urg bis Linz. Dessenungeachtet
r. 57 1 Linie Re nsb die Fahrten auf die Linie Rege cht gguͤnstig ausfallen, so daß end⸗
1 ungs⸗Ergebuisse ni 1 8 F. „ helten, dee eeihc egensche Regierung sich im Jahre 1846 enlschloß, selbst die Sache in die Hand zu nehmen und mit frischen Kräften zu betreiben. Seitdem haben sich die Verhältnisse zusehends günstiger ge⸗
staltet. Die unmittelbare Leitung des Betriebes ist dem Betriebsamte in Regensburg übertragen. Nach den bis jetzt vorliegenden amtlichen Nach⸗ weisungen wurde der Personen⸗ und Güterzransportdienst von 10 Per⸗ sonenbooten, 1 Remorqueur und 4 Schleppkähnen, deren Schiffskör⸗ per sämmtlich von Eisen war, vermittelt. Bis Passau wird der Strom von keiner anderen Dampfschifffahrts⸗Anstalt befahren; auf der Strecke von Passau bis Linz konkurrirt jedoch die Kaiserlich öster⸗ reichische privilegirte Dampfschifffahrts⸗Gesellschaft. Mit Letzterer besteht ein Vertrag, wonach Güter aus den unteren Donaungegenden von Pesth, Preßburg, Wien ꝛc. bis Donauwörth und umgekehrt gegen einen er⸗ mäßigten Frachtsatz zur ununterbrochenen Spedition übernommen werden. Es war auch bereits vor einiger Zeit im Werke, für Sendungen über die Donau hinaus nach allen Eisenbahn⸗Stationen einen einfachen Tarissatz festzusetzen, und vorläufig die Anordnung getroffen, daß alle in Donanwörth anlangenden und zum Abstoß auf die Eisenbahn bestimmten oder von den Bahnen zugeführten Güter, ohne Vermittelung eines Spediteurs, umge⸗ chlagen und befördert würden. (Pr. C.)
— Schon als der zwischen England und Frankreich abgeschlossene Prisen⸗Vertrag vom 10. Mai d. J. veröffentlicht wurde, wiesen wir
auf eine besondere Begünstigung hin, welche die beiden kontrahirenden Mächte in Bezug auf die der anderen Flagge angehörenden Prisen sich gegenseitig zugestanden hatten. Im Widerspruch nämlich mit dem bishec überall gültigen Grundsatze, daß die Aburtelung über jede Prise ohne Unterschied den Gerichten des Staates zufällt, welchem das die Prise auf⸗ bringende Schiff angehört, wurde in jenem Vertrage festgestellt, daß in dem Falle, wo ein der Handelsmarine einer der beiden verbündeten Nationen ebörendes Fahrzeug aufgebracht wird, die Aburtelung nicht den Ge⸗ zichten des Kreuzers, sondern denen des aufgebrachten Fahrzeuges zustehen oll. Das eben im „Moniteur“ veröffentlichte Kaiserlich französische De⸗ ret vom 18. d. M. wegen Errichtung eines Prisen⸗Gerichtes (conseil les prises), welchem die Aburtelung aller vertragsmäßig der französischen Gerichtsbarkeit zuständigen Prisen⸗Angelegenheiten für den Lauf des gegen⸗ wärtigen Krieges zugewiesen werden soll, enthält gleichfalls eine Bestim⸗ mung, welche den englischen Interessen eine vorzugsweise Begünstigung zuwendet. Während nämlich die Konsular⸗Agenten aller übrigen frem⸗ den Mächte, wenn sie im Interesse ihrer Landes⸗Angehörigen Vor⸗ stellungen an das Prisen⸗Gericht zu richten wünschen, dieselben nur durch Vermittelung des bei letzterem fungirenden französischen Regie⸗ rungs⸗Kommissars vorlegen können, ist es den betheiligten englischen Par⸗ teien vergönnt, sich bei dem Prisengericht unmittelbar durch den Konsul ihres Landes oder durch einen anderen von der englischen Regierung be⸗ stellten Beamten unmittelbar vertreten zu lassen. Alle auf Prisen⸗Angele⸗ genheiten bezüglichen Eingaben und Vorstellungen müssen übrigens von einem der bei dem Staatsrath fungirenden Advokaten unterzeichnet sein. Eine Berufung von den Entscheidungen des Prisengerichtes an den Staats⸗ rath ist sowohl dem Regierungs⸗Kommissar als den betheiligten Parteien gestattet; doch hindert die Appellation nicht den Verkauf der Prise, sondern nur die Vertheilung der Prisengelder. Dagegen kann der Staatsrath die Vollstreckung des vom Prisengericht gefällten Urtheilsspruches 81e g)
— Von Seiten der venezuelanischen Konsulate für Altona und Ham⸗ burg wird Folgendes veröffentlicht:
„Laut Kongreß⸗Beschluß vom 26. April d. J. ist für die Republik Venezuela eine neue Zollverordnung verfügt worden, und werden daraus,
zur Kenntnißnahme für die Betheiligten, nachstehend einzelne Hauptpunkte be⸗ kannt gemacht.
Art. 1. Sobald ein Schiff in einem der, dem Handel mit dem Aus⸗ ande eröffneten Häfen der Republik vor Anker gegangen, wird demselben ofort durch den Administrator oder die von ihm dazu ernannte Person die
übliche Hafen⸗Visite gemacht werden. Falls das Schiff von einem aus⸗ ländischen Hafen und mit Ladung kommt, wird dein Capitain desselben sein Schiffs⸗Patent und das Manifest seiner Ladung abgefordert werden, in welchem Letzteren verzeichnet sein muß: Name und Klasse des Schiffes, Nation, der es angehört, Tonnenzahl, Name des Capitains, Name des Hafens oder des Ortes seiner Herkunft, Anzahl der Colli, aus welcher die Ladung besteht, mit genauer Bezeich⸗ nung, ob es Kisten, Ballen, Fässer, Anker, Koffer u. s. w. sind, so wie deren Marken und Nummern, Bestimmungsort der Effekten und Namen der Empfänger, mit den gezeichneten Connossementen gleichlautend.
Außerdem muß jenem Manifeste in Reihefolge beigefügt werden, das Verzeichniß der Lebensmittel, die den Schiffs⸗Proviant bilden, so wie die sonstigen Utenstlien, welche als Reserve für Segel, Tauwerk und sonstigen Gebrauch des Schiffes dienen. Die Hafenvisite wird, das Schiff verlassend, einen oder mehrere Aufseher als Wache zurücklassen. Falls das Schiff in Ballast gekommen, wird man dem Capitain nur sein Schiffspatent, so wie die spezifizirte Liste des Proviants und der am Bord befindlichen Schiffs⸗ Utensilien abfordern, und wird man eine genaue Durchsicht halten, um sich zu überzeugen, daß es wirklich in Ballast sich befindet.
. S. 1. Das Ladungs⸗Manifest, von dem im obigen Artikel die Rede ist, muß durch den Capitain des Schiffes an den Ladungeplätzen ausgefer⸗
[1078) Steckbrief.
Der frühere Cigarrenmacher und nachherige Schneidergesell Wilhelm Müller von hier soll vor länger als vier Jahren sich von hier entfemt und während dieser Zeit vielfach ge⸗
schäftslos herumgetrieben haben. Am 5. Mai er. erhielt er beim Großherzoglich oldenburgischen Amte Vechta, nachdem er wegen fehlender Legi⸗ timation und Verdunkelung seiner Heimat⸗Ver⸗ hältnisse in der dortigen Zwangsarbeits- Anstalt
8z.
tigt sein, dann durch den Konsul oder Konsular⸗Agenten der Republik (oder
in Ermangelung eines solchen, durch denjenigen einer befreundeten oder
neutralen Nation) die Anzahl und Benennung der Kolli, die jenes Doku ment als Ladung bezeichnet, certifizirt werden.
Art. 2. Wenn der Capitain während der Hafenvisite das Manifest nicht abliefert, oder wenn solches nicht in der im Art. 1. §. 1. vorgeschrie⸗ benen Form sich befindet, verfällt derselbe in eine Strafe von Ein Hundert bis Fünf Hundert Thalern und werden ihm solchenfalls die Connossemente der Ladung, so wie eine Liste aller sonstigen Effekten, die derselbe am Bord hat und die in jenen Connossementen nicht verzeichnet, abgefordert werden. Diese Dokumente verbleiben so lange dem Zollhause, bis der Capitain das Manifest in der verlangten Form eingereich! hat, und darf derselbe in⸗ zwischen nichts, welcher Art es auch sei, entlöschen.
Art. 3. Im Fall Manifest und Connossemente gänzlich fehlen, ver⸗ fällt der Capitain in eine Strafe von Ein Hundert bis Tausend Thalern, und werden die Chefs des Zollhauses auf Kosten des Capitains jede Maßregel nehmen, die nach ihrem Ermessen nothwendig erscheint, um sicher u sein, daß ohne deren Erlaubniß nichts gelöscht werde. Ebenfalls wird man dann für Rechnung des Capitains zur Entlöschung des Schiffes und Aufertigung des Manifestes schreiten.
Es tritt dieses Gesetz für alle von Europa kommenden Schiffe mit dem 1. Oktober d. J. in Venezuela in Kraft.
Der Gesammt⸗Inhalt jenes Gesetzes ist in den respektiven Konsulats⸗ Kanzleien einzusehen.“
Harhkfpprelse. “ Berlin, den 24. h“ Zu Lande: Roggen 3 Bthlr., auch 2 Rthl. Zu Wasser: Weizen 3 Bthlr. 20 Sgr., auch 6 Pf
Grofsse Gerste Kthlr. 27 Sgr.
Roggen 2 Rthlr. 25 Sgr., auch 2 Rthlr. 20 Sgr. 2 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf., auch 2 Rthir
Kleine Gerste 1 6 Pf, auch 4 Rthir. 23 Sgr. 9 Df. Hafer 1 Rthlr 17 Sgr. 1 Rthlr. 15 Sgr.
6 Pf., auch Erbsen 2 Rthlr. 25 Sgr., auch 2 Rthlr. 22 Sgr. 6 Pf. Sonnabend, 22. Juli. Das Schock Stroh 7 Rthlr. 15 Sgr., auch 7 Rchlr. Der Centner Heu 25 Sgr., geringere Sorte auch 20 Sgr. Kartoffeln, der Scheffel 1 Rthlr., auch 18 Sgr. 9 Pf., metzenweis Sgr., anch 1 Sgr. 6 Pf.
— — — —
Leipzig-Dresdener 187 Br., 186 G. 81 ½˖ G. Sächsisch-Schlesische 99 ½ G.
Magdeburg Leipziger 271 ½ G. Berlin- Anhaltische 120 Br. Berlin-Stettiner 134 Br. Cöln-Mindener 115 ½ Br. Thüringer 97 ¼ Br. Anhalt-Dessauer Landesbank-Actien 143 Br. Braunschweiger Bankactien 107 ½ Br. Weimarische Bankactien 95 ½ Br. Wiener Banknoten 81 % Br., 81 i G.
Frankfurt a. 88., 24. Juli, Nacimnittags 2 Uhr. (Tel. Dep. d. C. B) Börse schloss beliebter. .Nord- bahn 45 Br. 5proz. Metalliques 67. 4 5pror. Metalliques 59. Bank- actien 1080. 3 proz. Spanier 33 ⅞. 1proz. Spanier 18 6 Kurhessische Loose 34 ½˖ Br. Wien 96 ½., Hamburg 88 ½. London 117 Paris 94 ½. Arusterd. 100 ½. Ludwiçsh.-Bezb. 118 ½. Frankf.-IHanau 98 ⅞. Bank- actien 6 ¼ pCt. Agio. Anleihe 96 ⅞.
KSWen, Montag, Uhr. (Tel⸗ Dep. d. C. B.) Fonds etwas matter. Schluls Course: Silber- anleihe 97 ½. 5proz. Metalliques 83 ½. 4 ½ proz. Metalfiques 73 ½ Bank. actien 1265. Nordbahn 167 ½. 1839er Loose 125. Neueste Anleihe 88 ½¼. London 12,08. Augsburg 123 ½, Hamburg 92. Paris 145. Gold 29 ½ Silber 23 ½.
Parls, Montag, 24. Jali, Nachmittags 3 Uhr. (Pel. Dep. d. IE““ 3proz eröffnete, Consols von Mittags 12 Uhr 92 ⅞ eingetroffen waren, zu 70, 80 und stieg bei sehr geringem Ge- schäft auf 70, 95. Als Consols von Mittags 1 Uhr 92 ¼¾ eintrafen, sank die 3proz. auf 70, 75, und schlols ziemlich matt zur Notiz. Schlufs- Course: 3proz. Rente 70, 80, 4 ½ proz. Rente 97, 60. 3proz. Spanier 33 ½. 1proz. Spanier 18. Silberanleihe 80 ½.
Aznnsterdarnen, Montas, 24. Juli, Nachmittags 4 Uhr. (Tel. Dep. d. G. B.) Geschäft stille. Schluls Course: 5proz. Metalliques Lit. B. 72 ⅞. 5 proz Metalliques 63 216. 2 ½ proz. Metalliques 32 ½. 1proz. Spanier 18 ½. 3 proz. Spanicr 33, ⁄3%. Wiener Wechsel 28. Hamburger Wechsel, kurz 35 ½.
Getreidemarkt: Weizen unverändert stille. Rox
Geschäft. Raps, pro Oktober 65 ½. Rüböl, pro Okt. ?
Leipzig. M. Full. Leipzig, 24. Jal
Sächsisch-Baiersche 81 ⁄¼ Br., Löbau-Zittauer 29 Br., 28 G.
Montag, 2
Schluls-Courss:
Neueste preuss. 24. Juli. Nachmittags 1 Wechsel fester.
9221
nachdem
Köneigliche Schausptele.
Mittwoch, 20. Juli. Kein Schauspiel, auch ist das Billet⸗Ver⸗ kaufs⸗Büreau geschlossen. Doonnerstag, 27. Juli. Kein Schauspiel.
Freitag, 28. Juli. Im Opernhause. (123ste Vorstellung): Robert und Bertrand. Pantomimisch⸗komisches Ballet in 2 Abthei⸗ lungen, von Hoguet. Vorher: Männertreue, oder: So sind sie Alle! Lustspiel in 1 Akt. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise.
Der Billet⸗Verkauf zu dieser Vorstellung beginnt Donnerstag, den 27. Juli.
. 8 “ ““ detinirt worden und des Landes verwiesen war, einen Zwangspaß hierhin, ist aber hier nicht an⸗ gekommen. Dagegen hat er am 15. Juni ander⸗ wärts, bei Annäherung eines Polizei⸗Beamten, mit Zurücklassung jenes Zwangspasses, die Flucht
[1070
ergriffen. Unter diesen Umständen kann nicht bezweifelt werden, daß sich der Wilhelm Müller nach wie vor vagabundirend herumtreibt.
Es werden daher die Civil⸗ und Militair⸗Be⸗ hörden ersucht, auf den Wilhelm Müller zu vigiliren und ihn im Betretungsfalle festnehmen und mir verführen zu lassen. Zagleich wird Jeder, welcher von dem Aufenthalte desselben Kenntniß hat, hiermit aufgefordert, davon unver⸗ züglich der nächsten G richts⸗ oder Polizei⸗Be⸗ hörde Anzeige zu machen. Signalement solgt.
Lippstadt, den 22. Juli 1854.
Der Königliche Staats⸗Anwalt. Günther.
Familienname: Müller, Vorname: Wil⸗ helm Johann Diednich Hermann, Alter: 30 Jahre, Größe: 5 Fuß 2 Zoll oldenburgisches Maß, Statur: klein, Haare: dunkelblond, Stirn; frei, Augenbrauen: dunkel, Augen: braun, Nase und Mund: klein, Zähne: sehlerhaft, Kinn: rund, Bart: roth, Gesicht: rund, Gesichtsfarbe: blaß, Sprache: hoch⸗ und platideutsch. Beson⸗ dere Kennzeichen: an dem Zeigefinger der linken Hand eine Schnittnarbe.
[1077] P uh muum.
Die bei den Provinzial⸗Ritterschafts⸗Kassen nicht erhobenen halbjahrigen Pfaadbriefs⸗Zinsen vom Juli d. J. können bei der Haupt⸗Ritter⸗ schafts⸗Kasse hierseibst, Wilhelms⸗Platz Nr. 6, vom 1sten bis 14ien I. M., Vormittags zwischen 9 und 12 Uhr, in Empfang genommen werden.
In demselben Termine werden auch die neuen Zins⸗Coupons, welche für die Jahre 1855 bis 1858 inkl. ausgefertigt worden sind, gegen Vor⸗ zeigung des Coupons Nr. 8, vom Juli d. J., uno gegen Erlegung der im Nachtrage zum §. 287 des rilterschaftlichen Kredit⸗Reglements vom t5. Jont 1777 festgesetzten 2 ½ für das Blait, ausgereicht.
Dies wird mit der Aufforderung bekannt ge⸗ macht, den Coupons ein Verzeichniß beizusügen, in welchem dieselben, ohne Rücksicht auf die Pro⸗ vinzen und Munzsorten, nach der Reihensolge der Nummern auß ufuhren sind. 1
Mit dem 14. August c. wird die Zins⸗Kasse geschlossen, und findet eine fernere Ausreichung der Zinsen sowohl, als der Coupons nicht eher, als im Februar k. J. wieder statt.
Berlin, den 22. Juli 1854.
Kur⸗ und Neumärkische Haupt⸗Ritterschafts⸗
Direction. Graf von Häseler.
(◻ 1 — r.
[690]% Nothwendige Subhastalion.
Koönigl. Kreisgericht Guben, Abtheilusg 1.
Das dem Bäckermeister Ernst Wilhelm Strobel zugehörige, in der Stadt Guben belegene, im Hypothekenbuche Vol. VIII., Hol. 225, sub No. 313 verzeichnete brauberechtigte Wohnhaus, abgeschätzt zufolge der nebst Hypothekenschein im III. Büreau einzusehenden Taxe auf 5950 Thlr. 1 Sgr. 4 Pf., soll im Termine
am 25. November d. J., Vormittags
44 ühr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
Guben, den 8. Mai 1854.
-
5 Nothwendiger Verklanf.
Das der verehrlichten Gastwirth Eisermann, Albertine Amalie geb. Vogler gehörige, hierselbst am Schulplatz belegene, im Hppothekenbuche von Neu⸗Ruppin Vol. II. Fol. 195 Nr. 340 ver⸗ zeichnete Hausgrundstück, welches zum Beiriebe einer Gast⸗ und Schankwirthschaft dient, abge⸗ schätzt auf 6542 Thhr. 16 Sgr. 11 Pf., zufolge der nebst Hypothekenschein in unserm Büteau IV. einzusehenden Taxe, soll
am 3. Februar 1855, 14 Uhn. an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Neu⸗Ruppin, den 30. Juni 1854.
Königliches Kreisgericht, Abtheilung IJ.
[1006] “
Nachbenannte Gegenstande sind als angeblich gefunden und als herrenlos zum gerichtlichen Gewahrsam gebracht worden:
Vormittiags ““
Ein in Leinwand und Stroh verpackter Waarenballen, aufgefunden im Sommer 1853 in einer Remise des Pardowschen Gasthofs, Dresdnerstraße Nr. 32, enthaltend a) 69 ⅞ Elle grauer Doppelkattun, abge⸗ schatzt auf 4 Thlr. 19 Sgr., ein Stück blauen Twill, abgeschätzt auf 6 Thlr., ein Stuck brauuen desgleichen, abge⸗ schätzt auf 6 Thlr., ein Stück schwarzen Moirée⸗Kamlott, abgeschätzt auf 7 Thlr., 22. Elle gestrriften Gingham, 8½ breit, abgeschätzt auf 2 Thlr. 1 Sgr. 2 Pf., 28 ½ Elle braunen Thibet, abgeschätzt auf 8 Thlr. 16 Sgr. 6 Pf., 57 Euen grauen Drillich, abgeschätzt auf 3 Thh. 21 Sgr., 70 Ellen krappfarben Doppelkattun, ² breit, abgeschäatzt auf 5 Thlr. 25 Sgr., 70 ¼ Elle desgleichen, abgeschatzt auf 5 Thlr. 25 Sgr. 7 Pf., eine Webe ungebleichten Nfssel, * breit, abgeschäatzt auf 6 Thlr., ad h und i mit der Handlungsfirma Hermann Pinner in Beilim bezeichnel. Eine mit Leder gefütterte zwirnene Schnur⸗ renbörse, worin eine lange zwirnene Zich⸗ börse mit 3 Thlr. 20 Sgr. in ½⸗Stucken, 5 Sgr. in ½2⸗‧Stücken, ein Zweisilbergro⸗ schensrück und 8 einzelne Silbergroschen, ge⸗ funden am 16. März d. J. hinter einer Verkaufs stell⸗ auf dem Arexanderplatz. Es werden hiermit alle Diejenigen, welche an
den vorstehend verzeichneten Geßenständen Eigen⸗ thums⸗Ansprüche zu haben vermeinen, aufgesor⸗ dert, dieselben binnen 2 Monaten und spatestens in dem
am 9. September c. Vormittazs 11 Uhr, im Stadtgerichtsgebäude, Zimmer Nr. 21, vor dem Herrn Stadigerichts⸗
Jüdenstraße Nr. 59,
Rath Hermanni anberauamten Tiimine geliend zu machen, widrigenfalls sie ihrer Eigenhums⸗ Ansprüche fur verlustig erklart und die genannten Gegenstände den Findern, resp. der hiesigen Ar⸗ menkasse oder dem Königlichen gen werden.
Berlin, den 23. Juni 1854. Königl. Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen. Deputation füur Kredit ꝛc, und Nachlaßfachen.
Das Königliche Kreisg zu Posen.
Erste Abtheilung für Civilsachen.
Posen, den 22. Dezember 1853.
Die unbekannten Erben und Erbnehmer der
nachstehenden Personen:
1) der hierselbst verstorbenen Martin und Ca⸗ thanna geb. Walter⸗Seidlerschen Eheleute; — Nachlaß 847 Rthlr. 10 Sgr.;
2) des am 10. Mai 1826 zu Groß⸗Staroteka verstorbenen Arbeitsmannes Michaei Gra⸗ Iczal;
3) des am 25. November 1851 zu St. Lazarus bei Posen verstorbenen Sandfuhrmanns Mar⸗
nin Nowat; — Nachlaß 71 Rihlr. 7 Sgr.
4) des am 17. Januar 1850 hierselbst verstor⸗ benen Kammerjägers Gotffried Bruckger; — Nachlaß 86 Rihlr. 15 Sgr.;
5) des am 28. Dezember. 1845 hierselbst ver⸗ storbenen Oekonomen Johann Ludwig Kuhn; — Nachläaß 16 Rthlr. 12 Sgr. 11 Pf.;
6) des am 20,. September 1852 hierselbst ver⸗ storbenen Die
nowitz; — 2
7) des am 3. Juli 1850 hierseibst verstorbenen
Arbeite folvaten Adam Branis aus Kau⸗
kehmen; — Nachlaß 1 Rthr.;
9) des am 25. Juli 1846 in der Strafanstalt
zu Sonnenbutg verstorbenen Lithographen
uüund Kansthändiers Vietor Kurnatewsüt von
hier; — Nachkaß ca. 27 Rihlr. werden hien urch aufgefordert, sich spätestens in dem am
28. Oktober 1854, Vormittags 10 Uhr,
9 0.,
1
vor dem Heren Reserendarius von Chylewski in unserem Instructionszimmer anstehenden Termine entweder schriftlich oder persönlich zu melden, widrigenfalls sie präkludirt und der Nachlaß den
Fistus zugeschla⸗
mädchens Sophia Zellmas⸗
sich meldenden Erben, oder in Ermangelung sol⸗ cher, dem Fiskus zugesprochen und zur freien Verwaltung verabfolgt werden wiiird.
15 Erviktat⸗ECitativuvu.
Am 19. Juli d. J. ist zu Jeßnitz der pensio⸗ nirte Lieutenant Carl von der Planitz ohne Testa⸗ ment oder letztwillige Disposition verstorben. Die unbekannten Erben desselben, zu denen eine in der Gegend von Liegnitz oder Bunzlau le⸗ bende Schwester gehören soll, werden daher hier⸗ durch aufgefordert, sich entweder schriftlich oder persönlich, spätestens in dem an hiesiger Gerichts⸗ stelle anberaumten Termine
am 30. Oktober 1854, Vormittags
11 Uhr,
zu melden, ihr Erbrecht nachzuweisen und weitere Anweisung zu erwarten, widrigenfalls der Nach⸗ laß, welcher circa 48 Thlr. beträgt, als bonum vacans dem Fiscus ausgeanttortet werden wird.
Guben, den 19. Dezember 1853.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
[1073 Offener Arrest.
Ueber das Vermögen der Putzhändlerin Rosalie Leberecht hierselbst ist durch Verfügung vom heu⸗ tigen Tage der Konkurs eröffnet. Alle, welche von der Gemeinschuldnerin etwas an Gelde, Sachen, Effekten oder Briefschaften hinter sich haben, werden aufgefordert, derselben nichts da⸗ von zu verabfolgen, vielmehr dem unterzeichneten Gerichte davon Anzeige zu machen und die Gel⸗ der oder Sachen, jedoch mit Vorbehalt ihrer daran habenden Rechte, in das gerichtliche De⸗ positorium abzuliefenn. Wird dennoch der Ge⸗ meinschuldnerin etwas gezahlt oder ausgeantwor⸗ tet, so wird dies für nicht geschehen erachtet un zum Besten der Masse anderweit beigetrieben werden. Wenn aber der Inhaber solcher Gelder und Sachen dieselben verschweigen und zurück⸗ halten sollte, so wird er noch außerdem aller sei⸗ ner daran habenden Unterpfands⸗ und anderer Rechte für verlustig erklärt werden.
Thorn, den 20. Juli 1854.
e Königliches Kreisgericht I1.
[1053] Bekanntmachnug.
Die im Johannistermin 1854 fällig geworde⸗ nen Zinsen, sowohl der 4⸗ als auch der 3 ½ pro⸗ zentigen Großherzoglich Posfenschen Pfandbriefe werden gegen Einlieferung der Speecificationen und der betreffenden Coupons vom 1. bis 16 August d. J., die Sonntage ausgenommen, in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr in Ber⸗ lin durch den unterzeichneten Agenten in seine Wohnung (wo auch die Schemata zu den Cou pons⸗Specificationen unentgeltlich zu haben sind) und in Breslau durch den Herrn Geheimen Kom⸗ merzienrath J. F. Kraker ausgezahlt.
Nach dem 16. August wird die Zinsenzahlung geschlossen und können die nicht erhobenen Zinsen erst im Weihnachtstermin 1854 gezahlt werden.
Berlin, den 15. Juli 1854. 8
““ Behrenstraße Nr. 46.
Lübeck⸗Büchener Eisenbahn.
Die Aectionaire der Lübeck⸗Büchener Eisenbahn⸗
Gesellschaft werden hierdurch ersucht, an folgen⸗
en Tagen: 8 8 . gbes 44. 15,, 46., und 17. August d. J., die siebente Einzahlung auf die von ihnen ge⸗ cichneten Actien mit 1 Beschae Paahent oder 10 Thlr. pr. Ct. pr. Actie gegen Onittirung auf den zu produzirenden In⸗ jerims⸗Artien, zu leisten. Diese Quittirung ge⸗ schieht durch den Kassenführer A. H. W. Amann.
Die Einzahlung findet an den genannten Ta⸗ gen, Morgens zwischen 9 und 1 Uhr und Nach⸗ mitags zwischen 3 und 5 Uhr, im Hauptkassen⸗ Büreau der Gesellschaft (im Empfangsgebäud auf dem Bahubofe) hierselbst stalt.
Als letzter Zahltag wird
*der 17. August
ausdrücklich bestimmt.
Die Direction
der Lübeck⸗Büchener Eisenbahn⸗Gesellschaßft,