ehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert. Berlin, den 10. Juli 1854. 8 Königliches Stadtgericht. 8 Abtheilung für Untersuchungs⸗Sa ben. Kommission II. für Voruntersuchungen.
Sign ment des Rosemann. 1“ Jahre al’, evangelischer Religion, in Seitendorff geboren, 5 Fuß 3 Zoll groß, hat blonde Haare, graue Augen, blonden Bart und spricht die deutsche Sprache. Ein besonderes Kennzeichen ist, daß ihm an der rechten Hand die ersten Glieder der beiden Mittelfinger fehlen.
Die Bekleidung kann nicht angegeben werden.
[1025] 1ö1““ Der Dienstknecht August Ferdinand Ku⸗ gel, welcher bis zum 15. v. Mts. zu Emilien⸗ hoff, hiesigen Kreises, in Dienst gestanden, hat sich von dort enssernt, nach dem er mehrfacher Be⸗ trügereien und eines Diebstahls sich verdächtig gemacht. “ .“ 3
Sämmtliche Civil⸗ und Militair⸗Behörden werden ersucht, den ꝛc. Kugel im Betretungs⸗ falle anzuhalten und an das Königliche Kreis⸗ gericht hierselbst abliefern zu lassen. 3
Zugleich wird ein Jeder, der von dem Auf⸗ enthalte des Kugel Kenntniß hat, hierdurch aufgefordert, davon unverzüglich der nächsten Gerichts⸗ oder Polizei⸗Behörde Anzeige zu 1 Nen.
Cammin in Pommern, den 12. Jnli 1854.
Der Königliche Staats⸗Anwalt.
GEalenen t. Familienname: Kugel; Vornamen: A ugust Ferdinand; Geburtsort: Wollin; Aufenthalts⸗ ort: zuletzt Emilienhoff, früher Greifenberg in Pommern und Loppnow bei Greifenberg in Pommern; Religion: evangelisch; Alter: 25 Jahre; Größe: etwa 5 Fuß 6 Zoll; Haare: dunkelblond; Bart; fehlt; Gesichtsfarbe: gesund; besondere Kennzeichen: Blick schielend. Neled t n g.
Wahrscheinlich ist der zc. Kugel bekleidet mit Kleidungsstücken, in deren Besitz er sich kurz vor seiner Entfernung auf betrügliche Weise gesetzt hatte, nämlich: einem grau und braungeflamm⸗ ten Sommerrocke mit schwarz⸗leinenem Futter, grau, blau und weiß gestreiften Sommerhosen, blau geblümter Sommerweste und einem weißen Vorhemde.
[716] Au fündigung von ausgeloosten Rentenbriefen der Provinz Schlesien.
Bei der heute in Gemäßheit der Vorschrift n §§. 41 u. f. des Rentenbank⸗Gesetzes vem 2. März 1850 im Beisein der Abgeordneten der Provinzial⸗Vertretung und eines Notars statt⸗ gehabten Verloosung der nach Maßgabe des Tilgungsplans zum 1. Oktober 1854 einzulösen⸗ den Rentenbriefe der Provinz Schlesien, sind nachstehende Nummern im Werthe von 96,400 Thlrn. gezogen worden, und zwar: .
78 Stück Lit. A. zu 1000 Rthlr.
Nr. 148 182 326. 352. 387. 490. 543. 804. 4401, 1195. 1402. 1479. 1547. 1959. 2080. 2441. 2520. 2524. 2787. 2872. 2873. 2880. 2930, 3042. 3864. 3913. 4352. 4354. 4532. 4537. 4825. 5059. 5073. 5286. 5387. 5539. 5689. 5840. 6076. 6442. 6524. 6540. 6766. 7026. 7059. 7068. 7220. 7412. 7780. 7813. 7862. 7897. 7998. 8070. 8720. 8808. 8864. 8908. 9419. 10,846. 11,564. 11,714. 12,013. 12,206. 12,232. 12,804. 12,833. 12,934. 12,963. 13,078. 13,336. 13,468.
88 4271756 8 2 98. 8 2 1 . 13,714. 13,925. 13,996. 14,118. 22 Stück Lit. B. zu 500 Thlr. “ 272. 509. 616. 829. 836. 1261. 1385. 2097. 2118. 2174. 2271. 2622 2851. 3194. 3220. 3339. 3356. 3371. 3458. 3777. v 57 Stück Lit. C. zu 100 Thlr 261. 647. 900. 11682 Hncn 1644. 1655. 2064. 2169. 2339. 3102. 3235. 3355. 3587. 3758. 4061. 4475. 4536. 4850. 5168. 5349. 5423. 5601. 5782. 5829. 6248. 6319, 6675. 7065. 7266. 7322. 7600 7771
V
⸗ 2 1266 8081. 8248. 8278. 8348. 8359. 8484. 8526. 8613. 9290. 9750. 9827. 10,002. 10,211. 42 Stück Lit. D. zu 25 Thlr. 2. 4196. 766. 935. 986. 1199. 2347. 2391. 2637. 2939. 3024. 3095. 3099. 3187. 3258. 3690. 3741. 3842. 3905. 4083. 4126. 4488. 4630. 4759. 4783. 4799. 4952. 5202. 5559. 5798. 5836. 5901. 5949. 6041. 6143. 6151. 6219. 6258. 6525. 6849. 65 Stück L iIr. E. zu 10 Thlr. 88. 348. 490. 648. 663. 1046. 1174. 1785. 2910. 2213. 2304, 2470, 2716. E 2899. 268838014. 3191. 3372. 3486. 3588. 3684. 4084. 4112. 4206. 4362. 4367. 4593. 4616. 4667. 5578. 6005, 6169. 6280. 6382. 6423. 6683. 6734. 6871. 6890. 7029. 7185. 7440. 7537. 7588. 7860. 7949. 8126. 8248. 8299. 8362. 8390. 8423. 8476 8831. 8983. 9028. 9152. 9874. 9884. 10,061.
Indem wir die vorstehend bezeichneten Renten⸗ briefe zum 1. Oktober 1854 hiermit kündigen, werden die Inhaber derselben aufgefordert, den Nennwerth dieser Rentenbriefe gegen Zuruͤckliefe⸗ rung der letztern nebst den dazu gehörigen Zins⸗ Conpons Serie I. Nr. 9 bis 16 iakl., so wie gegen Quittung in termino den 1. Oktober 1854 und die folgenden Tage — jedoch mit Ausschluß der Sonn⸗ und Festtage — bei unfrer Kasse
Sandstraße Nr. 10 hierselbst, in den Vor⸗
mittagsstunden von 9 bis 1 Uhr, baar in Empfang zu nehmen.
Bei der Präsentation mehrerer Rentenbriefe zugleich sind solche nach den verschiedenen Apoints und nach der Nummerfolge geordnet, mit einem besondern Verzeichniß vorzulegen.
Es wird jedoch ausdrücklich bemerkt, daß die Rentenbank⸗Kasse, Privaten gegenuber, auf eine Uebersendung der Valuta gegen Einsendung der Rentenbriefe, sich nicht einlassen kann, daß viel⸗ mehr die Einlösung bei der gedachten Kasse hier am Orte selbst erfolgen muß und daß der Em⸗ pfänger der Valuta darüber besondere Quittung zu listen hat.
Vom 1. Oktober 1854 ab findet eine weiter Verzinsung der hiermit gekündigten Rentenbriefe nicht statt und der Wenh der etwa nicht mit eingelieferten Conpons, Serie I. Nr. 9 bis 16, wird bei der Auszahlung vom Nennwerth der Rentenbriefe in Abzug gebracht.
Zugleich wird hiermit bekannt gemacht, daß aus den frühern Verloosungen bis jetzt noch folgende Rentenbriefe der Provinz Schlesien zur Zahlung der Valuta bei der Rentenbank⸗Kass nicht präsentirt worden sind, und zwar:
a) aus dem Fälligkeits⸗Termin SoI11882 I=1000 Thlr. D . 78. 127 und 472 a 25 Thlr. Lit. E. No. 112. 195 und 776 — a 10 Thlr. b) aus dem Fälligkeits⸗Termin vom 1. Oktober 1852 Lit. A. No. 540. 1632 — a 1000 Thlr. No. 1065. 1608. 1609 — a 500 Thlr. .86814, 888 732. 970 1344. 34208 — a 400 Thlr. . . 19. 812. 1130 25 Lllr. E. Nr. 90. 278. 469. 672. 1464 — a 10 Thlr. aus dem Fälli 1. Ap: 4. Nr. 4029. 14. 4102 — 1000 Fhlr. B. Nr. 848. 1406. 1520 — a 500 Thlr. C. Nr. 228. 1377. 2814 — a 100 Thlr. D. Nr. 51. 343. 980. 2069 — a 25 Thlr. E. Nr. 29. 1594.1928. 2613. 2678. 2943. 3175 — àa 10 Thlr. aus dem Fälligkeits⸗Termin vom 1. Oktober 1853. A. Nr. 305. 422. 1056. 1372. 2722. 7819. 8571 — a 1000 Thlr. B. Nr. 271. 1613. 2014. 2058. 3189 — a 500 Thlr. C. Nr. 29. 464. 773. 1144. 1562. 1860. 1921. 3130. 32 3287 — a 100 Thlr. D. Nr. 225. 275. 1259. 2736. 2817. 3714 — a 25 Thlr. E. Nr. 139. 525. 637. 991. 1411. 1639. 1687. 1723. 1827. 3189. 3855. 4956 — a 10 Thlr.
keits⸗Termin vom 1.483898.
₰ 2 „12 Soz⸗ v
— .
g 1 5
Wegen der am 1. April 1854 fällig gewesenen ausgeloosten Rentenbriefe verweisen wir auf un⸗ sere Bekanntmachung im Preußischen Staats⸗ Anzeiger, in der Schlesischen Zeitung und in den Amtsblättern der Königlichen Regierungen zu Breslau, Liegnitz und Oppeln, vom 19. No⸗ vember 1853.
Die ausgeloosten Rentenbriefe verjähren nach §. 44 des Rentenbank⸗Gesetzes binnen zehn
Breslau, den 20. Mai 1854.
Königliche Direction der Rentenbank für die
*“
[714] Bekanntmachung.
Bei der in Folge unserer Brkanntmachung vom 28sten v. M. und in Gemäßheit der §§. 39, 41 und 47 des-Gesetzes vom 2. März 1850 wegen Errichtung von Rentenbanken heute stattgefunde⸗ nen bten öffentlichen Verloosung von Pommer⸗
1 83 8 . 9 — 7 5 schen Rentenbriesen sind nachfolgende Nummern gezogen:
LE 119. 697. 4068. 1194. 1299. 1355. 1434. 1763. 1884. und 2058. Littr. B. à2 500 Thlr. 324. 330. III1I1I“ 8 , 85678. 878., 019. 90288 1082. 1322 372. 24114. 290 2V I1 LEL16“ 6169 1908. 1930. EoEooo11I1I 498 776. 1909. 1935. 2656. 2666. 2816. 2849.
Indem wir die mit vorstehenden Nummern be⸗ zeichneten Pommerschen Rentenbriefe hierdurch kündigen, fordern wir die Inhaber der ausge⸗ loosten Rentenbriefe auf, den Nennwerth dersel⸗ ben am 1. Oktober cr. auf der Rentenbank⸗ Kasse, Große Ritterstraße Nr. 1180 b., gegen besondere Quittung — wozu gedachte Kasse Blan⸗ quets unentgeldlich verabreichen wird — und gegen Zurücklieferung der ausgeloosten Renten⸗ briefe im coursfähigen Zustande, baar in Em⸗
pfang zu nehmen.“ Mit dem 1. Oktober cr. hört jede sfernere Ver zinsung auf. Es müssen daher die zu den Ren⸗ tenbriefen gehörigen Zins⸗Coupons Ser. I. Nr. 9 bis 16 incl. mit abgeliefert werden, widrigenfalls der Betrag für die fehlenden Zins⸗Conpons nach §. 45 lJ. c. vom Kapital zurückbehalten wer⸗ den muß.
Stettin, den 15. Mai 1854.
Königliche Direction der Rentenbank für die Provinz Pommern.
1]
708] Bekanntmachung.
In dem am 11. Mai d. J. zur Ausloosung
der Sächsischen Rentenbriefe für das laufende Halbjahr (1. April bis 1. Oktober 1854) in Ge⸗ mäßheit des Gesetzes vom 2. März 1850 über die Errichtung von Rentenbanken angestandenen Termin sind folgende Rentenbriefe: 1 1) Littera A. über 1000 Thlr. 14*“*“ 1852. 2393, 2447. 2499. 2563. 2616 2711. 2771. 2895. 2989 und 3112. 2) Littera B. über 500 Thlr. 8. 499. 379. 518. 346 und 648. 3) Littera C. über 100 Thlr. 183. 233. 364. 396. 403. 547. 85 1081. 4711 22 18 2289. 2362. 26688 2699. 2709 2780 2922. 2962. 3006
9) 3345. 3361 und 3487.
4) Littera D. über 25 Thlr. 8 11*“*“ — J1111A1 36. 3891414., 26573 und 2787. 5) Littera E. über 10 Thlr. 494. 644. 609. 734. 977. 1200 1863. 1906. 2021. 2429 22 2548. 2926. 3314. 3964. 3983. 4205. 4249. 4258. 4558. und 4603. ausgeloost worden. Die Zahlung der Beträge derselben erfolgt vom 1. Oktober 1854 ab auf der Kasse der un⸗ terzeichneten Rentenbank, Domplatz Nr. 4 hier⸗
—
selbst, in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr, gegen Zurücklieferung der ausgeloosten Ren⸗ tenbriefe im coursfähigen Zustande und Quit⸗ tungsleistung nach einem bei der Kasse in Em⸗ pfang zu nehmenden Formulare.
Mit dem 30. September 1854 hört die weitere Verzinsung der gedachten Rentenbriefe auf, und müssen daher mit denselben die dazu gehörigen 8 Stück Zinscoupons Serie I. Nr. 9 bis 16 unentgeldlich abgeliefert werden, widrigenfalls für jeden fehlenden Coupon der Betrag desselben vom Kapital zurückbehalten wird.
Indem wir die Inhaber der ausgeloosten Ren⸗ tenbriese hierdurch auffordern, vom 1. Oktober 1854 ab die Zahlung unter den vorerwähnten Modalitäten in Empfang zu nehmen, bemerken wir noch ausdrücklich, daß sich unsere Renten⸗ bankkasse auf eine Uebersendung des Geldbetra⸗ ges an Privatpersonen mit der Post nicht ein⸗ lassen darf.
Zugleich fordern wir den Inhaber des bereits zum 1. April 1852 ausgeloosten Rentenbriefs Litt. C. Nr. 28 über 100 Thlr. wiederholt hier⸗ durch auf, denselben unserer Kasse zur Zahlung des Betrages zu präsentiren.
Magdeburg, den 13. Mai 1854.
Königliche Direction der Rentenbank für die Provinz Boehm.
— Nothwendiger Verkauf.
Das den Martin Daueschen Erben grehörige, zu Saratoga belegene halbe Kolonistenloos Nr. 10 b. Vol. VIII. fol. 118 des Hypothekenbuchs von 15 Morgen 164 ¶Ruthen, mit den darauf vorhandenen Wirthschaftsgebäuden, zufolge der nebst Hypothekenschein in unserem Büreau III. einzusehenden Tare auf 1650 Thlr. gerichtlich abgeschätzt, soll
am 11. Oktober d. J., Vormittags
ETA an gewöhnlicher Gerichtsstelle in Sonnenburg subhastirt werden.
Sonnenburg, den 1. Juni 1854.
Königliche Kreisgerichts⸗Deputation
Ueber das Vermögen des Kaufmann Moritz Illing von hier ist am 2. Dezember v. J. der Konkurs⸗Prozeß eröffnet worden.
Der Termin zur Anmeldung aller Ansprüche an die Konkursmasse steht
am 26. September c., Vormittags
um 10 Uhr, vor dem Harrn Kreisgerichts⸗Rath Jany im Parteienzimmer des hiesigen Gerichts an. Wer sich in diesem Termine nicht meldet, wird mit seinen Ansprüchen an die Masse ausgeschlos⸗ sen, und ihm deshalb gegen die übrigen Gläu⸗ biger ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden.
Schweidnitz, den 18. Mai 1854. 8b
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
[1027] Ediktal⸗Vorladung
Alle diejenigen Personen, welche als (Pfand⸗ Inhaber, Cessionarien oder aus irgend einem son⸗ stigen Rechtsgeunde) Ausprüche auf die in Rubr.
III. Nr. 2 des Grundstücks zu Danzig auf der Rechtstadt in der Johannisgasse Nr. 6 des Hy⸗ pothekenbuchs für den Johann Wilhelm Cosak ingrossirte Forderung an den Üurmacher Ephraim Benjamin Hallmann von Dreihundert Thalern nebst Zinsen zu sünf Prozent jährlich und Kosten oder auf das anzeiglich verlorene (aus der Schuld⸗ und Verpfändungs⸗Urkunde vom 23. August 1831, dem Konsense des Vormundschafts gerichts vom 31. Mai 1831, dem Hypothekenschein vom 6ten April 1832, dem Ingrossationsvermerke vom 12.
—
April 1832 bestehende) Dokument der erwähnten
Hypothek zu haben vermeinen, werden hiermit aufgefordert, diese Ansprüche
am 1. November 1854, Vormittags
1 hn.
in unserm Verhandlungszimmer Nr. 2 vor Herrn Stadt⸗ und Krrisrichter Dr. Hambrock geltend zu machen, widrigenfalls ihre Präklusion mit diesen Ansprüchen und die Ausfertigung eines neuen Hopotheken⸗Dokuments für die legitimirten Rechtsnachfolger des eingetragenen Hypotheken⸗ Inhabers (die verwittwete Frau Lieutenant Kum mer, Mathilde Caroline geb. Rump, und den
Kammergerichts⸗Auskulta or Carl Edmund Rump) bewirkt werden wird. 1““ Danzig, den 6. Juli 1854. Königliches Stadt⸗ und Kreisgericht. I. Abtheilung
[1023] Bekanntmachung.
Im Depositorio des unterzeichneten Kreisgerichts befinden sich folgende Testamente, seit deren Nie⸗ derlegung 56 Jahre verflossen sind:
1) das wechselseitige Testament des Eigenkäth⸗
ner Daniel Tannapfrl und dessen Ehefrau lisabelh, gebr. Saffran, aus Reussen, vom
24. März 1794;
das wechselseitige Testament des Amtsrath Johann Diekrich Wieck und dessen Ehefrau
Johanne Charlotte, gebr. Curlaender aus
Behlenhof, vom 15. Mai 1798.
Da bisher weder die Publication dieser Testa⸗ mente nachgesucht, noch uns von dem Leben oder Tode der vorstehend bezeichneten Testatoren etwas Zuverlässiges bekannt geworden, so werden die Interessenten hierdurch aufgesordert, binnen 6 Monaten die Publication dieser Testamente nach⸗ zusuchen, widrigensalls nach Maßgabe der Be⸗ stimmungen des §. 219 et sedq. Tit. 12 1 des Allgem. Landrechts verfahren werden wird.
Mohrungen, den 7. Juli 1854.
Königliches Kreisgericht, II. Abtheilung.
[10288 Beklannimachung.
Die Anfertigung der Steinsetzer⸗Arbeiten ein⸗ schließlich der Lieferung des Bedarfs an Kies und die Lieferung der erforderlichen Schlesischen Grauitplatten zur Regulirung des betreffenden Theils der Straße am Kupfergraben und am Weidendamm sollen im Wege der Submission erfolgen.
Dies bringen wir mit dem Bemerken zur Kenntniß, daß die Bedingungen in unserer Re⸗ gistratur zur Einsicht ausliegen und die Ein⸗ reichung der Submissionen bis zum 24sten d. M. erwartet wird.
Berlin, 8. Juli 1854.
Königl Ministerial⸗Bau⸗Kommission.
[1012] Bekanntmachung. Das unterzeichnete Artillerie⸗Depot bedarf: 150 Stück 3“ge Bettungsbohlen, 9“ lang, 1b1 10 Stück Rippen à 24“ lang, 6“ im ◻ stark, welche dem Mindestsordernden mit Vorbehalt
hoher Genehmigung in Lieferung gegeben werden
sollen. — Diesem zufolge wird ein Licitations⸗ Termin auf Mittwoch den 2. August d. J., Vormittags 10 Uhr, im diesseitigen Büreau, Juristengasse Nr. 333, anberaumt, und werden Lieferungs⸗ und Cautionsfähige aufgefordert, ihre schriftlichen Offerten versiegelt bis spätestens den
August d. J., Vormittags von 9 bis
Uhr und Nachmittags von 2 bis 4 Uyr, im Büreau abzugeben, woselbst auch die
rungs⸗Bedingungen an Wochentagen in den
gebenen Stunden eingesehen werden können. zittenberg, den 11. Juli 1854. Königliches Artillerie⸗Depot. 1 dieb. Gablenz, Hauptmann und Attillerie⸗ Zeug⸗Lieutenant. Offizier vom Platz.
Holz⸗Verkauf. In dem für die Forstreviere Mühlenbe ck, Klütz und Friedrichswalde des Regierungs⸗Bezirks Stettin auf Montag den 14. August c., Vormittags 10 Uhr, “ im Pleuar⸗Sessions⸗Zimmer der hiesigen König⸗ lichen Regierung anberaumten Holzversteigerungs⸗ Termine kommen zum öffenilichen Ausgebot: I. aus dem Forstreviere Mühlenbeck circa 4000 Klafter Buchen⸗Kloben und 200 do. Buchen⸗Knüppel, II. aus dem Forstreviere Klütz circa 2500 Klafter Buchen⸗Kloben, III. aus dem Forstreviere Friedrichswalde circa 200 Klafter Buchen⸗Kloben,“ was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Steitin, den 13. Juli 1854. 8 Der Königliche Forst⸗Inspektor (gez.) von Wald aw
[1026]
Berlin⸗HamburgerEisenbahn.
Betriebs⸗Einnahmen.
Im Juni 1854 circa: für Personen ꝛc. 76,000 Thlr.; für Güter ꝛc. 102,000 Thlr.; zusammen 178,000 Thlr. Im Juni 1853: für Personen ꝛc. 66,033 Thlr. 20 Sgr. 6 Pf.; für Güter zc. 85,114 Thlr. 11 Sgr. 3 Pf.; zusammen 151,148 Thlr. 1 Sgr. 9 Sgr. Also im Juni 1854 mehr circa 27,000 Thlr. Vom 1. Januar bis ult. Juni 1854 sind erhoben circa 308,000 Thlr. für Personen zꝛc., 596,000 Thlr. für Güter ꝛc. Zusammen 904,000 Thlr. In derselben Zeit 1853 271,571 Thlr. 4 Sgr. 8 Pf. zür Perso⸗ nen ꝛc., 528,812 Thlr. 24 Sgr. 5 Pf. für Gü⸗ ter zꝛe. Zusammen 800,383 Thlr. 29 Sgr. 1 Pf. Also im laufenden Jahre mehr circa 104,000 Thlir.
[1029] Bekanntmachung.
Die Einlösung der im Johannis⸗Termine 1854 und früher fällig gewesenen Zins⸗Coupons West⸗ preußischer Pfandbriefe findet im Comtoir des Unterzeichneten
vom 1. bis 14. August d. J. (mit Ausnahme der Sonntage) in den Vormit⸗ tagsstunden von 9—12 Uhr statt.
Die Präsentanten haben behufs der Zins⸗Er⸗ hebung ein genaues, nach den durch die verschie⸗ denen Farben der Coupons bezeichneten Provin⸗ zial Landschafts⸗Kassen geordnetes, Nummer, Gut und Zinsbetrag der Coupons enthaltendes Ver⸗ zeichniß einzureichen.
Nach dem 14. August wird die Zinszahlung geschlossen und können die bis dahin nicht erho⸗ benen Zinsen erst im Weihnachts⸗Termin gezahlt werden.
Berlin, 15. Juli 1854.
Jacob Saling, Kl. Präsidentenstraße Nr.
[1022 Ediktal⸗Ladung.
Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichte t zu dem Vermögen des Handelsmann Johann udwig Kohlmann allhier auf dessen Insolvenz⸗
isß Anzeige der Konkursprozeß eröffnet worden. Es werden daher alle bekannten und unbe⸗ kannten Gläubiger des Handelsmanns Kohlmann hiermit geladen, den 9. Dezember 1854, welcher zum Liquidationstermin anberaumt wor⸗ den ist, bei Strafe der Ausschließung von diesem Kreditwesen und bei Verlust der ihnen etwa zu⸗ stehenden Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, zu rechter, früher Ge⸗ richtszeit in Person oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte an hiesiger Gerichtsstelle sich ein⸗ zufinden, ihre Forderungen anzumelden und zu beschrinigen, darüber mit dem verordneten Kon⸗ kursvertreter sowohl, als auch nach Befinden unter sich rechtlich zu verfahren, binnen sechs Wochen zu beschließen und sodann 1 den 26. Januar 1855
der Publication eines Präklusivbescheides, welcher rücksichtlich der Ausbleibenden des Mittags 12 Uhr für eröffnet erachtet werden wird, ge⸗ wärtig zu sein, hiernächst aber
den 20. Februar 1855, des Vormittags 10 Uhr, anderweit an Gerichts⸗- stelle allhier sich einzufinden, und daselbst sowohl mit dem Konkursvertreter, als auch unter sich die Güte zu pflegen, und wo möglich einen Ver⸗ gleich zu treffen, unter der Verwarnung, daß diejenigen, welche nicht erscheinen oder auch sich nicht bestimmt erklären, als in den Beschluß der Erschienenen einwilligend werden geachtet werden Für den Fall aber, daß ein Vergleich nicht zu
Stande kommen sollte, ist der 28. März 1855 zu Inrotulation der Akten und deren Versendung nach rechtlichem Erkenntnisse, und endlich der 10. Mai 1855 b zu Publication eines Lorations⸗Erkenntnisses, welches hinsichtlich der Ausbleibenden des Mit⸗ tags 12 Uhr für publizint erachtet werden wird, beraumt worden. a eenn haben auswärtige Gläubiger zu An⸗ nahme künftiger Ladungen und sonstiger Ver⸗ fügungen Bevollmächtigte an hiesigem Orte oder dessen Nähe zu bestellen. Zschopau, den 6. Juli 1854. Das Kböniglich sächsische Geriht daselbst. Franz.