Centner, nämlich von 9,203, zeigt sich bei den Artikeln der rung und nur bei denen der zwe li gehab im Jahre 1852 aber 6 1853; von eiter
1852 nur für 4,378,568
ersten und letzten Klasse eine Verminde⸗ * eine 1“ wurden näm⸗ asse im vorigen ahre 59,633 Stück ein⸗
von der ersten. Klas 5,393, also 5760 Stück weniger im Jahre der zweiten im vorigen Jahre für 5,626,515 Fr., im Jahre Fr., also im Jahre 1853 für 1,247,947 Fr. mehr;
von der letzten Klasse im vorigen Jahre 1,166,405 Centner, im Jahre 1852
aber 1,273,416, also 107,311 Centner weniger im Jahre 1853. Die Durch⸗
fuhr hat in der ersten und zweiten Klasse zugenommen, in der letzten sich vermindert; in der ersten belief sie im Jahre 1852 sich auf 64,647 Stück, im Jahre 1853 auf 65,055, hatte sich im letzteren also um 408 Stück ver⸗ mehrt; in der zweiten im Jahre 1852 auf 422,228 Fr., im Jahre 1853 auf 890,514, also auf mehr als das Doppelte, eine Zunahme um 468,286 Fr.; in der letzten Klasse dagegen im Jahre 1852 auf 390,905 Centner und im Jahre 1853 nur auf 357,308 Centner, also eine Verminderung um 33,537 Centner. Die Zahlen sind hier in runder Summe, mit Weg⸗ lassung der Dezimalbrüche, angegeben. (Pr. C.)
1096
sehen werden soll.
Gewerbe⸗ und Handels⸗Nachrichten.
— Aus Tilsit wird der „Pr. C.“ berichtet, daß der Verkehr mit Rußland zu Wasser und zu Lande in voller Lebhaftigkeit fortdauert. Dem erfolgten Verbot der Vieh⸗ und Pferde⸗Ausfuhr aus Rußland legt man nur geringe Bedeutung bei, da Rindvieh und ganz besonders Pferde jetzt in Rußland selbst theurer bezahlt werden, als in den preußischen Gränz⸗
Distrikten.
—, In Folge einer von Frankreich ergangenen Anregung arbeitet man gegenwärtig in der Schweiz an einem Uebereinkommen der Kantone zum Schutze des schriftstellerischen und künstlerischen Eigenthums gegen den Nachdruck. Schon in einer am 4. Februar d. J. abgehaltenen Konferenz der hohen Stände wurde der Bundesrath durch 14 Stimmen ermächtigt, den Entwurf eines solchen Konkordates auszuarbeiten und den Ständen zur weiteren Entschließung vorzulegen, wobei man jedoch nicht vergessen darf, daß unter diesen 14 Stimmen eine Anzahl von Kantonen mitbegriffen ist, welche nur der Vorlegung eines Entwurfs an sich keine Schwierigkeiten in den Weg legen wollten. Der Bundesrath hat nun kürzlich den Entwurf dieses Nachdruck⸗Konkordats den Kantonal⸗Regierun⸗
476 auf 9,418,401. In der Ausfuhr dagegen] gen zugestellt, mit dem Ersuchen, sich durch ihre Beauftragten darüber
äußern zu wollen. Der Entwurf enthält 9 Artikel. das ausschließliche Recht der Schriftsteller an, ihre Erzeugnisse zu ver⸗-⸗ öffentlichen oder veröffentlichen zu lassen. Erzeugnisse der Literatur und Kunst bezogen, welche von einem Sch bürger in den konkordirenden Kantonen oder von einem in den letzte⸗ ren niedergelassenen Fremden veröffentlicht werden. dieses Recht auf die ganze Lebensdauer des Autors, oder, wenn derselb vor Ablauf des zwanzigsten Jahres, vom Zeitpunkte der Veröffentlichun an, starb, zu Gunsten der Erben und Rechtsnachfolger desselben auf den Rest dieses zwanzigjährigen Zeitraumes. — Fälle und Ausnahmen, in welchen das Autorrecht nicht als verletzt ange 1 In den Artikeln 5 und 6 wird eine Buße von 500 Franken über den Nachdrucker oder den Händler mit Nachdruck verhängt; die unverkauften Exemplare verfallen der Confiscation zu Gunsten des Autors, welchem außerdem die Klage auf Entschädigung, deren Höhe das Gericht bestimmen würde, vorbehalten bleibt. Endlich bestimmt der 8te Ar⸗ tikel Folgendes: „Der Schutz des literarischen und künstlerischen Eigen⸗ thums kann durch Staatsvertrag auch auf die Erzeugnisse derjenigen Staaten ausgedehnt werden, welche Gegenrecht halten und zugleich durch Herabsetzung der Eingangszölle auf die Erzeugnisse der schweizerischen Literatur und Kunst den Debit derselben ermöglichen und somit in Wahr⸗ heit und nicht nur zum Scheine ihrerseits die schweizerischen Literatur⸗ und ᷓ “ 1
H. Mosenthal.
in 5 Abtheilungen, Kleine Preise.
Königliche Schauspiele.
Dienstag, 20. Juni. Die lustigen Weiber von Windsor, komisch⸗phantastische Oper in 3 Akten, nach Shakespeare's gleichnamigem Lustspiel, gedichtet von S Musik von Otto Nicolai. Balletmeister Hoguet. (Frl. Ney: Frau Fluth, als vorletzte Gast⸗ rolle.) Mittel⸗Preise.
Mittwoch, 21. Juni. Im Schauspielhause. ments⸗Vorstellung): Othello, der Mohr von Venedig.
Im Opernhause. (106te Vorstellung):
Shakes Heinrich Voß.
[877] Steckbrief.
Der Tagelöhner Wilhelm Neitzke, 37 Jahr alt, evangelischen Glaubens, hat sich im April d. J., nachdem er sich eines Diebstahls dringend ver⸗ dächtig gemacht, von seinem bisherigen Wohnorte Treptow a. d. Rega heimlich entfernt.
Alle Civil⸗ und Militairbehörden werden er⸗ sucht, den zc. Neitzke, von welchem übrigens ein Signalement nicht gegeben werden kann, im Be⸗ tretungsfalle verhaften und an die Königliche Kreisgerichts⸗Kommission zu Treptow a. d. Rega abliefern zu lassen.
Cammin in Pommern, den 17. Juni 1854.
Der Staats⸗Anwalt.
[8711 Domänen⸗Verpachtung. Das im Königsberger Kreise der Neumark, an der von Cüstrin nach Soldin führenden Chaussee belegene und 1 ½ Meilen von Cüstrin entfernte Königliche Domainen⸗Vorwerk Zicher, zu welchem 11 Morgen 89 ◻Ruthen Gärten, 949 Morgen 100 ¶Ruthen Acker, 4 Morgen 44 QRuthen Wiesen im Felde, 68 Morgen 91 JRuthen Hütung, 46 Morgen 98 Ruthen Fenn, Brücher und Pfühle, 39 Morgen 164 Ruthen Hof⸗ und Baustellen, Wege, Gräben und unbrauchbar, so wie 230 Morgen Warthe⸗ bruchwiesen, zusammen 1350 Morgen 46 ¶Ruthen Flächenraum gehören, soll mit den ausreichend vorhandenen Wohn⸗ und Wirthschaftsgebäuden auf die 18 Jahre von Johannis 1855 bis dahin 1873 im Wege des öffentlichen Ausgebots ander⸗ nrse G werden. Wir haben zu diesem icitations⸗ Se z sem Behufe einen Licitations den 14. 11“ J., Vormittags im Königlichen Regierungs ebände hierselbst vor dem Regierungs⸗Rathe 5 “ und bringen solches mit dem Bemerken zur all⸗ gemeinen Kenntniß, daß das Pachtgelder⸗Minimum auf 2220 Thlr. inkl. 3 in Gold festgesetzt und zur Uebernahme der Pachtung ein disponibles Vermögen von 10,000 Thlir. erforderlich ist. Die Verpachtungs⸗Bedingungen und die Regeln der Licitation, so wie die Karten, Vermessungs⸗ Negister und sonstigen Beschreibungen der Pacht⸗ Objekte können in unserer Domänen⸗Registratur während der Dienststunden eingesehen werden;
auch sind wir auf Verlangen bereit, die Ver⸗ pachtungs⸗-Bedingungen gegen Erstattung der Copialien durch Postvorschuß abschriftlich mit⸗ zutheilen.
Frankfurt a. O., den 13. Juni 1854.
Königliche Regierung. Abtheilung für die Verwaltung der direkten Steuern, Domänen und Forsten
[725] Bekanntmachung.
In der nach den Bestimmungen der §§. 39, 41 und 47 des Gesetzes vom 2. März 1850 und nach unserer Bekanntmachung vom 28sten v. Mts. heute stattgefundenen öffentlichen Ver⸗ loosung von Rentenbriefen sind folgende Apoints gezogen worden:
Lüttr. A. zu 1000 Thlr. No. 199. 217. 614.
770. 99. 1881 1653.1770.2228. B. zu 500 Thlr. No. 456. 531. C. zu 100 Thlr. No. 112. 921. 1214. v“ 1220. 1297.1487. 1500, 1623.1739. 1989.2749.2835. D. zu 25 Thlr. No. 387.157. 091. 825. 982. 4112. CEEETEEEbbEeb131 776 962. 1258.1489.1964. 2470. 2490.
Die Inhaber werden aufgefordert, gegen Quittung und Einlieferung dieser Rentenbriefe nebst den dazu gehörigen Coupons Series I. No. 9 bis incl. 16 den Nennwerth der ersteren bei unserer Kasse hierselbst
vom 4. Okiober dieses Jahres ab,
in den Wochentagen von 9 bis
12 Uhr Vormittags, in Empfang zu nehmen.
Von dem vorgedachten Tage ab hört Ver zinsung der ausgeloosten Rentenbriefe auf. Der Werth der etwa nicht mit eingelieferten Coupons wird bei der Auszahlung vom Kapitale in Abzug gebracht.
Gleichzeitig wird hiermit bekannt gemacht, daß aus dem Fälligkeits⸗Termine den 1. April 1852 folgende schon früher ausgelooste Renten⸗ briefe der Provinz Preußen bis jetzt zur Zahlung der Valuta bei der Rentenbank⸗Kasse nicht prä⸗ sentirt worden sind:
und
Littr. C. No. 261. über 100 Thlr. und “
Wegen der Verjährung der ausgeloosten Ren⸗ tenbriefe verweisen wir auf die Bestimmungen
des §. 44 I. c. Königsberg, den 20. Mai 1854. Königliche Direction bank für die Provinz Preußen.
Oeffentliche Bekanntmachung.
Bei dem unterzeichneten Gerichte ist in Sachen
des Tuchfabrikanten Matthias M. 4. 54. das öffentliche Aufgebot des von J. Moser jr. hier⸗
selbst am 11. August 1853 auf S. J. Lands⸗
berger hieselbst gezogenen, und von diesem ange⸗ nommenen, an die Ordre von Fr. Matthias altimo Dezember 1853 zahlbaren Prima⸗Wech⸗ sels über 240 Rthlr., welcher mit dem Blanco⸗ Giro von Fr. Matthias jr. versehen gewesen, beantragt worden.
Die unbekannten Inhaber dieses Wechsels werden daher hierdurch aufgefordert, denselben dem unterzeichneten Gerichte und zwar spätestens in dem hierzu
auf den 2. September 1854, Vor⸗
mittags 11 ½ Uhr, vor dem Königlichen Stadtgerichts⸗Rathe Herrn
Hermanni, im Stadtgerichtsgebäude, Jüdenstraße
59, Zimmer Nr. 21, anberaumten Termine vor⸗ zulegen, widrigenfalls der Wechsel für kraftlos erklärt werden wird.
Berlin, den 23. März 1854.
Königl. Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen. Deputation für Kredit⸗ zꝛc. und Nachlaßsachen.
[7100 Ediltal⸗Citation. Auf die Anklage des Königlichen Staats⸗An⸗
waltes vom 15. März 1853 ist wider die Kauf⸗
leute:
1) Heymann Steinthal, 53 Jahre alt, jüdischen Glaubens, früher zu Berlin, Molkenmarkt Nr. 5, wohnhaft,
2) Adolph Ascher Behrend, am 8. Oktober 1815 zu Dessau geboren, jüdischen Glau⸗ bens, früher zu Berlin, Molkenmarkt Nr. 5 wohnend,
beide jetzt in England sich aufhaltend, durch den
Der erste erkennt
Dieses Recht wird auf alle weizer⸗
Artikel 2 verbürgt
Arlikel 3 und 4 bestimmen die
Tanz vom Königl.
(136ͤte Abonne⸗ Trauerspiel
Beschluß der Anklagekammer des unterzeichneten Gerichts, dem die Verhandlung und Entscheidung der Sache durch das Reskript des Königlichen Kammergerichts vom 10. März 1851 übertragen ist, die Untersuchung wegen Defraudation der Eingangsabgaben von überhaupt 121 Centnern 88—85 Pfd. baumwollener und 5 Centnern 53 Pfd. halbseidener Waaren in 13 verschiedenen Fällen, während der Zeit vom Mai 1850 bis zum Monate März 1851, nach dem Gesetze vom 23. Januar 1838, §§. 2, 3, 6, 16, 20 und 21, röffnet und der Audienz⸗Termin auf den 1. September 1854,
Vormittags 8 Uhr, in unserem Sitzungszimmer Nr. 1 unseres Geschäfs⸗Lokals hierselbst anbe⸗ raumt worden.
Es werden daher die gedachten Kaufleute Hey⸗ mann Steinthal und Adolph Ascher Behrend aufgefordert, zur festgesetzten Stunde zu erschei⸗ nen und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder die⸗ selben uns so zeitig vor dem Termine anzuzei⸗ gen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können.
Im Falle des Ausbleibens wird mit der Un⸗ tersuchung und Entscheidung in contumaciam wider den Ausbleibenden verfahren werden.
h erleberg, am 16. Mai 1854. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
“
[863] Bekanntmachung.
In unserm Devpositorio befinden sich folgende, vor länger als 56 Jahren bei dem ehemaligen Dom⸗ und Stadtgerichte allhier, und dem ehe⸗ maligen Land⸗ und Stadtgerichte zu Sandau niedergelegte, noch uneröffnete Testamente:
1) der Frau Direktor Du Bignon, Johanna
Friederike geb. Flörke zu Dom⸗Havelberg,
vom 9. April 1791;
2) des Unterthanen Christoph Wolter nebst Frau Anna Margarethe geb. Reinecke zu Neu⸗ berg, vom 4. Juni 1792; der Ehefrau des Arbeitsmannes Johann Friedrich Wolter, Anna Katharina geb. Lemm zu Schönberg, vom 24. Februar 1795. der Ehefrau des Schiffers und Eigenthü⸗ mers Johann Friedrich Mertens, Katharina Elisabeth geb. Lucas zu Köperberg, vom 24. März 1798; der Wittwe Ulrich, Anna Maria geb. Ebel allhier, vom 17. Dezember 1792; des Dienstknechts David Naumann nebst Frau Marie Dorothea Fölsch allhier, vom 2. Oktober 1794; 8 der Marie Dorothee Werner, verehel. Accise⸗ Commis Bethge allhier, vom 27. März 1794; des Ziegelmeisters Johann Christian Telitz allhier, vom 13. Mai 1795; des Kaufmanns Jakob Meißner nebst Frau Marie Dorothee Schweling allhier, vom 23. April 1795; 1 des Hans Mewes nebst Frau Katharina Maria geb. Ridders zu Saldernberg, vom 16. Februar 17533 — ““ der verehel. Joachim Ebel, Marie Elisabeth geb. Eggert, vom 24. Oktober 11 des Unteroffiziers Johann Andreas Lind⸗ städt und Frau Marie Dorothee Bannier zu Sandau, vom 31. Mai 17963 — des Schuhmachergesellen Johann Georg Mundt daselbst, vom 23. März 1793; des Trompeters Johann Karl Weise und Frau Johanna Christiane geb. Döring da⸗ selbst, vom 15. Juni 1796; 8 der Wittwe Schulze, Margaretha Elisabeth geb. Brademann daselbst, vom 27. August 1783; der Frau Rittmeister von Waldow, Wil⸗ helmine Friederike Florentine geb. von Tres⸗ kow daselbst, vom 24 — 27. Dezember 1782; das Codizill des Bürgers und Altsitzers Mandenberg daselbst, vom 9. Juni 1768; des Hans Schluß und Frau Anna Doro⸗ thee geb. Ritter, des Handarbeiters Behrend Schluß und Frau Anna Katharina Schröder zu Sandau, des Georg Wischer zu Klietz, des Bürgers und Fischers Daniel Voß nebst Frau geb. Schluß zu Sandau, vom 29sten Oktober 1781; b 1
22) Die Ehestiftung des Kossäthen Christoph
1097 Krüger und Frau Katharina Maria geb. Steppenbeck zu Wulkau, vom 6. März 1779. Die unbekannten Interessenten werden hiermit zur Nachsuchung der Publication derselben auf⸗ gefordert. Havelberg, den 29. Mai 1854.
Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.
[707] Ediktal⸗Vorladung
der Gläubiger in dem Konkurs⸗Prozesse über
das Vermögen des hiesigen Kaufmanns Karl Rosocha.
Ueber das Vermögen des hiesigen Kaufmanns Karl Rosocha ist per Decretum vom 30. März c. der Konkurs⸗Prozeß eröffnet worden.
Der Termin zur Anmeldung der Ansprüche der unbekannten Gläubiger an die Konkurs⸗ Masse steht am 2. September c., Vormit⸗ tags um 11 Uhr, vor dem Herrn Kreis⸗ gerichts⸗Rath Hevelke im Parteienzimmer des hiesigen Gerichts an.
Wer sich in diesem Termine nicht meldet, wird mit seinen Ansprüchen an die Masse ausge⸗ schlossen, und ihm deshalb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Silllschweigen auferlegt werden. Als Mandatarien werden der Rechts⸗An⸗ walt Schenkel und der Justiz⸗Rath Dreckschmidt vorgeschlagen.
Marienburg, den 15. Mai 1854.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
““
[405] Proclama.
Der Schuhmachergeselle Johann Karl Ebling, welcher sich angeblich vor ungefähr sieben Jahren von seiner Ehefrau, Karoline Wilhelmine, ge⸗ bornen Kürschner, entfernt hat, wird hiermit zur Beantwortung der von seiner genannten Ehefrau wegen böslicher Verlassung gegen ihn angestellten Scheidungsklage an hiesiger Gerichtsstelle auf den zwanzigsten (20.) September 1854,
Mittags zwölf Uhr,
vor dem Herrn Kreisgerichts⸗Rath Spiegelberg mit der Warnung vorgeladen, daß, falls die Klage seiner Ehefrau vom 18. Februar cr., welche nebst Beilagen in unserer Registratur eingesehen, auf Verlangen auch abschriftlich mitgetheilt werden kann, bis zum Termin in schriftlicher, legalisirter Form und unter Bezeichnung des jetzigen Auf⸗ enthaltsorts des Beklagten nicht beantwortet werden, Verklagter auch im Termine selbst weder in Person noch durch einen gehörig Bevollmäch⸗ tigten — wozu die hiesigen Rechtsanwalte Koffka, Justizrath Keller und Justizrath Hannemann hier in Vorschlag gebracht werden — erscheinen und die Klage beantworten sollte, die in der Klage aufgeführten Thatsachen für zugestanden, die pro⸗ duzirten Urkunden für rekognoszirt erachtet, und auf Grund derselben erkannt werden wird.
Auf Scheidungsstrafe hat die Klägerin ver⸗ ichtet. Frankfurt a. O., den 15. März 1854.
Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
8
[870] Holz⸗Verkauf.
In dem für die Forstreviere Kehrberg und Vildenbruch des Regierungsbezirks Stettin auf Mittwoch, den 10. Juli c., Vormittags
9 zu Königsberg i. d. NM. in Engels Hotel ge⸗ meinschaftlich anberaumten Holzversteigerungs⸗ Termine sollen, und zwar: I. aus dem Kehrberger Reviere: 922 Klftr. Buchen Klobenholz;
II. aus dem Wildenbrucher Reviere:
a) Eichen: 1 1 8 8 15 Klftr. Nutzholz zu 3 ½ Klobenlänge, 130 ⸗ Klobenholz desgleichen,
330 Knüppelholz;
b) Buchen:
1150 Klftr. Klobenholz,
470 ⸗ Knüppelholz;
c) Birken: 664 Klftr. Klobenholz,
34 Knüppelholz; b
d) Erlen;
15 Klftr. de hier öffentlich meistbietend verkauft werden, ⸗ bff 8 1n. des Publikums gebracht wird,
Stettin, den 15. Juni 1854.
Der Königliche Forst⸗Inspektor: von Waldaw
Die derzeitige Direction der Wriezen⸗Oder⸗ bruch⸗Chaussee⸗Gesellschaft besteht aus 1) dem Kaufmann, Hauptmann a. D. Leist zu Wriezen a. d. O., als Direktor, dem Kaufmann Sommerfeldt zu Wriezen g. d. O., als dessen Stellvertreter, dem Bürgermeister Mahler zu Wriezen, dem Land⸗Baumeister Neubart zu Wriezen, dem Rittergutsbesitzer Kuntze zu Eichwerder, dem Zimmermeister Kisse zu Carlsbiese, aus den Stellvertretern Gerichtsmann Miecklei zu Güstebiese, Gutsbesitzer Schlender zu Neu⸗Levin, Gerichts⸗Schulzen Bochow zu Groß⸗Barnim, was hiermit zufolge §. 55 des betreffenden Sta⸗ tuts zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Wriezen a. d. O., 15. Juni 1854. Die Direction der Wriezen⸗Oderbruch⸗Chaussee-⸗
Königlich Niederschlesisch⸗ Maͤrkische Eisenbahn. Die Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn⸗
Prioritäts⸗Obligationen Ser. II., Nr. 4825 und
4826 a 50 Thlr., mit Zins⸗Coupons vom 1sten
Januar d. J. ab, die Niederschlesisch⸗Märkische
Eisenbahn⸗Prioritäts⸗-Obligation Ser. II., Nr.
17,803 a 50 Thlr. mit Zins⸗Coupons vom
1. Januar 1853 ab, die Niederschlesisch⸗Märkische
Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Obligation Ser. II., Nr. 3970
a 50 Thlr., ohne Coupons, und die Niederschlesisch⸗
Märkische Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Actie Ser. I.,
Nr. 4933 a 100 Thlr., ohne Zins⸗Coupons, sind
als abhanden gekommen angemeldet worden.
In Gemäßheit des vierten Nachtrages vom
19. Dezember 1818 (Gesetz⸗Sammlung pro 1849,
Seite 135) zum Statut der ehemaligen Nieder⸗
schlesisch⸗Märkischen Eisenbahn⸗Gesellschaft vom
26. August 1843 und des Gesetzes vom 31. März
1852 (Gesetz⸗Sammlung pro 1852, S. 89) wer⸗
den die zeitigen Inhaber der vorbezeichneten
Papiere hierdurch aufgeordert, solche an uns einzuliefern oder die etwaigen Rechte an diesel⸗ ben bei uns geltend zu machen, widrigenfalls deren gerichtliche Mortification beantragt werden wird, die nach dem Statut⸗Nachtrage vom 19ten Dezember 1848 erfolgen muß, wenn die gegen⸗ wärtige Aufforderung dreimal in Zwischenräumen
von 3 zu 3 Monaten veröffentlicht und die Ein⸗
lieferung oder Geltendmachung etwaiger Rechte nicht spätestens binnen 3 Monaten nach der letz⸗ ten Veröffentlichung bewirkt ist.
Berlin, den 9. Juni 1854. Königliche Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
[873]
Dortmund⸗Soester Eisenbahn.
Mit Bezug auf unsere Bekanntmachung vom 28. August v. J. fordern wir die Herren Zeichner der Stamm⸗Actien Litr. B. (Dortmund⸗Soest)
auf: die 7te Einzahlung bis zum 6. August d. 22 „ 7 11 15 » „ d . 1 1““ den in jener Bekanntmachung bezeichneten Zahlstellen zu leisten. ö
— Die am 1. Juli d. J. fälligen Coupons unserer Prioritäts⸗Obligationen und Prioritäts⸗Stamm⸗Actien werden von dem gedachten Tage an durch unsere Haupt⸗ Kasse in Glogau und vom 1. bis 15. Jult d. J. durch die Herren Gebrüder Veit et Comp. in Berlin