Berliner Börse V
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om 1854.
L acr.
er Mechsel-, Fonds- und Geld-Cours.
Brief. 3 nI.
e““ Eisenbahn-Actiecn.
Z1. Briez
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Brief. Geid. B“ Berl. Stadt-Obligat. 6 8 Kur- u. Nm. “
.. .2650 Fl. Kurz 140 ½4 Ostpreussische do.
b 250 Fl. 2 M. — I1“ do.
Hamburg.. 300 M. Kurz 149 1 Posensche dito 300 M. 2 M. 149 ½ 148 ½ do. ns wohdon moeeirhtee-. 1 E..8. 3 M. 4/6 14 Schlesiseche
Wien im 20 Fl. F. 150 Fl. 2 M. 5 71 Kur- u. Nm. Rentenb.
Augsburg. 2 M. 100 1 Pommersche do.
Breslau .100 Thl. 2 M. 5 99 ½ Posensche do.
Leipzig in Cour. im 14 Thl. 18 T. 99 i Preussisehe do.
uss 100 Thlr. 772 M. 99 [Rhein-u. Westph. do.
Frkf. a. M. sücd. W. 100 Fl.] 2 M. 55 28 Sächsische do.
Petersburg 100 S. K. 13 W. 95 ½ 95 ¾ /Schlesische do.
Pr. Bk. Anth. Scheine
Friedrichsd'or....
Fonds öö“ Andere Goldmünzen
preuss. Freiw. Anleihe Staatsanleihe von 1850. dito vVWI66 dito von 1853... . Staats-Schuldscheinhe . Prämiensch. d. Sechandl. à 50 Th. Kur- und Neum. Sechuldversehr. ö 1
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Wechsel-Course.
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95 ¼ 94 1Aachen- Düsseld.. .Magdeb.- Wittenb., — 292 942 Aachen-Mastr. voll
95 ½ Berg.-Märkische. 3 do.
do. Prioritäts- do. Prioritats- — Niederschl.-Märk. 4 89 Prioritäts- Prioritaäts- do. Prioritats- do. Prior. III. Ser. do. do. II. Series: do. IV. Serie Berl. Anh. Lit. A. u. B. Niederschl. Zweigb. do. Prioritäts- Oberschles. Lit. A. Berlin-Hamburger. do. Lit. B. do. Prioritäts- do. Prioritäts- eehe do. do. Berlin-Potsd.-Magd. Prinz Wilh. Steele- do. Prior. Oblig. Vohwinkel).. - e Rheinische. . . ..... do. do. Lit. D. do. (Stamm-) Prior. Berlin-Stettiner... do. Prioritäts-Oblig. do. Prior. Oblig. do. vom Staat gar. Bresl-Schw.-Freib. Ruhrort-Cref. Gladb. Cöln-Mindener..... do. Prioritäts- do. Prior. Oblig. Stargard-Posen.. oOo. do. II. Im. do. Prioritäts- 1“ Tunrina6 Düsseldorf- Elberf. do. E1X“ do. Prioritäts-« Wilh. B. (Cesel-0dbg.) do. Prioritäts- do. Prioritäts- [Magdeb.-Halberst. 1
eingezahlt X“ 3. do.
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Fichtamtliche Notirungen.
Evief. If. Brief. Geld. Ausl. P'rioritäts- Actien.
Amsterdam-Rotterdam Amsterdam-Rotterdam 4 Töö1“ Cöthen-Bernburg. 2 Bel 8 2 de LEen; Frankfurt-Hanau 3 “ 82 do. Samb. et Meuse Craeau-Oberschles. 4 EEEE1A14A4*¾ Livorno-Florenz 4 8 Ludwigshafen-Bexbach4 Kass.-Vereins-Bk.-Aet. Mainz-Ludwigshafen 4 2 Mecklenburger 4 Nordb. (Friedr. Wilh.) 4 38 ¾
In- und ausländ.
Eisenb. -Stamm-
Actien und Quit- tungsbogen.
Ausländ. Fonds. do. Part. 500 Fl....
3 d0.. dOo. 990 I. . L1“ Sechwed. OQerebro Pfdbr.
, 6 Ostgothische do.
“ 8— “ Engl. Anleihe. G E Sardin, bei Rothschildse 1X1X1“X“ Hamb. Feuer-Kasse.... Stiegl 1“ do. Staats-Präm.-Aul. bJob Lübecker Staats-Anl. do. v. Rothschild Lst.] Kurhess. Pr. Obl. 40 Th. do. Engl. Anleihe N. Bad. do. 35 Fl.
do. Poln. Schatz O bl. Schaumburg-Lippe do.
„eehesi Sesescbzesceceeecect t deoe. deo. Cert. . 4 C1“ 1
Zarskoje-Selo pro St. fe. —
Poln. neue Pfandbr... 2 84 o. 1 à 3 % steigende
Aachen-Düsseldorfer Prior. 84 a 84 i½ gem. Berlin-Stettiner 126 a 127 ⅛ gem. Rheinische 59 a 60 gem. Ludwigsh.-Bexb. 107 ½ a 108 bez. Bank 103 ¼ bez. Oester. Metall. 61 ¾ bez.
Berlin-Anhalter Litt. A. u. B. 109 ¼ a ½ gem. Cölu-Minden 108 ¼ a 109 gem. Oberschles. Litt. A. 165 ¾ a 166 gem. Nordbahn (Fr. Wilh.) 36 a ½ gem.
Berlin-Potsdam-Magdeburger 85 ½ à 85 ¾ gem Oberschles. Litt. B. 142 a 143 gem.
Weimar. Bank 93 etw. gem. Braunschw.
FAMmeUn Aewhrnmeʒrekrneseneen e
Berlin, 20. Mai. Course der Eisenbahn-Actien meist ihren gestrigen Siandpunkt. sche Fonds etwas matter, ausländische Fonds fest.
Bei nur geringem Umsatz behaupteten die Preufsi-
Berliner Getreldebörse 8 vom 20. Mai. Weizen 10co 92 — 103 Rthlr., schw. 88 ½ pfd. fein Guhrauer 100 Rthlr. bez.
Roggen loco 68—72 Rthlr., schwimm. 83 pfd. 67 ¼¾ Rthlr. pr. 82pfd. bez, do. 82/83pfd. 67 ½ Rthlr. pr. 82 pfd. bez., Frühjahr 66 ¾ a 68 ½ Rthlr. bez., Mai-Juni und Juni- Juli 67 a 68 a 67 ¾ Rthlr. bez., Juli- August 65 a 66 ⅓ a 66 ½¼ Rthlr. bez.
Gerste, grolse 50 — 55 Rthlr., kleine 41 — 48 Rthlr.
Hafer 36 — 41 Rthlr.
Erbsen 64 — 70 RHthlr.
Winterrapps 84 — 83 Rthlr., Winterrübsen 83 — 82 Rithlr. Rhüböl loco 12 ½ Rthlr. bez., Br. u. G., Mai 12 ⅞ Rthlr. bez. u. Br., 42 ¾⅞ G., Mai-Juni, Juni - Juli und Juli -August 12 31 Rthlr. bez., 12 12 Br., 12 G., September-Oktober 11 5⅞ a 11 ¾ Rchlr. bez. u. G., 11 ⅔ Br.
Leinöl loco 13 Rthlr., Lieferung 12 ⅔ Rthlr.
— Spiritus loco ohne Fass 32 ½ Rthklr. bez., Mai, Mai-Juni und Juni- Juli 32 ⅞ a ½ Rthlr. bez. u. G., 32 ¾ Br., Juli-August 33 .¼ Rthlr. b z. u. G. 33 ½ Br. 1b
. Weizen höher bezahlt. Roggen, anfangs besonders p. Frühjahr. steigend, schliefst billiger angeboten. Rüböl unverändert. Spiritus ctwas fester. 8
8 Neustadt-Eberswalde, den 19. Mai. 141 Wspl. Weizen, 590 Wspl. KRoggen, 425 ½ Wspl. Gerste,
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37 Wa 1 1 b . 8 8 E Sbeken⸗ 19 Wspl. Erbsen, 200 Ctr. Mehl, 600 Ctr. Course: Nordbahn 39 ⅓.
Leinöl,
ag5 6. nr. Scidusfs-
4 proz. Metalliques
Der Geldstand war heute günstiger. M tallique 60 ½. 1
54 ½. Bankactien 890. hessische Loose 34 ½. 93 ¼. Amsterdam 99 ⅛¼. Hanau 91.
Nlien, Sonnabend, 20. Mai, Nachmittags 1 Uhr. (Tel. Dep. d. C. B.) Schluss-Course: Silberanleihe 107. 5proz. Metalliques 85. 4 ½proz. Metalliques 75 ½. Bankactien 1203. Nordbahn 212 ¾ 1839er Loose 122. Neueste Anleihe 90 ¼. London 13, 28. Augsburg 138 ¾. Hamburg 102 ¼. Paris 163. Gold 43 ¼. Silber 38.
Amsterdamnz, Freitag, 19. Mai, Nachmittags 4 Uhr. (Tel. Dopb. d. C. B.) Fest, leb alt. Oesterreichische Fonds angeboten. Schluss-Course: 5proz. Metalliques Lit. B. 72 ½. 5proz. Metalliques 58 ¾. 2 ½ proz. Metalliques 29¹ 86. 1proz. Spanier 18 2. 3 proz. Spanier 34 ☚. Mexikaner 22¹33. Holländische Integrale 97'
Getreidemarkt: Weizen und Roggen unverändert, geringes Ge schäft. Raps pro Oktober 67. Rüböl pro Oktober 38 ½.
Paris, Freitag, 19. Mai, Nachmittags 3 Uhc. (Tel. Dep. d. C. B.) Die 3 proz. eröffnete im Parquect zu 67, 95 und sank durch Gewinn-Rcalistrungen auf 67, 70. Plötelich verbreitete sich das Ge- rücht: vier österreichische Schiflfe würden gegen Griechenland operiren, worauf dieselbe auf 68, 25 stieg und zur Notiz schlofs. Consols von Mittags 1 Uhr waren 89 ⅞ gemeldet. — In der Coulisse wurde die 3 proz. beim Börsenschluss zu 67, 80 gehandelt. Schlufs-Course: Sproz. Rente 68, 10. pr oz. Rentc 96, 75 (so gekommen). 3 pro-. Spa- nier 35 ½¼.
London, Freitag, 19. Mai, Nachmittags 3 Uhr. (Tel. Dep. d C. B.) Consols 89. 1proz. Spanier 18 ⅛. Mexikaner 24 ¼. 82. 5 proz. Russen 94. 44 proz. Russen 80. 1
Getreidemarkt: In Weizen gutes Geschäft, fest. Preisec wie am vergangenen Montag; in einzelnen Fällen, besonders für feinere Qualitäten wurden höhere Preise bewilligt. Preise gegen gestern
Hamburg 88. London 116 ⁄. Paris Frankfurt-
Wien 85 ½. Ludwigshalen-Bexbach 109 ½¾.
Baum-
wolle: 7500 Ballen Umsatz.
1 Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.
(Rudolph Decker.)
3proz. Spanier 34. 1 proz. Spanier 18. Kur-
8 6 8 Sardinier
bas Abonnement beträgt 25 Sgr. für das Vierteljahr in allen Theiten der Monarchie ohne Preis-Erhöhung. —- — .e gg ö— —
8 1 8
Alle Post-Anstalten des In⸗ und
Auslandes nehmen Bestellung an, für Berlin die Expedition des Königl.
Preußischen Staats-Anzeigers Mauer⸗Straße Nr. 54.
Berlin, Dienstag den 23. Mai
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Regierungs⸗Rath von Reimann in Aachen den Cha⸗ akter als Geheimer Regierungs⸗Rath zu verleihen.
Allerhöchster Erlaß vom 4. April 1854, betreffend 1 das Ersatzwesen für die Marine.
Einverstanden mit dem gemeinschaftlich von den Ministerien für Handel, des Innern, des Krieges und von der Admiralität erstatteten Berichte über die Deckung des Bedarfs der Marine an Mannschaften, will Ich, daß vorläufig auf fünf Jahre, vom n d. J. ab gerechnet, nachstehende Bestimmungen gelten ollen.
1) Die Marine hat ihren Bedarf an Mannschaften zu decken durch I. Freiwillige, II. Seedienstpflichtige, III. Ersatzpflichtige, und IV. bei Expeditionen und Kriegsrüstungen durch Einzie⸗ hung von Marinereserven und Seewehrmannschaften.
Freiwillige sind: Schiffsjungen, Freiwillige (im gewöhnlichen
Sinne) und Kapitulanten. Bei dem Matrosen⸗Corps findet
jedoch die Annahme von einjährigen Freiwilligen nicht statt.
Seedienstpflichtig sind bis zum vollendeten 39sten Lebensjahre:
a) alle diejenigen, welche freiwillig nach Nr. 2 im Matrosen⸗ Corps gedient haben, “
b) alle diejenigen, welche beim Eintritt in das dienstpflichtige Alter als Schiffsmannschaften mindestens zwei volle Jahre auf preußischen Seeschiffen gefahren und nicht vorher frei⸗ willig in die Armee zur Ableistung ihrer Dienstpflicht ein⸗ getreten sind. Die Kreis⸗Ersatzkommissionen haben die An⸗ gaben der Betreffenden auf Grund ihrer Schiffspapiere zu prüfen und festzustellen, und demnächst die ihnen über ihr Militairverhältniß zu ertheilenden Legitimationen, in welcher sie zur An- und Abmeldung bei den Landwehr⸗ Bezirksfeldwebeln zu verpflichten sind, den Departements⸗ Ersatzkommissionen zur Bestätigung vorzulegen. 1
Die von den Ersatzbehörden nach Nr. 3 anerkannten See⸗
dienstpflichtigen konkurriren nicht bei der gewöhnlichen Ersatz⸗
aushebung, sondern stehen in drei Altersklassen, von welchen die Iste alle Leute vom 20sten bis 25sten Lebensjahre,
116 „ 5 26 jen ⸗ 92 ten IHIte ⸗ „- 33sten ⸗ 3vosten
umfaßt, derart zur Disposition der Marine, daß von ihnen
jederzeit ein extraordinair eintretender Bedarf, jedoch von
der UIren und IIlten Altersklasse nur für kriegerische Expedi⸗ tionen, eingezogen werden kann. Außer den sich freiwillig
Meldenden werden hierzu von den im Lande (inkl. an Bord
von Kauffahrern in diesseitigen Häfen) Vorhandenen zunächst die
Abkömmlichen der 1sten Altersklasse und von diesen wieder zuerst
diejenigen, welche noch gar nicht oder die kürzeste Zeit gedient ha⸗
ben, bei gleicher Dienstzeit aber diejenigen, seit deren Beur⸗ laubung die längste Zeit verstrichen, demnächst erst unter An⸗ wendung gleicher Grundsätze die der IIten, und endlich die der IIIten Altersklasse herangezogen. Eine Unabkömmlichkeit der Seedienstpflichtigen kann nur durch häusliche Verhält⸗ nisse im Sinne der Bestimmungen der Ersatz⸗Instructionen für die Armee, oder durch den Besuch einer Navigations⸗, oder der mit der Navigationsschule zu Grabow verbundenen Schiffsbauschule begründet werden.
zum 1. Mai jeden Jahres durch die Infanterie⸗Brigaden
“ 8 v “ “ v1“““
5) Diejenigen Seeleute, welche das Steuermanns⸗Examen an diesseitigen Navigationsschulen bestanden haben, können ihre
Einstellung in das Matrosen⸗Corps auf ein Jahr (Nr. 9. Schlußpassus) beantragen, um sich eine dienstliche Ausbildung zu erwerben, welche sie in der Folge event. zu Auyxiliar⸗ Offizieren qualifizirt.
Zur Deckung des jährlich anzugebenden Ersatzbedarfs werden
von den zur Aushebung kommenden Heerespflichtigen der Marine überwiesen: “
I. Für das Matrosen⸗Corps: Mannschaften nur aus den an die See, Haffs und Ströme, soweit selbige für Seeschiffe fahrbar, gränzenden Kreise der Bereiche des Isten und IIten Armee⸗Corps, und zwar:
a) zuerst Fischer, welche die Fischerei gewerbsweise treiben,
b) hiernach Schiffsmannschaften, welche jedoch nicht seedienst⸗ pflichtig sans
c) nöthigenfalls endlich noch andere Ersatzpflichtige mit be⸗ sonderer Berücksichtigung solcher, welche ein Gewerbe auf dem Wasser treiben.
“ Für das Werft⸗Corps: “
Schiffszimmerleute, Bohrer, Kalfaterer, Segelmacher, Block
macher, Seiler, Säger, Schiffs⸗, Anker⸗ und Kettenschmiede,
Maschinisten, Heizer und Maschinenbauer aus den sub I. ge⸗
dachten Kreisen.
erfolgt auf Grund besonderer Bedarfs⸗Nachweisungen.
III. Für das Seebataillon: Mannschaften aus den Bereichen sämmtlicher Armeecorps mit besonderer Berücksichtigung solcher, die ein Gewerbe auf den Flüssen oder Seen treiben.
Für die Armee werden, mit Ausnahme des Bedarfs der Pio⸗ für den Seedienst tauglichen Ersatzpflichtigen der
niere, die
Die Aushebung dieser Gewerbetreibenden
in vorstehender Nr. sub I. a. und b. II. und III. erwähnten
Gewerbe erst dann ausgehoben, wenn der liquidirte Bedarf der Marine vollständig gedeckt ist. 1 Die Marine⸗Behörden theilen die als Ersatz gestellten Leute denjenigen Corps zu, für welche sie dieselben am geeignetsten halten. Die Dienstzeit der der Marine im Wege der gewöhnlichen Aushebung gestellten Ersatzmannschaften ist nach den für die Armee geltenden Bestimmungen zu regeln, es soll jedoch der Admiralität gestattet sein, dergleichen Mannschaften nach min⸗ destens einjähriger Dienstzeit zur Disposition der Marine⸗ Behörden bis zum Uebertritt in das Reserveverhältniß zu beurlauben, wogegen eine Entlassung eingeschiffter Mann⸗ schaften überhaupt erst nach Rückkehr in diesseitige Häfen er⸗ folgen kann. Diejenigen Mannschaften, welche in der Marine ihrer Dienst⸗ pflicht genügt haben, ohne ihr als seedienstpflichtig anzuge⸗ hören, bleiben derselben nach vollendeter Dienstzeit in einem ihrer Corps als Marine⸗Reserve und Seewehr 1sten und 2ten Aufgebots in gleicher Art verpflichtet, als solches für die Reserve, Landwehr 1sten und 2ten Aufgebots einer Waffe der Armee der Fall ist.
Die Seedienstpflichtigen, die von der Marine zur Disposition Beurlaubten, so wie die der Marine⸗Reserve und der See⸗ wehr Isten und IIten Aufgebots angehörigen Mannschaften, bilden bei den Landwehr⸗Bataillonen, unter deren Kontrole sie stehen, eben so besondere Abtheilungen, wie die Landwehr⸗ Pioniere ꝛc. und werden in den Rapporten nach vorstehenden Kategorieen geführt. Dem Marinestations⸗Kommando sind
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