1854 / 124 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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8 deur des 3. Bats. 4. Ldw. Regts., v. Scheffer, 5 . 1e. nhege, Regt., zum Major, Kutschke, v. Wnuck, Pr. 8 . ee. Hegh zu Hauptl., v. Nosenberg l, Hagse, Sec. Pr. Lüs. befördert. v. Ostrowski, Pr. Lt.

. Regt., zu 8 Lts. ““ Beförderung zum Hauptm., ins 4. Inf. Regt., 9” d Sis ka Hauptm. vom 4. Inf. Regt., unter Belassung in srinem

pältni jenstl. Adjut. beim Gen.⸗Kommando des IV. Armee⸗Corps, .eeh. 3 Mayer, ‚Pr. Lt. vom 1. Drag. Regt., z. Rittm., Crüger, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., v. Gots ch, Hauptm. nn ge zuf. Regt., zum Major, Besch, Pr. Lt. von dems. Regt., zum Haupim., v. Groddeck, Sec. Lt. von demselben Regiment, zum Pr. Lt.,

8 Al; eben, Hauptmann vom 1. Garde⸗Regt. zu Fuß, zum Major Eööe des 3. Bats. 3. Garde⸗Landw. Regts., v. Putt⸗ kammer, Hauptm. vom 2. Garde⸗Regt. zu Fuß, zum Major und Com⸗ moandeur des 2. Bats. 32. Landwehr⸗Regts., v. Korth, Hauptmann vom 34. Inf. Regt., zum Major u. Commandeur des 2. Bats. 21. Ldw. Regts. befördert. v. Quitzow, Major vom 20. Jnf. Regt., zum Commandeur des 3. Bats. 8. Landwehr⸗Regts. ernannt. v. Brixen, Hauptmann vom 20. Inf. Regt., zum Major u. Commandeur des 2. Bats. 12. Ldw. Regts. v. Stückradt, Hauptm. vom 8. Inf. Regt., zum Major im 20. Inf. Regt. befördert. v. Pentz, Oberst⸗Lieut. u. Commandeur des 3. Jäger⸗ Bats., ins 7. Inf. Regt. versetzt. v. Bredow, Hauptm. vom 30. Inf. Regt., zum Major u. Commandeun des 2. Bats. 18. Ldw. Regts., v. Bud⸗ berg, Hauptm. vom 36. Inf. Regt., zum Major u. Commandeur des 2. Bals. 23. Ldw. Negts. befördert. Schumann, Sec. Lt. vom 2. Hus. „ins 8. Inf. Regt. versetzt. 1 ö“

v. Knobloch, Oberst, gestattet, in seiner Eigenschaft als 1ster Kom⸗ mandant von Coblenz und Ehrenbreitstein, die Uniform des 12. Inf. Regts., bei welchem er à la suite zu führen ist, beizubehalten. v. Schme⸗ ling, Hauptm. vom 1. Garde⸗Regt. zu Fuß, von dem Kommando als dienstl. Adjut. bei der 1. Garde⸗Inf. Brigade entbunden, und tritt derselbe zum Dienst ins Regiment zurück. v. Werder, Pr. Lt. von dems. Regt., zur Dienstl. als Adjut. bei der 1sten Garde⸗Inf. Brig. kom⸗ mandirt. v. Salpius JI., Sec. Lt. vom Kaiser Alexander Gren. Regt., zum Pr. Lt., v. Löwenfeld, Hauptm. vom Garde⸗Res. Inf. Regt., zum Major, v. Helldorff I., Pr. Lt. von dems. Regt., zum Hauptm., v. Tempsky, Sec. Lt. von dems. Regt., z. Pr. Lt. befördert. Baron Geyr v. Schweppenburg, Major vym Garde Hus. Regt., zum Com⸗ mandeur desselben ernannt. Gr. v. Hoym, P. Fähnr. vom 2., ins 21. Inf. Regt. versetzt. v. dem Borne, P. Fähnr. vom 3. Dragoner⸗ Regiment, Elbe, Portepee⸗Fähnrich vom 4. Ulanen⸗Regiment, unter Be⸗ förderung zu Sec. Lts., ins 30. Inf. Regt. versetzt. v. Owstien, Hauptm. vom 21. Inf. Regt., zum Major und Commandeur des 3. Bats. 9. Ldw. Regts., Pierer, P. Fähnr. vom 14. Inf. Regt., zum Sec. Lt. befördert. Grell, char. P. Fähnr. vom 40, Inf. Regt., zum 3. Ulan. Regt., v. Schachtmeyer, P. Fähnr. vom 7. Inf. Regt., unter Beför⸗ derung zum Sec. Lk., ins 34. Inf. Regt. versetzt. v. Steinmetz, Oberst, gestattet, in seinem Verhältniß als Kommandant von Magdeburg, die ÜUnif. des Kadetten⸗ Corps beizubehalten, bei welchem derselbe à la suite

u. Den 13. Ma

Bocksfeld, P. Fähnrich vom 15., zum 17. Inf. Regt. versetzt. v. Brösicke, Hauptm. vom 13. Inf. Regt., unter Ernennung zum Com⸗ mandeur des Ldw. Bats. 36. Inf. Regts., zum Major, v. Kettler I., Pr. Lt. vom 13. Inf. Regt., zum Hauptm., Keusch, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., v. Frankenberg⸗Ludwigsdorff, Pr. Lt. vom 17. JInf. Regt., zum Hauptmann, v. Beust, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., v. d. Gröben, Pr. Lt. à ja suitc desselben Regiments, zum Hauptmann à la suite befördert. v. Thümen, Sec. Lt. von dems. Regt., gestattet, mit Schmidt, Sec. Lt. vom 12. Inf. Regt., in der Art zu tauschen, daß einer in die Stelle des andern tritt. v. Bose, Seec. Lt. vom 5. Ulan. Regt., zum Pr. Lt. befördert. Kämper, Sec. Lt. a. D., früher im 7. Artill. Regt., der Char. als Pr. Lt. beigelegt. Lauchert, Pr. Lt., aggr. dem 27. Infanterie⸗Regt., ins 36. Inf. Regt. einrangirt. v. Frangois, Pr. Lt. vom 25. Inf. Regt., zum Hauptm., v. Kor⸗ natzki I., Sec. Lt. von dems. Regt., Reuter, Sec. Lt. vom 9. Hus. Regt,, zu Pr. Lts. befördert. .

Bei der Landwehr:;

Den 6. Mai.

Heynich, Seec, Lt. vom 1. Aufgeb. des 1. Bats. 14., in 2. Bat. 6. Regts., Lehmann, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. des 3. Bats., ins 2. Bat. 19. Regts. einrangirt. Delhaes, Hauptm. und Führer des 2. Aufgeb. dieses letzteren Bats., der Charakter als Major verliehen. Gnevkow, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 2. Bats. 20. Negts., Gr. v. Galen, Sec. Lt. von der Kav. 1. Aufgeb. des 3. Bats. 13. Regts., in Folge bestande⸗ ner Prüfung als Sec. Lts., Ersterer im 30. Inf. Regt., Letzterer beim 11. Hus. Regt. à la suite angestellt. ö11“ Den 9. Maisr. 1

Rogalla v. Bieberstein, Major u. C Bats. 4. Regts., ins 3. Inf. Regt., v. Creytz, Ritim. vom 2. Aufgeb. des 1. Bats. 1. Regts., zum Train 1. Aufgeb. versetzt. Schröder, Seec. Tt. vom 2. Aufgeb. des 2. Bats. 4. Regts., ins Ldw. Bat. 34. Inf. Regts. einrangirt. Clemens, Pr. Lt. a. D., früher in diesem letzteren Bat., der Char. als Hauptm. beigelegt. Schmidts, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 1. Bats. 21., ins 1. Bat. 5. Regts. einrangirt. v. Böhn, Major und 2ter Commandeur des 3. Bats. 3. Garde⸗Ldw. Regts., ins 11. Inf. Regt., v. Stahr, Major u. Commandeur des 2. Bats. 23. Regts., in gleicher Eigenschaft zum 1. Bat. 10. Regts. versetzt.

Gr. Finck v. Finck 88 15

Br. . Finckenstein, Sec. Lt. Kav. 1. b. de 1. Bats. 1. Garde ⸗Ldw. Regts., zum eßse 85 2. Aufgeb. des 2. Bats. 9. Regts., zum Hauptm. befördert. Gregoro⸗ vius, Sec. Lr. vom 2. Aufg. des 1. Bats. 11., ins 2. Bat. 9. Regts.

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einrangirt. Bellmann, Vice⸗Wachtm. vom 1. Bat. 21. Regt., zum Sec. Lt. beim Train 1. Aufgeb. befördert. Den 13. Mai.

Bessel, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. des 3. Bats. 21., ins 3. Bat. 15. Regts., v. Rehbinder, Major und Commandeur des Ldw. Bats. 36. Inf. Regts., ins 13. Inf. Regt. einrangirt. Fischer, Feldw. von der Artill. des 3. Bats. 16. Regts., zum Sec. Lt. beim Train 1. Aufgeb. befördert. Betge, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. des 1. Bats., ins 3. Bat. 16. Regts., Althoff, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 1. Bats., ins 2. Bat. 17. Regts., Schulz, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 1. Bats. 17. Regts., ins Ldw. Bat. 37. Inf. Regts., Hürche, Pr. Lt. a. D., zuletzt im 8. Artillerie⸗-Regiment, beim Train 1. Aufgebots des 1. Bataillons 28. Re⸗ giments, Rudolph, Seconde⸗Lieutenant vom 1. Aufgebot des 1. Bats. 18, Regts., Hennicke, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 2. Bats. 11. Regts., Gryhmann, Sec. Lt. vom 2. Aufg. des 1. Bats. 40., ins 1. Bat. 29. Regts., Mühlinghaus, Sec. Lt. vom 1. Aufg. des 1. Bats. W. Regts., Föhrigen, Pr. Lt. vom 2. Aufg. des 2. Bats. 29., ins 2. Bat⸗ 30. Regts. einrangirt. 8

Abschieds⸗Bewilligungen ꝛc. Den 6. Mai. 8g Mosig, P. Fähnr. vom 7. Infanterie⸗Regt, zur Reserve entlassen. Swoboda v. Kaisertren, P. Fähnr. von dems. Regt., d. Absch. ertheilt. v. Bock, P. Fähnr. vom 18. Inf. Regt., der Abschied bewilligt. v. Los⸗ sau, Hauptm. vom 11. Inf. Regt., als Major mit der Regts.⸗Unif. mit den vorschr. Abz. f. V., Aussicht auf Civilversorg., und Pension, Ba v. Stosch, Rittm. vom 2. Hus. Regt., als Major, mit der Regts.⸗Unif. mit den vorschr. Abz. f. V. und Pension, der Abschied bewilligt. DHen 9. Mai.

v. Döring, P. Fähnr. vom 3. Inf. Regt., der Abschied bewilligt. Burchardi, P. Fähnr. von dems. Regt., zur Reserve entlassen. v. Ban⸗ cels, Pr. Lt. vom 5. Inf. Regt., mit der Armee⸗Unif. mit den vorschr. Abz. f. V., Aussicht auf Civilversorg., und Pension, v. Colomb, Ritim. vom 1. Hus. Regt., mit Pension, der Abschied bewilligt.

Den 11. Mai.

Frhr. v. Beverförde, Oberst und Commandeur des Garde⸗Hus⸗ Regts., als Gen. Major mit Pension, v. Voß, Pr. Lt. vom 9. Inf. Regt., mit Pension, der Abschied bewilligt. v. Holtzendorff I., Sec. Lt. vom 2. Kür. Regt., Frhr. v. Korff, Sec. Lt. vom 3. Drag. NRegt., scheiden aus. Ehrhardt, Gen. Major und Commandeur der 8. Inf. Brig., als Gen. Lieut. mit Pension der Abschied bewilligt. v. Arnim, P. Fähnr. vom 21. Inf. Regt., zur Landwehr entlassen. v. Puttkam⸗ mer, Sec. Lt. vom 2. Kür. Regt., der Abschied ertheilt.

Den 13. Mai.

Müller, P. Fähnr. vom 15. Inf. Regk., zur Reserve entlassen. Faure, Rittm. vom 8. Hus. Regt., Frhr. v. Ledebur, Hauptm. vom 13. Inf. Regt., beiden als Majors mit der Regts.⸗Unif. mit den vorschr. Abz. f. V., Aussicht auf Civilversorg., und Pension, v. Glisczynski J. Pr. Lt. von dems. Regt., mit der Regts.⸗Unif. mit den vorschr. Abz. f. V und Pension, der Abschied bewilligt. Richter, Sec. Lt. vom 17. Inf. Regiment, scheidet aus. Graf Wrschowetz⸗Sekerka v. Sedczicz, Hauptm. vom 36. Inf. Regt., mit der Regts.⸗Unif. mit den vorschr. Abz. f V., Aussicht auf Anstellung als Platzmajor, und Pension, v. Schubert, Oberst⸗Lieut. v. 39. Inf. Regt., als Oberst mit der Regts.⸗Unif. mit den vor schr. Abz. f. V., u. Pension, v. Bomsdorff, Pr. Lt. vom 30. Inf. Regt., mi der Armee⸗Unif. der Kavall. mit den vorschr. Abz. f. V., Aussicht auf An⸗ stellung als Platzmajor, und Pension, der Abschied bewilligt. v. Löbbecke P. Fähnr. vom 8. Kür. Regt., zur Reserve entlassen. Feuerstein I. Sec. Lt. vom 25. Inf. Regt., als Pr. Lt. mit Pension, v. Tres kow General⸗Major und Commandeur der 12. Kav. Brig., als Gen. Lieut. mi Pension der Abschied bewilligt.

ZEEgör Den 6,. Mai. M“ Mießner, Eltester, Pr. Lts. vom 2. Anfgeb. des 2. Bats. 6. Regt Keibel, Sec. Lt. von der Kav. 2. Aufg. 2. Bats. 18. Regts., allen dreien

mit ihrer bisher. Unif. mit den vorschr. Abz. f. V., der Abschied bewilligt.

1 Den 9. Mai.

Böhm, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. des 3. Bats. 3. Regts., v. Dob schütz, Oberst⸗Lieut. und Commandeur des Ldw. Bats. 33. Inf. Regts. diesem mit der Unif. des 23. Inf. Regts. mit den vorschr. Abz. Weimn Pension, Konschell, Sec. Lt. vom 2. Aufg. desselb. Bats., als Pr. Lt. Hannemann, Hauptm. vom 2. Aufg. des 1. Bats. 5. Regts., beiden mi ihrer bisher. Unif. mit den vorschr. Abz. f. V., sämmtlichen der Abschie

1eI“ v11“ Den 11. Mai. b Gr. v. Schwerin II., Sec. Lt. von der Kav. 1. Aufgeb. des 1 Bats. 2. Garde⸗Ldw.⸗Regts., Gr. v. Hohenthal, Sec. Lt. von der Kav 1. Aufgeb. des 3. Bats. 2. Garde⸗Ldw. Regts., Lehmann, Sec. Lt vom 1. Aufgeb. des 1. Bats. 2. Regis., Schröder, Pr. Lt. vom 2 Aufgeb. des 2. Bats. 9. Regts., diesem als Hauptm. mit seiner bisher. Unif. mit den vorschr. Abz. f. V., v. Rostken, Major und Commandeur des 3. Bats. 9. Regts., als Oberst⸗Lieut. mit der Unif. des 5. Inf. Regts. mit den vorschr. Abz. f. V., Aussicht auf Civilversorg., und Pension, Runge, Sec. Lt. von der Kav. 1. Aufgeb. des 1. Bats. 14. Regts., Gützlaff, Pr. Lt. von der Kav. 2. Aufgeb. des 3. Bats. 14. Regts., diesem mit seiner bisherigen Unif. mit den vorschr. Abz. f. V., sämmtlichen der Abschied bewilligt. Den 13. Mai.

Frhr. v. dem Bussche⸗Münch, Prem. Lieut, vom 1. Auf⸗ gebot des 1. Bats. 13. Regts., als Ritimeister, Klein, Premier⸗ Lieut. vom 2. Aufgebot des 2. Bats. 13. Regts., als Hauptmann, beiden mit ihrer bisher. Unif. mit den vorschr. Abz. f. V, v. Vacano, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 3. Bats. 13. Regts., Menne, Ser. Lt. von der Artill. 2. Aufgeb. des 2. Bats. 15. Regts., der Abschied bewilligt. Prinz Franz zu Bentheim⸗Tecklenburg, Major von der Kav. 2.

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des 3, Bats. 15. Regts., scheidet aus, und ist derselbe à la suite vpigs. e zu führen. v. der Becke, Pr. Lt. vom 1. Aufgeb. des 2ten Bats. 16. Regts., als Hauptm., v. Mülmwann, Pr. Lt. vom 2. Aufgeb. des 2. Bats. 17. Regts., als Hauptm., Sachse, Hauptm. vom 2. Aufgeb. des Ldw. Bats. 36. Inf. Regts., allen dreien mit ihrer bisher. Unif. mit den vorschr. Abz. f. V., der Ahschied bewilligt. Cruchen, Major a. D., von der Stellung als Führer des 2. Aufgebots vom 2. Bat. 28. Regts. entbunden, und tritt derselbe in sein früheres Verhältniß als verabschiedeter Offizier zurück. Strunck, Rittm. vom 2. Aufgeb. des 3. Bats. 28sten Regts., mit seiner bisher. Unif. mit den vorschr. Abz. f. V., der Abschied

bewilligt.

Militair⸗Aerzte

88 Den 9. Mai.

pr. Leinveber, Ober⸗Stabs⸗ u. Regts⸗Arzt des 31. Inf. Regts., zum Gen.⸗Arzt des IV. Armee⸗Corps, mit Majors⸗Rang, Dr. Stephan,

Oberarzt vom 4. Hus. Regt., zum Stabs⸗ u. Bats.⸗Arzt des 2. Bats. 6. Ldw. Regts. ernannt. Dr. Kuhk, Ober⸗Stabs⸗ und Regts⸗Arzt des 4. Artill. Negts., in gleicher Eigenschaft zum 31. Inf. Regt. versetzt.

Beamte der Militair⸗Verwaltung.

Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums: Den 28. April. chwabe, Intendantur⸗Seeretair, zuletzt bei der Marine⸗Intend.⸗ Abtheil., der Milit.⸗Intend. des Garde⸗Corps, Haase, Registratur⸗Assistent, zuletzt bei der Marine⸗Intend.⸗Abtheil., dem Kriegsministerium zur Dienst⸗ leistung überwiesen. b Den 8. Mai.

Henke, Intend.⸗Secretair bei der Milit.⸗Intend. des VI. Armee⸗Corps, die nachgesuchte Entl. ertheilt, Koschwald, Fabriz, Registr.⸗Applik. bei der Milit.⸗Intend. des Garde⸗Corps, zu Registratur⸗Assistenten ernannt. Ehrhardt, Proviant⸗Amts⸗Applikant in Bromberg, zum Proviant⸗Amts⸗ Afsistenten ernannt.

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Michaelis, vormals Intenb.⸗Assessor bei der Milit.⸗Jatend. des 9 Armee⸗Corps, zuletzt Stadtrath und Kämmerer von Berlin, als Milit.⸗ Intend.⸗Assessor wieder einrangirt und der Milit.⸗Intend. des VI. Armee⸗ Corps als Mitglied überwiesen. b

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 27. Mai. In den Städten Labiau und Passenheim, im Regierungs⸗Bezirk Königsberg, ist die Städte⸗Ordnung vom 30. Mai 1853 vollständig eingeführt He18 Aus Memel wird der „Pr. C.“ unter dem 22. Mai d. J. Folgendes über einen Vorfall berichtet, der, wenn auch an und für sich ohne Bedeutung, schon zu manchen entstellenden Ge⸗ rüchten Veranlassung gegeben hat: „Wenn englische Kriegsschiffe auf der Rhede sind, und dies ist fast ununterbrochen der Fall, be⸗ findet sich in der Regel ein Theil der Mannschaft auf Urlaub in der Stadt, und es ist von Seeleuten allbekannt, daß sie sich für die Entbehrungen auf See durch Völlerei und übermäßigen Genuß von Spirituosen am Lande zu entschädigen suchen. Es fällt daher nicht gerade auf, wenn man trunkene englische Marine⸗ Matrosen durch unsere Stadt schlendern sieht. Am gestrigen Sonntage nach 10 Uhr Abends hatte sich eine tüchtige Prügelei zwischen Matrosen der englischen Marine (von der Korvette „Con⸗ flikt“) und Matrosen von englischen Kauffahrteischiffen (keineswegs russischen Fuhrleuten, wie fälschlich erzählt wurde) entwickelt, zu deren Beseitigung die Polizei einzuschreiten genöthigt war. Die Marine⸗Matrosen leisteten den Anordnungen des Polizei⸗Sergeanten bald willige Folge, wohingegen ein Matrose von den englischen. Handelsschiffen den Beamten an die Brust packte und ihm einen Hieb auf die Nase gab. Alle Matrosen wurden arretirt, aber heute, mit alleiniger Ausnahme desjenigen, welcher sich gegen den Polizei— beamten thätlich widersetzt hatte, wieder entlassen. Der Schläger ist der Staatsanwaltschaft übergeben worden. Die Verletzung des Beamten ist unwesentlich.“

Stettin, 26. Mai. Das gestern hier eingetroffene Post⸗ dampfschiff „Nagler“ bringt Nachrichten aus Stockhol m bis zum 23ͤten. Bis dahin wußte man dort nichts von der Einnahme von Gustavsvärn, und scheint daher die betreffende Nachricht un⸗ begründet zu sein. Die schwedisch-norwegische Flotte lag noch bei Elfsnabben. (Osts. Ztg.) 8

Unna, 23. Mai. In dem benachbarten Dorfe Methler fand gestern Nachmittag die Beerdigung Sr. Excellenz des Regierungs⸗ Präsidenten und Wirklichen Geheimen Staats⸗Minister Frhrn. E. v. Bodelschwingh statt. Von nah und fern, namentlich von Arnsberg, Münster und besonders von Hamm ꝛc., waren, außer den Familienglie⸗ dern, die vielen Freunde und Beamten herbeigeeilt, und die Kirche faßte nicht die Menge derjenigen, die gekommen waren, dem theueren Hingeschiedenen die letzte Ehrenbezeugung zu erweisen. Von Hamm waren sämmtliche evangelische Pfarrer im Ornat, so wie der Ge⸗

meinde⸗Vorstand und Gemeinderath, fast alle Beamte und die alten

Krieger erschienen. Von Unna, Camen und den übrigen Theilen des Kreises hatten sich fast sämmtliche Verwaltungsbeamte und ein

großer Theil der Lehrer eingefunden. (E. Z.)

Hannover, 24. Mai. Von den während der Vertagung der Kammern hier zurückgebliebenen Ausschüssen haben: 1) der Rechnungs⸗Ausschuß, 2) der Ausschuß wegen der Regierungsvor⸗ lage über die Polizei in der Residenzstadt und 3) der Eisenbahn⸗ Ausschuß ihre Arbeiten bereits vollendet, während der Finanz⸗ Ausschuß noch etwa 8 Tage bedürfen wird, um seine Berichterstat⸗ tung zu formiren. Es hat demnach von dem Erb⸗Land⸗Marschall, oder bei dessen Abwesenheit von dem Präsidenten der Ersten Kammer der Königlichen Regierung gestern die Anzeige gemacht werden können, daß dem Wiederzusammentritt der Stände von dieser Seite ein Hinderniß nicht entgegenstehe. Bei der Nähe der Pfingsttage wird der Berufungs⸗Termin vermuthlich einige Tage nach Pfingsten anberaumt werden. (Wes. Ztg.)

Der hamburger Senat hat unterm 22. d. M. eine Be⸗ kanntmachung mit fernerweiten Vorschriften für den gegen⸗ wärtigen Seekrieg an die Bürgerschaft erlassen. Die Ver⸗ schiffung von Gegenständen, welche die Bekanntmachung vom 10ten April als Kriegs⸗Contrebande erklärt hatte, soll nach dieser neuesten Bekanntmachung auch nach neutralen Häfen nur unter der Bedingung gestattet sein, daß der Absender unter genauer Angabe des Bestimmungs⸗ ortes, so wie der Empfänger solcher Güter auf geleisteten Bürgereid, resp. an Eidesstatt, bei einer dem vollen Wertze derselben gleichkom⸗ menden Strafe sich verpflichte, an die Zoll⸗ und Accise⸗Deputation, in⸗ nerhalb einer nach der Entfernung des Bestimmungsortes von dieser De⸗ putation vorzuschreibenden Frist ein von dem hamburgischen Konsul oder, wo ein solcher sich nicht befindet, einer kompetenten Behörde des Ausladehafens darüber ausgestelltes Attest einliefern zu wollen, daß die ausgeführten Waaren in gleicher Quantität, wie deklarirt an dem aufgegebenen Bestimmungsorte eingetroffen, gelandet und den bezeichneten Empfängern abgeliefert worden seien. Bringen die Absender bis zum Ablauf der gestellten Frist diese Atteste nicht bei, so verfallen sie, bestimmte Fälle ausgenommen, in die Zah⸗ lung des vollen Werthes der ausklarirten Waaren. Jeder Ham⸗ burger Schiffsmakler, welcher ein Schiff expedirt, ist bei Verlust des Maklerstockes dafür verantwortlich gemacht, daß mit seinem Wissen in keinem Schiffe Kriegs⸗Contrebande ohne Einlieferung der vorgeschriebenen Erklärungen nach neutralen Häfen versendet werde. (Pr. C.)

Sachsen. Gotha, 22. Mai. Nach einer Mittheilung des hiesigen „Tageblatts“ ist von den Agnaten des Herzoglichen Hauses, dem Prinz Albert, dem König Leopold und den Prinzen von Koburg, welche bekanntlich gegen die Bestimmung des die Domainen zu Staatsgut erklärenden Staatsgrundgesetzes vom Jahre 1849 einen Protest erhoben hatten, ein vom Landtags⸗Ausschusse gestellter vermittelnder Antrag neuerdings für annehmbar erklärt worden. Diesem Antrage zufolge würde das gesammte Kammer⸗ und Do⸗ mainen⸗Vermoͤgen (mit Ausschluß des Güter⸗Complexes, welcher erst vor einigen Wochen behufs der Ablösung der Allodial⸗Rente als Ernst Albert's⸗Fideikommiß ausgeschieden worden ist) als unver⸗ äußerliches Familien⸗Fideikommiß des Herzoglichen Hauses anerkannt werden, die Verwaltung dieses Fideikommisses aber der gegen⸗ wärtigen Landes⸗Finanzbehörde überlassen bleiben. Bezüglich der Revenüen würde eine Theilung zwischen dem Lande und dem regie⸗ renden Herzoge in der Weise eintreten, daß der Betrag, welcher vor 1848 aus den Kammereinkünften zu Staatszwecken verwendet worden, auch ferner aus den Domainen⸗Revenüen zu diesen Zwecken verwendet und die danach übrig bleibende Revenüenquote dem Her⸗ zoge anfällig werde. Die nächste Aufgabe des Landtags⸗Ausschusses wird daher die Feststellung jenes vormärzlichen Betrags sein, damit auf dieser Basis die Entschließungen des Landtags gefaßt werden können.

Frankfurt, 25. Mai. In der gestrigen Bundestags⸗ Sitzung haben Oesterreich und Preußen ihre gemeinschaftliche Erklärung über die von ihnen in der orientalischen Frage bisher befolgte Politik abgegeben (wie bereits telegraphisch gemeldet wurde) und zugleich die fünf Protokolle der Wiener Konferenz vorgelegt. Es ist in derselben darauf hingewiesen, wie Oesterreich und Preußen darin vollkommen einverstanden seien, daß die territoriale Integrität der

Türkei zu erhalten, so wie daß die Fortdauer des Krieges zwischen

Rußland und der Türkei die nachbarlichen Interessen Oesterreichs eben so sehr gefährde, als die Fortdauer der militairischen Machtentwik⸗ kelung Rußlands an der untern Donau mit den Interessen Deutsch⸗ lands unvereinbar sei. Preußen und Oesterreich halten es daher für ihre Pflicht, darüber zu wachen, daß nicht in Folge des ge⸗ genwärtigen Krieges die bestehenden Machtverhältnisse der euro⸗ päischen Großstaaten zum Nachtheile Deutschlands verändert wür⸗ den. Sie fordern deshalb die deutschen Staaten auf, sich ihrer

Politik anzuschließen und für die Zukunft fest zusammenzuhalten.

Die hierauf erfolgten Erklärungen der Gesandten, soweit dieselben zu ihrer Abgabe im Stande waren, haben von der Eintracht der Bundesglieder, so viel man vernimmt, Zeugniß abgelegt. Um der⸗ selben einen angemessenen Ausdruck zu geben, ist auf den Antrag Baierns ein aus sieben Mitgliedern bestehender Ausschuß gewählt worden. 4 b

Ferner sind folgende Verhandlungen vorgekommen: Zur Frt⸗

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