1854 / 220 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Angekommen: Se. Durchlaucht 88 Prinz Heinrich VII.

Reuß, von Dresden. L. außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister

am deutschen Bundestage, von Bismarck⸗Schönhausen, aus der Provinz Pommern.

Abgereist: Se. Erlaucht der Graf Heinrich von Schön⸗ burg⸗Glauchau, nach Gusow.

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Der durch die Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 2. September c. einberufene Provinzial⸗Landtag der Mark Brandenburg und des Markgrafthums Niederlausitz ist heute eröffnet worden.

achdem die Stände dem Gottesdienste beigewohnt hatten, begaben sich dieselben nach dem Landschaftshause, woselbst ihnen der Unterzeichnete, als Königlicher Landtags⸗Kommissarius, die Aller⸗ höchsten Propositions⸗Dekrete vom 2. September, 31. August und 9. September c., welche also lauten:

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ec. ꝛc.

entbieten Unsern zum Provinzial⸗Landtage einberufenen getreuen Ständen der Mark Brandenburg und des Markgrafthums Niederlausitz Unsern landesbäterlichen Gruß und lassen ihnen folgende Propositionen zur Be⸗ rathung und Erledigung zugehen:

1) In Gemäßheit des §. 24 des Gesetzes vom 1. Mai 1851, betreffend die Einführung einer Klassen⸗ und klassifizirten Einkommen⸗Steuer, Unsere getreuen Stände Mitglieder und Stellvertreter zu den der Provinz angehörigen Bezirks⸗Kommissionen, nach den darüber

von dem Finanz⸗Minister ertheilten Instructionen, welche Unser Kommissarius mittheilen wird, neu zu wählen. Ingleichen haben Unsere getreuen Stände, mit Rücksicht auf die denselben durch §§. 5 und 47 des Gesetzes vom 2. März 1850 in den Angelegenheiten der Rentenbank zugewiesene Mitwirkung und Kontrole nach den näheren Mittheilungen, welche Unser Kommissa⸗ rius machen wird, die Wahl von Abgeordneten und Stellvertretern vorzunehmen.

Von Unsern getreuen Ständen ist noch nicht desnitib gebildeten Ausschusses, in Gemäßheit des §. 5 Nr. 2 des Gesetzes wegen der Kriegsleistungen und deren Vergü⸗ tung vom 11. Mai 1851, unter angemessener Betheiligung der ein⸗ zelnen Stände, zu bewirken.

Unsern getreuen Ständen lassen Wir den Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes, betreffend die Zerstückelung von Grund⸗ stücken und die Gründung neuer Ansiedelungen vom 3. Januar 1845 und des Ergänzungs⸗Gesetzes vom 24. Mai 1853, nebst Mo⸗ tiven, zur Begutachtung zugehen. In Betreff der laufenden ständischen Verwaltung wird Unser Kom⸗

missarius die nöthigen Mittheilungen an Unsere getreue Stände machen. Die Dauer des Provinzial⸗Landtages haben Wir bis zum 3. Okto⸗ ber d. J. bestimmt.

Wir bleiben Unsern getreuen Ständen in Gnaden gewogen.

Putbus, den 2. September 1854. gez.) Friedrich Wilhelm.

von Manteuffel. von der Heydt. von Raumer. Graf Waldersee.

Für den Minister des Innern; von Manteuffel.

An die zum Provinzial⸗Landtage der Mark Brandenburg I he. Markgrafthums Niederlausitz versammelten ände.

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Preußen ꝛc. ꝛe. entbieten Unsern zum Provinzial⸗Landtage versammelten getreuen Ständen Unsern gnädigsten Gruß.

Mit Rücksicht auf ein anerkanntes Bedürfniß lassen Wir Unsern ge⸗ treuen Ständen den Entwurf eines Gesetzes, betreffend das Verfahren bei Pfarrauseinandersetzungen in den vormals Königlich sächsischen Landes⸗ theilen, nebst den Motiven vorlegen und sehen Wir der gutachtlichen Aeußerung Unserer getreuen Stände über diesen Entwurf entgegen.

Wtr verbleiben Unsern getreuen Ständen in Gnaden gewogen.

Ge b den 31. August 1854.

gegengez.) Simons.

König von

(gez.) Friedrich Wilhelm.

von Manteuffel. von der Heydt. Simons. Raumer. Graf Waldersee. Für den Minister des Innern: von Manteuffell. die zum Provinzial⸗Landtage versammelten Stände der Provinzen Brandenburg, Schlesien und Sachsen. 3

erner die Wahl des zur Zeit üS 25— 1 z Landtags⸗Kommissarius den Unterzeichneten Allergädigst ernannt.

Wir Friedrich Wilhelm, von Sönig 8 8. Ebee entbieten Unsern zum Provinzial⸗Landtage versammelten Ständen U gnädigsten Gruß. 2 b nden Unsern Mit Rücksicht auf ein anerkanntes Bedürfniß lassen Wir Uns⸗ getreuen Ständen den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Verbinn keit der Mitbelehnten zur Anmeldung ihrer Rechte an denjenigen Lehnich⸗ auf welche das vormals sächsische Lehnrecht ausschließlich oder fubftdio nen⸗ Anwendung findet, nebst Motiven vorlegen, und sehen Wir der gutacht lichen Aeußerung Unserer getreuen Stände über diesen Entwurf entgegen, Wir verbleiben Unsern getreuen Ständen in Gnaden gewogen. Putbus, den 9. September 1854.

(gez.) Friedrich Wilhelm

Gottes Gnaden,

(gegengez.) von Manteuffel.

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die zum Provinzial⸗Landtage versammelten Stände der Provinzen Brandenburg, Schlesien und Sachsen.

mittheilte und den Provinzial⸗Landtag für Berlin, den 17. September 1854. ver⸗-Präsident der Provinz Brandenburg, Staats⸗Minister Flottwell.

bvon der Keydt. Simons. Raumer. Graf Waldersee.

Bekanntmachung. n

Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchster Kabinets⸗ Ordre vom 13ten d. M. zu bestimmen geruht, daß der Provinzial⸗ Landtag des Herzogthums Pommern und Fürstenthums Rügen, be⸗ hufs Erledigung von Geschäften, zum 1. EeEDN IJ. nach Stettin einberufen werde. Zum Landtags⸗Marschall haben Aller⸗ höchstdieselben den Herrn Grafen von Bismarck Bohlen auf Carlsburg, zum Stellvertreter desselben den Herrn Geheimen Ober⸗ Regierungs⸗Rath von Schöning auf Ueckerhoff und zum

Die Eröffnung des Provinzial⸗Landtages wird am Sonntage den 1. Oktober cr., Mittags 12 Uhr, im Ständehause zu Stettin,

nach beendigtem Gottesdienste in der Schloßkirche daselbst, erfolgen. Berlin, den 16. September 1854.

Der Königliche Kommissarius für den Provinzial⸗Landtag des Herzogthums Pommern und Fürstenthums Rügen. Ober⸗Präsident

enfft von Pilsach.

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I

Des Königs Majestät haben durch Allerhöchsten Erlaß vom 13. d. M. die Einberufung des Landtags der Provinz Westfalen zum 1. Oktober d. J. zu befehlen und den Herrn Grafen von Landsberg⸗Gemen zum Landtags⸗Marschall, den Herrn Kam⸗ merherrn Freiherrn Gisbert von Bodelschwingh⸗Pletten⸗ berg zu dessen Stellvertreter, so wie den Unterzeichneten zum Landtags⸗Kommissarius zu ernennen geruht.

Die Eröffnung wird nach vorgängigem Gottesdienste in dem Dome und in der evangelischen Kirche, im Friedenssaale des hiesi⸗ gen Rathhauses um 12 Uhr Mittags ststisteiden...

Münster, den 16. September 1854.

Der Königliche Landtags⸗Kommissarius, Ober⸗Präsident von Westfalen. V von Düesberg.

1

““ Auf Befehl Sr. Majestät des Königs wird der Provinzial⸗ Landtag der Provinz Sachsen am 1sten Oktober d. J. im

Ständehause zu Merseburg eröffnet werden. Ich dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß,

daß der Herr Kammerherr Graf von Zech⸗Burkersrode au

Bündorf zum Landtags⸗Marschall

Königlichen Landtags⸗Kommissarius ernannt worden Magdeburg, den 16. September 1854.

Der Ober⸗Präsident der Provinz Sachsen. von Witzleben.

st.

und der Iee e zum

Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom j3ten d. M. die von dem Herrn Minister des Innern bereits an⸗ eordnete Einberufung des Provinzial⸗Landtages für die Provinz Schlesien und das Markgrafthum Ober⸗Lausitz zum 24sten d. M. zu genehmigen und den Herrn Fürsten von Pleß zum Landtags⸗ Marschall, den Königlichen Geheimen Regierungs⸗Rath und Kredit⸗ Instituts⸗Direktor Herrn Freiherrn von Gaffron zum Stellver⸗ sreter desselben, mich aber zum Kommissarius des Landtages zu ernennen geruht, was ich mit Bezug auf die Bekanntmachung vom gten d. M. (Staats⸗Anzeiger Nr. 214, S. 1619) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß bringe.

Breslau, den 16. September 1854.

Der Ober⸗Präsident der Provinz Schlesien. von Schleinitz.

Ernenerter Hülferuf!

Was wir in unserem Aufrufe vom 24sten v. M. als bange Befürchtungen ausgesprochen, ist zur gräßlichen Wahrheit geworden. Die Größe des Unglücks, das Schlesien getroffen, übersteigt weit alle Berechnungen. Das Stromgebiet des rechten Over-Ufers in einer Länge von vierzig, in einer Breite von einer bis zwei Meilen ist verwüstet. Die fruchtbarsten Niederungen sind öde Steppen. Zwei Hundert Ortschaften standen und stehen theil⸗ weise noch unter Wasser. Nur mit den Dächern ragten die Häuser aus der Fluth; viele sind fortgerissen, viele einge⸗ stürzt, vielen droht noch der Einsturz. Eine Menge Vieh fand in den Wogen den Untergang e wird kaum dem Hungertode entgehen, denn alle Futterbestände, alle Aerndtefrüchte in Scheuern und auf Feldern sind total vernichtet, alle Triften und Weiden verschlämmt, versandet, versumpft. Menschenleben sind, Gott sei Dank! nur wenige, so viel bis jetzt bekannt, zu beklagen, aber die unglücklichen Bewohner jener Gegen⸗ den! ohne Nahrungsmittel, ohne Obdach, oder genöthigt, in den kalten, durchnäßten, ungesunden Wohnungen Schutz zu suchen, sehen sie trostlos in den kommenden Winter nicht nur, sondern in die kommende Zeit denn für viele dieser heimgesuchten Ortschaften ist auch die nächste Aerndtehoffnung untergegangen.

Die Trostlosigkeit steigert sich durch die Angst: das nächste Frühjahr könne eine ähnliche Gefahr bringen. Denn mit wenigen Ausnahmen sind alle Oderdämme zerstört. Die schon fortgerückte Jahreszeit gestattet nur eine theilweise und nothdürftige Herstellung, welche dem Eisgange und dem Hochwasser des kommenden Früh⸗ jahrs kaum wird Widerstand leisten können. Der Schaden an durch⸗ brochenen Deichen, fortgerissenen Brücken, durchwühlten Straßen, zerstörten Gebäuden, untergegangenem Vieh, weggeschwemmten Vor⸗ räthen, vernichteter Aerndte und verwüstetem Grund und Boden berechnet sich nach Millionen! .„ .

Und um das Maß dieser Bedrängniß voll zu machen, so kom⸗ men noch die bereits überall ausbrechenden Krankheiten, welche bei den ungesunden Wohnungen, bei dem Mangel an Nahrungsmitteln und ausreichender Pflege, trotz aller Fürsorge der öffentlichen Be⸗ hörden, leicht in Epidemieen ¹Unser Hülferuf vom 24. v. M. hat, wie wir mit Vertrauen gehofft, in Deutschland bereits warme Theilnahme, edle Herzen und offene Hände gefunden, und wir sprechen gern unsern Dant dafür aus. Auch die Presse Serhe willigkeit nicht blos das gan 8. afs, son 8 auch die Vermittlerin der geleisteten Hülfe durch Annahme der Beiträge und Absendung derselben an unsern Kassirer, Banquier L. Salice, geworden, und wir dürfen auf diese anerkennenswerthe Unterstützung auch ferner rechnen. Nun aber, wo das ganze furchtbare Bild des Elends angefangen hat sich vor 89n sern Augen aufzurollen, nun, wo es klar geworden, daß dem Umfange dieser Noth nur durch die um Fngre cher Hüf Milderung geschafft werden könne, nun wiederholen wir an 2. lands Bewohner, und an die, welche ein fröhliches Aerndtefest feiern dürfen, und an Alle, die ein Herz haben für die Noth der Brüder, mit erhöhter Dringlichkeit den Ruf: Helfet, helfet bald und helfet nach Kräften! Breslau, den 9. September 1854.

Das Comité zur Unterstützung der durch die Wasserfluth

Verunglückten in Schlesien. F. Fischer, Rechts⸗Anwalt. Neukirch, Dom⸗Kapitular. Baron von Gaffron, Direk⸗ Fürst von Pleß.

tor des Königlichen Kredit⸗In⸗ Rother, Pastor prim.

stituts für Schlesien. Salice, Banquier.

Haake, Regierungs⸗Rath. Schmeidler, Senior.

Korn, Buchhändler. Sohr, Ober⸗Regierungs⸗Rath.

Landsberger, Banquier. von Struensee, Ober⸗Regie⸗

Latussek, Weihbischo. rungs⸗Rath.

von Löbbecke, Geh. Kommer⸗ Ts chocke, Maurer⸗Meister. zien⸗Rath. Graf v. Zedlitz⸗Trützschler,

Molinari, Präsident der Han⸗ egierungs⸗Präsident delskammer,

ist mit der uneigennützigsten Organ unsers Hülferufs,

und das aus dem Wassertode gerettete!

Nichtamtliches.

Preußen. Potsdam, 16. September. Se. Majestät der König begaben Allerhöchstsich heute früh von Charlottenburg nach Tempelhof, stiegen dort zu Pferde und ließen, umgeben von den Prinzen des Königlichen Hauses, von 8 bis gegen 11 Uhr das Garde⸗Corps mit markirtem Feinde exerciren, wobei auch der Prinz⸗ Regent von Baden und Prinz Friedrich der Niederlande, so wie

die Prinzessin Friedrich der Niederlande, Prinzessin Karl und Erb⸗

prinzessin von Meiningen Königliche Hoheiten zugegen waren. Ihre Majestät die Königin sind leider durch ein leichtes Unwohlsein bis⸗ her in Sanssouci zurückgehalten worden, empfingen aber daselbst zur Tafel die fremden hohen Gäste. Se. Majestät der König haben

Alllerhöchstsich direkt vom Exerziren per Eisenbahn nach Potsdam

begeben und die Vorträge schon unterweges beginnen lassen.

92à 14 8 * 8 Präsidenten Fl v. ll Erxc hasius, 8 88 82 Minister uns Mhör⸗

sidenten Flottwell Excellenz, bei der gestrigen Eröffnung des Provinzial⸗ Landtages der Mark Brandenburg und des Markgrafthums Niederlausitz gehalten worden ist, thei⸗ len wir diejenige Stelle mit, welche auf die durch die sattgefunde⸗ nen Ueberfluthungen entstandenen Beschädigungen Bezug hat, und daher, insofern sie von den obwaltenden Zuständen in der Provinz Brandenburg ein anschauliches Bild liefert, das allgemeine In⸗ teresse in Anspruch nimmt.

Dieselbe lautet folgendermaßen:

„Bevor ich die Eröffnung des Provinzial⸗Landtages ausspreche, halte ich mich verpflichtet, der hohen Versammlung noch einige Mittheilungen über die Nothstände zu machen, welche in Folge der Ueberfluthungen der diese Provinz durchströmenden Flüsse, wenn auch nicht in gleichem Maß und Umfange als die beklagenswerthe Nachbar⸗Provinz Schlesien, so doch in einer sehr empfindlichen und erheblichen Weise betroffen haben.

Zunächst war es der zwischen der Elbe und dem Loecknitz⸗Fluß bele⸗ gene, sehr fruchtbare, unter dem Namen der Lenzerwische bekannte Landes⸗ theil, welcher schon in der Mitte des Juli durch das Anschwellen des Elbstromes und den dadurch herbeigeführten Rückstau der Löcknitz fast seiner ganzen Aerndte beraubt ist; demnächst trat in Folge anhaltender und heftiger Regengüsse im Spreewalde und im oberen Spreegebiet, in den Kreisen Calau, Lübben und Beeskow eine sehr bedeutende Ueberschwemmung ein, welche außer den Spreewalds⸗Ortschaften, die Fluren der Städte Lübbenau und Lübben und sieben Dorfgemeinden des Kreises Beeskow erreichte und nicht blos die sonst sehr ergiebige Heu⸗Aerndte großentheils vernichtete, sondern auch einen großen Theil der Getreide⸗Aerndte, der Gartenfrüchte und besonders der Kartoffeln gänzlich zerstörte, so daß sowohl die bäuerlichen Grundbesitzer, als auch die Büdner, Häusler und Tagelöhner einen Verlust erlikten haben, den die größeren Grundbesitzer sehr schmerzlich empfinden, und welcher insbesondere die sogenannten kleinen Leute um ihr Hauptnahrungs⸗ mittel gebracht hat. 8

Demnächst setzten die aus Schlesien sich in den Oderstrom ergießen⸗ den Fluthen die angränzenden Deiche in große Gefahr, welche von der Gränze des Regierungs⸗Bezirks Liegnitz bis zur Stadt Frankfurt, in den Kreisen Züllichau, Crossen und Guben leider zahlreiche Dammbrüche (siebzehn an der Zahl) herbeiführten, wodurch zwar nicht sehr umfang⸗ reiche Ländereien, aber zum großen Theil sehr arme Gemeinden hart getroffen sind. Die Deiche im Mittel-Oderbruch sind nur durch die umsichtigen und energischen Anordnungen der Deich⸗Beamten, unter denen sich ganz besonders der Deichhauptmann und Regierungs⸗Baurath Rau⸗ mann rühmlich ausgezeichnet, so wie der Herren Landräthe des Ober⸗ barnimschen und Königsbergschen Kreises und durch die angestrengteste

Thätigkeit der Grundbesitzer, welche vermittelst mehr als tausend Erd⸗ fuhren die gefahrdrohenden Stellen des in seiner Länge gespaltenen und zum Theil eingestürzten Dammes wieder befestigten, unter dem Beistande Gottes erhalten und ist dadurch einem unberechenbaren Nothstande glück⸗ lich vorgebeugt worden. Auch die Meliorationswerke am untern Oder⸗ Strom von Hohensaathen bis gegen Stolpe, bis wohin die neue Ein⸗ deichung vorgeschritten ist, sind vermöge der angewendeten Schutzmaßregeln Gott lob ungefährdet geblieben, so daß die durch die hohen Wasserstände unterbrochenen Erdarbeiten, welche die Kräfte von beinahe Dreitausend Arbeitern in Anspruch nahmen, schon wieder haben begonnen werden können. Ferner hat der unerhört hohe und fortdauernde Wasserstand im Havel⸗ strom die Heu- und Grummet⸗Aerndte in den angränzenden Wiesenlän⸗ dereien erheblich beschädigt, ja theilweise vernichtet, und es ist leider zu befürchten, daß die beispiellos lange andauernde Ueberschwemmung bei der warmen Witterung auch die Gras⸗Narben theilweise zerstört haben und daß dadurch auch die Hoffnung einer Heuärndte im nächsten Jahr mindestens sehr verkümmert werden dürfte. 89 Außerdem sind an allen kleineren fließenden Gewässern, die sich in Flüsse und Ströme ergießen und an denen diese Provinz so reich ist, Ueberfluthungen eingetreten, welche mehr oder minder besonders an der Heu⸗Aerndte erhebliche Verluste herbeigeführt haben. Es sind überall die nöthigen Vorkehrungen getroffen worden, um die Schadenstände näher zu ermitteln und durch Unterstützungen von Seiten der Kreisstände und Eingesessenen der Noth möglichst abzuhelfen, den Ar⸗ beitlosen aber andern Erwerb zu verschaffen; auch ist mit Rücksicht auf den reichen Aerndtesegen, dessen sich die höher gelegenen Landstriche in diesem Jahre zu erfreuen haben, mit Recht zu erwarten, daß Jeder einen Theil seines Ueberflusses den nothleidenden Mitbrüdern abzutreten geneigt sein werde; aber dennoch dürfte voraussichtlich in einzelnen Gegenden, namentlich an den Ufern der Oder und der Sbree allen Be⸗