1854 / 187 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1408 8 2 8 b gas Abonnement beträgt iner Börse vom 5. August 1854. 1“

für das vVierteljahrr ifR AINAMA2A2Mü.es es:x ehs ac,vaAncx,AMHU SFexüv vAg, gsu Assex,ecadvor.,

9 8 ich Pr ☚☛ b ] 8 Sg Ign K6 in allen Cheiten 5* Monarchie 8

Amtlicher Kechsel-, Fonds- und Geld-Coüurs. Eisenbahn-Actien. ETE“ 8 2 If. Friof. Geld I.Brier. ScJ0. 12 29

96 Aachen-Düsseld. 3. 83 Magdeb.-Wittenb.. do. Prioritäts- 85 ¼ . do. Prioritäts- Aachen-Mastr.... 48 ½ [Niederschl.-Märk... 21 ¹do. Prioritäts-4 ½ 86 5 ½ do. Prioritäts- 95 Berg.-Märkische 61 ¼ Jdo. Conv. Prioritats- 91 ½ do. Prioritàts- 98 ¼ do. Prior. III. Ser. 96 ½ do. do. II. Series5 962 4o. IV. Serie 100 ¼ Berl. Anh. Lit. A. u. B. 121 Niederschl. Zweigb. 92 ¾ do. Prioritäts- Oberschles. Lit. A. 93 Berlin-Hamburger. 100 ½ 99 ½ do. Lit. B.- 89 ½ do. Prioritats- 101 dor Drior. Lit. ₰.

do. Prior. Lit. B.

IETbEPEbP Berlin-Potsd.-Magd. do. Prior. Lit. D. do. Prior. Lit. E.

1 do. Prior. Oblig. . 92 ½ CCCE 1öö161“ Peinz Wilh. Steele- 923 do o. II D. Vohwinkel) 94 Berlin-Stettiner... EEEI““ do. Prior. Oblig.” do. (Stamm-) Prior. Bresl.-Schw.-Freib. do. Prioritäts-Oblig. do. vom Staat gar.

Cöln-Mindener 3 ½

do. Prior. Oblig. Ruhrort-Cref. Gladb. do. II. Em. do. Prioritäts- 1“ Stargard-Posen.... 91 91 ½ . do. III. Emission’ do. Prioritäts- 83 722.ꝗDüsseldorf- Elberf.] Thüringer 140¾ 139 do. Prioritäts- do. Prior.-Oblig. 4 ¼ do. Prioritäts- Wilh. B. (Cosel-9Odbg.) Magdeb.-Halberst.. 174 ½

Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung an, für Berlin die Expedition des Königl. Hreußischen Staats-Anzeigers Mauer⸗Straße Nr. 54.

Brief. Geid. Ena. 1 rl. Stadt-Obligat. 4 ½

lsechsel-Ceurse. b. do. 3 ½

22 jof; Amsterdam 250 Fl.] Kurz fandbriefe. dito .1111 Kur- u. Neumärk.ü Hamburg 300 M. Kurz Ostpreussische.... öc11.““ Pommersche..... opsdoH... . . .. 11 8. 3 Posensche 1111II“ do. .. Wien im 20 Fl. F. 150 Fl. 2 M. Schlesisehe . ugsburg 150 Fl. 2 M. Westpreuss... ds01 Leipzig in Cour. im 14 Thl. 78 T. TEee3. Frkf. a. M. südd. W. 100 Fl. 2 M. Petersburg 100 S. R

5—

„—öö

ö“

G““

Rentenbriefe.

Kur- u. Neumärk.. Pommersche... Posensche...... Preussisehe . Rhein- u. Westph. See ... . .... 93⁄¾⁄

98 ¾ 97 ⅜Pr. Bk. Anth. Scheine 108

8 . 4 9 Friedrichsd'or. 13 % 13 ⁄3 de 9 2, Andere Goldmünzen 1

Fonds-Course.

Preuss. Freiw. Anleihe.. Staatsanleihe von 1850 dito 1chbPö.“ Sdit. C Staats-Schuldscheine Prämiensch. d. Sechandl. à 50 Th. Kur- und Neum. Schuldversehr.

t M 8 22 . n 1 27602 e, 4. 8 2„ S 8 2 8 8 kajestät der König haben Allergnädigst geruht: S. 161) für die Kreisstände der einzelnen Provinzen, namentlich Den Stadt⸗ und Kreisrichter von Hagen zu Magdeburg aber in den §§. 7 und 8 dieser Verordnungen vorgeschrieben sind zum Stadt⸗ und Kreisgerichtsrath; so wie 1— und da es sich dabei um die Königliche Bestätigung dieser Beschlüsse —, Den Deichhauptmann und Bau⸗Inspektor Naumann zu 8 öG sämmtliche, die Innehaltung dieser Formen be⸗ Freienwalde a. O. zum Regierungs- und Baurath zu ernen⸗ tessenne Beläge hierher zur Prüfung mit eingereicht werden. Um g 9 3 diese sind die Landräthe anzuweisen, diesen Belägen 1 h“ -“ ein amtlich attestirtes Verzeichniß der berechtigten Kreistags⸗Mit⸗ 8 CX“ 8 lich zeichniß der berechtigten Kreistags⸗Mit⸗ w11“ . ““ Himpe zu Frankenstein, im glieder beizufügen, in 1 in einer Fesonne Ler I“ ds vei seinem Ausscheiden aus dem Staats⸗ jedem einzelnen Mitgliede zu bemerken ist, an welchem Tage ihm Tharakter als Rechnungs⸗Rath zu verleihen. die Einladung zu diesem Kreistage insinuirt worden ist. Die In⸗ sinuations Dokumente sind in ein besonderes Heft zu bringen und das Folium aber in der obigen Nachweisung anzu⸗ geben. 8 „Daß die Königlichen Regierungen sich zunächst selbst dieser Prüfung zu unterziehen haben, und daß dieselbe unter Berücksichti⸗ gung der §§.7 und 8 der erwähnten Verordnungen vorzunehmen, jeder etwanige Mangel aber vor der Berichts⸗Erstattung an die höhere Instanz zu erledigen ist, versteht sich von selbst. r52 n 8 4 2) Zu §. 4. Nach der Fassung dieses Paragraphen gewinnt es den Anschein, als sei der Rendant ebenfalls Mitglied des Kura⸗ toriums, während er doch, wie aus dem weitern Inhalte der Statuten sich ergiebt, nur ein unter der Leitung des Kuratoriums stehender Beamter des Instituts sein soll. Diese letztere in sich begründete Auffassung ist um so mehr festzuhalten und auszu⸗ 8 V drücken, als es einerseits der Stellung der Stände nicht entspricht, Cirkular⸗Verfügung vom 24. Juli 1854 betref b daß der Rendant ihnen gleichgestellt, und als andererseits dadurch 1111414“; ein etwaniger Anspruch des Rendanten auf Ausübung des Stimm⸗ rechts beseitigt wird. Die folgende Fassung: Eirkular.Verfügung vom 14. Juli 4861. (Staats⸗Anzeiger Nr. 169 S. 1302.) Die Kreis⸗Sparkasse wird von einem Kuratorium, bestehend b I11G1616“ einem Direktor und zwei Beisitzern, verwaltet. Ein Rendant besorgt nach näherem Inhalte der Statuten und nach der ihm zu ertheilenden Instruction unter Leitung des Kuratoriums die Kassengeschäfte, 1 drückt das aus, worauf es hier ankommt. 83) Zu §. 5. Die hier getroffene Bestimmung, daß einer der Beisitzer im Rechnungsfache bewandert sein muß, findet sich in

gAöE

0

2—

Nichtamtliche Jotirungen.

FPrier Geid. Fel 78. Brief. Ausländ. Fonds. do. Part. 500 Fl.... 78 ½

Weimar. Bank do. do. 300 Fl. EööX“ Schwed. Oerebro Pfdbr.

Amsterdam-Rotterdam 82 8 Ostgothische 60 v ““ b Oesterreich. Metall.. .. 116169692 11““ 8 do. engl. do..... 1’““ S Hittgliche Hoheit der Prinz Karl von Preußen ist, 1616“““ do. Bank-Actien.. 9 8 schild 14 den Rheingegenden kommend, hier wieder eingetroffen. 8. Russ. MHIamb. Ce t. amb. Feuer-Kasse.. - 8 do. Samb. et Meuse do. Staats-Präm.-Anl 8 do. Stiegl. 2. 4. Anl. 114““ WB“ 11“ übecker Staats-Anl.

do. v. Rothschild Lst. 8 do. Engl. Anleihe.... 88 do. 35 FI.. Mainz-Ludwigshafen.. 8 - do. Posn. Schatz-Obl. 11“ do

Mecklenburger...... 4 de. do. Cert. L. A. v“

.“ . - Span, 3 % inl. Sehuld. Nordb. (Friedr. Wilh.) 1“ 1 5 8. skeigend-

Prioritäts- Actien.

Ausl. Berlin, 10. August. tungsbogen.

Amsterdam-Rotterdam Cöthen-Bernburg.. Frankfurt-Hanau... Cracau -Oberschles.... HIGIEonA...... Livorno-FlorenzH. Ludwigshafen-Bexbach

Kass.-Vereins-Bk.-Act.

*—

gSEESnNRennEnnö

Ministerium des Innern.

Ludwigsh.-Bexb. 4175 a 4 gem.

Nordbahn (Friedr.

Wilh.) 42 ¼ a gem.

ESESSIS8S8So11X“*“*“;

Breslau, 5. August, 1 Uhr 4 Minuten Nachmittags. (Tel. Dep. d. Staats Anszeigers.) Oesterreichische Banknoten 81 8 Br. 4proz. 113 ½ 1 1““ Actien Lit. A. 188 G. Ober- schlesische Actien Lit. B. 156 ¼ G. Oberschlesisch-Krakauer 83 Neisse-Brieger Actien 66 ½ G. de.““

Getreidepreise: Weizen, weisser 87 103 A1“¹”“ Roggen 78—86 Sgr. Gerste 47 67 Sgr. 40ß50 Sgr. 1u““

Berlin, 5. August. Die Course behaupteten sich auch heute sehr fest, obgleich der Umsatz nur gering war. Preussiscne Fonds

In dem in Gemei Herr inister er⸗ höher bezahlt, von ausländische Effekten waren Metalliques sicher. In dem in Gemeinschaft mit dem Herrn Handelsminister er⸗

lassenen Cirkular⸗Reskripte vom 14. Juli c. sind die Königlichen Regierungen veranlaßt worden, mit besonderer Fürsorge auf die Hebung und Verbreitung des Sparkassenwesens ihr Augenmerk zu richten, und namentlich dahin zu wirken, daß in jedem Kreise min⸗

Berliner Eetreidebörse vom 5. August. 18 Weizen loco 72 88 Rthlr.

RHRoggen loco 62 68 Rthlr., 87pfd. im Kanal 64 Rthlr. pr. 82 pfd. bez., 84/85 pfd. loco 64 Rthlr. pr. 82pfd. bez., 82/83pfd. do. 62 Rthlr. do., 83/8Apfd. do. 64 Rthlr. do., August 58 a 58 ¾ a 58 a 59 Rthlr. bez., August-September 58 a 57 ½ Rthlr. bez., September-Oktober 55 ¾ a ¼ 54 ¾ a 55 Rthlr. bez, Oktober-November 52 ¼ a 51 ¼ a 52 Rthlr. bez., Frühjahr 48 a 49 Rthlr. bez.

Gerste, grosse 46 50 Rthlr., kleiné 38 41 Rthlr.

Hafer 33 37 Rthlr.

Erbsen 64 69 Kthlr.

Rüböl loco 13 ¼ Rthlr. Br., bei Kleinigkeiten 13 ¼ bez., 13 12 G., August 12 Rthlr. Br., 12 ½ G., August-September 12 12 Rthlr. Br., 12 G., September-Oktober 12 ½ Rthlr. Br., 12 7⁄2 G., Oktober-November u. November-Dezember 12 ⁄2 th’r. Br., 12 G.

Leinöl 15 ¼ Rihlr., Lieferung pr. August-September 14 ½ Rthlr. Br.

Spiritus loco ohne Fass 32 ½ Kthlr. bez., mit Fass 31 ½ Ethlr. bez., August 31 Rthlr. bez. u. G., 30 ¼ Br, August-September 30 Rthlr. bez. u. Br., 29 ¾ G., September-Oktober 28 ¼ a 28 Rthlr. bez. u. G., 28 ¾ Br., Oktober-November 26 a & Rthlr. bez., v November-Dezember 26 Rthlr. bez. u. Br., 25 G., Frühjahr 25 ½ Rthlr. bez., Br. u. G. 1

Weizen wesentlich höher gehalten bei besseren Geboten. schwankend, schlielst fest. Rüböl ohne Geschäfz.

Kanal - Liste. Neustadt-Eberswalde, 4. August. 1 72 Wspl. Weizen, 58 Wspl. Roggen, 110 Wspl. Rübsen.

Roggen Spiritus behauptet.

stettin, 5. August, 2 Uhr 5 Mip. Nachm. ( Pei. Dep. d. Staats- Anzeigers.) Weizen steigend. Poln. 86— 90 Rthlr. bez. gelb. 88 91 Rthlr. bez. Roggen loco 56 60 Rthlr. bez., August 57 Rthlr bez 8. Br., August-September 55 ½ Rthlr. bez., September -Oktlober 53 ½ bez., Oktober-Movember 51 Rthlr. bez., Frükijabir 47 ½ Rthle. 8 i. ritusloco ohne Fass 11 pCt. bez. Frühjahr 14 pCt. Br. Rübl e 12 ½ Athlr. Br., September-Oktober 12 ¼ Kthlr. bez.

Hamburg, 5. August, 2 Uhr 45 Min. Nachm. d. Staats-Anz.) Spanier bei geringem Umsatz höher. Berlin-Hamburg 101 ¼. Köln-Minden 117. nier 32 ½. 1 proz. Spanier 18. Waxikaner 17.

Getreidemarkt: Weizen für Holstein 140 vergebens geboten. Roggen fest, loco dänischer 125/126pfd. 119 bez. Oel 25, 23 ½, 28 ⅞. Zink ohne Geschäft.

(Tel. Dep. Schluss-Course: Kieler 107 ¼. 3 proz. Spa- Sardinier 80 ¼. 5proz. Russen 91.

Mien, Sonnabend, 5. August, Nachmittags 1 Uhr. (Tel. Dep. d. C. B.) Fonds beliebt, Valuten flau. Schlufs - Course: Süuͤber- anleihe 96. 5proz. Metalliques 84. 4 ½ͥ proz. Metalliques 74 Bank- actien 1258. Nordbahn 170. 1839er Loose 125 ½. Neueste Anleihe 88. London 12,12. Augsburg 124 ½. Hamburg 92 ½. Paris 147. Gold 29 ½. Silber 24.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Koͤniglichen Geheimen Ober⸗Hofbuchd

(Rudolph Decker.)

destens Eine Kreis⸗Sparkasse vorhanden sei.

Um diese Angelegenheit nach allen Seiten hin zu fördern, habe ich es für zweckmäßig erachtet, noch besonders diejenigen Punkte hervorzuheben, welche die Statuten enthalten müssen, wenn sie für geeignet erachtet werden sollen, die Allerhöchste Bestätigung zu be⸗ antragen. Schließen die Statuten sich diesen Bestimmungen an, so wird die Rücksendung derselben behufs der Ergänzung, resp. Abänderung, und die in den meisten Fällen nothwendige anderweite Convocation der Kreisstände vermieden.

Die Bestimmungen, auf welche hier aufmerksam gemacht wird, beruhen zun Theil in den gesetzlichen Vorschriften, zum Theil hat sich die Zweckmäßigkeit derselben in praktischer Beziehung heraus⸗ gestellt. Sie schließen sich dem in dem Ministerial⸗Blatte für die innere Verwaltung von 1847, S. 38, abgedruckten Statut für die Sparkasse des Kreises Bielefeld an, und lassen alle diejenigen Normen desselben unberührt, bei welchen sich nichts zu erinnern findet, und welche daher auch nach wie vor beizubehalten oder unter Berücksichtigung der lokalen Verhältnisse und Bedürfnisse zu modifiziren sind.

1) Zu §S. 3. Der hier in Frage stehende Beschluß, ohne welchen die Kreis⸗Sparkasse überhaupt nicht ins Leben gerufen wer⸗ den kann, setzt die genaue Beobachtung der Formen voraus, welche in den Verordnungen vom 25. März 1841 (Ges. Samml. S. 53 u. ff.), vom 7. Januar 1842 (Ges. Samml. S. 33), vom 22. Juni 1842 (Ges. Samml. S. 211) und vom 9. April 1846 (Ges. Samm!

anderen Statuten dahin geändert, daß einer derselben ein

Rechtsverständiger sein muß. So zweckmäßig es auch ist, wenn die Wahlen diese Eigenschaften berücksichtigen, so empfiehlt es sich doch nicht, dieselben als nothwendige Bedingung in dem Statute hinzustellen. Das beabsichtigte Resultat wird nicht immer durchzuführen sein, die mit diesen Eigenschaften verse⸗ henen Personen können verhindert sein, die Wahlen anzunehmen, und eine diese Bedingungen nicht umfassende Wahl würde zu ihrer Gültigkeit die Königliche Sanction, als eine Abweichung von den Statuten, erfordern. Hierdurch wird die Verwaltung des Instituts gehemmt, und überdies sind die Rechnungs⸗ und Rechtsfragen, auf

welche es ankommt, so einfacher Natur, daß die Kenntnisse jedes im bürgerlichen Leben erfahrenen Mannes in der Regel ausreichend erscheinen, für Ausnahmen aber doch immer eigentliche Sachverstän⸗ dige werden zuzuziehen sein.

4) Zu §. 8. Der Zweck dieser Bestimmung geht dahin, in allen Fällen, in gerichtlichen, wie außergerichtlichen, so wie in An⸗ gelegenheiten, zu welchen die Gesetze gewöhnliche oder Spezial⸗ Vollmacht erfordern, die selbstständige Befugniß des Kuratoriums, die Kasse zu vertreten, festzustellen. Dem entspricht die Fassung aber nicht. Die außergerichtlichen Handlungen und die Befugnisse zur Substitution fehlen ganz, und die Beispiele, welche aufgeführt sind, um die Fälle der Spezial⸗Vollmacht zu bezeichnen, erschöpfen diese Fälle nicht. Die Fassung, wie sie der §. 21 des Actiengesetzes vom 9. November 1843 (Gesetz⸗Sammlung S. 341) hat, ist so