Die Königliche Regierung wird darauf aufmerksam gemacht, daß diesen fernerhin sorgfältig zu beobachtenden besonderen Vor⸗ schriften in Ansehung der zum Verschlusse sowohl als zur Verthei⸗ digung der Städte bestimmten Anlagen die allgemeine Bestimmung im §. 50 Nr. 2 der Städte⸗Ordnung vom 30. Mai v. J. hinzu⸗ getreten ist, wonach zur Veräußerung oder wesentlichen Veränderung von Sachen, welche einen besonderen wissenschaftlichen, historischen oder Kunst⸗ werth haben, namentlich von Archiven, die Genehmigung der Regierung erforderlich ist. emgemäß hat die Koönigliche Regierung, außer Beachtung der speziellen Vorschriften der Allerhöchsten Kabinetsordre vom 20. Juni 1830 und der Ministerial⸗Instruction vom 31. Oktober 1830, überhaupt eine strenge Aufsicht wegen Erhaltung aller im §. 50 Nr. 2 der Städte⸗Ordnung vom 30. Mai v. J. aufgeführ⸗ ten Sachen zu üben. S 5eFesen Zweck wird es sich empfehlen, daß die Königliche Regierung, insoweit es nicht schon geschehen, sich eine moͤglichst vollständige Uebersicht der in den Städten des Departements vor⸗ handenen, der Fffntlichen Aufsicht unterliegenden Fegeeee die einen besonderen wissenschaftlichen, historischen oder unstwerth haben, verschafft, und dazu namentlich auch die Lagerbücher, welche nach §. 71 der Städte⸗Ordnung vom 30. Mai v. J. über alle Theile des Vermögens der Stadtgemeinde und die darin vorkom⸗ menden Veränderungen zu führen sind, angemessen einrichten und verwenden läßt. Hes
Die durch den unterzeichneten Minister der geistlichen ꝛc. An⸗ gelegenheiten (zunächst als Versuch in zwei Regierungs⸗Bezirken) eingeleitete Inventarisation der im Staate vorhandenen Kunst⸗ denkmäler wird in Zukunft die vorstehend bezeichnete Uebersicht noch weiter zu fördern geeignet sein.
Ferner wird die Königliche Regierung darauf zu sehen haben, daß die auf möglichste Confervation jener Sachen gerichtete Absicht des Gesetzes, namentlich in Ansehung älterer Bauwerke nicht durch Vernachlässigung rechtzeitiger Reparaturen in dem ursprünglichen Styl, vereitelt werde, und nöthigenfalls seitens der Königlichen Re⸗ gierung auch bei Prüfung der ihr nach §. 66 der Städte⸗Ord⸗ nung einzureichenden städtischen Etats und der ihr nach §. 78 zu⸗ stehenden Ergänzung derselben die geeignete Einwirkung wegen Be⸗ schaffung der Mittel stattfinden könne.
Nicht minder ist es jedoch wünschenswerth, die im Privatbesitz befindlichen Bauanlagen, welche den Städten oder ganzen Gegenden einen geschichtlichen Charakter verleihen, oder auch nur als verein⸗ zelte Beiträge zur allgemeinen kunsthistorischen Haltung zu be⸗ trachten sind, — mögen stie einen speziell künstlerischen Werth haben oder nicht, erhalten zu sehen. Dahin gehören ganze Bauwerke der Vorzeit, wie einzelne Theile derselben, als: Erker, Freitreppen und andere Vorlagen, deren Anlage bei Neubauten nicht mehr stattfinden, wesentlich aber dazu beitragen, in den Städten die uniforme Nüch⸗ ternheit moderner bürgerlicher Architektur zu entfernen; massive Dachfenster, thurmähnliche Bauten, hohe mittelalterliche Dachgiebel im Rohbau, welche abzufärben, mit Kalkputz zu überziehen und zu modernisiren öfter Neigung vorwalter, um den Häusern ein ver⸗ meintlich schöneres Ansehen zu geben; Ruinen auf Anhöhen, die oft um geringen Gewinn an Material abgebrochen werden, selbst Holz⸗ architekturen des Mittelalters und dergleichen.
Die Veränderung oder gar die Beseitigung derartiger Anlagen, welche die monumentale Geschichte des Landes bilden und mindestens nach dieser Richtung hin von Werth sind, möglichst zu verhüten, wird Aufgabe der Lokalpolizei sein.
Ist dies nicht innerhalb der polizeilichen Befugnisse zu er⸗ reichen, so wird so viel als möglich auf die Besitzer einzuwirken und erforderlichen Falles auch wohl eine Beihülfe zur Erhaltung zu beantragen sein.
Was endlich die Erhaltung städtischer Urkunden und Archive betrifft, so wird die Königliche Regierung auf die entsprechenden Bestimmungen des in v. Kamptz Annalen (A. XVI. 666 — 3. 50.) bgedruckten Cirkular⸗Reskripts vom 3. März 1832 verwiesen
erlin, den 5. November 185565. 8
die Königlichen ö den ns blʒzam. sechs öͤstlichen Provinzen. (exvcll. Stralsund). Abschrift vorstehender Verfügung erhält die Königliche Regie⸗ rung, um dem darin ausgesprochenen Zwecke, so weit derselbe nach den dort bestehenden Bestimmungen erreichbar ist, ebenfalls Vorschub zu leisten und insbesondere auch der Erhaltung der bezeichneten, im Privatbesitze befindlichen Bauwerke Ihre Fürsorge zuzuwenden. Berlin, den 5. November 1854. 8 Der Minister für Handel, Ge⸗ Der Minister der geistlichen, Un⸗ werbe und öffentl. Arbeiten. ü. und Pegichans. . Der Minister des Innern. 42 An sämmtliche übrige Königliche Regierungen. 8
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Die Ziehung der üsten Klasse 114ter Königlicher Klassen⸗ Lotterie wird nach planmäßiger Bestimmung den 10ten d. Mts. früh 8 Uhr ihren Anfang nehmen; das Einzählen der sämmtlichen 90,000 Ziehungsnummern aber, nebst den 4000 Gewinnen gedachter 4ster Klasse schon heute, Nachmittags 3 Uhr, durch die
Königlichen Ziehungs⸗Kommissarien öffentlich und im Beisein der dazu besonders aufgeforderten hiesigen Lotterie⸗Einnehmer Stadt⸗ rath Seeger, Matzdorff und Securius im Ziehungssaal des Lotte⸗ riehauses stattfinden.
Beerlin, den 9. Januar 18565.
Konigliche EeAA. A2. tion. 1
114X“ der Kammern. — —
„ 985
Erste Kammer.
8te Sitzung am 10. Januar 1855, Vormittags 12 Uhr.
1) Wahl des Präsidenten und der beiden Vice⸗Präsidenten für die übrige Dauer der Sitzung.⸗ 8 2) Zweite Abstimmung über den Antrag des Grafen von Itzen⸗ plitz, wegen Aufhebung der Artikel 42 und 144 der Ver⸗ feassungs⸗Ürkunde. iteA ishstn 68 Hiekven (diI. 0 †
Be . Angekommen: Se. Durchlaucht der Prinz Hugo von Schönburg⸗Waldenburg, von Stettin.
e“] E1 8 . [Bö1 8 *
Abgereist: Der General⸗Major und Inspecteur der 1sten Artillerie⸗Inspection, von Puttkammer, nach Stettin.
89 o.
Berlin, 8. Januar. Se. Majestät der König haben Aller⸗ nädigst geruht: Dem Ober⸗Ingenieur und Betriebs⸗Direktor der erlin⸗Anhaltischen Eisenbahn, Karl Königk zu Berlin, die
Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Hoheit dem Herzoge von Anhalt⸗Dessau ihm verliehenen Ritterkreuzes zweiter Klasse vom Herzoglich Anhaltischen Gesammt ⸗Haus⸗Orden Albrechts des Bären zu ertheilen.
2
MNMNilichtamtliches.
Preußen. Berlin, 8. Januar. Die Ausführung des Gesetzes vom 2. März 1850, betreffend die Ablösung der Real⸗ lasten, ist so weit vorgeschritten, daß es der Staatsregierung an der Zeit erscheint, die zur Schließung der Rentenbanken erforder⸗ lichen Vorbereitungen zu treffen, um der Staatsgarantie für die Rentenbriefe ein Ziel zu setzen und zugleich die Staatskasse so bald als möglich von den Kosten der Rentenbank⸗Verwaltung zu befreien. u diesem Behuf ist ein Gesetzentwurf, betreffend die
chließung der Rentenbanken, ausgearbeitet worden, welcher auch bereits der zweiten Kammer vorliegt. (Pr. C.)
— Auf Veranlassung mehrerer Anträge des Königlichen Ober⸗ Tribunals ist im Justiz⸗Ministerium ein Gesetzentwurf, betreffend einige Abänderungen des Civil⸗Prozeß⸗Verfahrens vor dem Ober⸗Tribunal, so wie des Instanzenzuges in Be⸗ schwerdesachen, ausgearbeitet worden, welcher nach der bereits er⸗ folgten Allerhöchsten Genehmigung Sr. Majestät des Königs durch den Justiz⸗Minister der zweiten Kammer vorgelegt wurde.
(Pr. C.)
Bei der am 5. Januar in Weißenfels stattgefundenen Er⸗
satzwahl an Stelle des verstorbenen Abgeordneten der zweiten Kam⸗ mer, Appellationsgerichts⸗Präsidenten Kisker zu Naumburg für die Kreise Naumburg, Weißenfels und Zeitz ist der Landrath Ulrici zu Weißenfels von 307 Wählern mit 252 Stimmen ge⸗ wählt worden.
Lübeck, 5. Januar. Durch eine gestern publizirte Verord⸗ nung wird bekannt gemacht, daß der Senat im Einvernehmen mit der Bürgerschaft, zur Bestreitung der diesjährigen öffentlichen Aus⸗ gaben die Erhebung einer außerordentlichen, in vier Terminen: am 1. Mai, 1. Juni, 1. Juli und 1. September zu erhebenden Steuer nach folgenden Bestimmungen beschlossen hat: Die Steuer wird nach den Grundsätzen der Verordnung vom 2. April 1817, die ordentliche direkte Steuer betreffend, so wie der Verordnungen vom 3. Juni und 19. August 1843, die Erhebung der Militairsteuer betreffend, erhoben, und beträgt für jeden Steuerpflichtigen die Hälfte des ihn in diesem Jahre nach Maßgabe jener Verordnungen treffenden Ansatzes zu den gedachten Steuern. Das Steuer⸗ und Stempel⸗Departement ist mit der Erhebung dieser Steuer beauf⸗ tragt, und wird dabei überall nach den Vorschriften der gedachten Verordnungen verfahren.
Hessen. Darmstadt, 6. Januar, 9 Uhr 15 Min. Vorm. Das heulige Bülletin über das Befinden Sr. Majestät des Königs Ludwig Rutet: „Se. Majestät der König Ludwig hatten eine sehr gute Nacht und befinden Sich im Ganzen wie gestern. Dr. v. Siebold. Dr. Becker.“ (Darmst. Ztg.)
Frankfurt, 5. Januar. Gestern fand die erste Bundestags⸗
Sitzung in diesem Ihe statt, in welcher die Abstimmung über den von der Militair⸗Kommission ausgearbeiteten neuen Entwurf der ersten fünf Abschnitte der Bundeskriegs⸗Verfassung erfolgte. Wie wir hören, sind dieselben in der von dem Militair⸗Aus⸗ schuß vorgelegten neuen Fassung angenommen worden. Dem Vernehmen nach ist auch nach dem Antrage der Resvartions⸗ Kommission beschlossen worden, die Bibliothek der früheren deutschen National⸗Bersammlung dem germanischen Museum zu Nürnberg zu überlassen. — Außerdem erfolgten mehrere Anzeigen von Regierungen, unter anderen von Lippe in seiner Austrägalsache mit Preußen wegen der katholischen Kirche in Lippstadt und von den freien Städten in einer Austrägalsache zwischen Hannover und Lippe, in welcher letzteres zur Zahlung verurtheilt ist. — Von dem englischen Gesandten beim deutschen Bunde wurde die Aufhebung der Blokade der russischen Ostseehäfen angezeigt. — Schwarzburg⸗ Rudolstadt ließ seine militairische Standesliste vorlegen, und endlich fand die Wahl einer neuen Reclamations⸗Kommission statt. Fr. 9) 8 München, 6. Januar. Neueren Nachrichten zu⸗ folge wird, wie die „N. M. Ztg.“ vernimmt, die Rückreise Ihrer Majestäten des Königs Max und der Königin Marie von Darmstadt erst übermorgen, Montag, erfolgen. 1
Aus der Schweiz, 4. Januar. Wie unsere bestunterrich⸗ teten Blätter versichern, hat die englische Gesandtschaft nunmehr definitiv vom Bundesrath die freie Werbung für engliche Dienste im Orient begehrt. Es wurde der Abschluß eines förmlichen Trak⸗ tats verlangt. Man wünscht 10,000 Mann, wovon die Hälfte Scharfschützen sein sollten. Pensionen nach Ablauf des Kriegs würden nicht versprochen werden, aber Anstedelungen für englische Gelder in Australien. Den Offizieren ist hoher Sold zugesagt.
Frankreich. Paris, 5. Januar. Der Kaiser hat heute den Vorsitz im Staatsrathe geführt, in welchem der Gesetzentwurf in Bezug auf die Militairpensionen und eine Armeedotation be⸗ rathen wurde. — Baron Bourqueney ist beauftragt, dem Kai⸗ ser Franz Ioseph das Großkreuz der Ehrenlegion zu überreichen.
Der „Moniteur“ berichtet aus Athen, daß die Hindernisse, welche die Versöhnung der Pforte und Griechenland störten, bald beseitigt sein werden. Es soll ein Handelsvertrag und eine Ueber⸗ einkunft wegen der Räuberbanden an den Gränzen zwischen beiden Regierungen abgeschlossen sein.
Der Kaiser hat erklärt, er werde die Industrie⸗Ausstellung nicht allein zur bestimmten Zeit, sondern auch zur fetseffben Stunde eröffnen. Der Zimmermeister des Louvre hat schon ein Aktenstück unterzeichnet, in welchem er sich zur Zahlung von Stra⸗ fen verpflichtet, wenn das Louvre nicht am 1. Mai von allen Ge⸗ rüsten befreit ist. V
Die Gesellschaft des crédit mobilier hat für 60 Millionen auf die National⸗Anleihe unterzeichnet, und Gebrüder Baring in London haben es übernommen, dort Unterzeichnungen dafür anzu⸗ nehmen. Der Vice⸗Präsident jener Gesellschaft, Herr von Cichthal, war zu dem Behufe nach London gereist. Der Präsident derselben
Gesellschaft, Isaak Pereire, war zu derselben Zeit in Wien, um
den Eisenbahn⸗Vertrag zu unterzeichnen.
Der Kriegsminister hat nachstehende vom 30. Dezember datirte Depesche des General⸗Gouverneurs von Algier erhalten: dem Bu⸗Baghla sich bereits mehrere Male scheinbar unterworfen hatte, erschien er plötzlich am 26. Dezember vor dem Bordsch von Tarmalt und suchte sich desselben zu bemächtigen. Der Kaid von Lakaar, Sohn des Mokrani, warf die Angreifenden kräftig zurück und Bu⸗Baghla, welcher in dem Kampfe unterlag, wurde sofort enthauptet. Der Schnee verhindert zwar die Verbindung zwischen Aumale und der Arba, aber die Thatsache ist gewiß und krönt die doppelte Niederlage von Selman und Mohamed ben Abdallah, die Wegnahme von Tuggurt und die glücklichen Ereignisse von Uargla.“
Die „Presse“ veröffentlicht folgende Privat⸗Depesche aus Mar⸗ seilke vom 5. Januar: „Das am 21. Dezember aus Konstanti⸗ nopel abgegangene Schiff „Amsterdam“ ist endlich angekommen, nachdem es zweimal in Sardinien angelegt hatte. Am Vord des⸗ selben befindet sich der Adjutant des Kaisers. General von Monte⸗ bello, und der Generalstab des „Henri IV.“ Der Admital Hamelin wird nächstens erwartet; er kehrt auf einer Dampffre⸗ gatte zurück. Die englischen Schiffe „Vulcan“ und „Ripon“ sind gestern aus der Krim hier angekommen, um Truppen an Bord zu nehmen. Der „Ripon“ hat auf Malta vie Leiche des General Adams gelandet und den General Ca rdigan, zwei Obersten und andere englische Offiziere nach Marseille gebracht.“
Toulon, 3. Januar. Es liegen auf der hiesigen Rhede gegenwärtig 5 Dampf⸗Linienschiffe und 5 Dampf⸗Fregatten und das Linienschiff „Louis XVI.“ ist demnächst erwartet. Außerdem be⸗
„Nach⸗
* en sich noch eine große Anzahl von Segelschiffen im Hafen. m Laufe dieses Monats werden hier zur Sec. g nach dem Oriente fünf Batterieen Artillerie und die zwei Divisionen Infan- terie, welche im Lager von Lyon organisirt werden, eintreffen. Bis zum 9. d. werden dem Vernehmen nach etwa 1000 Mann der kaiserlichen Garde hier nach dem Oriente eingeschifft werden. 2 Spanien. Die madrider Zeitung vom 31. Dezember macht schon den Anfang mit den verheißenen Abschaffungen über⸗ flüssiger Beamten⸗Stellen. Für dieses Mal sind es mehrere Kate⸗ gorieen von Beamten des Finanz⸗Ministeriums, die dadurch ge-⸗ troffen werden. — Nach einer madrider Korrespondenz soll nur so viel über den von der Cortes⸗Kommission vorzulegenden Verfassungs⸗ Entwurf seststehen: 1) Aufstellung des Prinzips der National⸗ Sounveränetät; 2) Erklärung der katholischen Religion als einziger Staats⸗Religion nebst Verpflichtung, für den Kultus und seine Diener aus öffentlichen Mitteln zu sorgen; 3) Verantwort⸗ lichmachung jedes Beamten, der von den Cortes nicht votirte Steuern erheben wüͤrde. — Unter den Mitteln, die der neue Finanz⸗Minister, Herzog von Sevillano, zur Herstellung der Finanzen anwenden will, 2 nennt dieselbe Quelle die sogenannten Grundstücke von Barcelona, 5 die Güter der Geistlichkeit, die Gemeindegüter, vortheilhafte Unter⸗ handlungen in den Kolonieen und bedeutende Schmälerungen der Ausgaben. — Die Königin machte am 3. Januar am Arm ihres Gemahls eine Promenade auf dem Prado mitten unter der Menge, — eine demokratische Neuerung in der spanischen Etikette. t
„Dem „Constitutionnel“ wird aus Madrid vom 2. Januar gehiseeren⸗ daß der Finanz⸗Minister auf eine an ihn gerichtete
rage erklärt habe, die projektirte Steuer von 8 pCt. auf die in⸗ nere Schuld könne niemals auf die im Jahre 1841 creirte aus- wärtige 3prozentige Schuld angewendet werden.
Italien. Turin, 2. Januar. Die Journale veröffent⸗ lichen die Antwort des Königs an die Deputationen der Kam⸗ mern. Es wird darin gesagt, daß Piemont vielleicht in Kurzem an großen Ereignissen Theil zu nehmen be⸗ rufen sei, die sich jetzt in Europa gestalten. Der König erwartet die volle Unterstützung der Nation und blickt mit Vertrauen in die Zukunft.
„Verona, 3. Januar. Das Theater Filarmonico ist wegen stürmischen, mehrere Abende sich wiederholenden Mißfallens der Opern „WTroviata“ und „Poliuto“ bis auf Weiteres geschlossen worden. Aus ähnlichen Gründen ward das Theater in Brescia geschlossen.
Genua, 3. Januar. Als Nachfolger des Generals Filangieri wird Serra Capriola als Statthalter Siciliens bezeichnet. Die Communication in Piemont ist durch Schneefälle sehr gehemmt.
Florenz, 30. Dezember. Die 2000 Oesterreicher, welche in Livorno die Garnison bildeten, werden diese Stadt am 2. Januar verlassen und durch 2700 Mann toskanische Truppen ersetzt werden. Diese Garnison wird aus zwei Bataillonen Linie, einem neugebil⸗ deten Bataillon Bersaglieri (Tirailleur), einer Batterie Artillerie, einer Fuß⸗Compagnie Artillerie von der Küstenwache und der bis⸗ her schon in Livorno gewesenen Gendarmerie, bestehen. Der zum Brigade⸗Chef ernannte Oberst Rousselot wird diese Truppen komman⸗ diren und der Oberst Bracci die Stelle als Kommandant des Platzes be⸗ kleiden. Die Ernennung des General Rousselot ist von der Be⸗ völkerung Livorno's mit Freuden begrüßt worden, und man
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erwartet von ihm, daß er jede Unordnung mit Energie unter⸗
drücken werde.
Türkei. Aus Trapezunt, 19. Dezember, meldet der „Osserv. Triestino“: „Man hat Zweifel darüber gehegt, ob die Russen noch immer Bajazeth besetzt halten. Neuerlich wird mit Bestimmtheit versichert, daß sich noch immer 6000 Mann russischer Truppen daselbst befinden und die persische Gränze bewachen. Das alte Fort Bajazeth ist von ihnen gänzlich demolirt worden. Es könnte dieses russische Corps bis Jan oder Erzerum vor⸗ dringen, da diese Gegenden von ottomanischen Truppen ent⸗ blößt sind. In der Gegend von Kars haben starke Schneefälle stattgefunden, die zu dem Glauben Anlaß geben, es werde vor der Wiederkehr der besseren Jahreszeit zu keinem Konflikt zwischen den feindlichen Heeren kommen können. Die Russen haben Winter⸗ quartiere in Alexandropol, die Türken in Erzer um bezogen. Der neue türkische Oberbefehlshaber ist noch nicht angekommen. Aus Jelengik angelangte Kauffahrer versichern, daß Sugak und Anapa von den russischen Garnisonen, die sich dem Fürsten Ment⸗ schikoff zur Disposition gestellt hätten, verlassen worden seien.
— Neueren Nachrichten der „Pr. C.“ von der nnteren Donau zufolge, hatte sich, wenigstens bis zum 24. Dezember, die neulich erwähnte Depesche Sadyk Pascha's an den Gouvernenr von Galacz noch nicht erfüllt, nach welcher sich angeblich die türkischen Trup⸗ pen wieder nach der Moldau in Marsch setzen sollten; es dauerte, im Ge⸗ gentheil, der Uebergang der Türken bei Braila vom linken auf das rechte Donau⸗Ufer noch immer fort. Die Landstraßen waren übrigens in der unteren Moldau durch mehrwöchentliche anhaltende Regengüsse so grundlos geworden, daß Truppenbewegungen in diesen Gegenden fast ganz unmöglich schienen. Um die Mitte Dezembers wurden von zwei russischen Kriegsdampfschiffen alle Wachthäuser und Ba⸗