—y——————N—
Von dem vorgedachten Tage ab högt die Feß insung der ausgelvosten Rentenbriefe F Der Werth der etwa nicht mit eiageliefen 1 oupons wird bei der Auszahlung vom Kapitale
in Abzug gebracht.
Wegen der Verjährung der ausgeloosten Ren⸗ tenbriefe verweisen wir auf die Bestimmungen ₰ - 4 1 8 des §. 44 1. C. . 24 1“ 3 Königsberg, den 20. Mai Säa Königliche Directio der Rentenbank für die Provinz Preußen.
—Qͥᷓ́ᷓnVqNq—
[716] Aufkündigung von ausgeloosten Rentenbriefen der Provinz Schlesien.
Bei der heute in Gemäßheit der Vorschriften 6§. 41 u. f. des Rentenbank⸗Gesetzes vom 2. März 1850 im 2 eisein der Abgeordneten der Provinzial⸗Vertretung und eines Notars statt⸗ gehabten Verloosung der nach Maßgabe des Tilgungsplans zum 1. Oftober 1854 einzulösen⸗ den Rentenbriefe der Provinz Schlesien, sind nachstehende Nummern im Werthe von 96,400
Thlru. gezogen worden, und zwar: 78 Stück Lit. A. zu 1000 Rthlr. 118. 152. 326. 352. 387. 490. 343. 804. 1101. 1195. 1402. 4479. 1547. 1959. 2080. 2411. 2520. 2524. 2787. 2872. 2873. 2880. 2930. 3042, 3861. 3918. 7352. 4354. 4532. 4537. 4825. 5059. 5073. 5286. 5387. 55. 5689. 5840. 6076. 6142. 6524. 6540. 6766. 7026. 7059. 7068. 7220. 7412. 7780. 7813. 7862. 7897. 7998. 8070. 8720. 8808. 8864. 8908. 9419. 10,846. 14,564. 11,714. 12,013. 12,206. 12,232. 2,804. 12,833. 12,934. 12,963. 13,078. 13,336. 13,468. 13,583. 13,714. 13,925. 13,996. 14,118. 14,155. 22 Stück Lit. B. zu 500 Thlr. Nr. 98. 249. 272. 509. 616. 829. 836. 1261. 1585Q. 2097. 2118. 2174. 2271. 2622. 2851. 3194. 3220. 3339. 3356. 3371. 3498 8777 8 57 Stück Lit. C. zu 100 Thlr. 261. 647. 900. 1103. 1177. 1211. 1567. 1644Q. 1655. 2064. 2169. 2339. 3005. 3102. 3235. 3355. 3587. 3758. 3840. 4061. 4475. 4536. 4850. 5168. 5346. 35349. 5423. 5601. 5782. 5829. 6070. 6248. 6319. 6675. 6688. 7065. 7141. 7266. 7322. 7600. 7708. 7771. 8073. 8081. 8248. 8278. 8348. 8359. 8484. 8526. 8613. 9290. 9750. 9827. 9950, 10,002. 10,211. 42 Stück Lit. D. zu 25 Thlr. 2. 186. 706. 955. 986Q. 1199. 2130. 2347. 2391. 2637. 2939. 3024. 3027. 3095. 3099. 3187. 3258, 3690. 3741. 3842. 3905. 4083. 4126. 4488. 4630. 7789b4788. 4799. 4952. 5202. 5559, 5798. 5836. 5901. 5949. 6041. 6143. 6151. 6219. 6258. 6525. 6849.
8 68G8IIIIVöVön10 TIb.. Nr. 88. 348. 490. 648, 663. 1046. 41174. 1760, 29240. 2243. 2304., 2470, 2740
2730, 2 40, 2244. 2789. 2899. 3014 3462. 3191. 3372. 3486. 3588. 3684 3964. 4084. 4112. 4206. 4362. 4367 4593. 4616. 4667. 5578. 6005. 6169: 6280. 6382. 6423. 6683. 6734. 6871“ 6890. 7028. 7185. 7440, 7537. 75884 7860. 7949. 8126. 8248. 8299. 8362- 8390. 8423. 8476. 8831. 8983. 9028. 9152. 9874. 9884. 10,061. Inrdem wir die vorstehend bezeichneten Renten⸗ briefe zum 1. Oktober 1854 hiermit kündigen, werden die Inhaber derselben aufgefordert, den
Nennwerth dieser Rentenbriefe gegen Zurückliefe⸗
rung der letztern nebst den dazu gehörigen Zins⸗
Conpons Serie I. Nr. 9 bis 16 inkl., so wie
gegen Quittung in rermino den 1. Oktober 1854
und die folgenden Tage — jedoch mit Ausschluß
der Sonn⸗ und Festtage — bei unsrer Kasse Sandstraße Nr. 10 hierselbst, in den Vor⸗ mittagsstunden von 9 bis 1 Uhr,
baar in Empfang zu nehmen.
Bei der Präsentation mehrerer NRentenbriefe zugleich sind solche nach den verschiedenen Apoints und nach der Nummersokge geordnet, mit einem
besondern Verzeichniß vorzulegen.
Es wird jedoch ausdrücklich bemerkt, daß die Rentenbank⸗Kasse, Privaten gegenüber, auf eine
Uebersendung der Valuta gegen Einsendung de
6
Nentenbriefe, sich nicht einlassen kann, daß viel⸗ mehr die Einlösung bei der gedachten Kasse hier am Orte selbst erfolgen muß und daß der. Em⸗ pfänger der Valuta darüber besondere Quittung zu leisten hat. 1 b Vom 1. Oktober 1854 ab findet eine writere Verzinsung der hiermit gekündigten Rentenbriese nicht statt und der Weith der etwa nicht mit eingelieferten Coupons, Serie 1. Nr. 9 bis 40, wird bei der Auszahlung vom Neunwerth der Rentenbriefe in Abzug gebracht. 1 Zugleich wird hiermit bekannt gemacht, daß aus den frühern Verloosungen bis jetzi noch folgende Rentenbriefe der Provinz Schlesten zur Zahlung der Valuta bei der Rentenbank⸗Kasse nicht präsentirt worden sind, und zwar: a) aus dem Fälligkeits⸗Termin X“ Lit. A. No. 191 und 321 a 1000 Thlr. Lit. D. No. 78. 127 und 472 a 25 Thlr. Lit. E. No. 112. 195 und 776 a 10 Thlr b) aus dem Fälligkeits⸗Termin vom 1. Oktober 1852 Lit. A. No. 540. 1632 a 1000 Thlr. Lit. B. No. 1065. 1608. 1609 a 500 Thlr. T 4“ 2408 — a 100 Thlr. i JD. Nr. 20. 1 1130 4 25 T. E. Nr. 90. 278. 469. 672. 1464 — a 10 Thlr. aus dem Fälligkeits⸗Termin vom 1. April 1853. A. Nr. 1029. 1452. 2794. 2843. 2863. 4102 — a 1000 Thlr. B. Nr. 848. 1406. 1520 — a 500 Thlr. C. Nn. 228. 1377. 2814 — à 100 Thlr. D. Nr. 51. 343. 980. 20609 — a 25 Thlr. E. Nr. 29. 1594.1928. 2613, 2678, 2943. 8175 — 2 10 Thl aus dem Fälligkeits⸗Termin vom 1. itober 1888. Nr. 305. 422. 1056. 1372. 2722. 7819. 8571 — a 1000 Thlr. Nr. 271. 46143. 2014. 2058. 3189 — a 500 Thlr. r. 29. 464 773. 1144. 1562. 1860. 1921. 3130. 3212. 3287 — a 100 8 I Lit, D. N. 2.9. 275. 12599. 276. 17. 8713 Lit. E. Nr. 139,. 526. 687. 994. 1411. 1639, 16687. 1728. 1827. 3489. 38686.
Wegen der am 1. April 1854 fällig gewesenen ausgeloosten Rentenbriefe verweisen wir auf un⸗ sere Bekanntmachung im Preußischen Staats⸗ Anzeiger, in der Schlesischen Zeitung und in den Amtsblättern der Köͤniglichen Regierungen zu Breslau, Liegnitz und Oppeln, vom 19. No⸗ vember 1853.
Die ausgeloosten Rentenbriefe verjähren nach §. 44 des Rentenbank⸗Gesetzes binnen zehn Jahren.
Breslau, den 20. Mai 1854.
Königliche Direction der Rentenbank für die
Provinz Schlesien.
[7241 Nothwendiger Verkauf. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation Alt⸗Landsberg, den 12. Mai 1854.
Das im Niederbarnimschen Kreise belegene Rittergut Bollensdorf, nebst dem dazu gehörigen Vorwerk Elisenhof, abgeschätzt auf 44,761 Rthlr. 2 Sgr. 11 Pf. zufolge der nebst Hypotheken⸗ schein in unserm Büreau einzusehenden Taxe soll am 14. Dezember 1854, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst subhaͤstirt werden. 1 8
Folgende, ihrem Aufenthalte, beziehungsweise auch dem Namen nach unbrkannte Gläubiger:
1) Die Inhaber der mit den Worten „Bollens⸗
dorfer von Goertzkesche Begräbnißkosten“ eingetragenen Forderung,
die Erben des zu Fredersdorf verstorbenen Kaufmanns Jarques Roquette, die Stiftsdame Louise Henriette Amalie Graßhoff und die Kinder des verstorbenen Forstkommissarius Graßhoff, Namens:
a) Auguste Friederike Florentine,
b) Johanna Ernestine Clara,
c) Henriette Julie Leopoldine Ferdinande, d) Friedrich Ludwig Heinrich Julius,
4) der Kaufmann Siegmund Moritz,
5) der Rentier J. Astfalk,
6) der Schuhmachermeister Georg Friceius
1
“
werden hierzu öffentlich vorgeladen.
““
Das ans einem Wohngebände, einem Seiten⸗
gebäude, in dem sich ein Destillir⸗Apparat be⸗ findet, einem Hintergebäude, einem Holzschauer und Hofraum bestehend, hierselbst in der Brück⸗ straße Nr. 4 gelegene, unter Lit. A. I. 460 dels Hypothekenbuchs eingetragene und der Wittwe Ferdinandine Oltilie Malwine Koelke, geborene Sperber, gehörige Grundstück, abgeschätzt auf 6356 Thlr. 15 Sgr. 3 Pf. zufolge der nebst Hhossbekesschkm im Büreau III. einzusehenden
ahe, s. am 29. November c., Vormititags IFIr;,
vor dem Kreisgerichtsrath Brocde an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
Elbing, den 11. April 1851. 8 8 Sßʒ 21 lich 8 y 18 „vc Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
[720] Ediktal⸗Citation.
9 8— 2 1 14 Alle diejenigen, welche an nachbenannte an⸗
geblich verlorene Dokumente und die Posten, worüber sie lauten:
1) Die beglaubigte Abschrift der gerichtlichen Verhandlung vom 27. Mai 1823 nebst Hy⸗ pothekenschein vom 22. Juli 1823; Cession vom 22. September 1832 und Hypotheken⸗ schein vom 12. Oktober 1832 über die für den Ackermann George Gericke aus Bend⸗ wisch auf der Vollbürgerstelle des Gastwirths und Schlächtermeisters Friedrich Wilhelm Gebhardt Kichler vol. II. Nr. 86 pag. 325 des Hypothekenbuchs von Wittenberge Rubr. III. Nr. 7 eingetragenen 40 Thlr.
Die gerichtliche Obligation vom 27. Januar 1842 nebst Hypothekenschein über die auf dem ad 1 gedachten Grundstücke Rubr. III. Nr. 11 zufolge Verfügung vom 27. Ja⸗ nuar 1842 für den Kanfmann Rudolph Riebe eingetragenen 100 Thlr. Die Obligation des Johann Daniel David Hacker vom 7. Februar 1842 über die zu⸗ folge Verfügung vom 13. Februar 1842 Rubr. III. Nr. 7 der jetzt der verehelichten Ziegler Raath gebornen Hacker gehörigen Ziegelei vol. VI. pag. 280 des Hypotheken⸗ buchs von Wittenberge für die verehelichte Schiffknecht Lembke, Catharine geborne Kuh⸗ blank zu Cumlosen eingetragenen 300 Thlr. Die gerichtliche Obligation vom 1. Februar 1828 und Cession vom 22. Januar 1843 cum annexis, gültig über die anf dem Grundstück des Viertelhüfners Karl Hilde⸗ brandt vol. I. Nr. 23 pag. 266 des Hypo⸗ 1 thekenbuchs von Bendwisch Rubr. III. Nr. 11 für die Geschwister Johann Matshias und Henriette Kuhblank eingetragenen 100 Thlr. Die Obligation des Brennereibesitzers und Aukftionators Daniel Christian Friedrich Zeisig vom 3. März 1838 über die auf dessen 5§ Hufen Acker vol. XXVI. pag. 472 des Hypothekenbuchs von Perleberg Kubr. III Nr. 1 zufolge Verfügung vom 9. März 1838 für den Schmiedemeister und Rathmann Christoph Mertens zu Perleberg eingetrage⸗ nen 400 Thlr., b als Eigenthümer, Cessionarien, Pfand⸗ oder son⸗ stige Inhaber Ansprüche machen, haben sich spä⸗ testens am 6. September d. J., Vormittags 14 Iflhr,
an hiesiger Gerichtsstelle zu melden, widrigenfalls
sie mit ihren Ansprüchen unter Auflegung eines
ewigen Stillschweigens ausgeschlossen, die Doku⸗
mente amortisirt und die Posten ad 1. 2. 3. im
Hypothekenbuche gelöscht werden. 1
Perleberg, den 13. Mai 1854. Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung.
g Königl. Graditzer Haup Gestüt⸗Pferde.
Montag, den 26. Juni dieses Jahres von Vormittag 10 Uhr ab, sollen auf dem König lichen Gestüthofe zu Repitz bei Torgau nachbe zeichnete Gestütpferde, und zwar circa:
1) 10 Stück äftere und jüngere Hengste,
2) 6 Stück alte bedeckte Mutterstuten,
3) 7 Stück 5⸗ und 4jährige Stuten, und
4) einige für das Gestüt unbrauchbare Fohler verschiedener Jahrgänge,
gegen gleich baare Bezahlung in preuß. Courant
1
[722] Subhastations⸗Patent.
unter den im Termine bekannt zu dingungen, öffentlich versteigert werden. Gedruckte Anctions⸗Listen sind vom 18. Juni ab in der Gestüt⸗Expedition zu Graditz zu be⸗ ommen. Graditz, den 16. Mai 18354.
“
Königl. Gestüt⸗Direction
Wahl eines Syndikus für hiesige Stadt uf 12 Jahre ist von den Unterzeichneten be⸗ schlossen und dabei festgesetzt worden, daß der zu Wählende das Zie juristische Examen gemacht haben muß und keine Nebenämter übernimmt, auch die ihm vom Präses des Magistrats zu
üÜberweisenden Decernate bearbeitet. Die Kom⸗
mune zahlt dagegen ein Gehalt von 800 Thlr.
jährlich ohne weitere Emolumente. Anmeldungen
zu dieser Stelle werden bis zum 15. Juli a. c. entgegengenommen. “ 1 Elbing, den 19. Mai 1854.
Die Stadtverordneten.
8 ¹ 8 Belantimachung.
Es wird beabsichtigt, einen Stadtschulraih mit einem jährlichen Gehalte von 1200 Thlr. hier anzustellen, dessen Bestimmung, vorbehaltlich einer
weitern Ausdehnung seines Wirkungs kreises, vor⸗
zugsweise darin bestehen wird, die Geschäfte des Stadtschul⸗Juspektors zu versehen, in der Stadt⸗ chul⸗Deputation zu fungiren und im Magistrat ie Schul⸗ und Kirchensachen zu bearbeiten. Diejenigen, welche diese Stelle anzunehmen zeneigt sind, werden eingeladen, ihre mit Quali⸗ ations⸗Attesten belegten schriftlichen Bewerbungs⸗ esuche binnen drei Wochen an uns einzureichen.
Stettin, den 6. Mai 1854. Stadtverordnete.
712] 1 8 M“
Dberschlesische Eisenbahn.
Die Herren Actionaire werden hierdurch zu er auf den 10, Juni d. J., Nachmiltags 3 Uhr, in dem Lokale der öffentlichen Böesen⸗Versammlungen, Karlsstraße Nr. 37 hierselbst, nberaumten diesjährigen ordentlichen General⸗ zersammlung eingeladen. Gegenstände der Beschlußnahme und Bera⸗ thung dieser Versammlung werden sein: 1) die im §. 24 Nr. 1 bis 4 unseres Statuts bezeichneten Gegenstände. Ermächtigung des Verwaltungs⸗Rathes zur Uebertragung der vorzugsweise Rechtskennt⸗ nisse erfordernden Geschäfte auf eines seiner mit richterlicher Befähigung versehenen Mit⸗ glieder als Justiziarius und Syndikus, im Falle eines Bedürfnisses; Feststellung der Zahl der wählbaren Directions⸗Mitglieder während der Amtsdauer des Justiziars; Abänverung des §. 19 des zweiten Statuten⸗ Nachtrages in Betreff der Amtsdauer der Mitglieder und Stellvertreter des Direkto⸗ riums und des Ausschusses. Ermächtigung des Directorii zur Errichtung eines, den ad 2 zu fassenden Beschlüssen entsprechenden, insbesondere die §§. 34, 38 bis 40, 41, 43 und 53 des Statuts und den §. 19 des zweiten Nachtrags dazu, be⸗ treffenden und theilweise abändernden Nach⸗ trags zum Statute der Gesellschaft. Diejenigen Herten Actionaire, welche dieser Heneral⸗Versammlung beiwohnen wollen, haben in Gemäßheit des §. 29 des Statuts spätestens am 9. Juni c. im Central⸗Büreau der Gesell⸗ schaft auf dem hiesigen Bahnhofe ihre Actien zu produziren oder deren am dritten Orte er⸗ olgte Nieverlegung glaubhaft nachzuweisen und ugleich ein unterschriebenes Verzeichniß der Nummern derselben in zwei Exemplaren zu ibergeben, von denen das Eine zunuückgegeben, nachdem es mit dem Vermerk der zuständigen Stimmen und dem Siegel der Gesellschaft ver⸗ sehen worden, als Einlaßkarte zu der Versamm⸗ ung dient. Bres an, den 18. Mai 1854.
Der Verwaltungsrath der Oberschlesischen Eisenbahn⸗G
er Eisenbahn.
Cöln⸗Minden
[68a2 Beis bhung. Die geehrten Actionaire der Magdeburg⸗
Cöthen⸗Halle⸗Leipziger Eisenbahn⸗Gesellschaft
verden mit Bezugnahme auf die Bestimmung
des §. 24 unseres Gesellschafts⸗Statuts hiermit
eingeladen, sich
Freitag, den 9. Juni c., Vormittags
10 Uhr, im Saale des hiesigen Administrationsgebäudes zu der im §. 23 des Statuts vorgeschriebenen
einzufinden, um
1) den Geschä zu
vernehmen,
2) für das ausscheidende Drittel der Ausschuß⸗ Mitglieder und deren Stellvertreter ander⸗ weite Wahlen zu treffen, und
3) den Rechnungs⸗Abschluß des Jahres 1853 einzusehen.
Jeder Actionair und Bevollmächtigte, der an dieser General⸗Versammlung Theil nehmen will, hat sich selbst, oder resp. seinen Machtgeber, am 6., 7. orer 8. Juni c. in den Büreaustunden im Administrationshause hierselbst als Eigenthümer von fünf oder mehr Actien zu legitimiren, und wird eine Eintrittskarte empsangen, auf der die Anzahl der ihm gebührenden Stimmen vermerkt ist. Ohne eine solche Eintrittskarte kann Nie⸗ mand zu der General⸗Versammlung zugelassen werden; gleichwohl haben die Beschlüsse dersel⸗ ben, ohne Rucksicht auf die Anzahl der Anwe⸗ senden, für alle Actionatre verbindliche Kraft.
Sollte einer der Herren Actionaire beabsich⸗ tigen, einen das geselschaftliche Interesse berüh⸗ renden Gegenstand in der General⸗Versammlung zum Vortrag zu bringen, so wird derselbe mit Bezug aaf §. 29 des Statuts ersucht, dies sein Vorhaben, unter aussührlicher Angabe der Mo⸗ tive, spätestens bis zum 30. Mai a. c. dem unterzeichneten Vorsitzenden des Ausschusses, im Geschäftslokal der Gesellschaft am Fürstenwall, schriftlich anzubringen.
Magdeburg, den 4. Mai 1854.
v 22* f 2 G 92 Ausschuß der Magdeburg⸗Cöthen⸗Halle⸗L “ Eisenbahn⸗Gesellscha
9 9 Nulandt.
Cöln⸗
Die Ausgabe der zweiten Serie der Zins⸗ Coupons zu den 5prozentigen Prioritäts⸗Obliga⸗ tionen (II. Emission), wird gegen Einreichung der auf den 1. Juli d. J. lautenden Anweisungen mit dem 6. Juni c. beginnen.
Die Inhaber der Anweisungen werden ersucht, dieselben mit einem Verzeichniß in duplo an unsere Hauptkasse hierselbst einzureichen oder franco einzusenden. In diese Verzeichnissen, wozu in Berlin bei dem Herrn S. Bleichröder und in Cöln bei unserer Hauptkasse Formulare unentgeltlich verabreicht werden, sind die Num⸗ mern der Obligationen, nach Sorten geordnet, aufzuführen, auch Vor⸗ und Zunamen, so wie der Wohnort des Präsentanten deutlich anzu⸗ geben. “ 1
Unsere Hauptkasse wird den Empfang der Au⸗
weisungen auf den in den Händen der Präsen⸗ tanten verbleibenden Duplikat⸗Verzeichnissen be⸗ scheinigen und nur gegen Herausgabe derselben seiner Zeit die Auslieferung der Zins⸗Conpons bewirken. 58 bei Einsendungen per Post solche Be⸗ scheinungen nicht ausdeücklich begehrt werden sollten, werden die Duplikat⸗Verzeichnisse erst bei der Auslieferung der Coupons zurückgegeben, was portopflichtig geschicht.
Cöln, den 13. Mai 1854.
Die Direction.
General⸗Versammlung.
Die diesjährige regelmäßige General⸗Versamm⸗ lung wird
am Sonnabend, den 24. Juni curr. 1 Vormittags 10 Uhr, G im großen Nathhaussaale hierselbst stattfinden.
Unter Hinweisung auf die §§. 33 bis 39 des Statuts werden die in den Buüchern der Gesell⸗ schaft bis zum gestrigen Tage eingetragenen Actio⸗ naire hierdurch eingeladen, an dieser General⸗ Versammlung in Person, oder im Verhinderungs⸗ falle durch Bevollmächtigte nach §. 40 des Sta⸗ tuts theilzunehmen, indem wir bemerken daß in Anwendung der §§. 33, 34 und 39 ibidem die Eintrittskarten und Stimmzettel am 21. Juni in den Nachmittagsstunden von 3 bis 6 Uhr, und am 22. und 23. Juni c., in den Vormit⸗ tagsstunden von 9 bis 12 Uhr, in unserem Ge⸗ schäftslokale am Frankenplatze hierselbst, jedoch nur gegen Vorzeigung der Actien oder einer ge⸗ nügenden Bescheinigung über den Besitz derselben, im Falle der Bevollmächtigung außerdem gegen Vorzeigung oder Einsendung der Vollmacht, in Empfang genommen werden können. Außer der vorbemerkten Zeit wearden keine Eintrittskarten verabreicht.
A““
12l, Aachen⸗Mastrichter Eisenbahn. 8
Auf Grund der Artikel 17, 29 und 62 und unter Bezugnahme auf den Artikrl 24 u. squ.
des Statutes berufen wir die regelmäßige Ge⸗ neral⸗Versammlung auf
1 Mittwoch, den 28. Juni 1854 Vormittags 10 Uhr, nach Mastricht im Geschäfts⸗ lokale der Gesellschaft daselbst.
Die Eintrittskarten werden auf Vorzeigung der Actien am 26 und 27. Juni, Nachmittags bis 5 Uhr, im Büreau der Gesellschaft zu Aachen oder zu Mastricht ertheilt. 8
achen, den 20. Mai 1854. Die Direction.
Mitkeldeutscher Fisenbahnverband.
Von und nach den Eisenbahn⸗Stationen
Heilbronn, Stuttgart, Ulm, Friedrichshafen einerseits, und Darm⸗ stadt, Frankfurt a. M., Kassel, Halle, Berlin
““
andererseits, werden
vom 1. Juni d. J.
an direkte Fahrbillets auf die erste und zweite
Wagenklasse von fünftägiger Dauer und mit dem
Rechte des Aufenthaltes auf den Coupon⸗Sta⸗
tionen zu festen Taxen, unter welcher die Beför⸗
derungsgebühr für 50 Pfund Reisegepäck für die
Person begriffen ist, ausgegeben werden. Stuttgart, Karlsruhe, Darmstadt, Kassel, Er⸗
surt, Magdeburg und Berlin, am 15. Mai 1854. Die Königliche Würitembergische Centralbe⸗
hörde der Verkehrs⸗Anstalten.
Die Direction der Großherzoglich Badischen
Posten und Eisenbahnen. 8
ie Direection der Main⸗Neckar Eisenbahn. DHie provisorische Central⸗Direction der Main⸗ Weser Eisenbahn.
Die Direction der Kurfürst Friedrich⸗Wilhelms hie Direction der Thüringischen Eisenbahn⸗ Gesellschaft.
Das Direktorium der Magdeburg⸗Cöthen⸗Halle⸗ Leipziger Eisenbahn⸗Gesellschaft.
Die Direction der Berlin⸗Anhaltische bahn⸗Gesellschaft.
1
8