1854 / 195 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Verfügung vom 12. August 1854 betreffend die ig von Post⸗Freimarken bei Frankirung

Anwendung 8 . der Korrespondenz aus Preußen, so wie aus

Oesterreich und Baiern nach Dänemark et vice

25 st 1852. (Staats⸗Anzeiger Nr. 204 S. 1225.) Verfügung vom 25. August 1852. (Staats⸗Anzeiger Nr. 204 S )

Mit der dänischen Post⸗Verwaltung ist hinsichtlich der Be⸗ handlung solcher internationalen Korrespondenz, bei welcher das arifmäßige Franko durch die verwendeten Franko⸗Marken oder estempelten Brief⸗Couverts nicht vollständig gedeckt wird, die erabredung getroffen worden, daß der fehlende Portobetrag nachtaxirt und vom Adressaten eingezogen werden soll. Dasselbe Verfahren soll bei der durch Preußen transitirenden dänischen Korrespondenz nach und aus Oesterreich und Baiern in Anwen⸗ dung gebracht werden. G“ 1 Die Post⸗Anstalten werden daher, unter Hinweisung auf die General⸗Verfügung vom 25. August 1852, die Anwendung von Postfreimarken und gestempelten Brief⸗Couverts zur Frankirung von Briefpost⸗Sendungen nach dem Auslande betreffend, veranlaßt, die vorgedachte, mit Dänemark verabredete Bestimmung auf die

Korrespondenz aus Preußen, so wie aus Oesterreich und Baiern

nach Dänemark et vice versa in Anwendung zu bringen. Berlin, den 12. August 1854. 3 General⸗Post⸗Amt.

om 17. Juli 1852 (Staats⸗Anzeiger Nr. 181

Der Umstand, daß bei der Signatur der Pakete nach und über broßbritannien nach der General⸗Verfügung vom 17. Juli 1852 iur die Bezeichnung derselben mit einigen Buchstaben oder Zah⸗

len und dem Namen des Bestimmungsortes verlangt worden ist, hat auf den fremden Beförderungsstrecken mehrfache Uebelstände zur Folge gehabt. Zur Beseitigung derselben wird hierdurch bestimmt, daß bei allen über Belgien zu spedirenden Paketen nach Großbritannien, Amerika und anderen überseeischen Ländern die Signatur aus der in lateinischen deutlichen Buchstaben geschriebenen vollständigen und genauen Adresse des Empfängers nebst genauer Bezeichnung des Bestimmungsortes und der Wohnung bestehen und auf den Paketen oder der Emballage auf haltbare Weise an⸗ gebracht werden muß. Berlin, den 17. August 1854.

Allgemeine Verfüg ung vom 1. August 1854, betreffend die Bewilligung von Kommissionsge⸗ bühren für die außerhalb der Gerichtsstelle er⸗ folgte Auf⸗ und Annahme letztwilliger Dispo⸗ sitionen. Allg. Verfügung vom 14. August 1853. (Staats⸗Anzeiger No. 208.

S. 1459.) Instruction vom 2. Juni 1854 zu §. 9. des Gesetzes 1851. Nr. 7.

vom 9. Mai

Die Frage, in welchen Fällen Kommissionsge ühren für die auf Verlangen der Parteien außerhalb der Gerichtsstelle erfolgte Auf⸗ oder Annahme von letztwilligen Dispositionen liquidirt werden kön⸗ nen, ist mit Bezug auf die darüber in der Allgemeinen Verfügung vom 14. August 1853 unter Nr. 11 getroffene Bestimmung einer wiederholten Erörterung unterworfen worden; in Folge deren hat sich der Justiz⸗Minister im Einverständnisse mit der Königlichen Ober⸗Rechnungskammer dafür entschieden:

daß Gerichtspersonen, welche an einem auswärtigen Orte ge⸗ ichtliche Geschäfte irgend einer Art besorgt und die dafür zu

deanvigen Diäten und Reisekosten zu beziehen haben, für demselben Tage auf Verlangen der Parteien außerhalb des Ge⸗ richtslokals noch auf⸗ oder angenommenen letztwilligen Disposi⸗ tionen in allen Fällen die reglementsmäßigen Kommissions⸗ Gebühren, beziehungsweise außer den etwa noch hinzutretenden Reisekosten, erhalten können. 1 Hinsichtlich der Befugniß der Gerichtstags⸗Kommissarien zur Liquidirung von Kommissionsgebühren oder Diäten für die während der Dauer des Gerichtstages außerhalb des Amtslokals auf⸗ oder angenommenen letztwilligen Dispositionen, behält es bei der in der Instruction vom 2. Juni d. J. zum §. 9 des Gesetzes vom 9. Mat 1851 unter Nr. 7 getroffenen Bestimmung sein Bewenden. Hiernach haben die Gerichte in den geeigneten Fällen zu ver⸗ fahren. Berlin, den 1. August 1854.

Der Justiz⸗Minister be“

die Gerichtsbehörden mit Ausschluß derer im Bezirke des Appellationsgerichtshofes II8““

Cirkular⸗Verfügung vom 9. August 1854 be⸗ treffend die Befreiung der Zoll⸗Vereins⸗Bevoll⸗ mächtigten und Stations⸗Controleure von den die Frekten Staats⸗ und Kommunal⸗Steuern.

Der Königlich baiersche Stations⸗Controleur N. ist, wie wir in Erfahrung gebracht haben, in N. zur Zahlung von Kommunal⸗

Steuern pro 1854 aufgefordert worden. Indessen folgt aus den

§sS. 2 und 3 der Gemeinde⸗Ordnung vom 11. März 1850 die

Befreiung der Zoll⸗Vereins⸗Bevollmächtigten und Stations⸗ Controleure von allen direkten Kommunalsteuern ihres Aufenthalts⸗ orts unzweifelhaft; denn da die gedachten Beamten diesen letztern 1 sondern lediglich mittelst eines zu jeder Zeit widerruflichen Auftrages ihren Aufenthalt in diesseitigen Ge⸗ meindebezirken vorübergehend zu nehmen genöthigt sind, so werden sie auch in Folge jenes Kommissoriums nicht Einwohner der be⸗ treffenden Gemeinden im gesetzlichen Sinne. Mit Rücksicht hierauf ist die Befreiung der gedachten Beamten von den direkten Staats⸗ und Kommunalsteuern in dem Lande, in welchem sie sich aufhalten, von Seiten der Zollvereins⸗Staaten auf der letzten General⸗Kon⸗ ferenz in Zollvereins⸗Angelegenheiten ausdrücklich anerkannt worden. Hiernach wolle die Königliche Regierung sowohl den Magistrat zu N., als überhaupt alle städtischen Behörden Ihres Bezirks mit

der erforderlichen Weisung versehen.

Berlin, den 9. August 1854.

Der Minister des Innern. Der Finanz⸗Minister. Im Auftrage: In Vertretung: Manteuffel. Henning.

die Königliche Regierung b

au N... M““ Abschrift hiervon erhält di iche Re nißnahme. 8 Berlin, den 9. August 1854.

nicht willkürlich wählen, s

von

nnt⸗

v“

Der Finanz⸗Ministe Im Auftrage: In Vertretung:

von Manteuffel. An

sämmtliche Königliche Regierungen exkl. der zu Minden und Trier.

8

Kriegs⸗Ministerium.

Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 3. August 1854

1 betreffend die Einführung flacher Trommeln. Die nachstehende Allerhöchste Kabinets⸗Ordre:

In Anbetracht des entschieden vortheilhaften Ergebnisses der Ver

gfeifen⸗Futterale nach den

sämmtliche Koöͤnigliche

uche mit der flachen Trommel will Ich nunmehr die Einführun derselben genehmigen, auch gestatten, daß die Trommelstöcke, Trommelstocktaschen, die Trommelscheeren, die Kniefelle und die 1 Mir vorgelegten Proben beschafft werden dürfen. Zur Vermeidung extraordinairer Ausgaben be⸗ stimme Ich, daß die flache Trommel nebst Zubehörstücken nur snuccessive, je nachdem dies die etatsmäßigen Mittel gestatten, eingeführt werden soll, wobei darauf zu halten bleibt, daß die Einführung möglichst regimenterweise erfolltt9. Charlottenburg, den 3. August 1854.

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(gegengez.) Graf von Waldersee.

riegs⸗Ministerium. wird hierdurch mit dem Bemerken zur bracht, daß die Probestücke zugehen werden. Berlin, den 9. August 1854.

rriegs⸗Ministerium. Militair⸗Oekonomie⸗Departement. Gueinzius.

en zur Kenntniß der Armee ge⸗ den Königlichen General⸗Kommandos

General⸗Kommandos ꝛc.

4“ 8

Angekommen: Se. Durchlaucht der Erbprinz

zu Bentheim⸗Steinfurt, von Steinfurt.

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““ 8 Personal-Ver in

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.

Den 2. August.

Bar. Lauer v. Münchhofen, Oberst und Commandeur der 6ten Kav.⸗Brig., gestattet, in seinem jetzigen Verhältniß die Uniform des Garde⸗ Kür. Regts. beizubehalten, und ist derselbe bei diesem Regt. à la suite zu führen. Seeling, Oberst, in seiner Eigenschaft als Inspecteur von der 3. Festungs-Inspection zu 2. Pion.⸗Inspection versetzt. Völcker, Oberst⸗Lieut. und Genie⸗Direktor der Bundesfestung Luxemburg, zum Inspecteur der 3. Festungs⸗Inspection, Roulland, Major und Festungs⸗ Bau⸗Direktor von Marienburg, zum Genie⸗Direktor der Bundesfestung Luxemburg ernannt. Hummel, Hauptm. von der 3. Ingen. Insp. und Platz-⸗Ingen. von Wesel, zum überzähligen Major, mit Versetzung zum Stabe des Ingen.⸗Corps, Krezzer, Hauptm. 2. Kl. von der 3. Ingen. Insp., zum Hauptm. 1. Kl., Kurth, Hauptm. 3. Kl. von der 1. Ingen. Insp., zum Hauptm. 2. Kl., Gürtler, Pr. Lt. von der 2. Ingen. Insp., zum Hauptm. 3. Kl., Brandenburg, Seec. Lt. von der 1. Ingen. Insp., zum Pr. Lt., Stadje, P. Fähnr. von der 1., Tortilovius, P. Fähnr. von der 7. Pion. Abtheil., zu außeretatsm. Sec. Lts., unter Zutheilung des d. Stg dje an die 1., unh dos vo. Toytilovrus an die 3. Ingenieur⸗Insp., Zickmantel, Unteroffizier von der 4., Wagner, Unteroffizier von der Garde⸗Pionier⸗Abtheilung, zu P. Fähnrs., Ersterer bei der 7., Letzterer bei der 1. Pion. Abtheil. befördert. Schotte, Thelemann, außeretatsm. Sec. Lts. Ingen. Insp., in den Etat einrangirt. 8

Den 3. August.

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Frhr. v. d. Goltz, Major à la suite des 1. Hus. Regts., in seiner Eigenschaft als Adjutant, vom Gen.⸗Kommando des I. Armee Corps zum Chef des Generalstabes der Armee versetzt. v. Petersdorff, Rittm. vom 3. Kürassier⸗Regiment, als Adjutant beim General⸗Kommando des 1. Armee⸗Corps kommandirt. v. d. Groeben, Prem. Lieut. à la suite desselben Regts., unter Beförderung zum Rittm., in dasselbe einrangirt. Graf v. Waldersee, Gen. Major, zum Staats⸗ und deiegameniler⸗ Wille, Hauptm. vom Garde⸗Artill. Regt., zum Artillerie⸗Offizier des Platzes Posen ernannt. v. Til ly, Pr. Lt. von demselben Rgt., zum Hauptm., v. Gregory, Sec. Lt. von dems. Ngt., zum Pr. Lt. befördert. v. Seydlitz⸗Kurzbach, Hauptm., v. Reuter, Sec. Lt. von demselben Regt., dieser unter Beförderung zum Pr. Lt., beide unter Führung à la zuite des Regts., zur komb. Festungs⸗Artill.⸗Abtheil. versetzt. Bewer, Hauptm., Böckner, Pr. Lt. von der komb. Festungs⸗Artill.⸗Abtheil. und a la suite des Garde⸗Artillerie⸗Regiments, Ersterer ins Garde⸗Artillerie⸗

Regt. zurück⸗ und Letzterer, unter Beförderung zum Hauptun., ins 5. Artill.

von der 3.

1491

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Regt. versetzt. Ulrich, Sec. Lt. vom 1. Artill. Regt., unter Beförderung zum Pr. Lt., ins 6. Artill. Regt. versetzt. Dalitz, Hauptm. vom 2. Artill Regt., zum Artill.⸗Offizier des Platzes Cosel ernannt. Grap ow, Pr. Lt. von dems. Regt., zum Hauptm., Crüger, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt. befördert. Köhn v. Jaski, Major und Artill. Offizier des Platzes Posen, ins 2. Artill. Regt. versetzt. Redtel, Hauptm. vom 5. Artill. Regt., zum Artill. Offizier des Platzes Silberberg, v. Löbell, Hauptm. und Artill. Offizier des Platzes Silberberg, zum Lehrer der vereinigten Artillerie⸗ und Ingen. Schule und zum Mitgliede der Artill. Prüfungs⸗ Kommission, unter Führung à la suite des 6. Artill. Regts., ernannt. Knothe, Hauptm. und Artill. Offizier des Platzes Cosel, ins 1. Artill. Regt. versetzt. v. Kathen, Major von der 4. Gend. Brig., zum Bri⸗ gadier der 1. Gend. Brig. ernannt.

Den 5. August.

v. Hanstein, Sec. Lt. vom 18. Inf. Regt., zum Pr. Lt. befördert. Humbert, Sec. Lt. vom 24., ins 32. Inf. Regt., v. Gordon, Sec Lt. vom 32,. ins 24. Inf. Regt. einrangirt.

Den 8. August.

wNlbethII Regt., von dem Kommando als Adjut. der 3. Kavall.⸗Brig. entbunden. Frhr. v. Meerh eimb, Sec. Lt. vom 3. Drag. Regt., zur Dienstl. als Adjut. bei der 3. Kav.⸗Brig. kommandirt. v. Arnim I., Pr. Lt. vom 2. Kür. Regt., um Rittm. b. d. Dollen, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., v. Sanden, Pr, Lt. vom 1. Inf. Regt., zum Hauptm., v. Rosenberg⸗Gruszezynski

Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lr. besorseect u“

Seigr

August. Lange, Pr. Lt. von den Pion. 1. Aufg. des 2. Bats. 20. Regts., zum Hauptm. befördert.

Den 3. August. 8

Frhr. v. Kerkering⸗Vorg, Vice⸗Feldwebel vom 1. Bataillon 13. Regiments, zum Sec. Lieut. bei der Artillerie 1. Aufgebots befördert. b. Plüskow, Major a. D., zuletzt Hauptm. im 2. Regt., gestattet, statt der Armee⸗Unif. die Unif. des 14. Inf. Regts. mit den vorschr. Abz. f. V. zu tragen.

SDen 8 Nugu.

Kerk, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 2. Bats. 2. Regts., Jonas, Sec. Lt. vom 1. Aufgebot des 1. Bats. 22., ins 1. Bat. 2. Regiments, Loehding, Seconde⸗Lieutenant von der Kavallerie 1. Aufgebots des 2. Bats. 2. Regts., Kernstein, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. des 3. Bats. 31., ins 3. Bataill. 2. Regts. einrangirt. v. Eickstedt, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. des 1. Bats. 9. Regts., zum Pr. Lt. befördert. Mottau, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 3. Bats. 20., ins 1. Bat. 9. Regts. ein⸗ rangirt. Buffleb, Vice⸗Feldw. vom 3. Bat. 9. Regts., zum Sec. Lt. befördert. v. Bülow, Sec. Lt. von der Kav. 2. Aufgeb. des 2. Bats. 21., ins 3. Bat. 9. Regts., Schröder, Sec. Lieut, von der Kavallerie 2. Aufgebots des 3. Bataillons 18., ins 1. Bataillon 14. Regiments einrangirt. v. Puttkammer, Rittmeister vom 1. Aufgebot des 3. Bats. 14. Regts., zum Esk. Führer ernannt. Pientka, Unteroff. von der Kav. 1. Aufg. des 1. Bats. 21. Regts., zum Sec. Lt. beim Train, b. Wedell, Sec. Lt. von der Kav. 2. Aufgeb. des 3. Bats. 21. Regts., zum Pr. Lt., Farthöfer, Unteroff. von dems. Bat., z. Sec. Lt. beim Train befördert. Wagner, Sec. Lt. vom 2. Aufg. des 3. Bats. 6., ins 3. Bat. 21. Regts. einrangirt. Teichmann, Sec. Lt. vom 1. Aufg. des 2. Bats. 3. Regts., zum Pr. Lt., v. Dallwitz, Unteroff. vom 1sten Bat. 4. Regts., zum Sec. Lt. bei der Kab., Feege, Sec. 960. von der Kapallerie 1. Aufgebot des 1. Bataillons 5. Regts., zum Premier⸗Lieutenant, Kuhnke, Donner, Freitag, Beyer, v. Ber⸗ nuth, Steffens, Unteroff. von demselb. Bat., zu Sec. Lts., letztere beide bei der Kavall., Simon, Haeusler, Oehlschlaeger, Hering, Unteroff. vom 3. Bat. 5. Regts., zu Sec. Lts., Letzterer bei der Kavall. befördert. 8 28 8

chieds⸗Bewilligungen

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Den 3. August.

v. Köthen, Hauptm. vom 5. Artill. Regt., als Major mit der Regts.⸗Unif. mit den vorschr. Abz. f. V., Aussicht auf Civilversorg. u. Pension, der Abschied bewilligt. Kandler, außeretatsm. Sec. Lt. vom 8. Artill. Regt., scheidet aus. 8 Den 8. August.

v. Bercken, Oberst und Commandeur des 4. Ulan. Regts., v. Hoffmann, Oberst und Commandeur des 3. Inf. Regts., v. Trotta, Drag. Regts., als Gen.

2 9 gen. Treyden, Oberst und Commandeur des Majors mit Pension, der Abschied bewiliitt.

BWei der LNa n dwehe

Den 5. August.

Schildt, Pr. Lieut. vom 1. Aufgebot des 2. Hauptm. mit seiner bisher. Unif. mit den vorschr. Abz. f. V., der

Bats. 7. Regts., als Ab⸗ b Den 8. August.

Rittm. vom 2. Aufgeb. des