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.““
FHau S vSü.g Für Kinder unter 10
1 “ von Stettin, Swinemünde oder Stralsund nach Put⸗
as Personengeld zugleich für die Rückfahrt erlegen, peossermäßigung in der Weise genießen, daß für die Hin⸗ und Rückfahrt zusammen nur der 12fache Betrag der Einzel⸗ fahrt erhoben wird, so daß beispielsweise das Personengeld für den 1. Plaͤtz von Stettin nach Putbus und zurück nur 4 ½ Thaler be⸗ trägt. Die für die Rückreise gelösten Billets verlieren jedoch ihre Gültigkeit, wenn solche nicht bei der nächsten oder bei der darauf folgenden Fahrt des Schiffes benutzt erden. b Jeder Passagier hat 100 Pfund Gepäck frei. Für das Mehr⸗ ewicht werden von 100 zu 100 Pfund erhoben werden: zwischen GG einer⸗ und Stralsund oder Putbus andererseits zwischen Stettin und Swinemünde, ferner zwischen Swinemünde Feener⸗ und Stralsund oder Putbus andererseits, endlich
Jahren ist die Hälfte der obigen Sätze
zwischen Putbus und Stralsund 6 Sgr.
Gegen die gleichen Frachtsätze werden auch Gütersendungen
zur Beförderung angenommen werden. .“ Berlin, den 24. Juli 1854.
General⸗Post⸗Amt.
TTEEshigaäng In Livorno ist für die aus Genua kommenden Schiffe eine sechstägige Quarantaine angeordnet worden. b E“ Das 32ste Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute aus⸗ gegeben wird, enthält unter Nr. 4057. den Allerhöchsten Erlaß vom 3. Juli 1854, betreffend d;ddie Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Chaussee von Rogasen über DOObbpornik bis zur Kreisgränze in der Richtung auf Samter; unter 4058. das Statut des Verbandes der Wiesenbesitzer in der Section IJ. des Gierzhagener Bachthales, Bürger⸗ meisterei Dattenfeld, im Kreise Waldbroel des Regie⸗ rungsbezirks Köln. Vom 17. Juli 1854; und unter das Reglement für die Feuer⸗Sozietät des Markgraf⸗
thums Ober⸗Lausitz, preußischen Antheils. Vom 26. Juli
1854.
Berlin, den 19. August 1854.
Debits⸗Comtoir der Gesetz⸗Sammlung.
“
Abgereist: Se. Erlaucht der Schönburg⸗Glauchau, nach Stettin.
Der General⸗Major und Commandeur der 8ten Infanterie⸗
gade, Freydanck, nach Bromberg.
Der General⸗Bau⸗Direktor Mellin, nach München.
CC---»-⸗--⸗;
Bekanntmachung vom 16. August 1854 — betref⸗ fend die Theilung der Parochie der St. Georgen⸗ Kirche zu Berlin.
Die Gemeinde der hiesigen St. Georgenkirche ist iner 1 b esigen St. Georg zu einer solchen Größe herangewachsen, daß die Theilung derselben, zunächst in chen meinden, und der Bau von 3 Kirchen für die abzuzweigenden 3 Gemein⸗ den ein unabweisliches Bedürfniß geworden ist.
Auf Grund der von Sr. Majestät dem Könige Allerhöchst ertheilten Genehmigung und der Ermächtigung der kompetenten Staats⸗ und Kirchen⸗ behörden wird hierdurch Folgendes festgesetzt.
JI. Die bisherige Parochie und Gemeinde der wird in folgende 4 Theile getheilt:
4) Die künftige Parochie und Gemeinde der St. Georgen⸗ Kirche. Die Grenze derselben beginnt in der Nr. P. folgt sodann der alten Hirtengasse, einem Theil der Lietzmannsgasse,
Graf Heinrich von
St. Georgenkirche
in Münzstraße an dem Grundstück deterasect eh der Schendel⸗ und geht sodann FFerglaufgsärs g Wadzeckstraße und wehrstraße nach dem ( bdei dem Grundstück Nr. 33 in der Land⸗ über, 18 ”9. dem Grundstück Nr. 40 in der Landsbergerstraße
ferner durch ein 3 „21 8 α¶ 2½ . ae ire en Theil der letzteren, durch die kleine raße gis seraße, dig Schülängsgase und von dort durch die Blumen⸗ von diesem ick Nr. 14 in der Alexanderstraße, endlich
aus durch den Fe⸗ ö 22 in der Münzstraße deeig gestungsgraben bis zu dem Grundstück Nr. 1
Dieselbe umfa ende Straß 8 “ Münasteh ze mfaßt folgende Straßen und Häufer: “ Alte Schönhauserstraße Nr. 31—50 Dragonerstraße Nr. 7— 44 g Grenadierstraße Nr. 6—33. Schendelgasse Nr. 1—-4. 6 1 Hirtengasse Nr. 11—19. 8G ig.
irbA IMswKadt 5es
Kleine Alexanderstraße Nr. 9—24.
Prenzlauerstraße Nr. 17—48. d vas 287.
Neue Königsstraße Nr. 27—66. 8 txr Snüg mage
Alte Schützenstraße Nr. 1—15. 8 81ö
Wadzeckstraße Nr. 1 —10 0u. “
Schießgasse Nr. 9—36.
Lietzmannsgasse Nr. 1—9.
Große Georgenkirchgasse Nr. 18 —32.
Kleine Georgenkirchgasse Nr. 1—12x.
Georgenkirchhof. W“
Landwehrstraße Nr. 15 — 33.
Landsbergerstraße Nr. 40 —88.
Kurze Straße.
Elisabethstraße Nr. 13—54.
Kleine Frankfurterstraße Nr. 11—19.
Kaiserstraße. .
Magazinstraße.
Schüngsgase Nr. 21 — 37.
Blumenstraße Nr. 76 — 84.
Alexanderstraße Nr. 1— 14 und 24 — 68.
Alexanderplatz.
Königsgraben.
Rochstraße bis zur Kunowskibrücke.
2) Die Parochie und Gemeinde der erbauenden Kirche.
Theile der Schönhauserstraße, der Schendel⸗ und Hirtengasse, der Prenz⸗
lauer⸗ und Wadzeckstraße, der Lietzmannsgasse bis zur Landsbergerstraße in derselben Weise, wie bei der vorhergehenden Parochie, und geht sodann durch die Landsbergerstraße, von dem Grundstück Nr. 39 ab, bis zum Büschingsplatz, durchschneidet diesen und weiterhin die Büschingsstraße
und die Stadtmauer und umfaßt außerhalb derselben die vor dem Prenz⸗
lauer⸗ und Schönhauser⸗Thore belegenen, der bisherigen Parochie zugehoͤ⸗
rigen Grundstücke. Diese Parochie umfaßt folgende Straßen und Grundstücke:
Alte Schönhauserstraße Nr. 51 — 61
Schendelgasse Nr. 5— 7.
Dragonerstraße Nr. 1 — 6 und 45 8
Grenadierstraße Nr. 1— 5 und 34 — 44.
Hirtengasse Nr. 1— 10.
Erste bis vierte Scheunengasse.
Kurze Scheunengasse. 1
Linienstraße Nr. 1— 41 und 225 — 50.
Prenzlauerstraße Nr. 1— 15 und 49 — 60.
Kleine Alexanderstraße Nr. 1 —8 und 25 — 31.
Wadzeckstraße Nr. 11—23.
Schießgasse Nr. 1—8 und 25 — 31.
Neue Königsstraße Nr. 1 — 26 und 67— 96.
Lietzmannsgasse Nr. 9a. — 14.
Große Georgenkirchgasse Nr. 1— 17 und 32—47 a.
Landwehrstraße Nr. 1— 14 und 34—44.
Landsbergerstraße Nr. 23 — 39.
Gollnowstraße.
Büschingsstraße Nr. Mehnerstraße
Fliederstraße. “
Weinstraße. “ Barnimstraße Nr. 6—40. 1“
die Grundstücke vor dem Königs⸗, Prenzlauer⸗ 3) Die Parochies der in der Weberstraße erbauten Kirche.
Die Gränze beginnt an der Stadtmauer am Ende der Büschings⸗ straße, folgt der letzteren, sodann einem Theile der Landsbergerstraße, der Kleinen Frankfurterstraße und der Schillingsgasse, ferner der Blumen⸗
öe“
1 I“ 41 und Schönhauserthore
straße bis zum grünen Weg, hiernächst dem letzteren und durchschneidet
im weiteren Verlauf quer die Rosengasse, die Krautsgasse, die Koppens⸗ straße und die Stadtmauer, und umfaßt die Grundstücke vor dem Frank⸗ furter⸗- und dem Landsberger Thore. Dieselbe umfaßt folgende Straßen und Grundstuücke: Landsbergerstraße Nr. 1—22 und 89—126. 6 Büschingsplatz Nr. 1, 2. “ Th Büschingsstraße Nr. 18 —-21. Barnimsstraße Nr. 1—5. “ Kleine Frankfurterstraße Nr. 1—10. Elisabethstraße Nr. 2— 12 und 55—– 66. Waßmannsstrae. “ Pallisadenstraße. “ Große Frankfurterstraße. Schillingsgasse Nr. 1 — 20. Blumenstraße Nr. 15 — 75. Grüner Weg (Nordseite). Rosengasse Nr. 14 — 42. 8 Krautsgasse Nr. 1 — 15 und Nr. 44 — 56. Koppensstraße Nr. 25 — 37. EE1“1“X“ und die Grundstücke an der Landsberger Communication und vor dem Landsberger⸗ und dem Frankfurter Thore.
4) Die Parochie und Gemeinde der auf dem Stralauer Platz
zu erbauenden Kirche. Die Gränzlinie folgt von der Alexanderstraße und zwar von dem
Grundstücke Nr. 15 daselbst aus, durch die Blumenstraße und den Grünen
Weg bis zur Stadtmauer der zu Nr. 3 angegebenen Linie, wird dann weiter durch die Stadtmauer bis zum Stralauer Thore, durch die Spree
am Königsthore zu
Die Gränze derselben beginnt am Schönhauserthore, folgt einem
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lis zum Festungsgraben, und durch den leßteren bis zur Rückseite des grundstüͤcks Nr. 15 der Alexanderstraße bezeichnet. Dieselbe umfaßt folgende Straßen und Grundstücke: Alexanderstraße Nr. 15 —223. An der Jannowitzbrückhe. Blumenstraße Nr. 1—144I. Grüner Weg Nr. 1—42 ( Holzmarktstraße. Lange Gasse. 1 1 Rosengasse Nr. 1—13 und Nr. 43—53 Rosenquergasse. Krautsgasse Nr. 16—43. Breslauerstraße. 1 Koppensstraße Nr. 1—24 und 38—63. “ Bahnhof und Straße der Niederschlesischen Eisenbahn Fruchtstraße Nr. 1—22 und 41.—50. Stralauer Plaz. Mtac “
II. Das Patronat über die am Königsthor zu erbauende Kirche haben Se. Majestät der König Allergnädigst zu übernehmen geruht.
Das Patronat der in der Weberstraße erbauten und der auf dem Stralauer Platz zu errichtenden Kirche ist von des Königs Majestät dem Magistrat der Stadt Berlin Allerhöchst verliehen worden, welchem auch das Patronat über die St. Georgenkirche in dem bisherigen Umfange verbleibt.
Das der Gemeinden der letzteren zustehende Wahlrecht bei der Be⸗ setzung der Stellen der Geistlichen und Kirchenbeamten verbleibt der Ge⸗ meinde dieser Kirche, geht aber auf die Gemeinden der 3 anderen Parochieen nicht über, in welchen das Patronatrecht in dieser Beziehung unbeschränkt bleibt.
III. Die Theilung der Parochie und Gemeinde der St. Georgen⸗ kirche in die obenbezeichneten 4 Theile tritt mit dem 1. Oktober d. Js. in das Leben, dergestalt, daß mit diesem Zeitpunkt die vier Gemeinden und Kirchspiele in den bezeichneten Begränzungen für konstituirt zu er⸗ achten sind.
Von dem gedachten Zeitpunkt ab hört die Verbindung der in den
3 neuen, oben zu 2 bis 4 bezeichneten, abgezweigten Parochieen woh⸗
nenden Gemeinde⸗Mitglieder mit der St. Georgenkirche auf und die⸗ selben haben sich wegen aller geistlichen Handlungen an die Geistlichen und Kirchenbeamten der neuen Parochie, in welcher sie wohnen, zu halten.
IV. In Betreff des Kirchen⸗Vermögens und der kirchlichen Gebüh⸗ ren wird folgende einstweilige Anordnung getroffen:
1) Die Kirchhöfe der St. Georgen⸗Kirche verbleiben zunächst den 4 Gemeinden zur gemeinschaftlichen Benutzung. Die Gebühren für Grabstellen und Grabmalzeichen sind an die Kirchenkasse der St. Georgen⸗-Kirche fortzuzahlen, und die Kirchen⸗Kassen der 3 neuen
Parochieen haben auf dieselben keinen Anspruch. Die übrigen kirchlichen Gebühren sind vom 1. Oktober d. J. ab nicht mehr zur St. Georgenkirche allein, sondern an die Kirchen⸗ kasse derjenigen Parochie, welcher die Gemeindemitglieder fortan zugehören, zu entrichten. 8 8 Für jede der neuen Parochieen wird eine besondere Kirchenkasse gebildet, zu welcher außer den Gebühren und sonstigen Einnahmen der Kirche auch die sämmtlichen substantiellen Pfarr⸗Einkünfte und die Stolgebühren der Geistlichen und Kirchenbeamten fließen, und aus welchen die Gehalte der Geistlichen und Kirchenbeamten ge⸗ zahlt und die sonstigen Ausgaben zur Erhaltung der Kirchensysteme bestritten werden. b
Die Stolgebühren für Aufgebote, Trauungen, Taufen und Be⸗ gräbnisse und die bei diesen Gelegenheiten eingehenden Opfer wer⸗ den von den Küstern der Parochieen erhoben und von denselben zu den Kirchen⸗Kassen abgeliefert.
4) Bei der St. Georgen⸗Kirche wird in Betreff der kirchlichen Gebühren⸗ in gleicher Weise verfahren.
Die Kirchspiele der St. Georgen⸗Kirche, der Kirche in der Weber⸗
straße und der auf dem Stralauer Platz zu erbauenden Kirche
werden einstweilen eine gemeinschaftliche Kirchenkasse behalten.
Die speziellere Auseinandersetzung zwischen den neuen Gemeinden
und den Vertretern der St. Georgenkirche in Betreff des kirchlichen.
Vermögens, so wie hinsichtlich der seit der eingetretenen Vakanz
der ersten Predigerstelle und resp. seit der Fixirung der Einkünfte
des Küsters der St. Georgenkirche aus den Revenüen⸗Ueberschüssen beider Stellen angesammelten Fonds bleibt vorbehalten.
V. Für jede der 4 Parochieen wird ein Kirchen⸗Vorstand von min destens 3 Mitgliedern gebildet, welchem die Verwaltung des kirchlichen Vermögens und der äußeren Gerechtsame der Kirche, so wie die Vertre⸗ tung derselben nach den Bestimmungen des Märkischen Provinzialrechts und resp. des Allgemeinen Landrechts zukommt.
Die bisherigen Mitglieder des Kirchenvorstandes der St. Georgen kirche verbleiben nach der Theilung in dem Vorstande derselben, insofern sie in der neubegränzten Parochie dieser Kirche wohnen.
Die übrigen treten in gleicher Eigenschaft in den Vorstand derjeni⸗ gen Parochie ein, in welcher ihre Wohnung liegt.
In der Parochie der am Königsthor zu erbauenden Kirche wird der
Pfarrer als solcher zugleich Mitglied und Vorsitzender des Kirchenvor⸗ standes.
VI. Der Gottesdienst für die 3 abgezweigten Gemeinden wird vor
läufig und bis zur Vollendung der Kirchengebäude
a) für die Gemeinde der am Königsthor zu erbauenden Kirche, in der St. Georgenkirche,
b) für die Gemeinde der Kirche in der Weberstraße in dem Gottes⸗ hause des Friedrich⸗Wilhelms⸗Hospitals; b
e) für die Gemeinde der auf dem Stralauer Platz zu errichtenden Kirche, in der Kirche des Friedrichs⸗Waisenhauses,.
Bauten des Hohenzollern.
zu den noch näher zu bestimmenden Berlin, den 16. August 1854. 8 “ 1 8 822 2 2 ‧L 2 —₰ 22ꝙ „ „ ₰ 8 224 “ 3 Königliches Konsistorium der Provinz Brandenburg.. .
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Zeiten stattfinden.
EITETTETTE“ —
Nichtamtliches.
Preußen. Hechingen, Königl. Hoheit der mit Gefolge von Sigmaringen um 1 Uhr Mittags hier ein,
in Silbers Hotel ab stieg
und besichtigte nach dem Diner die prächtigen Ho n. Unser hier bestehender Mustkverein brachte Sr. Königl. Hoheit am Abend ein Ständchen, und heute früh 7 Uhr trat Hochderselbe die Weiterreise nach Baden⸗Baden über Horb und Freudenstadt an. (Schw. M.)
Stettin, 17. August. Heute Morgen bald nach 8 Uhr kam das Königl. preußische Postdampfschiff „Nagler“ mit 19 Passagie⸗ ren, darunter einen französischen General an Bord, von Stock⸗ holm hier an. Neuere Nachrichten vom Kriegsschaaplatz auf Aland, als die letzte telegraphische Depesche über Helsinghorg mel⸗ det, sind am 15ten Morgens nicht in Stockholm bekannt gewesen. (Nd. Ztg.)
— In den Kreisen Worbis und Mühlhausen sind in den letzten Monaten einige größere Wegebauten in Angriff genommen worden, in ersterem auf der Straße von Heiligenstadt nach Duder⸗
1 15. August. Gestern traf Se. Prinz Albrecht (Sohn) von Preußen
stadt, über den Rothenberg, in letzterem von Silberhausen nach der
Hüpstedter Warte, besonders um den hülfsbedürftigen Klassen eine Gelegenheit zur Arbeit und Verdienst zu geben. Auch wurde außer⸗ dem noch eine bedeutende Anzahl von kleineren Wegebauten vorge⸗ nommen, hauptsächlich vermittelst der zur Beseitigung der Noth in den Gegenden des Eichsfeldes aus der Staatskasse gewährten Un⸗ terstützungen. (Pr. C.)
— Laut Briefen aus Tilsit vom 14. August hatte man da⸗ selbst die Nachricht, daß in den russischen Gränz⸗Ortschaften von Polangen bis Schmaleningken ungefähr 5000 Mann Kosaken zur Verstärkung der Gränzwache kantonnirt waren. In dem Spedi⸗ tionsgeschäft von Tilsit nach Tauroggen, mittelst dessen vom Januar bis Juli 11 — 12,000 Centner Waaren in Rußland eingeführt wurden, bildeten, denselben Briefen zufolge, Zucker, Baumwollen⸗, Seiden⸗, kurze Waaren und Droguerieen, dem Gewicht nach, den Haupt-⸗Transport; demnächst folgten Tabak und Leinenwaaren; auf
die übrigen Artikel kamen zusammen etwa nur 1500 Centner des
ganzen Transports dieser fünf Monate. (Pr. C.) Mecklenburg. Schwerin, 17. August. Se. Königliche Hoheit der Großherzog ist heute früh auf der Rückkehr von Dres⸗ den nach Doberan hier durchgereist. — Ihre Königl. Hoheit die Frau Großherzogin Alexandrine, Höchstwelche, von Neustrelitz kom⸗ mend, am 15ten d. M. zum Besuch Sr. Majestät des Königs von Preußen in Charlottenburg eingetroffen war, hat sich, von dort zurückkehrend, gestern Morgen wieder über Schwerin nach Doberan begeben. (Meckl. Ztg.)
Sachsen. Dresden, 16. August. Se. Majestät der König,
welcher nach der gestern Abend erfolgten feierlichen Einholung
der Leiche des höchstseligen Königs Majestät die vergangene Nacht im Königlichen Palais am Taschenberg hierselbst verweilte, hat sich heute Morgen 7 Uhr nach Weesenstein zurückbegeben, um daselbst den heutigen Tag in stiller Zurückgezogenheit im Kreise der Königlichen Familie zu verleben. Dieselben werden jedoch heute Abend wieder hierselbst eintreffen, um der in der ka⸗ tholischen Hofkirche stattfindenden feierlichen Beisetzung der irdischen Hülle des in dem Herrn entschlafenen Königs Friedrich August bei⸗ zuwohnen. 8
— Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrechtvon Preußen ist gestern von Sr. Majestät dem König in einer Partikular⸗ Audienz empfangen worden und hat demselben ein eigen⸗ händiges Beileidsschreiben Sr. Majestät des Königs von Preußen überreicht. vvb“
— Seit heute Vormittag 14 Uhr ist die Leiche des höchstseligen Königs Majestät auf dem Paradebett in der Kreuz⸗Kapelle der katholischen Hofkirche öffentlich ausgestellt. Tausend und aber Tausend treuer Unterthanen drängen sich durch die Hallen des Gotteshauses, um noch einmal, das letzte Mal, das verklärte Antlitz des verblichenen allgeliehten Landesvaters mit leiblichem Auge zu schauen, und der herbe Schmerz, der sich auf Aller Antlitz ausprägt, beweist mehr als Worte es vermögen, wie tief dieser letzte Abschied die Herzen ergriffen hat. Die Ausstellung der hohen Leiche dauert bis 6 Uhr und die feierliche Beisetzung derselben findet Abends 9 Uhr in der in dem vom Königlichen Ober⸗Hof⸗ marschallamte veröffentlichten Programm bezeichneten Weise statt. (Dresdn. J.)
Frankfurt, 17. August. Bundes⸗Versammlung steht, sicherem Oesterreichs und Preußens die Vorlage
In der heutigen Sitzung der Vernehmen nach, seitens in der oxrientalischen Ange⸗