1854 / 210 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

den Gewerbetreibenden zur Zahlung entsprechend erhöheter Beträge vom 1. August ab alsbald aufgefordert werden müssen ꝛc 8 Berlin, den 27. Juli 1854. Der Finanz⸗Minister. sämmtliche Provinzial⸗Steuer⸗Direktoren und die Königlichen Regierungen zu Potsdam und Frankfurt. v

Cirkular⸗Verfügung vom 27. Juli 1854 betref⸗ fend die Verhinderung einer mißbräuchlichen Ver⸗ wendung von Viehsalz.

Die in Ew. ꝛc. Berichte vom 18. d. M. zur Anzeige gebrach⸗ ten Fälle mißbräuchlicher Verwendung von Viehsalz werden die änzliche Aufhebung der nach dem Erlaß vom 13. April 1850 (a) sür den Viehsalzankauf eingetretenen Erleichterungen nicht zur

Folge haben können, vielmehr wird es nur darauf ankommen, die

gehorige Anwendung der nach jenem Erlaß zur Zeit noch bestehen⸗ den Bestimmungen herbeizuführen und zu überwachen. In dieser Beziehung ist es zuvörderst ganz unbedenklich, von unbekannten Personen nach Umständen darüber Ausweis zu fordern, daß sie Na⸗ men, Stand und Wohnort richtig angegeben haben, wobei es je⸗ doch nicht auf amtliche Bescheinigungen ankommt, sondern die Au⸗ erkennung durch andere glaubwürdige, dem Salzfaktor bekannte Personen genügt.

Hierdurch wird es dem Salzfaktor oder Salzseller mög⸗ lich, im Falle irgend eines Verdachts mißbräuchlicher Verwendung, dem vorgesetzten Hauptamte, unter Beifügung eines Registerextrakts, behufs sofortiger Recherche am Wohnorte des Viehsalzkäufers be⸗ züglich der von diesem gemachten mündlichen Angaben Anzeige zu erstatten, und ist solche Anzeige für eintretende Fälle den Viehsalz⸗ Verkäufern zur besonderen Pflicht zu machen. Es wird hierbei vorausgesetzt, daß dieselben die mündliche Angabe aller der No⸗ tizen von dem Viehsalzkäufer stets fordern, und solche in dem vor⸗ geschriebenen Register notiren, welche nach dem mit dem Erlaß vom

9. November 1845 III. mitgetheilten Formular A. nothwendig sind.

Wird dies, was der Salzfaktor N. in N. nach Inhalt der Ver⸗

handlung vom 20. Juni d. J. unterlassen zu haben scheint, in

jedem Falle gefordert, so läßt sich kaum bezweifeln, daß Personen, welche Viehsalz zur mißbräuchlichen Verwendung ankaufen wollen, von solchem Versuche Abstand nehmen werden.

Endlich aber muß darauf hingewiesen werden, daß nach der noch in Kraft bestehenden Bestimmung unter Nr. 6 der Bekannt⸗ machung vom 9. November 1845 für jedes Stück Rindvieh und jedes Pferd jährlich 8 Pfd. und 1

sind, sich an diese Sätze nicht streng zu binden, soweit keine beson⸗ deren Bedenken dagegen obwalten, die Verabfolgung von 2 und selbst 6 Säcken Salz an kleine städtische Ackerwirthe doch unbedingt unzulässig war, die Verabfolgung von Viehsalz vielmehr insoweit versagt werden muf, als jene Sätze bedeutend überstiegen werden. Ew. ꝛc. wollen hiernach verfahren und sämmtliche Salzverkaufs⸗ stellen mit entsprechender Anweisung versehen, auch in allen Fällen, wo mißbräuchliche Verwendung von Viehsalz konstatirt wird, nicht blos die Einzahlung des Differenzpreises, sondern auch die Einlei⸗ tung der Untersuchung und gesetzliche Bestrafung eintreten lassen. b Berlin, den 27. Juli 1854. 8 An

den Königlichen Geheimen Finanzrath ꝛc. N. zu N. Abschrift zur Beachtung.

Berlin, den 27. Juli Peugs

Der Finanz⸗Minister.

An 8

die übrigen Provinzial⸗Steuer⸗Direktoren, die Königlichen Regierungen zu Potsdam, öʒ“

6 beschlossen worden, daß Verfüguneentmachung vom 9. November 1845 unter Nr. 5 und in der kichen E11123*““ Tage unter Nr. 4 vorgeschriebenen schrift⸗ Viehsalz denen, welace bis auf Weiteres versuchsweise abgesehen und das jenigen Rachrichten che sich deshalb melden, gegen mündliche Angabe der⸗ fügung unter Nr. 3 vorahshe 11* Führung des in der vorgebachten Ver⸗ werde. geschriebenen Registers erforderlich sind, abgelasse

Berlin, den 13. April 1850. b

àA

sämmtliche Provinzial⸗Steuer⸗Direktoren zc.

Finanz⸗Minister.

11““

beim Verkaufe des Viehsfalzes von den

Pferd 9fd. für Schafe und anderes kleines Vieh jährlich 1 Pfd. für jedes Stück als Bedarf angenommen werden sollen, und daß, wenn die Salzverkäufer auch ermächtigt

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Verfügung vom 16. Juli 1854 be steuerfreien Einlaß von Därmen in pflichtige Städte.

8

Bei Rückgabe der Anlagen des Berichts vom 30. v. M. eröffn ich Ew. ꝛc., daß nicht nur getrocknete und eingesalzene Därme, son⸗

8

dern auch frische, vom Darmfett und den übrigen Eingeweidetheilen

getrennte Därme in schlachtsteuerpflichtige Städte steuerfrei ein gehen können. 4 Berlin, den 16. Juli 1854. 8

Der General-Direktor der Steuern.

An den Geheimen Ober⸗Finanz⸗Rath ꝛc

Es wird hierdurch in Erinnerung gebracht:

daß nach den für die Militair⸗Wittwen⸗Pensionirungs⸗Societät 9

bestehenden Vorschriften kein Interessent dieser Societät, welcher in den Dienst eines fremden Staates übertritt, Mitglied derselben verbleiben kann, und daß daher in solchen Fällen mit dem Mo⸗ nate, in welchem der Uebertritt in den fremden Dienst erfolgt, das Ausscheiden aus der Societät unbedingt stattfindet.

vX“ Militair⸗Oekonom

Kriegs⸗Ministerium.

Das in einigen Exemplaren der gestrigen Nr. 209 des Staats⸗Anzeigers S. 1584, Sp. 1, Z. 5 von oben irrthümlich stehen gebliebene Wort „nicht“ ist zu streichen. 8

Nichramtlich

Preußen. Berlin, 6. September. Des Königs Ma⸗ jestät haben, mittelst Allerhöchster Kabinets⸗Ordre vom 2. Sep⸗ tember d. J., bestimmt, daß der Provinzial⸗Landtag für die Mark Brandenburg und das Markgrafthum Nie⸗ derlausitz Behufs Erledigung von Geschäften zum 17. Septem⸗ ber d. J. nach Berlin einberufen werde, und den Staats⸗Minister a. D., Ober⸗Präsidenten Flottwell zum Kommissarius, den Staats⸗ Minister a. D., Grafen von Arnim, zum Marschall und den Grafen zu Solms⸗Baruth zu dessen Stellvertreter für diesen Landtag er⸗ nannt. (Pr. C.)

Der Schnellzug aus Berlin hat am 5. September c. in Bres⸗ lau den Anschluß an den Zug nach Wien nicht erreicht.

Oldenburg, 4. September. Die Großherzogliche Familie begiebt sich morgen Nachmittag zu einem längeren Aufenthalte nach Eutin. Wie es heißt, wird der Aufenthalt in Eutin bis gegen Ende des nächsten Monats dauern.

Man sieht hier der Einberufung der Landessynode ent⸗ gegen. Als die wesentlichsten zur Verhandlung kommenden Gegen⸗ stände werden die Pfarrer-Wahlen und die Gesangbhuchsfrage ge⸗ nannt. (Wes. Z.)

HOesterreich. Wien, 4. September. Ihre Majestät die Königin von Preußen sind gestern um 9 Uhr Abends von Ischl in Linz eingetroffen und haben heute um 7 Uhr Morgens die Reise nach Prag fortgeseßt

Aus Lemberg, 1. September, schreibt man: Feldzeugmeister Freiherr von Heß ist am gestrigen Tage nach Tarnopol, und der General der Kavallerie Graf von Schlick, nach Czernowitz ab⸗ ereist. .ten. Brüssel, 4. September. Gestern Morgen um 8 Uhr ist König Leopold mit dem Kaiser Napoleon nach Boulogne gefahren. Der König saß zur Rechten des Kaisers, der Herzog von Brabant demselben gegenüber. Um 10 Uhr trafen sie in Bou⸗ logne ein. Um 6 Uhr schiffte sich der König auf dem „Rubis“ ein und landete um 11 Uhr in Ostende. Heute um 4 Uhr ist er wie⸗ der auf Schloß Laeken angekommen, morgen begiebt er sich in das Lager zu Beverloo. .

Der König von Portugal ist heute früh mit einem Extrazuge nach Boulogne abgefahren, um den Kaiser Napoleon zu begrüßen, und übermorgen schifft er sich von Ostende auf dem portugiesischen Dampfer „Mindelo“ nach Lissabon ein.

Türkei. Berichte aus Hermannstadt melden nach Mit⸗ theilungen aus der Walachei „vom 30. August, daß sich die tür⸗ kischen Heeresmassen in der Höhe von Buseu, am Flusse gleichen Namens, konzentriren und von dort dem Anscheine nach mit Um⸗ gehung von Fokschan und Braila einen Einbruch in die Moldau vorbereiten. Brückenequipagen zur Uebersetzung der Flüsse Miltkow und Puttno, sind in Bereitschaft. Im Zusammenhange mit dieser Hperation wird von der Dobrudscha aus der Angriff auf Braila und Galacz erfolgen, um die Delogirung der Russen zu bewerk⸗ stelligen. Das Hauptquartier der mit dem linken Flügel gegen die Moldau operirenden türkischen Truppen kommt nach Mleset am

useu. 8 seaias der Moldau vernimmt man nichts von ernsten Rückzugs⸗ bewegungen, wohl aber konzentriren sich die Russen fortwährend im südlichen Theile der Moldau.

in Bukarest vom 31. August machen die Russen in der Walachei wieder Vorwärtsbewegungen. Wir

Aufenthalte hinter der Coulisse bei Kagal wieder über den Pruth

in die Moldau ziehen und auf der guten Straße nach Galacz mar⸗

schiren. Gleichzeitig sind von Galacz Truppen nach Braila aufge⸗ brochen, und bei Gradjest sind die Russen auch wieder über die Buseu gegangen. Zwischen Rustschuk und Orewa stehen starke russische Kolonnen, die keinerlei Vorkehrungen zur Räumung ihrer Position treffen. Ein Theil der türkischen Donauflottille hat bei Matschin Anker geworfen und rekognoszirt die zwischen Matschin ind Braila gelegenen Donauinseln.

Die außerordentliche Steuererhebung in Serbien, welche die dortige Regierung in demselben Augenblicke, in welchem die Rüstungen eingestellt wurden, auszuschreiben für nöthig fand, ist in der letzten Zeit viel besprochen worden. Die „Pr. C.““ ist im Stande, den bisher noch nicht veröffentlichten Wortlaut der fürstlichen Verordnung in folgender Uebersetzung mitzutheilen:

„Da unsere Regierung, eingetretener außerordentlicher und ernster Umstände halber, für den Schutz des Vaterlandes gegen jeden feindlichen Angriff Sorge tragen mußte, und da dieselbe zu diesem Ende behufs der Vorbereitung kriegerischer Rüstungen ansehnliche Ausgaben gemacht hat, welche als solche nicht alle aus den gewöhnlichen Staats⸗Einkünften, sondern zum Theil nur aus dem Reserve⸗Fonds bestritten werden konn⸗ ten, so habe ich zur Ausgleichung des in dem Reserve⸗Fonds der Natio⸗ nalkasse dadurch entstandenen Ausfalls für nothwendig befunden, mit Zu⸗ stimmung des Senats vom 8. März und 19. Füh d. J. zu beschließen: daß ein außerordentlicher Steuer⸗Zuschlag, welcher aus 1 Dukaten für jeden steuerpflichtigen Kopf bestehen soll, auf das Volk vertheilt werde, und daß denselben auch alle Beamten (mit Ausnahme allein der in der Linie dienenden Offiziere), Pensionaire und Personen, welche ihr Auskommen aus der Regierungskasse beziehen, ferner die weltlichen Geistlichen, die Lehrer, die Gemeindevorsteher, endlich auch die Zigeuner, mit Ausnahme der Schoschö (d. i. der Kinder von7 bis 9 Jahren) zu zahlen haben. Um aber der armeren Bevölkerung Serbiens eine Erleichterung zu verschaffen, wird man den Steuer⸗Zuschlag bei der Vertheilung in drei Klassen theilen. Von den Beamten wird man denselben nach dem Verhältniß ihrer Ge⸗ halte erheben. Zur Erhebung dieses Zuschlags werden Oktober und November d. J. als die zweckmäßigste Zeit befunden, da sie zwischen den beiden halbjährigen regelmäßigen Steuer⸗Erhebungen liegen, so daß die am 1. Oktober d. J. begonnene Einkassirung bis zum letzten November d. J. beendet sein wird. Hiervon gebe ich Nachricht den sämmtlichen Ministerien, insoweit es dieselben angeht, dem Finanz⸗Ministe⸗ rium aber befehle ich, die desfallsige Maßregel zur Ausführung zu brin⸗ gen. Crajugewatz, den 5. August 1854 (alten Styles). gez. Alex. Carageorgewitz, Fürst von Serbien.“

Nußland und Polen. St. Petersburg, 1, September. Unter der Rubrik: „Nachrichten vom Baltischen Meere“ meldet der „Russische Invalide“ Folgendes: „Die letzten Nachrichten von den Alands⸗Inseln gingen bis zum 27. Juli a. St., dem Tage der Ankunft der französischen Landungstruppen. Br die vollständige Umzingelung der dortigen Befestigungen, und zu Lande, und zugleich direkte und zuverlässige Nachrichten zu erhalten. Nur durch Gerüchte, welche durch die Einwohner an den C von Abo gelangten, erfuhr man, daß der Feind zehntausend Mann Truppen auf die Haupt⸗ Insel ans Land setzte, Batterieen zu bauen und aus seinen zahlreichen Feuerschlünden gegen unsere Forts zu donnern begann. Seit dem 31. Juli hörte man täglich, vom Morgen bis in die Nacht hinein, auf Aland eine heftige und ununterbrochene Kanonade; aber, nach allen Erzählungen, hielten unsere Befestigungen sich standhaft, füg⸗ ten sogar den feindlichen Schiffen Schaden zu und zerstörten eine von den Franzosen beim Dorfe Finsby errichtete Batterie. Vom 2. August an nahm die Kanonade merklich zu und am 4ten schwieg sie mit einem Male; bald darauf verbreitete sich das traurige Gerücht, daß das Alandsche Fort vom Feinde genommen set.

Obgleich man bis hierzu keine vollkommen zuverlässigen Nach⸗ richten von den Vorgängen auf Aland hat, außer den Angaben von Privatpersonen, so unterliegt das Schicksal, das unsere * festigungen erreicht hat, keinem Zweifel. Auch stimmen die bezeich⸗

8

ben C, U und Z.

mneldeten aus Jassy, daß die bei Skuliani über den Pruth gegangenen Truppen nach längerem 8 2* p

die Monate

Von da an begann zur See hörte die Möglichkeit auf, von dort

Gouverneur gegen

begonnen.

gehen der „Pr. C.““

neten Angaben, indem sie in der That in einigen Details von ein⸗ ander abweichen, in der Hauptsache vollkommen überein. 8

Die Forts auf Aland bestanden aus einer befestigten Kaserne, welche die Ostspitze der großen Insel, an der Meerenge von Bo⸗ marsund, einnahm, und drei Thürmen, bezeichnet mit den Buchsta⸗ en ( Diese abgesonderten Bauten bildeten allein den vollendeten Theil der projektirten Festung.

Der größere, wichtigste Theil derselben war nur an⸗

gefangen, und viele andere kaum im Bau begriffen.

dem 10., und einem Kommando Garnison⸗Artillerie; zu diesen 8 waren zwei Compagnieen des Grenadier⸗Scharfschützen⸗Bataillons,

unter dem Befehl des Obersten Furuhjelm gestoßen, welche bei dem Beginne der Belagerung die südlich vom Fort temporair errichtete Ufer- NSe. y1 Beatterie besetzt hielten. Der Feind richtete, wie es scheint, seine ersten An⸗ Nach zuverlässigen Berichten aus dem türkischen Hauptquartier

strengungen gegen den Thurm C, welcher westlich vom Fort lag, und bemächtigte sich, nach verstärktem Bombardement, desselben am 2ten August. Nach dem Zeugnisse einiger, entschlossen sich die tapfern Vertheidiger des Thurms, als sie endlich jeder Möglichkeit, die Vertheidigung fortzusetzen, beraubt waren, zu einem verzweifelten Ausfalle und richteten in den Reihen der feindlichen Truppen Ver⸗ wirrung an, und dann, als die Franzosen schon in den Thuß drangen, sprengten sie denselben in die Luft.

Am 3. August wandte sich der Feind gegen den andern Thurm U, welcher noͤrdlich vom Hauptfort lag, auf dem Cap Nordwik,

und bemächtigte sich gleichfalls desselben, wobei er bedeutenden Ver

lust erlitt; am 4ten, mit Tagesanbruch, richtete er alle seine An

strengungen, von der See und vom Lande her, gegen die befestigte Kaserne, welche mit Bomben und Kugeln überschüttet wurde. End⸗- lich, ungefähr um 1 Uhr Nachmittags, besetzte der Feind auch die letzte Befestigung. Den Gerüchten gemäß blieben der Kommandant, General⸗-Major Bodisco und der Oberst Furuhjelm, nebst einem Theil der Garnison am Leben und befinden sich in Gefangen⸗ schaft. Wie man erzählt, war der Feind durch die Standhaftigkeit

und die lange Vertheidigung in Staunen versetzt und ließ, als

Zeichen seiner Achtung für die tapferen Vertheidiger des Forts, den Offizieren ihre Degen. 8 Das ist Alles, was bisher über dieses traurige Exeigniß be⸗ kannt geworden, welches abzuwenden durchaus nicht möglich war. So schmerzlich das Schicksal ist, welches die Befestigungen von Aland erreicht hat, die, so zu sagen, gleich einem Vorposten vorge schoben waren, so bleibt uns selbst jetzt der Trost, daß die russische Truppen ihrer Pflicht und der Ehre getreu blieben. Durch die musterhafte, acht Tage lang fortgesetzte Vertheidigung eines kleinen und nicht vollendeten Forts, gegen 58 Schiffe der verbündeten Flotte und zehntausend Mann Landtruppen, hat die Alandsche Garnison selbst die Feinde in Erstaunen gesetzt und heroisch de

Ruhm der russischen Waffen bewahrt.

Am 10. August drangen fünf feindliche Dampfer in die Abo schen Skären und nahmen ihre Richtung gegen 17 Kanonier Boote des 2ten Bataillons der westlichen Ruder⸗Flottille, welch nebst einigen kleinen Bugsir⸗Dampfern bei der Insel Runsa lagen, zum Schutze des Fahrwassers nach Abo. Der Feind er öffnete ein heftiges Feuer in der Entfernung von mehr als 2000. Faden. Seine Kugeln, Granaten und Bomben flogen größten⸗ theils weit über die Boote hinweg, welche ruhig warteten, bis der

Feind sich auf Schußweite genähert hatte, und dann selbst zu

schießen begannen. Das Feuer dauerte über 2 ½ Stunden und in

dieser Zeit wurden unsrerseits drei Unter⸗Militairs getödtet und

acht verwundet, darunter drei Mann von der finnischen Seewehr. Der Feind entfernte sich, indem er einen Dampfer, in Folg erlittenen Beschädigungen, im Schlepptau führte. 1

der

Triest, Mittwoch, 6. September, Morgens. (Tel. Dep. d C. B.) Die fällige Post ist eingetroffen und bringt Nachrichten aus Konstantinopel bis zum 28. August. Nach denselben hat de Marschall St. Arnaud einen Tagesbefehl erlassen, welcher als Ziel der Expedition die Krimm und Sebastopol hinstellt; dort sei das Pfand für den Frieden und die Heimkehr zu suchen.

Der Vice⸗König von Aegypten, Said Pascha, hat von de hohen Pforte die Belehnung erhalten.

Kopenhagen, Mittwoch, 6. September. (Tel. Dep. d. C. B.) „Aftonbladet“ meldet aus Stockholm vom 5ten d.: Die Rasirung der Befestigungen Bomarsunds hat am Freitag, den 1. September, Es wird bestätigt, daß Gustavsvärn von den Russen in die Luft gesprengt worden sei. v1X

Statistische Mittheilungen.

Ueber den Zustand der Berliner Sparkasse im olgende zuverlässige Mittheilungen zu:

Jahre 1853 Diese Kasse

Die Garnison bestand aus einem finnländischen Linien⸗Bataillon,