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haben, mittelst Kabinets⸗Ordre vom 8. Mai d. J., zur Verminde: Nöthigung zum schleunigsten Wiederauslaufen eintreten. Abgesehen von rung des Nothstandes in der Stadt Zülz ein Gnadengeschenk von der Verabreichung der für den Augenblick etwa nöthigen Lebensmittel soll
auch in solchen Fällen weder die Verproviantirung noch die Frgänzung der Waffen⸗ und Munitionsvorräthe aus hiesigen Landen stattfinden und ein⸗ tretenden Falls nach §. 1 bestraft werden. §. 3. Der Transport von
wegen Nachsendung der zu insinuirenden Verfügungen, “ . 5 ¹ — 5,1S 2 j C 9.8— , 6 . 28 — G — 8 rschiedenen Kategorieen mitzutheilen, in welchen die See⸗ sind, unter Iiwnues des Herrn Justiz⸗Ministers, dahin beschränkt gweihundert Thalern bewiliigt. 1 ver 9 . - 1 28₰ . 8 “ 1 „S8 5 Hen: E“ 3 ö . 1 5. 2 . ö. flichtigen nach Altersklassen und mit den erforderlichen und abgeändert worden: — Des Königs Majestät haben, mittelst Kabinets⸗Ordre ddienstpflichtige wotreff jhrer Abkömmlichkei ide Nr. 5 daß, wenn die Person, an welche eine gerichtliche, mit eindm 16“ 5 1 in Betreff ihrer Abkömmlichkeit (vide Nr. 5) daß, wenn bi. - 9. 28e. 8. Mai d. J., dem Statut des Ehren⸗Raths der Schützen⸗ S. Bemerkungen in Betreff ilh R⸗kend n ersehene Verfügung zu insinuiren ist 1 m 8. Mai d. J., dem Statut des C ath Schutz Tauppen der kriegführenden Staaten, so wie v Muniti 8* 2 84 —2„ 20 ¹ U) — 8 9 ) . 1 8 5 9 8 2 18 OssInn 4¾ 8 bs * Sv Sel G 48 2 de; 20 8 9 1 3 2 ¹ 1 aufzuführen sind. 1 “ 8 Behändigungsschein v“ “ 8 ist, den ilde zu Neusalz die Allerhöchste Bestätigung ertheilt. V vhb zut Aeegafügrüns. Fehhase 89 Washn Munition und 12) Der Admiralität bleibt es überlassen, das Marine⸗Interesse auf der Adresse G derselben die Ver⸗ — In der Stadt Schippenbeil, im Regierungs „Bezirk als Krieüe Cont⸗ 88 278, senec ing nach 5 2 gerleinth Völkerrechte 1 nd II fü “ 2 ac zection ihre vb11“ 161A“ egs⸗Contrebande geltenden Gegenständen nach und von den eX“ den Nr. 6 sub J. und II. genannten fügung nach §. 7 der obengedachten In truction an ihren 5vx, bedie Sttrie⸗Dernun 14111“ an d zrgenf Lu bei der Aushebung in den Nr. I“ . “ 28 1 “ 1 Königsberg, ist die Sis e- Ordnung vom 30. Mai 1853 vo kriegführenden Ländern ist auf hannoverschen Schiffen verboten EE11“ resp. Departements⸗ neuen Aufenthaltsort nur dann nachzusenden, wenn „116*“ 1A“ auf hannoverschen Schiffen verboten. Bezirken der Küste ꝛc. durch einen den resp. Departem euen 2. haltsor 1u ch en, tändig eingeführt worden. Wer virses Verkot übetnritt, hat keinen Schus bii eintretenlen B 4 . ssi ei d ₰ ffizier 4. 8 4 dem 2 8919v 28* 8 ⸗ ie 8 aesegth⸗ “] c. ;2 . . . 3 . 4 3 8 ime Schutz bei eintretenden Beschla 8 Ersatzkommisstonen beizuordnenden See⸗Offizier wahrnehmen ““ nämliche 68 2g Eht Zeeitts e⸗ 8 Das im Auftrage der evangelischen Kirchenkonferenz aus⸗ nahmen und Consiscationen von Seiten der kriegführenden Staaten 821 zu lassen. 1. 1 ; . , — it dem Vermerke, da d wohin der Adressat einen Wohnsitz gearbeitete „Kirche iget ugbuch 1 üliede . 88 h„o 4 hoffen, Abnahme es hannoverschen See Mein gegenwärtiger Erlaß ist durch die Gesetz⸗ Sammlung 8 4 E 6 e, daß 85 veh ge G 8 g feinen t sitz uüunter der Presse und wird in kurzer Frist erscheinen. (Pr. C.) V 8811,8, aus gosenigaßsns eines neuen für die Dauer des Krieges, eine zur allgemeinen Kenntniß zu bringen. “ c11öe6f.“] — Die nächste Konferenz von Abgeordneten deutscher evange⸗ E“ “ von 600 Rthlrn. oder Freiheitsstrafe bis 1 Charlottenburg, den 4. April 8 ren ist. cher Kirch enregie rungen wird nicht, wie ursprünglich beab⸗ G 8 Sn HFelitfp. §. 8 Dasselbe gilt von dem Trans⸗ 8 4 an, den 10. Mai 1854. „ 1 „z z eimn Jahrne Fondern erst im Juhrr 1865 “ Courieren der kriegführenden Staaten. sichtigt wiir, in viessin Ze sis⸗ “ erst 188 ““ 5. 5. Die Ausfuhr der im §. 3 benannten Materialien aus Unserem — j fj; 8 — 8 4 p — 8 58 iede G S se f ber 82 2 die bir ve 3 —! ien 5 2 7 „1 9 1 * * 9 * * a. 5 3 „ 5 31 „ 7 Minister für Handel, Gewerbe und üffentliche Arbeiten. Hwiederum in Eisenach, stattfinden WMWie win J 6 Königreiche nach einem der kriegführenden Staaten ist verboten, gleich viel — e 1 3 er Antrag auf Vertagung von dem preußischen Ober⸗Kirchenrathe unter welcher Flagge solches geschehen wolle. Die Ausfuhr soll von Un⸗ - 8 9 2 ud die Mehrzahl der verbündeten Kirchenbehörden sern Behörden nöthigenfalls unten militairischer Hülfe verhindert, und wä MP 3 ; H halen. ausgegangen, un — 52— 7 - 4 1 8 S . K U e eies 1 sc Dunh hind „Un are von Manteuffel. von der Heydt. 9 Westph 5 1I 1“ hat demselben beizustimmen sich bewogen gefunden. (S. Nr. 117 sie dennoch geschehen, mit Confiscation von Schiff und Ladung, so weit sie von Bonin. Finanz⸗Ministeri 8 1 d. Bl. unter Weimar.) Zu den Motiven, welche diesen Beitritt aus 76 besteht, und außerdem nach den im §. 3 enthal⸗ 8 “ v 1b haben, gehört namentlich auch die Rücksicht auf die mannig⸗ 1“ T“ beste aft §. 6. Die Benutzung einer fremden — 9S Ivv E,. 8 . 4 1◻ -wirklie Wechsel der z lite. — 6, iffes 8 h⸗ ür Handel, des Innern 1“ “ ewegten politischen Verhältnisse der Gegenwart. Von allen eId Schh sesr vehh ationalitet des Schiffes und die Füh ür Handel, des Innern, 1 HEend die Se.6eant jellenden vaterländischen Behörde wie rung oppelter Schiffspapiere behuf Umgehung der obigen Vorschriften wird und die Admiralität. 8 “ Sicherx⸗ Seiten aber, von de “ “ nt chesdetie Wille aus⸗ in den Fällen der §§. 3—5 außerdem als Beteug (cfr. §. 217 des Polizei⸗ 8 gesprochen worden, die geschlossene Verbindung und das Institut der verwirkten Geid⸗ und Freiheitsstrafen sind von den Straftammern der v 11 Konferenzen aufrecht zu erhalten und zu pflegen, ein Entschluß, den Obergerichte zu erkennen. §. 8. Das gegenwärlige Gesetz kann im Ver⸗ Dem Haupt⸗Steueramte wird auf den Bericht vom 1 alle Freunde der evangelischen Kirche gern vernehmen werden. 118“ wieder ausgehoben werden. §. 9 Unsere Folgendes erwiedert: ] Danzig, 20. Mai. Vorgestern Abends 10 ½ Uhr mit dem G innerhalb seines Wirkungskreises mit der Aus⸗ — vn 2 „ „ 8 8 E4 8 . 1* 8 b * “ 1 „ 1 2 8 8 8 8 „ 8 Hop s c. 8 9 .8 1 hrun jese 6 ese c beau Ir 8 1 in f 8 so 9 ein 2 Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedr V Das Königliche Ober⸗Tribunal hat mittelst Plenarbeschlusses gewöhnlichen Post⸗Personenzuge. langte der Höchstkommandirende atr 8 Finan 1““ füragt, und kann insbe⸗sondere Unser Ministe ier nach Dessau abgereist “ 8 1 9 & dan Grundsatz gufqgestellt: serer Marine, Se. Königliche Hoheit der Admiral Prinz Adal⸗ ale er Finanzen und des Handels im Wege der Bekanntmachung nähere “ 8 daß die Hypothekengläubiger im Falle des Abbrennens und Nicht⸗ vert, hier mit Gefolge 8 1 Boot 8 Coesmodbe Schröder treffen. Gegeben Hannover, den 5. Mai 1854. (L. S.) Georg Rex. wiederaufbaues des verpfündeten Gebändes nicht berechtigt selelun, nach Neufahrwaßsser, wo “ Fis⸗ atte „Gefion“ brachte, 8 7 ¹ . 8 2 8 1 es. S* 7 898& 4 859 8 8 (&. 4 sese 4 7 8 29 No) 9 82 — Khrn 4*⁴ 8 - 1 d . — 8 1 — 8 11“A“ IZ 8 1 vermöge ihres Hypothekenrechts und lediglich in Folge dieses, n Empfang nahm E1“ Salntschüssen empfing Nach V HOldenburg, 19. Mai. Unser Hof wird morgen nach dem Ministerium für Handel, Gewerbe un die Feuerversicherungsgelder zur Deckung ihrer Forderungen ilhht ie Se⸗ Königliche Hoheit mit 9 s9 h vnhb. „MNerrter“) etwa 2 Stunden von hier entfernten Lustschlosse Rastede, dem ge⸗ öffentliche Arbeiten. 4 854 Anspruch zu nehmen. ker Inspection begannen “ 2 auf 187 Rhéde zu V wöͤhnlichen Sommer⸗Aufenthalte der Großherzoglichen Familie, über⸗ ““ 81 Dieser Grundsatz ist in Bezug auf die zur Sicherstellung kre⸗ ddie Segel zu erttfrelten 11 .“ Ugeen örerst die Absicht 8 V sieveln. Das gestern ausgegebene Gesetzblatt enthält eine Ministe⸗ 8 „4 „ — U 9EI141 Crire. 6 18 5 .Lr9 8 82 „ — 2 S.. 11 8— S 8 ) 2 1 jal⸗. B 2 2 4 gg 2 8 ——“ zur Zeit bei der Ostbahn beschäftigten Eisenbahn⸗Bau⸗ ditirter Gefälle als Caution eingesetzten Hypothekensorderungen nanövriren. Se⸗. Königlie vehrben e nachdem Höchstdieselben rial Bekauntmachung, betreffend den Beitritt Oldenburgs zu dem⸗ meister Schultz ist die Kreis⸗Baumeisterstelle zu Bartenstein, im sonders in dem Falle von Einfluß, wenn ein Kredit genießender hb11ö1“ Fregatte zu b Auerhoͤchsten Auftrage zum Contre⸗ EIII Vertrage, welcher zwischen den Vereinigten Staaten von Regierungsbezirk Königsberg, vom 1. Juli c. ab, verliehen worden. ei es mit seinem Hause, oder mit einer auf den Commodore Schröder 8 9 9 Uhr Abends in den Hafen zurüch Nordamerika einerseits, und Preußen und anderen Staaten des öC 11“ 8 tach ) 88 5 sdeutschen Bundes andererseits wegen in gewissen Fällen zu gewäh⸗
1— arische Nachweisungen des Mannschafts⸗Bestandes der
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Kaufmann, welcher, 5 dem Hause eines Dritten haftenden Hypothekenforderung dem Fis⸗ Admiral ernannt hatten, 8 “ “ v14141““ 1“ kus Caution bestellt hat, gleichzeitig mit dem Abbrennen des ver⸗ Heute Vormittag inspiecirte “ vnih render Auslieferung der vor der Justiz lüchtigen Verbrecher, ab⸗ d41A442A*“ “ pfändeten Hauses in Konkurs geräth. die drei vort⸗ liegenden Kriegsschiffe „veittersche schwimmende Dock geschlossen worden ist. Morgen beginnt die hiesige Gewerbe⸗ Cirkular⸗Verfügung vom 18. Feb Zur Abwendung von Nachtheilen erscheint es daher erforder⸗ “ Hela“ und besuchten “ Wasser gesetzt worden, um heute Ns „(Wes. Z.) 8 treffend die Ausstellung von Gewerbe⸗Legitima⸗ lich, vor Annahme hypothekarischer Cautionen zu prüfen, ob die .““ W ütnicg Wilhelm 1- „ Der gestern von Neufahr⸗ boot 88 jranzs tsche EEEEö“ und 8 eg
Iss 8 ge He Statuten der bezüglichen Feuer⸗Versicherungs⸗Gesellschaften für den en Dreimaster „Friedrich Wrheint *ꝙ 1 , 5,8 S eufahr⸗ boote der französischen Flotte sind bei Bülk, am Eingang des Kieler 1 17 - — 9 1 Statuten der bezüglichen Feuer⸗Versicherungs p haf . . vVI6 F8 5 Diensta ätestens Moergasens b 8 . 8 2 tionszeugnissen vnd Gewerbescheinen üb Flden gedachten Fall ausreichende Bestimmungen enthalten, durch welche woasser hereinsegelte, aufzunehmen. Es ne 1.“ Meerbusens, vor Anker gegangen und werden bis zum nächsten E111ö“”“ na 9 * die Rechte der Hypotheken⸗Gläubiger völlig sicher gestellt werden, dDdiee “ Inder“ von Stettin hier eintreffen, so 88 “ L““ br- und wenn dies nicht der Fall ist, die rechtsverbindliche Erklärung dampfer „Nix“ und 8E 11“ Kriegsschiffen ein voln⸗ lic Segen. Kassel, 19. Mai. Unsere Regierung hat sämmt⸗ lar⸗Verfügung vom 17. Januar 1854 (Staats⸗Anzeiger Nr. 55 S. 405.) der gehörig legitimirten Vertreter der betreffenden Gesellschaft da dSDdeaß der Prins mit den fünf ö 8 Nähe von Hela wird ab⸗ Bof Lehrer der Real⸗ und Elementarschulen des Landes vor dem rfordern dieselbe im Falle des Abbrennens des bezüs ständiges Manöver auf der Ostsee 868 7 Besuche der in Pyrmont bevorstehenden Lehrer⸗Versamm⸗ Rig, zu ershrdern, daß dieseloes in Iahg, des. 1 „ zug “ X Dampfb.) lun 1““ 11, Fa . Im Verfolg der Cirkular⸗Verfügung vom 17. Januar d. J. lichen Gebäudes die Feuer⸗Versicherungs Gelder auf Höhe der zur halten können. (T Wöö Befürchtungen, von welchen wir hh ais B. Le sestch ntt Cirkularen verwarnt, welche, wird die Königliche Regierung davon in Kenntniß gesetzt, daß Caution eingesetzten Summen nicht ohne spezielle Einwilligung der Arnsbe rg, 19. “ gestrigen Berichtes erfüllt waren, wird 1ng,. heheh betreffenden Lehrern eingesehen, von ihnen „ 1 9 Gsrpgp ¼ 8 18 † 9 PFoßFrdo 1 N ug 39 genh 98 ʒ G 18— 8 s er 2 9 ng un eres 29 8 „ . erze 8 verde m 9 Herzogthume Oldenburg die Großherzoglichen Aemter und fiskalischen Hehörde und eventuell, wenn es verlangs wird, anm schon 1““ 9 gzeschrieben, haben leider nur zu bald die b “ ““ die Magisträte der Städte Oldenburg und Jever, diese selbst zahlen wolle. schn ag; vi kerlangt. Heute früh überbrachte eine 2 Frankfurt, 20. Mai. In den beiden letzten Sitzungen der im Fürstenthume Birkenfeld die Großherzöoͤglichen Aemter Diese Maßregel ist nicht allein bei künftigen Kreditbewilligun 1 chmerzlichste ste 6 zu Medebach die amtliche Anzeige von Ven sammlung bildete die Geschäftsordnungs Ange “ egenheit den Gegenstand von mehrstündigen, vertraulichen Bera⸗ thungen. In der vorletzten Sitzung wurde der Entwurf einer
die Gewerbe⸗Legitimationszeugnisse nach den Formularen . B. D., gen zu beubachten, sondein Fanach auch e⸗ dem gestern Mittag um 11 Uhr dasethst erfolgten Hinscheiden 8 8 Ee 8 7 revidirten Geschäftsordnung wegen mehrerer in Vorschlag gebrach⸗
vergangene Fälle in M Depesche des Bürge so wie die Gewerbescheine na— 2 ister C ö auf die bereits zur Caution bestellten Hypotheken, so weit — I1“ so wie die Gewerbescheine nach dem Muster C., Hesug auf die vereits, zur stellten Hypoth en Sees zusters uld Regierungs⸗Prästdenten von Bodel⸗ und im Fürstenthume Schaumburg⸗Lippe die Aemter und Ma- sich das Bedürfniß dazu nach Lage der Statuten der bezüglichen des “ ceesc is der 8 Folge dieser Trauer⸗ n 99 — G ehrer g. georhn gisträte die Zeugnisse A. B. und D.; dagegen die Polizei⸗Kom⸗ Feuerversicherungs⸗ Gesellschaften überhaupt herausstellt, zu ver sch wh ith ghe. E Frschgh üther aller Bewohner verbreitete ten Aenderungen wieder dem Ausschusse übergeben. Die Abstim⸗ mission die Gewerbescheine nach dem Muster e isstellen fahren. hotschaft Hier ber vdi ZZ “ mung über dessen Annahme, welche, wie wir vernehmen, ohne mission die Gewerbescheine nach dem Muster L. ausstellen 1 6 1 hier ber ung des unersetzlichen Verlustes entsprechend über dessen he, wie wir werden. 1 bi. . h9. Ap . welcher dem Könige wie dem Staate durch den so unerwarteten — Mit dem neuen Eictwurfe des „politischen Ausschusses“ zu 8 18 zebr 185 “ p zoperal wrg Sfeuer * 8 5 5 5 4 Fslchen 9 1 rei jrd S 2 E111 “ 8 88 87 Berlin, den 18. Februar 1854. Der General⸗Direktor der Steuern. Tod des großen, edlen, vortrefflichen Mannes wird. 1 3 gleichen Preßnormativbestimmungen für sämmtliche Bundesstaaten, t . 8 b 2* Hannover, 20. Mai. L13“ WE“ e welcher in der vorgestrigen Bundestagssitzung zum Vortrage kam, “] Königreich Hannover enthält in Nr. 20 d. J. nachstehendes Gesetz gelangte die Preßfrage zum dritten Male vor die Bundesversamm⸗
Gegenstände hier. 2 v““ vom . .e e behufs Aufrechterhaltung lung. Es wurde eine Instructionseinholungsfrist von sechs Wochen “ der Neutralität im jetzigen Kriege: 1 ezeig⸗ beschlossen. Wie man vernimmt, so steht dieses Mal eine Erledi- 85 86 dz ot 0 5. en Gnsg 91 annover, Koönig⸗ 8 ⸗ — I . 8 „LEr. .S1 1 1b “ „Georg der Fünfte, von Gottes Gnaden Könis 16“ 1““ gung sowohl der Preßfrage als der Vereinsfrage mit Gewißheit zu
lich Pri gn Großbritannie und Irland Herzoe umberland, b n b 9 b b vI 8,g 8
E1 8 I“ 8 An geko vmme n..; Se. Durchlaucht der Fürst üpvig zu veischen Engiand Fradkreich und der Türkei auf der cinen, und Rußland zu dem Antrage wegen Verlängerung des Privilegiums der Schiller⸗ 8 8 — ; ; 7 M.8 S 9 ¼ 6 Sao 5 . 8 Fae) 8 1 7 1 . 7 511 Fryzͤg „598 8 h., g „ 8 1 vnF ITriondr -— 9226 öE e d Sayn⸗Wittgenstein⸗Berleburg, von Schloß Sayn. auf der andern Seite ausgebrochenen Krieges, und der von den erstgedach⸗ schen Erben gegen den Nachdruck per Werke Friedrich von Schiller's Verfügung vom 10. Mai 8 — betr effend die Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und kommandirende Ge ten beiden Staaten zum Zwecke möglichste: Schonung des Handels und zu erkennen gaben, sind Württemberg, Baden und Kurhessen. Modiftzirung der Instruction über die postamt⸗ neral des 1sten Armee⸗Corps, von Werder, von Königsbe der Schifffahrt der Neutralen e rts ee ingen V 829
3 8 . 8 1 „ 16* C.2 1 N; a ter 88 f “ smäßi er Zustimmunge der alle emeinen Stande⸗ 2M . s 88g ASI5 S WMOhp zur „ꝙ Hae liche Insinuation gerichtlicher Verfügungen vom zir, unter verfassungsmäßiger Zus 8 8 8 e's Baden, 19. Mai, meldet das „Mainzer Journal“ das
30. 2 259 “ 1 versammlung, bis auf Weiteres die folgenden gesetzlichen Vorschriften: 8 ium hat endlich beschlossen, 30. November 1852. Abgereist: Se. Excellenz der Staats⸗ und Finanz⸗Minister 91 8 S
z Folgende als Neuestes: „Das Ministe seren Unterthane iid die Annahme und Benüutzt von Kaper⸗ Bdigee “ v1““ —g drief Unseren lIssegagh 8 G ö den Herrn Erzbischof wegen seiner jüngsten Verordnung vom 20. t 8553 u.““ GCBI S146 1 AMosrfalen briefen — letires ggeeedeee ¹ ig veich §0 1 lag8k, “ öu“ r ““ üc 1““ 3 en 8 v“ I““ von Bodelschwingh, nach Destfanen. so 9 sebe Beih üligung han der Führung Bemanang oder Ausrüstung 5. Mai in Betreff des Lokal⸗Kirchenvermögens vor Gericht zu w 2 19 *% * 24 82 92 ⸗ 8 2
Instruction vom 30. November 1852 1 2. .5. S. Excellenz der General,⸗ Llentenan imd Gomieüpfur der von Kapern, insbesondere auch der Dienst auf denselben, untersagt. Wer stellen. Es stützt sich auf g. 631, Litt. c. res Strafgesetz-
S. 1743.) November 52 0 12ten Division, von Bonin, ugsh Me. p dawider handelt, hat nicht nur keinen Schutz von ö“ hehnn⸗ buͤches: „Deffentliche Aufforder ung zum Ungehon 8 egün uiß
Verfügung vom 5. Januar 1853 (S b “ V EE— 82 - rung zu gewärtigen, wenn en 76 anderen Staaten als CTö1ö1““ V bestehenden Gesetze. Die Strafe besteht in vier Wo hen Gefongntß üsas 5. Januar 1853 (Staats⸗Anzeiger Nr. 11. S. 79.) 11 61 — 1t dest wird, sondern er soll auch von den Landesgerichten nach 8G bis zu einem Jahre Arbeitshaus.“ — Die Beilage zur „Freiburger
22 I1ö1”n a ö Nr. 2 des Kriminal⸗Gesetzbuchs, ind nach den sonst ich8, , foll eitung“ Nr. 120 bestätigt dies in einem längeren Artikel, dessen
ö“ Bestimmungen des §. 7 der Justruction “ postamt⸗ V 8 ichte nmvrn WBen 219 * 5 stimmungen desselben zur Verantwortung gezogen Verdeth. den ghadhe von erster Satz also lautet: „Freiburg, 19. Mai. Se. Königl. Hoheit “ 54. 1 h keinem Kaver das Einlaufen in diesseitige Häfen, außer in des 1 der Regent haben durch höchste Entschließung aus Großherzoglichem
52 Insinnation gerichtlicher Verfügungen vom üe enßen. B in, 22. Mai. Se. Majestä See⸗Unglück, gestattet werden, und letztern Falls die Bewachung und di
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An sämmtliche Königliche Regierungen.
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11 8 1.“. 8
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