1854 / 161 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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drücklich anerkannt ist, die Befreiung der Gemeinden von der Ver⸗ pflichtung zur polizeimäßigen Reinigung der fraglichen Straßen nicht begründet, und daß hiernach auch deren Reinigung von Schnee und Eis nicht den fiskalischen Fonds zur Last fällt, sondern seitens der

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Berlin, den 18. Mai 1854.

Der Minister für Handel, Gewerbe des Innern und öffentliche Arbeiten. 5 eenn von der Heydt.

An

Gemeinden zu bewerkstelligen ist

Erlaß vom 20. Mai 1854 betreffend die Zu⸗ assung von Ausländern, namentlich Angehörigen es Fürstenthums Schaumburg⸗Lippe zur Ein⸗ gehung von Ehen in den preußischen Staaten.

Gesetz vom 13. März 1854. (Staats⸗Anzeiger Nr. 86 S. 645.)

Die Fürstlich schaumburg⸗lippesche Regierung zu Bückeburg hat in einem an das Königliche Ministerium der auswärtigen An⸗ gelegenheiten gerichteten, von diesem hierher mitgetheilten Schreiben vom 29sten v. M. die Ertheilung der Erlaubniß zur Eingehung

von Ehen dortiger Unterthanen im Auslande, ausschließlich sich als

obersten Landes⸗Behörde, vorbehalten.

Obwohl nun im §. 1 des diesseitigen Gesetzes vom 13. März c., betreffend die Zulassung von Ausländern zur Eingehung einer Ehe in den preußischen Staaten, die Beibringung von Attesten der betreffenden Orts⸗Obrigkeiten vorgeschrieben ist, so unterliegt es doch keinem Bedenken, den Attesten der obersten Landesbehörde dieselbe Kraft beizulegen, wie denen der Lokal⸗Behörden.

Der Königlichen Regierung wird dies hierdurch zur Nachricht und Beachtung in vorkommenden Fällen bekannt gemacht.

Berlin, den 20. Mai 1854.

Der Minister des Innern: von Westphalen.

An ämmtliche Königliche Regierungen und an i Königliche Polizei⸗Präsidium zu Berlin.

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Bescheid vom 27. Mai 1854 betreffend die Er⸗ theilung polizeilicher Konzessionen an Oekonomen von Privat⸗Gesellschaften zur Verabreichung zu⸗ bereiteter Speisen oder Getränke gegen Bezahlung.

Der ꝛc. erwiedern wir auf die mittelst Berichts vom 8ten v. M. in Bezug auf den Cirkular⸗Erlaß vom 27. Februar d. J., wegen Ertheilung polizeilicher Konzessionen an Oekonomen von Privat⸗ Gesellschaften zur Verabreichung zubereiteter Speisen oder Getränke gegen Bezahlung, zur Sprache gebrachte Frage:

ob die Konzession auch in dem Falle erforderlich sei, weann der Oekonom Administrator der Gesellschaft sei und lediglich für deren Rechnung handle? so 1 bejahenden Falles —: ob der Administrator oder die Gesellschaft selbst, als ei E“ tor oder b haft , als eigentliche der; eh des Wirthschaftsbetriebes, die Konzession nachzusuchen

8 8 nach der Allerhöchsten Kabinets⸗Ordre vom 7. Februar 1835 8 Konzessionen zu den dort bezeichneten Gewerben nur an eine

. PYop ¹ 88 5 8 8 ertheilt werden dürfen, und daß ferner nach 8. 88 er Allgemeinen Gewerbe⸗Ordnung vom 17. Januar 1845,

er Betrieb dieser Gewerbe durch Stellvertreter tatthaft i

Hieraus folgt, daß weder einer Gesellschaft er unsta zaft ist. tor der Gesellschaft I“ Gesellschaft, noch einem Administra⸗ werde haft eine derartige gewerbliche Konzession ertheilt voh Fene und überall da, wo eines ver in der Allerhoöͤchsten Ordre

7. Februar 1835 bezeichneten Gewerbe betrieben wird, ob daß eine zu diesem Gewer 1 1

eit diesem Gewerbebetriebe für eigene Rech 2 hörig konzessionirte besti⸗ r CCC 5 8 estimmte Person vorhanden ist, mit der In⸗ hibirung des Gewerbebetriebes vorzugehen und die Er ber Anklage gegen diejenige ““

9 geg ejenigen, welche sich des nach §. 177 der Allgemeinen Gewerbe⸗Ordnung vom 17. Januar 1845 strafbaren Betrieb 8 G 17. Januar 1845

en Betriebes dieser Gewerbe, zu deren Beginnen Fi⸗ ETöö“ erforderlich ist, schuldig gemacht haben, herbeizuführen ist. ingegen ir

V1 herbeizuführen ist. Dahingegen können wir es für unstatt⸗

1240 haft nicht erachten, wenn eine Gesellschaft aus ihren selbstange⸗ schafften Vorräthen durch einen Diener oder Administrator Speisen und Getränke gegen Einziehung des Kostenpreises an die Gesell⸗ schafts-Mitglieder verabreichen läßt, weil hier ein Gewerbe⸗ betrieb überhaupt nicht vorliegt, also auch die Anwendung der be⸗ treffenden Gewerbegesetze ausgeschlossen ist. In welchen Fällen aber anzunehmen, daß bei einer solchen Gesellschaft die Verabreichung

der Speisen und Getränke in einen wirklichen Gewerbebetrieb aus

werbebetriebes erschöpfende Anweisung nicht ertheilen. Berlin, den 27. Mai 1854. E

Der Finanz⸗Minister.

Im Auftrage: von Pommer⸗Esche. die Königliche Regierung zu N.

Der Minister des Innern.

Summarische Uebersicht der immatrikulirten Studiren⸗ den auf.- der Albertus⸗Universität zu Königsberg in Pr., von Ostern bis Michaeli 1854

S

Von Michaeli 1853 bis Ostern 1854 waren Studirende vorhanden Davon sind a) gestorben .“ 1““ ewbbheeeegestrichen

c) abgegangen. 1

8 8

Es sind demnach geblieben. In diesem Semester sind immatrikulirt.....

Die Gesammtzahl der immatrikulirten Studirenden beträgt daher..

Die theologi kakultät zäö (Inländer 67 heologische Fakultät zählt [dehae. —.

8 672

Die juristische Fakultät zählt. 130 Die medizinische Fakultät zählt. ö“ vle 2 Die philosophische Fakultät zählt. . * ander 60

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 11. Juli. Mit dem gestrigen Tage lief der Termin ab, bis zu welchem nach den Emissionsbedingungen für die ersten Unternehmer der neuen 4 rozentigen preußischen Staatsanleihe von 15 Millionen Thalern die erste Rate von 3 Mil lionen fällig wird. Die ersten Unternehmer waren bis dahin nicht verpflichtet, eine Anzahlung zu machen, sie waren aber berechtigt nicht allein die erste Rate, sondern auch größere oder die vollen von ihnen übernommenen Beträge nach einer acht Tage vorher erfolg⸗ ten schriftlichen Ankündigung im Voraus einzuzahlen. Von dieser Berechtigung ist sicherem Vernehmen nach ein so ausgedehnter Ge brauch gemacht worden, daß viele Unternehmer ihre Antheile be⸗ reits vollständig berichtigt haben, und daß überhaupt, während die erste Rate nur rtig s , der ganzen Anleihe berichtigt worden ist.

Gestern Vormittag fand die feierliche Bestattung des am bten d. M. verstorbenen Geheimen Kommerzienraths Bo rsig vom Trauerhause zu Moabit aus statt. Die weit verbreitete Theil nahme, welche der Hingeschiedene durch sein thatenreiches Leben ge wonnen, bekundete sich auch in dem Leichenzuge welcher den Ver blichenen zur letzten Ruhestätte begleitete. Es war eine Todten⸗ feier, welche, von einem zahlreichen Kreise der berliner Bevölkerung unmittelbar begangen, weit über diesen hinaus einer tief empfun⸗ denen Theilnahme gewiß sein durfte. In der Stadt Polkwitz, im Regierungsbezirk Liegnitz ist ie Städte⸗Ordnung vom 30. Mai 1853 vollständig ein⸗ geführt worden. (Pr. C.) 8 Memel, 8. Juli. Das Schiff „Reinhard“, Capitain Bol wien, so wie drei kurländische Deckböte, welche am Zten d. M. als 2o Aige anicgien, wurden gestern hier in den ö e Korvette „Conflikt“ verließ vorgestern

end unsere d hede. Für die Fregatte „Amphion“, die noch auf der Rhede liegt, wird hier ein neuer Besanmast gef

1 fertigt, worauf selbige zu warten scheint. (Osts. Z.) Sn 81 g

arte, muß in jedem einzelnen Falle beurtheilt werden, und läßt sich in dieser Beziehung eine allgemeine, alle Fälle eines strafbaren Ge⸗

der Anleihe beträgt, gegenwärtig schon mehr als 8

Coblenz, 8. Juli. Gestern Abends traf Se. Königl. Hoheit der Prinz von Preußen in Begleitung seiner Gemahlin mit dem Dampfboote von Bonn hier ein und wurde bei seiner Ankunft

am Rheinufer von der Generalität und sämmtlichen Stabs⸗Offizie⸗

ren, sodann unseren obersten Königlichen Civil-⸗Behörden nebst dem Herrn Ober⸗Bürgermeister und den Mitgliedern des Stadtrathes in feierlicher Weise empfangen. Bald nach der Ankunft Ihrer Königl. Hoheiten wurde die nunmehr im Schloßgarten aufgestellte große Marmor⸗Statue „Rhein und Mosel“, von dem Bildhauer Herrn Hartung im Auftrage Sr. Majestät des Königs angefertigt, enthüllt. (R. u. M. B.) I Großbritannien und Irland. London, 8. Juli. Das Oberhaus berieth gestern im General Comité die einzelnen Klauseln der Bill wegen Reform der Universität Orford. Zu mehreren derselben wurden Amendements beantragt, welche zu längerer Debatte Anlaß gaben und von denen das bedeutendste, eine abgeänderte Zusammensetzung des sog. Hebdomadal Court, das Lord Ward beantragte, unter Zustimmung der Minister mit 107 gegen 83 Stimmen angenommen wurde. Die Klausel 27, welche die Einführung von Privat⸗Kollegien neben den öffentlichen genehmigt, wurde ungeachtet des Widerspruches von Lord Derby und Anderen mit 109 gegen 76 Stimmen angenommen. Ebenso nahm das Haus die 45ste Klausel, durch welche mittelst Beschrän⸗ kung des bei der Immatriculation abzuleistenden Eides auf den gewöhnlichen Huldigungseid, den Dissenters der Zugang zu der Universität eröffnet werden soll, eine Klausel, die gleichfalls von Lord Derby bestritten wurde, mit 73 gegen 47 Stimmen an. Die übrigen Klauseln fanden keinen Widerspruch und die ganze Bill passirte schließlich das General⸗Comité. Vorgestern wurde im Oberhause die Bill wegen Reform der Universität Orford zum zweitenmale verlesen, nachdem Graf Derby sich mit der Ver⸗ änderung zufrieden erklärt hatte, welche die Bill im Unterhause erlitten habe und wodurch sie einer ihrer verderblichsten Bestimmun gen beraubt worden sei, so daß sie jetzt einen weit weniger gefähr⸗ lichen Anschein habe, als anfangs der Fall gewesen sei.. 2 Im Unterhause wurde gestern über eine große Anzahl von Gegenständen verhandelt, es kam indeß wenig von allgemeinem Interesse vor. Eine lange Debatte entstand über die Amende⸗

ments des Oberhauses zu der Bill wegen der Gewerbeschulen in

Middlesex, welche mehrfache Anfechtungen zu erleiden hatten, weil durch dieselben dem Einflusse des Clerus der herrschenden Kirche ein zu entschiedenes Uebergewicht gesichert wird.— Bei der Abstim⸗ mung wurden indeß die Amendements genehmigt. Einen Theil der Sitzung nahm die Fortsetzung der Comité-Berathung über Geldbewilligungen für den Civildienst in Anspruch. Unter mehreren neu eingebrachten Bills war auch eine, welche die Reorganisation der Miliz und die Errichtung freiwilliger Miliz⸗

Regimenter in Schottland betrifft. Vorgestern bewilligte das Unter⸗

Haus mit 149 gegen 62 Stimmen 38,745 Pfd. zu Gunsten non⸗ onformistischer und protestantischer dissentirender Pfarrer in Ir⸗ and, trotz des Widerspruchs von Bright, der meinte, daß jene Heistlichen recht wohl aus den Mitteln ‚ihrer Gemeinden ohne Staats⸗Unterstützung unterhalten werden können, und deshalb eine Herabsetzung der verlangten Summe beantragte. 1

Frankreich. Pa 1“ Juli. Der „Moniteur“ veröf⸗ fentlicht in seinem amtlichen Theile die zwischen Frankreich und England abgeschlossene Uebereinkunft wegen gegenseitiger Ausliefe⸗ ung desertirter Matrosen. 1“

Spanien. Nach der „Madrider Zeitung“ vom 4. Juli hatte der Civil⸗Gouverneur folgende Nachrichten veröffentlicht: „Die Aufständischen trafen gestern Abends zu Aranjuez ein. Heute sandten sie per Eisenbahn ihre wenige Infanterie ab; die übrigen sind zu Aranjuez geblieben, wo sie sich zur Vertheidigung rüster und nach allen Seiten hin aus Furcht vor einem Angriffe Rekog⸗

noszirungen unternehmen. Die Regierung entsendet eine starke Di⸗ vision aller Waffen zu ihrer Verfolgung. Einer der Ex⸗ Generale, die zu Pinto noch bei ihnen sich befanden, war bei ihrer Ankunft zu Valdemoro verschwunden. Das Ausrücken dauert unter ihnen fort, und die treuen Truppen eilen von verschiedenen Seiten her⸗ bei, um die Hauptstadt zu schützen und den Rebellen den Rückzug abzuschneiden. Alle General⸗Capitäne der Militair⸗Distrilte haben der Regierung geschrieben, daß ihre Truppen über den Aufstand tief entrüstet und bereit seien, den Thron und die öffentliche Ord⸗ nung überall zu vertheidigen, wo sie bedroht sein könnten. Die Civil⸗Gouverneure ihrerseits verbürgen sich für das ruhige Ver⸗

halten der Bevölkerungen.“ Der „Heraldo“ sagt, die Insur⸗

genten hätten blos deshalb die Schienen eine halbe Stunde weit

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aufgerissen, um den treuen Truppen die Verfolgung zu erschweren. Wie er glaubt, wollen die Aufständischen sich nach Tenobleque

wenden. Die ihnen am 30. Juni abgenommenen Gefangenen hatte

man zu Madrid in der Kaserne del Posito untergebracht, wo das Genie-Regiment liegt. 8 1 Nach der offiziösen madrider Korrespondenz vom 4. Juli

trafen Verstärkungen von allen Seiten ein und die Truppen waren

trefflich gestimmt. Am Vorabende begrüßte die Bevölkerung von

Madrid die Ankunft des Kavallerie⸗Regiments Rey und des In⸗ fanterie⸗Regiments Princesa. „Sie ruhen“ heißt es in der Korrespondenz „heute aus, um morgen die Kolonne zu ver⸗ stärken, welche die Rebellen aus Aranjuez verjagen soll, wo deren Führer, ihren proklamirten Betheuerungen schnurstracks zuwider, die Steuer auf ein halbes Jahr im Voraus zwangsweise eintreiben. Graf Milano ist nach Burgos abgeschickt worden, wo er sich dem General⸗-Capitain, dem er als verdächtige Person bezeichnet ist, zur Verfügung stellen muß.“

Griechenland. Athen, 3. Juli. Hadschi Petro ist nach Griechenland zurückgekehrt. Er hat um die Erlaubniß nachgesucht, sich nach dem Badeorte Hypates begeben zu dürfen. In Thessalien stehen nur noch die aufständischen Rajas im Felde, welche jedoch mit Fuad Effendi zu unterhandeln wünschen. Ein von dem „In⸗ fernal“ gekapertes griechisches Schiff war nach Thessalien bestimmt. Kriegsmunition, Waffen und Geld befanden sich an dessen Bord. Das griechische Ministerium hat in Betreff dieser Angelegenheit eine Untersuchung eingeleitet. Aus den bereits erhobenen Zeugen⸗Aus⸗ sagen geht hervor, daß Hr. Metaxa und mehrere andere Personen stark kompromittirt wären. Die Quarantalne, welche für die Provenienzen der Levante verfügt war, ist aufgehoben worden.

Dänemark. Kopenhagen, 9. Juli. Nachdem Admiral Mourier, der das zum Kreuzen bestimmte Geschwader befehligt, seine Flagge auf der Fregatte „Bellona“ aufgezogen, sind sämmt⸗ liche dänische Kriegsschiffe, die bisher hier lagen, von Kriegsdampf⸗ schiffen bugsirt, südwärts abgegangen. Nur das Dampfschiff „Thor“ ist einer nothwendigen kleinen Reparatur wegen noch hier zurück⸗ geblieben, wird sich indessen unmittelbar nach Beendigung derselben dem übrigen Geschwader anschließen. .

„Morgenbladet“ zufolge ist der Höchstengerichts⸗Assessor Etats⸗ rath Mourier seiner Geschäfte im Höchstengerichte entledigt worden, um sich ausschließlich der Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs über die Einführung der Geschwornengerichte in Dänemark zu widmen.

Schweden und Norwegen. Stockholm, h Nach telegraphischer Depesche von Grislehamn ist dort heute Vor⸗ mittag das englische Dampfschiff „Hekla“ aus dem Finneschen Meerbusen eingetroffen; dasselbe geht nach dem Bothnischen Meer⸗ busen, um den Admiral Plumridge aufzusuchen.

Nach einem Schreiben aus Grißlehamn vom 28. Juni haben Finnische Reisende erzählt, daß bei Hangöudd sogenannte Unter⸗ Wasser⸗Sprengminen gelegt werden sollen.

5. Juli. Gestern, als am Königlichen Geburtstage, wurde die elektrische Telegraphenlinie zwischen hier und Gothenburg durch eine von dort abgesandte Depesche, einen Glückwunsch des General— Majors Akrell an den König enthaltend, eröffnet. 8

Gothenburg, 6. Juli. Der vorgestern im Beisein der höchsten Civil⸗ und Militair⸗Behörden unserer Stadt und der bei der Leitung der Anlage thätig gewesenen Offiziere felerlich eröffnete Telegraph nach Stockholm wird bereits viel vom Publikam benutzt. Außer nach Stockholm sind auch nach Oerebro, Upsala und Griß⸗ lehamn bereits Depeschen befördert worden. Heute sind General-Major Akrell und Capitain Fahnehlelm von hier nach Helsingborg und Kopenhagen gereist, um in Betreff des unterseeischen Telegraphen über den Sund Anordnungen zu treffen.

Statistische Mittheilungen.

Nach einer im amtlichen Wege veranstalteten Uebersicht über die

Lage der Knappschafts⸗Kassen derjenigen Knappschafts⸗Vereine im preußischen

Staate, welche unter der Aufsicht der Bergbehörden stehen, zählten die Knappschafts⸗Kassen während des Jahres 1852 im Ganzen 56,462 aktive Mitglieder und an Gnadenlöhnern 2881 Invaliden, 4987 Wittwen und 6167 Waisen. Das Lohn, welches die aktiven Mitglieder verdient haben, beirug 6,381,560 Thlr., wobei jedoch zu bemerken ist, daß die Angaben über die verdienten Löhne im Allgemeinen und selbst da, wo sie nicht allein auf Abschätzung beruhen, nicht ganz zuverlässig sind, weil es schwierig und oft unmöglich war, auszumitteln, welcher Theil der gesammten Löhne den Knappschafts⸗Mitgliedern und wie viel den unständigen Arbeitern zugeflossen ist. Das Vermögen der Knappschaftskassen am Schlusse des Jahres 1852 hatte eine Höhe von 1,291,412 Thlrn. und die Gesammt⸗Einnahme betrug während des Jahres 1852 die Summe von 448,144 Thlrn., wovon auf Natzungen und Zinsen von Kapitalien 55,835 Thlr., auf die Beiträge der Mitglieder 228,257 Thlr. und auf Beiträge der Werksbesitzer 156,084 Thlr. und der Rest auf einige andere Einnahmen kamen. Die Gesammt⸗ Ausgaben betrugen 408,127 Thlr. Davon kommen auf Pensionen für Invalide 80,699 Thlr., auf Pensionen für Witiwen 70,340 Thlr. und auf Pensionen für Waisen 30,892 Thlr., zusammen auf Pensionen 181,939 Thli., auf Kur⸗ und Arzneikosten 72,889 Thlr., auf Krankengelder 67,639 Thlr., und zwar aus den Knappschaftskassen 33,522 Thlr. und aus den Werkskassen 34,112 Thlr., auf Ausgaben für Lazarethe, Krankenstuben ꝛc., auf Beihülfe zu den Begräbnißkosten und auf außerordentliche Unterstützun⸗ gen 21,665 Thlr, auf Unterrichtskosten- und Schulgelder 33,522 auf Verwaltungskosten 10,683 Thlr (Pr. C.