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Türkei. Man meldet der „Dest. Korr.“ aus privater Quelle aus Bukarest vom 25. d. M.: Der General⸗ Adjutant Seiner Majestät des Kaisers von Rußland, Adlerberg, ist gestern hüie 95* getroffen und hat sich ohne Verzögerung zu dem viin ben Feeeh ereh begeben, dem er ohne Zweifel wichtige Aufträge vom russif 8 Hofe überbringt. Man glaubt diesen einen friedlichen 5 beilegen zu dürfen und bringt selbst 88 so vielfach Eaees, Ehc Räumung der Fürstenthümer damit in Verbindung. Im Angesichte dieser frohen Erwartung schwindet die von anderer Seite her auf⸗ tauchende Besorgniß, Fürst Gortschakoff habe neuerlich Ordre er— halten, die Türken mit allem Aufgebote seiner Macht über die Donau zurückzudrüängen. Im Ganzen herrscht Stillstand in den Bewegungen beider operativen Heere. Die Türken haben sich in Slobosia verschanzt und scheinen eben so wenig aus ihrer Defensive hervortreten, als die Russen in die Offensive übergehen zu wollen. Nach Slatina sind einige Bataillons Verstärkungen abgegangen.
Depeschen aus Odessa vom 22. Juli zufolge haben Schiffe der englisch⸗französischen Flotte am 21. Juli wieder 1“ die zwischen den drei Donaumündungen gelegenen E1“ Details fehlen; eben so ist man über das Resultat u“ doch heißt es, daß zwei nächst der Kiliamündung ge - zerstört wurden, ohne daß eine Landung stattgefunden 8 e. Die Arbeiten zur Bergung der Maschinen des „Tigers“, ha en begonnen, wurden aber sogleich eingestellt, als feindliche S vl- erschienen und Anstalten trafen, gegen dieselben abermals das Feuer zu eröffnen. “
— Berichten der „Pr. C.“ aus Galatz vom 20. Juli zufolge dauerten die Durchzüge der bulgarischen Familien, welche aus der orudscha nach Bessarabien wandern, daselbst noch immer “
Auch beim Einflusse des Pruth in die Donau, 2 Meilen unterhalb Galatz und unweit des russischen Forts Reni, überschritten etwa 7000 Familien mit 150,000 Stück Vieh (meist Rindern) die Gränze. Die Bulgaren, welche zuletzt Galatz passirten, kamen größtentheils 8 der Umgegend von Silistria, wo 120 große Doͤrfer von ihren Be⸗ wohnern verlassen sein sollen. Wer von diesen aber nicht das linke Donauunfer schon erreicht hat, wird schwerlich seinen Glantensver⸗ wandten folgen können, da bereits türkische Kavallerie⸗Abtheilungen die Abziehenden aufhalten und sie zur Rückkehr nach ihren Wohnun⸗ gen zwingen. Ueberrascht hat die Wahrnehmung, daß die Aus⸗ wanderer meist ein verhältnißmäßig beträchtliches Vermögen be⸗ sitzen. Da sie nämlich keine türkischen Münzsorten nach Bessarabien überführen können, so haben sie in Galatz und Brailow. die türki⸗ schen goldenen IJccosor “ Rthlr.) in russische Münzsorten um⸗ gewechselt, bei welcher Gelegenheit sich ergab, daß viele Familien im Besitz von 1300 Rthlrn. waren. Das Aeußere der Leute hatte nur Bettler vermuthen lassen; sie erklärten aber auf Befragen, daß sie jede Spur von Wohlstand hätten verbergen müssen, um nicht die Habgier der türkischen Beamten zu reizen. — Ein Theil der russischen Donau⸗Flotille hatte Galatz in Folge der Kämpfe bei Giurgewo wieder verlassen und sich donauaufwärts in die Nähe von Silistria begeben.
Rußland und Polen. Aus Mitau wird der Wr. C.“ berichtet, daß die dortige Besatzung aus 3 Regimentern besteht, und zwar 1) aus einem Regiment donischer Kosaken, 2) aus dem kischen blauen Husaren⸗Regiment, welches früher. in (Gou⸗ vernement Pultawa) stand, und 3) aus dem ehstländischen “ Regiment, das früher in Libau garnisonirte. Die Truppen⸗ haben
1 ½ Werst von der Stadt ein Lager bezogen, wo sich auch ein Ar⸗ tillerie- Park von 32 Geschützen und den dazu gehörigen Muni⸗ tionswagen befindet. Die Umgegend von Polangen ist durch 3 Kavallerie⸗Regimenter besetzt.
Dänemark. Kopenhagen, 31. Juli. Der gestern ihrem wesentlichen Inhalte nach mitgetheilten Königlichen Verordnung, betreffend die Verfassung der dänischen Monarchie für deren ge— meinschaftliche Angelegenheiten, lassen wir nachstehend noch den Ein⸗ ang zu derselben folgen: 8 88* Sb mit Unserer in der Allerhöchsten Bekanntmachung vom 28. Januar 1852 verkündeten Absicht haben Wir beschlossen, gegenwär⸗ tig eine Verfassung für diejenigen Angelegenhriten zu geben, welche allen zu Unserer Monarchie gehörenden Landestheilen gemeinschaftlich sind. So wie Wir Uns hiermit insbesondere die Befestigung Unserer Krone und deren Sicherung vor künftigen Erschütterungen zum Ziele gesetzt haben, so haben Wir bei diesem Werke auch im Allge⸗ meinen auf die eigenthümlichen Verhältnisse der Unserem Scepter unter⸗ worfenen Lande Rücksicht genommen. Es liegt nicht in Unserer Absicht, die Verfassung, welche wir solchergestalt zu geben Willens sind, durch be⸗ sondere Bestimmungen zu schirmen, darauf berechnet, ihr Bestehen zu sichern und Veränderungen derselben zu erschweren. Von der Ueberzeugung gelei⸗ tet, daß die Dauer einer Verfassung allein von der Festigkeit abhängt, welche sie durch ihren eigenen Werth gewinnen kann, haben wir vielmehr mit wohlbedachtem Rathe es Uns selbst sowohl als Unseren Nachfolgern auf dem Throne möglich machen wollen, ohne besondere Schwierigkeiten diejenigen Veränderungen in der gegenwärtigen Verfassung durchzuführen, welche die Erfahrung als wünschenswerth erscheinen lassen möchte.“
Aus der dem Könige von sämmtlichen Ministern überreichten Vor⸗
stellung, durch welche der von ih vorgelegte, nunmehr vom Könige
sanctionirte Entwurf zu der gedachten Verordnung molivirt wird, heben wir solgende einleitende Sätze hervor:
„In der Allerhöchsten Bekanntmachung vom 28. Januar 1852 ist die Königliche Absicht Ew. Majestät ausgesprochen, die Verbindung der ver⸗ schiedenen Theile der Monarchie zu einem wohlgeordneten Ganzen durch eine gemeinschaftliche Verfassung zur Behandlung der gemeinschaftlichen Angelegenheiten aufrecht erhalten und befestigt zu sehen und zu deren Ein⸗ führung baldmöglichst die erforderlichen Schritte zu thun. Demnächst haben Ew. Majestät der Ansich: Ihrer Minister Beifall zu schenken ge⸗ ruht, daß es zweckmäßig sei, unter den gegebenen Verhältnissen die gleichfalls durch die erwähnte Bekanntmachung vom 28. Januar 1852 in Aussicht gestellte Entwickelung und Ordnung der Verfassungen der einzelnen Landestheile für deren besondere Angelegenheiten nicht nach der gemeinschaftlichen Verfassung auszusetzen und Ew. Majestät haben nach und nach auf verfassungsmäßigem Wege die besonderen Verfassungen für die drei Herzogthümer festgesetzt, nämlich unterm 21. Dezember 1853 für das Herzogthum Lauenburg, unterm 15. Februar d. J. für das Her⸗ zogthum Schleswig und unterm 11. Juni d. J. für das Herzogthum Holstein. Bei der Erlassung dieser Gesetze haben Ew. Majestät aber das Erforderliche zur Durchführung der Allerhöchst kundgegebenen Absicht eine gemeinschaftliche Verfassung für die Angelegenheiten der ganzen Monarchie zu geben vorbehalten. Auch hinsichtlich des Königreichs Dänemark hätten wir die besonderen Versassungsverhältnisse vor der Einführung der ge⸗ meinschaftlichen Verfassung durch die Beschränkung des Grundgesetzes vom 5. Juni 1849 auf die besonderen Angelegenheiten dieses Reiches geordnet zu sehen gewünscht; aber, wie bekannt, hatten die darauf gerichteten Be⸗ strebungen in der letzten Reichstags⸗Sitzung nicht den gewünschten Erfolg. Während nun hierin ein hinreichender Grund nicht gefunden werden kann, die Hoffnung der Erreichung des Zweckes auf die von Ew. Majestät aller⸗ höchst genehmigte Weise, nämlich durch Zusammenwirken mit dem Reichs⸗ tage des Königreichs, in Gemäßheit des §. 100 des Grundgesetzes vom 5. Juni 1849, aufzugeben, und demnach zur Zeit keine Veranlassung vor⸗ liegen dürfte, die Anwendung des von Ew. Majestät bei der Verleihung des gedachten Grundgesetzes gemachten Vorbehalts in allergnädigste Er⸗ wägung zu zichen, haben wir doch nicht glauben können, daß es sich mit Rücksicht auf die Monarchie im Ganzen sowohl als auf diejenigen Theile dersel⸗ ben, für welche das Grundgesetz vom 5. Juni 1849 nicht gilt, verantworten ließe, die Vorlegung einer allerunterthänigsten Vorstellung, betreffend die in Aussicht gestellte gemeinschaftliche Verfassung, länger auszusetzen. Aber zu den Schwierigkeiten, welche ein solcher Vorschlag schon au und für sich darbietet, ist in Folge des oben allerunterthänigst bezeichneten Zustandes der Dinge noch die hinzugekommen, daß, so lange das Grundgesetz des König⸗ reichs nicht auf die besonderen Angelegenheiten dieses Reiches beschränkt ist, der grundgesetzmäßige Einfluß des dänischen Reichstages auf die betreffen⸗ den gemeinschaftlichen Angelegenheiten hat aufrecht erhalten und zugleich dafür Sorge getragen werden müssen, daß hierdurch nicht ein wirkliches oder scheinbares Unrecht wider die anderen Landestheile herbeige⸗ führt werde. In dem hierbei allerunterthänigst angeschlossenen Entwurfe eiger Verordnung, betreffend die Verfassung der dänischen Monarchie für deren gemeinschasftliche Angelegenheiten, haben wir uns bestrebt, das Recht
sowohl des Ganzen als der einzelnen Theile zu sichern, und die Schluß⸗
bestimmung desselben bezweckt die Aufrechterhaltung der dem dänischen Reichstage zukommenden Mitwirkung in Betreff der gemeinschaftlichen An⸗ gelegenheiten, so lange eine solche ihm zukommt. Die Minister Ew. Ma⸗ jestät haben bei der Ausarbeitung des vorliegenden Entwurfs zunächst und zuvörderst den auch in der Einleitung ausdrücklich ausgesprochenen Endzweck vor Augen gehabt, die Krone gegen künftige Erschütterungen zu befestigen und zu sichern. Wir sind des Erachtens, daß die schweren Er⸗ fahrungen, welche diese Lande, namentlich unter der Regierung Ew. Ma⸗ jestät, haben machen müssen, und die Verpflichtungen, welche Ew. Majestät den europäischen Großmächten gegenüber obliegen, durch deren Beistand die der Monarchie drohende Gefahr vor wenigen Jahren glücklich abgewehrt wurde, ohne weitere Beweisführung jenen Zweck zum Hauptendzwecke machen müssen. Bei der Erstrebung desselben haben wir eine hinreichende Stütze zur Aufrechthaltung einer Monarchie, wie die dänische, in einer eigentlichen konstitutionellen Verfassung nach neuerem Muster, zur Zeit wenigsteus nicht finden können. Wir fürchten vielmehr die größten Gefahren für die Monarchie, wenn eine solche gemeinschaftliche Verfassung unter den gegenwärtigen Verhältnissen kurz nach einem Bürgerkriege und unter der leider noch vorhandenen Span⸗ nung zwischen zwei Nationalitäten in der Monarchie gegeben werden sollte, von welchen die eine, welche der Monarchie ihren Namen giebt und die überwiegende Mehrzahl der Unterthanen Ew. Maäjestät ausmacht, doch der anderen an Zahl nicht so überlegen ist, daß eine Unterordnung, zu welcher eine eigentliche constitutionelle gemeinschaftliche Verfassung unter den gegen⸗ wärtigen Verhältnissen, so weit ersichtlich, würde führen müssen, mit der Gerechtigkeit sowohl, als mit den von Ew. Majestät verschiedentlich gege⸗ benen Zusagen und mit den Verpflichtungen würde bestehen können, welche Ew. Majestät, namentlich in Betreff der Herzogthümer Holstein und Lauen⸗ burg, dem Auslande gegenüber obliegen.“ 1.
Gestern Nachmittag verließen alle englischen Kriegs— und Transportschiffe die hiesige Rhede, mit Ausnahme des „Vulture 6 Kanonen, welcher noch hier liegt. Heute Vormittag kamen hier an: „Bulldog“, Räder⸗Korvette, 6 Kanonen, Capitain Hall, und das von der englischen Regierung zum Truppentransport gemiethete, der „Australian and Paeifie Company“ gehörende Schrauben⸗Damp schiff „Kangaroo, von 1600 Tons, beide von Süden kommend.
Wien, Dienstag, 1. August, Nachmittags. (Tel. Dep. d. C. B.) Nach hier eingetroffenen Nachrichten vom Kriegsschauplatze wurde die Räumung Bukarest's von Seiten der Russen am
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Strafe umgehend zu berichtigen, widrigenfalls seiner Zeit die Eyklusion erfolgen muß.
Direction der Berliner allgemeinen Wittwen⸗
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31. Juli erwartet. Es hieß, die Russen konzentrirten sich zunächst zwischen Argis und Subar und würden in größeren Transporten nach dem Sereth zurückbefördert.
Paris, Mittwoch, 2. August, Morgens. (Tel. Dep. d. C. B.) Der heutige „Moniteur“ meldet aus Nrun vom gestrigen Tage: Das spanische Ministerium ist unter dem Präsidium von Espartero konstituirt. O'Donnel hat das Portefeuille des Kriegs⸗Ministerinums übernommen und wurde zum Marschall er⸗ nannt. San Miguel ist gleichfalls zum Marschall ernannt worden.
ö. kriegerischen Ereignisse in Europa haben, wie durch Berichte aus Rio de Janeiro gemeldet wird, bereits eine Folge gehabt, die schwerlich von irgend einer der kriegführenden Parteien vorhergesehen wor⸗ den ist. Der Sklavenhandel in Brasilien, der in der letzten Zeit haupt⸗ sächlich in Folge der strengen Kuͤstenbewachung von Seiten der zahlreichen englischen Kreuzer beinahe ganz unterdrückt war, hat mit erneuter Thältig⸗ keit begonnen, da die meisten englischen Kriegsfahrzeuge, mit Ausnahme einiger nicht mehr sehr brauchbarer, von ihren Stationen abberufen sind, während die brasilische Regierung das von ihr erlassene Verbot in voller Strenge aufrecht zu erhalten außer Stande ist. Schon sollen die Preise der Sklaven, die eine außerordentliche Höhe erreicht hatten, indem kräftige, aber durchaus ungeübte Neger mit 460 — 590 Rihlr., geübte mit 900 — 1200 Rthlr. bezahlt wurden, einigermaßen heruntergegangen sein, und man erwartete, daß der Anbau der Zuckerplantagen, der wegen des Mangels an Arbeitern sehr danjederlag, sich jetzt bald wieder heben werde. (Pr. C.)
eipzig, 1. eipzig-Dresdener 186 ¼ G. Sächsisch- Baiersche 81 ¼ Br. Sächsisch-Schlesische 99 ¾ G. Löbau-Zittauer 28 ¼ 6. Magdeburg-Leipziger 273 ½ G. Berlin-Anbaltische 120 ½ Br. Ber- lin-Stettiner 135 G. Cöln-Mindener 116 G. Thüringer 972l Br., 96 ¾ G. XHlona-Kieler 106 ¼ Br., 106 G. Anhalt - Dessauer Landesbank-Actien 142 Br. Braunschweiger Bankactien 107 8 Br. Weimarische Bankactien 95 ½ Br. Wiener Banknoten 81 ½ Br., 81 ¼ G. SSannmmnbeerg, 1. August, 2 Uhr 46 Min. Nachmittags. Börse geschäftslos. Schlufs-Course: Berlin-Hamburg 101 ¾. Köln-Minden 116 ½. Kiecler 106 ½. 3proz. Spanier 31 ⅞. Iproz. Spanier 17 ¼. Sardinier 80 ¼½. 5 proz. Russen 91 ½. Mexik. 16 ⅞. Disconto 2 pCt. Getreidemarkt: Weizen und Roggen Stimmung etwas fester. Nur geringes Detailgeschöft. Oel, loco 25, pr. Oktober 23 ¼, pr. Mai 23 ½. Kaffee stille. ondon lang 13 Mrk. 2 Sh. notirt, 13 Mrk. 2 ⅔ Sh. bez., kurz 13 Mrk. 4 ½¼ Sh. notirt, 13 Mrk. 4 ⅞ Sh. bez. Amsterdam 816e Wien 93.
sehr
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FSüettim, 2. August, 1 Uhr 56 Min. Nachm. (Pel. Dep. d. Staats-
Anzeigers.) Weizen still, ohne Geschäst. BRoggen 54 — 62 Rthlr. bez.,
August 55 Rthlr. bez. u. Br., September-Oktober 52 ½ a 52 Rthlr
bez. Spiritus loco mit Fass 12 pCt. bez. Röüböl 12 ½ Rthlr. Br. September-Oklober 12 ¼ Rthlr. bez.
Breslanu, 2. August, 1 Uhr — Minuten Nachmittags. (Tel. Dep d. Staats Anzeigers.) Oesterreichische Banknoten 81 ⁄2 Br. 4proz. burger Actien 113 ¾ Br. Oberschlesische Actien Lit. A. 188 ¾ G. Ober schlesische Actien Lit. B. 156 ¾ G. Oberschlesisch- Krakauer nich notirt. Neisse-Brieger Actien 66 ⁄½ G.
Getreidepreise: Weizen, weilser 85 — 105 Sgr., gelber 85 — 105 Sgr. Roggen 77 — 85 Sgr. Gerste 48 —– 67 Sgr. Hafer 38 — 50 Sgr.
FHFramnkfeurt a. M., Dienstag, 1. August, Nachmittags 2 Uhr 2 el. Dep. d. C. B) Günstige Tendenz, belebter Umsatz. Schlufs- Course: Nordbahn 45 ½. 5 proz. Metalliques 66 ⅞. 4 ½ proz. Metal- liqnes 58 ½. Bankactien 1080. 3proz. Spanier 33 ½. 1proz. Spanier 18 ½. Kurhessische Loose 34 ½ Br. Wien 96 ½. Hamburg 88 ⅞. Lon- don 117 %, Paris 94 ½. Amsterdam 100 ¼½. Ludwigsh.-Beabach 120 ½.
“ 98 ⅜ Br. Bankactien 7 pCt. Agio. Neueste preuss. An- eihe 90 ⅔
alussterdamn, Dienstag, 1. August, Nachruittags 4 Uhr. (Tel. Dep. d. C. B.) Börse im Allgemeinen geschäftslos und keine merk- bare Veränderung. Schlufss-Course: 5proz. Metallique- Lir. B. 73 ½. 5proz. Metalliques 63 ½. 2 ½proz. Metalliques 32 ½. 1proz. Spanier 18 27. 3proz. Spanicr 334273., Mexikaner 23¹ 8½. Lond. Wechsel, kurz 11,72 ½. Hamb. Wechsel, kurz 35 %¼. Holländische Integrale 59 ½.
waah-is, Dienstag, 1. August, Nachmittags 3 Uhr. (Tel. Dep. d C. B.) Consols von Mittags 12 Uhr waren 92 3½ eingetroffen. Die 3proz. eröffnete zu 71, 25 und stieg auf 71, 35. Die Spekulanten blie ben unschlüssig und das Geschäft ohne Belang. Die 3proz. sank bi auf 70, 80 und schlofs ziemlich matt zu diesem Course. Consols von Mittags 4 Uhr wurden unverändert 92 ¾¼ gemeldet. Schluss-Course 3proz. Rente 70, 80. 4 ½proz. Rente 98, 25. 3 proz. Spanier 33 ½ 1proz. Spanier 18.
ELondons, Dienstag, 1. August, Mittags 1 Uhr. (Tel. Dep. d.
C. B.) Consols 92½ . 1 .
UzPie
„ Donnerstag, 3. August. Im Opernhause. Mit Aller⸗ höchster Genehmigung, zum Besten der, unter dem hohen Pro⸗ tektorate Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen von Preußen stehenden, Allgemeinen Landesstiftung zur Unterstützung der vaterländischen Veteranen und invaliden Krieger als Nationaldank Festmarsch von Spontini, unter Direction des Königlichen Konzer meisters Ries, ausgeführt von den Mitgliedern der Königl. Kapell und den Königl. Militair⸗Musik⸗Corps hiesiger Garnison. Borussia Preußischer Volksgesang von Spontini, ausgeführt von den König⸗ lichen Sängerinnen und Sängern: Frau Bötticher, Frl. Trietsch, Frl. Gey, Frl. v. Meddlhammer, den Herren Mantius, Krüger, Witt, Bost, Zschiesche, Schäffer, Mickler, Basse und dem Königl. Chor⸗Personal. Hierauf: Das Geheimniß, Singspiel in 1 Akt. Musik von Solié. Zum Schluß: Alphéa, anacreontisches Ballet in 1 Akt, vom Königl. Balletmeister P. Taglioni. Musik von Hertel. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise. Freitag, 4. August. Im Opernhause. (126ste Vorstellung): Aladin, oder: Die Wunderlampe, großes Zauber⸗Ballet in 3 Akten, vom Königl. Balletmeister Hoguet. Musik von Gährich. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise.
Deffentlicher Anzeiger.
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Nach der Bestimmung des §. 8 des Regle⸗ ments vom 3. September 1836 werden nach⸗ stehende Interessenten der unterzeichneten Kasse, f nämlich die sub Nr. 32. 71. 274. 288. 389. 8 450. 588. 641. 759. 793. 919. 945. 1045. 1969 q 1713 und 1718 aufgenommenen, hierdurch aufge⸗ fordert, den am 1. Juli d. J. fällig gewesenen Beinag, so wie den sechsten Theil desselben als
Berlin, den 15. Juli 1834. geben werden.
Pensions⸗ und Unterstützungs⸗Kasse mit der Aufschrift:
In Vertretung:
Bekanntmachung.
Königliche Ostbahn.
Die Erbauung und Lieferung von 30 Stück Arädrigen bedeckten Güterwagen soll im Wege der öffentlichen Submission ver⸗
Die Preisofferten sind portoftei und versiegelt
8 „Submission auf Lieferung von Wagen für von Tempelhof V die Königliche Ostbahn“
bis zu dem im Central⸗Büreau der unterzeich⸗ neten Direction in Bromberg Sonnabend den 26. August cr., Vormittags 11 Uhr, anstehenden Submissionstermine einzureichen, zu welcher Zeit die Eröffnung der eingegangenen Offerten in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten erfolgen wird.
Später eingehende over den Bedingungen nicht entsprechende Offerten bleiben unberücksichtigt. G Die Lieferungs⸗Bedingungen werden auf porto⸗ freie Gesuche von der unterzeichneten Direction
mitgetheilt.
Bromberg, den 27. Juli 1854.