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Zugleich ist darauf hinzuweisen, daß beabsichtigt werde, einen nicht zu langen Termin zu bestimmen, bis zu welchem alle Güter⸗ und Transportwagen ohne Ausnahme mit elastischen Zug⸗ und Stoß⸗Apparaten versehen sein müssen, damit auch bei den Güter⸗ zügen eine angemessen feste Kuppelung stattfinden kann, was nicht nur für den sichern Gang der Züge, sondern auch zur Vermeidung von Beschädigungen der Betriebsmittel und der Ladungen sehr wichtig ist. Bei Neubeschaffungen sowohl, wie bei Haupt⸗Repara⸗ turen ist daher auf Anbringung elastischer Stoß⸗ und Zug⸗Vor⸗ ichtungen streng zu halten. Berlin, den 17. Dezember 1854. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
An die Königlichen Eisenbahn⸗Kommissariate und 8 gleichmäßigen Befolgung an die König⸗ lichen Eisenbahn⸗Directionen. 1
111111*““
In Folge der Anordnung Sr. Excellenz des Herrn Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten vom 10. d. M. ist festgesetzt worden, daß die Kandidaten des Baufaches, welche sich vom 1. Januar 1855 ab zu Bauführer⸗, Staats⸗ oder Privat⸗ Baumeister⸗Prüfungen melden, eine Prüfungs⸗Gebühr von
. „Zehn Thalern“ zu entrichten haben. Die Zahlung derselben erfolgt an den Ren⸗
danten der Bau⸗Akademie⸗Kasse vor Zulassung des Kandidaten zur
Klausur⸗Arbeit.
Wenn der Kandidat nach erfolgter Einhändigung der Klausur⸗ Aufgabe auf die weitere Fortsetzung der Prüfung verzichtet und dann die zur abermaligen Meldung anberaumte Frist versäumt, oder in der Prüfung nicht besteht, so hat er bei einer später an⸗ gesetzten Prüfung die Gebühr nochmals zu zahlen.
Berlin, den 16. Dezember 1854.
Ksönigliche technische Bau⸗Deputation.
Ministerium des Innern.
Koönigliches statistisches Büreau.
Preise der vier Haupt⸗Getraide⸗Arten und der Kartoffeln in den für die Preußische Monarchie bedeutendsten Marktstädten im Monat November 1854 nach einem monatlichen Durchschnitte in preußischen Silbergroschen und Scheffeln angegeben.
Kartof⸗ feln.
Namen der Städte. Weizen. Noggen. I Gerste. Hafer.
66—⁄2 74 63 66 ½ ₰ 753
Königsberg... Memtfel.. . Tilsit. 884 Fasreburg.... Braunsberg.. 8 Rastenburg... 19 7) Neidenburg .... 3 2 14 ½ Danzg... b 4 20 Clbh ; E“ Graudenz....
2
28 ½
26 42 12
24
“ mberg
Fraustadat Rawitsch..
116 Kempen...
1) “
2) Brandenburg.... 3) Cottbaus 4) Frankfurt a. d. O. 5) Landsberg a. d. W.
111A““ 22 78
EE11n
4 4
10112 8789.
“ 8 8 1 ]
Namen der Städte. Weizen.
109 106 1 106 1
00 21 99 2
78 68 2 62
ZEEEEEE111“ 2) Stralsund..
.... veööö—
Breslau... bvbvberg. n. “ Görlitz.... “] Schweidnitz....... Frantenstein Glatz... Neisse ... Oppeln..
39 1 38 41
b 1 2
1) 92 12 83 8 106 2 80 17 9911 81 6
1 12 127 2 109298 8
94
9 5 9 66
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2*
102 ½ 824 ½ 401,5 82 G 12 6. 10731 105
Magdeburg... Halberstadt.... Nordhausen... Mühlhausen... “ Halle Torgau “
,— 1 8
525885ESR 88
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II Wt... Paderborm .... Hovimund ...
114
80 89 6 1
97⁴² I1 8 7 96 99 92 91² 0 912Q
292 5
106 5 105 106242
“ Wesel.. Aichen.. Seeeee.
11“ 111 8 c 100 58 412) Stmnern.. 107 2 13) Coblenz 121 95 ½ 44) 18 105
509 ¹⁷ 121 117242 120ℳ8 125³⁸ 124
170
060896 95 968659 2 9 9 ½22m %
⁴% 2 %900 8 2
10)
5 5 5 5 9
Durchschnitts⸗ Preise der 13 preuß. Städte 5 posenschen Städte 5 brandenb. Städte —4 pommersch. Städte -13 schlesischen Städte 8 sächsischen Städte 4 westfälisch. Städte 1 14 rheinischen Städte] 12
1“
“ gleichung der Durchschnitts⸗Marktpreise in den verschiedenen Provinzen des Staats pro November 1853 mit November 1854.
atzn.
der preußische Scheffel galt in Silbergroschen
Provinzen
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2 1 2
1853 1854
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der preußische Scheffel galt in Silbergroschen
Provinzen
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1853 1854 54 mehr weniger 1853 weniger 1853 1854 1854mehr weniger 1853 weniger 1853 1854 mehr weniger 1853 1854 mehr weniger 1853 14854 mehr weniger ’ 1854 (mehr 1854 weniger
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1854
854
1854
Im Staate überhaupt
Abgereist: Der Erbmarschall im Fürstenthum Münster, Graf von Merveldt, nach Münster
Berlin, 20. Dezember. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem wirklichen Geheimen Ober⸗Regierungs⸗ Rath und General⸗Polizei⸗Direktor von Hinckeldey zu Berlin die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Majestät dem König von Portugal ihm verliehenen Commandeur⸗Kreuzes des Christus⸗Or⸗ dens; so wie dem Hofmarschall des Prinzen Friedrich Carl von Preußen Königliche Hoheit, von Meyerin ck, zur Anlegung des von Sr. Hoheit dem Herzog von Anhalt⸗Dessau ihm verliehenen Komthur⸗Kreuzes 2ter Klasse vom Herzoglich Anhaltischen Gesammt⸗ Haus⸗Orden Albrechts des Bären zu ertheilen.
Nichtamtliches.
Preußen.
Merseburg, wird die Städte⸗Ordnung vom 30. Mai 1853,
unter den durch Tit. VIII. bestimmten Modificationen, vom 1. Ja⸗
— In der Provinz Sachsen haben die fließenden Gewässer
an vielen Orten Ueberschwemmungen veranlaßt; im Kreise Oschers⸗ Saale; auch die Un⸗
nuar 1855 ab in Kraft treten.
strut hat ihre Ufer üterstuthet.
Hldenbur 8. Dezember. h her mit 8n Eetarur'eines Fesetes, betreffent die Beschränkung der Zurück⸗ setzungen und Befreiungen der Wehrpflichtigen. liche Bestimmung, daß die gesetzlich bestehenden Bef Wehrpflicht möglichst eingeschränkt werden sollen, isher nich zur Ausführung gekommen, weil die Staatsregierung beabsichtigte, eine solche Beschränkung in einem neuen, die Wehrpflicht nach allen Beziehungen hin regelnden Rekrutirungsgesetze für das ganze Großherzogthum eintreten zu⸗ lassen. Da indeß ein solches Geset nis zeitig genug hatter ausgearbeitet und vorgelegt werden können, gleichwoh es wünschenswerth schien, die in den drei Probinzen des Groͤßherzog⸗
Befreiungsgründe von der ist bisher nicht
In der Stadt Stoeßen, im Regierungs⸗Bezirk
Unser Landtag beschaͤftigte sich heute Die staatsgrundgesetz⸗
thums bestehenden Rekrutirungsgesetze, zu welchen jetzt auch ei res und beibehaltenes Kniphagscheh Fhrrutfrcegsäefi “ wenigstens in Betreff der Zurücksetzungs⸗ und Befreiungsgrüͤnde von der Wehrpflicht mit einander in Uebereinstimmung zu bringen, so war in diesem Sinne dem Landtag ein Gesetzentwurf vorgelegt worden, welcher nur aus 2 Artikeln, und zwar neben der erforder lichen Uebergangsbestimmung, die aus dem einfachen Satze bestand, daß alle bisherigen Befreiungsgründe von der Wehrpflicht fortan auf⸗ gehoben sein sollten. Der Landtags⸗Ausschuß, geleitet von der Ansicht, daß jede Exemption von allgemein staatsbürgerlichen Pflichten das Rechts⸗ prinzip und die allgemeine Meinung von vorn herein gegen sich habe und daß nur die triftigsten Gründe, die sich nicht abweisen ließen, eine Abweichung gestatten würden, solche aber hier nicht vorliegen, hatte in seiner gutachtlichen Erklärung die Annahme des Gesetz⸗Entwurfs bean⸗ tragt. Der Landtag, dieser Ansicht sich anschließend, nahm ohne wesent⸗ liche Debatte den Gesetz⸗Entwurf an. (Wes. Ztg.) Baden. Karlsruhe, 18. Dezember. Im Laufe des heu⸗ tigen Tages ist, wie dem „Frankf. J.“ gemeldet wird, von Seiten des Kriegsministeriums die Mobilmachung des Großherzoglichen Armeecorps angeordnet worden. Die „Bad. Landesztg.“ bespricht in einem offiziösen Artikel die Frage der Mobelmachung. V Luxemburg, 15. Dezember. Unsere Ständekammer hat in der gestrigen Sitzung das Budget der auswärtigen und Militair⸗Angelegenheiten, das letztere mit einer Ausgaben⸗Erhöhung von 21,800 Franken angenommen. Diese Erhöhung soll zu ver⸗ schiedenen Zwecken verwendet werden, als: Theuerungszulagen für die Truppen während 1855; Errichtung einiger neuen Gendarmerie⸗ Brigaden; Anschaffung von Bajonetten und gewissenhafte Befol⸗ gung unserer bundesstaatlichen Verpflichtungen in Bezug auf die stets unter den Waffen zu haltende Stärke des Kontingents. Außerdem enthält das Budget der Militair⸗Angelegenheiten einen Kredit von 15,000 Franken für unvorhergesehene Ausgaben. Beaiern. München, 18. Dezember. Das heutige Bulletin über das Befinden Sr. Majestät des Königs Ludwig, auf telegra⸗ phischem Wege diesen Mittag hier eingetroffen, lautet: „Se. Ma⸗ jestät der König haben sehr gut geschlafen, waren fünf Stunden auf und haben schon einige Stunden gearbeitet. Die Aerzte sind sehr zufrieden.“ (Die „Allg. Ztg.“ erhält aus Darmstadt auf tele⸗ graphischem Wege die Berichtigung, daß König Ludwig am 14ten zwar von einer tiefen Ohnmacht, nicht aber von einem Schlaganfalle betroffen worden.) Die „N. Münch. Ztg.“ meldet, daß Se. Majestät der König Ludwig, von der allgemein in München sich kundgebenden Theil⸗
nahme unterrichtet, seinen Dank dafür ausgesprochen und beigefügt hat, „daß dies seinem Herzen wohl thue.“
Der „Allg. Ztg.“ schreibt man aus München: Im gesammten Gebiet des deutschen Bundes soll ein Theil des Bundeskontingents mobil gemacht werden; in Baiern zunächst, wie wir hören, zwei Divisionen Infanterie und eine Division Reiterei.
Schweiz. Bern, 16. Dezember. Der Ständerath hat gestern den Antrag, betreffend Aufhebung der Zölle auf Getreide, Mehl ꝛc., ebenfalls verworfen, und zwar mit der verhältnißmäßig starken Mehrheit von 25 Stimmen gegen 19.
Großbritannien und Irland. London, 17. Dezem⸗ ber. Admiral Napier ist mit dem Ostsee⸗Geschwader in Spithead angekommen.
Frankreich. Paris, 18. Dezember. Der „Moniteur’“ veröffentlicht in französischer Uebersetzung nach der „Morning Post”“ die am 10. April d. J. zwischen der Königin von Großbritannien und dem Kaiser der Franzosen abgeschlossene Convention in Be⸗ zug auf den der ottomanischen Regierung zu leistenden Beistand.
Der frühere Minister Lbon Faucher ist in Marseille, auf einer nach den Hyerischen Inseln unternommenen Reise zur Wieder⸗ herstellung seiner Gesundheit, gestorben.
Kaum hat der „Moniteur de lharmée“ 7 Infanterie⸗Regi⸗ menter und 1 Jäger⸗Bataillon aufgezählt, die bereits ihre Gar⸗ nisonen im südlichen Frankreich verlassen haben, um von Toulon
und Marseille nach dem Orient abzugehen, so findet man wieder
in den Korrespondenzen aus Algier 3 neue Infanterie⸗Regimenter (11tes, 16tes und 25stes leichtes) und 1 Jäger⸗Bataillon (das 14te) genannt, die von dort aus nach der Krim segeln, während aus Frankreich frisch ankommende Corps sie in Afrika ersetzen. Hiermit sind also schon Elemente der 9ten Division, um welche die orientalische Armee verstärkt wird, gegeben. In dem „Nouvelliste de Marseille“ liest man: „Ju Konstan⸗ tinopel ging das Gerücht, daß die Tschernaja, welche sich in den Hafen von Sebastopol ergießt, über ihre Ufer getreten sei und den General Liprandi mit 22,000 Mann von dem Platze abgeschnitten habe und daß drei französische Divisionen sich in Marsch gesetzt hätten, um ihn anzugreifen. Wenn diese Nachricht sich bestätigt, so kann man sich eine Idee machen von der Lage des Generals Liprandi, der in diesem Falle die Tschernaja im Rücken, 30,000 Franzosen auf seinem linken und 20,000 Engländer auf seinem rechten Flügel hätte.“ (Dies Gerücht steht im Widerspruch mit der Nachricht, daß der General Liprandi sich mit dem Corps des Fürsten Mentschikoff bereits vereinigt habe.)
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