1854 / 126 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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rwaltungskosten aus dem Gewinne, nöthigenfalls aus dem Be⸗ 285e8n 88 Mhihnne strganen werden. In späteren Staatshaushalts⸗ Etats ist die Einnahme aus dem Betriebe und mit gleicher Summe die Ausgabe für die Verwaltung in posiliver Zahl augegeben. Es scheint hier⸗ nach gerechtfertigt, die allgemein wichtigsten statistischen Mittheilungen über das preußische Münzwesen hier folgen zu lassen. öüͤtt ee seber

Das preußische Münzwesen ist zuerst unter dem König Friedrich II. durch die Edikte vom 14. Juli 1750 und 29. März 1764 geordnet, erhielt dann eine wesentliche Veränderung und neue Regulirung durch das Gesetz vom 30. September 1821; im Anschluß an letzteres sind nach dem Zu⸗ sammentritt des deutschen Zollvereins am 30. Juli 1838, wenn auch nicht wesentlich in Bezeg auf den Münzfuß, so doch auf die zu prägenden Münz⸗ stücke Modificationen eingetreten.

Die Währung war schon seit dem 16ten Jahrhundert das Silber, wenngleich Goldzahlungen früher für mehrere Geschäfte des Verkehls häufiger ausdrücklich stipulirt wurden. Es haben aber immer Goldmünzen neben der kurrenten Silbermünze bestanden. Zwar hat sich der Preis des Goldes gegen das Silber in dem seit 1850 verflossenen Jahrhundert ge⸗ ändert; der Friedrichsd'or stand bis 1783 hin 5 ¼ Rthlr., später 5 ½ Rihlr.; zu Anfang des laufenden Jahrhunderts 5 ½ Rthlr., jetzt Rthlr.; der Friedrichsd'or als solcher ist aber immer, mit einer geringen Veränderung seit 1770 dasselbe Stück Goldes geblieben. Von 1750 bis 1770 wogen 35 Stück Friedrichsd'or 1 Mark = 288 Grän, und enthielten 261 Grän reines Gold und 27 Grän Kupfer. Von 1770 ab und bis heute wiegen 35 Stück Friedrichsd'or 288 Grän und enthalten 260. Grän f. Gold und 28 Grän Kupfer. Nach dem Cours von Gold gegen Silber richtet sich der Werth des Friedrichsd'or; in der Goldmünze wird die volle Valnta

egeben.

Wie viel Goldmünzen in der Zeit von 1750 bis 1770 ausgeprägt sind, ist im statistischen Büreau nicht bekannt. Die allermeisten sind wohl verschwunden. Die Nachrichten gehen nur von 1764 an, von wo ab ge⸗ rechnet ist 35 Stück Frledrichsd'or enthalten 260 Grän fein Gold.

Biel anders steht es bei der Silbermünze.

Es müssen hier die Perioden nach den verschiedenen Münzgesetzen und die Beträge nach vollhaltigen und nicht vollhaltigen Münzen aus⸗ einander gehalten und getrennt werden.

Friedrich II. fand bei seiner Thronbesteigung im preußischen Staate den im nördlichen Deutschland gültigen Konventionsfuß von 20 Gulden und 13 8 Rthlr. aus der Mark fein Silber vor. Er erkannte, daß dieser Münzfuß nicht zu halten sei, wie es im Edikt vom 14. Juli 1750 heißt, da die danach in zu niedrigem Silberpreise ausgemünzten guten Silbermünzen gegen ein steigendes Agio aufgewechselt, aus dem Lande geschleppt, einge⸗ schmolzen oder dergestalt beschnitten und ausgeknippet werden, daß die noch vorhandenen wenigen guten Zweidrittelstücke um 6 bis 8 Prozent zu leicht befunden, dagegen sehr viele geringhaltige Scheidemünze und andere im Auslande verrufene fremde Münzen im Umlaufe seien. Der König berief daher den holländischen Kaufmann Graumann zur Regulirung des preußischen Münz⸗ wesens, nach dessen Vorschlägen 1750 festgesetzt ward, daß 14 Rthlr. = 21 Gulden ans der Maik fein geschlagen werden, und zwar aus 12löthigem Silber, so daß 10 ½ Rthlr. eine Mark ranh wögen. Aus gleiche Masse wurden ¼⸗ und ½⸗Rthlr. geprägt. Neben diesem Gelde bestand eine Scheidemünze, die zwar geringhaltiger, aber nur in so mäßiger Anzahl vorhanden war, daß sie wirklich nur zur Ausgleichung für Werthe diente, die in vollhaltigem Gelde nicht gezahlt werden konnten. Dieses gute Münz⸗ system kam nur wenige Jahre zur Ausführung; denn der König sah sich in der Noth des Fjährigen Krieges veranlaßt, unter sehr verschiedenen Stempeln geringhaltige Münze zu schlagen. Sie wurde nach hergestell⸗ tem Frieden widerrufen und der frühere Graumannsche Münzfuß durch das Münz⸗Edikt vom 29. März 1764, jedoch mit einigen Modificationen, wiederhergestellt. Dies Edikt blieb Norm bis 1821; jedoch trat von 1806 an eine wesentliche Veränderung ein, so daß in Bezug auf die stattgehab⸗ ten Ausprägungen die Perioden von 1764 bis 1806 und von 1806 bis 1821 zu trennen sind.

„Nach den Vestimmungen des Edifts von 1764 sollten vollhaltig ge⸗ rägt werden:

der Thaler, 14 auf die Mark fein, 10 ½ Stück aus der rauhen Mark,

deee gse (Achtgroschenstücke) 10⁄löthig, 28 wiegen eine Mark

rauh,

Sechstel⸗Thaler (Viergroschenstücke) aus 8löthigem Silber, 43 ¾ Stück

wiegen eine Mark rauh,

d) Zwölftel⸗Thaler aus 6löthigem Silber, wovon 63 eine Mark wiegen.

e) Fünftel⸗Thaler (Tümpfe für Ostpreußen und Schlesien) und zwar aus löthigem Silber, 39 Stücken wiegen eine Mark.

Dies Alles waren Münzen, in denen in 14 Thalern 1 Mark fein

Silber war.

Anders war es bei der Scheidemünze; diese war nicht vollhaltig, und es gehören hierher: a) Funfzehntelstücke (in Preußen und Schlesien) zu 5 ½ Loth fein, 75 Stück aus der rauhen Mark; b) Ffelghen und Böhmen zu 35 Loth fein, 140 Stück eine rauhe rk; 8 Sechspfennigstücke zu 2 % Loth fein, 168 Stück auf die rauhe Mark; ) kleine Scheidemünze aus Billon (Silber und Kupfer), aus einer Face gah Pi, 15 Grän Silber in der Mark hatte; nze, Dreier und Pfennige, die (16 Lo Ku einem Drittheil⸗Thaler G Dies sind „die seit 1764 bis 1806 gültig gewesenen preußischen Courant⸗ und Scheidemünzen. Zur Uebersicht ist noch anzuführen, daß König Friedrich II. nach Errichtung der Bank, eigene Banlothaler prägen ließ, von denen 5 auf den Friedrichsd'or gehen sollten, die aber wieder ein⸗ gezogen und umgeprägt wurden. Ferner sind in der Zeit von 1793 bis 1797 einige Species⸗Conventionsthaler geschlagen, 8 ½ Slück auf die rauhe Mark, zu 13 Loth fein. Sie sind indessen im preußischen Staate nie in 1 lauf gelommen, und waren nur für das Ausland bestimmt.

An Scheidemünze wurden von 1764 bis 1806 für 48,828,423 Rihlr

18 Sgr. 9 Pf., von denen aber 8,979,189 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf. in 1764 bis 1786 wieder eingrzogen wurden. Das in Umlauf verbliebene Quantum von 39,849,234 Rihlr. 1 Sgr. 3 Pf. wurde ganz sicherlich nicht für den Austausch der kleinsten Werthe gebraucht. Dazu kam daß Zahlungen in das Ausland nur in Gold oder Courantgeld geleistet werden konnten. So drang die Scheidrmünze als Zahlungsmittel nach ihrem Nennwerthe in den innern Verkehr des Landes für alle, auch große u“ 6 88 dieser Lage der Dinge großen Vortheil n der Münze, da er bei aller Scheidemünze durchschnittlich 2 Thlr. Sil⸗ ber für 3 Thlr. ausgab. heidemünze durchschnittlich 2 Thlr. Sil „Die Foigen dieses großen Feplers zeigten sich auf das Verderblichse bei dem Einrücken der französischen Heere 1800. Die Contribution und was an bagrem Gelde sonst an die Franzosen und in das Ausland gezahlt werden mußte, konnte nur in Courant und nach dem Silberwerth geleistet

werden. Der inländische Verkehr ward fast ganz in Scheidemünze bewirkt,

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und diese waid reduzirt durch das Publikandum vom 4. Mai 1808, von 24 Groschen auf 36 fur den Thaler, und durch das Edikt vom 13. Dez. 1811 von 36 auf 42. Statt 42 Millionen, die etwa in Umlauf waren behielten diese 1808 und 1812 nur den Werth von etwa 24 Mill. Thaler; rie Einwohner des Staats hatten einen Verlust von etwa 18 Mill. Thalern, oder bei 4 Millio nen Einwohnern von 4 ½⅔ Thlr. pro Kopf, viel mehr als der einjährige ganz Steuerbetrag pro Kopf ausmachte. b

„Schon das Edikt vom 13. Dezemben 1811 bestimmte, daß alle Scheide⸗ münze nach und nach eingeschmolzes und in Courantgeld umgeprägt wer⸗ den sollte, Es ist damit fortgefahren, bis das Gesetz über die Münzver⸗ fassung in den preußischen Staaten vom 20. September 1821 das ganze Munzwesen neu regulirte.

b Außer dem Friedrichsd'or blieb der Münzfuß für die Thaler, Drit⸗ theil⸗, Sechstel⸗, Zwölftel⸗Thaler Courantstücke, in denen immer schon 14 Rithlr. auf vie Mark fein gingen, nunverändert, wie schon 1764 be⸗ stimmt war.

Dagegen ward in Bezug auf die Scheidemünze festgesetzt, daß allge⸗ mein der Thaler in 30 Sübergroschen, der Silbergroschen in 12 Pfennige getheilt werden sollte: 8 Geprägt sollten werden: 2a2) Ganze und halbe Silbergroschen, wovon 106 ½⅔ Silbergroschenstücke eine Mark wiegen und 64 Grän f. Silbers, also 16 Thlr. in Silber⸗ groschen eine Mark (16 Lth.) f. Silber enthalten;

Kupferscheidemünze, 4-⸗, 3⸗, 2⸗, 1⸗Pfennigstücke in der Art, daß so viel zusammengenommen einen Silbergroschen ausmachen, 1 ½ Lth. wiegen. Deer §. 7 des Gesetzes bestimmt aber ausdrücklich, daß nur so viel Scheidemunze geprägt werden soll, als zur Ausgleichung zu Zahlungen nöthig ist, die nicht in ganzen, Drittel⸗ und Sechstel⸗Thalerstücken geleistet werden können.

Nach dem Zusammentritt des deutschen Zoll⸗Vereins ward am 30. Juli 1838 eine allgemeine Münz⸗Convention der zum Zoll⸗ und Handels⸗Vereine verbundenen Staaten abgeschlossen. Man blieb in Süddeutschland bei dem Gulden als Münzeinheit, in Preußen und den nördlichen Vereinsstaaten blieb der Thaler Hauptmünze. Man vereinigte sich aber dahin, daß 24 ½ Gulden und 14 Ntylr. aus der Mark fein, und nach diesem Münz⸗ fuße eine Vereinsmünze (Vereinsthaler) geschlagen werden sollte, so daß ein Vereinsthaler oder ein Zweithalerstück gleich sei 3 ½ Gulden, oder 2 Vereinsthaler = 4 Rthlr. = 7 Gulden.

Solche Vereinsthaler sind nun auch im preußischen Staate seit 1838

geschlagen worden. Der Zusatz an Kupfer ist in den Vereinsthalern ge⸗

ringer, als in den preußischen Thalern, dem Silberwerthe sind beide ganz gleich. 14 Thlr. preuß. enthalten 1 Mk. f. Silber, 5 % Lth. Kapfer 14 Vereinsgeld 1 8 ““ (Fortsetzung folgt.)

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Gewerbe⸗ und Handels⸗Nachrichten

Das jüngst erwähnte Reglement für die große Ackerbau⸗, In⸗ dustrie⸗ und Kunst⸗Ausstellung, welche im nächsten Jahre zu Paris

stattfinden soll, ist zwar schon in französischen Blättern veröffentlicht wor⸗ den: wir glauben jedoch dem Publikum einen Dienst zu erweisen, wenn wir die dem Auslande wichtigsten Bestimmungen desselben zu allgemeinerer

Kenntniß bringen. Nach Artikel 5 des Reglements werden die auswär⸗-

tigen Regierungen aufgefordert, zum Behufe der Auswahl, der Prüfung und der Absendung der Erzeugnisse, welche von den Angehörigen der be⸗ treffenden Staaten übersendet werden sollen, ein besonderes Landes⸗Comité niederzusetzen und von der Bildung und Zusammensetzung desselben der Central⸗Kommission zu Paris Kenntniß zu geben, damit letztere sich mit diesen Comité's unverweilt in Vernehmen setzen könne. Die Central⸗Kom⸗ mission wird mit keinem einzelnen Absender, er sei Franzose oder Auslän⸗ der, sondern einzig und allein mit den Comité's in Verbindung treten. An diese Comité's werden daher einst auch alle Sendungen dirigirt werden müssen. Die Comité's sind angewiesen, längstens bis 30. November dieses Jahres Listen der Aussteller nach Paris abzufertigen. Diese Listen sollen

1) den Namen, den Vornamen oder die soziale Stellung, die Profession,

den Wohnort oder zeitigen Aufenthalt der Aussteller angeben, 2) die Gat⸗ tung und die Zahl oder Quantität der Gegenstände, welche die Aussteller einzusenden beabsichtigen, bezeichnen, endlich 3) die Angabe des Rau⸗ mes enthalten, den diese Gegenstände nach ihrer Höhe, Breite und Tiefe einnehmen würden. Der Transport der für die Ausstellung bestimmten Sendungen geschieht von der Gränze Frankreichs bis Paris und zurück an die Gränze unentgeltlich. Es ist gestattet, an den Produkten,

Fabrikaten und Kunstwerken selbst Verkaufspreise bemerkbar zu machen: die verkauften Gegenstände werden aber, wie alle übrigen, vor dem Schluß der Ausstellung nicht verabfolgt. Rücksichtlich der Zölle soll der Ausstel-

lungspalast wie ein förmliches Entrepot behandelt werden. Zur Sicherheit der Ausstellung wird auf Verlangen ein von der Kommission in Paris ausgestelltes Certifikat mit der genauen Beschreibung des eingesandten Ar⸗

tikels verabfolgt werden.

nur Werke lebender Künstler angenommen werden, der betreffende Künstter am 22. Juni vorigen Jahres, dem Tage, an

welchem die Industrie⸗Ausstellung zugleich zur Kunst⸗Ausstellung erweitert Roggen 85 92 Sgr.

wurde, noch am Leben gewesen sein muß. (Pr. C.)

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Marzkterekse Berlin, den 29. Mai.

Zu Land e: Roggen

Rthlr. 18 Sgr. 9 Pf.

Zzu Wasser: Weizen 4 Rchlr. 7 Sgr. 6 Pf., auch 3 Rthlr. 28 Sgr. 9 Pf. Roggen 3 Rthlr. 3 Sgr. 9 Pf., auch 2 Rthlr. 28 Sgr. 9 pf. Grolsse Gerste 2 Rihlr. 7 Sgr. 6 Pf., auch 2 Rthlr. 3 Sgr. 9 Pf.

.““

Gerstc 2 Rthlr. 3 Sgr. 2 Pf. Hafer 1 Rihlr. 22 Sgr. 6 Pf., auch 1 Mexicaner. 177⁄. 8 8 . 8 Getreidemarkt: Weizen ohne alle Kauflust. Roggen flau.

Kaffee ruhig. Zink ohne Umsatz. London lang 13 Mrk. 1 Sh. notirt, 13 Mrk. 2 Sh. bez., kurz 13 Mrk. 3 ¼ Sh. notirt, 13 Mrk. 5 ½. Sh. bez. Amsterdam 35. 90. Wien

Oel 24 ⅛, 23 ⅓, v½.

Kleine Gerste 2 Rihlr., auch 1 Rihlr 27 Sgr 6 Pf. Hafer 1 RKthlr. 402 ½, Disconto 4¼.

23 Sgr. 9 Pf., auch 1 Kthlr. 15 Sgr. Erbsen 3 Rthlr., auch 2

25 Sgr.

weis 2 Sgr. 3 Pf., auch 1 Sgr. 9 Pf.

Sonnabend, 27. Mai. Das Schock Stroh 8 Rthlr., auch 6 Rthlr. 22 Sgr. 6 Pf. I. 1 entner Heu 22 Sgr., geringere Sorte auch 19 Sgr. 88 ¾ Br. London 116 ¾⅔ Kartoffeln, der Scheffel 1 Rthlr. 5 Sgr., auch 27 Sgr. 6 Pf.; metzen-

(Tel. Dep. d. C. B.)

1proz. Spanier 18 2x½.

5proz. Metalliqques 64 ⅛. Kurhessische Looge 34 ¼, Wien 86. Hamburg

Was endlich die Kunstwerke betrifft, so werden sche Actien Litt. B. 146 ¾ G. Oberschlesisch-Krakauer 81 ¾ G. Neisse- mit der Maßgabe, daß Brieger 61 ½ G. 58 Getreidepreise: Weisen, weisser, 95 110 Sgr., gelber 94 108 Sgr. Gerste 60 72 Sgr. Hafer 38 48 Ser. Stettin, 30. Mai, 1 Uhr 45 Minuten Nachmittagzs. (Tel. Dep. d. Staats-Anzeigers.) Weizen 97. Roggen 67 73, Juni-Juli 67 ½ bez., Juli-August 66 G., Sept.-Okt. 60 bez., G. u. Br. Spiritus 11. Rüböl Mai 12 ⁵⁄2, Sept.-Okt. u. Okt. 11 ⁄2 bez. HüzeEaa bereg, 30. Mai, 2 Uhr 42 Minuten Nachmittags. (Tel. Dep. d. Staats-Anzeigers.) Börse fest bei mössigem Umsatz. Geld- ““ X““ Course: Berlin-Hamburger 98 ½. Köln-Mindener 113. Kieler 104. 3 Rihlr. 4 Sgr. 5 Pf., auch 3 Rihlr. Grosse 3proz. Spanier 32 ¾. 1 proz. Spanier 17 ¾. Sard. 78. 5 proz. Russen 91 ½.

88

2 Rtihlec. Frankfart a. M., Montag, 29. Mai, Nachmittags 2 Uhr. Geld knapp. Schlulfs-Course: Nordbahn 41 ¾ Br.

4 ½ proz. Metalliques 54 ½. Bankactien 906.

Br. Paris 92 ½ Br. Amsterdam 99 ¾, Br.

Ludwigshafen-Berbach 112. Frankfurt-Hangau 92 ¼. Bankantheile 5 ½. Wien, Dienstag, 30. Mai, Nachmittags 1 Uhr. (Tel. Dep. d.

1 C. B.) Günstige Stimmung in Folge des unterzeichneten Protokolls.

ELelpPzoög, 29. Mai. Sächosch-Baierische 81 ½ G. Sächsisch-

Löbau-Zittauer 26 ½ Br. Magdeburg-Leipziger 262 Br., 250 G. Beclib- G Thöringer 95 ½ Br., 95 8 G. Altona-Kieler 103 G. Avnhah-Dessauer Landesbank Actien 139 8 88 Ko Br. Braunschweiger Bankactien 106 ¼ Br., 105 G. Weimarische 8 Bankactien 94 ¼ Br., 93 ¾½ G. Wiener Banknaten 73 ½ G.

%ꝙ Komnstantinopel, 17. Mai. (Wechselcours.) London

Ankaltieche 111 ½ G. Berlia-Stettiner 130 Br.

Leipzig-Eresdener 184 ½ Br., 184 G. Schlesische 100 ½ Br., 100 G.

Be

Schluss-Course: Silberanleihe 107 ½. 5 proz. Metalliques 86. 43proz. Metalliques 75 ½. Bankactien 1206. Nordbahn 214 ⅞. 1839er Loose 122 ½. Neueste Anleihe 91 ½. London 13, 07. Augsburg 135. Hamburg 99. Paris 159. Gold 40 ¾. Silber 35.

Mittwoch, 31. Mai. Im Schauspielhause. (125ste Abon⸗ nements⸗Vorstellung): Die Waise von Lowood, Schauspiel in

3 M. 133 132. Marseille 212 211. Wien 395. Triest 390. Li- 2 Abtheilungen und 4 Akten, mit freier Benutzung des Romans PCt. bilsiger, a'ss von Currer Bell, von Charlotte Birch⸗Pfeiffer. Kleine Preise.

vorno 176. Valuten und Comptanten etwa

vorige Woche.

Hreslaegn, 30 Mai, 1 Uhr Minuten Nachittags. (Tel. Dep.

Actien 108 ¼ Br. Oberschlesische

Actien Litt. A. 174 ¼ G. Oberschlesi-

Donnerstag, 1. Juni. Im Opernhause. (96ste Vorstellung): Der Prophet, Oper in 5 Akten, nach dem Französischen des E. Secribe, deutsch bearbeitet von L. Rellstab. Musik von Meyerbeer. Ballet vom Königl. Balletmeister Hoguet. (Frau Herrmann⸗Csillag: Fides, Herr Himuter: Johann von Leyden, als G

8

astrollen.)

d. Staats-Anzeigers.) Oesterreichische Banknoten 74 42 Br. Freiburger 1 h b b Anfang 6 Uhr. Mittel⸗Preise. 8

11“

8 [769] Oeffentliche Bekanntmachung. Es ist bei dem unterzeichneten Gericht auf Amortisation des angeblich verloren gegangenen, von D. Immerwahr zu Breslau unterm 6. März 1854 ausgestellten, drei Monate a dato, also auf den 6. Juni d. J. an die Ordre dese Ausstellers zahlbaren, auf die Direction der Berliner Disconto⸗Gesellschaft gezoge⸗ jen, von letzterer accepticten, die Nr. 1375 ragenden und mit Blanco⸗Giro des Aus⸗ sellers versehenen Peima⸗Wechsels über 3000 Thlr. Pr. Couran: angetragen worden. 1 Der unbekannte Juhaber dieses Prima⸗Wechsels wird hierdurch öffentlich aufgefordert, binnen Monaten, spätestens aber in dem 8 auf den 3. Februar 1855, Vor-⸗ mittags 11 ½ Uhr, vor dem Königlichen Stadtgerichts⸗Rath Herrn Hermanni im Stadtgerichtsgebäude, Jüdenstraße Nr. 59, Verhörszimmer Nr. 21, angesetzten Termine den Wechsel dem unterzeich⸗ jeten Gericht vorzulegen, widrigenfalls der Wechsel ür kraftlos erklärt werden wird. Berlin, den 19. Mai 1854. Königl. Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen. Deputation für Kredit⸗ ꝛc. und Nachlaßsachen. 88

1raSeZZPöAE““

In unserm Depositorium befindet sich das von er Johanne Friederike Withelmine Schneider, deren Wohnort nicht bekannt gewesen ist, errich⸗ jete und am 4. April 1796 deponirte Testament.

In Gemäßheit der Bestimmung der §§. 218

und 219, Titel 12, Theil I. des Allgemeinen Landrechts werden die Joteressenten aufgefordert, die Publication des Testamentes binnen 6 Mo⸗ aten, spätestens aber in dem auf

den 20. Dezember 1854, Vormittags

10 Uhr, 8 or dem Kreisrichter Wachsmuth im hiesigen

fentlicher AUAnzeiger.

Gerichtslokale anberaumten Termine suchen.

Crossen, den 24. Mai 1854.

Königliches Kreisgericht, II. Abtheilung.

Bekanntmachung.

Schönlanke,

Bromberg,

Pelplin und sollen vom 1. August d. J. ab auf ein Jahr im Wege der öffentlichen Submission verpachtet werden. 1 b 1—

Pachtlustige werden aufgefordert, ihre hierauf

bezuglichen Offerten schriftlich, versiegelt und mit

der Aufschrift:

Offerte für Pachtung der Bahnhofs⸗Restau⸗

nationen auf der Ostbahn“ versehen, bis zum

b d. J., Mittags 12 Uhr, an die unterzeichnete Direction portofrei einzu⸗ senden, an welchem Tage die eingegangenen Offer⸗ ten im Geschäftslokale ver Direciton (auf dem Bahnhofe hierselbst) in Gegenwart der etwa per⸗ söͤnlich erscheinenden Submittenken eröffnet wer⸗ den sollen. 8

Die Verpachtungs⸗Bedingungen liegen in üun⸗ serer Registratur zur Einsicht offen, werden auch auf portofreie Anträge gegen Entrichtung der Kopialien mitgetheilt.

Bromberg, den 19. Mai 1854.

Königliche Direction der Ostbahn.

8

1X“ Seeländische abahn⸗Gesellschaft. Die Einlösung der Coupons für das Jahr 1853 finret vom 28sten dieses an statt im Hauptbüreau zu Kopenhagen mit 5 Rthlr. dänisch pr. Sick. für Zinsen und Dividende. Nur solche Actien, auf welche der Zuschuß von 28 Sp. ge⸗ leistet, haben darauf Anspruch.

Die Direction der Seeländischen Eisenbahn⸗ Gesellschaft, den 20. Mai 1854.

8G

expedire ich Anfang Juli das schöne bremische „Teutonia“, Capt. J. H. Bulling, welches ich zur Ueberfahrt von Passagieren in der aufs Bequemste eingerichteten Kajüte empfohlen halte.

Nach San Franciseoo

in Californien wird Anfang Oktober ein in der Passagierfahrt bestens bekanntes Schiff expedirt und damit Passa⸗ giere sowohl im Zwsschendeck als in der Kajüte befördert.

Uecber die näheren Bedingungen ertheile ich auf gef. Anfragen gern Auskunft und ersuche diejeni-⸗ gen Personen, welche die Ueberfahrt machen wollen, um zeitige Anmeldung.

Carl Joh. Klingenberg, Schiffsmäkter in Bremen.