Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen Bestellung an, für Berlin die Expedition des Kbnigl. 8 Preußischen Staats-Anzeigers 8521 Mauer⸗Straße Nr. 54.
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das Abonnement beträgt 8 25 Sgr. 1928
ggerliner Börse vom 12. Juni 1854. Eisenba hn-Actien.
Imlicher werhsel-, Fonds- und Geld-Cours. Srier. -eld. 2f. Briet. Geld Lf. Brief. Gel i. 1 Berl. Stadt-Obligat. 4 ½ 96 ¼ 95 ¾ ““ 3 ½ 81½ v B d. do. 3 — 82 ¾ 0. rioritäts4 87 8 86 ⅔ 0. Prioritats- Wechsel-Ceoeurse. ih Aachen-Mastr. voll Niederschl.-Märk...
1 65 3 250 Fl.] Kurz] 140 ½ 1 as s 2. eingezahlt. 49 ⅔ do. Prioritats- Se am. .250 Fl. 139 ½ Kur- u. Neumärk.U 55 % Berg.-Märkische... 2 J. prieriterhe 1 ö1311 149 Ostpreussische do. Prioritats- 97 ¼ do. Prior. III. Ser. I öö u. 148 bommersche.. 3½ — 95 i do. do. II. Serie 96 ¾ do. IV. Serie 1181618184“— .6 14 5 6 14 pyosensche 4 0. [Berl. Anh. Lit. A. u. B. — Niederschl. Zweigb.
300 Ur. 78 ½ do. . . do. Prioritäts- 91 ¾ Oberschles. Lit. A.
150 Fl. Schlesische.. 2 Berlin-Hamburger. do. II
1 Westpreuss. ½ 89½ 89¼ 88 FAn do. Prior. Lit. A.
Rentenbriefe. 0. o. II. Em. do. Prior. Lit. B. SernJ do. Prior. Lit. D. 3 8 do. Prior. 0 b 8 do. Prior. Lit. E.
b Llr M. EEö“ Frkf. a. M. südd. W. 100 Fl.] 2 M. e 6. (ött Prinz Wilh. Steele- Fost ZZ11““ do. do. Lit. D.
etersburg 100 S. R. . 8“ öö Berlin-Stettiner...
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Saächsische Bresl.-Schw.- Preik-
Schlesische ... (Brieg. Nei rieg-Neisse..
Pr. Bk. Anth. Scheine Cöln-Mindener..... do. Prior. Obhg.
Friedrichsd'or.... 3 ¼⁄ 139 816. Andere Goldmünzen do. do. II LX““
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1 für das Vierteljahr “ — in allen Theilen der Monarchie— 8. 8 2 ohne preis⸗Erhöhung. 8 1 .
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Vohwinkel) Rheinische... do. (Stamm-) Prior. do. Prioritäts-Oblig. do. vom Staat gar. [Ruhrort-Cref. Gladb. do. Prioritäts- Stargard-Posen.... do. Prioritäts- “ do. Prioritäts- 83 do. Prior.-Oblig. 4 ½ do. Prioritäts- Wilh. B. (Cosel-0dbg.) — 1 .“ ö“ Magdeb.-Halberst.]— do. Prioritats-4A stät die Königin sind nach Pillnitz gereist.
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daß die Zins⸗ gung die zurückzuzah⸗ lenden Kapitalien — nur in den Kreisstädten bei den betreffenden öffentlichen Kassen zahlbar sind, daß die Kündigungen und andere, die Anleihe⸗Interessenten betreffenden öffentlichen Bekanntmachungen nicht durch diejenigen Blätter zu ihrer Kenntniß gelangen, welche ihnen im gewoͤhnlichen Geschäftsverkehre zugänglich sind, und daß endlich die Nebenbedingungen, welche auf die rechtlichen Verhältnisse zwischen Gläubiger und Schuldner Bezug haben, fast überall ver⸗ schiedenartig regulirt sind, so daß, um eventuelle Benachtheiligungen zu vermeiden, bei dem Ankauf einer Kreis⸗Obligation in der Regel größere Aufmerksamkeit auf die speziellen Bedingungen des Anleihe Geschäfts erfordert wird, als hierauf meistens verwendet zu werden pflegt. Auch die Kleinheit der Apoints, in welcher diese Obliga tionen häufig ausgegeben werden, trägt dazu bei, sie zu wenige beliebten Geld⸗Anlagen zu machen.
Auf die Beseitigung dieser Uebelstände wird theils von den Provinzial⸗Behörden hingewirkt, theils wird darauf bei der künfti⸗ gen Ausgabe von Kreis⸗Obligationen Rücksicht genommen werden können. In ersterer Beziehung wird es darauf ankommen, daß
A. irgend ein Provinzial⸗Institut, wie z. B. die Provinzial⸗ Hülfs⸗Kasse, eine Bank⸗Anstalt oder selbst nur ein solides Bank⸗ haus, unter öffentlicher Bekanntmachung darüber, veranlaßt werde, die Einlösung der Zins⸗Coupons, die Kapital⸗Einziehung gekün⸗ digter Obligationen, und die Besorgung neuer Zins⸗Coupons⸗ Bogen von allen Kreis⸗Obligationen der Provinz — kostenfrei oder doch nur gegen eine mäßige Provision — zu übernehmen, und die Zinsbeträge einstweilen vorzuschießen, insoweit nicht die Kreis⸗ “ Verwaltungen geneigt sein sollten, einen Theil der zu zahlenden “ Zinsen vorher bei der Vermittelungsstelle zu deponiren;
B. für eine möglichst gleichzeitige terminweise Aufnahme der Bekanntmachungen der einzelnen Kreis⸗Verwaltungen über die Kün⸗ digung von Kreis⸗Obligationen, oder einer bloßen Zusammenstel⸗ lung der neu gekündigten und der aus früheren Kündigungen noch “ nicht eingelieferten Obligationen nach den einzelnen Kreisen in die
6 1 am meisten verbreitete Provinzial⸗Zeitung gesorgt, und Cirkular⸗Erlaß vom 17. April 1854 — betreffend das Verfahren bei Ausstellung und Unterbrin⸗ gung von Kreis⸗Obligationen.
in neuerer Zeit von verschiedenen Seiten auf die
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Fonds-C oteesse.
reuss. Freiw. Anleihe. taatsanleihe von 1850... dito von 1852... dito von 1853.. Staats-Schuldscheine Prämiensch. d. Seehandl. à 50 Th. Kur- und Neum. Sechuldverschr. ‚s
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Hichtamtliche Netirungen. eer rief. deld., vf. Ausländ. Fonds. do. Part. 500 Fl....
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Allergnädigst geruht:
Die persönlichen Adjutanten Sr. Königlichen Hoheit des
Prinzen von Preußen, Major von Boyen und Rittmeister Grafen
on der Goltz — letzterer à la suite des Garde⸗Kürassier⸗Re⸗
giments — zu Ehren⸗Rittern des St. Johanniter⸗Ordens zu er⸗ nennen.
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n- und ausländ.
Sisenb.-Stamm-
Actien und Quit- tungsbogen.
Ausl.
Prioritäts- Actien.
Amsterdam-Rotterdam-
8 Cracau-Oberschlesische Amsterdam-Rotterdam Nordb. (Friedr. Wilh.)5
Cöthen-Bernburg. Iöu ae pn. Frankfurt-Hanau ö“ 8 88n I 1 Cracau-Obeeschles... EI1“ do. Stiegl. 2. 4. Anl
EelAltonn. 8 8 1 d do. Livorno-Florenz)z Q 4 — FI .v. Rothschild Lst. Ludwigshafen-Bexbach⸗ Kass.-Vereins-Bk.-Aet. 1 fen. En“ [sSchaumburg-Lippe do. Mecklenburger.. 1 . 1 B 2⁵5 Thlr. ,.. Nordb. (Friedr. Wilh.) — do. do. L. 3. 200 NI. 3 % inl. Schuld. Zarskoje-Selo pro St. I Poln. neue Pfandbr. 4 86 ½ ¹⁹. 1 à 3 % steigend-
Staats-Anleihe von 1850 u. 1852 96 ½ a 96 ¼ gem. Bergisch-Märk. 63 a 63 ½ gem. Berlin-Anhalter Litt. A. u. B. 116 ½ a 117 ½ gem. Berlin-Potsdam-Masdeburger 90 a 89 ½ gem. Cöln-Minden 115 a 116 ½ gem. Oberschl. Litt. A. 184 a 186 gem. do. Pr. Obl. Litt. E. 78 ⅛ gem. Starard-Posen 85 ⅔ a 86 Fem. Thüringer 97 ½ 2 97 gem. Wilhelms-Bahn (Cosel-Oderberg) 182 a 183 gem. Ludwigshafen-Bexbach 115
a ½ gem. Mainz-Ludwigshafen 97 a ½ gem. Mecklenburger 41 a ½ gem. Nordbahn (Friedr. Wilh.) 42 ½, 44 a 43 ¾ gem. Weimarsche Bank
96 a ½⅔ gem. Oestr. Metall. 64 ½ a 65 ½ gem. Russ. Poln. WLW“ 70 a ⅔ gem.
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1““ Hamb. Feuer-Kasse... Russ. Hamb. Cert. -. do. Staats-Präm.-Anl. 81 [Lübecker Staats-Anl. Kurhess. Pr. 0 bl. 40 Th. N. Bad. do. 35 Fl....
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5. Anl.
Ihre Könüglichen Hoheiten der Gro ßherzog und die G roß⸗ herzogin von Sachsen⸗Weimar sind nach Weimar, Ihre Königliche Hoheit die verwittwete Großherzogin von Mecklenburg⸗Schwerin nach Ludwigslust, und 1 Ihre Hoheiten der Erbprinz und die Erbprinzessin von Anhalt nach Deßau zurückgereist.
Potsdam, 13. Junimn9.
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Engl. Anleihe..
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für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
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Zittauer 27 Br. Magdeburg-Leipziger 272 Br. Berlin -Anhaltische 115 G. Berlin-Stettiner 136 3½ G. Köln-Mindener 115 Br. Thüöringer 97 ½ Br., 97 G. Anhalt-Dessauer Landesbank Actien 145 ¼ Br. Braun- schweiger Bankactien 108 ½ G. Weimarische Bankactien 96 ¼ G. Wiener Banknoten 75 Br., 74 ¾ G.
**ꝙ☛ RKRonstantinopel, 31. Mai. (Wechselcours.) London 3 M. 131 ½ — 132 ½. Marseille 210 — 211. (Coursbericht.) Valuten un- verändert. Für Türkische Metalliques wurde 178 pCt. Disconto ge-
Berlin, 12. Juni. Die Stimmung war heut sehr angenehm und die Course stellten sich durchdängig höher als am Sonnabend. Von Preussischen Fonds waren Staatsschuldscheine höher bezahlt; aus- ländische Effekten ohne wesentliche Veränderung.
.
C. auf die Cours⸗Notirung der an den Haupt⸗Börsen der Provinz vorkommenden Umsätze von Kreis⸗Obligationen nach den verschiedenen Zinssätzen der Obligationen oder erforderlichen Falles nach den verschiedenen Kreisen in den amtlichen Courszetteln und öffentlichen Blättern hingewirkt werde.
Berliner Getreidebörse vom 12. Juni
Weizen nahe schwimm. 88 pfd. hochb. poln. 97 ½ Rthle. bez.
Roggen loco 82/85 pfd. 75 —75 8¾ Rthlr. pr. 82pfd. be-
3 . 5 thlr. pr. 82pfd. bez-, schwimm. 82/ 85 (pfd. 74—75 Rthlr. do., Juni 74 ½ a 74 ¼ a 74 ½ “ Juni- Juli 73 a 72 ½ a 73 Rthlr. bez., Juli -August 69 ¼ a 69 Rthlr. bez., Septbr.-Oktbr. 62 a 61 ½ Rthlr. bez.
Gerste, grosse 51 — 56 Rthlr., kleine 43 — 47 Athlr.
Hafer 35 — 41 Rthlr., 54 ⁄ pfd. schwi 414 “ Erbsen 65 — 72 Kihlr. Spfd. schwimm. 41 ¼ Rthlr. bez.
e “ 8* 427 Rthlr. Br., 12 ½ G., Juni 12 ¼ Rthlr. Br., 12 ½ 27., unl-J ull u. uli-Au ust 12 BRtl — . B 1. 1 414. 1 G 2
Leinöl unverändert.
Spiritus loco ohne Fass 34 ½ Kthlr. bez., Juni und Juni - Juli 34 ¾
. „ 30, kanln g. bez. u. Br., 34 ¾ G., Juli- August 34 ¾ a 35 ⅛½ a Br., 34 G6. ˙s 5 Br., 34 ¾ G., August- September 35 Rtihlr. bez. u.
Waven v“ Okiober 32 Bthlr. bez. u. G., 32 ½ Br.
böher behauptet *Rübe Roggen bei sehr lebhaftem Umsatz neuerdings zahlt, Spi 8 üböl, nahe Termine fest, Herbst etwas höhe . Spiritus schwach behauptet. mepost etWas höher
Kanal - Liste.
Neustadt-Eberswalde, 10. Juni.
27 8 8 Le 520 1 F — 8 Wxl. Hafer. 15 WWapi. Prbsen. 1000 GEs M.h, 'er. Gerste,
Lerpzg. 10. Baierache 81.00 0 Juni. Leipzig-- Dresdener 186 G.
Sächs sch-
86. sisch-Schlesische 100 ⅞ Br., 100 G Löbau-
Berlin, Druck und Verlag. de g0,gc Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.
Piaster.
zahlt. Es ist
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(Wechselcours.)
Triest 342.
Holland 390.
London 115 ⅛ - 116
C. n.)
Breslau,
Freiburger Actien 114 ¼ Br. Oberschlesische Actien Lit. B. 152 ½ Br. Neisse-Brieger Actien 67 Br. Weizen, weisser 100 — 114 Sgr., gelber 100 — 112 Gerste 67—– 75 Sgr.
notirt. Getreidepreise:
Sgr. Roggen 99 — 105 Sgr.
Stettin, 12. Juni, 2 Uhr — Minuten Nachmittags.
d. Staats-Anzeigers.)
m Weizen 98 — 102. 71 — 72, Juli -August 69, Sept.-Okt. 62.
Hamburg 98 ¼.
Schluss-Course: 4 ½proz. Metalliques 76. 1839er Loose 122. Augsburg 134 ½¼.
(Tel. Dep. d. C. B.)
Neueste Anleihe 90 ¼.
Paris 157.
Redaction und Rendantur: Schwieger.
udolph Decker.
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13. Juni, 1 Uhr 9 Minuten Nachmittags. Dep. d. Staats-Anzeigers.) Oesterreichische Banknoten 75 ¼½ Br. Oberschlesische Actien Lit. A. 181 ¾ G. Obersehlesisch-Krakauer nicht
Hafer 45 —– 52 Sgr. (D'el. Dep. Roggen 72 — 77, Juni-Juli Spiritus 10 ⅞, Juali-August Röüböl 12 ¼, Sept.-Okt. 12 Alles bezahlt. Wien, Montag, 12. Juni, Nachmittags 1 Uhr. Fonds und Actien beliebt. öproz. Metalliques 86 ½. Nordbahn 213 ½. 13,00. ber 33 ½. Paris, Sonntag, 11. Juni. welche gestern Abend 71, 65 gehandelt wurde, eröffnete heute in der Passage zu 72, 05 und schloss bei geringem Geschäft zu 71, 85.
(Tel. Dep. d. Silberanleihe 106 ½. Bankaetien 1255.
Gold 39. Sil-
Die 3 proz.,
Schwierigkeiten hingewiesen worden, mit welchen in der Regel die Unterbringung der Obligationen verbunden ist, die von den Krei⸗ en, wenn diese zur Durchführung gemeinnütziger Unternehmungen ine Schuld aufnehmen, ausgegeben werden. Trotz der sicheren Geldanlage, welche diese Papiere in der Regel darbieten, haben dieselben bisher doch noch keinen Cours an den Hauptbörsen des Landes erhalten, und sie sind deshalb nicht nur von den Kapitalisten meist unberücksichtigt gelassen worden, sondern sie haben auch von dem Haupt⸗Geld⸗Institut des Landes, nach dessen statutenmäßigen Verwaltungs⸗Grundsätzen, nicht zu den lombardfähigen Effekten gerechnet werden können. 3 8 Unter den betheiligten Central⸗Behörden haben Berathungen
darüber stattgefunden, ob und auf welchem Wege den Kreis⸗Obli⸗
gationen eine erleichterte Annahme auf den Geldmärkten des Lan⸗ es verschafft werden könne. 1 15
Bei diesen Erörterungen ist anerkannt worden, daß die bisher wahrgenommenenen Schwierigkeiten bei Unterbringung der in Rede stehenden Obligationen vornehmlich darauf zurückzuführen sein dürf⸗ ten, daß bei Kontrahirung der Kreisschulden in der Regel zu wenig Rücksicht darauf genommen worden ist, die Anschaffung der Kreis⸗Obli⸗ gationen zu einer bequemen Geldanlage für solche Kapitalisten, zu machen, welche in einiger Entfernung von den betreffenden Kreisen
ihren Sitz haben. Es wird von Letzteren als ein Uebelstand empfunden, 1e 1X1X“X“
Wir empfehlen Ew. ꝛc., entsprechende Einrichtungen für die dortige Provinz in die Wege zu leiten. 8 8
In der zweiten Beziehung sind es vorzugsweise folgende für die Kapitalisten mehr oder weniger wichtige Punkte, welche bisher in der Regel bei Ausarbeitung der den Kreisanleihen zum Grunde gelegten Bedingungen nicht gehörig im Auge behalten worden sind, und deren konsequente Berücksichtigung dazu beitragen wird, den in Rede stehenden Papieren einen leichteren Eingang zu verschaffen.
1) Die gemeinrechtliche Verjährungsfrist von 30 Jahren für die von den Kreisen gekündigten Obligationen darf nicht abgekürzt werden.
2) Die Zahlung des Kapitals und der Zinsen erfolgt bei der Kreis⸗Kommunalkasse auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeits⸗ Termins folgenden Zeit unbeschränkt. Die Zinsenzahlung in ande⸗ ren Städten kann auf gewisse Zeitfristen beschränkt werden.
3) Das Aufgebot verlorener oder vernichteter Kreis⸗Obligatio⸗ nen erfolgt nach den Bestimmungen der Allgemeinen Gerichts⸗Ord⸗ nung Thl. I. Tit. 51 §. 120 seq. und erst nach Verlauf von sechs halbjährigen Zins⸗Terminen, die gerichtliche Amortisation erst nach Verlauf von zwei weiteren halbjährigen Zins⸗Terminen; das dazu kompetente Gericht ist in der Obligation zu nennen. 8
4) Verlorene oder vernichtete Zins⸗Coupons dürfen weder auf⸗ geboten noch amortisirt werden. In