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§. 58 des Hauptprotokolls. -““ 1““ ““ 8 Maabßstab für Steuersaßz im Bemerkungen über die bei
ersicht der Ptenerfuͤtze, welche i enjenigen Vereinsstaaten ꝛc., wo innere Steuern auf die Hervorbringung oder ans . 8 24 ½ Gul⸗] de Ausfuhr nach anderen gewisser Erzeugnisse egt sind, von den gleichnamigen vereinsländischen Erzeugnissen erhoben werden b “ die Erhebung. Fuß. den⸗Fuß.
oder dem b ““ luslande bewilligten v zwischen diesen S. Meh, er hfl. Steuervergütungen. 1 Zwis diesen Vereinsstaaten ꝛc. findet freier Verte Steuersatz im Bemerkungen über die bei mit Tabak statt erteyr 8 der Ausf 1 anderen 8 14 Thaler⸗ 24 ½ Gul⸗ 59 „ v nasg. III. Vom Bier. 1- Vereinsstaaten, oder dem Preußen (ausschließlich der Ho Fuß. den⸗Fuß.]* Auslande bewilligen „ vae demn 8 88 8 89 Hohenzollernschen Lande). Centner (bpreuß.) Sieuervergütungen. 8 Preußen vorstehend zu I. 1. von a — p p 2 18 führ “ und Vereins⸗Landestheile, elche mit Preußen im engeren Vereine stehe Li wür 68 8 zere Eimer (württem⸗ “ Hohenzollernsche Lande. 3 bergisch) Diese Uebergangs⸗Abgabe 8 “ 1 Hohenzollern⸗Sigmaringen. = 2,13915 Ohm wird auch von dem aus Preuan LeeSsaee rne⸗ Heherzelernichen dande 7. sch 3 Fürhendümern wind preußisch. eingehenden Bier Außerdem im engeren Vereine mit Preußen (nach der chen Fürst ““ “ 2) braunes Bier 1 8 choben. 889: Wein und enmost ni Hoh LA“ B. u b a) Von Schwarzburg⸗Sondershausen: Wein und Trau 3 p 5) Hohenzollern⸗Hechingen. desg! — aus Hehenzollern⸗Sigma
die Unterherrschaft.
„ 9 „e
I. Von Wein und Traubenmost.
erhoben. - E ch 8 h findet die Rückerstat⸗
ite 1“ Thüringischer Verein ung der Stener statt. Diese 2 dt: 8 8 8 — 8 8 1ö16“ K. 4
b) Von Schwarzburg⸗Rudolstadt: Braunschweig. Centner (preuß.) „[Steuer beträst zur Zeit
die Unterherrschaft. b Lurxemb urg V 13 Kr. vom Simri des Vom Großherzogthum Sachsen: õõö V eingesprengten Malzes
Anhalt⸗Bernburg. 8 w führten Vereinsländern aufkommende Uebergangs⸗Ab⸗
Vom Fürstenthum Lippe: 1 1 gabe von Bier ist eine gemeinschafiliche, welche gethoilt
die Ortschaften Lipperode, Cappel und Grävenhagen wird. Benf L “ Vereinslaͤndern dec.
Von Mecklenburg⸗Schwerin: Ba 11X icris W“
die Ortschaften Rossow, Netzeband und Sch B rechts des Rheines, und im engeren Vereine mit Eimer Gaietisch ö] Die Rückvergütung von
Anhalt⸗Dessau. 8 8 1 h = 0,497932 Ohm Bier, welches aus den baieri
B 2) das Großherzoglich sächsische Am heim mit breußisch. Bier, welches aus den baieri⸗
Anhalt⸗Cöthen. .— Sfh I v schen Hauptlanden ausge⸗
Von Sachsen⸗Coburg⸗Gotha: — 1 Ausschluß des Ortes Melpers; führt wird, beträgt 40 Kr. erischen Eimer.
das Amt Volkenrode. 1 — . 3, S “ für den bai Von Hessen⸗Homburg: 1 I“]“ 5) das Herzoglich Sachsen⸗Koburg Pothsische Pas⸗ mer (württemberg.) Die erhobene Malzsteuer wird von ausgehendem Bier
das Oberamt Meisenheim. . E“ vI“ 1 nach Maßgabe des dazu
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Vom Großherzogthum Oldenburg: ö“ SüttEmberg. preußisch. das Fürstenthum Birkenfeld. ““ a) braunes Bier Ahs verwendeten Malzes in jedem Waldeck und Pyrmont. w S b) weißes Bier “
V b Ohm (babisch, 4 321 einzelnen Falle ermittelt und 1 G ode. 8 1 - h hG X“X“ 32 danach die Steuervergütung die Grafschaft Hohenstein und das Amt Elbingerode. 1 M“ J Shm 11““ Von Braunschweig: 88 1 1 ö“ reußisch. sen das Fürstenthum Blankenburg, das Stiftsamt Walkenried Centner (preuß.) 9. Kurhessen 3 ich des zum Thüringischen Vereine Zoll⸗Centner 1
4 8 86 — 2896 2 8 „HBri b1 „ — NRon 1 4 8e Rückvergütung von und das Amt Calvörde. ““ W 1 gehöri malkalden). Bier, weiches Fes sfatshessen Sa en. 8 . 1““ Gr zher 2 z Hessoeh 8 m 8 1 8 72 Sgr. vom Zoll⸗ b entner. ö11ö11ö1b6.“ v“ Tranbenmost... 2 Großhe rzogt u 8 He 8 1 Ohn rzoglich 410½ Bei der Ausfuhr von 20 Kurhessen (ausschließlich der Kondominat⸗Dörfer S ö“ Maaß und mehr wird eine
Mittelsinn und Züntersbach). Steuervergütung von 52 Kr.
Thüringischer Verein. . p sier die Großheizoglich hes⸗
Dazu gehört außer den demsel b 8 schen Gebietstheilen: 1. a) Von Baiern: 60438974 — die Enklave Kaulsdorf. 1b 1 J“ preußisch. b) Von Kurhessen: “ 8 1 — Ig 8 Ohm (preußisch) bei 6 Bei der Ausfuhr wird c) Das Großherzogthum Sachsen, ausschließlich der Aemter — 1 zu 50 Prozent Alkohol 1 Segsraer Ostheim und Allstedt mit Oldisleben, aber einschließlich 1 ühr! 6 nach Tralles. E1.“ “ 9. en des zum Amte Ostheim gehörenden Ortes Melpers. b wart zu 30 d) Das Herzogthum Sachsen⸗Meiningen⸗Hildburghausen. 2 zeut Al nach e) Das Herzogthum Sachsen⸗Altenburg. “ g 1 †) Das Herzogthum Sachsen⸗Koburg⸗Gotha, ausschließlich N b b stlich hessit
sische Ohm gewährl.
der Aemter Königsberg und Volkenrode (siehe 1. i.) 4 Hoh 1 e Lande.
g) Die Fürstlich Schwarzburg⸗ Rudolstädtsche Oberherr⸗ V Hohenzollern⸗Sigmaringen. EFeimer (württembergisch). schaft. . henzollern⸗Hechingen. desgl.
h) Die Fürstlich Schwarzburg⸗Sondershausensche Ober⸗ sb 1 (preußisch) bei enschast⸗ thum Reuß äl h“ Lh giscch er Verein (wie - 5 p ranh Mope. i) Das Fürstenthum Reuß älterer Linie. “ 1 unschweig.
8- Das Fürstenthum Reuß jüngerer Linie. 1 b uxemburg. nach Tralles.
W 118“ Anmerk. Die in 111
Oldenburg. 8 aufgesführten Vereins ind Vereinslan “ 8 Abgabe von Bran
Anmerk. Die in den voraufgeführten Vereinsstaaten ꝛc. 3 1 ne gemeinschaftliche, welche getheilt wird,
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aufkommende Uebergangs⸗Abgabe von Wein und 1 a., 2, 3, 4, 5 aufgeführten Vereinsländern
Traubenmost ist eine gemeinschaftliche und wird ge⸗ 1 et freier Verkehr mit Branntwein statt. theilt. b Baiern, rechts des Rheines. Zwischen den voraufgeführten Vereinsstaaten ꝛc. fin⸗ Außerdem die bei Baiern vorstehend unter III. 6 aufge⸗
— der freier Verkehr mit Wein und Traubenmost statt. 8 sührten Landestheile anderer Vereinsstaaten.
Hannover. 1 h Bei der Ausfuhr wird II. Von Tabaksblättern und Tabaks⸗ 1 Außerdem im engeren Verbande mit Hat Ohm (hanm. eine Steuervergütung von fabrikaten. “ 8 Hoh gein a) Schaumburg⸗Lippe. v“ — 1 — 2 5 ½ hannov. Pfennigen für 1 18 — 8 8 e 2 1 “ — „ “ ι zares 6 g. Nußeedem he be Pftußen vitsithend hI.4, von n b8 “ eine Uebergangs⸗Abgabe von 8 Anmerkl. Die in den vorstehend unter 7 und s aufgeführten J wöhrt. 8 8 aufgrffägrten Fänder. un e- Psse Kt “ 1 Tabaksblattern und Tabats⸗ Bereinsländern aufkommende Uebergangs⸗Abgabe von 1b v im engeren Vereine stehen. I 8 fabrikaten nicht erhoben. 18 JNBranntwein ist eine gemeinschaftliche, welche getheilt wird. Eimer (württember⸗ Bei der Ausfuhr werden Hannover. 8 GG“ 1 Württemberg. b gisch) bei 50 Prozent 2 0 ½ des Betrages der Ueber⸗ 14*“* 1 v “ (Alkohol nach Tralles. gangs⸗Abgabe, also 8 Fl. Thüringischer Verein (wie zu I. b b den württembergischen Braunschweig. 1 . ““ “ Eimer vergütet. Oldenburg. . 8 16 8 8 1b 8. 16“ Ohm (badisch) Bei der Ausfuhr von Luxemburg. v 111““ 1 “ . 88 8 1 a) Branntwein..... 9 . mindestens 50 Maaß badisch Anmerk. Die in diesen Vereinsstaaten ꝛc. aufkommende “ 8 b) Weingeist.. ““ wird die Hälfte ehxaten Uebergangs⸗Abgabe von Tabaksblättern und Tabaks⸗ 1 1 . 1 — b ges der Uebergangs⸗. gaben fabrikaten ist eine gemeinschaftliche und wird getheilt. V - . “ vergütet.