1854 / 148 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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. t von Görtz, Großher⸗ 8 und Herrn von Schlitz, genann Fecs. s hessischer Oberst à la . außerordentlicher Ge⸗ sandter und as egche am Königlich sächsischen Fniglich hannöverschen Hofe, G 11“ Geheimer Regierungs⸗Rath und Landrath 8r d. auf Quittainen, Kreis Pr. Holland, von Gerlach, General⸗Lieutenant und General⸗Adjutant Sr. Majestät des Königs, Freih. 8 Krafft, General⸗Lieutenant a. D., auf Krafts⸗ hagen, Kreis Friedland, Graf. von Zech⸗Burkersroda, Kammerherr und Landtags⸗ Marschall der Provinz Sachsen, auf Goseck, Kreis Querfurth, von Witzleben, Ober⸗Präsident der Provinz Sachsen,

Freih. von Maltzahn, Kammerherr, Legationsrath a. D., zu Berlin, Freih. von Schleinitz, Präsident der Regierung zu Bromberg, von Quast, Baurath 88 Iö1 der Kunstdenkmäler, auf

Radensleben, Kreis Neu⸗Ruppin, Freih. von Quadt und Hüchtenbruck, General der In⸗ fanterie a. D., auf Böge, Kreis Hamm, vpon Plötz, Königlich sächsischer Kammerherr zu Weimar, am 25. dieses Monats den Ritterschlag und die Investitur zu theilen. 8

Berlin, den 26. Juni.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Wilt reußen ist von Ludwigslust wieder hier eingetroffen.

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M nisterium für Handel, Gewerbe öffentliche Arbeiten.

Die Königlichen Wasserbaumeister Lohse zu Marienburg und Schwahn zu Dirschau sind zu Königlichen Wasserbau⸗Inspektoren ernannt worden.

b Dem Zimmermann Gottlieb Bernhardt zu Eßmannsdorf bei Artern ist unter dem 23. Juni 1854 ein Patent auf eine Maschine zum Reinigen von Erbsen in der durch

Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Verbindung,

auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang

des preußischen Staats ertheilt worden.

1111181868“*“ Der Inhaber des unter dem 27. Mai 1854 ertheilten, in Nr. 126 des Preußischen Staats⸗Anzeigers veröffentlichten Patents wegen einer Vorrichtung zur Sonderung des Pochmehls bei der

Erzaufbereitung und zum Verwaschen von Kohlenklein heißt nicht

E. Althaus, sondern E. Althans zu Stolberg bei Aachen

Justiz⸗Ministerium. Der Rechtsanwalt Lau in Alt⸗Landsberg ist zugleich zum

Notar in dem Departement des Kammergerichts ernannt worden.

Finanz⸗Ministerium.

Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung vom 6. Juni 1854 betreffend

die Ausreichung der Zins⸗Coupons Ser. II. zu den

Schuldverschreibungen der Staats⸗Anleihe vom Jahre 1850.

Vom 15. Juni d. J. ab werden die den Zeitraum vom 1. Oktober Preh dahin 1858 umfassenden Zins⸗Coupons Ser. II. zu den * verschreibungen der Staatsanleihe vom Jahre 1850 bei der Kon⸗ 11141“*“ Oranienstraße Nr. 92, Vor⸗

8 1 r, mit 1 Febengeraegte, Vezerge ch EFant. Zt ehls der drei letzten Tage 1 u diesem Behufe müssen die Schuldverschreibun it ei nach den Appoints und Nummern und Leitite nten

Verzeichnisse (wozu Formulare eb 1 sind) dort eingereicht werden. ebendaselbst ttlitassn zu haben

Auswärtige können ihre Obligationen entweder durch hiesige Bevollmächtigte beim Annahme⸗Büreau präsentiren lassen, oder sie unter dem portofreien Vermerk:

„Herrschaftliche Zinscoupons⸗Ausreichungs⸗Sache“ an die nächste Regierungs⸗Haupt⸗Kasse einsenden, und werden sie mit den Coupons portofrei durch dieselbe zurückerhalten.

Uebrigens kann weder die Kontrole der Staatspapiere, noch die unterzeichnete Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden, sich mit irgend Jemanden wegen Ausreichung der Coupons in Schriftwechsel einlassen, und werden daher alle derartige Anträge unberücksichtigt bleiben. Berlin, den 6. Juni 1854.

Haupt-Verwaltung der Staatsschulde Natan. Rolcke. Gamet. Nobiling.

Angekommen: von Trachenberg. 1

Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath, designirte außer⸗ ordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am Königlich großbritannischen Hofe, Graf von Bernstorff, von Hagenow.

Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und General⸗Inspecteur der Artillerie, von Hahn, von Erfurt.

Se. Excellenz der Ober⸗Marschall im Königreich Preußen, Kammerherr, Burggraf und Graf zu Dohna⸗Lauck, von Lauck.

Se. Excellenz der Herzoglich anhalt⸗bernburgsche Staats⸗ Minister von Schaetzell, von Bernburg.

Der Ober⸗Präsident der Provinz Pommern, Freiherr Senfft von Pilsach, von Stettin.

Der Ober⸗Präsident der Provinz Sachsen, von Witzleben, von Magdeburg.

Der Ober⸗ Jägermeister

Graf von der Falkenstein, von Meisdorf. 8

Abgereist: Se. Erlaucht der Graf Heinrich von Schönburg⸗Glauchau, nach Gusow.

Der Unter⸗Staatssecretair Müller im Justiz⸗Ministerium, nach Frankfurt a. M.

Berlin, 26. Juni. Se. Majestät der Konig haben Aller⸗ gnädigst geruht: Der Gräfin Anna von Galen, geb. Gräfin von Bocholtz⸗Asseburg, die Erlaubniß zur Anlegung des von der Kaiserin Karoline Auguste von Oesterreich Majestät ihr ver⸗ liehenen Sternkreuz⸗Ordens zu ertheilen.

Preußen. Berlin, 26. Juni. Ueber die Reise Sr. Majestät des Königs erhalten wir noch folgende Mittheilungen: 8 Die Abreise Sr. Majestät von Marienwerder fand am 28sten, früh 8 Uhr, statt, zunächst auf Czerwinsk, nachdem die Weichsel auf einer Fähre passirt war. Bei Czerwinsk wurde die Eisen⸗ bahn erreicht und auf dieser die Rückreise angetreten. Der Geh. Kabinetsrath Illaire war Sr. Majestät bis Terespol und der Minister⸗Präsident von Manteuffel bis Bromberg entgegenge⸗ kommen; ebenso der Geh. Rath Costenoble bis Kreuz, sämmtlich um Sr. Majestät Vortrag zu halten, was auch auf der Reise weiterhin stattfand, mit Ausnahme der Unterbrechungen, welche durch die Truppenbesichtigungen eintraten. Dieselben wurden vorgenommen gegen 12 Uhr in Bromberg, wo das dortige Landwehr⸗Bataillon von Sr. Majestät inspizirt wurde, um 31 Uhr in Nakel, wo eine Eskadron des 4ten Ulanen⸗Regiments und das 4te Landwehr⸗ Ulanen⸗Regiment vor dem Könige exerzirten; Allerhöchstdieselben begaben sich hierauf für kurze Zeit zu einem daselbst am Bahnhofe von der Ritterschaft der Umgegend offerirten Dejeuner und ließen sich die anwesenden Herren vorstellen. Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen begrüßte Se. Majestät in Nakel, wohnte der Truppen⸗Besichtigung bei und fuhr dann mit bis Bialosliwe. In Kreuz ward gegen 4 Uhr dinirt und nach der Tafel fand um 6 Uhr in Woldenberg die Besichtigung der dort stehenden Schwadron des 2ten Dragoner⸗Regiments statt, worauf Se. Ma⸗ jestät noch der Feier der Grundsteinlegung zu einem Kirchthurme in der Stadt beiwohnten, um 8 Uhr Stettin erreichten und um 11 ½ Uhr in Berlin eintrafen. Vermittelst der Verbindungsbahn weitergehend, gelangten Allerhöchstdieselben nach dem Potsdamer

Bahnhofe und trafen ½1 Uhr in Sanssouci ein. In der Stadt Brüssow, im Regierungs⸗Bezirk Potsdam,

ist die Städte⸗Ordnung vom 30. Mai 1853 vollständig einge⸗

führt. (Pr. C.)

Der Fürst Herrmann von Hatzfeldt,

Asseburg⸗

Frankfurt, 23. Juni. Gutem Vernehmen nach sind in der

gestrigen Sitzung des Bundestags die Bundesvereinsbestimmungen

zur Abstimmung gekommen. Die Erklärungen der Regierungen, deren

Majorität denselben beistimmte, sind zur weiteren Erledigung dem Aus⸗

schuß übergeben worden. In der bekannten Streitsache von Lippe gegen Preußen, wegen eines Zuschusses zu der Dotation der katholischen Kirche in Lippstatt, und der ebenfalls mehrerwähnten Forderung der freien Stadt Frankfurt wegen einer Rhein⸗Octroi⸗Rente wurde heute die Einleitung des schiedsrichterlichen Verfahrens beschlossen. Von Seiten Luxemburgs wurde eine Erklärung in Bezug auf den gothaer Vertrag, Feststellung der Heimatsverhältnisse betreffend, ab⸗ gegeben. Oesterreich und Preußen stellen einen Antrag auf Vollen⸗ dung der Bauten der Festungen Ulm und Rastatt. Unter den Reclamationen ist eine Eingabe der in den Herzogthümern gebo⸗ renen Offiziere der ehemaligen schleswig⸗holsteinischen Armee her⸗ vorzuheben, in welcher dieselben (einige vierzig an der Zahl) die Bundes⸗Versammlung ersuchen, ihnen aus Bundesmitteln die ent⸗ zogenen Pensionen wieder zu gewähren. (Fr. J.)

Oesterreich. Wien, 24. Juni. Sicherem Vernehmen nach ist die Ernennung des Feldzeugmeisters von Heß zum Ober⸗Kom⸗ mandanten der nord⸗ und südöstlichen Armee bereits erfolgt. Unter vemselben wird Erzherzog Albrecht das südöstliche, von Schlick das nordöstliche Armee⸗Corps befehligen. Czernowitz, 20. Juni. Das am 12. in der Moldau erlassene Verbot der Ausfuhr von Gerste und Hafer nach Oesterreich ist am 17. d. M. wieder aufgehoben worden.⸗

Großbritannien und Irland. London, 22. Juni.

In der gestrigen Sitzung des Admiralitäts⸗Gerichtshofes sind die

unter russischer Flagge fahrenden, von englischen Kreuzern aufge⸗ brachten Schiffe „Phönix“, „Aland“, „Livonia“ und „Aina“ kon⸗ demnirt und für gute Prisen erklärt worden. Eine längere Ver⸗ handlung fand in Bezug auf den „Phönix“ statt, der am 15. Fe⸗ bruar von Hartlepool mit Kohlen für die englische Flotte nach Kopenhagen abgegangen, dort am 20. Februar angekommen, am 10. April mit den Mannschaften der in Kopenhagen ver⸗ kauften russischen Schiffe nach Bjorneborg abgegangen und am 12. April bei Gothland aufgebracht worden ist. Die An⸗ wälte der Rheder des Schiffes suchten als Grund für die Frei⸗ sprechung des Schiffes geltend zu machen, daß der Beginn der Reise des Schiffes auf den 15. Februar, den Tag seines Ab⸗ ganges aus England, zu setzen sei, und daß demselben daher die in der Proclamation der Königin den russischen Schiffen gestattete sechswöchentliche Frist zur Einnahme von Ladungen in England und unmolestirter Heimreise zu Gute komme. Der Admiralitäts⸗ Richter Dr. Lushington entschied indeß, daß die Vergünstigung mit dem Eintreffen und Entlöschen des Schiffes in Kopenhagen aufgehört, und mit dem Abgang des Schiffes von Kopenhagen eine neue Reise begonnen habe, für welche die ausschließlich den von England ausklarirenden Schiffen bewilligte Vergünstigung keine Geltung mehr haben könne. Die Fälle des „Aland“ und der „Livonia“ waren dem des „Phönix“ ganz analog. Für die Frei⸗ sprechung der „Aina“ suchte man geltend zu machen, daß das Schiff als neutral betrachtet werden müsse, da es einem lübecker Bürger, Herrn Degener, der zugleich niederländischer Konsul ist, zum dritten Theile verbodmet sei. Der Richter erkannte indeß weder die neu⸗ trale Qualität des Herrn Degener, der in Finnland ansässig ist, noch den auf den Bodmereibrief begründeten Anspruch an sich an. Frankreich. Paris, 24. Juni. Der Kaiser hat nach⸗ stehendes (bereits telegraphisch erwähntes) Schreiben an den Mi⸗ nister des Innern von Persigny gerichtet: „Herr Minister! Ich be⸗ daure lebhaft, daß Ihre Gesundheit Sie nöthigt, mir Ihre Ent⸗

assung einzureichen und ich bedaure nicht weniger, daß Sie geglaubt V

haben, die Stellung eines Ministers ohne Portefeuille nicht anneh⸗

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men zu dürfen, denn ich werde dadurch der Kenntniss

achteten Maßregeln die vor Anordnung derselben abgeschlos⸗ senen Kontrakte nicht respektiren könne. Diese Auffassung, welche schon zu vielfachen diplomatischen Reclamationen Veranlassung ge⸗ geben hat, dürfte die neapolitanische Regierung in ernste Schwierig⸗ keiten mit der französischen Regierung verwickeln, welche in einem ähnlichen Falle das Recht ihrer Landes⸗Angehörigen zu vertreten hat. Es hatten nämlich französische Spekulanten, im Auftrage ihrer Regierung, 500 Stück Rindvieh für die französische Expeditions⸗ Armee im Orient aufgekauft, als am 12. Juni von Neapel aus ein Verbot gegen die Ausfuhr von Rindvieh und Schafen erlassen wurde. Da die neapolitanische Regierung, ihrem System getreu, das Verbot auch auf jene schon abgeschlossenen Kontrakte anwen⸗ den will, so soll, wie verlautet, der dortige französische Gesandte gegen ein solches Verfahren entschiedene Verwahrung eingelegt

haben. .

Griechenland. Athen, 16. Juni. Die „Triester Ztg.“ schreibt: „Der Insurgentenführer Hadschi Pietros in Thessalien,

in diesem Augenblicke noch bei Kalambaki verschanzt, hat die Nach⸗

richt von dem Umschwunge der Dinge in Athen erhalten, will aber nach Briefen, welche gestern von ihm in Athen angelangt sind, die Sache des Aufstandes in Thessalien fortführen. Er wird den türkischen

Waffen nicht weichen; nur eine französisch⸗englische Expedition, die ihm

aber bis in die Berge des Pindus und Olymps folgen müßte, könnte ihn

zum Aufgeben seines weiteren Zuges bewegen. Unter seinen unmittel⸗

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e und loyalen

Unterstützung eines Mannes beraubt, der mir seit zwanzig Jahren

so vielfach seine Ergebenheit bewiesen hat.

Als ein Zeichen meiner

besonderen Zufriedenheit ernenne ich Sie zum Großoffizier der

Ehrenlegion und hoffe, daß Ihre Gesundheit Ihnen später gestat⸗ ten wird, mir neue Dienste zu leisten. Uebrigens bitte ich Goit, daß er Sie in seinen heiligen Schutz nehme...

Der „Moniteur“ vom 24. Juni enthält das Kaiserliche Dekret, wodurch Herr Billault, Präsident des gesetzgebenden Körpers, an die Stelle des Herrn von Persigny zum Minister des Innern ernannt wird. 8 b

Italien. Neuere der „Pr. C.“ aus Neapel zugehende Mittheilungen bestätigen, daß die sicilianische Regierung die über ein bevorstehendes Schwefelausfuhr⸗Ver bot verbreiteten Ge⸗ rüchte für unbegründet erklärt und ihre Absicht dahin erläutert, in Anwendung des von ihr angenommenen Neutralitäͤts „Prinzips auf alle zur Kriegs⸗Contrebande gehörige Artikel, die Ausfuhr von Schwefel, sowohl unter neapolitanischer, als unter fremder Flagge, nur nach neutralen Häfen zu gestatten. Uebrigens beharrt die sicilianische Regierung bei dem von ihr zum empfindlichen Nach⸗ theile der auswärtigen Handelswelt schon früher, aufgestellten Grundsatze, daß sie bei Ausführung der von ihr für nöthig er⸗

baren Befehlen stehen jetzt 8000 bis 9000 kampfgeübte Palikaren; die niederen Chefs haben sich ihm alle untergeordnet. Er ist im Besitz einer Menge von Munition und Proviant, die den Türken abgenommen worden; zu den übrigen schon erbeu⸗ teten Kanonen fügte er die letzten fünf hinzu und sei⸗ nem Heerhaufen schließen sich alle Döͤrfer und Flecken vom Agraphagebirge und Pindus an. Er soll gegen Larissa

gerückt sein, Philaretos, die östliche Seite Thessaliens besetzt halten

und einen türkischen, für Larissa bestimmten Munitionstransport

nach Volo zurückgeworfen haben. In wenigen Tagen kann er sich an der Grenze von Macedonien mit dem Insurgentenführer Tzamis Karatassos verbinden, der von der Halbinsel Kassandra her immer weiter in Macedonien vordringt. Spätern Berichten zufolge ist

Karatassos vom Pascha von Salonichi geschlagen worden, hat

sich ergeben und ist nach Negroponte gebracht worden.

Türkei. Ein türkisches Bulletin, d. d. Konstantinopel, 9. Juni, meldet über die (älteren) Ereignisse bei Silistria; „Die Mittheilungen aus Schumla vom Aten beszätigen die bereits ver⸗ öffentlichten Einzelnheiten über die Kämpfe bei Silistria am 24. und 29. Mat, und melden neue Angrisse, welche die Russen am 31. Mai und 2. Juni gegen jenen Platz richteten und bei denen die ottomanischen Truppen den glänzendsten Sieg davontrugen. Unglücklicherweise wurde dieser durch den am 2. Juni erfolgten Tod des Kommandanten der Festung, eines der ausgezeichnetsten Offiziere der ottomanischen Armee, Mussa Pascha, sehr theuer erkauft.“ b

Die dritte französische Armee-Division ist am 10. Juni in Konstantinopel angekommen und in der großen Kaserne Daoud- Pascha untergebracht. Eine Compagnie des Genie⸗Corps und ein Bataillon der Jäger von Vincennes ist ihr um einen Tagemarsch vorangegangen, um die Straßen herzustellen. Trotz des angestreng⸗ ten Marsches und der vielfachen Arbeiten, die gemacht werden mußten, ist kein einziger Soldat erkrankt.

General Bosquet ist den 7ten d. M. in Adrianopel unter Begleitung einer Kavallerie⸗Abtheilung und seines Stabs einge⸗ troffen. Rustan Pascha, Scherif Bey, Selim Efendi, eigens ent⸗ sandte Ordonnanz⸗Offiziere Omer Paschas, eine Eskadron türki⸗ scher Ulanen sind ihm auf Meile entgegengeritten. Er ist abge⸗ stiegen im Park des alten Serails, da wo im Jahre 1829 Diebitsch sein Hauptquartier aufgeschlagen hatte. Den 9ten d. M. sollte die erste Abtheilung der französischen Truppen in Adrianopel eintreffen. und die Marschvertheilung ist so eingerichtet, daß tagtäglich nicht mehr als 1500 bis 2000 Mann in Adrianopel anlangen. Die zweite Division mit einer Abtheilung der ersten Division wird wohl 20,000 Mann betragen. Die erste Division ist in Varna, und es wird ihr unverzüglich die dritte Division folgen. Das ist die ge⸗ genwärtige Vertheilung der französischen Truppen.

Der „Oesterr. Korresp.“ liegen detaillirte Berichte vom 11ten und 11. Juni aus dem Lager bei Silistrig vor. Sie geben fol⸗ gende Einzelnheiten über den Gang der Operationen vor dieser Festung: Vom 5. auf den 6. Juni suchten die Türken vergebens und auf alle mögliche Weise die Arbeiten zu stören. Es wurde allenthalben geplänkelt, zu einem wichtigeren Zusammenstoß kam es aber nicht.

Am S8ten nahm die türkische Kavallerie eine Aufstellung in der Schlucht links an dem Fort Abdul⸗Medjid, sie mußte aber vor den Kartätschenschüssen der Inselbatterieen, ohne etwas unternehmen zu kön⸗ nen, sich zurückziehen. In der Nacht vom 9ten auf den 10ten ließen die Russen zwei Minen sprengen, welche eine Bastion des äußersten linken türkischen Forts bedeutend beschädigten. Um die durch die Explosion entstandenen Trichter zu besetzen, rückte der Gegner rasch