8
Berliner Börse
vom 2.
Amtlicher Ffechsel-, Fonds- und Geld-Cours.
Eisenbahn -Actien.
Brief.
Pfandbriefe. Kur- u. Neumärk..*
8 2 8
1“ A116““ ZZI111A““ Hamburg 300 M. öö1“ e1666“* Wien im 20 Fl. F.. Auss e11““ Leipzig in Cour. im 14 Thl. * “““ Frkf. a. M. südd. W. 100 Fl. PettsaTEN1 8
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Pommersche.. Posensche... 1 do. Schlesisehe ..... Westpreuss....
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5 bo0 2 020 22 b”
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Rentenbriefe.
Kur- u. Neumärk.. 2Pommersche.. Posensche
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7. 22
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Khein- u. Westph. Sächsische 8 Schlesische
[Pr. Bk. Anth. Scheine —
20
Fonds-Course.
Preuss. Freiw. Anleihe. Staatsanleihe von 185050.
111A“
Aito von 1858. . . .... Staats-Schuldscheine 1 Prämiensch. d. Seehandl. à 50 Th. Kur- und Neum. Sechuldverschr.
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Andere Goldmünzen à 5 Thlr.
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Gela. Tf. Brief. Geld 1 tBerl. Stadt-Obligat. 4 ½ — Wechsel-Course. I do. 4
6 7¾ 97 Berg.-Märkische... Ostpreussische..... —
Brief. Geld. 81 ¾ Magdeb.-Wittenb.. 86 ½⅔ 0. Prioritäts- — Niederschl.-Märk... 85 ½ do. Prioritäts- 69 do. Conv. Prioritats- 98 ½ do. Prior. III. Ser. 97] do. IV. Serie 129 Niederschl. Zweigb. — ôOberschles. Lit. A. — do. Lit. B. 101 ¾ do. Prior. Lit. A. 100 do. Prior. Lit. B. do. Prior. Lit. D. do. Prior. Lit. E. Prinz Wilh. Steele-
Vohwinkel) Rheinische do. (Stamm-) Prior. do. Prioritäts-Oblig. do. vom Staat gar. Ruhrort-Cref. Gladb.
do. Prioritats-
do. II. Serie.. Stargard-Posen....
do. Prioritäts- Thuringer.. — —
do. Prior. oöbg. 42 — 100 Wilh B. (Cosel-Odbg.) — 194 ½ 193,
92—q—
97 ¼ Aachen-Düsseld... 83 ½6 do. Prioritäts- Aachen-Mastr.....
do. Prioritäts-
8—
91⅔ do. Prioritäts- 97 ¾ do. do. II. Serie 101 Berl. Anh. Lit. A. u. B. do. Prioritäts- Berlin-Hamburger. do. Prioritäts- do. do. II. Em. Berlin-Potsd.-Magd. do. Prior. Oblig. dOo. dAo. WMt. V. do. do. Lit. D. Berlin-Stettiner... ¼ do. Prior. Obli Bresl.-Schw.-Frei Cöln-Mindener do. Prior. Oblig. Ge.. do. I1. Um. ““ do. III. Emission Düsseldorf- Elberf. do. Prioritäts- do. Prioritäts- — Magdeb.-Halberst.] — 190 ¾ —
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8 850— —
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ISE
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Aichtamtliche Notirungen.
Briek. deld.
21 In- und ausländ. Eisenb. -Stamm- Actien und Quit- tungsbogen. Amsterdam-Rotterdam Cöthen-Bernburg... Frankfurt-Hanau 3
4 2 Cracau-Oberschles. 4 Kel-Alton 4 4
4
4
Ausl. Prioritäts-
Actien.
Amsterdam-Rotterdam Cracau-Oberschlesische’ Nordb. (Friedr. Wilh.) Belg. Oblig. J. de l'Esis- do. Samb. et Meuses-.
Livorno-Florenz. Ludwigshafen-Bexbach Mainz-Ludwigshafen..
Mecklenburger 4 8
Nordb. (Friedr. Wilh.) 4 Zarskoje-Selo pro St.
[(Braunschw. Bank.
Russ. Hamb. Cert...
Brief. 8
1
—
f. Brief. Geld 90 ¾ —
Poln. neue Pfandbr.... 98² do. neueste III. Emission 111“ do. Part. 590 FI... “ doo do 80 ST Schwed. Oerebro Pfdbr. Ostgothische do. Sardin. Engl. Anleihe. Sardin. bei Rothschild Hamb. Feuer-Kasse... do. Staats-Prärn.-Anl 96 3. Lübecker Staats-Anl. 82 Kurhess. Pr. O0bl. 40 Th ead. do. 385 FI... 72 1“ do 86 ¼ 1 Tr — 8 3 % inl. Schuld. 3 r— o. 1 à 3 % steigendes’ —] —
Ausländ. Fonds. Weimar. Bank
Oesterreich. Metall.... -o. S d do. Bank-Actien.. do. 1854r Pr.-Anl.
do. Stiegl. 2. 4. Anl do. 6do0. 5. Anl! do. v. Rothschild Lst. do. Engl. Anleihe.. do. Poln. Schatz-Ob! e GCört do. do. L. B. 200 Fl. —
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—=SnESWIennnnenen
Aachen-Mastrichter 52 ¼ a 51 ¾ gem. Minden 122 ½ a gem. Niederschles. Märk. 91 ¾ a 92 gem. 103 ½ a gem. Mecklenb. 41 a ½ gem. 83 ¾ a 84 ¼f bez.
Berlin-Potsdam-Magdeburger 93 ½ a 93 ½ gem. Oberschl. Prior. Litt. D. 89 ½ a 89 ¾, gem. Nordbahn Friedr. Wilh.) 44 ¼ a 45 gem.
Breslau-Schweidnitz-Freiburger 119 a 121 ½ gem. Rheinische 81 ¼ a 81 ½ gem. Oestr. Metall. 74 ½ a 75 9⅛ gem.
Cöln- Thüringer Oestr. Prämien-Anleihe
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Berlin, 2. September. Das Geschäft war heute zwar nicht umfangreich, die Stimmung jedoch fest und die Course stellten sich sämmtlich höher als gestern. Preufsische Fonds zu bessern Preisen gehandelt, ausländische ohne wesenitliche Veränderung.
ZBerliner Setreidebörse
vom 2. September. Weizen loco 75— 86 Rthlr. 8 RHRsoggen loco ab Bahn 83 /84pfd. neuer 55 — 57 Rihlr. p bez., 83/84pfd. alter ab Bahn 54 Rthlr. do., 83/84pfd. do. 55 ½ Rthlr. do., September 52 ¾ — 52 ½ — 53 Rthlr. bez., September-Oktober 50 ½ — 50 — 50 ¼ Rthlr. bez., Oktober-November 46 ¾ Rthlr. bez., Frühjahr 44 ½ thlr. bez.
Gerste, grosse 40 — 45 Rthlr., kleine 36 —39 Rthlr.
Hater 24 — 29 Rthlr.
Erbsen 54 — 63 Rthlr.
Winterrapps 84 — 87 Rühlr.
Winterrübsen 83— 85 Rthlr.
Rüböl loco 13 ⅞ Rthlr. bez. u. Br., 13 ¾ G., September 13 ½
5⁄2 Rthlr. bez., 13 ½ Br., 13 i G., September-Oktober 13 Rthlr. bez.,
13 ⁄2 Br., 12 1% G., Oktober-November 13 ⅛ a 13 Rthlr. bez. u. Br., 12 ⁄1) G., November- Dezember 13 Rthlr. Br., 12 ¶ G.
Lkeinöl loco 14 ½ Rihlr., Lieferung 14 ¼ Rthlr. bez.
Spiritus loco ohne Fass 32 ¾ Athlr. bez., September 29 ½ a 30 Rthlr. bez. u. G. 30 ½ Br., September -Oktober 27 a 27 ½ Ethlr. bez. u. G., 22⁸ 8* Ohrob. Novembes 25 a 24 ¾ Rthlr bez. u G., 25 Br., Novem . 88 233 ö1““ bez. u. G., 24 ¼ Br., April-Mai 23 ½
Weizen preishaltend.
Roggen zu ermässigten Preisen verkäuflich. Rüböl still und fest. 2 8
Spiritus etwas fester.
8 bbee. eustadt- Eberswalde, 1. September. 240 Wspl. Weizen, 305 Wspl. Uenaat. 3
Breslzan, 2. September, 12 Uhr 50 Minuten Nachmittags. (Tel. Dep. d. Staats Anzeigers.) Oesterreichische Banknoten 8741% Br. 4proz. Freiburger Actien 11843 G. Oberschlesische Actien Lit. A. 207 G. Oberschlesische Actien Lit. B. 173 ½ G. Oberschlesisch-Krakauer 85 ¼ Br. Neisse-Brieger Actien 71 5½ Br.
Getreidepreise: Weizen, weisser 86— 105 Sgr., gelber 86 — 104 Sgr. Roggen 75—83 Sgr. Gerste 54— 64 Sgr. Hafer 36 — 43 Sgr.
Stettin, 2. September, 2 Uhr 7 Min. Nachm. (el. Dep. d. Staats-Anzeigers.) Weizen 78 — 81 ½ Rthlr. bez. Roggen 51 — 57 Kthlr. bez., September 51 ½ Rthlr. bez., September-Oktober 49 ½ Rthlr. bez., Frühjahr 43 ½ bez. Spiritus 12 Rthlr. bez., September-Oktober 13 8 bez., Oktober-November 15 ⅛ bez., Frühjahr 15 ½ — 15 i bez. Rüböl 13 ½ Rthlr, Sept.-Okt. 13 bez. u. G., Apail- Mai 12 ½ bez. u. G.
Frankfurt a. M., Freitag, 1. September, Nachmittags 2 Uhr. (Tel. Dep. d. C. B.) Anfangs matt, schloss etwas günstiger. Schlufs- Course: Nordbahn 48 ¾ Br. 5proz. Metalliques 72 ½. 4 ½⁄proz. Metal- liques 63 ½. Oesterr. 1854er Loose 82 ½¼. Bankactien 1210 Br. 3 proz-. Spanier 32 ¼. 1proz. Spanier 18 ½. Kurhessische Loose 35 ½. Wien 102. nondon 117. Paris 93 ½. Ludwigshafen-Bexbach 124 ½. Frank- furt-Hanau 99 ½. Neueste preuss. Anleihe 97 ½.
Wien, Sonnabend, 2. September, Nachmittags 1 Uhr. (Tel. Dep d. C. B.) Schlufs-Course: Silberanleihe 95 ½. 5 proz. Metalliques 85 ⅛.
zproz. Metalliques 74 ½. Bankactien 1275. Nordbahn 174. 1839er Loose 134. 1854er Loose 95 ½. London 11, 14. Augsburg 115 ½. Hamburg 85 ½. Paris 135 ½. Gold 20 ½.
Arnnsterdamn, Freitag, 1. September, Nachmittags 4 Uhr. (Tel. Dep. d. C. B.) Ziemlich lebhaftes Geschäft. Schluss-Course: 5proz- Metalliques Litt. B. 80 ½,. 5proz. Metalliques 70¹⁄%6, 2 proz. Metalliques 35 ⁄3. 41proz. Spanier 18 ½. 3 proz. Spanier 32 ⁄., Mexikaner 23 ⁄6. Holl. Integrale 61 35.
Getreidemarkt: Archangeler 10 Fl. niedriger, lebhaftes Geschäft.
Weizen unverändert still. Roggen, neuer Raps, pro Oktober
1 66 ½, 67. Rüböl, pro Oktober 38 ¾. 8
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Koöniglichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.
(Rudolph Decker.)
1““
“ as Abonnement beträgt 25 Sgr. 1 für das Vierteljahr b Iin allen Theiten der Monarchie ohne Preis-Erhöhung.
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Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen Bestellung an, für Gerlin die Erpedition des Königl. Preußischen Staats-Anzeigers
Mauer⸗Straße Nr. 54.
Berlin, Dienstag den 5.
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8
September
1““ Berlin, 4. September. 98 Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Karl von
ist, von Weimar kommend, hier wieder eingetroffen.
Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Wilh elm v Preußen ist von Muskau hier eingetroffen. ö“
Linisterium für Handel, Get
öffentliche Arbeiten. Bekanntmachung vom 17. August 1854 — betref⸗ fend die Gewerbe⸗Ausstellung zu Paris im e
Nachdem die Kaiserlich französische Regierung Ver tung
einer am 1. Mai 1855 in Paris zu eröffnenden Allgemeinen Aus⸗ stellung von Erzeugnissen des Ackerbaues und der Industrie be⸗ schlossen und den Wunsch ausgedrückt hat, daß auch der preußische Gewerbestand sich an dieser Ausstellung betheiligen möge, und nach⸗ dem bereits unterm 14. Juni v. J. und 11. Januar und 30. Juni d. J., die Bezirks⸗Regierungen von mir angewiesen sind, hierüber die geeigneten Mittheilungen dem Gewerbestande zu machen, bringe ich das untenstehende, von der für diese Ausstellung ernannten Kaiserlichen Kommission erlassene Reglement in deutscher Ueber⸗ setzung mit folgenden näheren Bestimmungen für die Betheiligung preußischer Staats-Angehöriger zur öffentlichen Kenntniß:
1) Zu dem Zwecke, um die im Interesse der preußischen Ge⸗ werbtreibenden, welche an dieser allgemeinen Industrie⸗Ausstellung Theil zu nehmen beabsichtigen, erforderlichen Vorkehrungen zu tref⸗ fen, dieserhalb mit der Kaiserlich französischen Ausstelungs⸗Kom⸗ mission in Verbindung zu treten, und derselben gegenüber die In⸗ teressen der preußischen Gewerbtreibenden zu vertreten, habe ich eine besondere Kommission errichtet.— b b
Diese Kommission hat ihren Sitz in Berlin und führt die amtliche Bezeichnung: 5
Kommission für die Industrie⸗Ausstellung in Paris.
Zu Mitgliedern derselben habe ich ernannt:
den Geheimen Ober-⸗Finanz⸗Rath von Viebahn, den Geheimen Regierungs⸗Rath Delbrück, den Geheimen Regierungs⸗-Rath Wedding,
den Regierungs⸗Assessor Vettin,
den Geheimen Koͤmmerzien⸗Rath Carl,
den Fabrikanten Carl Gropius,
den Fabrikanten Leonor Reichenheim un
den Kaufmann Louis Ravené jun.
2) In jedem Regierungs⸗Bezirke, mit Ausnahme des Regie⸗ rungs⸗Bezirkes Potsdam, wird eine Bezirks⸗Kommission an dem Sitze der Bezirks⸗Regierung niedergesetzt, welche rie Anmeldungen zur Betheiligung anzunehmen, zu prüfen, über die Annahme zu entscheiden und demnächst die Anmeldungs⸗Verzeichnisse zusammen⸗ zustellen und an die Central⸗Ausstellungs⸗Kommission in Berlin ein⸗ zusenden hat. Jede Bezirks Kommission besteht aus dem, die Ge⸗ werbe⸗Angelegenheiten bearbeitenden Mitgliede der Königlichen Re⸗ gierung als Vorsitzenden und, je nach dem Umfange, in welchem eine Betheiligung an der Ausstellung in dem Bezirke zu erwarten ist, aus 2 bis 6 Gewerbtreibenden, bei deren Auewahl die Haupt⸗ Fabrications⸗Zweige des Regierungs⸗Bezirts thunlichst zu berück⸗ sichtigen sind. Für den Fall, daß lann wirthschaftliche Erzeugnisse von einiger Erheblichkeit für die Ausstellung angemeldet werden sollten, ist der Kommission außerdem ein der Landwirthschaft kun⸗ diges Mitglied beizuordnen. 8
Für den Regierungs⸗Bezirk Potsdam und die Stadt Berlin wird eine besondere Bezirks⸗Kommission in Berlin niedergesetzt. 3) die preußischen Gewerbtreibenden, welche Gegenstände für die Ausstellung einsenden wollen, haben sich bei Vermeidung der Präklusion spätestens bis zum 31. Oktober d. J. bei der Bezirks⸗Kommission desjenigen Regierungs⸗Bezirks zu melden, in welcher ihr Wohnort oder ihre Fabrik belegen ist, und derselben innerhalb der festgesetzten Frist eine in deutscher und französischer S abgefaßte Nachweisung mitzutheilen. Dieselbe muß ent⸗ alten: a) Vor⸗ und Zunamen oder Firma, Stand und Wohnort des Anmeldenden; Art und Stückzahl oder Quantität der auszustellenden Artikel; den zur Aufstellung erforderlichen Flächen⸗Raum und die Höhe ꝛc. in französischen Metres ausgedrückt. (1 metre ist fast genau gleich 1 ½ preußischen Ellen.) 8 Den Namen, die Firma und Wohnung des Bevollmächtigten, welcher den Aussteller während der Dauer der Ausstellung in Paris zu vertreten, namentlich das Auspacken und Wieder⸗ verpacken, die Aufbewahrung und Beschaffung der Kisten und des Verpackungsmaterials, die Aufstellung und Ausschmückung der auszustellenden Gegenstände, so weit dies nach dem Re⸗ glement nicht von der Ausstellungs⸗Kommission in Paris besorgt wird, und nach dem Ermessen des Ausstellers, auch die Versicherung und den Verkauf der ausgestellten Erzeugnisse zu besorgen hat. 8 Die Erklärung, ob eine Veröffentlichung des in diesem Falle speziell anzugebenden Verkaufspreises gewünscht wird (Art. 39 des Reglements). Die Bezirks⸗Kommissionen sind berechtigt und verpflichtet, soweit ihnen dazu Anlaß vorzuliegen scheint, die Preisangaben näher zu prüfen, damit etwaige, offenbar auf Täuschung gerichtete Angaben Berichtigung finden.
Die erforderlichen Formulare zu den Anmeldungen sind bei den Bezirks⸗Kommissionen zu erhalten. Anmeldungen, welche den vorstehenden Vorschriften nicht entsprechen, können nicht berücksichtigt werden.
4) Da die sämmtlichen Ausstellungs⸗Gegenstände bis zum 15. März 1855 im Ausstellungs⸗Gebäude in Paris eingeliefert sein müssen (Art. 17 des Reglements), so müssen die zur Ausstel⸗ lung angemeldeten Gegenstände wohl verpackt und zur Absendung bereit spätestens bis zum 15. Februar 1855 an die betreffende Bezirks⸗Kommission, beziehungsweise an dem von derselben zu be⸗ stimmenden Versendungsorte, nebst den in triplo ausgefertigten Einsendungs⸗Declarationen, in welchen auch die Preise der einge⸗ sendeten Gegenstände anzugeben, abgeliefert werden. 8
5) Nach einer zwischen den Regierungen des deutschen Zoll⸗ vereins stattgefundenen Einigung ist den zur Industrie⸗Ausstellung eingesendet gewesenen und von derselben zurückkommenden vereins⸗-⸗ ländischen Ausstellungs⸗Gegenständen beim Wiedereingange in den Zollverein die Zollfreiheit zugestanden. Ueber das Verfahren, welches nothwendig ist, um den zollfreien Wiedereingang zu sichern, wird der Erlaß näherer Bestimmungen vorbehalten. Bezüglich der von der Kaiserlich französischen Regierung gewährten Zollbegünsti⸗ gungen wird auf Art. 41—48 des Reglements verwiesen. 6) Zur Beförderung des Unternehmens hat die Kaiserlich französische Regierung die Kosten des Transports der für die Aus⸗ stellung bestimmten Gegenstände von der französischen Gränze ab nach Paris und von da zurück bis zur Gränze auf Staatsfonds übernommen (Art. 20 des Reglements); die Kosten der Einsendung von dem Sitze der Bezirks⸗Ausstellungs⸗Kommission, beziehungs⸗ weise von der durch dieselbe festzusetzenden Versendungs⸗Station bis zur französitschen Gränze, so wie die Kosten der Rücksendung nach dem Versendungsorte w der diesseitigen Regierung
übernommen.