die Staats⸗ Prämie zur Auszahlung gelangen könne. Eine solche Bestimmung hat nicht in der Absicht gelegen, sondern es wird nur bei Anträgen auf Prämien⸗Ueberweisung ein Zeugniß des betreffenden Baube- amten über den Stand des Baues verlangt, woraus hervorgeht, daß der Bau oder resp. die Strecke von einer Meile der chaussee⸗ mäßig zu bauenden Straße so weit vorgeschritten sei, daß derselbe, oder die betreffende Strecke mit der Staats⸗Prämie beendigt werden könne. Da der letztere Grundsatz bei Prämien⸗Zahlungen schon immer festgehalten worden ist, so findet für die betreffenden Ge⸗ meinden eine Erschwerung ihrer Bau⸗Verpflichtungen durch die Einreichung des bezeichneten Attestes nicht statt und muß es bei derselben sain Bewenden behalten. Ob bei Gemeinde⸗Chausseebauten eine Revisions⸗Nachweisung aufgestellt werden muß, hängt von den Gemeinden, für deren Rech⸗ nung der Bau geführt wird, ab. Doch ist es im öffentlichen Interesse und, um die gehörige Verwendung der Staats⸗Prämie sicher zu stellen, nöthig, daß von der Königlichen Regierung auf eine technische Revision des Chausseebaues nach dessen Vollendung und auf Vorlegung eines darüber sprechenden Revisions⸗Attestes gehalten wird.
Was die Revisions⸗Protokolle bei der Ausführung von Staats⸗ Chausseen betrifft, so wird darüber binnen kurzem nähere Eröffnung erfolgen.
Berlin, den 19. Mäͤrz 1854.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. enennHeydt.
An die Königliche Regierung zu N. in der Rheinprovinz und abschriftlich zur Nach⸗ richt an die Königlichen Regierungen der sechs östlichen Provinzen und an die zu Sigmaringen.
Cirkular⸗Erlaß vym 16. Februar 1854 treffend die verbotene Theilnahme diesseitiger Staats⸗Angehörigen an auswärtigen Lotterieen.
Da nach neuerlichen Wahrnehmungen von Frankfurt a. M. aus fortwährend noch Aufforderungen zur verbotenen Theilnahme an auswärtigen Lotterieen an diesseitige Unterthanen verbreitet . den, ungeachtet solchem Treiben durch die zu verschiedenen Zei